Ausgabe 
28.6.1913 Viertes Blatt
 
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Nr. 149

163. Jahrgang

Samstag, 28. Juni 1913

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag?.

Rotationsdruck und Verlag der Br ü bisschen Unioersitats - Blich- imb Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

TieGießener FamilienblStler" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblött ffk den Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- sragen" erscheinen monatlich zweimal.

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Gießener Anzeiger

Eeneral-Anzeiger sür Oberhessen

Mb. Deutscher Reichstag.

171. Sitzung, Freitag, den 27. Juni.

Dm Tische des Bundesrats: Kuhn.

Präsident Dr. Kacmpf eröffnet die Sitzung um 10 Uhr.

Kurze Anlagen.

Abg. Dr. Gcrlach (Zentr.) weist in seiner Anfrage darauf 1J1 0 c 5 f c I b in Westfalen einige Patres der Ge-

fellschaft Jesu Exerzitien abgehalten haben. Der Regierungs- praildcnt von Munster hat nun die Coesfelder Geistlichkeit auf- gcjorbcrt,mit tunlichster Beschleunigung die verbotswidrige Bc- '^0ung der Jcsuitenpatres in Coesfeld zu verhindern", da cs sich um religiöse Vorträge handle, die unter den Begriff der ver­botenen Ordenstätigkcit fallen. Dr. Gcrlach weist in seiner An- frage darauf hin, daß dieses Vorgehen des Regierungspräsidenten im Widerspruch mit der Erklärung des Reichskanzlers stehe, wo- nach keine Acnderung der bisherigen Praxis herbeigeführt wer- den zoll.

Ministerialdirektor Caspar verliest eine Erklärung. Es sei schwer, eine völlig einheitliche Handhabung des Verfahrens in allen Teilen des Reiches herbeizuführen. (Lachen im Zentr.) Dem Regierungspräsidenten in Münster kann der Vorwurf eines un­berechtigten Widerstandes gegen Anordnungen des Bundesrats nicht gemacht werden, selbst, wenn der vorliegende Fall von einer früheren Praxis abweichen würde. (Lachen im Zentr.) Jnwie- tneit das letztere der Fall ist, unterliegt noch der Aufklärung. Der Reichskanzler ist in grundsätzlicher Uebercinstimmung mit den ver- bündeten Regierungen dec Ansicht, daß V e r s ch ä r f u n g e n d e r früheren Praxis vermieden werden muffen. (Lachen im Zentr.) Die Frage wird nochmals eingehend geprüft werden, damit eine gleichmäßige mit der früheren Praxis übereinstim- mende Handhabung für Preußen gesichert wird.

Abg. Brey (Soz.) weist in seiner Anfrage auf die Erkran­kungen im 78. Infanterieregiment zu Osnabrück hin.

Generaloberarzt Schulz: Im ersten Bataillon des 78. Regi­ments sind 293, im zweiten Bataillon 49 Mann erkrankt. Tie Erkrankungen waren meist vorübergehender Natur mit Ausnahme von zwei Fällen. Die Ursache der Erkrankung hat sich bisher nicht feststellen lassen. Man vermutet, daß sic durch den Genuß von Fleisch hervorgerufcn sind. Auch in der Bürgerschaft sind einige Erkrankungen vorgekommen. Erkrankt ist auch ein Major, der das Mannschaftsessen gekostet und geprüft hat. Eine Metall­vergiftung kann nach dem Verlauf der Krankheit als ausgcschMssen betrachtet werden. Das Tier, dessen Fleisch die Erkrankung her­vorgerufen haben könnte, hatte ein gesundes Aussehen, eine Nol- schlachtung war nicht vorgenommen worden. Eine Besichtigung des Schlachtbetriebes zeigte auch ein durchaus einwandfreies Ergebnis. Die gesetzlichen Vorschriften sind darin erfüllt. Es liegt hier nach allem ein Vorgang vor, den die Wissenschaft in ihren heutigen Stande trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht ver­hüten konnte.

Abg. Dr. Weill (Soz.) fragt nach der Nichtigkeit der in der französischen Presse verbreiteten Nachricht, daß neuerdings deutsche Truppen in Kamerun ein verlustreiches Ge­fecht gehabt haben.

