viertes Blatt
M. 269
t6Z. Jahrgang
Gießener Anzeiger
Erscheine til-llch mit Ausnahme deS Sonntags.
General-Anzeiger für Oberhessen
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Samstag, November sysZ
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Zum Anttag des Zentrums aufAbänderung der hessischen Ordensgesetzgebung.
Von Stadtpfarrer Müller, Wimpfen a. N.
II.
Eine scharfe Kritik der bestehenden hessischen Ordensgefetz- gebung tiert in der Wendung des Antrags Schmitt und Genossen, in der gefrrdert wird, daß „namentlich die schweren Ausnahmen von dem ('irundsatz „Gleiches Recht für Alle" beseitigt werden". Wenn damit im Zusammenhang des ganzen Anttags gesagt sein soll, daß dm einzelnen Ordcnsleutcn staatsbürgerliche Rechte entzogen s.ien, so ist das einfach unrichtig, da den einzelnen Ordensglieoern nach dem Rechte unseres Landes die Freiheit der Person, der Schutz der Gesetze und die Rechte des Bürgers in keiner Weise geschmälert sind. Wohl aber bestehen für die einzelnen Ordensleute Ausnahmen von dem Grundsatz „Gleiche Pflichten für alle Staatsbürger". Tie Partei des Zentrums hat nämlich den Forderungen des Klerikalismns Rechnung tragknd im Reichstag sowohl als auch in den gesetzgebenden Körperschaften der Einzelstaaten Ausnahmegesetze zugunsten der römisch-katholischen Kirche niemals bekämpft, sondern bereits geschaffen und immer wieder verlangt. Das hessische Staats- gesetz voM 5. Juli 1887, das für die Vorbildung hessischer Geistlicher r-n dreijähriges theologisches Studium auf einer deutsclvn Staatsuniversität verlangt, läßt nach römisch-katholischem Verlangen die Ausnahme zu, daß die Priester der Diözese Mainz ihre Ausbildung aus dem bischöflichen Seminar erhalten. Von dem allgemeinen, aktiven Militärdienst, den das Reichsgesetz vom 8. Februar 1890 von allen tauglischen Staatsbürgern prinzipiell fordert, sind die römisch-katholischen Theologen befreit. Ter vom Zentrum immer wieder Angebrachte, sogenannte „Toleranzantrag" ist nur eine Zusammenstellung von Sonderrechten und Ausnahme,: vom Gesetz, die zugunsten der päpstlichen Kirche erstrebt werden. Wer so seinerseits für Ausnahmegesetze ständig kämpft, hat keine Berechtigung zur Kritik der Sondergesetze, die der Staat schafft, um sein Verhältnis zur römischen Kirche zu regeln und ihr gegenüber seine Interessen zu wahren.
Indessen kann man unschwer aus der Wendung „Gleiches Recht für Alle" und aus der gegebenen Zusammenstellung der Einzelsorderungen, wenn man das letzte Ziel des Antrags fest- stcllen will, die Forderung nach einer völligen Beseitigung der Ordensgesetzgebung hcrauslesen, und das umsomehr, wenn man bedenkt, daß derselbe Antragsteller Dr. Schmitt mit seinen Freunden 1895 bereits die völlige Aushebung des Gesetzes von 1875 verlangte. Darauf darf sich der moderne Staat nach unserer Auffassung von seinem Wesen und seinen Aufgaben keineswegs einlassen. Gehört zu der vornehmsten Tätigkeit des Staates die Förderung der geistigen und sittlichen Kulturaufgaben der Menschen, und ist demgemäß in der hessischen Kirchengesetzgebung der 70er Jahre der Grundsatz ausdrücklich festgehalten, daß der Schutz der Religion als Grundlage aller Sittlichkeit eine hervorragende Aufgabe eines jeden, Kulturstaates sei, so ergibt sich daraus für den Staat die Pflicht des Schutzes für die Kirche und die religiösen Gemeinschaften. Dagegen steht aber auch dem in seiner Macht souveränen Staat aus seiner Hoheit und Selbständigkeit das ius circa sacra, das Kirchenhoheitsrecht, und mit diesem das ius supremae inspectionis, das Oberaussichlsrecht, unbedingt zu. Die katholische Kirche steht demgemäß mit allen ihren Einrichtungen und Organisationen, für die sie allezeit den Schutz des Staates beansprucht, nicht ausnahmsweise, sondern von rechts- wegen wie die anderen Religionsgemein den unter der Aufficht des Staates, der diese Einrichtungen unter dem Gesichtspunkt zu prüfen hat, wie sie sich mit seinen Aufgaben vertragen, und nötigen- falls Gesetze erlassen muß, die seine gesamten Lebens in teresftn auch gegenüber der römisch- katholischen Kirck>e wahren. Eine Prüfung der „klösterlichen Assoziationen" zeigt aber heute so gut wie 1875, daß sie sich infolge ihrer Organisation und ihrer Gc lübde von allen sonstigen Vereinen, „die den Menschen nur nach einer bestimmten Richtung in Anspruch nehmen, ihn aber sonst seiner Selbstbestimmung in der Gesellschaft überlassen", üntcr- scheiden, daß sie „mit Nichten als bloße Privatvereine betrachtet und behandelt werden" können, und daß sie „in politischer, wie in volkswirtschaftlicher Beziehung die ernstesten Bedenken Hervorrufen". Macht der Staat von seinem „Rechte Gebrauch, das er immer und überall besessen und geltend gemacht hat, der Aus-
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dehnung des Ordenswesens ernstliche Schranken zu setzen", so schasst er keine Ausnahmegesetzgcbung. Und das hessische Ordcns- gesetz ist nichts weiter als der Ausfluß und die Betätigung der Staatshoheit und der Staatsaufsicht auch über die römisch-katholische Kirche mit ihren Orden und Kongregationen.
