Ausgabe 
2.10.1913 Zweites Blatt
 
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Nr. 231

165. Jahrgang

Zweites Blatt

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

Die neuen Vorschläge de; 5trasrecht;au;schusse;. | ®Sn°antc bcn^iSnlftcr "b

erteilt und mit ihm dessen Ein-

durchgesprochen. Er komme daher

tiotb behandeln, oas Deutschtum

Ä hier als Schutzl-uk- ein.

verlangt. M ist ein

als Mittäter in Frage und sei als befangen abzulehnen.

Nach kurzer Beratung beschloß das Gericht, daß der Ab­lehnungsantrag des Vertreters des Nebenklägers begründet ist, da glaubhaft gcinacht ist, daß Dr. Schön als Berater des An­geklagten tätig gewesen sei, so daß das Mißtrauen in seine Un­parteilichkeit gerechtfertigt erscheine. Tr. Schön muß darauf

Am Nachmittag begannen dann die Erörterungen über die Gestaltung des deutschen Unterrichts an höheren Schulen. Studienanstaltsdirektor 'Dr. Klaudius B o j u n g a (Frankfurt a. M.) führte dazu aus: Es gilt unser Volk zurück- zusühren zu den Quellen volkstümlichen Lebens und Schaffens. Vor wenigen Tagen war ein halbes Jahrhundert verflossen, seit­dem der Begründer unserer Wissenschaft Jakob Grimm die Augen schloß. Von den Ausgaben, die er uns stellte, dürfte keine dringen­der sein als die, die eine größere Würdigmig unseres Volkstums

tums wecken. .. , m

2 Zur 'Erreichung dieses Zieles muß er einen zweifachen Weg gehen: er muß die Bedingungen und Aeußerungen des deutleben Lebens in ihrem Wesen, Wachsen und Wandel eingeb K * "

er muß die Einwirkungen fremden Volkstums auf i . ,

aufdecken und verstehen lehren.

3. Seine Ziele kann der deutsche Unterricht nur erreichen unter zwei Voraussetzungen: ihm muß die Sicherheit gegeben wer­den, daß die benachbarten Lehrfächer nicht nur in den Lehr­plänen, sondern auch in deren Ausführung stets Bezug auf ihn nehmen und mit ihm enge Fühlung halten: ihm muß eine hin­reichend große Stundenzahl eingeräumt werden.

4. Eine solche Vertiefung, Erweiterung und Vereinheitlichung des deutschen Unterrichts ist nur möglich unter zwei Bedingungen. der deutsche Unterricht darf nur von fachmäßig ausgebildeten Lehr-- kräften erteilt werden: an die Ausbildung der Lehrkräfte mühen erheblich höhere Anforderungen gestellt werden.

Hierzu beantragte Professor Dr. Dietz (Bremen) folgenden Zusatzantrag:Damit der deutsche Unterricht die ihm zukom­mende Aufgabe erfüllen kann, ist er auf der Mittel- und Ober­stufe aller höheren Schulen wesentlich zu verstärken."

Der Redner betonte, daß der deutsche Unterricht an den Realschulen Not leide. Das Deutsch muß der Mittelpunkt werden. Das zu betonen ist unsere Pflicht, damit, wenn die deutsche ^chul- welt wieder verteilt wird, das Deutsche nicht wieder zu spat kommt. Kein anderer Gegenstand ist so berufen auf die Charakterbildung einzuwirken, wenn er von dem richtigen Mann erteilt wird, wie der Unterricht im Deutschen. Nicht darauf kommt es an, möglichst viel Einzelheiten in ben Kopf des Schülers hineinzu- stopfen, sondern auf das »Gesamtbild. (Beifall.)

Geheimrat Graeber vom preußischen Kultusministerium überbringt die Grüße des Kultusministers mit dem Wunsche., daß es dem Verband gelingen möge, greifbare Wege zu einer besseren Ausgestaltung des deutsck)en Unterrichts zu weisen. Der Herr Minister ist auch der Meinung, daß in unseren heutigen Lehrplänen nicht alles mustergültig sei, daß manches brüchig sei, das ausgemerzt werden müsse. Das kann aber nicht im Schoße des Ministeriums beschlossen werden, das muß aus der Praxis' heraus an uns herantreten.

Es wird beschlossen, daß die beiden Entschließungen als Grund­lagen für die weiteren Erörterungen des Verbandes dienen sollen.