Direktor im Neichskolonialamt Dr. Gleim: Von einem Zu­sammenstoß, wie ihn die französischen Blätter gemeldet haben, ist weder dem Kolonialamt noch dem Gouvernement von Ka­merun, von dem sofort telegraphischer Bericht eingefordert wurde, etwas bekannt. Es kann mit Sicherheit angenommen werden, daß eine Verwechsliing mit einem früheren Gefecht vorliegt, in dem am 27. April der Unteroffizier Sievertsen gefallen ist. Die Nachricht war bereits Anfang Mai hier verbreitet.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) fragt an, was geschehen ist, um den Reichstagsbeschluß betreffend Berufung einer Kommis­sion zur Prüfung der N ü st u n g s l i c f e r u n g e n aus­zuführen, wie die Kommission im einzelnen zusammengesetzt sein wird, und wann sie zusammentreten soll.

Geheimrat Lehmann: Ter Reichskanzler hat den Staats- selretär des Innern mit der Bildung der Kommission und dem­nächst mit der Leitung ihrer Verhandlungen beauftragt. Der Staatssekretär hat sich mit den Parteien wegen Auswahl der Mit­glieder der Kommission in Verbindung gesetzt, lieber die Zu­sammensetzung der Kommission schweben zurzeit die Erörterungen noch. Sie wird voraussichtlich nach Ende des Sommcrurlaubs im Herbst zusammentreten.

Auf der Tagesordnung steht zunächst der kleine Gesetzentwurf, der von allen Parteien des Hauses eingebracht ist, im Interesse der bei öffentlichen Pensionsanstalten versicherten Lehrer und Erzicber, die privaten Einzelunterricht erteilen. Sie sollen den im Versicherungsgesetz für Angestellte be­rücksichtigten Lehrern unb Erziehern an nichtöffentlichen Schulen gleichgestellt werden. Der Gesetzentwurf wird ohne jede Erortc- rung in dien drei Lesungen angenommen.

Zweite Lesung öec LeÄmgsvorlageu.

Aus der zweiten Lesung der Wehrvorlagen und der Deckungs- Vorlagen sind noch unerledigt das F i n a n z g e s c tz und der daraus folgende Eraänzungselat für 1913. Von einer Reihe vor- liegender Anträge ist der wesentlichste und grundlegende ein An- trag der Konservativen, die von der Kommission ge­strichene!. ersten beiden Paragraphen des Finanzgesetzes wieder herzustellen. Diese beiden Paragraphen des Regierungsentwurfs sollten die Besitzsteuer durch eine Erhöhung der Matri- kularbeiträge aufbringen, und zwar sollten die Bundes­staaten den auf sie entfallenden Anteil durch eine gesetzliche all­gemeine Besteuerung des Vermögens, Einkommens oder der Erb­schaften, allein ober nebeneinander, bei sich einführen, oder wenn sie derartige Steuern schon lwben, sie erhöhen. Um den Antrag Westarp, die Regierungsvorlage wieder herzustellen, dreht sich m erster Linie die Debatte, und cs wird auf Antrag des Grasen Westarp im Laufe der Gcneralaussprache die namentliche Abstimmung beschlossen.

Abg. Safi ermann (Natl.) gibt einen Ueberblick über die Gründe, die in der Kommission zur Abänderung der Regierungsvorlage und zu dem Bcsitzsteuer- kompromiß geführt haben. Der von den verbündeten Regierungen vorgeschlagene Weg der veredelten Ma tri! ularbei- trüge mit der Verpflichtung rur die Enizelstaaten, bte.betrage durch eine allgemeine Besitzsteuer aufzubringen, war nicht gang­bar. Tarin erblickten wir einen zu grofeen Gingrirr m die finanzielle Selbständigkeit der Einzelstaaten. Wir können darum auch heute nicht für ben Antrag des Grafen Westarp stimmen. Von unseren Freunden im Lande sind wir vielfach gefragt wor­