Ist die Kritik des (Anttags an der hessischen Ordensgesetz- gcbnng unberechtigt, und bedeutet sein letztes Ziel eine Beeinträchtigung der Hoheit des Staates und der Erfüllung seiner Aufgaben, so liegt auf der Hand, daß eine ungehemmte Bewegungsfreiheit und jede Vermehrung des Ordenswesens Macht und Einfluß der römisch-katholischen Kirche fördert, aber wichtige Lebensintcres- fen des Staates stört und schädigt.
Von klerikaler Seite wird zwar zur Begründung des vorliegenden Antrags von einem Bedürfnis nach Vermehrung der Ordensniedcnlassungcn und Mitglieder auf den verschiedenen Gebieten ihrer Tätigkeit geredet. Aber wenn in Hessen schon auf 397 Katholiken ein krankenpflegendcs Ordcnsmitglied kommt, während auf 1572 Evangelische erst eine Schwester zu rechnen ist, so muß man annehmen, daß die katholischen Gemeinden unseres» Landes auf dem Gebiete der Krankenpflege sehr gut versorgt sind. Wenn ferner in der Diözese Mainz auf 1197 Katholiken ein aktiver Priester kommt, während in Hessen durchschnittlich 1971 Evangelische einen Pfarrer haben, so ist die Versorgung unserer katholischen Mitbürger auf dem Gebiete der Seelsorge gleichfalls recht befriedigend, was sich auch in der vergleichenden! Statistik Kroses ,im Blick .auf andere deutsche Diözesen ergibt. Ueberhaupt steht es mit der .Versorgung der katholischen Gemeinden auf allen Gebieten des kirchlichen Lebens so, daß gesagt werden muß: „Die Begründung des Antrags Schmitt und Genossen mit der Behauptung, es liege ein dringendes Bedürfnis nach Vermehrung des Ordenswesens in Hessen vor, steht auf sehr schwachen Füßen."
Der Wunsch nach Abänderung und schließlicher Beseitigung der Ordensgesetzgelmng entspringt noch ganz anderen Beweggründen. Die Papstkirche will vollständige Freiheit und Selbständigkeit innerhalb des Staatsbereichs, und wenn nach hierarchischer Auffassung die Kirche über dem Staate steht, einss Lehre, die von Rom niemals iaufgegebcn wird, so sucht man, da gegenwärtig weiter nichts zu erreichen .ist, den Machtbereich des Staates soweit auszuschalten, daß die Kirche wenigstens in ihren Einrichtungen ganz selbständig ist, d. h. man sucht den Kirchenstaat innerhalb des modernen Staates zu verwirklichen. Der Antrag willl also nichts anderes, als daß der Staat gestatte, daß die römisch-katholische Kirche ilwe Selbständigkeit und Herrschaft auf feine Kosten durch die vorläuftge Abbröckelung und endliche Beseitigung des hessischen Ordensgesetzes erweitere.
