Ausgabe 
22.11.1913 Viertes Blatt
 
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Nr. 275

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165. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieEtetzener §amilienblätter" werden dem .Anzeiger" viermal tvöchentlich beigelegt, daS Ktelsbktt fflr den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. TieLandivirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Cberhefsen

Zamrtag, 22. November 1913

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäls»Buch- nnd Steiudruckerci.

R. Lauge, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: e-^öl.

Redaktion: ^-^112. Tel.-Adr.: AnzeigerGteßen.

Arbeitsvermittlung und wandersürsorge in Hessen. Born Regierungsassessor Walter in Mainz.

. Am 1. Oktober des Jahres ist in der Provinz Rheinhessen eine W a n d c r o r d n u n g, die den Verkehr mittelloser, arbeite fähiger Wanderarbeiter im Anschluß an die in der benachbarten Provinz dessen-Nassau eingeführte Ordnung des Wanderarbeits- we>e^ regeln soll, in Kraft getreten.

Sic Neuregelung des Wandcrverkehrs in Hes- i.e? Um . Hessen-Nassau ist ein Vorgang von großer so­zialer Vedeutuiig. Der Grundgedanke, der zu dem gemeinsamen Vorgehen der genannten Bezirke führte, ist, den mittellosen *r1trc«rn tn erster Linie Gelegenheit zu geeigneter Arbeit zu verschaffen und erit, wo dies nicht alsbald möglich ist, sie durch Verpflegung und Unterkunft bis zur Erlangung einer Beschaff tiffitHG gegen Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Die Ausführung 1 OTcfee, Grundgedankens war nur dadurch möglich, daß man die seitherigen Verpslegunasstatioiien und Herbergen in Zusammen­hang mrt den öffentlichen Arbeitsnachweisen brachte.

1 Zunächst ergab sich also die Notwendigkeit eines Ausbaues des öffentlichen Arbeitsnachweiswcscns aus breiter Grundlage. Dies touriie erreicht durch eine Verbindung der lokales. Ar - beitsnachweisstellen mit dem Mitteldeutschen Arbeitsnach­weisverband, der seinen Sitz in Frankfurt a M. hat. Dieser Verband, dessen Wirkungsgebiet die Provinz Hessen-Nassau und das Großherzogtum Hessen, sowie einige kleinere angrenzenden ^Bezirke umfaßt, ist in der Lage, ein bedeutendes Angebot an Arbeitskräften unterzubringen.

Man hat deshalb den Mitteldeutschen Arbeits­nachweisverba nd zum Mittelpunkt der neuen Organisation gemacht und nach Verschmelzung dieses Verbandes mit demVer­band der V e r p fl e g u n gs st a t i o n e n für Hessen und Hessen-Nassau" eine enge Verbindung zwischen Herberge und Arbeitsnachweis erzielt, wie ihn auch das preußische Wander- arbeüsfiättengesetz pom 29. Juni 1907 voraussetzt.

Da im Großherzogtum Hessen von einer gesetzlichen Regelung des Wanderarbeitswesens Abstand genommen worden- ilt, haben die hessischen Provinzen die Neuregelung der Wanber- fürsorge int Anschluß an die in der benachbarten preußisckwn Provinz Hessen-Nassau neueingeführten Bestimmungen selbst in die Hand genommen. Das Ergebnis dieser Bestrebungen ist der Anschluß der Provinzen Ob er Hessen und Rheinhessen an die Provinz Hessen-Nassau zur gemeinsamen Durchführung der in der Wanderorbnung niedergelegten Grundsätze der Für­sorge für mittellose Wanderarbeiter.

Die Arbeitsvermittlung, die grundsätzlich an erster Stelle fleht, wird in dem so geschaffenenVerband der Wander ; ar b e its stä t tcn" in Hessen und Hessen-Nassau durch den Mil- teldeutschen Arbeftsnachweisvcrband ausgeführt, während die bc- , stehenden seitherigen Verpflegungsstationen als ' Wanderarbeitsstätten, in Rheinhessen Arbeits- und Her- bergsstätten genannt, eingerichtet worden sind.