Die Verbrechen der letzten Monate scheinen auch am Strafrechtsausschuß nicht spurlos vorüb ergegangen zu sein. . So hat der Ausschuß beschlossen, nicht nur die Gefährdung der Straßen durch Substanzbeschädigung, sondern auch eine Hindernisbereitung ohne Substanzbeschädigung (Spaimen eines Seiles, Glasstreuen) unter Strafe zu stellen, die Strafe wird verschärft bei Todesfolge. Der Versuch ist auch strafbar. In § 243 des 15. Abschnittes ist bestimmt worden, daß bei Brandstiftung an Wohnhäusern usw. event. Zuchthausstrafe eintritt, bei Todesfolge ist auf lebens­langes Zuchthaus zu erkennen.

Auch zwei andere Beschlüsse sind noch interessant. Für Straftaten sinnlos Betrunkener wurde die Strafe auf 2 Jahre Gefängnis oder 3000 Mk. Geldstrafe erhöht. Zur Bekämpfung des Z i g e u n e r u n w e s e n s wurde bestimmt, daß auch Personen bestraft werden können, die bandenmüßig aus Arbeitsscheu oder aus Hang zu un­geordnetem Seb en umherziehen, auch wenn sie im Besitze von Mitteln sind.

Das Wolff-Bureau meldet über die Ergebnisse der Be- ratungeir des Strafrechtsausschusses, der seine Arbeiten vollendet hat, noch folgendes:

Bei der Beratung des dreizehnten Abschnittes, Gefährdung der Reck)tspflege, wurde in erster Lesung die zurückgestellte Frage über die Bestrafung falscher u n e i d l i ch e r Aussagen erledigt. Bei besonbers leichten Fällen soll von einer Strafe ab- gesehen werben dürfen: eine fahrlässig abgegebene falsche uneid- liche Aussage ist nicht mit Strafe bebroht. Die Vorschrift über die Straflosigkeit falscher Aussagen bei Widerruf erstreckt sich auf uueidliche Aussage.

Im vierzehnten Abschnitt, Urkundenfälschung, ist der Tatbestand der Urkundenfälschung schärfer begrenzt. Neu ist die Vorschrift, die T ä u s ch n n g s v e r sn ch e n bei Prü­fungen entgegenwirken soll.

Im fünfzehnten Abschnitt, gemeingefährliche Hand­lungen, Störung des öffentlichen Verkehrs, ist der Ausschuß in den Beschlüssen zur B r a n d st i f t u n g zu der Grundlage des geltenden Rechts zurückgekehrt. Die Vorschrift über Ver­sicherungsbetrug ist der Bestimmung über Brandstiftung angereiht und in Strafdrohung erhöht.

An Aenderungen des sechzehnten und siebzehnten Abschnitts, Tötung, Körper Verletzung, sind nur hervorzuheben, daß die Qualifikationsvorschriften über schwere Körperverletzung in dem Tatbestandsmerkmal schärfer abgegrenzt sind und daß durch be­sondere Vorschrift die mit Einwilligung des Verletzten begangene Körperverletzung, sofern die Tat nicht trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt, für nicht rechtswidrig erklärt ist.

Im achtzelmten Abschnitt, Zweikampf, ist bei Anreizung zu einem Zweikampf in der Strafdrohung unterschieden zwuchen Anreizung zu einem ernstlichen Zweikampf und Anreizung zu einer S chl ä g er m e n sur. .

Bei der Beratung der Sittlichkeitsdelikte, zwan­zigster Abschnitt, prüfte der Ausschuß die Frage der Herauf­setzung des Schutzalters erneut und entschied sich nach eingehenden Beratungen für die Beibehaltung der bis­herigen Altersgrenzen. In den Vorschriften über Mäd­chenhandel und Zuhälterei wurden die Strafdrohun­gen erhöht. Aufgegeben ist der Standpunkt, daß die An­kündigung von Gegenständen, die zur Verhütung von Geschlechts­krankheiten bestimmt sind, aus der Vorschrift über die Ankündi­gung von Gegenständen zu unzüchtigem Gebrauch ausscheiden, unb nur für den Fall mit Strafe zu bedrohen sei, daß die An­kündigung geeignet ist, Aergernis zu erregen. Gegenstände, die sur Verhütung von Empfängnis dienen, sollen aus- schließlich von Aerzten, sowie von ärztlichen Zeitschriften ange- knndiat werden dürfen. Die Vorschrift über die Veröffentlichung von Mitteilungen aus Gerichtsverhandlungen, für welche wegen Ge­fährdung -der Sittlichkeit dieOefscntlichkeit ausgeschlossen wirb, ent­sprechend den Beschlüssen, die bei ber Beratung des Entwurfs einer neuen Strafprozeßorb nun g vom siebenten Ausschuß im Reichs­tage gefaßt worden sind, werden umgestaltet.

