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Erscheint t-glich mit Ausnahme des Sonntag?.
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müden oder Schnaken zu werden. Meran den gefährlichsten Plätzen, daß die einer Häufigkeit wie iin Jahre 1910, wo bekämpft wurden, uns überfielen. 1913
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licr anwachsenden Stech- vcrhindcrt nmrbc selbst Blutsauger wieder in die Schnaken noch nicht
Ulf nebelten ten 'ch ?ws 'er- ind <ind der
Die Bereinigung zur Bekämpftmg der Stechmücken- oder Sdmakenplage (Mannheim, Wcberslraste 3) richtet darum an alle Gemeindeir die dringende Bitte, nid)t abseits stehen zu bleiben im Kampfe, sondern mitzuarbeiten auch dadurch, daß sie die Arbeiten der Bereinigung durch ihren Beitritt unterstützen. Gar viele Gemeinden, die schwer unter der Plage zu leiden haben, sind trotz der großen Vorteile, die geboten werden, noch nicht Mitglied. Wir brauchen aber ihre Unterstützung, wenn cs uns gelingen soll, unser Ziel „Befreiung von den Schnaken" ganz zu erreichen.
Heber bett Stand der SchnakenbekSmpfmg.
Durch die eifrige Tätigkeit der im Jahre 1910 gegründeten Vereinigung zur Bekämpfung der Schnakcnplage sind mit Unterstützung der Regierungen und Gemeinden die Bekämpfungsmaßnahmen auf eine Grundlage gestellt worden, die es ermöglicht, in Jahren mit normaler Witterung eine Belästigung fast ganz zu beseitigen und in Zeiten, wie wir sie 1910 und 1913 hatten, zum mindesten eine empfindliche Plage zu verhindern.
Eine ausschlaggebende Rolle bei der Vermehrung dieser lästigen und «unter Umständen auch gefährlichen Blutsauger spielt die Witterung.
Im heißen Sommer 1911 vertrockneten fast alle Brutstellen im Freien, und nur die Jauchegruben und Mwasseransammlungen aus den Gemeinden kamen nod) für die Vermehrung in Betracht Tic Folge davon war, daß Schnaken nur innerhalb der Ortschaften sich bemerkbar machten, während Feld und Wald frei waren Für die hohen Lagen, selbst über 1000 Meter, war das l)eiße Wetter insofern ungünstig, als die stehenden, sonst sehr kühlen
Samstag, f. November 1913
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unioersitäts - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Augenblick blieb die Verlobung der Miß Elkins mit William Hitt Geheimnis.
Gewässer über 20 Grad C. erwärmt wurden und »Schnaken in bisher nicht gekannter Menge produzierten.
Tie naßkalte Witterung des Sommers 1912 brachte in der Hauptvcrmchrilngszeit, im Juli und August, die Entwickelung wegen der niederen Wasscrtcmperatur zum Stillstand. In den leiden Monaten, wo sonst unter Umständen mit 6 Nachzuchten zu rechnen i|t, kamen höchstens 2 Generationen Schnaken zur Entwicklung. Nach dem Aussckcküpfcn zogen sie sich meist ichr rasch in schützende Schlupsivinkel zurück, Menschen und Tiere blieben vor ihrer Blutgier verschont. Ter Waiscistand des Rheins kam in beiden Jahren nicht auf eine Höhe, um Truckwasser zu erzeugen. Die Bekämpfung der Schnaken war also in diesen Jahren nicht besonders schwer und mit geringen Opfern dnrchzuführcn. Uebcrall, selbst an den gefährlichsten Plätzen der Rbeinebenc, iro die Brutstellen gewissenhaft unschädlich gemacht wurden, konnte cur voller ^Erfolg erzielt werden, während in Orten, wo nichts gegen die Schnaken gcsckzah, oder wo unpünktlich gearbeitet wurde, auch in diesen beiden, für Schnaken ungünstigen Jahren, von einer cmpsindlickicn Schnakenplage gesprochen wurde. Daß die Schnaken im allgemeinen nicht sehr weit wandern, konnte mehrfach nnzweifelhast festgcstellt werden. Eine als Schnakcnstadt bekannte Gemeinde der Rhcincbenc war durch pünktliche Bckämp- fungsarbcit in beiden Jahren frei von Schnaken, während eine kaum 3 Kilometer davon liegende Ortschaft sehr unter der Plage zu leiden hatte.
