Ausgabe 
25.6.1913 Zweites Blatt
 
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Nr. M

Zwetter Blatt

163. Jahrgang

Erlcheinl täglich mit Ausnahme des Sonntags.

General-Anzeiger für Gderhejsen

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Zu der von uns wiedergegebcnen Zusammenstellung über

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Der Abschluß der Arbeit des Budgetausschuffes.

Nach Erledigung des Stempelgeseßes ging der Budgetaussclmß die zweite Lesung des

Erbrechts des Staates.

Nach kurzer Aussprache ergab sich die Unmöglichkeit, im

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DieEichener Zamtlienblätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das Krdsblatt für den Kreis Hießen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Tie untere Ber mögensgrenze, also die Grenze, bis zu der Steuerfreiheit besteht, ist grundsätzlich auf 1 0000 M k. festgesetzt. Sie erhöht sich bei einem Einkommen von nicht mehr als 2000 Mark auf 50 000 Mark, bei einem Einkommen von mehr als 2000, aber nicht mehr als 4000 Mark aus 30 000 Mark. .Tie Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögenserklärung tritt bei 20 000 Mark ein bezw. bei einem Einkommen von mehr als 4000 Mark bei 10000 Mark.

Tie untere E i n ko m m e n s g r e n z e, bis zu der Steuer­freiheit besteht, ist grundsätzlich auf 500 0 Mark festgesetzt. Resultiert das Einkommen ganz oder teilweise aus abgabepflich­tigem Vermögen, so wird vom Einkommen ein Betrag abgezogen, der einer Verzinsung von 5 v. H. des abgabepflichtigen Vermögens entspricht. Zn diesem Falle rückt jedoch die.beitragsfreie Grenze auf 1 0 00 Mark herab, so daß mir die nach Abzug der abgabe- freien Verzinsung verbleibenden Restbeträge unter 1000 Mar? abgabefrei sind. Wichtig ist weiter noch die Bestimmung, daß bei Nachweis einer Verminderung des Einkommens zwischen Er Hebung des ersten und des zweiten ober letzten Trittels um min ­destens 40 Pro;., eine dem verbliebenen Einkommen entsvrechendc Ermäßigung der späteren Beitragsteile gewährt werden kann.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: es© 51. Redaktion: ey© 112. Tel.-Adr.: AnzetgerGleßen.

Die Gründung einer Ortsgruppe Gießen des Sundes der Deutschen in Böhmen.

Gießen, 24 Funi.

Der Ausschuß zur Gründung einer Ortsgruppe Gießen des Bundes der Deutschen in Böhmen veranstaltete am heutigen Abend in Steins Garten einen Vortragsabend. Lehramtsreferendar C l a r i u s begrübe die Anwesenden und erteilte zunächst Wander­redner Eckhard das Wort (der vorgesehene Redner, .Abgeord-

tetzigen Augenblick das Gesetz so zu gestalten, daß eine Mehrheit dafür zustande komnten konnte. Nach einer längeren Geschäfts­ordnungsaussprache wurde zunächst ein Antrag Schiffer mit sehr großer Mehrheit angenommen, der höhere Sätze für die Be­steuerung der. Seitenverwandten fordert, um dadurch den Ausfall an Steuererträgnissen zu decken-, cs werden sieben bis acht Mil­lionen Mark davon erwartet. Außerdem wurde der grundlegende § 1 des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Nationalliberalen, Volksparteiler und Sozialdemokraten angenommen, hierauf aber wurde die weitere Verhandlung abgebrochen. Ter Zweck dieser Mstimmung ist, den Grundgedanken des Gesetzes nicht fallen zu lassen, aber die ganze Frage aus der Frage der Finanzierung der Wehrvorlage he rau szu n e hm e n und sic spä­ter ausschließlich vom juristischen Standpunkt aus von neuem aufzunehmen.

Tamit ist der Ausschuß mit seinen Arbeiten fertig.

AlLUHg, erfolg lrd die

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Mittwoch, 25. Juni 1913

Rotationsdruck und Verlag der Bruhl'schen Universiläts - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

des ehrengerichtlichen Verfahrens gegen Offiziere, wobei besonders die Vervaitnipe der man rneyr dem aktiven Militär­stand angehörenden Personen modern geregelt werden sollen.

