Ausgabe 
21.4.1913 Zweites Blatt
 
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163. Jahrgang

Zlveues Blatt

M. 92

Erscheint tögllch mit Ausnahme des Sonntags.

til 1913.

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liebenen: irijei.

Der ZWischensall in Nancy.

DieNordd. Allg. Ztg."

schreibt zu der Stellungnahme der französischen Regierung zu dem Zwischenfall in Nancy nach Mitteilungen der ge­troffenen Strafmaßnahmen:

Hiernach wird an zu e rke nnen sein, daß die fran­zösische Regierung unverzüglich, und noch bevor sic von

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^ril 1913

Sen*ittag ucn ^riedbvstz 2729

Der Fall Weingartner lebt wieder auf. Rechts­anwalt Arthur Wolfs, der Sachwalter Hülsens und des Deut­schen BülmenvercinS, veröffentlicht im Berlage von Oesterheld u. Co., Berlin, eineaktenmäßige Darstellung" der Angelegen- beit, die die Position seines Mandanten in eine vorteilhaftere Beleuchtung rückt. Wolff seht den temperamentvollen Ausbrüchen Weingartners kühle juristische Darlegungen, nüchterne Aktenstücke und briefliche Belege entgegen, und die Ergebnisse dieses Ver­fahrens werden voraussichtlich das öffentliche Urteil zugunsten Hülsens in dem Maste beeinflussen, wie cs die ©Dmthitbic des Publikums für WeingarMer schmälern wird. Man ersieht aus der Broschüre, daß der dienstliche Verkehr mit dem von Stim­mungen abhängigen Künstler nicht immer leicht gewesen ist. Weingartner hat während der Zeit seines Berliner Wirkens nicht weniger als elf Entlassnngsgefuche eingereicht: dabei ist das durch Akten bezeugte Verhalten der Intendanz gegenüber dem reizbaren Kapellmeister stets von -unverkennbarer Schätzung für die hohen musikalischen Fähigkeiten Weingartners bestimmt worden. Man lvird aus den Proben ersehen, daß das Urteil, das sich das Publikum über den Fall Weingartner gebildet hatt ans immerhin einseitiger Information beruht. Die Intendanz hat es gegenüber den Ansprüchen des Künstlers» an Entgegen­kommen und Langinnt keineswegs fehlen lassen: man tut ihr offenbar unrecht, wenn man sic als inhuman und unsozial per schreit. Durch Wolffs Veröffentlichungen wird Weingartner gewiß nicht ins Unrecht gesetzt; daß ein Wirken eines Musikers von seinem Range in Berlin an dem Einspruch Hülsens scheitert, ist überaus bedauerlich: aber man lvird ihm die Rolle des sckmld - losen Märthrers fortab nicht mehr recht glauben können: eine Zu spitzuug des Konfliktes wäre, lvie Wolff dartut, zu vermeiden gewesen, wenn Weingartner sich die mildere Auffassung des Grafen Hülsen 511 eigen gemacht hätte. . . ,

Vie hessische Erste Kammer und die Finanzlage.

rb. Darmstadt, 21. April. (Tel.) Der erweiterte Finanzausschuß der Ersten Kammer hat dieser Tage eine eingehende Beratung über die durch die geplanten neuen Reichssteuern geschaffene finanzielle Lage und deren Ein­wirkung crnf Hessen abgehalten. Das Ergebnis dieser Be­ratung wurde in der folgenden Erklärung niedergelejgt:

Die Erste KaMnrer hat bereits wiederholt darauf hingelviescn, daß ihre Zustimmung zur Beamtenbesuldungsvoringe weitere Er­sparnisse auf ben verschiedenen Gebieten der Staatsverwaltung zur Voraussetzung habe. Ter Finanzausschuß hat dieser An- schauung insbesondere noch in seinen Schreiben an die Ministerien voM 17. Dezember 1912 Ausdruck gegeben.

Eine weitere Voraussetzung der Zrl.stiMmu.ng des Ausschusses zur Besoldungsvorlage bildet die Annahme des Gesetzes über die Kosten der höheren Schulen, das der Staatskasse eine EMlastung von .230 000 Mark bringen soll.

