Ausgabe 
24.10.1913 Zweites Blatt
 
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Nr. 250

Zweites Blatt

165. Zahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags,

DieGießener Zamtlienblätter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Zeit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

greitag, 1\. Moder 1913

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'sche» Universitäts - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straße 7. Expedition und Verlag: Redaktion:e^I12.Lel.-Adr.:AnzeigerGießen»

ut hier ein Brief des £>errn v. Schütz, in dein -3ic, da tue Woh­nungen in Berlin teurer seien als in Eissen, eine Wohnnngsc^d1 zutage von ZOO Mk- erhalten sollten. Angeklagrei' Brandt: Bon diesem Brief meiB ich nichts.

Angeklagter Eccius: Ich entsinne muh nicht, Brandt da­mals gekannt zu haben, ich hakle mit seinem Bureau nichts zu tun.

Angeklagter Brandt: Ich habe mich bei ihm nur obge- meldet, weil das so üblich war und traf Herrn Eccius zufällig aut dem Flur, als ich von Direktor Budde kam. Er sagte mir damals: Ich weis; nicht, was Sie in Berlin »vollen oder wollen ^re die Krähenfüße des Sxrrn v. Schütz verschönern Helsen? Öcrr von Lchütz stand in Berlin dem Bureau noch drei Jahre vor. Dann kam er nach Essen, wo er starb. Der Nachsolger wurde öcrr v. Metzen, der blieb bis zum Derbst vorigen Jahres. Dann kam das Bureau unter die Aufsicht des Direktors Träger. Ich habe mich.zunächst nur orientiert. Tann erzählte mir Herr v. Schütz die ganze Sachlage in Berlin und das; er Schwierigkeiten habe, weil er angeblich über die Vorgänge nicht orien­tier < s e i. Es sei ihm sehr oft der Vorwurf gemacht worden, Krupp habe kein Interesse an kleinen Lieferungen. Herr v. Budde sei ut dieser Hinsicht zu halsstarrig. Es gebe keinen anderen A u s- weg, als ihm die Konkurrenzpreise v o r z u h a l t e u. Sich um diese Tinge zu tiiirtmern, liege ihm aber nicht: da die Herren im Kriegsministerium und bei den Instituten meist jünger feien, so solle ich mich in kameradschaftlichem Ver­

kehr nm diese Dinge kümmern.

Vorsitzender: Hat Ihnen der Auftrag des Herrn von Schütz keine Bedenken eingeflößt? Angekl. Brandt: Doch, ich habe welche gehabt. .Herr v. Schütz sagte mir aber, er könne dabet nichts finden. Andere Firmeii machten es genau so.

Vorsitzender: Es sind aber doch auch geheime Tinge mit» geteilt worden, über die die Zeugfeldwebel sich nicht äußern durften, lIst Ihnen nidifc der Gedanke gekommen, daß die Verbreitung die- 'er geheimen Sachen strafbar ist? Angeklagter Brandt: Herr von Schütz erklärte mich es gebe für die Firma Krupp keine militärischen Geheim nijssa. Ste erfahre alle» offiziell, was sie erfahren wolle.

Vorsitzender: Welche Tirektiven hat Ihnen Herr von Schütz gegeben? Anlgeklagter Brandt: Er hat mir gesagt, ich möchte Verkehr mit meinen früheren Kameraden uchen, und bemerkt, die mir daraus entstehenden Unkosten wer- )en ersetzt werden. Er hatte mir streng verboten, deu Herren etwas zu versprechen oder ihnen etwas zu geben. Er hätte selbstverständlich nichts dagegen, daß ich gelegentlich einmal ein Glas Bier ausgebe. Herr von Schütz hat mir ferner eingeschärft, recht vorsichtig zu sein, und ich habe diesen Rat auch befolgt.

Der Angeklagte Brandt schildert bann, wie er mit den Ange< klagten aus dem Tilian-Prozeß in Verbindung getreten ist. Die VernelMung erstreckt sich zunächst auf den Verkehr mit dem früheren Zeugfeldwebel und jetzigen Zeugoffizier Tilian.