Die sozialdemokratischen Anträge, die unter anderem eine sofort erfolgte Erwiderung einer Beleidigung oder Körperverletzung eines Untergebenen durch einen Vorgesetzten st r a f f r e i lassen wollen, werden abgelebnt.

Der Artikel III wird unter Ablehnung eines Abänderung?, antrags L i e s ch , n g (Vv.) unverändert angenommen.

Bei der Frage der körperlichen Jugenderziehung werden die Resolutionen der Budgctkommission angenommen, wo­nach die Wehrfähigkeit der Jugend durch eine bessere körperliche Ausbildung gehoben werden soll, und wonach alle Verbände unterstützt werden sollen, die durch systematische körperliche Hebung die schulentlassene Jugend für den Heeresdienst borbcrciten.

Der Antrag Mumm lWirtsch. Vg.), der nur nationale Vereine unterstützen will, wird abgelehnt. Auch der Antrag Ab. I a ß (Vp.), wonach die verbündeten Regierungen dafür sorgen sollen, daß die männliche Jugend im schulpflichtigen Alter Turn­unterricht erhält, wird abgelehnt. Angenommen wird ein An. trag Ablaß (Vp.f, wonach der Reichskanzler dafür sorgen soll, daß die verbündeten Regierungen sich über einheitliche Vorschriften über den Turnunterricht für die männliche Jugend im schulpslich. Ligen Alter einigen.

Damit ist die zweite Lesung der Wehrborlage endgültig erledigt.

Nach den A b st i m m u n g e n wird die zweite Lesung deS Nachtragsetats fortgesetzt.

Abg. Licsching (Dp.)

befürwortet eine Resolution der 93 u b g c 11 o m m t f f 1 o n, daß bei Sanitätsoffizieren ein Teil der Studienzeit in das pensionsberechtigte Dienstalter nach einer längeren Dienstzeit eingerechnet werden soll.

Abg. Gcrlach (Ztr.) spricht seine Zustimmung zu der Resolution aus.

Abg. Dr. Bcckcr-Hessen (b. f. F.) stimmt ebenfalls zu und begrüßt es, daß das Sanitätspersonal jetzt vermehrt werden soll.

Abg. Dr. Ouarck-Koburg (Natl.) erklärt die Zustimmung seiner Partei.

Die Resolution wird angenommen. Eine weitere Re­solution fordert Besserstellung der Unteroffiziere in der Rich, tung, daß am 1. April 1914 eine allgemeine Erhöhung der D i e n st p r ä m i e eintritt, und daß die frühere Gewährung einer kleinen Dienstprämie nebst dem Anstellungsschein erwogen wird.

Abg. Zubcil (Soz.) beantragt, daß den Militärmusikern vom 1. Oktober 1913 ab verboten wird, gegen Entgelt z u musizieren.

Generalleutnant v. Wandel

bittet, die Resolution abzulehnen, da sie die Militärmusik der Existenzfähigkeit berauben wolle, linier dem Verbot der Militär­konzerte würde das ganze Musik'^bcn in vielen Ortschaften aufs schwerste leiden.

Sächsischer General Lcnckart v. Weißdorf tritt der Angabe des Abg. Zubeil entgegen, die Auflösung der Stadtkapelle von Bautzen gehe auf die Konkurrenz der Militär- musik zurück.

Abg. Dr. Pfeiffer (Zentr.):

Man sollte am Regierungstisch nicht einfach sagen, die Be- schwerden der Zivilmusiker seien erfunden ober doch übertrieben. Wenn Herr v. Wandel meint, in Ostpreußen versichere man, ohne die Militärkapellen nicht auskommen zu können, so kann ich bei aller Hochachtung vor Ostpreußen als dem Kulturzentrum Deutsch, lanos (Heiterkeit) dieser Behauptung nicht folgen. Mit einer leichten Handbewegl'ng läßt sich die ernste Frage nicht lösen. ES ist viel Wahres an den Beschwerden.