Es darf nicht vergessen werden, daß die römisch-katholischie Kirche, nach ihrer Lehre die alleinseligmachende, stets den Willen zur Propaganda . hat, die ja größtentells in den Händen der Ordensleute, den nach Windhvrst beredtesten Missionaren liegt. Tie Ordenslrmte haben an der großen Aufgabe, „Alldeutsch- land dem katholischen Glauben zu gewinnen", stets eifrig gearbeitet und fühlen, wie einmal der dänische Bischof von Euch feststellte, den „Beruf zur Missionstätigkeit entweder in der Krankenstube oder in der Schulstube" in sich. So hatte z. B. Dänemark, dieses fast ganz evangelische Land, im Jahre 1905 bei 11000 Katholiken 70 Priester (1 : 157 Seelen) und 400 Ordensschwestern (1: 28), die sich größtenteils der Krankenpflege widmeten. Außerdem hatte man 12 katholische Hospitäler und Krankenhäuser, darunter das 1901 eingeweihte St. JosephSstift in Kopenhagen mit 300 Betten, errichtet. Warum diese Kraftanspannung in diesem überwiegend evangelischen Lande ?Die Worte Windhorsts und des Bischofs von Euch, die dogmatischen Ansprüche der Papstkirche lassen kerne andere Antwort zu als, es geschieht um der Propaganda willen. Das gilt natürlich auch für Deutschland und Hessen, und wenn der Antrag Schmitt die Vermehrung der Ordensvrganisationen fordert, so dient es letztlich der „Freiheit", d. h. aber der Macht und der Propaganda des römischen Katholizismus.
Es ist aber nicht zweifelhaft, welche Folgen die Annahme oes Antrags für unser Land in wirtschaftlicher, kultureller und religiöser Beziehung haben wird.
Gehört die Propaganda zu den vornehmsten Pflichten der Orden, so wird ihre Vermehrung das Gegenteil des konfessionellen Friedens bewirken. In unserer Schrift, die den Antrag Dr. Schmitt beleuchtet, haben wir Vorgänge in Hessen aus jüngster Zeit, die Mr Genüge beweisen, welche Uebergriffe
sich die Ordensleute in der Krankenstube erlauben, ohne darnach zu fragen, welche Erregung in die Oeffentlichkeft und die Gemeinden dadurch getragen wird.
Aber auch die nationale Kultur und das staatliche Bildnugs- wesen ist gefährdet bei Annahme des Anttags. Eis gehört zu den unveräußerlichstcu Rechten, zu den heiligsten Pflichten des modernen Staates, daß er das Geistesleben, ans dem feine Klft- tur nach Form und Inhalt erwachsen ist, pflegt und der Heranwachsenden Jugend in seiner Schule übermittelt, daß er die wissenschaftliche Arbeit seines Volkes nicht mittelalterlichem Lllff- fassungen opfert, durch die von dem Wesen eines in Dogmen hewonnenen Glaubens aus der heilige .Anspruch des ^Mensckien auch auf wissenschaftliche Wahrheit zertreten wird. Sagt doch z. B. der Präsident des Würzburger Katholikentages 1897: „Ist die Forschung Sache der Wissenschaft, so ist die Entscheidnilg Sache des kirchlichen Lehramts. Und die Entscheidung mag fallen, wie sie will, ihr gegenüber gibt es nur die Unterwerftuch.'l Dieser Grundsatz gilt natürlich in allen klerikalen Erziehungsanstalten und er drängt völkisch-deutsches Geistesleben zurück, je nteljr Ordensschulen gegründet oder je mehr katholische Schüler die Staatsschule verlassen und katholische von männlichen oder weiblichen Ordensgliedern geleiteten Privatschulen besuchen.
Cs unterliegt k em Zweifel, daß auch in Hessen eine wirtschaftliche Rückständigkeit der katholischen Bevölkerung gegenüber der evangelischen besteht, wie sie auch der Jesuit H. Roß: die Katholiken in Kultur und Wirtschaftsleben der Gegenwart, Berlin 1908 für ganz Deutschland nachweist.
Im Jahre 1901 zahlten die Evangelischen in Hessen auf den Kopf 8,35 Mark Staatssteuer, die Katholiken 6,88 Mark. Die Evangelischen brachten als 3/i der Gesamtbevölkerung nicht nur 3 869 791 Mark Steuer mehr auf, sondern sie leisteten auch im Verhältnis zu den Katholiken 1 Million Steuer mehr.
Im Jahre 1911 leisteten die Evangelischen an Staatssteuer 13,16 Mark auf den Kopf, die Katholiken 10,20 Mark, und in diesem Jahre brachten die enteren nicht nur 7 108 490 Mark mehr auf als die letzteren, sondern sie leisteten jetzt im Verhältnis sogar 2>/2 Million mehr als ihre katholischen Mftbürger. Die Steuerstattstik der letzten Jahre zeigt, der Anteil der Katholiken an der Bevölkerungsziffer in Hessen steigt, der Anteil an der Steuerleistung ist aber im beständigen Sinken begriffen. Es mag das ja gewiß verschiedene Ursachen haben, aber eine Ursache liegt gewiß in Hessen so gut wie in anderen Ländern an dem Um- ft anb, daß auch hier die Zahl der Klöster unb Ordensleute bereits zu groß geworden ist, zumal die .Klöster, wenn sie auch den einzelnen Insassen zur persönlichen Armut verpslichten, erfahrungsgemäß, viel Vermögen der katholischen Bevölkerung absor icrcn.
