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20.2.1913 Zweites Blatt
 
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163. Jahrgang

DottsterStng, 20. ^cbrimv 1913

Gießener Anzeiger

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Mb. Deutscher Reichstaq.

116. Sitzung. Mittwoch, den 19. Februar 1913.

Tie Tische des Bundesrats sind leer.

Präsident Dr Kacmps eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Min.

Dec zefuftenlmtraz des Zentrums.

Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Vom Zentrum eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes, belressend die Aufhebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu.

Der Antrag, der in Farm eines Gesetzes gefaßt ist. hat nur drei Paragraphen. Liese lauten:

§ 1. Tas Gesetz, betreffend den Orden der, Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872 wird aufgehoben.

' § 2. Die zur Ausführung und zur Sicherstellung des Voll­zugs des in § 1 genannten Gesetzes erlassenen Anordnungen verlieren ihre Gültigkeit.

§ 3. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage feiner Verkündigung in Straft.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.) begründet den Antrag. Viermal seit dem Jahre 1882 hat der Reichstag die Aushebung des Gesetzes über den Orden der Ge­sellschaft Jesu Verlangt. Trotzdem ist von feiten der Regierungen nichts erfolgt. Darum waren wir im Februar 1912, gleich nach, dem der neue Reichstag zusammengetrelen war, genötigt, den Antrag auf Aufhebung des Jesuitengesetzes erneut einzubringen. Zu unserem Antrag liegt nunmehr ein Unterantrag Ablaß <Vp.) vor. der den § 2 unseres Antrages folgenden neuen Absatz geben will:

Die landesrechtlichen Vorschriften über den Orden der Gesellschaft Jesu bleiben unberührt."

Das ist das Material. Die Zentrumsfraktion ist es nicht ällein, die die Aufhebung des Gesetz»? fordert. Hunderte von Versammlungen haben Resolutionen in dein gleichen Sinne verlangt. Das beweist, daß die Katholiken in dem Fort- bestand dieses Gesetzes eine schwere Gefahr erblicken. Wenn das Gesetz weiter besteht, dann ist die Freiheit des Einzelnen nicht wehr geschützt. Und darauf darf men doch Anspruch erheben, wenn Deutschland wirklich ein Rechtsstaat fein will. (Sehr richtig! im Zentrum.) Ich will nicht auf die Geschichte des Gesetzes eingehen und Verweise auf das, was ich im vorigen Jahre im Reichstage darüber ausgeführt habe. Bismarck sprach als preußischer Ministerpräsident schon von der immer mehr hervortretenden Feindschaft Roms gegen d i e Macht des sich entwickelnden Preußen. Man führte diese angebliche Feindschaft auf die Jesuiten zurück. Seitdem wurde die Aufmerksamkeit auf die Jesuiten gelenkt, und aus diesem Gedanken heraus ist auch das Jesuitengeseh entstanden.

Der § 2 des Jesuitengesetzes wurde vom Bundesrat qls Not­wehr bezeichnet, damit man dem einzelnen Jesuiten, der an einem Orte eine staatsfeindliche Tätigkeit entwickelte, an einen anderen Ort versetzen könnte, so daß man abwarten konnte, ob er sich dort von neuem staatsfeindlich betätige. Aus diesen Ausführungen geht hervor, daß man damals im Bundesrat gar nicht daran gedacht hat, die feelforgerifc'e und priesterliche Tätigkeit der Jesuiten zu unterbinden, sondern man wollte nur die Möglichkeit haben, Je­suiten, die sch politisch betätigen, an einen anderen Ort zu versehen. Man hat erklärt, daß man die priesterliche Tätigkeit der Jesuiten nicht Verbieten wolle, sondern nur ihren Zusammenschluß verhindern wolle. Dem Einzelnen wolle man Volle Freiheit gewährleisten, seelsorgerisch und priesterlich tätig zu sein. Der § 2 gilt heute nicht mehr. Aber auch ohne diesen Para­graphen greift das Jesuitengesetz ganz zweifellos in die vitalsten Interessen ein. Der Kulturkampf war abgebrochen und alle die Maßregeln, die gegen die katholische Kirche erlassen waren, werden aufaeboben, weil man einsah, daß sie auf falschen Voraussetzungen beruhten, daß durch die Tätigkeit der katholischen Kirche die Staatsinteressen nicht berührt würden. Nur die Ausnahmebestimmungen gegen den Jesuitenorden bestehen heute noch weiter. Aber auch d'es.-s Gesetz muß beseitigt werden.

