Mittwoch, 26 Februar 1913
Nr. 48
Erscheint täglich mtt VuSnabm» bei Ganutagl.
im
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worben.
Mandat
sehen läßt.
Aba. Dr. Arendt (Rv.):
die zur
163. Jahrgang
tRoiofionghrud an» ttertao 6ei BtObHdX® Unioeriuät» - fflucb» an» *5teinöcudcttL 0t. Benot. Dietzen.
Aba- Dr. Neumann-Hofer (Vp.):
Die Haltung dcö Zentrums ist ganz unhaltbar und liegt nicht Interesse der Reinheit unserer Wahlen.
Abg. Lr. Pfleger (Zentr.):
Durch die neue Methode wird dem Mitzbranch Tür und Tor
Stimmen weniger als sein Gegenkandidat. Die Kommission antragt daher, diese Wahl f ü r u n g ü l t i g zu erklären.
Abg. Dr. Bollert (Natl.):
stellt, der daß Gesamtergebnis nicht beeinträchtigen konnte. Die Minderheit dars eben niemals die Mehrheit unterdrücken oder das Mandat vergeben.
Abg. Fischer-Berlin (Soz.):
Das Zentrum ist in dieser Frage umgefallen, wie eß das schon oft getan hat.
Abg. Dr. Neumann Hofer:
Herr Arendt soll auf seinem alten Schein des Rechts nicht bestehen; denn ich entsinne mich eines sehr schonen Vorganges, wo der Geineindcdiener, der Polizist, in die Wahlzelle hincin- gestellt war und allerdings, wie er sagte, wäbrend des ganzen Wahlaktes zum Fenster hinausgeschen hat. Damals kassierte die Wahlprüfuiigskominission die Wahl, aber da trat Herr Arendt auf und sagte: Nein, das ist doch gar nicht ein so großer Verstoß, wenn ein Polizist in der Zelle ist! Ter schlimmste Verstoß, der mir noch bei einer Wahl vorgekommen ist! Und seht erlaiibt er sich auszustehen und sagt: Hier liegen so schwere Verstöße vor, daß. wenn wir die Wahl mtgunstcu Korells kassieren, wir einen Freibrief ausstellen würben für alle zukünftigen Wahlen. Ich habe es nicht für möglich gehalten, aus ein und demselben Munde zwei so verschiedene Standpunkte zu Horen. sHeiterreit.) Wenn er in dieser Weise austritt, so hat er die Verpflichtung, wenigstens die Berichte der Wahlprüfungskommission sich genau anzuseben.
Was er von schweren Verstößen sagte, — Dr. Neumann wiederholt eines der von Dr. Arendt angeführten Beispiele — das steht nicht im Bericht über den Fall Becker, sondern das hat er and dem Bericht über die Wahl von Haupt. sZuruf: D a S i st e b e u d i e H a u p t i a ch e! Heiterkeit.) Was ist denn hier vorgekommen? Ter Wahlvorsteher und der Proiolollvoll zieher sind eine Zeitlang frühstücken gegangen. kAbg. Dr. Spahn: Das ist ein Verstoß!) Nein, der Wahlvorstand bestand aus einer Anzahl von zNitgliedern und der Wahltisch ist immer vorsdpiftö- mäßig besetzt gewesen; nur war es nicht richtig, daß beide gleichzeitig frühstücken gingen. Parteifrage, sagt Herr Arendt. Nun wir haben ganz genau denselben Fall bei der Wahl unseres Parteifreundes Pachnicke gehabt, und wir haben nicht daran gedacht, die Wahl für gültig zu erklären. Die Wähler .Morells fühlen sich beschwert über Unrechtmäßigkeit bei der Wahl, legen dagegen Protest ein, und nun wolle-, Sie die Ungeheuerlichkeit begehen und dem Gegner Korells dafür Stimmen zn- iühren!
Abg. Stadthngen (Soz.):
ES luäre geradezu eine Verhöhnung d e s R e ch t s , wenn man die rechlichen A iöführungen Dr. Arendts befolgen wollte. Nach seinen Darlegungen müßte er später ohne we'.iereS für die Gültigkeit der Wahl Haupts stimmen. Wir werden ja sehen, ob er das tun wird. Die ganze Kassationstheorie ist das schreiendste Unrecht. DaS Zentrum hat in früheren Fällen auch niemals für die Kassation sich entschieden. Kassiert man wegen Unregclmäßig'eiten den ganzeii Wahlakt, dann schafft man in allen Wahlbezirken, deren Gesinnung im allgemeinen bekannt ist. die Möglichkeit zu bewußten Beeinflussungen des ganzen Wahlresultats.