Donnerstag, 2. Gttobsr 1913

Rotationsdruck und Verlag der Brüh ('scheu Universiläts - Buch- und Steinbruderei.

R. Lange, Gießen.

Aus Neffen.

Erste Sitzung des Finanzausschuffes.

bs. Darm stabt, 1. Ott. Der Finanzausschuß der Zwei­ten Kammer hielt heute nach längerer Sommerpause seine erste Sitzung ab, um die neue Befoldungsordnung durch- frirberaten. Man beschränkte sich heute damit, allgemeine Gesichts­

punkte zu erörtern. Zu einer Aussprache im einzelnen kam es noch nickst. Morgen 1verben einige Regierungsvertreter an der Sitzung teilnehmeu. Mau will die Arbeiten so beschleunigen, daß die Kammer möglichst in den ersten Tagen des November zusammentreten kann.

Kirche und Schule.

EineKonferenzdeut scher Kultusministerien.

Ende Oktober findet, wie derSchwäbische Merkur" mel­det in Eisenach eine Konferenz der Vertreter deutscher Kultusministerien zur näheren Fühlungnahme in den An­ge l e g e n h e i t e n der Volksschule statt.

Schwurgericht.

th. Gießen, 2. Oktober.

Gestern verhandelte das Schwurgericht gegen die noch mi- bestrafte 24 Jahre alte Dienstmagd Marie Theiß von Weiters- hain wegen Kindestötung. Die Anklage verttat Staats­anwalt Dr. Brill. Tie Verteidigung führte Rechtsanwalt SchenkzuSch Weinsberg. Es waren 8 Zeugen und als me­dizinischer Sachverständiger Medizinalrat Dr. Bötticher zu hören. Die Angellagte war geständig, am 15. Juli d. Js. m der Nähe von Londorf ihr uneheliches Kind unmittelbar nach der Geburt getötet zu haben.

Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Oeßentlichkett statt. Nach dem öffentlich verkündeten Urteil haben die Ge­schworenen die Schuldfrage bejaht, ber Angeklagten aber auch milbembe Umftänbc zugebilligt, worauf ber Gerichtshof auf die geringste zulässige Strafe von 2 Jahren erkannte und 2 Monate Untersuchungshaft als auf die Strafe verbüßt in Ab­rechnung brachte. Die Verurteilte erkannte die Rechtsstrafe des Urteils sofort an. Die Geschworenen unterzeichneten ein vom Verteidiger einzureichendes Gnadenge s u ch.

TieSiebener Familienblätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das Krcisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Zeit­fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Aus Stadt und Land*

$ Gießen, 2. Oktober 1913.

** Der Großherzog hat dem Hofrat Alexander Koch, Kunstschriftsteller und Verleger zu Darmstadt, die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Maie- stät dem König von Sachsen verliehenen Ritterkreuzes 1. Klasse des Albrecht-Ordens erteilt.