Die Arbeitsvermittlung der Arbeitsnachweisstellen des Ver-' bandes mit ihrem wechselnden Bedarf an verschiedenartigen Ar- I beftskräften wird dadurch erleichtert, daß die in das Verhands- gebiet eintretendcn Wanderer mit der Bahn möglichst schnell zu einer geeigneten Arbeitsstelle oder einem Arbeitsnachweis beför- , dert werden, der geeignet erscheint, für die betreffende Arbeits- | haft eine Befckfäftigung nachzuweisen. Hierbei wird auf den per- | sönlichen Wunsch der Wanderer in erster Linie Rücksickft genorn- I (inen. Der Wanderer kann sich also sein Reiseziel ! selbst wählen. Er wird dann auf öffentliche Kosten mit I der Eisenbahn nach seinem Reiseziel ober, falls dieses weiter als I die nächste Arbeits- und Herbergsstätte (Wanderarbeitsstätte) liegt, in der Richtung seines Reiseziels nach dieser Arbeits- und Her- iergsstättc befördert. Auf diese Weise wird gleichzeitig erzielt, k> die sich auf der Wanderschaft befindenden mittellosen Ar- I beiter sich nicht mehr wie seither auf der Landstraße herumtreiben, i Weiterhin soll hierdurch eine Verminderung des Bettels auf den Landstraßen, sowie in den Dörfern und Vororten der Städte er­reicht werden, wodurch naturgemäß die öffentliche Sicherheit auf den Straßen erhöht wird. Durch das Bestehen der neu-

geschaffenenOrganisationsindaußerdemdieOöe- richte in die Lage versetzt, in Fällen des Bettelns und der Landstreicherei durch arbeitsfähige Män­ner mit der ganzen Strenge des Gesetzes gegen diesevorzugehen;dcnnkeinarbeitsfähigerMann ist zum Betteln genötigt, sofern er arbeitswillig ist und die bestehende Organisatton in Anspruch nehmen will. Land­streicher und Bettler können daher künftig, sofern sie nicht arbeits­unfähig sind, ohne weiteres als arbeitsscheue Elemente angesehen werden. Das Publikum sollte daher solche Elemente nicht durch milde Gaben unterstützen.

Das Ziel der Organisation ist, ganz Deutschland mit einem Netz von Wanderarbeitsstätten verbunden mit öffent lichen Arbeftsnachweisen zu überziehen, nm hierdurch in der Lage zu sein, den Arbeitsmarkt eines bestimmten Gebietes mit Arbeits trösten aus anderen Gebieten zu versorgen, wo ein llcbcrangc bot oder eine Zlbwanderung von Arbeitskräften zu verzeichnen ist.

Allein auf der Grundlage eines allgemeinen weitverzweigten Netzes von leistungsfähigen öf­fentlichen Arbeitsnachweisen in Verbindung mi. Herbergen ist überhaupt die Frage einer allge­meinen Ar beklslosen-Ver sichern n g au f breiter Basis praktisch lösbar und durchführbar. Durch die geplante Organisation des Verbandes wird cs zweifellos er­möglicht, eine auf einen bestimmten Bezirk beschränkte Arbeits- kosigkeft durch Beförderung der Arbeitslosen nach anderen Be­zirken, in denen entsprechende Arbeitsgelegenheit vorhanden ist, tunlichst zu befeitigen und einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt soweit möglich zu schassen.