Wesentlich ungünstiger gestaltete sich das Jahr 1913. Ein dauernd hoher Wasserstand des Rheins brachte unzählige Druck- wassertünrpcl hervor. Tic vielen und ergiebigen Niederschläge bildeten dauernd Pfützen. Tie Abwasscrgräbcn und Jauchcgrubcn waren stets gefüllt. Eine abnorm warme Witterung im April und Mm brachte schon zwisckrcn 20. und 30. Mai die erste Generation Schnaken hervor. In unglaublicktcn Mengen legten die Blutsauger Ende Juni ihre Eier in alle stehenden Gewässer. Die Mitglieder der Vereinigung zur Bekämpfung der Schnakenplage wurden schon am 4. Juli auf die herannahcnde Gefahr von der Versuchsstation aus aufmerksam gemacht. Die angegebenen Maßnahmen waren überall, wo sie zur Anwendung kamen, von Erfolg. Eine empfindliche Plage konnte verhindert lvcrdcn, während anderwärts die Plage in diesem Jahr außerordentlich heftig toicder sich fühlbar machte. Wenn nun da und dort trotz eifriger Bekämpfung doch in letzter Zeit die Schnaken wieder etwas häufiger austraten, so liegt die Ursache darin, daß einzelne ergiebige SchnakenbrutsteUen übersehen ivurdcn, oder daß sie aus der Nachbarschaft, wo nicht gearbeitet wurde, zugeflogcn kamen, ober aber, daß, was a.uch vorkam, das Personal noch nicht die nötige Ausbildung hat. Wo eine mit den örtlichen Verhältnissen, mit der Lebensweise und Fortpflanzung der Schnaken genau vertrante
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Person fehlt, oder wo das Personal nicht niit dem nötigen Ernst und Verständnis arbeitet, müssen unter allen Umständcn Mißerfolge gezeitigt werden. Allerdings gibt es auch Verhältnisse, die stärker sind als die Menschen, sie treten in diesem wasserreichen! Jahr an vielen Stellen der 9tbeinebene in Erscheinung. Hier muß das tüchtigste Personal der Macht höherer Gewalten unterliegen. Die zu behandelnden Wasserflächen waren im ablauscnden Jahr derart groß und reichlich an Zahl, daß es ganz ungeheuerer Geldmittel bedurft hätte, Herr über alle
war in der Schnaken - bekämpstmg ein heißes Probe- und Lehrjahr. Es hat gezeigt, daß die Bekämpfungsmittel nock) nickst radikal genug sind, es hat uns aber auch weitere wertvolle Aufschlüsse über die Biologie der Schnaken gebracht. Wir wollen darum unverzagt weiter arbeiten, wollen versuchen, die Bekämpfungsmittel noch mehr zu verbessern.
Fernbleiben aus diesem Grunde als „Pflichtverletzung". und darin Nt die deutliche Absicht ausgesprochen, Frauen mit .Andern vom Lehrerberus sernzuhalten. Die vielerörterte Frage nach der Bc- sähigung der Mutter zur Lehrerin ist durch diesen aktuellen Fall aufs neue aufgeworfen und ruft die leidenschasilichsten Tiskussio- ncn hervor. Während die einen sagen, der Staat Ncwyork dürfe nicht noch die Frauen dazu verleiten, ihre Kinder und ihre Arbeit zu .Hause zu vernachlässigen, heben andere hervor, daß gerade die Mutter zum Unterricht von Kindern besonders geeignet ist weil sie Liebe und Verständnis für die Kleinen mitbringt, und weilen aus das Beispiel tton Ehicago hin, wo den Müttern die weitere Ausübung des Lehrerberufcs durchaus gestattet ist Und ,o sind die Gemüter auf das Höchste erregt; die entlassene Lehrerin aber hat eine gerichtliche Entscheidung beantragt, um wenigstens in ine luriftlschc Seite des Problems Klarheit zu bringen.