** O r d c n s a u s z e i ch n u n g e n. Der Großherzog hat durch Entschließung vom 27. September l. Js. verliehen; das Komturkreuz 2. Kl. des Verdienstordens Philipps des Großmütigen dem Oberst Ncuhauß, Kommandeur des 5. Großh. Hess. Infanterie-Regiments Nr. 168, vom 1. Ok­tober ds. Js. ab Generalmajor und Inspekteur der Land­wehr-Inspektion Düsseldorf: das Ehrenkreuz desselben Or­dens: dem Oberstleutnant Nücker, Bataillons-Kommandeur im Infanterie-Regiment Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116, vom 1. Oktober ds. Js. ab Oberstleutnant beim Stabe des Jnf.-Regiments von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25; die Krone zum Ritterkreuz 1. Kl. desselben Ordens: dem Hauptmann Schotte, Kompagniechef im 5. Großh. Hess. Jnfanterie-Rtg. Nr. 168, vom 1. Oktober ds. Js. ab Ma­jor beim Stabe des 3. Ober-Elsässischen Infanterie-Regi­ments Nr. 172; das Ritterkreuz 1. Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann Freiherrn von der Osten gen. Sacken im Generalstabe der Großh. Hess. (25.) Division, vom 1. Okt. ds. Js. ab Rittmeister und Eskadronchef im Jäger-Regi­ment zu Pferde Nr. 13; dem Hauptmann von Eickstedt,Kom­pagniechef im Leibgarde-Inf.-Regt. (1. Großh. Hess.) Nr 115, vom 1. Oktober ds. Js. ab Major beim Stabe des Großh. Mecklenburg. Füsilier-Regiments Nr. 90 Kaiser Wilhelm; das Ritterkreuz 2. Klasse desselben Ordens dem Oberleutnant Schultze im 5. Großh. Hess. Jnfanterie-Regiment^Nr. 16b. vom 1. Oktober ds. Js. ab Hauptmann beim Stabe de» 1. Oberrheinischen Infanterie-Regiments Nr. 97.

** Schulangelegenheiten. Erledigt ist eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle zu Lau­benheim. Mit der Stelle kann Organistendienst verbun-

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: Redaktion:^^112. Tel.-Adr.:AnzeigerGießen.

den werden. t.

» Dienstjnbiläen. Die Ratsdiener Gobel uns Ochs begingen am 1. Oktober 1913 ihr 35jähriges Dienst, jubiläum. Sie traten am 1. Oktober 1878 bei Gründung d-

daß man mit ihm alles erreichen kann. Von den'L eich chende^ Aus­landes stehen allein die österreichischen Deutschen m Nibelungen­treue zu uns, ein Beispiel, baß zwei Stämme über die Laiides- grenzen hinaus sich bic Brnderhanb reichen können zur For- berung ber gemeinsamen Interessen. Es handelt sich um die Zukunft, um Sein ober Nichtsein unseres Volkstums, 'Sahcr müssen wir aus bie schweren Schöben Hinweisen, die scl-on vor- hanben sind, und auf bic Heilmittel, bie Erziehung zum Volks­tum Unsere Schüler Tennen bas Haus des Odysseus, aber- nicht bas Friesenhaus, in dem noch taufenbe unserer Bolksgenopen wohnen. (Lebhafter Beifall.) o

Der Redner begrünbet bann eine Reihe von Leitsätzen, in benen gesagt wirb: z

1 Der beutsche Unterricht aus bcutjdxn höhnen schulen hat ein breifaches Ziel: er will in die wichnglten Seiten des beutschen Volkstums einführen, er will lierzliches Vmtanbnis für die Einheitlichkeit, bie Eigenart unb den Wert meies Volks­tums heranbilden, er will den Willen zu ratfreubiger Mitarbeit an ber Läuterung, Vertiefung und Entfaltung des dnitschen Vol<L-

Siehener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

ben Saal verlassen.

Der Zeuge U ch e r r e f, Anrtsvorsteher von Rvbnik, weiß nichts davon, das? Amtsrichter Knittel agitatorisch tätig gewesen ist, er hat auch nichts von einer Erbitterung über bic Wahl des Amtsrichters bemerkt. Der Zeuge prakt. Arzt Dr. Graß- manu kennt ben Hauptmann v. Stammler schon feit besten Fähnrick-szeit unb ist später in Rvbnik wieder mit ilM zusammen­gekommen. Er hält ihn für geistig normal: er habe allerdings Eigentümlichkeiten, aber nicht mehr als andere Leute.

Ange kl.: Sie haben früher über Kammler anders ge­brochen unb zu Dr. Schön gesagt, Kammler sei nicht ganz richtig im Kopf. Zeuge: Darauf kann ich mich nicht er­innern. Ange kl.: Sie Haden zu Frau Dr. Schon gejagt, Stammler gehöre wo anders hin, dieser Coeaiuift und Morphinch. Zeuge: Das kann ich auf keinen Fall gesagt haben, denn ich habe erst nach dem Ratiborer Prozeß gehört, daß Kammler Cocain ober Morphium nimmt. Ange kl.: Sind ^>ie denn als einfacher praktischer Arzt überhaupt in ber Lage, ein Gut­achten über ben Geisteszustand eines Menschen abfrugeben ? Zeuge: Ich kann, nur meinen allgemeinen Eindruck befunben. Angekl.: Haben Sie schon selbständig so schwere Schadel- verletzungen geheilt? Zeuge: Nein.