Die Wanderer, welche die Organisation in Anspruch nehmen wollen, haben unter allen Umständen in erster Linie den Arbeits­nachweis aufzusuchcn und um Arbeit nach,;nfragen. Ohne Ar­beitsnachfrage und ohne Verpfl'chtnng zur Ar­beitsleistung keine Verpflegung! Ist keine geeig­nete Arbeit vorhanden, oder kann die uachgeiviesene Stelle erst am folgenden Tag angetreten werden, so erhält der Wanderer in der Arbeits- und Herbergsstätte Beköstigung und Obdach, be­stehend aus Abendessen, Nachtlager « Bett), Frühstück und Msttag- essen, wofür er mindestens vier Stunden zu arbeiten hat. Die Verpflichtung zur Arbeitsleistung entfallt für diejenigen Wande­rer, die durch den Arbeitsnachweis Arbeit vermittelt bekommen ha­ben. Wanderer ohne ordnungsmäßige Patzierc erhalten nur ein Vritschcnlager; sie müssen ferner einen Tag länger arbeiten und haben das vorgesr^iebene Protokoll, das eine Verwarnung auf Grund des § 361 Nr. 7 des Strafgesetzbuches enthält, zu unter­schreiben : im Weigerungsfälle werden sie dagegen der Orts- ! pvlizeivehörde überwiesen und in die benachbarten SBa überarbeite ! statten nicht aufgenommen. Hülfsbedürstige Wanderer ohne ord- " nungsmäßigc Papiere werden dem Ortsarmenverband (Gemeinde- Armenverwaltung) überwiesen: desgleichen arbeitsunfähige und kranke Wanderer. Kranke oder unreine Wanderer sind unter allen Umständen von der Aufnahme in die Wanderarbeitsstätteu. aus­geschlossen. Obdachlose können in geeigneten Fällen von der Polizei der nächsten Wanderarbeitsstätte zugewiesen werden. Reichs- 'ausländer und Personen unter sechzehn Jahren (Jugendliche) sollen in der Regel nicht imifgenommen werden. Ausnahmen sind vdn Fall zu Fall zu prüfen. Durch Annahme der Ver­pflegung verpflichtet sich (nach 8 2 der Wander-Ordnung) der Wanderer zur Verrichtung dxr ihm zugewiesenen Arbeiten und Mir Einhaltung der Vorschriften des Verbandes, insbesondere derjenigen über die Beförderung nach dem Beförderungsplan.

Eine sozial segensreich wirkende Bestimmung der Wander­ordnung enthält der § 4, wonach Wanderer sich die ihnen feh­lenden Papiere gegen entsprechende Arbeitsleistung in einer Wan- dcrarbeitsstätte oder Arbeiterkolonie erwerben können. Hierdurch soll erreicht werden, die arbeitswilligen Clemente durch Verschaf­fung ordnungsmäßiger Papiere einem geordneten Leben wieder pizuführen. In einzelnen Wanderarbeitsstätten, die gleichzeftig Arbeiterkolonie sind (wie z. B. Limburg a. d. L.), hat man mit gutem Erfolg auch den Versuch^durchgeführt, den Wanderern gegen längere Arbeitsleistung Schuhwerk und Kleidung zu liefern, da­mit die Leute später leichter Arbeit finden.

Nach ? 9 der Wandrr Ordnung ist vormittags die zugcwiesene Arbeit zu .leisten, ivührend nachmittags die Beförderung der Wanderer erfolgen soll. Selbständige Umschau n a ch A r - beirift den Wanderern verboten; beim es wird hierin nur eine Gelegenheit zum Betteln in mehr oder weniger ver­steckter Form erblickt werden müssen. Die A r be i ts zu wei- s u n g erfolgt vielmehr allein durch den Arbeits­nachweis. Wanderer, die sich weigern, die ihnen nack>gewiesene geeignete Arbeitsstelle zu übernehmen, werden alsbald entlassen und Dürfen in die benachbarten Wanberarbeitssiatten nicht ausgenommen werden.

Die in eine Arbeit»- und Herbergsstätte (Wanderarbeitsstätte) aufgenommenen Wanderer müssen dort ihr«' Papiere abliefern. Die Papiere werden, nach Abstempelung durch die Släite und den Arbeitsnachweis, alsdann nach dem Reiseziel des Wanderers, also entweder an die nächste Wanderarbeitsstätte ober, an den Arbeit­geber, dem Der Wanderer vermittelt worden ist, gesandt. Um eine mißbräuchliche Benutzung durch zu häufige Inanspruchnahme einer Wanderarbeitsstätte durch dieselben Wanderer auszuschließen, ist bestimmt, daß fein Wanderer vor Ablauf von drei Monaten nach seiner Entlassung aus einer rheinhessischen Stätte zum zweiten Male in eine Arbeits- und Herbergsstätte der Provinz Rheinhessen aufgenominen werden Darf. Das Gleiche gilt entsprechend für den Regierungsbezirk Wiesbaden und den Regierungsbezirk Kassel.