.. ~ Englische Stadt rät in n en. Am 1. November läuft die Amtszeit vieler ^tabträte Großbritanniens ab; ein Drittel aller Stadtratsstellen werden nach den Bestimmungen des Gesetzes durch die Wahl NOi vergeben. Mit lebhafter Spannung blickt man diesmal den Wahlergebnissen entgegen; vor 5 Jahren traf das Gesetz zmn ersten Mal die Bestimmung, das; künftig auch Frauen diesem Amte gewahtt werden könnten, und man rechnet darauf dak bei der neuen Wahl eine sehr große Anzahl verdienter Frauen den Willen des Volkes zu den Würden einer „Stadträtin" erhoben werden. Schon bei dem ersten Wahltermin, bei dem
Frauen wahlbar waren, wurden seinerzeit mehrere Damen, die sich °ls Kandidatinnen ausstellen ließen, zu Sladträtinncn gewählt - 1PBten -^rh-rc gaben -genügend Gelegenheit, die Erfolge
^22 ^beobachten, öte sind fast ausnahmslos sehr groß gewesen, was sich auch durch die Tatsache erklärt, daß nur wirk
lich bereits m der Praxis bewährte Damen als Kandidatinnen auf- ge reten waren In. Reading wurde seinerzeit Miß Sutton zum Ltadtrat gewählt: )te war die erste Engländerin, die diese Würde bekleidete. Bereits kurz nach ihrem Einlritt in die Stadtverwaltung wurde die besonders in Angclegenlxitcn der Armenpflege K-n .-einc S'or} Kommissionen ausgenommen, uni> die Aicheit, die sie aus Grund ihrer Sachkenntnis leistete, findet o allgemeine Anerkennung, das; ihre Wiederwahl sicher ist Achn- ttch liegen die Verhältnisse in Oxford, wo Miß M e r i o a l e als Ltadtrattn imrkt, und in Brecon und High Wycombc, wo Miß q nt un° Mi6 Dove als Ltadträttnnen ihre kommunale Laufbahn begannen und nach zwei Jahren auf ein Jahr zu Bür- germeisterinnen gewählt worden sind. Auch in Birmingham ist dre Wiederwahl des weiblichen Stadrratcs Miß Clara Martineau gesichert. Bei dem kommenden Wahlrcrmin treten eine ganze Reihe von Frauen als Kandidatinnen für di? Stadtrats- Vosten auf, und obgleich die Parteicn noch immer zögern, die Kandidatur der Damen als offiziell anzuerkennen, unterliegt cs kaum einem Zweifel, daß in den nächsten Wochen eine sehr große Zahl von Frauen als Stadlrätinnen in die Kommunalverwalttingen etntreten werden, da die .Allgemeinheit ihre Wahl fast überall begünstigt.
— DerVerein „Franc n semi narfürsozialeBe- rufsarbeit Frankfurt a. M." eröffnet gegenwärtig eine Fachschule für soziale Berufsarbeit. Das Ziel der Schule soll fein, turd) theoretische und praktische Unteriveisung erwachsener Frauen tüchtig geschuttc u,id gereifte Arbeitskräfte für den sozialen Dienst sowohl des Staates wie der Gemeinden und privaten Organisationen hcranzubilden. Das erste Jahr dient der pflegerischen Ausbildung, durch welche die Schülerinnen nickt nur das für die soziale Arbeit notwendige Wissen und Können über Pflege gebrechlicher und siecher Menschen oder kleiner Kinder erwerben, sondern auch mit dem Leben des VolKes in innige Berührung gebracht werden sollen, um das für ihr späteres Wirken unentbehrliche Verständnis hierfür zu erwerben. Der theoretische Unterricht konzentriert sich zumeist aus das 2. Jalw und umfaßt als Hauptfächer: Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik, Vürgerlick>es Recht, Straf- und Prozeßrecht, Armenwesen, Jugendfürsorge, Hygiene, Psychologie mit Pädagogik, Probleme der sozialen Ethik, Staats- und Gc- meinbecerfanung, Organisation und Technik der öffentlichen und privaten Fürsorge, Frauenbewegung, Versicherungskunde, Stenographie, Maschinenschreiben und Vereinsbuchführung. Hieran schließt sich ein Fortbildungskurs, welcher in die Veranstaltungen, der offenen sozialen Fürsorge einführt und Spezialfragen auf dem Gebiete der Sozialpolitik herausgreift, die für das spätere Berufsleben der Schülerinnen von besonderer Bedeutung sind. Die Gc- famtausbildung der Schülerinnen umfaßt also 2* 2 Jahre, verkürzt sick aber für jene, welche bereits eine praktische pflegerische Ausbildung erlangt haben. Die Einweihung in die praktische Ausbildung hat bereits begonnen. Der tlstwretischc Unterricht wird mit Neujahr 1914 eröffnet. Der Verein roill mit seinem Frauen- feminar gleicherweise der weiblichen Jugend wie auch den öffentlichen und privaten Organisationen dienen, welche für die immer mehr anwachsende soziale Arbeit gut vorgebildeter weiblicher Arbeitskräfte bedürfen.