Wir verkennen durchaus nicht, daß gewisse Schwierigkeiten auch für uns in dem Verhältnis zu den anderen Konfessionen bestehen. Aber das ist nicht die Schuld der Jesuiten. Aiich ihrer Moraltheorie hat man unnötige Vorwürfe gemacht. Wenn das deutsche Volk genötigt wäre, nach der Moral des Jesuitenordens zu leben, dann würden wir ent­hoben sein, der Ueberschähung von Geld und Gut und der Unter- schätznng von Geist und Wissen. Tie deutschen Jesuiten machen uns auch im A u s l a n d e Ehre. Sie haben in Beirut eine Anstalt gegründet, die musterhaft ist. Auch die An- lagen in Tokio, haben wir neulich erst loben Horen. Tort ar­beiten alle zusammen, ob sie aus England. Irland oder aus Deutschland kommen. Sie sorgen nicht bloß für religiöse Be­dürfnisse, sondern namentlich auch für wirtschaftliche. Gerade hierfür steht ein starkes Material zur Verfügung. Sie haben hier geradezu eine unermüdliche Tätigkeit entfaltet. Die Gegnerschaft der 40 Millionen der evangelischen Bevölkerung gegen die Zulassung der Jesuiten kann ich wirklich nicht verstehen.

Ich frage alle ernstdenkenden Christen nicht katholischer Kon­fession, welches Jntersse sie daran haben können, daß eine große Zahl der Katholiken vom Glauben abfällt. Glauben Sie etwa, daß sie glaubensstarke Elemente evangelischer Konfession fein werden? (Sehr richtig! tm Zentr.) Die Anschauungen, die man in evangelischen Kreisen über d i e Tätigkeit der Jesui­ten h.t, sind durchaus unrichtig und beruhen auf unwahren Vorstellungen. Der Antrag Ablaß kann nach unserer Meinung in diesem Hause nicht erledigt werden, da er Fragen berührt, die mit den Einzelstaaten zu vereinbaren sind. Die Trag- weite des A n t r a g c§ läßt sich gar nicht übersehen, es Ware nur möglich, mit einiger Detailkenntnis der einzelstaatlichen Ge­setzgebung, namentlich, wie weit die Reichsgesetzgebung in diese Gesetzgebung der Eiiizelstaaten eingreift. Hier handelt es sich aber um eine Frage der Reichsgesehgebung, sie kann hier nicht mit der Landesgesetzgebung in der Art verbunden werden, (Bei- fall im Zentrum.)

Abg. Hofsmnnn-Kaiserslcnitcrn (Soz.):'

Herr Von Hertling, der der ganzen Jesuitenfrage eine ganz unnötige Verschärfung gegeben hat, beruft sich darauf, er habe nur eine Erbschaft feines Vorgängers angetreten. Nun. lebe Erbschaft muß man doch nicht antreten. Herr von Hertling hatte z. B. sicher eine Vorlage über die Feuerbestattung gewiß nicht übernommen. Minister von Hertling hat uns Sozialdemokraten unter ein Ausnahmerecht gestellt. Ein Minister, der ein be­stehendes Gesetz einfach hinweginterpretieren will, kann Nicht gegen uns Sozialdemokraten die Autorität des Staates in An­wendung bringen. .Die M i n i st e r 1:a i. g f eit b e§ £> er r n von Hertling ist eine Kette fortgesetzter Blamagen. Mit

Recht kann man ihm zurufen: Si taculsses. philosophus manuisses. Für die Aufrechterhaltung des Jesilitengesetzes ist heute kein Grund mehr Vorhanden. Bei der Begründung der Notwendiakcit des Jesriitengesetzes werden allerdings genau die Argumente angeführt, mit denen uns das Zeutruin bekämpft. Es zeigt sich die Wahrheit des Spruches: Womit man sündigt, wird man bestraft. (Sehr richtig! bei den Soz.)