Abg. Dr. Braband (Vp.):
Wir müssen die Angriffe des Abg. Arendt aufs schärfste zn- rückweisen. Wir haben die Ueberzeugung, daß mir objektiv urteilen. und mir erkennen eS als Beweis der Objektivität an, daß auch die Nationalliberalen gegen ihren Parteifreund stinimen wollen. Wie man ihnen daraus einen Vorwurf machen kann, ist mir unbegreiflich.
Abg. List fNotl.):
Die neue Praxis, die die Wahlprüfungskommission eingeschlagen hat, sollte losgelöst vom Fall Becker objektiv beurteilt werden. Einige meiner Freunde haben sich nicht dazu entschließen können, von der bisherigen Praxis abzuweichen. Die meisten aber stellen sich auf den Standpunkt, oaß eine Kassation einzelner Wahlakte nicht zulässig ist. Den Vorwurf des Dr. Arendt, daß wir in der Kommission nicht nach Recht und Billigkeit entschieden hätten, muß ich nachdrücklich zurückweisen. Wir sind uns bewußt, daß wir nach reiflicher Ueberlegung aller in Frage kommenden Momente auf die Meinung uns geeinigt haben, daß wir die Wahl Beckers für nngiltig erklären muffen. Das objektive Recht führt jedenfalls zu der neuen, jetzt eingeschlagenen Praxis Tatsächlich ergibt sich eigentlich ein non liquel. Da aber die Mehrheit so gering ist und die Möglichkeit besteht, daß eine Minderheit für Becker zuftandegekominen wäre, so müssen wir uns für die Ungiltigkeit der Wahl entscheiden. Das beste wäre unter diesen Umständen, nach dem Vorgang Elsaß-Lothrinyens daS ganze Wahlprüfungsgeschäft einem unabhängigen G e - richtshof zu übertragen, wie wir es auch beantragt haben.
Abg. Dr. Spahn (Zentr.):
Die bisherige Praxis hat sich int allgemeinen bewährt, und wir glauben um 10 mehr daran festhalten zu sollen, als die Tragweite der neuen Praxis sich gar nicht über-
Redaktton TxpedMon und Druderet: fttaBt 1 tiDeöition und Verlag 6L
BUbaf Hom €^112. IzL*'2U>u;llri4uaeriSu|en,
Mb. Deutscher Reichstag.
'(110. Sitzung. Dienstag, den 25. Februar.) Die Tische des Bundesrats sind leer.
Vizepräsident Dr. Paaschc eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Min.
MhlpMungem
Zunächst steht auf der Tagesordnung die Prüfung der Wahl des Abg. Kölsch (Kehl-Offenburg, Watl.) Kölsch ist in der Stichwahl mit 12 713 gegen 12 709 Zentrumsstimmen gewählt worden. Die Kommi'sion hat Kölsch sieben Stimmen abgezogen, weil sieben Wähler nicht wahlberechtigt waren, da sie entweder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, oder aus anderen Gründen nicht wahlberechtigt mären.
Kölsch behält weiterhin nur noch 12 706 Stimmen, also drei
Im Namen meiner politischen Freunde beantrage ich, Prüfung dieser Wahl a u s 5 u s e tz e n und die Sache .. nochmaligen Beratung an die Wahlprüfungskommission zurück zuweisen. Es handelt sich hier nur um wenige Stimmen, da muß jede Möglichkeit sorgsam geprüft werden. Das ist bisher in der Wahlprüfungskommission nach unserer Meinung noch nicht geschehen In bezug auf vier Stimmen ist unrichtig entschieden
Lt» „•lebeitet famtltenblätter" werben öem »Anzeiaer* otermai roöcbenthd) beigeleaL „Kretsblati für dev Kret» Ließen- »rorinial Wöctn-.'iiid». Die „LanvwirnchattlNdrv öttt»
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Tatsächlich liegen die Fälle Becker und Hanpl in bezug auf die formalen Verstöße gegen das Wahlreglement gleich; und wenn das Hans allerdings mit der geringst denkbaren Mehrheit auch dem Gegner Beckers die Sprendlinger Stimmen als ungültig abgezogen hat, so muß es das auch bei dieser Wahl tun und das deö Herrn Haupt für ungültig erklären.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gderheffen
Abg. v. Brockhausen (Kons.)' widerspricht als Vorsitzender der Wahlprüfungskommission der Rückverweisung. Die Frage ist eingehend tagelang geprüft worden.