Bei dieser Stcllungnahnre ließ sich der Ausschuß von der Ab- ficht leiten, bei diesen erhöhten dauernden Anforderungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes nach Möglichleit Rücksicht zu nehmen und die Vertretung der Lasten auf eine gesunde Basis zu stellen.

Mittlerweile ist nun in nahe Aussicht gerückt worden, daß die Leistungsfähigkeit des Landes durch die Aufbringung der Mittel für die Reichswehrvorlage in ganz besonderem Maste weiter ­hin in Altspruch genommen werden must. Indem der Ausschuß voraussetzt, daß die Frage, wie die für das Reich notwendigen Mittel vom Lande aufgebracht werden sollen, durch Landes gcfetz geregelt wird, ersucht er die Großh. Regierung, die hierzu notwendigen Ausführungsgesetze so zeitig den Kammern vorzulegen, daß sie zu gleicher Zeit Mit der Besoldungsordnung und den dazu gehörigen Vorlagen von den Kammern beraten werden können."

Dieser Beschluß, des Ausschusses, der zweifellos auch das Plenum der Ersten Kammer geschlossen hinter sich hat, ist namentlich insofern von besonderer Wichtigkeit, als derAns- fchutzvoraussetzt", daß die Aufbringung der für das Reich erforderlichen Mittel durch Lu n d e s g e s etz erfolgen wird, während die Regierung nach dem jüngst von uns mitgeteil­ten ausführlichen Bericht im Finanz,ausschuß! der Zweiten Kämmer die Ansicht geäußert hat, daß man in Hessen wohl die Besitzabgabe steuer des Reiches zur Einführung kommen lassen werde. Der Beschluß, des Ausschusses soll, wie uns von informierter Sette versichert tvirch keineswegs die Absicht verfolgen, eine Verschleppung in der Beratung der Besoldungsvorlage herbeizuführcn. Die Absicht des Ausschusses sei nur die gewesen, zu vermeiden, daß jetzt bei Erledigung der Besoldungsvorlage die finanziellen Ver­hältnisse des Landes einer Prüfung und Regelung unter­zogen werden und daß bei Ausführung der Reichsfinanz-- vorlage, die mit der Erhöhung der Wehrfähigkeit des Reiches int Zusammenhang steht, das Land sich wiederum mit einer Regelung seiner finanziellen Verhältnisse beschäftigen muß.

DieGiehener §amilienblätter" werden dem ,Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Krctsblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Zeit­fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag:

Redaktion: e-zA112. Tel.-Adr.: AnzeigerGreßen.

Montag, 21. April W3

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.

mittelmäßig und 3 als absolut ungeeignet erwiesen: 22 von 25 Hebammen konnten also zu unserem Zweck, mit Erfolg heran- gezogen werden. Die Stillzahl, welche vor Einrichtung unserer FürsorgelNastnahme 60 Prozent betrug, ist auf 83 Prozent gestiegen. Es gibt bereits vereinzelte Dörfer, in denen sinnliche Kinder nach'dem Abstillen mir Sorhlet ^lpparat sterilisierte Milch er* hielten. Die Säuglingssterblichkeit i|t bedeutend znrückgegangen. Von 27 Prozent des l 0jährigen Zeitraumes vor Einführung der Fürsorge ist sie 1912 auf 16,3 Prozent zurückgegangen, ob­wohl 1912 erst das erste Jahr war, in welchem' in allen 66'Ge­meinden die Fürsorge nach obigem Organisationsplan durchgeführt worden ist.

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jeden Vierteljahres die einzelu.cn Bogen dem Amtsärzte zur Be­sprechung jedes einzelnen Säuglings vor.

5. Die HebamMe erhält eine der Zahl der befürsoratcir Kinder unb der Entfernung ihres Wohnortes von dem des Kindes ent­sprechende Bezahlung. Die Höhe des jährlichen Honorars schwankt je nach Zahl und Entfernung zwischen 25 und 60 Mark pro Jahr. Eine Erhöhung dieses Honorars fann nach Ablauf des Fürsorge­jahres bei lleberschreitting der Durchschnittszahl der zu befür- sorgenden Kinder erfolgen.

6. Bei besonders hervorragender Leistung (höchste Stillzahlen, geringste Säuglingssterblichkeit) wird eine Zusatzprämie von 10 bis 20 Mark einzelnen Hebammen gewährt.