Ter Vorsitzende hält dem Angeklagten vor, daß er bei seiner ersten gerichtlichen Vernehmung zugegeben habe, Tilian Geld­geschenke mit der Absicht gemacht zu haben, ihn dadurch bereit­williger zu weiteren Mitteilungen zu machen. Angeklagter Brandt: Ich weiß nicht, wie diese Bemerkung in das Protokoll hineingekommen ist. Ich war bei meiner Vernehmung vollständig verwirrt und verzweifelt. Vorsitzender: Welche Nachrichten» haben Sie von Tilian erhalten? Angeklagter Brandt: Die Nach­richten betrafen die Preise der Konkurrenz und Bestellungen. Vor­sitzender: Waren diese Nachrichten für die Firma Krupp von großem Interesse? Angeklagter Brandt: Ich gab sie, um der Firma zu zeigen, wie die Verteilung stattfindet, damit sie feststellen konnte, ob sie von den Aufträgen den richtigen Anteil' erhalten hatte. Vorsitzender: Worauf bezogen sich diese Nachrichten weiter? Angeklagter Brandt: Lluf Versuche an Geschützen und G e s ch u tz t e i l e n. -Der Angeklagte schildert nun int einzelnen seinen Verkehr mit Tilian und bemerkt: Ich bin bald nach der fraglichen Unterredung mit Herrn v. Schütz zu Tilian gegangen, habe diesem von dem Gespräch einiges mitgeteilt und ihn gebeten, mir Nachrichten über die Konkurrenz zu geben. Tilian er­klärte sich hierzu sofort bereit und teilte mir mit, daß dieVertreterderanderenFirmenebenfallsNach» richten aus der Feldzeugmeisterei erhielten. Tilian teilte mir in der Folgezeit alles mit, was ich wissen rooMl/e. Manchmal brachte er zu den Zusammenkünften schriftliche Auszeichnungen mit.

Vorsitzender: Haben Sie Tilian gleich Geld gegeben? Angeklagter Brandt: Nein, vielleicht erst nach einem Jahre, und zwar deswegen, weil Tilian, wie es bei jungen Leuten ja manchmal vorkommt, im Dalles war. Vorsitzender: Tie Zechen haben Sie aber doch immer gezahlt? Angeklagter Brandt: Nicht immer. Verschiedentlich hat auch Tilian seine Zeche bezahlt.

Bors.: Vieviel haben Sie wohl bei den Zusammenkünften mit Tilian im ganzen ausgegeben? Brandt: Das weiß ich nicht. Die Dinge liegen sieben Jahre zurück und ich weiß heute nicht mehr, noch nickt einmal ungefähr, wie hoch diese Ausgaben gewesen sind. - ) r : Wie lange hat der Verkehr mit Tilian

gedauert? Brandt: Etwa zwei Jahre. Tie Zechen haben .nicht viel Geld gekostet, da Tilian sehr bescheiden war. Iw ganzen mag ich vielleicht 100 Ai a r k ausgegeben haben. Vors.: Bei Ihrer ersten Vernehmung sagten Sie, Sie hätten Tilian Geld in die Hand gedrückt und öfters 5, 10 und 20 Mark gegeben. .. . ' _

Brandt: In dieser Folgerung stimmt es nicht. Es ist richtig, das; Tilian öfters Geld von mir erhalten bat. Ich habe es ihm aber nicht geschenkt, sondern geliehen. Tilian hat die kleinen Darlehen immer nach kurzer Zeit zurückbezahlt. Vors.: 1908 wurde Tilian versetzt und von diesem Zeitpunkt an haben Sie von ihm keine Nachrichten mehr erhalten. Ten Verkehr mit Tilian haben Sie noch fortgesetzt, doch hat Tilian aus diesem Verkehr keine Vorteile mehr gezogen. Sie haben auch die Zechen nicht mehr bezahlt und keine Darlehen mehr gegeben. B ra ndt: Das ist richtig. Tilian hatte es nicht mehr notwendig, von mir Darlehen zu erbitten, weil er sich inzwischen sehr gut verheiratet hatte.

