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wegen Unterstützung der A. .Hartmann u. a. Di« Mn der A. und H. .Hartmann rnußten ihren Eltern roegeK Mißlftrndlung abgenommen und in anderer Pflege untergebracht werden. Auf Grund der angcstetlten Ermittelungen wandte sich die Armenbehörde in Frankfurt an den Orts- armcnver'band Schlitz und meldete dort ihren Ersatzanspruch au, ohne jedoch eine Antwort zu erhalten. Nach Beschtperdc bei dem Kreisamt Lauterbach erkannte dann Schlitz den Unterstützungswohnsitz an, zahlte aber nicht. Frankfurt klagte deshalb bei dem Provinzialausschuß gegen Schlitz auf Zahlung von 234.30 Mk. nebst Zinsen. Nachdem Termin anberaumt war, erkannte Schlitz den Klageanspruch an, unterließ aber immer uotf) die Zahlung, weshalb htzute verhandelt werden mußte. Schlitz wurde entsprechend dem Klageantrag verurteilt.
4. Enteignung von Ge lande in Gemarkung Saasen zur Verbreiterung der Mittelgasse. Ter Provinzialausschuß hatte die Zulässigkeit der Enteignung ausgesprochen, die Bürgermeisterei Saasen es aber versäumt, rechtzeitig den Ausspruch der Enteignung zu beantragen. Deshalb gab der Provinzialausschuß dem verspätet gestellten Antrag nicht statt. Der Bürgermeister beantragte deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und begründete di.es damit, daß ihm der Gemeinderat die Mittel verweigert'habe, um die zuerkannte Entschädigungssumme auszuz-ahlen. Erst auf VerfügnnA des Kreisamtes habe das Geld flüssig gemacht werden können. Durch die entstandene Zeitversäumnis sei es unmöglich gewesen, die vorgeschriebene Frist zur Antragstellung einzuhalten. In. der heutigen Verhandlung gewann der Provinzialausschuß den Eindruck, daß der Bürgermeister die Frist hätte wahren rönnen trotz.der entstandenen Hindernisse. Er wies deshalb die Klage auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kosten- fällig ab.
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Künigü Hol;, dem Großherzog zu empfehlen, dem Kommerzienrat Ihrig diesen doch mtv als Anerkennung für tüchtige Leistungen im Genossenschaftsinteresse verliehenen Ehrentitel z n entziehen?
Gießener Strafkammer.
Gießen, 19. Llpril.
Der Kuppeleiprozeß gegen beit Inhaber der Wirtschaft yitnt „Vater Jahn", Ost-Anlage dahier, den Gasüvirt W. Pf., für den zwei Tage vorgesehen waren, konnte am Samstag zn Ende geführt werden, ixt der Angeklagte lyattc erllären lassen, daß er geständig sein wolle. Wenn dieses Geständnis auch sicherlich nicht erschöpfend und vollständig war, so war es bodt in Verbindung mit der Beweisaufnahme, die sich auf etwa 20 Personen — im! wesentlichen frühere Kellnerinnen und Gäste des Angeklagten — erstreckte, durchaus genügend, nm über die .Zustände im „Vater Jahn" und bas Leben und Treiben des Angeklagten Licht zu verbreiten.
Der Angeklagte, der aus deut! Wäldeckscheu stammt, hätte im Jahre 1909 das .Haus, in deni er Wirtfckwft betrieb, zum Preise von 85 000 Mark erworben, aber nur 5000 Mark auf den Kaufpreis angezahlt und die Restsumme in Dtzpothelen übernommen. Etwa ein Jahr lang will er die Wirtschaft ohne Danrenbedienung geführt haben, seine Einnahmen hätten aber zur Deckung seiner Verpflichtungen nicht ausgereicht und deshalb habe er schließlich 2 bis 3 Kellnerinnen gehalten. Diesen behauptet er ein anstmr- diges Benehmen ausdrücklich erngeschärft zu haben, was auch die Zeuginnen bestätigen. Gleichwohl ist es .im Lause der Jahre in zahlreichen Fällen zur Unzucht in sein ent -Haus gekommen. Bezeichnend für den ganzen Charakter der Wirtschaft ist vor allem der Unterschied zwischen dein Verkaufspreis der Weine^und ihrem Einkaufspreis. Pf. selbst gibt an, an einer Flasckw Sekt V Mk. bis 5 Mk. verdient zu haben. In Wirklichkeit aber kostete die Flasche Sekt in seiner Wirtschaft 10 Mk., ivährend ihr Einkaufspreis nur 3,20 Mk. betrug. Dienheimer, Pisporter und Lieb- frauemnilch, die im Einkauf 1,50 Mk., 1.40 Mk. und 2 :0it. die Flasche losteten, wurden M 4,50, 5 und 6 Mk. verkauft, Apfelweinsekt, der im Einkauf 1,50 Mk. kostete, sogar zu 8 Mk.
Diesen Preisen entsprechen die bedeutenden Zeehsehulden, die gemacht wurden. Es sind fast durchweg in die Hunderte gehende Beträge. Bei einem Gast belief sich die Schuld auf etwa 1300 Mk., ein anderer, ein Bauersmann aus einem benachbarten Ort, hat den größten Teil eines mehrere 1000 Mk. betragenden Sparkassenguthabens bei ihm geopfert, und ein Banunternelfmer aus Siegelt beziffert seine Ausgaben auf 6000 Mk. Dabei setzt sich sein Kundentreis keineswegs ans vermögenden Leuten zusammen, die solche Verluste leicht verschmerzen könnten
Angesichts der erheblichett Gewinne, die ihm die Zechgelage brachten, l>at Pf. dann weitgehende Nachsicht geübt. Er hat nicht nur häuftg die Einhaltung der Feierabendstunde unterlassen, sondern auch geduldet, daß sich Gäste und Kellnerinnen nach Eintrttt der Feierabendstunde iit die Küche zurückzogen.