Abg. Dr. Nenmann-Hofcr (Vv.):
Wenn in bezug auf vier Stimmen in der Konnnission irrtümlich entschieden worden ist, dann muß die Wahl zur Prüfung an die Kommission zurück. Es ist ganz gleichgültig, ob die Wahl später wieder als ungültig an das Plenum zurückkommt.
Abg. Schwarzc-Lippstadt (Zentr.) verlangt, daß heute über die Wahl entschieden wird. Wir machen diese Verschleppung nicht mit.
Abg. Stadthagen (Soz.):
Wenn Zweifel besteheii. dann muß die Wahl an die .Kommission zurück. Es liegt kein Grund zu einer vielleicht übereilten Entscheidung vor.
Abg. Dr. Pfleger (Zentr.)?
spricht für Ungültigkeitserklärung.
Die Wahl wird gegen das Zentrum unb die Rechte an die Kommission z n r ü ck v e r w i e s e n.
Tie Wahl Dr. Becker—Korell.
Drc zweite der Prüfungen betrifft die Wahl des früher der nationalliberaleii Fraktion zugehörigen, in der jetzigen Legislaturperiode keiner Partei beigctretencn Abg. Dr. Becker- Sprendlingen. Er ist mit 12 016 gegen 12 012, also mit vier Stimme n M ehrheit gegen den freisinnigen Pfarrer Korell gewählt worden. Aus dem Wahlakt in Sprendlingen sind eine Reihe gröblicher Unregelmäßigkeiten festgestellt; in der Wahlprüfungskommission wurde mit Rücksicht hierauf die Ungültigkeit der bei diesem Wahlakt für Dr. Becker abgegebenen 139 Stimmen gefolgert, während ein anderer Teil der Konservativen in seiner Schlußfolgerung weiter ging und auch die 382 Stimmen, die bei diesem Sprendlinger Wahlakt für Korell gezählt sind, kassieren wollte. Ties wurde schließlich mit 9 gegen 5 Kommissionsstimmen abgelehnt; die Mehrheit stellte sich dabei auf den Standpunkt, daß man nicht einen ganzen Wahlbezirk ans dem Wahlkreise, zu dem er doch nun einmal gehöre, ganz herausstreichen rönne und daß man nicht den Zweck eines Wahl- ProtesteL, die Wahl d<s gewählten Abgeordneten zu erschüttern, tn fein Gegenteil verkehren und sie durch Ausnutzung dieses Protestes sogar noch befestigen dürfe.
Tie Wahlprüfungskommission hat aber dann nach Pnifnng einiger anderer Protestpunkte 44 ungültige Stimmen für Becker abgezogen und 4 Stimmen Korell zu gezählt, so daß die Schlußrechnung für Dr. Bea r eine Mehrheit nicht mehr ergibt. Tic Kommission beantragt demzufolge Ungültigkeit der Wahl des Dr. Becker.
Abg. Schwarzc-Lippstadt (Zentr.): beantragt dagegen Gültigkeit d e ß M a n d als. Hierüber wird nach einem Antrag Dr. Spahn namentlich av- gestimmt werden.
Abg. Dr. Arendt (Np.):
Im Jahre 1898 mar id- in einem ganz ähnlichen Falle bei 5er Prüfung der Wahl des sozialdemokratiichen Abg. Sach,c der einzige in der Kommission, der es nickst für richtig hielt, wegen eines formellen VerjUßes dem ganzen Wahlkreis eine Neuwahl aufzuzwingen. Damals waren auch die Sozialdemokraten dagegen, und seitdem ist auch in zahlreichen anderen Fallen ]o beschlossen worden. D> Wahl in Sprendlingen ift zwenelloS ungültig; dann aber ilt auch die Wahl Beckers ungültig. Es ,st eine einfache Rechtsfrage Die Kommission hat über die Proteste Beweis erhoben und den Wahlakt in Sprendlingen sowohl formell wie materiell für ungültm erklärt.