Es wird bann ber prakt. Arzt Dr. Schön als Zeuge ver­nommen. Er befunbet, daß er Oberarzt der Reserve gewefen, aber freiwillig ausgeschieben fei, weil ihm bic Sache bei bem Bczirkskommanbo nicht mehr gefallen habe und ihm auch bie Rybnikcr Vorfälle nicht mehr gepaßt hätten. Vors. '. Welches war Ihr Einbruck bei Ihren Gesprächen mit Knittel? Zeuge: Ich merkte, daß er nicht ein so verbohrter Zentrumsmann war wie andere. Er sagte, es gefiele ihm nicht, daß das Zentrum mit den Polen ein Kompromiß abgeschlossen hatte, er wollte sich des­halb der Wahl enthalten. Das wollte ich auch. B o r s.: Warum? Zeuge: Mir gefielen bie ganzen Wahlverhalt- nisse in Rybnik nicht, auch Knittel gefiel bas Kompromiß nicht und daher glaubte er sich zum Zentrum bekennen zu müsten. Ich war über bie Stellungnahme Knittels nicht sehr erbaut, konnte sic aber immerhin verstehen. Bors.: War bie Erbitterung in Rhbnik über bie Wahl nicht groß? Zeuge: Nein, man sagte wohl, cs wäre besser gewesen, wenn _ er nicht gewählt hätte, aber erbittert war man nicht. Vors.: Halten Sie ben Hauptmann Kammler für geistig normal? Zeuge: Nein, nach meiner Ansicht ist er nicht normal. Mir hat er ja immer leib getan, da er wegen seiner Kopfverletzungen nichts dafür konnte, unb weil sich andere über ihn luftig machten, wenn er Unsinn redete, habe ich mich an seinen Tisch gesetzt und mit ihm gesprochen. Ich hebe das hervor, damit niemanb sagen kann, ich sei ein persönlicher Gegner des Hauptmanns. Stammler ist auch Epileptiker. Vors.: Haben sic solche Anfälle selbst beobachtet? Zeuge: Nein, Kammler hat es selbst verschie­dentlich anderen Leuten erzählt. Dr. Großmann hat früher auch anders gesprochen als jetzt. Er hat zu mir einmal gesagt, Kammler sei ein Eocainist unb Morphinist.

Zeuge Postamtsdirektor Braun war von 1904 bis 1910 in Rvbnik und hat mit Kammler verkehrt. Er sei etwaseigen­artig" gewesen 'unb habe viel gesprochen, so daß es einem bisweilen langweilig würbe (Heiterkeit). Der Zeuge hat inbessen nicht den Einbruck, daß Kammler geistessckiwach oder geisteskrank sei unb hat auch bei ihm von Bösartigkeit unb Heimtücke nichts bemerkt. Der Zeuge bekundet rocitcr, baß er empört gewesen sei darüber, daß der Angeklagte als Rescrveosfiziervind Amtsrichter für das Kompromiß zwisckxm Zentrum und Polen gestimmt habe. Es fei möglich, daß er dies Kammler gesagt habe, er habe aber hinzu- gesügt, dieser solle keinen Gebrauch davon machen, weil er mit niemanb in Unfrieden leben möchte. Angekl.: Ich habe mich zweimal dienstlich über das Postamt Rybnik beschweren müssen, deshalb ist ber Zeuge wohl etwas animos gegen mich. Der Zeuge bestreitet das Zeuge Generalmajor z. D. Wunbt befunbet als früherer Kommandeur des Regiments, in dem Knittel Reserveoffizier mar, daß er diesen besonders geschätzt habe, und baß Knittel bei ben Offizieren sehr beliebt gemeien sei. Aitt das Schreiben des Bczirkskommandcurs hin habe er aus dienstlichen Erwägungen die Versetzung .Knittels zur Landwehr beantragt. Maßgebend dafür sei das Aufsehen gewesen, welches bic Stellung­nahme Knittels bei der Bürgerschaft in Rybnik erregt habe.

Der §all Knittel erneut vor Gericht.