Generalleutnant v. Wandel:

Uns liegt es auch völlig fern, der Frage oberflächlich gegen- überzutreten. Wir sind bisher allen Beschwerden gewissenhaft nach, gegangen.

Die Resolution wird angenommen, der sozialdemokratische Antrag abgelehnt.

Darauf wird der Nachlragsetat erledigt.

Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr: Staatsangehörig, keitsgesetz. Zweite Lesung des Wehrbeitrags.

Schluß 8 Uhr

regierung die Erhebung einer Steuer aus den beim Grundstücks­verkehr sich ergebenden Wertzuwachs gestattet sein soll.

Rrichsschatzsckrctär K ü h n erklärte, der soeben gefaßte Be­schluß über die Beseitigung des Wertzuwachssteuergesetzes von 1911 bedeute einen dauernden Ausfall von weiteren 20 Millionen, für die keine Deckung vorhanden sei, und von 75 Millionen für die Uebergangszeit bis 1917.

Hierauf erledigte der Ausschuß die zurückgestellten Para­graphen des Gesetzentwurfs betreffend Aenderungen im Finanz- wesen nach den Beschlüssen erster Lesung. Tanach bleibt die Erhöhung der M a t r i k u l a r b e.i t r ä g e a b g e l c h n t. Tie Z u ck e r ft c u c r wird unverkürzt ausrechterhalten und die -B e st e u e r u n g d e r S ch e ck S bleibt gestrichen.

In Weiterberatung des Besitzsteuergesetzes wurde die St af­fe J u n g b ct Steuer nach §24 und) den Beschlüssen erster Lesung ausrechterhalten, ebenso § 25a (Kinderprivileg>. Tie Vor schriften über Rechtsmittel (§ 6062) bleiben unverändert nach den Beschlüssen erster Lesung. Bei den Vorschriften über die Fälligkeit der Steuer wurde auf Antrag des Berichterstatters ein neuer § 65a eingeschaltet. Danach wird, wenn die Beran lagung zu Unrecht unterblieben ist, dadurch die Pslicht zur Zah­lung der Besitzsteuer nicht berührt. Ter unter die Schlnßvor- schriften in erster Lesung neu autgenoinmcnc § 77c, wonach die B u n d cs st a a t e n für die erste Veranlagung und Erhebung 10 Proz., später 5 Proz. des Betrags als Vergütung erhalten, bleibt unverändert. Die Vertreter Baherns, Württembergs und der Reichslande hatten erklärt, daß diese 5 Pro;, nicht genügten.

Damit ist die zweite Lesung des Besitzsteuergesctzes (Reichs- vermögeckszuwachs-Steuer) beendet.

In der zweiten Beratung des Stempelgesetzes, die nach der Mittagspause beginnt, werden i in wesentlichen di e Beschlüsse erster Lesung bestätigt. Tic Kon­servativen brachten einen früher angekündigten Antrag auf weitere B ö r s c n st e m v e l und Erhöh.ing h e r Steuersätze bei einer Reihe von Taris st eil en ein, unter anderem handelt cs sich um Obligationen, ausländische Aktien, Kauf in Ansä,<iffnngsgeschäslen usw. Es sei rin Wider­spruch, wenn der Aktienstempel erhöht würde, aber der Obli­gationsstempel auf der alten Höhe gelassen werde. Ter B ö r s en ko m m i ff a r gibt zu, daß unter Umständen ein Miß­verhältnis ztvischen dem Stempel für Aktien und Obligationen eintreten könnte, aber es könnte fick höchstens eine Erhöhung von zwei auf drei rechtfertigen lassen und nicht auf vier vom Hundert, wie es der Mnservative Antrag ivill. Dringend a b z u r a t c n fei eine Erhöhung des Stempels für ausländische Aktien, der nichts einbringe und nur zweck­los beunruhigen würde. Solange England ein Prozent habe, könne man nicht hinausgehen, auch wenn Frankreich zwei Prozent Stempel erhebe. Auch gegen die übrigen Forderungen beständen sehr erhebliche Bedenken. Ein Nationalliberaler weist ebenfalls auf die außergewöhnlich gespannte Lage des Geldmarktes 'hin, der eine weitere Beunruhigung absolut nicht ertragen würde. Der Antrag der Konservativen wird in allen seinen Posten abgelehnt.