Neben den Wanderarbeitsstätteu bestehen sogenannte Wan- derereingangsstationen. Diese enthalten lediglich einen Arbeitsnachweis, sind aber nicht in der Lage, Verpflegung und Unterkunft zu gewähren. Sie dienen dem Grenzvcrkehr, um den Eintritt von Wanderern in das Verbandsgebiet in solchen Gegenden zu erleichtern, wo keine Arbeits- und Herbergsstätten bestehen. Für Rheinhessen ist nur eine Wanderercingangsstatton eingerichtet worden, und zwar in Al zev. Von dieser Eingangsstation werden die Wanderer, falls ihnen keine Arbeft unmittelbar nachgewiesen werden kann, mit der Bahn zur nächsten Arbeits- und Herbergsstätte in der Richtung ihres Wanderzieles ^entweder Mainz oder Bingen) befördert. Arbeits - und Herbergs st ätten sind in Der Provinz Rheinhessen bis jetzt nurin Mainz, B i n- igen und Worms eingerichtet worden. Die in Öp­pe n h e i m bestehende Verpflegungsstation steht außerhalb der Organisation des Verbandes. Die Oberaufsicht über sämt­liche Einrichtungen des Verbandes in Rheinhessen wird von der Großherzoglichen Provinzialbirektion in Mai uz ausgeübt. Diese erlaßt mit Zustimmung des Provinzialausschusses die näheren Bestimmungen über die Regelung des Wauderverkehrs. (Nr. 5 der Ausführungsvorschrifteu für die Provinz Rheinhessen.)

Die Beförderung der Wanderer erfolgt in,der Regel mit der Eisenbahn a u f G r u u d eines B e f ö r - derungsplaues, dervonder Aufsichtsbehörde fest- gestellt wird. Die Kosten der Beförderung werden von der Provinzialkasse getragen. Auf Grund einer Vereinbarung mit der Eisenbahnverwaltung werden die Wanderer in der 4. Wagenklasse zum halben Fahrpreise (d. i. jum Preise von 1 Pfennig für jedes Kilometer) befördert. Auf einzelnen Sttecken ist ein Teil des Weges, etwa 10 bis 15 Kilometer, zu Fuß zurückzulegen. Die zu befördernden Wanderer erhalten von der Wauderarbeftsftätte einen Ausweis (Fahrtausweis), bei dessen Vorzeigung ihnen von der betreffenden Eisenbahnstationskasse eine Fahrkarte nach dem auf dem Ausweis angegebenen Reiseziel unentgeltlich ausgehändigt wird. Einen Abschnitt des Ausweises behält die Statiouskasse zur Kontrolle und spateren Verrechnung. Der dem Wanderer Der» blechende Ausweis dient ihm außerdem als Legitimation gegenüber den Polizeiorgauen (insbesondere der Gendarmerie), die den Wan­derer etwa unterwegs auhalten sollten. Dieser Ausweis ist nötig, da der Wanderer auf der Reise seine Papiere nicht besitzt, weil sie, wie oben erwähnt, vorausgeschickt worden sind. Bares Geld bekommt der Wanderer nicht in die Hand. Auf diese Weise soll auf die Leute ein Zwang ausgeübt werden, das vor­geschriebene Reiseziel, wohin ihre Papiere geschickt worden sind, auch wirklich aufzusuchen. In Ermangelung von Barmitteln such sie hierzu genötigt, falls sie nicht etwa betteln wollen. Will ein Wanderer das Verbandsgebiet verlassen, also z. B. nach der Bay- rischen Pfalz weiterwandern, so wird er kurzer Hand unter Rück- gabe seiner Legitimationspapiere von der betreffenden Grenzstation

Frauen.Rundschari.