7. Für jede von ihr versorgte Gemeinde erhält, je nach bereit Größe, die Hebamme einen oder zwei Soxhlet-Apparate, die sie den Müttern nur dann zur Verfügung stellt, wenn die natür­liche Ernährung ein Ende gcfnnbeit Ijat oder von vornherein aus­geschlossen war. Gebrauch des Apparates und die sür das Alter verschiedenen Mischungen der Mitch werden von der Hebamme gelehrt (Fürsorgerinnenm crl'blatri; bei besser situierten Familien soll die Hebamme die Mütter nadj dem Abstillen zur Ansclfaffung eines eigenen ^lpparates anregen.

8. Bei der alljährlichen Impfung kontrolliert der Amtsarzt die Häufigkeit des Stillens durch Ausfragen jeder Mutter und trägt das Ergebnis in die Impfliste bei der Rubrik:Bemerkungen" ein. Gewissenlose, nichtstillende Mütter verwarirt. der Amtsarzt. In einer kurzen Ansprache wird an jedem Jmpsorte-die Not­wendigkeit der natürlichen Erirährung hervorgehoben.

9. Ws sehr empfehlenswert und nachahmenswert fcit sich die von dem Kgl. Bezirksamte an alle Ortsbürgermeister hinaus gegebene strenge Weisung, jeden Todesfall eines im ersten Lebens- sahr ohne ärztliche Behandlung verstorbenen Säuglings dem Kgl. Bezirksamt zn melben, bewährt. Je nach Sackilage ordnet das Bezirksamt Recherchen in der vom Anttsarzte beantragten Rich­tung an. Bei offensichtlicher Vcrnaclchissigrmg erhebt der Amts­arzt durch das Kgl. Bezirksamt Mage vor den öffeittlichen Gc- richten.

10. Einfüllung der BernfsvonUnndschaft, verschärfte Kost­kinderaussicht sind beabsichtigt.

11. Zur Aufbringung der Mittel, die für HebaMmenfürsorge- rinnenbesoldung, Soxhlet-'Slpparate und Drucksachen im ^alyrc 1912 bei 66 Gemeinden 988 Mark betrugen, haben bic das Bezirks - amtsgebiet zusammen versehenden 3 Distrikte in Gesamtsumme 600 Mark pro Jahr bewilligt. Der Rest des Bebarss wird durch Zusckmsse von. seilen der Versicherungsanstalt, der Krcisregierung und des Staates leicht artsgebracht.

Die Einrichtung hat sich glihtyenb bewül)rt. Vmr 25 HebamMen Ijabcn sich 8 als vorzüglich geeignet, 12 als gut geeignet, 2 als