Das Jesuiteiigesetz ist ein Ausnahmegesetz, das nicht die Tat, sondern die Gesinnung bestraft. Schon deshalb muß es auf­gehoben werden. Noch nie ist ein Jesuit wegen hochverräterischer Taten bestraft worden ebensowenig wie fein Sozialdemo­krat in den letzten Jahrzehnten wegen einer revolutionären T a t bestraft wurde. Sie Gesinnung aber dürfen mir nicht bestrafen. Die Jesuiten sind un Saufe der Zeit ganz andere geiuorben als ihre Vorgänger. Welltm wir sie jetzt fut Taten ihrer Vorgänger bestrafen, so müßte man mit bemfelben Recht bic Sladjfommen ber Raubritter be­strafen. Wir meinen, baß unsere Strafgesetze ausreichen für bic Jesuiten, bic sich eine strafbare Handlung zuschulben, kommen lassen. Das Zentrum meint, bic Jesuiten folgen nur den Ge­boten der katholischen Kirche. Danach sind alle Herren vom Zen- trum Jesuiten. «Heiterkeit.) Logischerweise mutzte ber Staat enhueber bas Jesuitengeseh aufheben ober em Ausnahme- g-sctz gegen bie ganze katholische Kirche erlassen. Wenn der Reichskanzler behauptet, 40 Millionen Protestanten seien gegen die Jesuiten, so vergißt er die 15 Millionen Sozial­demokraten, die für Aufhebung des Jesultengesetzes sind. Wir leugnen auch, daß ein große Erregung un deutschen Volk über die Jesnitensrage herrscht.

Unser Volk regt sich über ganz andere Dinge auf. In einem Rechtsstaat darf keine konfessionelle Mehrheit die Gesinnung kon­fessioneller Minderheiten mit Füßen treten. Wir halten den Jesuitenorden für eine Kampsorganisation. Aber auch der Ev äu­ge lisch e Bund ist keine Gesellschaft von Friedensfreunden. Der Staat aber muß jedenfalls die Neutralität wahren. Wir wissen, daß Katholiken und Evangelische niemals unter dein Kreuz zusammenkommen. Deshalb ist ber Ruf n a ch Sammlung aller Gläubigen eine der unehrlichsten Karnpsesweisen, bie diktiert ist von ter Furcht v o r ber Sozialbemokratie. Wir erkennen danklar an, baß das Zentrum 1878 gegen das Sozialistengesetz gestimmt hat. Aber schon 1880 war ein Teil des Zentrums <ür Verlängerung des Sozialistengesetzes Und Herr v. Hertling sprach von dem S ch l a g w o r t " des Ausna h m c= gesetzes. (Hort! Hört!) Dem Zentrum ist es mit seinem Kampfe gegen Ausnahmegesetze nicht recht. (Sehr wahr!) Es hat immer so viel Leute abfommanbiert, baß das Sozialistengesetz immer noch gerade durchging. (Sehr richtig !)

Und bas klassische Land der politischen Unterbrückung, des poliiischen Denunziantentums ist boch Bayern. (Sehr richtigl) Man wirft den Jesuiten vor, daß sie eine internationale Gesellschaft sei. Aber gegen den Inter­nationalismus miS. zu. me.nb^n, haben wir keine Veranlassung. Dort sitzt bie rote Internationale, dort bie goldene Internationale, dort bie schwarze Internationale. (Stürmische Heiterkeit. Zu­ruf rechts: Wo bleiben wir?) Sie sind eine besondere Sorte, bie gebeiht nur in Ostelbier! (Heiterkeit.) Sie Jesuiten sollen Revolutionäre sein? Aber bem hochverräterischen, revolutionären Radikalen und Verbrecher Aorck hat die Geschichte keinen Galgen, sondern ein Denkmal errichtet Nicht mit Ausnahmegesetze!!, nicht mit roher Gewalt, kommt man hier vorwärts, es steht Welt­anschauung gegen Weltanschauung. Sie Liberalen würden gut tun, dem Zentrum dieses Agitationsmittel zu nehmen. Wir Sozialdemokraten wollen feinen Klerikalismus, feinen JesuitiS- mus unb fein Z-ntrnm. Nicht aus Freundschaft für das Zentrum, sondern aus ehrlichem Hatz gegen jedes Ausnahmegesetz stimmen wir für die Aufhebung des Jesuitengesetzes. Wir haben bic Lehren bes Sozialistengesetzes noch nicht vergessen.