Der bunte Schuh: das Neueste von der Schuhmode.

Die heutige Mode liebt kräftige, bunte Töne: sie Hebt auch die schroffen Gegensätze und die Extravaganzen. Boni der grotesken Idee der (untgefärbten Haare hat man bereits gehört. Nicht sc- cxtravagant und doch gelegentlich an die Grenze des feinen Ge schmackes streifend, sind die bunten Schuhe, die soeben aufgckommen sind. Es handelt sich dabei meistens um einen grellfarbigen Ledereinsatz zu einer schwarzen oder braunen Schuhkappe. Während früher meist nur Kombinationen von Scbw.irz, Braun. Grau und Weiß getragen worden sind, werden neuerdings mit Vorliebe bunte Farbtone zum Einsetzen benutzt. Ganz besonders "beliebt ist ein kirschrotes Leder, das imit ^Schwarz zusammengestellt wird, oder ein sattes Nilgrün, das ebenfalls mit Schwarz, aber auch I mit Rehbraun zusammen eine separate Farbenstimmung gibt. Auch violette Farbentöne in allen Schattierungen, Blau und na menllich ein warmes Zitronengelb sind gebräuchlich. Natürlich müssen diese Einsätze genau mit der Farve' der Kleider harmonieren. Neu sind auch gestreifte .Schuhe. Es werden dabei die Nähte mit I farbigen Lederstreifen besetzt. Wiederum sind Rot und Grün die I Lieblingsnuancen. Mit diesen bunten Einsätzen im Einklang stehen auch die neuerdings wieder Modernen cSchnallen unb; Schließen. Die Schnalle wird wieder als besonderes, lleines Kunstwerk betrachtet und als Schmuckzeug ausgearbeitet. Feine Stücke in getriebenem Silber, bunte Email suchen, Schnallen mit Edelsteinen besetzt,, i Schnallen aus Bernstein oder Achat, geben der kommenden Schuh mvde einen ganz besonderen Neiz. Sehr beliebt sind bunte Maschen, die auf die Schnallen gesetzt werden. Auch Die Strümpse müssen sich diesen neuesten Entwicklungen fügen. Sie sind meistens in einem kräftigen Farbengegensatze gehalten. Zu roten Schuh- einsätzen wird ruhig ein mattblauer oder ein- lauchgrüner Strumpf getragen, Der seinerseits wiederum durch verschiedene Zutaten! seine besondere .Existenzberechtigung betont. Die Strumpfmasche, das Sttumpsband wird wieder ausgiebig verwendet mrd zwar doppelt: uitterm Knie und überm Schuh. Einzelne der neuen Strümpfe tragen auch festaenähte, medaillonartige Rosetten aufgenäht. Ori­ginell sind die Strümpfe.mit schmalen Seidenbändern, die spiral- lörmig, vom Knöchel ausgehend, bis zum Knie durch das @c- twtbc gezogen werden. Lustig wirken die geflügelten Strümpfe. Es sind dies flossenartige iSpitzenkämmc, die an Der Rückseite des Strumpfes enworfteigen. Infolge der stärkeren Betonung des Schuh- und Strumpfwertes, wird Der kurze Rock wie bisher die Gnnft Der Damenwelt behalten.

In Der So n d e r g ru p p e:Die Frau im Buch­st :wer be unD in der Graphik" auf Der Buchgewerb- lichen Weltausstellung zu Leipzig 1914 leitet Frau (Tugenie Kaufmann, Mannheim, Die erste AbteilungGeschäftliche ifiutwicklung der weiblichen Befähigung auf dem Gebiete von Buch- stewerbe und Graphik". Anmeldungen und Anfragen für diese Ab- | trilung sind zu richten an Frau Eugenie Kaufmann, Mann- hQM B 6, 28.