Ter Oberstaatsanwalt: Hat sich Tilian vor oder nach seiner Versetzung nach Spandau verheiratet? Brandt: Tilian hat sich erst in Spandau verheiratet. Ter Vorsitzende bemerkt, es sei über die Mitteilungen, die Tilian an Brandt gemacht hatte, mehreres in den beschlagnahmten Kornwalzern ge­sunden worden. Brandt: Tie Kornwalzer bezogen sich auf eine spätere Zeit. Es wird nun die Bedeutung des Wortes iKvrnwalzer" erörtert und festgestellt, daß ein ein Eodewort ist 1 und daß bei der Firma Krupp etwa 4000 solcher Aus­drücke im Gebrauch sind. Oberstaatsanwalt i Chrczinski bemerkt, es sei Grund zu der Annahme vorhanden, i daß die Gedanken des Geheimnisses in den einzelnen Codewörtern angedeutet seien. Brandt bestreitet dies, ebenso der Ange- 1 geklagte Eccius.

Direktor Eccius schildert dann im einzelnen, wie diese Codewörter entstanden sind, und bemerkt, daß die meisten, vonl ihnen dem internationalen Telegraphen-Code entnommen seien.

Der Angeklagte Brandt erzählt dann, wie er nach der . Versetzung Tilians.mit dessen Nachfolger, dem Felc^eug- meifter Schleuder in Verbindung getreten iei. schleuder habe sich sofort bereit erklärt, in gleicher Weise wie tilian Auskunft zu geben, und er habe ihm bis zu seiner 1910 erfolgten : Versetzung die gewünschten Nachrichten verschafft. Von.: Wie oft trafen Sie mit Schleuder zusammen? Brandt: Alle

Vereinfachungen in der hessischen Stoatsocrroaltung.

rb. Darmstadt, 22. Okt.

lieber die Verhandlungen des parlamentarischen Aus­schusses zur Vereinfachung der Staatsverwaltung vom letz­ten Dienstag, über die schon kurz berichtet wurde, ist heute mittag folgende amtliche Darstellung ausgegebev worden:

Zunächst wurde an Hand einer von der Regierung vorge- legtcn Denkschrift das staatliche Kasscwesen einer Erörterung unterzogen, die sich auf die schon früher in der Kommission be­sprochene Organisation der Steuerveranlagungsbehördcn erstreckte. Von den Mitgliedern der I. Kammer wurde vorgeschlagen, durch Einziehen einer Reihe von Finanzämtern und Bezirkskassen, teilweisen Ersatz des angestellten akademischen Hilfspersonals bei den Finanzämtern durch mittlere Beamte (Steuersekretäre^ Ver­minderung der Kosten für Schrcibhilse durch Uebctragen des Schrei­bens der Steuerzettel auf die Genieinden Ersparnisse zu erzielen, des- gleickjen durch Aufhebung der Nntererehbstellen, deren Geschäfte den-' Gemeinden teilweise unentgeltlich, teilweise gegen Zahlung einer mäßigen Vergütung übertragen werden sollen. Von der Regie­rung und auch von Mitgliedern der Kommission wurden gegen diese Vorschläge Bedenken geltend gemacht und insbesondere die Zweckmäßigkeit und Möglichkeit der unentgeltlichen Ucbertragung der zur Zeit den llntererl-ebstellen obliegenden Erhebung der Staatssteuern durch die Gemeinden in Frage gezogen. Auch wurde darauf hingcwiescn, 'daß die Gefahr mangelnder Geheimhaltung der Einkommens- und Vermögcnsverhältnisse vergrößert werde, wenn man das darüber bestehende Material der Steuerbehörden auch den Schreibgehilfen auf den Bürgermeistereien zugänglich mache. Die erwähnten Vorschläge sollen zunächst in einer U n t c r ko> mmission durchbcraten und sodann der Vcreinfachungs- komrnission wieder unterbreitet werden.