3 —2chrerin u nd Mu tter. Eine Frage, die auch bei uns lebhaneS Jnterepe finden wird, spaltet gegenwärtig Newyork in zwei feindliche Lager und wird wahnck^inlich ihre vorläufige Erledigung in einer Gerichtsverhandlung finden. Mrs Bridact Peixotto, eine Volksschullehverin, ist von der Erziehungsbehörde Elanen worden,,weil >ie Mutter wurde, und zwar wurde als Grund der Entlattung Pflichtverletzung angegeben; sie fei nämlich „ohne hinreichenden Grund" mehrere Wochen aus der Schule fort- gebtteben. Es gibt in Ncwyork keine Bestimmung, die einer ver beiratnen Frau verbieten fönnte, ihr Amt als Lehrerin auszuüben: aber zum ersten Mal werden fetzt die Bestimmungen so gehandhabr, daß uamit tatwchlich verheiratete Frauen vom Lehrerinnenberuf au-wefchlosten werden. Während nämlich sonst die Lehrerrunen ui Kranlyertssalleu natürlich den nötigen Urlaub erhalten, rechnet man ixe Mutterschaft nickst; als KranEheft, sondern herrschtet em
Die neue Vienftdo'en-^rankenversichernnc'.
Der 1. Januar 1914 bringt für die im Haushalt tätigen weiblichen Angestel0.cn, sowie für die sonstigen weiblichen Angestellten, die in keiner Industrie oder Gewerbe als Bc Dicnftetc gegen Entgelt arbeiten, eine bemerkenswerte Neuerung: auch sic werden, wie die anderen weiblichen Angcstell- ten in Handel, Gewerbe und Industrie zwangsweise gegen Krankheit und Tod versichert. In dieser Versicherung treten aber noch einige Neuerungen hervor, welche die bereits ^blU'benden Krankenversicherungen nicht haben, weshalb sie nachstehend noch besonders hcrvorgehobcn werden sollen.
Zu dem Kreis des vcrsicherungspslichtigen Hausperso- gehören: Hausmädchen oder sogenannte Dienstmädchen, -^oche und Köchinnen, Reinmachefrauen, Putzfrauen, auch Aufwärterinnen 'letztere selbst auch dann, wenn sic nur stundenweise beschäftigt und nicht im Haushalt beköstigt werden 1, Kindermädchen, Näherinnen, Plätterinnen, Wäscherinnen, ganz gleich, ob die letzteren in verschiedenen Haushalten arbeiten. Befreit von dieser Zwangsversicherung sind solche Olenstbolen, für die bereits eine anderweitige Fürsorgcpflicht m* * * * V ^err^n^ ^stand, als das Gesetz im Jahre 1911 vom angenommen wurde. Versicherungspflichtig sind auch die im Haushalt beschäftigten Lehrer und Erzieher oder 2Arerinnen und Erzieherinnen. Ferner sind versicherungs- Pflichtig: Gesellschafterinnen, Repräsentantinnen, Hausdamen, Wirtschafterinnen. Nicht versicherungspflichtig für den Haushalt find dagegen Lohndiener und Tafeldecker, weil i.ie zu den gewerblichen Unternehmern gezählt werden. (Entscheidung der RVO. 1903, S. 360).
Bersicherungspslichtia sind ferner noch: Pflegerinnen, Warterinven in öffentlichen und privaten Krankenhäusern, Kliniken, weibliche Angestellte im Schulwesen, im Gemeinde- und Staatswesen, die Bediensteten der Herbergen, Gastwirtschaften, Kasinos, Ressourcen, der Aerzte, Zahnärzte, Apotheker, der Gutsbesitzer, der Theater, Musikkapellen nsw.
Bei der Krankenversicherung ist das Alter ohne Einfluß, weshalb noch nicht 16 Jahre alte Personen zu versichern Und. Die Bcrsichcrungspslicht hört auf, fobalb ein Jahreseinkommen (Gehalt, Lohn, von über 2500 Mk. erreicht worden ist.