Der Immobilien stempel wird auf Antrag des Be­richterstatters Keinath entsprechend der Regierungsvorlage (fünf Pfennig auf tausend Mark) mit den Stimmen des Zentrums, der Nationalliberalen und der Bolksparteiler wieder­her g e stell t. Der Ertrag aus diesem Stempel hrirb auf etwa fünf Millionen Mark berechnet. Mehrere Bun- desratsbevlollmächtigte wenden sich noch einmal ein­dringlich gegen di e Herabsetzung der bundesstaat­lichen Entschädigung, indessen werden die BesHlüsse erster Lesung ausrechterhaltcn. Damit ist das Stempel­gesetz in zweiter Lesung erledigt.

nunmehrige Gestaltung der Staffeln beim Wehrbeitrag wollen wir noch ergänzend hinMfügen:

Unreiner Teint,

Pickel, Milesier, Blüten ct schwinden seyr schnell cc: man abends denLchamx: Zucker« Patent-ledl- zinab Seife, ä 2: i' listig) uni) 1.50b' : stärkste ftorm) cintrete läßt. Schaum erst abwaschen u. mitZuekoob- Creme (50 U.

streichen. Großem^ kuna, von 'r itätiflt Zu haben.

versitätö-Avo^E Avotbckc, be-tn.M' (5. Seibel, S/lb'( r Tchaas, Mnn. vn" Nollu.WSflLdn.2m

"Ttsäs [aus-JiQischBfr- fegte BI*1* Vor^gl'cbe J'pjpr FiirstenW^

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Mb. Deutscher Reichstag.

168. Sitzung, Dienstag, den 24. Juni.

Am Trfchc bc5 Bundesrats: v. Heeringen.

Präsident Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung um 3 Uhr.

kurze Anträge.

Die Anfrage des Abg. Graf Praschma (Ztr.) laufeff

Der amerikanische Zolltarif und bas Zollver- waltungsgesetz schreibt den amerikanischen Zollbeamten zur Ermittlung bc5 Verzollungswertes von zur Einfuhr gclan- geuben Waren u. a. folgendes vor:Wenn her wirkliche Marktwert einer eingcfuhrien und zollpflichtigen Ware nicht zur Zufriedenheit des abschätzenben Beamten festgestellt werden kann, so soll der Beamte alle statthaften, ihm zu Ge­bote stehenden Mittel anwenden, um die H erstellungs- kosten der Ware zur Zeit der Einfuhr nach den Ver­einigten Staaten am Herstellungsorte zu ermitteln."

Diese Bestimmung wird von dem amerikanischen Schatz­amt dazu benutzt, in deutschen Fabriken und Geschäftsbe­trieben die Vorlage von Geschäftsbüchern, Fak- turen und fonstigen Unterlagen zu verlangen, und auf diese Weise eingehende Ermittlungen über die Ge­stehungskosten, Preise, Frachten und Regiespesen, Absatzgebiete usw. anzustellen. Tie Verweigerung der Auskünfte hat Zoll- »usckläge, sogar die Ablehnung der Verzollung und damit über­haupt Verhinderung der Einfuhr nach Amerika zur Folge. Machen die Fabriken notgedrungen die von ihnen verlangten Mitteilungen, so geben sie damit wichtige Geschäftsge- h e i m u i) f e preis, die zur Kenntnis ihrer amerikanischen Konkurrenz kommen.

Graf Praschma fragt an, welche Schritte die Regierung zur Verhinderung derartiger Vorgänge getan hat.

Geheimer Legationsrat Lehmann: Tie bisherigen Bestimmun. gen des Zolltarifs haben zu einer Verhinderung der Einfuhr deutscher Waren nickt geführt, und die Regierung hat bisher keine Veranlassung gehabt, einzuschreiten. Nachdem aber in dem neuen Entwurf ausdrücklich eine Vorschrift ausgenommen ist, baß amerikanische Importeure auf Verlangen zur Vorlage ber Geschäftsbücher verpflichtet sind, ist die Kaiserliche Regierung bei der Regie­rung in Washington im Sinne der Beseiti­gung bieder Vorschriften vorstellig geworden. Auch andere Staaten Haven in gleichem Sinne Vorstellungen er­hoben. Welchen Erfolg dieser Schritt Haven inirb, ist zur Zeit noch nicht zu übersehen. Nur soviel ist bekannt, baß der Senat in Washington, dem ber Entwurf zur Zeit vorliegt, bi esc Be- stimmung gestrichen Hal.