Hierauf wurde in .die Besprechung! der von dem Großh. Ministeriuni der Justiz vorgelegten Denkschrift über das Ge­richtsvollzieher wesen im .Großherzogtum Hessen einge­treten. Staatsminister Tr. von Ewald und Gel-eimerat Lorbacher erörterten die derzeitige Organisation des Gerichtsvollzieherwefen^ und die von dem Justizministerium zur Erzielung von Erspar­nissen auf diesem Gebiet getroffenen und in Aussicht gestellten Maßnahmen. Es wurde zunächst dargelegt, daß der Uebcrgang von dem hessischen Gebührensystem zu dem preußischen der festen Gehalte ld. i. bip Verstaatlichung des Gerichtsvollzieherwesenö. D. R.» für die Staatskasse keine Ersparnis, sondern einen Mehr- oustvand zur Folge haben würde, daß aber vor allem aus sach­lichen Gründen int Interesse des rechtssuchenden Publikums die Beibehaltung des Gebührensystems geboten sei. Tie Erspar­nismaßnahmen bestehen hauptsächlich in der, soweit angängig, durchzuführenden Vereinigung der Dienstverrichsiingen des Ge­richtsvollziehers und Gerichtsdieners in einer Person, wenn an­gängig auch Vereinigung des Gerichtsdiener- und Gefangenwärter­dienstes, Bewirkung der Zustellungen von Amts wegen entweder durch die Gerichtsvollzieher zu ermäßigten Gebührensätzen ober in ben größeren Städten durch Gerichtsvollzieheraspiranten gegen feste Vergütung ober durch die, Post, sowie durch Vorkehrungen, zum Ausgleich der in ihrer Höhe sehr verschedenen Einkommen der einzelnen Gerichtsvollzieher. Die von der Regierung vorge- schtagenen Maßnahmen begegneten bei der Mehrzahl der Kom- unssionsmitgliedcr keinem Widerspruch. Bon der Einführung einer festen Vergütung an die Gerichtsvollzieher nach preußischem Mu­ster soll abgesehen werden. .

Soweit der amtliche Bericht, der tm wesentlichen die schon in der Mittwochsnummer gemachten Mitteilungen bestätigt. Bemer­kenswert ist darin aber die sehr vorsichtig gehaltene Ausdrucksweise über die in Aussicht gestellten Vereinfachungen in dem ganzen Be- amtcnkörper, die doch in erster Linie größere Ersparnis,e im Staatssäckel herbeiführen sollen. Cs wird uns auch versichert, daß die Regierungsvertreter sich fast allen auf Er,parni,sc hinzie- lenben Vorschlägen der Ausschußmitglieder gegenüber recht ,kep- tisch gezeigt und Bedenken über Bedenken geäußert hätten, die we- nig Aussicht auf wirklich durchgreifende Ersparnisse eröffnen kvlinKm Beschs des Vereinfachungsausschusses ist

die Einsetzung eines Unterausschusses von fünf Kam- niermitgliedern und einem Rcgierungsvertreter an der.Spitze, in Sachen des staatlichen Kassenwesens. Zu einem solchen Ausschuß batte sich die Regierung bisher nicht verstehen können: es isi aber doch selbstverständlich, daß eine gründliche Prüfung und Er­örterung der Verhältnisse bei einem so verwickelten V-wwaltungs- apparat, wie mir ihn in Heissen besitzen, nicht in einem v.el- kövsiaen Ausschuß, sondern weit benec in einem kleinen Rat von Sachverständigen ersolgentkann. Ein solcher Unterausschuß ist vom Bereinsachungsausschuß schon früher einmal eingesetzt worden und zwar gelegentlich der Vereinfachung der Forstverwaltung. Man hat damals mit Hilfe dieses ylusschusies recht günstige Ergebnie erzielt und kann somit hoffen, baß auch der neue Unterausschuß in dieser wichtigen Frage mit geeigneten durchgreifenden Vorschlä­gen hervortreteu wird. _ , , . ,