D ie Genossenschaft der bildenden Künstler | M en s hat sich nunmehr endgültig für die Zulassung der Frauen-

ausgesprochen. Dasselbe gilt von der Photographischen Gesellschaft, die die Photographien d'Ora, deren Arbcften in Berlin Aufsehen erregen, jetzt als Mitglied aufgenommen hat.

T ie Frau als Afrz t. Eine reizende junge Frau, elegant gekleidet und frisiert, geht vor uns her und steigt in ein vornehmes Auto. Man front interessiert, wer diese graziöse Ersck^eiming fei, und erhllt die Awwort:Das ist eine der be­deutendsten Frauenärztinnen des Londoner Großen Kranken­hauses." An diese Szene knüpft Wanda von Szararnoniz eine Betrachtung über bie Frau als Arzt im Pall Mall Magazine an. In England ist die Aerztin bereits eine ganz alltäglickn Er­scheinung, die nichts von ihrem weiblichen Charme aufgibt und doch ihren Beruf in der glücklichsten Weise ausfüllt. Nicht We­niger als tausend weibliche Namen stehen im britischen jAierzte- icgiftcr; London zählt davon allein 200, Brigthon 10, Man chester 5. Fast alle Städte von einiger Bedeutung besitzen wenig­stens eine Aerztin, und wo noch keine ist, herrscht ein dringendes Bedürfnis danach. Erstaunlich rasch hoben sich die Doktorinnen daS Vertrauen des englischen Publikums erobert, und zwar fiefyt man in Großbritannien in der Frau nicht ein geschlechtloses/ Wesen wie in Amerika, wo Arzt und .Aerzttn ganz gleich be­handelt werden: fonbem die Frauen finden in der Aerztin /ihre natürliche Freundin unb Helferin. Tie Frau aus dem Volke will von einer Frau behandelt werden, tveil diese sie besser ver­steht als der Mann, unb so sind benn in zahlreichen Frauen­krankenhäusern Englands bereits Aerztininien an leitende Stellen gerückt, so in bem Frauen Hospital in London unb in, dem neuen Südlondoner Frcmenkrankenhaus, in dem Neuen Hospital von Euston ptoab, Dem Lady Ehick-ester-Hospital in Brigthon u. a. Tie gebildete Frau und besonders die Suffragette will sich tiuV von einer Doktorin bchairdeln lassen, weil sie zu ihr das größte 3utrauen hat, weil sie, indem sie sich in die Hände einer Ge­schlechtsgenossin begibt, bie Uebcrlcgenhcit der Frau gleichsam am eigenen Leibe beweist. Die wciblick>cn Aerzic Englanbs erfüllen nicht nur ihre praktischen Pflickften auss trefflichste, sondern haben auch bereits bedeutende wissenschaftliche Leistungen zu verzeichnen. Ihr Stubürmgang ist berfefbe wie Der ber Männer. Sie müssen zunächst durch ein Examen in allgemeinen Fächern, Englisch, Latein, Mathemattk, Griechisch ober einer modernen Sprache, ihre Befähigung zum Besuch der Universität nachweisen, studieren bann 56 Jahre Mebizin und müssen Dann noch eine Probe­zeit im Krankenhaus ablegen.

Ei n überaus lohnendes Arbeitsfeld hatdie Aerztin in Indien, und baß es bort bis jetzt immer noch an genügenden Kräften fehlt, hat nur Den Grund, daß bie für die eigentümlichen indischen Verhältnisse erforderliche Ausbildung zu kostspielig ist, wodurch viele befähigte Frauen vom Studium ab­gehalten werden. Um so willkommener ist es, daß die Regierung be­schlossen hat, jährlich einen Zuschuß von 10 000 Pfund Sterling auszusetzen, um die Organisatton einer weiblichen ärztlichen Be­handlung ber inbrschen Frauen- unb Kinberwelt unter bem Komitee des Tufserinfonds zu förbent.