Zweifellos sind die Vorschriften des Wahlreglements verletzt worden; und auch bei Feststellung des Wahlergebnisses sind grobe Verstöße vorgekommen. Tieses Vorgehen h.er^st sehr gefährlich wird für die ganze künftige Gestaltung des Wahlrechts von den schwersten Folgen sein. Denn wenn darauf gesehen wird, wie em solcher Beschluß auf die Parteistarke wirkt (Unruhe. Beifall rechts und im Zentrum), dann ist d er W i 11 f u r Tur u n d T r flöt f n e t. Wir wellen hier doch nichi auch noch das Recht brechen (Unruhe). Die Wahl muß sich gewissenhaft vollziehen, und da müssen wir auf formelle Verstöße ein großes Gewicht legen.
Abg. Dr. v. Trampczünski (Pole):
Man mutz sich doch fragen, welche Folgen nach menschlicher Be- rechnung die Unregelmäßigkeiten Habern die vorgekommen sind In diesem Falle kann man unmöglich zur Gültigkeit der Wahl kommen.
Abg. Werk (Zentr.):'
Tie Wahl ist eine öffmtlich-rechtliche Handlung; die Kom- Mission hat es falsch aufgefatzt Da- Mandat kann nicht kassiert werden. Durch die Anfechtung einer Wahl kann cm an sich gültiges Mandat doch nicht einfach ungültig werden.
geöffnet.
Abg. Dr. David (Soz.):
Sie wollen dem zu Unrecht gewählten Dr. Becker das Mandat zu Recht zusprechen. Cr. Becker hat nicht den Schein eines Rechts für sich. Wurde seine Wahl für gültig erklärt, so wäre das eine Ungeheuerlichkeit! Wir müßten sogar Herrn Korell das Mandat zu sprechen, da er die Mehrheit der Wähler für sich hat. (Sehr richtig! links.) Ta mir das nicht können, muffen mir meniflftens die Wahl Dr. Beckers für ungültig erklären.
Um fünf Uhr wird abgeftinunt; da die Nachmittagszüge ein- getroffen sind, hat sich das HauS stark gefüllt. Die name n t- l i d) e A b st i m m u n g ergibt nach sehr sorgfältig mehrfach wiederholter Zählniig die Giltigkeitserklarung des Mandats des Abg. Becker mit einer Stimme Mehrheit. Von 320 Abstimmenden stimmten 159 für Becker. 158 gegen 'Hw während drei sich der Stimme enthielten. Das Ergebnis wird vom Zentrum und der Rechten mit jubelndem Beifall ausgenommen. Einer der drei, die sich der Abstimmung enthielten iil der sozialdemokratische Abgeordnete Haupt.
Tie Frage der Gültigkeit des Maud ts von Haupt ist der dritte Punkt der Tagesordnnag. Er ist mit 7 Stimmen Mehrheit in Jerichow argen den bisherigen Inhaber dieses Wahlkreises, den Sior/croatiocn v 23 i) e r n gewählt. Die Prüfung der Kommission ergibt eine Mehrheit von 10 Stimmen für v. Byern. Sie beantragt daher die Ungültigkeit der Wahl von Haupt.
Abg. stieitzhauS (Soz.) ’ spricht vor dem leergewordenen Hause und beantragt die Gültigkeit der Wahl evcnti Zurückverweisung.
Abg. Graf Wcstarp (Kons.): beantragte hierüber namentliche Abstimmung.
Abg. Schwarzc-Lippstadt (Zentr.)' ist für Ungültigkeit.
Abg. Dr. Arendt (Np.):
Hier handelt es sich nicht wie bei der Wahl Beckers um formale Verstöße, sondern um amtliche Beeinflussung; daneben aber auch um formale Verstöße, und in dieser Beziehung hat die Kommission sich hier gerade entgegengesetzt verhalten, als im Falle Becker. Ich bin konsequent und stimme hier gegen die Gültigkeit, wie dort für.
Abg. Dr. i). Bcit (Kons.):
• Abg. Dr. Nemnann-Hofer (Vp.):
Bei Dr. Becker handelt es sid> gar nicht um eine wirkliche Mehrheit; ohne die Stimmenthaltung des Abg. Haupt wäre das Mandat Beckers mit Stimmengleichheit gefallen. Der Redner erklärt noch einmal die Frage, wieweit die Heranziehung von Folgerungen aus neuen Behauptungen von Gegenprotesten bei der Würdigung von Protestbehaupturigen gezogen werden können. Der Redner empfiehlt, mit Rücksicht auf die heute nun schon bei zwei Wahlen zum Ausdruck gekommenen Schwierigkeiten und Widersvriiche die ganze Frage grundsätzlich in der Wahlprüfungskommission zu klären. Deshalb erklärt er sich für Rückverweisung der Wahl von Haupt an die Kommission.