Ter ernste Katholik Tr. Xaver Funk hat in der „Kultn-- der Gegenwart" im Blick auf die unaufhaltsame Vermehrung der Orden und Kongregationen die Frage aufgeworfen, ob hier nicht „eine Hypertrophie" vorliege, die ja in Frankreich zu dem gewaltsamen Rückschlag gegen das Ordenswesen geführt hat. Tiefer Rückschlag wird auch einmal in Deutschland komme i Müsen, me_m dir Entwicklung so wie bisher weitergehen wird. Der Staat, der seinen Aufgaben in der Gegenwatt gerecht bleiben will, mi/ß darauf sehen, daß alle seine Bürger gleich leistungsfähig bleiben, und es ist ein Zeichen politischer Weisheit und vorsorgender Klugheft, auf allen Gebieten des Volkslebens die Entwicklung in den Bahnen zu halten, daß „gewaltsame Rückschläge" vermieden werden können. Es ist inzwischen bekannt geworden, daß der gesetzgebende Ausschuß den Antrag Schmitt und Genossen an das Plenum gewiesen hat. Die Regierung wird nun eine Vorlage einbringen und die einzelnen Fraktionen haben nun inhaltlich wichtige Entscheidungen zu fällen. Wird bloß aus Gründen der Politik oder von pttnzipiellen Gefühlpunkten, die wir herausstellten, entschieden werden? Das Hessenland sollte das letzte unter allen Umständen verlangen. Denn es liegt nicht nur im Interesse des Staates und der evangelischen Bevölkerung, sondern es wäre in mancher Beziehung selbft für die katholische Bevölkerung nichts weniger als ein Schaden, menji unsere hessische Ordensgesetzgebung bleibt, wie sie ist.
CiHtfcbirfabrt.
Der Flieder Pegoud in Frankfurt.
h. Frankfurt a. M., 14. Nov. Nur einige taufend Personen hatten sich auf dem Rennplatz von Niederrad eingefunden, unter ihnen Prinz Heinrich von Preußen, der
Kapitän Scotts angeblicher Selbstmord.
Der Verlag F. A. Brockhaus schreibt uns: Durch die Presse geht die Nachricht, daß Scott und seine Genossen freiwillig den Tod gesucht hätten, als sie am Südpol die norwegische Fahne aufgepftanzt sanden. Diese aus London kolportierte Notiz beruft sich auf eine „aktenmäßige Darstellung". Es gibt aber feine andere authentische Darstellung des tragischen Endes der Scvtffck>en Südpolexpedition, als das Tagebuch Scotts selbst, das nebst den Bericksten seiner Gesähtten in vierzehn Tagen in meinem Verlag erscheinen wird. Nach diesem Tagebuch, einem der erschütterndsten Dokumente der Polarforsckmmg, stellt sich der Tatlvstand völlig anders dar. Am 16. Januar 1912 fanden die englischen Forfck-er Amundsetns Flagge und am 18. sein Zelt, ungefähr drei Kilomtter vom Südpol entfernt. Selbstverstäirdlich war es nach den übermenschlichen Anstrengungen des Marsches für sie eine niederschmetternde Enttäusck-ung, in diesem Wettlauf nach dem Südpol unterlegen zu sein, und das guälende Bewußtsein des Zu spät! kommt in Scotts, Tagebuch ergreifend zum Ausdruck. Gewiß ist auch dieses Bewußtsein von lähmender Wirkung auf die Ausdauer der fünf Männer gewesen. Aber kein Wort des Tagebuchs deutet auch nur den Gedanken an, nunmehr aus gekränktem Ehrgeiz in den Tod gehen zu wollen! Noch waren sie bei Kräften und ihr Selbsterhalttmgstrieb stark genug, mit Energie den Rückweg anzutteten. Einen vollen Monat hielten sie aus; da brach der stärkste von ihnen als erster zusammen: Deckoffizier Coans starb am 17. Februar an den Folgen einer Gehirnerschütterung. Vierzehn Tage später ging es mit Rittmeister Oates zu Ende; noch einige Tage schleppte er sich auf erfrorenen Füßen mit fort — dann opferte er sich für die Kameraden, indem er in einem Schneesturm verschwand. Erst angesichts der furchtbaren Gewißheit, daß jeder die andern mit ins Verderben reißen ntüsse, wenn seine Kräfte versagten und er zur hemmenden Last wurde, ließ Scott die im Arzneikasten enthaltenen Gifte »erteilen, „damit jeder wisse, was er (im Notfall) zu tun