Zweite feftmg Ser Wehrvorlage.

(Ze h n t e r Tag.)

Die Aussprache wird fortgesetzt bei ber körperlichen Jugend­erziehung uni) bei ber Turnfragc.

Abg. Stadthagen (Soz.):

Herr Mumm will das LiedDeutschland, Deutsch­land über alles" für tie Antirevolutionäre in Anspruch nehmen. Dabei würbe ber Vater des Liedes, Hoffmann v. Fallers- leben, als Revolutionär, sogar als Kommunist versolgt und sein Lied polizeilich verboten. Erst nachher hat sich der Mund- Patriotismus seiner bemächtigt. Diesem wollen wir ent­gegentreten. Die Behörden verfolgen die Zugehörigkeit zur Sozial- deinokratie als sittlichen Mangel. Tie königlich preußische Reaktion hat die Turnerschaft unter Anklage wegen Hochverrates und jahre­lang unter Polizeiaufsicht gestellt, weil sie die Einheit Deutschlands anstrebte. Aus diesem Geiste sind die heutigen Verbote hervor- gegangen. Dem verfassungswidrigen und immoralischen Drang­salieren ber Lehrer und Kinder muß ein Ende gemacht werden.

Abg. Gans Edler Herr zu Putsch (Kons.):

Mit den Männern, die damalöDeutschland, Deutschland übr alles" sangen, hat die Sozialdemokratie nichts zu tun. Ihre Anträge sind unannehmbar, es muß einmal eine Grenze geben.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.):

Ich frage, wo ist der Kriegsminister? Er gehört hier auf die Anklagebank, das heißt auf bri Regierungsbank. Denn seine Politik steht hier zur Anklage. Das preußische Kultusministerium lehnt sich offen gegen die Entscheidungen des Reichsgerichtes auf. Wenn wir keine Auskunft bekommen, ob die Lehrer deS Jung- deutschlandbundes auch einen Erlaubnisschein nötig haben, bann wissen wir, daß der Kultusminister auf die ganzen Gesetze pfeift (Präsident Dr. Kaempf ruft den Redner zur Ordnung.) Der Patriotismus ber Rechten ist AfterkönigS- trcuc. Aber auch die Fortschrittspartei bekämpft bic proletarische Jugendbewegung als politisch.

Präsident Dr. Kaempf ruft den Abgeordneten Stadt­hagen nachträglich zur Ordnung, weil er das Verhalten des preußischen Kultusministers in ber Turnerfrage als hinter­hältig, verfassungswidrig und unmoralisch be. zeichnet hatte.

Abg. Sachse (Soz.)'.

spricht gegen den Antrag Mumm, der nur nationale Vereine unterstützen will. Ter Antrag hätte eine weitere Bevorzugung der gelben Vereine zur Folge. Abg. Mumm bestritt, baß in den natio­nalen Jugendvereinen Parteipolitik getrieben werde. Dabei zeigen schon die Vortragsthemata, daß diese Vereine offene Partei­politik treiben.

Damit ist die Aussprache über die Wehrvorlage in zweiter Lesung erledigt. Die zurückgestellten A b st im­mun g e n erfolgen später.

Es folgt die zweite Lesung des

8«ch:ragseti-r?.

Abg. Büchner (Soz.)' fordert Aufbesserung der Löhne der Militärarbeiter und eine neue Arbeitsordnung.

Die zurückgestellterr Abstimmungen.

Um 5 Ubr wird die Beratung des Nachtragsetats unter­brochen, und'die noch ausstehenden Abstimmungen werden vor- genomnren.