Abg. Schmidt-Meißen (Soz.):
zieht zugunsten dieses Vorschlags den Antrag auf GiltigkeitS- erklärung zurück und begnügt sid) namens feiner Parteigenossen mit nochmaliger Beratung in der Kommission.
Auf die namentliche Abstimmung wird trotzdem nicht verzichtet. Der Antrag auf Zurückverweisung an die Kommission wird mit 170 gegen 142 Stimmen angenommen.
Bei dieser Abstimmung stimmen die Nationalliberalen, die sick, im Falle Becker geteilt hatten, geschlossen mit den Linksliberalen und den Sozialdemokraten.
Auf der Tagesordnung steht noch eine lange Liste von Petitionen. Sofern lein Antrag und keine Wortmeldung vorliegt, werden sie burd) Aufruf und Feststellung der Zustimmung des Hauses erledigt; die anderen Eingaben werden zurück- gestellt.
Vizepräsident Dr. Pansche setzt auf die Tagesordnung bon Mittwoch, 1 Uhr: Reichseisenbahnamt und Reichseisenbahnen.
Abg. Basjcrmann (Natl.)
beantragt statt dessen für morgen einen Schwerinstag. Die große Mehrheit des Hauses stimmt zu. Tagesordnung: Antrag Basser mann betr. Reichsregelung des S u bmissions, w c f e n ö; konservativer Antrag betr. kleine .Garnisonen.
Schluß 6% Uhr.
Ich bin sehr scharf persönlich angegriffen worden. Es mag fein, daß ich mich früher anders geäußert habe als heute, aber doch nur deshalb, weil ich mick) heute ganz auf den Standpunkt gestellt habe, den daS Haus seitdem dauernd vertreten hat. Dr. Ncumann-Hoser hat mir in «lleräaßerstcr Schärfe vor- gcworfen, daß ich es ciiiWal für unerheblich gehalten habe, wenn ein Polizist die Wahlhandlung beaufsichtigt. Ter Fall lag ganz anders. Der Gemeindedicn-r hatte lediglich den Auftrag, die im Wahlzimmer liegenden Akten zu bewachen, konnte aber von seinem Platze aus die Wahlhandlung gar nicht übersehen. Herr Dr. Neumann-Hofer hatte fich also die scharfen Worte sparen können.
Die bisherige vierzigjährige Praxis hat dahin gefiihrt, daß sich die Wahlverstößc imer mehr vermindert haben. In dem Falle Becker sind auch keine absichtlichen Verstöße zu konstatieren. In Sprendlingen ist dabei das geheime Wahlrecht vollständig illusorisch geworden. Nicht bloß ein Prinzip, sondern eine ganze Reihe von Prinzipien wurden hier verletzt. Watz würde z. B. Herr Stadthagen sagen, wenn etwas derartiges b e t einer konservativen Wah> vorge'ommen toäre? (Sehr richtig!) Der Gedanke, daß wir für Wahlprüfungen einen Gerichtshof bekommen, ist gut; dazu : ü f f e n wir kommen.
Abg. Schwarzc-Lippstadt (Zentr.):
Das bisherig Vers -hr en ist einfacher und vernünftiger. Die neue Praxis würde nur der Mogelei Tür und Tor öffnen.
Abg. Dr. Waldstrin (Vp.):
Gewiß mutz die Wahl allein nach Recht und Gerechtigkeit geprüft werden. Aber das Wahlgeschäft ist ein einheitlicher Akt. um die politische Gesinnung des Wahlkreises festzustellen. Er mutz für ungültig erklärt werden, sobald das mit einem Teilergebnis geschieht, das nicht ohne Einflutz auf das Wahlgeschäft im ganzen gewesen ift Eine derartige Wahl ist sogar geradezu nichtig, wenn nicht erst geradezu der Nachweis geführt wird, daß das für ungültig erklärte Teilergebnis einen so geringen Bruchteil dar-
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(rnwfeblc mich im ii- tifltn von Waichc tlrc tDom einiodjiten töji Titen, bei oromirr s iimfl. Daselbbmröm siche got oneetWx*
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