Das Zentrum hat allerdings anscheinend jene Zeiten ver­gessen, wo inan seine Anhänger als Staatsbürger zweiter Klasse behandelte, wie jetzt die Soz'aldemofraten. Man ruft jetzt die Jesuiten herbei, um die Sozialdemokraten zu bekehren. Das wird die schwerste Mission sein, die die Jesuiten jemals gehabt haben. Wir fürchten bie Jesuiten nicht. Wir haben bem Zentrum bie Bischofssitze Metz, Straßburg unb Köln abge­nommen.

Aba. Dr. Jitnck (9?ofL):

Die Tatsache, daß sich eine so große Mehrheit für die Auf­hebung des Jesuitengesetzes in zweiter Lesung zusammenfinden wird, ist für uns das Wichtigste dieser Erscheinung. Noch wich­tiger als die Frage felbjt. Diese Parteien finden sich nicht zum positiven Schaffen zusammen das wäre wohl unmöglich, aber zur Verneinung, z u einer negativen Politik. Im übrigen erinnere ich daran, wie unnatürlich die Position des Zen­trums ist b.i dieser Koalition, wo es bei der Budgetdebatte hieß, baß das Zentr, rt sein Verhalten einrichten würde entsprechend der Stellungnahme des Kanzlers.

Ich erinnere an bic Erklärung des Dr. Bell von seiner tiefen Erbitterung gegenüber bem Kanzler unb erinnere an so manche Abstimmungen der letzten Tage, bic eigent­lich eine Verstimmung auf ber anbereu Seite hätten Hervorrufen sollen. Da fühlt man bie Absicht, man ist verstimmt. Unter diesen Umständen, wo bic ganze politische Situation ganz markant ist, müssen wir es doch bedauern, daß weder der Reichskanz­ler noch einer feiner Stellvertreter an unserer Beratung teilnehmen zu wollen scheint. Wenn er das in ter zweiten Lesung nachholt, so will ich gern diese Bemer­kung zurücknehmcn. Ich sage das nicht, weil wir für unsere Mei­nung der Unwkstützung ber Reichsregierung bedürfen. Es ist doch für weite Kreise des Volkes durchaus verletzend, daß ber führenbe Staatsmann in dieser schweren Zeit ein Wort sich versagen muß. Da eine aktive Politik der verbündeten Regierungen durch­kreuzt wird durch die Abwehr Mehrheit, wäre es wohl am Platze gewesen, die übliche Zurückhaltung gegenüber Ini­tiativanträgen zurückzustellen, besonders, da eine Unklarheit über das Schicksal dieses Initiativantrages nicht bcstanben hat. Ser Reichskanzler wäre also besser hier erschienen und hätte s eine Meinung über bic politische Situation nicht zu- rückhallen sollen. Denn wir müssen jetzt eine aktive positive Reichspolitik treiben. (Lachen im Zentr.)

Die Angelegenheit ist tatsächlich schon oft von allen Par­teien hier besprochen worden, und im abgekürzten Verfahren konnten bic früher gehaltenen Reden hier verlesen werden. Aber es sind diesmal doch einige neue Nuancen hervor- getreten. Eie neue Nuance war der Versuch Hertlings, das Reichsgesetz durch eine zeitgemäße Auslegung aus der Welt zu schassen. Ser Versuch ist allerdings gescheitert. Es ist nachher gesagt worden, er sei außerordentlich loyal verfahren, indem er diese Auslegung ber Interpretation des Bundesrates unter­breitet hat. Ich kann das nicht loyal finden, ich sehe keinen Anlaß, ein Lob auszufprechen, wenn jemand die einfache Ge­

horsamspflicht erfüllt, die er bem Reiche schuldig ist. Eine neue Nuance war ferner die Erklärung des Grafen Praschuia im Abgeordnetenhause, daß bie Moral ber Jesuiten bie Moral ber katholischen Kirche sei. (Lachen irn Zen­trum.) Sie ist henke ergänzt worden durch Dr. Spahn, ber Der Moral ber Jesuiten volles Lob zollte. Unb noch eine neue Nuance war die Bemerkung Dr. Spahns, daß über dem gelten­den Gesetz die Gerechtigkeit stehe. An sich ist die Ansicht nicht neu, wir finden sie schon im Mittelalter. Wir sind aber im Gegenteil der Ansicht, daß dem Gesetz, solange es besteht, Achtung geschuldet mirb. Und oas Jesuiteiigesetz besteht noch!