keine auffälligen Gesten wahrzunehmen, noch Rufe zu hören, wesl-alb die Sckmtzleute. am Point Central die Gruppen als voll­ständig norntal ansehen konnten. Die Polizeibeamten folg- len der Schar auf einer Strecke von 40 50 Metern vom Point Central bis zum Platz Saint-Jean, ohne dast ein schreien, Gesten, Rufe ihre Aufmerksamkeit erregten.^ Vom Platze Saint- Jean bis zum Bahnhofe ist es noch eine Strecke von 150200 Meiern, die die Gruppe unter denselben Bedingungen zurücklegte. Die Gruppe der fünf Dcuischeit langte auf dem. Bahnhofe an, beständig von etwa 20 Personen begleit et. In diesent Augenblick bat die eine Dame a n s der deutschen Grtippeden Schu tz M a n n, der sch in der Wandelhalle befand, sie gegen die Leute zu schützen, die ihneit von Point Central gefolgt waren. Ter Beamte riet der Gruppe, in den Warte­saal zu gehen. Dann wandte er sich an die jungen (Leute |unb forderte sie auf, die Fremden in Ruhe zu lassen. Die meisten Don den Leuten, die den Deutschen von der Bierhalle gefolgt waren, scheinen dem Rate nachgekommen zu sein, aber an Stelle dieser Gruppe von Manifestanten, welche sich im! Augenblick fast ganz entfernt hatte, trat sofort eine andere. Hierfür ist die Erklärung notwendig, dast sämtliche öffentlichen Lokale in, Ranch, Cafes undBierHäuser, um! ein Uhr nackts schließen müssen. Was das Bahnhofsrestaurant betrifft, so schliesst cs uM 12,53 Uhr nachts, um um 1,40 Uhr morgens wieder geöffnet zu werden.' VonQiefcr Stunde an ist es also für.den Rest der Nackt das'einzige in Ranch geöffnete Lokal, und dorthin begeben sich sämtliche Nachtbummler. Dies ist eine aus ganz verschiedenartigen Elementen zusammen- gesctzteMenge, in der aber neben einigen Leuten aus besseren Ge­sellschaftskreisen, die hier die Rächt durchschwärmen wollen, weit mehr Elemente angctroffen werden, die der Hefe der Bevöl­kerung Rauchs angehören. Ta das Bahnhofsrestaurartt nicht als ein öffentliches Lokal betrachtet wird, hat bild Publikum steinen offenen Zugang von austen. Um bineinzugelaitgen must man mit einem! Billette versehen sein. Alle diejenigen, die dorthin gehen wollen, versehen sich mit einer Bahnsteigkarte. Marc kann fest- stellcn, dast in 1520 Minuten vor der Eröffitung dcs Bahnhof- restaurantS stets in der Wandelhalle ober auf dem Bahnsteig eine ziemlich große Zahl Personen vorhanden ist, die mit Bahn­steigkarten versehen sind, itnt sich in das Restaurant zu begeben und in die Wartesäle hineinzugehen. Eine der Damen kam zu dem Beamten, der die Falsttärten kontrolliert, unr sich bei ihm zu beklagen. Dieser rief einen Kameraden herbei, der die fünf Fremden auf einem Umwege passieren l t e fe und sie zu dem auf dem dritten Bahnsteig, d. I)._ 'zu Dein dem Eingang gegenüberliegeitden Teil dcs Bahnhofs jtchenden Zug führte. Während ein Beamter des Bahnhvss die deutsche Gnippe, drei Herren und zwei Damen, auf dem Bahnsteig zum Zuge geh eit liest, bemerkten die Manifestanten im Wartesaal ztveitcr Klasse zwei kurz vorher a n g c 1 n n g t c Deutsche, ofien- bar diejenigen, welch« int* Kasino gewesen und von denen seitdem nicht mehr die Rede gewesen war. Nachdem diese von einem saus derMcngc als Deutsche bezeichnet waren, schrie man hinter ihnen her und es kam zu einem Handgemenge, wobei der Hut des einen Deutschen Ur Erde fiel. Als der diensthabende U n t e r - chef des Bahnhofs den Lärm int Wartesaal zweiter Klasie hörte, begab er sich sofort dahin, nahm! die beiden Deutschen fr1ut sich mtb führte s i c zu ihrem Zuge. Er ging sodann narb seinem Buremt zurück, bemerkte aber in dem Augenblicke, als er cs betreten wollte, dast die Manifestanten sich nach deM dritten Bahnsteig wandten, und wieder den Wagen besttegen. Er ging zurück, stieg sodann in den Wagen, worin die Lärmeitdcn sich befanden und brach sich ditrch dieselben Bahn. Nach zwei bis drei Minuten gelangte er in das mittlere Abteil, wo sich »ie 'bret Herrn und eine Tante befanden. Er bemerkte, mic einer der Manifestanten den rechten Arm' über einen Reisenden erhoben hatte, der mit deut Rücken nach der Lokomotive säst, ergrtsf ihn v.m Arm und liest ihn ebenso wie die anderen Manifeltantett aus pem Wagen steigen. Sobald der Wagen geräumt war, wurden die Türen geschlossen. Die Polizeibeamteit, welche den Dienst auf dem Platze hatten, waren, als sie dm Lärm auf^dem Bahnhofe gehört hatten, hineingegangen, ohne andalicrnde Tättgkeit auszu­üben und ohne die Unordnung zu verhiitderu, bereit Zeugen sie waren Aus verschißenen Aussagen des Personals, welckes auf dem Bahnhöfe in der Nacht vom 13. zum 14. Dienst Hatte, 'geht hervor, dast feiner der Beamten vom Dienst sah, dast die Deut - sckwn geschlagen wurden. In einem einigen Punkte war cs Nicht Möglich, die Zeugenaussagen in dieser Hinsicht zu sammeln. Das bezieht sich auf den Zeitraum, der verstrich zwischen dem Augenblicke, als die. Manifestanten an deut Unterchef des Bahn^

den Aussagen brr beteiligten Deutschen in Kenntnis gesetzt werden konnte, eingegriffen und die Versäumnisse der Beamten geahndet hat. Die politische Seite der Sache scheint uns daher in befriedigender Weise, selbst- perständlich unter Vorbehalt der Ansprüche der Geschädigten, ^erledigt Ku sein.