Tm Anschluß an ben amtlichen Bericht muß dock) einmal öffentlich festaestcllt werden, daß die bisher erzielten Ersparnisse in der Staatsverwaltung durchaus Nicht den viel gehegten Wün­schen und Erwartungen entsprechen. Man wird verlangen müssen, daß in Zukunft ernster und gründlicher bet der Vereinfachung der ganzen Staatsmaschine zu Werke gegangen wird Um nur einiges herauszugreifen: Warum muß für jede höhere Lehranstalt sii Hessen ein besonderer Rechner vorhanden sein anstatt dessen nnm demjenigen Beamten zu übertragen, der die staat­lichen Gefälle überhaupt einzunehmen hat? Warum fügt man weiter nicht die Landeskreditkasse nut der Hauptstaatskasie zu,arn- me und erspart damit die Gehälter verschiedener nicht gering tShrfpr Beamten? Die Pcr,on eines einzelnen Beamten dar, doch sticht ^der Grund sein weshalb ntaln die Landeskredltkasje nickt längst mit der Hauptstaatstässe vereinigt hat! Und warum wcherstrebt man immer noch der ,o oft als möglich und motwendig Reoraanisation im staatlichen Bauwesen, die dem Staate eine'Mindestersparnis von ctroa 100000 Mk. ein- mürbe? Fürchtet mau etwa, durch bie,c Reform bei den ^?m^u,n^heamren eine Verminderung ihrer Arbeitstäsigkesi u^bamit auch hier wieder eine Anzahl von Be- herbeizumhren und vamu r ^^lt deutlich betont

w?rd?n der Mehrbedarf an dauernden Staatsmitteln für die höhten Ansprüche bei der Besoldungsreform nicht etwa durch

Ipru^ unfern Sca ^hen zur Durchführung zu bringen, roirb^ bS bringenbftcn Ausgaben unterer gesetzgebenden So» ^schatten der näd)|ten lern mMlcn£

Der neuetirupp-Prozeh".

+ Berlin, 23. Okt.

- . - :nt nften Kriminalgericht Alt-Moabit der P r o - zeten »utcauoorftcbcr Maximilian Br a nb t-Rcihns- 5 gegen otu xj ^irpftor Eccius aus Essen. Tie Anklage

Brandt' nimmt Beamtenbestechung und 23 c j d; a f ^ ?u n a v o n K r?e g s m aterial, deren Geheimhaltung im Interesse der Landesverterdlgung geboten ist, an, unb zwar

lassen. r

Auf Befragen erklärte der Angeklagte Eccius, er bestreite entschieden, sich strafbar gemacht zu habeii. Auch der Angeklagte Brandt erklärt, er könne die ihm zur Last gelegten Straftaten, nicht zugesteljen. . .

Vorsitzender: Sie sind aber doch geständig geivefcn. Auf Grund her Beobachtungen durch die Polizei haben «sic auch Zu­gegeben, einzelnen Personen Vorteile gewährt zu haben ^«.awohsi, und daß Sie Nachrichten bekommen haben iJawohsi und trotz­dem wollen Sie bestreiten, daß Sie schuldig sind?

Angeklagter Brandt: Ich habe nie die 2lb licht ge­habt zu bestechen. Ich habe, stets das Gefühl gehabt, daß man mir das Material aus Freundschaft l-abe zukommen lassen weil ich ihnen etwas gegeben habe. Ich habe mich, wenn eine Gelegen­heit dazu vorhanden war, für verpflichtet gehalten, ihnen auch meinerseits etwas zukommen zu lassen, aber nicht, weil sie smw Nachrichten gaben. Ich war überzeugt, daß sie mir auch ohne wei­teres etwas gegeben hätten.

Vors.: Als Sie gefragt wurden, zu welchem Zwecke Sie die Geschenke gemacht haben, haben Sie zugegeben, daß Sie die Leute ,,ber eiter" machen wollten, Ihnen Weiteres Mäterial zu geben. Das ist auch ganz natürlich. Hier handelt es sich um jahrelangen Verkehr und iüe Vorteile, die den einzelnen er­wachsen sind, werden.schließlich erheblich. Wollten Sie die Leute für Ihre Zwecke nichtwarm" halten?