In diesein Zusainmenhaug war es doch neu, daß das Natur- recht über das Gesetz des Staates gestellt wird. Ich handle im Sinne meiner Freunde, wenn ich zur Sache mich ganz kurz äußere. Wir Haven keinen Anlaß, die Temperatur der Volksseele, an ber Ihnen ja boch nur gelegen ist, durch Wiederholung von Eiiiwenbuugen wieder Herstellen zu helfen. Wir erklären einfach: Ti - Aufhebung des Jesuiten­gesetz - s i st für uns schlechthin unannehmbar. (Zuruf im Zentrum: Natürlich! Gelächter.) Wir lehnen es ab, als ob wir in den Jesuiten auch die katholische Religion be- . kämpfen. Diese Insinuation ist eine objektive 1 ichung. Wir kennen wohl das Wort: sint ut sunt, aut not sint. Wir wissen, daß oic Stellung bet katholischen Volks­genossen gegenüber ben Jesuiten anders geworden ist, so hat sich z T 1872 Windthorst anders ausgesprochen. Tie Stellung des gesam.en katholischen Belkes ist anders geworden, wie wir ans den früheren Aeußeruiigen katholischer Politiker und <-a- kulargeistlicher wissen. Wir wollen gar nicht nach dem Grund­satz: di viele et impera handeln. Wir überlassen das Urteil über die Jesuiten und ihre Moral diesen Stimmen aus bem katholi­schen Sager. Heute sind sie v eifach verstummt, ober besser gesagt, zum Schweigen gebracht worben, aber es bleibt in weiten Irenen des deutschen Volkes, namentlich des evangelischen, eine Befürch­tung, die man noch nicht als Angst vor den Jesuiten bezeichnen kann, nämlich daß bic Zuruckrusung ber Jesuiten d e m F r t e b e n unter ben Konfessionen, ben wir aus tiefer Seele toünfdien, schaden müsse. (Lochen im Zentrum.)

Ser Kanzler hat mit Recht davon gesprocoen, daß bie Ntog- lichkeit einer Wiederkehr ber religiösen Kämpfe gegeben sei. -icr Crben Jesu gilt für uns als ber Anwalt jener Bestrebungen ber römischen Kurie, bas Gesetz ber Kirche über bas des Staates zu stellen. (Lachen im Zentrum.) Dieser Anspruch ist oftmals zurückgestelli, aber niemals ganz aufgegeben worden, er ist immer wieder angewendet worden, wenn die Kurie darauf zurnckzu- greifen glaubte. Deswegen können wir zu einer Aufhebung des Gesetzes die Hand nicht bieten. Wir wollen bic Leidenschaften unb Gegensätze nicht verschärfen, aber in einer Zeit, wo ber Papst seine Enzykliken veröffentlicht über ben Mobernisteneib, die christlichen Gewerkschaften und damit diese alten Ansprüche wieder anmelhet, müssen wir doch sehr bedauern, daß von bieier Stelle (der Redner weist auf ben Platz bes Reichskanzlers) diesen Ansprüchen nicht die nötige Antwort erteilt worden ist. (Zuruf im Zentrum: Unnötig!) Das hätte deutlich und unzweideutig geschehen müssen. In einer Stiinde wie bie gegenwärtige, wo ein Mann namens Gröber in Konstanz bie Jesuiten als bas ©arberegi ment der Kurie bezeichnete, wäre em solcher Schritt erst recht geboten gewesen. Wir müssen dieser Auffassung mit aller Eistschiebenhe't hier Ausdruck geben.