den, weshalb wir die E r b a n f a ll st e u e r des Jahres 1909 nicht wieder eingebracht haben. Wir waren einmal der Meinung, daß es vaterländische Pflicht wäre, bei dieser großen nationalen Aufgabe der Heeresverstärkung, und der damit zusammenhängen­den Deckung, den Versuch zu machen, dengroßc n Parteien- streit auszuschaltcn. Der zweite Gesichtspunkt war finanzieller Natur. So sind wir dann zur Reichsver- mögenssteuer gekommen. Dabei ist cs nicht gelungen, die Widerstände der Verbündeten Negierungen gegen diese Steuer zu überwinden. Tas führte uns mit Naturnotwendigkeit dazu, das Besitz st cuerge setz, welches als Eventualgesetz seitens des Bundesrats für die Einzelstaaten borgelegt war, zur Reichs- fteuer zu machen: d i e Neichsvermögenszuwachs- steuer.

Ein Teil meiner Freunde war wenig geneigt, auf ben Boden dieses Gesetzes zu treten wegen der Bedenken, die überhaupt gegen Zuwachs steuern vorhanden sind Wenn sic cs doch tun, so ge­schieht es, weil diese Steuer ein Teil des Kompromisses der ganzen Deckung ist. Wenn man diesen Teil herausnähme, so würde der ganze Aufbau des Kompromisses in sich zusammcnbrechen. Wir sind selbstverständlich auch nicht in der Lage, über die Protestc die von hoch angesehenen Korporationen der In­dustrie, des Handels und des Gewerbe st andcs an uns herangetreten sind, hinwegzusehen. Wir mußten die Argu­mente, die darin niebergclcgt sind, natürlich prüfen. So kamen wir dazu, zu erwägen, ob die Nachteile ober Vorteile dieser Be­steuerung überwiegen. Wir mußten uns sagen, daß das Ein - bringen der Steuerbehörden in d i e privaten V e r m ö g e n s v e r h ä l t n i s s e bei der Zuwachssteuer inten­siver sein wird als cs bei jeder direkten Steuer sonst der Fall ist. Wir konnten uns auch nicht verhehlen, daß vielleicht ein Nachteil eintreten würde, insofern, als wir die Kapitalbildung in gewissem Umfange hindern. Angesichts dieser er­hobenen Bedenken haben wir eine Resolution eingebracht, worin wir die Negierung ersuchen, tunlichst bald nach Feststellung der Ergebnisse des Wehrbeitrags und demnächst der Vermögens­zuwachssteuer dem Reichstage eine Uebersicht vorzulegen, aus der sich ergibt, w i e sich die Lasten dieser Gesetzgebung auf die Hauptgruppen der Steuerzahler ver­teilen. Wir bitten Sie um Annahme dieser Resolution.

(Der Reichskanzler v. Bcthmann-Hollweg er­scheint im Saal.)

Für uns waren folgende Gründe maßgebend, dcm B e s i tz st e u e r k o m p r o m i ß unsere Z u (1 i m m u n g z u geben : erstens ist cs ein Neichsstcuergesetz und damit der Grundsatz gewahrt, daß für die Ausgaben für das Reich auch eine Deckung in reicg&eigenen Einnahmen gefunden wird; zweitens verwirklicht sich hiermit unsere Forderung einer allgemeinen Besitz st euer, wenngleich der Besitz, aller­dings nur soweit ein Zuwachs besteht, alle drei Jahre hcr- angezogen wird. Wir sahen drittens und bas war für uns sehr wesentlich bic Besteuerung der Deszendenten in diesem Gesetz verwirklicht, wobei wir un5 klar waren, baß bei dieser schweren Frage, bic diese großen Parteien entzweit hat, eine Einigung nur her^eizufübren war, wenn auf beiden Seiten Konzessionen gemacht wurden. Es ist auch nicht zu verkennen, daß gegenüber den Nachteilen dieser Zuwachs- befteuerunqen in den Vorschlägen der Kommission gleichzeitig auch Forderungen verwirklicht sind, die schon seit vielen Jahren erhoben werden: einmal die Aufhebung des Schock­st ernpcls und zweitens die Beseitigung der be­ste h e n b c n W rt zuwachs st euer, die ja zweifellos zu großen Beschwerben Anlaß geben unb ben Grundstücksverkehr nahezu lahm gelegt hat. Wir alle sind der Uebcrzeugung, daß cs in dieser großen nationalen Frage der Heeresverstärkung eine vaterländische Pflicht war, den verbitternden Parteistreit zu ver­meiden unb bem In- und Auslande gegenüber einen festen ent­schiedenen Mehrheitswillen unseres Volkes zu zeigen. (Beifall.)