Angell. Brandt: Nein. V o r s.: Sie .haben aber diese Aus­drücke selbst gebraucht. Angekl.: Ich kann nicht zugeben, daß ich mich gegen § 333 des Strafgesetzbuches vergangen habe. Ich gebe nur zu, Geschenke gemacht zu haben. , '

Rechtsanwalt Löwenstein: Ans den Auslagen dev Poli- zeirates Koch geht nichts hervor, was darauf schließen ließe, daß die Geschenke gewährt worden seien, um die Leute warm zu^halten. Es ist nur gesagt, daß ein kameradschaftlicher Verkehr bestand. Angekl Brandt: Die mir gemachten Vorwürfe lehne ich, da die Dinge schnell bchändelt wurden und ich sie sehr schnell durch­ging, ab. Ich habe auch wohl manches angegeben, was nicht ganz zutrisft. Daß ich mich manchmal irrte, geht auch aus den griiberm Verhandlungen vor dem Kriegsgerichte hervor. Es ist iinmöglich, alle Einzelheiten, die sich in einem Zeitraum von sieben wahrem abspielten und auch alles aus hundert Berichten im Kopfe zu ^Sorf.: Der Verkehr hat sich von 1906 bis 1913 erstreckt (Jawohsi. Angeklagter Brandt wird darauf über sein Vorleben befragt. Er gibt an, daß er zunächst eine Privatschule in 'Bismarck und dann das Gymnasium in Stendal besucht habe, welches er. mit dem Reifezeugnis für den Einjährig-Freiwilligen Dienst ver­lassen habe. Seiner Militärpflicht habe er indessen, weil er pic| Feuerwerkerkarriere einschlageu wollte, als Dreijähriger-Freiwih- liger beim 2 Garde-Feldartillerieregiment in Bersin genügt.. Vier Jahre habe er zunächst in der Ftont gedient, dann sei er als Avancierter auf die Oberfeuerwert'erschule gekommen. Nach seiner Beförderung zum Feuerwerker sei er schließlich zum Zeug­fach übergegangen und sei in Spandau und später m ^uterboe) beschäftigt worden. Als Zeugfeldwebel sei er al^ann in die ^epotverwaltung der Artillerieprüfungskomminion (A. P. K.) ver­setzt worden, wo er zunächst bei der K^se beschäftigt gewesen ist.

Vors.: Sie wußten also mit der Geschäftsführung der A. P. K. genau Bescheid? . -. r. .

o[ n g e f l : Nach Beendigung meiner 12jadrigen Dienstzeit bin ich zuerst als Anwäricr: in das kaiserliche Gesundheitsamt gekommen wo ich auch bleiben wollte. Einer meiner ^chusireunde war inzwischen zu Krupp gekommen und empfahl nur, da^es ihm hort sehr gut gefalle und man weiter komme, als int Staats,- bienfte, auch dort einzutreten. Das' tat td) 1898. Ich wuiche m Csseu beschäftigt und zwar als Sekretär tm Rechnungs- und Kreis­bureau für 5lriegsmaterial im Lande. Dröses kausmänniiche Bureau stand unter der Verwaltung des Direktors Budde. Ich war 83/4 Jahre in Essen. 1906 kam ich nach Berlin.

Vors.: Wie ist das gekommen?

Angekl Brandt: Den Anlaß dazu bat Herr von Schütz gegeben. Ich besuchte ihn gelegentlich, unb ba er wüßte, daß icki in Preissachen Befcheib wußte, bat er mich, als lern Assistent, ba er ein alter Herr fei, inft nach B^lftr zu gehen und wichs dorthin versetzen zu lassen. Vors.: Hier liegt em Mnes von ^bnem bei ben Akten vom 23. Februar 1906, m dem Sie um ^hre Versetzung bitten, ba Ihre Frau, eine geborene Berlinerin, inj Essnr sich absolut nicht einleben könne, und.daß Ihre Verletzung! im Interesse Ihres Lebeusglückes ausgesprochen werben möge. Sie würden sich bemühen, in Berlin der Firma bas Belte zu leiften. unb Jo Ihren Dank für die Versetzung abstatten. Hieraus geht doch hervor, baß Sie Gelegenheit genommen haben, sich an Herrn von Schütz zu wenden.