Paris, 19. April. (Agence Havas.) Der Minister des Aeußern Pichon empfing heute den Botschafter Frei- herrti v. Schoen, der ihm die deutsche Darstellung der Zwischenfälle in Ranch mitteilte.

Paris, 19. ?lpril. Im heutigen Minister rate im Elhsee berichtete Ministerpräsident Barth ou über den Zwischenfall in Ranch und die Maßnahmen, wodurch der Zwischenfal.l erledigt wird. Der frühere Präfekt, Titu- lardirektor im Ministerium des Innern Re boul ist an Stelle des Präfekten Bonnet zum Präfekten des De­partements Meurthe et Moselle ernannt, während Bonnet zum Generalschatzmeister des Departements Aisne ernannt wurde.

Der nationalistische Deputierte von Nancy, Major Driand, welcher als Präsident der Militärliga für Anfang Mai eine große Versammlung zugunsten der dreijährigen Dienstzeit nach Paris einberusen hatte, gibt unter Hinweis auf den Rancher Vorfall bekannt, daß der Ausschuß der Militärliga die Vcrsammluttng ver­schoben habe, um denjenigen, welche Herausforderungen suchen, keinerlei Vorwand zu auslvärtigen Verwicklungen zu bieten.

Der nationalistische Deputierte von Nancy, Major Driant, äußerte sich einem Berichterstatter gegenüber in sehr scharfer Weise über die von der Regierung getroffenen Maßnahmen und erklärte, diese Zurückweichuug vor Deutsch­land sei vollständig überflüssig gewesen. Driant deutete an, daß er die Angelegenheit in der Kammer zur Sprache bringen werde.

Ter Bericht des StaatZrates Ogier, dessen Anfang iviY gestern mitgctcilt haben, lautet weiter wie folgt:

In der Nachr vom Sonntag zum Montag gegen 121 -1 Uhr oder 121/9 Uhr nahm eine andere Gesellschaft von fünf Deutschen, drei Herren und zwei TaMcn, an einem Tische des Gasthauses Platz. Zwischen ihnen und einer Gesellschaft von vier Gästen be­gann eine Unterhaltung. An den Nachbartischen saßen einige Studenten, von denen einige sich für das erste Examen im Deutschen Oorbereitctcn. Dies erlaubte ihnen, dem Gespräch" zu folgen. Tic Studenten begannen, sich anszuregcn, weil bic Deutschen einige beleidigende Ausdrücke laut ausgesprochen hatten. Einer von den Studenten sagte: Ich werde Ihnen jetzt den Vers aufschrcibcn, den ein Deutscher für bic Deutschicn selbst verfaßte: ,Ihr Deutschen seid ein großes Volk, so simpel und so begäbet, man sieht es euch wahrhaftig nickt nit, daß ihr das Pulver er­funden habet." Einer der Sttldenten ließ das Papier auf den Tisch der Deutschen fallen, die ohne Aergcr diesen Sckerz von zweifelhaftem Geschmack ausnahmen. Ta der Wirt der Gast­häuser in diesem Augenblick hinzukam, sagte einer der Deutschen zu ihm, daß, da er selbst Student fei, er ävüßtc, lvie sich die akademische Jugend zu unterhalteir liebe.