Abg. Dr. Südckum (Soz.):

Wir sehen in der Wehrvorlage keine Stärkung des Vater­landes, sondern im Gegenteil neue Gefahren. Aus richtig ver­standenem Patriotismus werben wir dagegen stimmen. Wenn wir sie trotzdem nicht verhindern können, so wollen wir sic doch so gestalten, daß sic nicht die Schwachen, sondern die Leistungs­fähigen belastet. Die von der Negierung vorgeschlagenen ver­edelten Malrikularbeilräge lehnen wir ab, um dafür die Bahn für eine direkte Besteuerung des Besitzes zu öffnen. Die nach langem Suchen gefundene Lösung, die uns jetzt vor- geschlagen wird, entspricht dieser Forderung nicht in vollem Um­fange. Wenn sie trotzdem eine Besserung gegenüber der Re­gierungsvorlage darstellt, so ist das unter dem Einfluß der 110 Sozialdemokraten im Hause und ihrer 4% Millionen. Wähler geschehen. Diesem Drucke der hinter uns stehenden Massen hat sich vor allem nicht das Zentrum entziehen können. Wenn wir feine reine Vermögenssteuer für das Reich erhalten, so ist das die Schuld der Nationalliberalen. Eine Mehr­heit dafür war vorhanden. Die Zuwachssteuer befriedigt uns nicht. Sie trifft zuerst die wirklich vorwärts treibenden volks­wirtschaftlichen Elemente. Was unsozial daran ist, fällt uns nicht zur Last; was daran grundsätzlich gut ist, ist unser Ver­dienst. (Lachen rechts.) Die Rechte freilich mutz mit derDeut­schen Tageszeitung" klagen: So ist es denn geschehen con- sommatum cst! (Heiterkeit b. b. Soz.) Diesmal konnten Sie nicht die Besitzlosen allein belasten, wie sie es jahrelang getan hat. Die unsozialen Momente müssen heraus aus dem Gesetz. Nach dem großen Gedanken, daß in dem Gesetze der Anfang einer direkten Vermögenssteuer des Reiches liegt, werden wir unsere Stellung nehmen. Auf diesem Wege werden wir weiter gehen.

Abg. Dr. Graf Schwerin-Löwitz (Kons.):

Wir beantragen in ben ersten Paragraphen des Gesetzes die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Ich habe dazu noch das lebbafte Bedauern meiner Freunde cms- zusprechcn, daß die Regierung die Kommissionsfassung nicht auch abgelehnt hat, unb daß sie ihre Vorlage bisher nicht mit dem­jenigen notwendigen Nachdruck verteidigt hat, oen meine politi­schen Freunde anwendeten. (Beifall rechts.) Erheblichen Bedenken haben wir bereits in der ersten Lesung Ausdruck gegeben, namentlich hinsichtlich der Artikel 35 unb 70 der Reickis- verfassung, wonach die Ausgaben des Reiches nicht auf Besitz- steucrn in der Rege! gegründet werden sollen, unb daß eine Deckung nur ausnahmsweise in Ergänzung ter inöireftcn Ein­nahmen des Reiches durch Umlagen erfolgen soll. Diese Auf­fassung ist namentlich auch von bem Schöpfer der deutschen Reichs- Verfassung wiederholt unb nachdrücklich betont worden. Unsere ganze deutsche Finanzwirtschast darauf aufgebaut worden. Bis zum Jahre 1906 hat darüber auch nicht der mindeste Zweifel be­standen, weder beim Reichstag, noch bei den bcrbünöcten Regie­rungen, daß diese Auffassung die Grundlage »»ftrer