~ Gleiwitz, 30. Sept.

on Reainn ber heutigen Sitzung gab ber Verteibiger des Angcklagttn Justizrat Mamroth (Breslau), folgende Er- aTl®er gärigen Anregung des Herrn Staatsanwalt und des Herrn Vorsitzenden entsprechend, habe ich mit meinem St' 11 c u ten einaeljenD Rücksprache genommen. Er ist bereit , erklären- Soweit das Urteil der Strafkammer Ratibor vom 29 August 1912 den Wahrheitsbeweis für die Behauptung, & Stauben an ihre Richtigkeit in ber.Eingabe an ben Srk&minifter auigcft.rttl. habe, nicht für geinlhrt er­acht °t erkenne ich die R,cht>g!ert der I.rteüsmalngen Fest.

unb verzichte auf ben von mir angegebenen Wahr- * Un4St bab genannte Urteil ben Wahrheit-,

gefi hrt erachtet, sichte ich ani die weitere B-. ioroeit eine solche nicht bereits gestern Itattgc- ßindc^ htt Fch ertläre ausdrücklich, daß ich damit nicht die Unrichtiakcit ber diesbezüglichen Zeitteilungen des Ratiborer ' Uttclls behaupten loill, sondern ihre Würdigung dem Ge- rickt anlwimftelle, baß ich aber meinerseits das Gelingen bes KL äwm as?«®: Der Er st e S t aa ts a n w a 11 erklärt, da!-, er über eine «er» ffaiifulierte Erklärung nicht verhandeln könne.

Haufuherte Lrtiar 8 g?ct,rnn ä<,crä Hauptmanns Sammler, <Ri erklärte hierauf, baß er den als Zeugen ^^fertÄrftänbiacn geladenen praktischen Arzt Dr. Schön aus Rybnik als Sachverständigen ablehne, Dr, Schön habe dem

Die nunmehr vernommenen Zeugen sollen über die Geistes­krankheit des .Hauptmanns Kammler Belünbungcn machen. Amtsgerichtssekretär Schcga erklärt, Kammler habe bei ben Kontrollversammlilngcn wegen geringfügiger Kleinigkeiten ganz exemplarische Strafen verhängt unb bie MannschaftenSchweine", Hammel" genannt. Der Zeuge Apotheker Szeja hat nicht ben Einbruck, baß Kammler geistig nicht normal sei. Er sei eher gutmütig als bösartig. Bon einem Cocain- ober Morphiumgebrauch Kammlers habe er nichts bemerkt. Kammler sei stets sehr bescheiden aewcsen. Bezirksfelbwebel Wantke, vor dessen Vernehmung äuftijrat Mamr o t h die 'Entfernung Kammlers aus deni Saale verlangte, was das Gericht jedoch ablchnte, bekundet, daß Kamm­ler sehr energisch, getoei'en sei, aber sonst 'sei ihm nichts aufgefallen, auch nicht bei ben Kontrollversammlungett.

Die Zeugenaussagen lauten int übrigen ziemlich wiberspruchs-

General ber Infanterie z. D. v. b. Groeben erklärt, er habe den Antrag Knittels auf Einleitung eines Ehrengerhchts- verfahrens zurückgewiesen, weil bie Uebersührung eines Reserve­offiziers zur Landwehr keine Acaßregcl sei.

Morgen wirb die Verl-andlung fortgesetzt.

Die zuiünstige Gestaltung de; deutschen Unterridjis.

Marburg a. L., 30. Sept. 1913.

Unter ben spezialwissenschaftlichen Organisationen, bic im Verein mit bem Deutschen Schulmännertag ihre Tagung ab- hiclten, beanspruchte bas Hauptinteresse die erste Versammlung bes neugegrünbeten

Deutschen Germaniftenverbandes.

Ten Vorsitz führte hier Universitätsprofessor Elster (Marburg). Den einleitenden Vortrag ließ der blinde Gelehrte Geheimrat Professor Dr. F. Kluge (Freiburg i. Br.) verlesen. Er befür­wortete eine stärkere Betonung des deutschen Unterrichts gegen­über der jetzigen Bevorzumlng ber lateinischen Sprache, die der Rebncr auf eine Stufe mit Finisch und Litauisch stellte. Dem gegenüber hob Geheimrat Kluge bie große Prägnanz ber deutschen Sprache hervor und bewies dies an Beispielen.