Die Beiträge sind zu zwei Dritteln vom Bersicherungs- pstichtigen und zu einem Drittel vom Arbeitgeber zu leisten. Dafür werden von der Kasse gewährt: Krankenhilfe (Krankenpflegen, Kranlengcld, freie ärztliche Behandlung mit Medlin, Lchwangergeld, freie ärztliche Geburtshilfe, Sterbegeld.
Die Krankenhitfe erfolgt durch ärztliche Behandlung, Arznei, durch die Verabfolgung der notwendigen Verba.nd- stoffe, Bruchbänder usw. Tus Krankengeld muß die Hälfte des angenommenen Grundlohnes ansmuchen. Es ist vom vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ab zu zahlen und zwar für die Tauer von 26 Wochen. Als Mehrleistung kann durch Satzung die Krankenhilfe, also sowohl ärztliche Behandlung wie Gewährung von Arznei und Zahlung von Krankengeld, auf ein Jahr ausgedehnt werden. Tie Krankenkasse kann an Stelle der Krankenpflege und des Kranieugeldes Krankenhausbehandlung treten lassen, wenn der Versicherte hierzu seine Zustimmung gibt. Wird Käwnkcnhausbehand- lung int Hause von der Kassc verfugt, so ist den Angehörigen des Versicherten ein Hausgeld in Höhe des halben Krankengeldes zu zahlen.
Schließlich ist noch das Sterbegeld vorgesehen. Dieses ist mindestens auf den zwanzigfachen Betrag des Grundlohnes zu bemessen; es kann durch Mchrleiftung der Kasse bis zum pierzigfachen Betrag des Grundlohnes erhöht werden.
Tic Mitgliedschaft Versicherungspslichtiger beginnt mit dem Tage des Eintritts in die versicherungspflichtige Be-
ivoucij»Huttöfcbati.
Das Ende eines berühmten Herzensromans.
In der Stille, beinahe insgeheim trat am Nlontag im Hause ihrer Mutter in Weswirgimcn die junge Amerikanerin vor den Traualtar, bereu Namen seit sechs Jal/ren gemeinsam mit dem des Herzogs der Abruzzen so viel in der Welt genannt wurde: und aus Catharine H. Elkins, der so schnell wider Willen Derühmtgewordenen, i)t Frau William F. R. Hitt, die Gemahlin eines jungen Rechtsanwalts, geworden. Miß Elkins, die sich stets dagegen sträubte, den Blick der Oeffentlichleit auf sich gelenkt zu sehen, hatte schon früher oft gesagt: „Wenn ich hnratc so wird das Plvtzüch und unerwartet geschehen." Und sic hat Wort gehalten, erst die vollzogene Tatsache ihrer Trauung verrät der Welt, daß ihr Herzensromaii mit dem Vetter des Königs von Italien zu Ende ist. Man entsinnt sich noch des Aufsehens, den die geplante Verbindung des italienischen Prinzen mit der jungen Amerikanerin machte, und die Oejfentlichkcit verfolgte lang'das Hin und Her zwischen dem Herzog der Abruzzen und dem Mädchen, das er als Lebensgefährtin heimführen wolltc. Von dem Tage an, da der Herzog die junge Amerikanerin im Jahre 1907 kennen lernte, schien der Weg der beiden nur von Schloierigkeiten besät, und alle Anzeichen lassen ahnen, welchen harten Kampf der italienische Prinz in der Stille durchkämpfen mußte, um seinem Her zenswunsch die Möglichkeit ter Erfüllung zu erobern. Er ist dabei gescheitert, die Traditionen blieben Sieger. Als 1908 die Gerückt? von einer Verlobung des Herzogs mit Miß ElkinS in der Press? auftraten, antwortete die Familie, der Braut mit einem kategorischen Dementi. Ihr folgte die Nachricht, daß Miß Elkins den Berus der Krankenschwester erwäh.cn wolle, und daß der Herzog de? Abruzzen seine bekannte Expedition zum Himalajagebirge vorbereitete. 