Llngeklagter Brandt: Das steht im Briefe, tatsächlich war es doch etwas anderes: Herr von Schütz hatte mehrere Abweisungen erhalten, deshalb wandte er sich an mich. Ich sollte mich melden, daß ich gern nach Berlin möchte. Vorsitzender: Haben Sie denn schon damals ausgesprochen, daß Sie zu Kameraden Be- ziehungeu haben? Brandt: Das hat in dieser Hinsicht keine Bedeutung. Davon habe ich nichts gesagt. Vorsitzender: Dann

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

ohne daß die Absicht vorhanden gewesen sei, das Material einer fremden Macht mitzuteilen. Tirekwr Eccius wird wegen Bei­hilfe zur Verantwortung gezogen. Gegen beide Angeklagte ivirb der H 333 des Strafgesetzbuches angezogen, wonach wegen Be­stechung mit Gefängnis bestraft wird, wer einem Beamten ober einem Mitglied«: der bewaffneten Macht Geschenke ober anbere Vorteile anbietet, verspricht ober gewährt, um ihn zu einer Handlung, die eine Verletzung einer Amts- oder Dienstpflicht enthält, zu bestimmen. Ten Vorsitz in dem Prozeß, der vor der II. Strafkammer des Landgerichts I verhandelt wird, süljrt Landgerichtsbirektor Tr. Karsten, bic Anklage wirb vertreten durch Oberstaatsanwalt Tr. C h r c z c s c i n s k i unb Staatsau waltschaftsrat Tr. Töpfe r. Die Vertcibigung führt für Brandt Rechtsanwalt Tr. Siegfried Löwenstein, für Eccius Justiz rat Dr. v. Gordon. 'Geheimer Oberjustizrat Tr. Frenkel wohnt der Verhandlung im Auftrage des Justizministeriums bei. Als Sachverständige in diesem Prozeß werden im allgemeinen die gleichen Herren fungieren, bic bereits im Prozeß Tilian die technischen Institute ber Armee vertreten haben. Unter ben Zeugen bejinben sich zahlreiche Vertreter bes Kruppschen Di­rektoriums, der viel genannte frühere Generalvertreter ber Firma Krupp in Berlin, Herr v. Metzen, die sieben Angeklagten aus dem Prozeß Kilian unb ber Reichstagsabgeorbuete Dr. L16'6» fnerfit. Bereits lange vor Beginn der Sitzung, ber auf 9 Uhr vormittags anberaumt war, machte sich, trotz regnerischen Wetters,, ein starker Andrang des Publikums auf den Korridoren des alten Justizpalastes und vor dem Gebäude bemerkbar. Da bic Raum­verhältnisse nur eine beschränkte Ocssentlichkeit zulassen, ist der Eintritt in den Verhaudlnngssaal nur gegen Karten möglich. Der Vorsitzende, Landgerichtsrat Dr. Karsten, eröffnet die Verhandlung um 9.16 Uhr. Der Gerichtshos konstituierte lick Die Anwesenheit der 2lngeKagtcn und der Verteidiger ivirb fest- gestellt unb die Zeugen auigerufen. Ein größerer Teil von ihnen ist auf einen späteren Termin geladen. Die Verteidigung behält sich vor, noch weitere Zeugen zu benennen.

Nach kurzer Skizzierung der den Angeklagten zur La;t ge­legten Strastaten werden bic anwesenden Zeugen vom Vor­sitzenden ermahnt, bei ihrer Aussage nur völlige Klarheit zu befunben. Alsdann werden sämtliche anwesenden Zeugen ent»

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