Tas SchoergewickÄ der Mklage ruht indessen nickst in dem, was mit stillschweigender Duldung des Angeklagten in der Wirtschaft selbst vorging, sondern barin, daß er sogar tätig gern ei en ist, um unerlaubte Beziehungen zwischen seinen Kellnerinnen und Gästen -u vermitteln. Es wird ilM vorgeworfen, daß er zu dte,em Zwecke Telephongespräche geführt, «riefe geschrieben und Wagen- und Autofahrten mitgemacht halK. Eine Neihe von Briefen und
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m Dorn-Assenheinr, 20. April. Das 3. Bezirksturnfest deS 5. Bezirks des Gaues Hessen, tuirb am 28. ruid 29. Juni in nnseretn Orte gefeiert. Mit dem Turnfest ist die Fahnenweihe unseres Turnvereins verbunden.
in. Steinfurth, 20. April. Aus dem hier abgehaltenen Bezirkstage des Verbandes der Hafsia Militär-Vereine wurde beschlossen, den nächsten Bezirkstag am 27. Juli in Ober- Mörlen abzuhallen. Als wichtigster Beschluß des Bezirkstages ist zu erwähnen, das; der Antrag des Verbandsvräsidiums, den „Hessischen Kamerad" für die Mitglieder obligatorisch eiuzuführen, einstimmig abgeiehut wurde.
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Provinzial-Ausschntz -er Provinz Oberhessen.
= Gießen, 19. April.
Anwesend: Geheimerat Dr. Usinger als Vorsitzender, vier Mitglieder und ein Ersatzmitglied. Beginn 9, Ende 121/2 Uhr.
1. Gesuch der Firm a I. H. Ihr:uj fr 11 Lrch um Erlaubnis zu m Betrieb einer Schankwrrt- sch-aft in dem .Hause Asterweg 12 zu Gießen. Das Gesuch mar von der Stadtverordnetenversammlung und von dein Polizeiamt Gießen nicht befürwortet worden. Tas Kreisamt trug deshalb Bedenken, ihm zu entsprechen und legte die Akten deni Provinzialausschuß zur Entscheidung vor. In der heutigen Verhandlung erweiterte, der Vertreter der Gesuchstellerin .sein Gesuch dahin, daß er auch mit der Verleihung der Konzession <m den Firmeninhaber persönlich sich einverstanden erklärte, salls der Provinzialausschuß Bedenken tragen sollte, der Firma als solcher die Erlaubnis zu erteilen. Der Proornzialausschuß erteilte dem K. Ehr. H. Jhring die nachgesuchte Erlaubnis.
2. Gesuch des Georg Gröninger X. zu Ockstadt um Erlaubnis znm Betrieb einer Gastwirtschaft. Die Verhandlung wird ausgesetzt, da der Provinzialausschuß sich zunächst noch weiter über die örtlichen Verhältnisse informieren will.
3. K l a g e d e s Orts a r m e n v e r b a n d e s <>>- r an k -- f u r t a M. g e g e n d e n O r t s armenverband schlitz
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die Aussage eines Zeugen, der bekunde!, Pf. habe ihn durch du Worte, er l-abe fetzt eine „Siebzehnjährige" zum Besuch seiner Wirtschaft veranlasst, geben namentlich ein stark belastendes Zeugnis ab. Der Angeklagte will geglaubt haben, nicht für das Verhalten seiner Kellnerinnen außerhalb seines Hauses verantwortlich zu sein, und sie lediglich zu ihrem Schutze begleitet haben.
Jcdock nickst nur die Staatsanwaltfckxift sieht in ihm' den Mann, in dessen Hand die Fäden des gesamten unerlaubten Verkehrs zusammenliefen und der ihn zu seinem Vorteil ausbeutete, sondern attrf> die Verteidigung muß zugestehen, das; die ^chuld- srage nach Kuppelei zu bejahen fei. Nur über die Höhe der strafe lüeicbcii ihre Ausfafsungen voneinander ab. Staatsanwalt TrüM- p e r t betrachtet das Unternehmen als eine Pestbeule an der Volks- frc.it, die geeignet sei, die Gesundheit und wirtsckmftliche Existenz des Einzelnen zu untergraben unb beantragte daher eine Gefängms- strafe von 3 Jahren, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte ans die Dauer von 3 Jahren und Anrechnung eines Teils der Untersuchungshaft. ~ . r .
Der Verteidiger Jnstrzrat Dr. Jung hob hervor, daß in größeren Städten von der Polizei zahlreiche Betrnebe tmc der des Angeklagten, geduldet würden, weil es unmöglich ser, sie zu unterdrücken, unb da st deslsalb dem einzelnen nicht so hock)! angerechnet werden könne, was vielen straffrei lstngehe.
Der Gerichtshof, in dem Landgerichtsdirektor P rat or t ns den Vorsitz führte, erstaunte auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahre unb rechneie einen Monat der llntersuck>ungsl;ast aus btc Strafe an. Auf Antrag der Verteidigung hob das Gericht den .Haftbefehl gegen Stellung einer Sicherheitsleistung von 5000 Mk. wozu sich der Mgeklagte erboten batte, auf.
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