Wenn heute im Reichstag ber Initiativantrag bes Zentrums angenommen wird, dann wünschen wir, daß der Bundesrat sich bald mit I a ober Nein b a r ü b e r entschließen möge. Wir halten es nicht für richtig, baß wie im Jahre 1809 der Beschluß des Reichstags über das Jesuiteiigesetz in Schwebe ge- haltcii wird und die Entschließung des Bundesrats erst viel später erfolgt. Wir sind der Meinung, daß der Bundesrat bald klare und deutliche Stellung nehmen muß. Wir sprechen dem Reichskanzler den Wunsch aus, daß er den Reichstag gerade in der jetzigen Situation, wo er ihn bald Vor bic großen nationalen Entschließungen stellen wirb, bie Vermehrung unserer Wehrkraft, (Lachen im Zentr. unb bei ben Soz.) unb bie Aufbringung der Mittel in gerechter und nationaler Weise wir sprechen ben Wunsch aus. daß die Erledigung dieser großen nationalen Aiisgabe nickst leiden möge unter der Behandlung des Jesuitengesetzes. (Gelächter und . Beifall).

Abfl. Graf Klinik (Kons.) gibt namens der Konservaiwen folgende Erklärung ab: Unsere Stellung zum Jesuitengefetz ist vollkommen frei von kulturkämpferischen Bestrebungen. Wie ich daS schon öfters ge­sagt habe und nur -'ieberbolen kann, liegt uns jede Unfreundlich-» feit gegen die katholische Konfesf.on ganz fern. Ich bin ber Mei­nung, daß die auf bem Boden des Bekenntnisses stehenben 4eile der evangelischen wie bei katholischer. Bevölkerung durch nahe Be­rührungspunkte miteinander verbunden sind unb gcrabc tn ber Gegenwart allen Anlaß haben. Wie der Herr Reichskanzler erklärt har, sind wir nicht gewillt, evangelische Interessen preis- zugeben. Gerade weil wir ben konfessionellen Frieden wollen, müssen wir auf die Ueberzmgum- Rücksicht nehmen, die in ber evangelischen Bevölkerung burch Erfahrungen tief eingebürgert ist. Solange bieser Besorgnis nickt genüa-mb Rechnung getragen ist, weiben wir Anträgen, wie der vorliegende, auf Aufhebung des Jesuitengesetzes N'ckt zustimmen (Beifall. Von ben Sozial­demokraten wild gerufen: Bundesbrüber!)

Abg. Mütter-Meiningen (Vp.):

Ich habe namens meiner politischen Freunde folgende Erklärung abzugeben: Sie Fraktion ber Fortschrittlichen Volkspartei erkennt i.n, daß der Wortlaut des § 1 des Jesuiten- gesetzes ber erwünschten Klarheit entbehrt, und baß diese Unklar­heit auch durch bie Auslegung bes Bunbesrates nicht beseitigt worden ist. Ein kleiner Teil meiner poli­tischen Freunde wird für die Aufhebung beS Jesulten­gesetzes deshalb stimmen, weil er es als Ausnahmegesetz betrachtet und bie Anschauung vertritt, daß die Aufrechterhaltung des Gesetzes bei der ihm gegebenen Auslegung ohne praktische Be­deutung sei. Die große Mehrheit meiner Fraktion lehnt dagegen bie Aufhebung bes § 1 des G e - setzeS ab. Ser Charakter bes Jesuiten- als Ausnahmegesetzes wird verneint in ber Erwägung, daß bie Regelung ber gesetzlichen Beziehungen zwischen Staat und Kirche auch sonst zu inbividuali- fierenber Behandlung zwingt.

Die überwiegende Mehrheit meiner Freunde befürchtet von der Aufhebung des Gesetzes eine Störung bes konfes­sionellen Friedens (Sehr richtig! bei ben Vp., Lachen im Zentrum.) unb sieht sich in bieser Auffassung bestärkt burch die sonstigen zahlreichen Versuche in ber letzten Zeit, bic Grenze zwischen staatlicher und kirchlicher Autorität zugunsten der letzteren zu verschieben. Sie betrachtet den Orden Jesu nach seiner Satzung, nach seiner Entwicklung und nach seiner fast vier-