1909 aber traf Der Herzog in Europa mit Miß Elkins zusammen, und als sie nach Washington zürückkehrte, gab ihr Vater zu, daß zwischen feiner Tochter und dem Herzog eine „Verständigung" erzielt sei. ^m wlgenden Jahre, als di? junge Ame rikancrin wieder in die Schweiz reiste, wurde bekannt, daß König Viktor Emanuel schließlich seine Einwilligung gegeben habe, und der Nachricht folgte eine neue Begegnung des Herzogs mit Miß Elkins, bald darauf aber kam das Gestückt, daß der König auf Grund des Einspruches der Familtenmftgliedcr feine Zusage zurückgezogen oder von Bedingungen abhängig gemacht habe, di? Miß Elnns nickt erfüllen konnte. Nock mehrfach trafen der italienische Prinz und die Amerikanerin zusammen, aber sie reifte schließlich nach Amerika zurück. „Ihr tetzigcr Mann, der Sohn des Abgeordneten Robert Hitt, hat sieben Jahre lang um sic gc worben,' und ganz Amerika verfolgte diesen sttllen Kampf zwisch?.i dem jungen Amerikaner unb ‘feinem königlichen Rivalen aus Italien. Nun ist er in diesem Herzensromane der Sieger geblieben, weil er auSharrtc und nicht durch jene Fesseln gebunden war, die den Herzog der Abruzzen zur Entsagung zwmtgLn. Ais zum letzten
fünftes Blatt 163. Jahrgang
Gießener Anzeiger
Geueral-Anzeiger für Gberhessen
jd)äftigung. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn das Mitglied ausscheidet, oder wenn es zweimal nacheinander am Zahltag die Beiträge nicht entrichtet und seit dem ersten dieser Tage mindestens vier Wochen vergangen sind. Diese Frist kann dis zum nächstfolgenden Zahltag verlängert werden. Arbeitsunfähige bleiben Mitglieder, solange die Kasse ihnen Leistungen zu gewähren hat. Geben ausgeschicdenc Mitglieder, die innerhalb 26 Wochen oder direkt vor dem Ausscheiden 6 Wochen lang versichert waren, wegen Erwerbslosigkeit die Mitgliedschast auf, so leben deren Ansprüche auf, wenn die Krankheit während der Erwerbslosigkeit binnen drei Wochen nach dem Austritt cinsetzt. Um das Erlöschen der Mitgliedschaft bei Stellenlosigieir zu verhindern, ist freie Weiterversicherung gestattet. Hausangestellte, Verwandte deS Arbeitgebers können die freiwillige Versicherung aufnehmen.
Wer feiner Pflicht zuwider Bersichcrungspflichtige nicht anmeldet oder die Liste über beschäftigte Hausgelverbe- treibende nicht einrcicht, kann mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. bestraft werden. (Formulare zur Anmcl-oung sind bei den Kassen erhältlich.; Bestraft werden auch Versicherte bis zum dreifachen Betrag des täglichen Krankengeldes, wenn sie die Anordnungen des behandelnden Arztes übertreten. Arbeitgeber, dic höhere Beitragsteile vom Lohn abziehcn, oder unzulässige Abzüge machen, werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. bestraft. Schließlich werden die Arbeitgeber mit Gefängnis bestraft, wenn sie die Beitragsteile der Kaffe vorenthaltcn.
Tic g-raltert können sich auch einen Einfluß auf die Organe der Krankent-assen zusichern, indem sie mit an den Ausschußwahlen der Kranientassen tcilnehmen. Nach § 333 der RBL. wählen die beteiligten volljährigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die.Vertreter aus ihrer Mitte. Zu diesen Wahlen siild die Frauen wahlberechtigt und auch wählbür. Ter Ausschuß wählt dann den Vorstand, der ebenfalls wie dieser zu zwei Dritteln aus Arbeitnch-mern und zu einem Drittel aus Arbeitgebern bestehen muß.
Was die Durchführung der neuen Krankenversicherung anbelangt, so erfolgt sic in den einzelnen Städten verschieden. Es kann eine allgemeine Ortskrankenkasse gebildet werden, in ivelchc die neuen Bersicherungspflichtigen mit aufzunehmcn sind, oder es werden Land'krankenkasscn errichtet. Dic Gemeinden geben die einschlägigen Verordnungen noch bekannt. Zu erwähnen ist noch, daß die ,Bersicherungspflichtigen ihre Beiträge sich vom Barlohn abziehen lassen müssen. Die Arbeitgeber dürfen diese Beitragsteile nur auf diesem Wege abziehen. Sind dic Abzüge einmal unterblieben, so dürfen die Abzüge nur noch bei der nächsten Lohnbezahlung nachgeholt werden. Während der Krankheit des Versicherten sind keine Beiträge zu zahlen.