Finanzen bildet unb bauernd bilden müsse. Der Antrag Bassermann-Erzberger bildet an sich auch feine Durchbrechung die­ses Prinzips. Auch bic Vorgänge von 1906 unb 1909 brauchen nicht als eine solche angesehen zu werden. Auch die verbündeten Regierungen haben oamals den Standpunkt eingenommen, daß die E r b s ch a f t s st e u e r als solche nicht zu ben Steuer- quellen bes Reiches gehöre. Es ist auch zuzugebcn, daß in anbcrcu Staaten die Erbschaftssteuer nicht zu den bircftcii Steuern gerech­net wird, sondern zu den indirekten Stcmpelabgaben. Niemals aber ist von den verbündeten Regierungen der mindeste Zweifel darüber gelassen worden, daß eine direkte Ncichsvcrmögenö- ober Reickiscinkommensteucr keine Rcichöstcuer sei, unb daß sie in die finanzielle Selbsiändigkcit der Bundesstaaten eingreise. Diese Stellung der verbündeten Regierungen kann sich nicht geändert haben, als sic die Vorlage machten.

Die Grenzen zwischen den Steuern des Reiches und der Einzelstaaten müssen schärfer gezogen lücrbcn. DaS wäre auch bei einer Heranziehung des Besitzes sehr ivohl möglich gewesen. Ich habe in dieser Beziehung den Vorschlag gemacht, die Stcmpelabgaben der Einzel st aalen ganz ober teil­weise b c in Reiche zu überweisen. Damit wären dem Reiche sehr erhebliche Einnahmcn geschaffen worben. Diese Steuern lassen sich erheblich auöbauen. Frankreich zieht aus seinen Stempeln trotz viel geringerer Bevölkerung 340 Millionen unb aus dem Enregistrement, das auch so chrav wie eine Erb­schaftssteuer barstellt, 720 Millionen. (Hört, hört! rechts.) TaS wäre ein Weg, auf bem ohne große Belastung des Verkehrs (Gelächter bei ben Soz.) Einnahmen geschaffen werben könnten. Auch die Einheitlichkeit der Stcmpelabgaben wäre ein Vorteil. Jedenfalls ist nach unserer Auffassung cs die Pflicht der Negierung, bei der Heranziehung des Besitzes die F i n a n z h o h e i t der B u n d e s st a a t e n bei ihren Vorschlägen voranzu st eilen. Wie steht es aber damit? Bei der Finanzreform von 1909 waren bic Regierungen in ihrer ganz überwiegenden Mehrheit darin einig, daß von den damals geforderten 500 Millionen höchstens ein Fünftel aus direkten und vier Fünftel ans Berbrauchssteuern gedeckt werden müssen. Das ist auch geschehen. Auch 1912 bei der Lex Bass er mann-Erz Verger war man sich durchaus einig über diesen Grundsatz. Tie damals gemeinten Besitzstcuern haben übrigens mit der gegenwärtigen. Wehrvorlage nicht daS mindeste zu tun. (Sehr richtig! rechts.)

ES handelte sich um die Deckung der damaligen Wchrvorlage. Zunächst wurde die Deckung dadurch geschasfen, daß bic Herab­setzung der Zuckersteuer um zwei Jahre hinausgcschobcn wurde. An neue große Ausgaben, eine neue Hcercsvorlage, hat damals niemand gedacht, auch bic Antragsteller nicht. Die Besitzsteucr gilt nur für bic eine Vorlage. Tic Veredelung der Matrikular­beiträge in Verbindung mit dem vorliegenden Gesetz war für uns durchaus nicht unbedenklich, aber immer noch vom verfassungs­rechtlichen Standpunkt aus einigermaßen erträglich, lucil sie den Einzelstaaten gewisse Freiheiten ließ. Nun Hal der Abg. Basser- mann gesagt, daß seine Freunde die Regierungsvorlage abgelehnt hätten, weil sie den Standpunkt Bismarcks nicht teile. Das ist unrichtig. Gerade die Haltung der Nationalliberalen liegt nicht im Sinne Bismarcks. (Sehr richtig! rechts.) Wir haben gegen die Vorlage das eine, daß eine Besitzsteuer in dieser Form in die Gesetzgebung der Bundes st aalen cingrcift. Tas bedeutet, daß auch in diesem Falle entgegen den klaren Beslim- mungen der Reichsverfassilng unb entgegen ber Auffassung ihres Schöpfers ein neuer Zustand geschaffen wird. Dessenungcachter haben meine Freunde diese ihre Bedenken zurückgesetzt. Wir sind, wie schon Herr von Hcybcbrand im vergangenen Jahre er­härte, bereit, alles zu bewilligen, was zur Landesverteidigung nötig ist und um unser Heer auf der nötigen Hohe zu erhalten. Wir sind auch bereit, auch heute den ganzen Bedarf ganz aus­schließlich auf den Besitz zu nehmen, aber wenn man darüber hin­aus uns noch zumulel, gleichzeitig die Grundlagen unserer Neichs- versassung, die Selbständigkeit der Bundesstaaten anzulaslen, das geht über das Maß des Zulässigen hinaus. (Leb­hafter Beifall rechts.) Und nach meiner Auffassung erst reckt über das Maß, das den verbündeten Regierungen zusteht. (Beifall rechts. Lachen bei den Soz.)