Frauen als Seiterinnen von Gefängnissen. Am 1. Oktober vorigen Jahres wurde in her Person Der Oberin

Frieba Trinius bekanntlich zum ersten Male versuchsweise eine Vorsteherin für ein Frauengefängnis eingestellt. Tic Erfahrungen sinb sehr erfreulich gewesen, und dementsprechend liegt cs in ber Wicht ber Justizverwaltung, allmählich noch weitere Derartige Stellen zu schaffen. Das Frauengefängnis Wronke hat gleichfalls eine Frau als felbftänDige Leiterin Dieser Anstalt erhalten. Die Stellung ber Oberinnen entspricht der Der Direktoren, wenn auch Der Kreis enger gezogen ist. Die Vorbildung zu Oberaufsehern, aus welcher Stellung bie Oberinnen entnommen werben, erfolgt burch einen Jnsormattonskurs, Der auf eigene Kosten absolviert werben muß. Die in Frage kommenden Frauengefängnisse unterstehen sämt­lich ber Justizverwaltung. Die innere Verwaltung ist nicht dazu übergegangen, bie Oberleitung ber Gefängnisse weiblichen Personen zu übertragen. Die bem Ministerium bes Innern unterstellten Fraucngesängnisse sind entweder Männergefängnissen angegtiebert ober bestehen bereits als selbstänbige Anstalten. In beiben Fällen sind auch Oberinnen augestcllt, bie aber wicberum Direktoren ober Vorstehern unterstellt sind, wenn sie auch viel Bewegungsfreiheit haben.

Eine chinesische Helen Keller. Von einem Mäbchenschicksal, bas dem Helen Kellers außerordentlich ähnelt, weiß ein in Philadelphia erscheinendes Blatt zu erzählen. Es handelt sich um eine «Chinesin, bie in frühester Jugcnb infolge einer Krankheit taubstumm unb dazu blind geworden ist: Wang Fung-Ying^ wie die Chinesin heißt, hat bann, genau wie Helen Keller, eine Lehrerin gefunben, bie sich ihrer annahm, unb dank bicsem Unterrichte soll sie auf bem besten Wege sein, eine zweite Helen Keller zu Jverben. Tie Lehrerin ist eine Amerikanerin, ein Fräulein A. E. Carter. Fräulein Carter wirkt als Lehrerin an der Taubstummen-Schule in Tschirn, unb hier kann sie zum ersten Male mit ihrer taubstumm-blinben Schülerin zusammen. Ter Unterricht stieß zuerst auf bie größten Schwierigkeiten, benn das Kind war vollständig verwahrlost. Seine ganze Sprache bestaub in häufigen, heftigen Wutanfällen. Es bauerte volle Dm Monate, bis bie kleine Chinesin ein einziges Wort gelernt hatte. Dieses Wort war Puppe (doll), bas ihr in Blinbenschrift aus bie Hanbfläche geschrieben würbe. Nach einem Vierteljahre hatte sie die Assoziatton zwischen dem -Worte und dem Gegenstanbe, ben man ihr gleichzeitig in bie andere Hand gab, hergestellt. Tank ber unermüdlichen Arbeit ber Amerikanerin lernte die Chinesin nun nicht nur in Blindenschrift schreiben unb lesen,- sonbern nach einiger Zeit bemächtigte sie sich auch ber hörbaren Sprache, bie ihr nach einem Tastsystem, übermittelt wurde, indem die Lehrerin ihr ein­zelne Worte vorsprach unb bie Finger ihrer Schülerin Dabei an bie tätigen Sprachorgane brachte, so daß sic bas Gefühl itady» ahmen Gönnte. Heute, nach längeren Unterrichte, ist bie Chinesin schon außerorbentlich weit oorgefduitten; sie kann schreiben und lesen, beherrscht bie Anfangsgründe des Sprechens unb id^int geistig außerorbentlich regsam zu sein, benn sie bittet fortwährend um weiteren Unterricht. Tas durch Den Unterrid'.t erzielte Er­gebnis ist um so bemerkenswerter, als bie Chinesin von völlig ungebilbeten Eltern abstammt und wegen ber Verschiebcnheit Der Rasse zwischen Schstlern unb Lehrerin ber Unterricht reich an Hindernissen war,