Der Zwischenfall ztvischen der beut)eben Gesellschaft und den Stubcntni in der lothringischen Bierhalle )var demnach^ ohne Be- bcuiintg, aber der Wortwechsel dauerte fort, wenn auch weniger lebhaft zwischeir der deutschen Gesellschaft und vier Gästen, bereit Persönlichkeit übrigens ebensowenig festgestellt werben konnte. Von letzteren weiß man nur, daß sie von zwei Frauen begleitet waren, wovon die eine Schwarzgekleidete mit ab reiste, während bic anbcrc Graugekleidete, aus beut' Bahnhof sich von ihnen trennte. Sie scheint eine Französin zu sein. In der lothringischen Bierhalle trug sich während der Nacht Dorn''13. zum 14. April kein weiterer Zwischenfall zu. Als bic Bier Halle geschlossen wurde zwischen 1,10 Uhr und 1,15 Uhr Morgens, brach die deutsche Ge­sek l s ch a f t z it m Bahnhofeauf. Ein W o r t iv ech s e l scheint zwischen den Deutschen und bentjenigen der vier Gäste sich fort­gesetzt zu haben, mit dem er begonnen hatte. Eine Anzahl Studenten folgte ben beiden Gruppen, mehr als 1520 Personen waren jedoch in keinem' Augenblick zuscunmmgcschart. Auch waren

General-Anzeiger für Sberheffe»

Die Tätigkeit des beamteten Arztes auf dem Gebiet der Säuglingsfürforge.

Hofrat Dr. Do er fi er, der Leiter der Säuglingsfürsorge­stelle des Bezirksamts Weißenburg i. Bayern, macht tm folgenden eine Reihe beackstenswerter Vorschläge, die h-oftelrtltch von vielen Gemeinden befolgt werden,:

Um auch in den llcinstcn Landgemeinden den SLug- V fingen die notwendige Fürsorge zuteil werden zu laufen, empftehlt es sich, eine Einrichtung zu schaffen, die folgende Bedrngungen erfüllt: _ , . .

1. Ueberwachung jedes Neugeborenen bis zum Enoc des er reu Lebensjahres durch lltägig ztt wiederholende Besuche: btefc Be­suche Müssen von Personen ausgeführt werden, die eine genüge Sachkenntnis in Säuglingspflege besitzen.

2. Gewinnung von geeigneten Persönlichkeiten, btc ohne zu große Kosten jederzeit zur Verfügung stehen und unter steter Kontrolle gehalten werden können. _

3. Anwendung aller Mittel, die imstande sind, das Verant- wortlichkeitsgefühl der Mütter ihren Kindern gegenüber zu steigern.

4. Ueberwachung aller Maßnahmen durch den Amtsarzt oder sonst geeigneten Fürsorgearzt. .

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, hat der Verfasser in feiner damaligen Eigenschaft als Amtsai^t des Bezirkes Weißen­burg in Bayern folgende Einrichttmg geschaffen:

1. Für das ganze Twzirksamtsgebiet, 66 Gemeinden (mci)t Dörfer und 2 kleinere Städte umfassend) in sich schließend, wur­den die sämtlichen Hebammen als Säuglingsfürsorgerinncn auf- geftrflt und zwar jede elnzelne Hebamme für die Kinder, bei bereit Geburt sie Beistand geleistet hockte.

2 Die Hebammen würben vor Beginn ihrer Tätigkeit von dem Verfasser in wiederholten Versammlungen eingehend über ihre Aufgaben unterrichtet. .Sie wurden verpflichtet, fürs erfü mit allem Nachdrucke auf möglickfft allgemeines und langes Stillen der Mütter zu bringen, und belehrt, wie sie etwaigen Hinbcrnlffcn von feiten der Mütter mit Erfolg gegeitübertreteujbnncii. Der Unterricht ürfbg sich aber auch auf die beste Art und Weise der künstlichen Ernährung und die erste 5chlfc bei eintretenben Verdauungsstörungen. UM den -Hebammen ftrtd das. Gelernte vor Augen zu fiihren, erhielt jebe Hebamme em Furiorgemere- blatt, nach welchem^ sie ihre Beratung ansznüben hatte.

3 Die HetzaniMe hat bas .Kind wahrend des ersten Lebens jahres olle fl Tage, während des zweiten alle 4 Wochm zu be­suchen gesundheitlich zu übe-cwachen und die Mütter zu beraten. Sie hat int Bedarfsfälle auf Einholung ärztlichen Rates zu dnugcn.

4. Die Hebamme trägt den bei ihrem jctvciligen, '-besuch er­hobenen Befund in einen Fürsorgebogcn ein und legt im Anfänge

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