Was diese Vermögenszuwachssteuer bedeutet, zeigt schon allein die freundliche Aufnahme, die das Gesetz bei dem Vorredner und seinen Freunden gefunden hat. Tas zeigt sckarf seinen wahren Charakter. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Dr. Südekum hat vollkommen recht, dies Gesetz bedeutet ganz ein­fach eine Kombination von Erbschaftssteuer auf das Kindeserbe, Reichsvermögens- und Neichseinkoinmenstcucr. (Lebhafte Zu­stimmung rechts.) Das Gesetz fast allerdings das Vermögen, doch nur für den Augenblick, es faß. aber das Einkommen und zwar ganz und für alle Zeilen. (Zustimmung rechts.) Der preußische Finanzminisler hat das ganz zulrcsfcnd ausgeführl. Und noch das Bedenken haben wir gegen das Gesetz, daß es nickt den Teil des Einkommens ersaßt, der mühelos gewonnen wird, sondern im Gegenteil, denjenigen Teil, der durch Einschränkungen, durch Er­sparnisse geschossen wird. Bisher haben bic Regierungen mit der benkbar größten Schärsc erklärt, daß sie für ein Neichsverinögen- unb Einkommensteuergesetz nicht zu haben wären. Jetzt wollen sie einem Gesetze zustiinmen, bas Vermögen unb Einkommen er­saßt. Tas erscheint fast unmöglich. In meiner längjährigen, mehr als zwanzigjährigen parlamentarischen Praxis Hal nod) niemals bic Negierung eine Vorlage mit so wenig Nachdruck unb Entschiedenheit vertreten. (Lachen links. Sehr richtig! rechts.) Gerade als ob sic die Vorlage nicht recht ernst genommen hätte. (Sehr richtig! rechts.) Selbstverständlich Hal der Reichstag seinerseits Vorschläge machen und sich über die Teckungsvorlagc einigen müssen. Warum kämps 1 der Reichskanzler nickt für bic Vorlage, wi e er versprochen hat. (Lachen links.)

Allen benen, bic gewillt sind, an den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Reiches nicht rütteln zu lassen, stelle ich noch einmal mit voller Klarheit vor: Die Vorlage ber ver­bündeten Regierungen ft e 111 beute noch den einzig gangbaren Weg dar, um für die bauernde Deckung der Wehrvorlage die Besitzsteucr in einem genügenden Umfang heranzuziehen, ohne bic finanzielle Selbständigkeit der Bundesstaaten anzutasten. Lehnen Sie die Regierungsvorlage ab zugunsten eines Gesetzes, das eine Reichsvermögens- und eine Reichseinkommenstcuer in sich schließt, so sind wir einfach a m Ende ber finanziellen Selbständigkeit ber Bundesstaaten. Wir sind bann einfach angekommen, wie es ein Finanzminisler einmal sagte, ('ei der Kommunalisierung der deutschen Bundesstaaten, der, wie ein anderer Finanzminister einmal sagte, bei der Mediatisierung der Bundes st aalen. Weil wir diese verhängnisvolle Entwickelung klar vor Augen sehen, sind wir entschlossen, auch fernerhin unerschütlert an den Bismarck scheu Finanz- unb Verfass ungsgrundsätzen festzu-