;3ur Frage ber Militärjustiz werden Resolutionen ter Budgetkominission angenommen, die eine Reform des Militar- ftrafgesetzbuches im Sinne moderner Rechtsanichauungen Torbern und bie einer Revision der M'litaritrasgerichtsordnung das Wort reden. Danach soll dafür gesorgt werden, da,; bie Lenentltdjfeit der Hauptverhandtung nickt willkürlich beseitigt wir^. ~ ie Zu­ständigkeit der Militärgerichte soll auf mi.itarliche Zergehen und Verbrechen beschränkt werden. Rock vor der gründlichen Reform soll veranlaßt werden, daß Offiziere a. D. und z. D., wenn sle einen bürgerlichen Beruf ausüben, wegen der au^, die;er^Betätigung fick ergebenden Strasrechtssälle vor die burgerlia)en Gerichte g.- stellt werden. Weitere Resolutionen verlangen eine ener­gische Bekämpfung der « o l d a t e n m r tz 5 a »d l u n - den, auch durch Reform des militärischen Beichwcrderechk?, weiter bie Beseitigung des strengen Arrests als Ditziplmarstrare und eine

Die Beflißener im budgetausschutz.

:: Berlin, 24. Juni.

Ter Bildgetausschuß des Reichstages begann heule die zweite Lesung der Geseyentivürie betr. Deckung der f o r t b a u e r n - den Alisaa b e n für die Heeresverslärkung. Zunächst wurden aus dem Geseßeiuwlirf bett. Aenderung im Finanzwesen die §§ 4-6, die d,e Schaffung einer Gold- und Silberreserve zur Verstärkung des Reichskriegsschatzes bezwecken, unueränbert an­genommen Tann wendete sich der Ausschuß dem Besitzsteuer- gesetz (Reichsvermögenszuwachsstener) zu und uahii, in erster Lesung die §§ 1-11 (Begriff des Vermögens) unverändert an. Bei den Bonchristen über bie subjektive Steuerpflicht und Steuer» bcireiung wurde im § 13 die untere Znwachsgrenze, bis zu der die die Abgabe nicht erhoben wird, auf 10 000 Mark belassen. Im § 14 Absatz 1 wurde die Erhöhung der unteren Vermögensgrenze, die für die Zn w achsbe steuern ng in Betracht kommt, von 6000 Dkark auf 20000 Mark belassen Tie in erster Lesung neu autgenonunene Ermäßigung der Besteuerung einer Erbschaft minderjähriger Teszendenten wurde aufrecht er­dalten. Tie Konservativen brachten ihren Antrag aus erster Lesung, betr. gänzliche Befreiung des Kindeserbes, der aber ab- gelehnt wurde.

Zu Paragraph 17 beantragten die Nationalliberalen und Fortschrittler: Ter nach deiii Zuwachssteuergesetz vom 14. Febr. 1911 dem Reich und den Buiidesstaateii zufallende Aiiteil der Zu° ivachsstklier ivird, wenn ein Grundstück nach dem 1. Juli 1913 in fremdes Eigentum übergebt, nicht mehr erhoben. Teii Gemeinden (Gemeindeverbändeu) ist gestattet, ben auf sie entfallenden Anteil solange weiter zu erheben, als nicht die Regierung des zuständigen Bundesstaates Widerspruch erhebt.

Einer der 9lntragfteller glaubte, der Antrag weise den geeig­neten Weg zur Aufhebung des t^rundstückswertzuwachssteiier-Gesetzes. Staatssekretär Kühn erwiderte, die plötzliche Aiishebilng würde das Vertrauen in die Beständigkeit der Gesetzgebung erichüttern. Da in deii bkmeuibcn die Steuer weiter bestehen sollte, so würden alle die gerügten Mißstände iveuer bestehen. Endlich sei der entstehende finanzielle Ausfall von jährlich mindestens 28 Millionen Mark ganz unerträglich.

In der Abstiminuiig rourbe der genannte Antrag der Fort- schrittlichen und Nationalliberalen betreffend Beseitigung des Grund- stückszuivachssleuer-Gesehes angenommen, ebenso die von ihnen beantragte Entschließung, dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzu­legen, welcher die Voraussetzungen regelt, unter welchen ben Ge­meinden und Gemelndeverbänden mit Genehmigung ihrer Landes-