Hape". Tann festen die drei letzten den verzweifelten Kampf um das nackte Leben, den sie schon zwei Monate lang führten, fort, bis sie — 20 jKilvmeter vor dem rettenden Depot! — einfach nicht mehr weiter konnten. Aber noch angesichts des sichern Todes schreibt Scott in sein Tagebuch: „Wir haben beschlossen, eines natüttichen Todes zu sterben — wir wollen mit unfern Sachen oder auch ohne sie zum Depot marschieren und auf unserer Spur zuscrmmenbrechen." Rasende Orkane machten die Ausführung dre- fer Absicht unmöglich, verzögerten sie mindestens, und dann mar die Kraft der drei tu. Ende. Mit einer letzten Eintragung vom 29 März schließt das Tagebuch: „Aber wir werden bis zum Ende aushalten- freilich werden wir sckpvächer, und der Tod kann nickst mehr fern sein." Und ebenso heißt es in den zahlreichen Abschieds-, btiefen, die bei Scotts Leiche gefunden wurden. Die „aktenmäßige Darstellung" bietet also für die Behauptung eines. Selbstmords 1
feinerlei Anhaltspunkte. Daß für die letzten dunkeln Stunden I die Möglichkeit eines Selbstmords trotzdem übrigbleibt, soll nicht bestritten werden, aber wir wissen darüber nichts, und schwerlich wird dies Geheimnis jemals gelüftet werden. Die Phantasie des Psychologen und Dichters mag es locken, die letzte Szene dieses Trauerspiels zu schreiben. Keinesfalls aber kann davon die Rede sein, daß Scott mit seinen Gefährten aus gekränktem Ehrgeiz den Tod gesucht habe. Sie haben mit wunderbarem Heldenmut gekämpft bis zum letzten Augenblick. Die wirklichen, durch den obigen Tatbestand noch nicht erschöpften Urfacben ihres Zusaiw- menbruchs sind in ganz andern Umständen zu suckln und werden sich aus Scotts Tagebuch mit unzweideutiger Klarheit ergeben.
— Der neue Flügel des Britischen Museums, zu dem: noch König Eduard am 27. Ium 1907 den Grundstein legte, ist jetzt, wie aus London berichtet wird, so weit vollendet, daß die Museumsverwaltung in diesen Tagen den Bau von der Bauleitung übernommen hat. Tie innere Ausstattung der Räume, die den Namen „King Ebivard VII. Galleries" erhalten haben, hat bereits begonnen; ihr wird so schnell als möglich die Unterbringung und Aufhängung der Kunstwerke folgen. Anfang Mai wird der neue Flügel des Britischen Museums dem Publikum geöffnet werden können, nach einer feierlichen Einweihung, an der König Georg und Königin Mary teilzunehmen beabsichtigen.
— Aurel Steins neue Ex pedition nach Zentralasien. Im Auftrage der indischen Regierung ttftt Dr. Sir. Aurel Stein, der hervorragende Forscher auf dem (Gebiete der Geographie und Archäologie von Hochasien, feine dritte Reise an, um seine bisherigen Forschungen fortzufetzen. Nach „Peterm. Mftt." hat er sich als Forschungsgebiet zunächst die westlich an seine früheren Reisewege anstoßenden Gegenden ausgesucht, indem er durch die bisher von Europäern nicht betretenen Territorien Darel und Tangir dem Pamirhochland zustrebt; er hofft hier so ftühzeitig einzutreffen, daß er den Winter zur Durchkreuzung der Wüsten von Ostturkestan verwenden kann. Hauptsächlich wird er sich dann mit der Erforschung der westlichen Grenzgebitte von China beschäftigen. Die Dauer der Reise ist auf drei Jahre veranschlagt. Die Ausführung der topographischen Aufnahmen hat wieder sein alter Reisegefährte Rai Baha dur Singh übernommen, dem die indische Regierung einen Feldmesser zur Unterstützung beigegeben hat.
i— Schönheit der Ära ft. Wie ist es im Grunde möglich, fragt Friedrich Kayßler in „Licht und Schatten", daß Menschen mit tüchtigem Gestihl über die Werke eines starken Geistes verschiedener Meinung sein können? Was geht es uns an, welchen Standpunkt er eingenommen hat? Ist er nicht verehrungswürdig um jedes einzelnen Augenblickes willen, m dem er uns । zwang, uns selbst um seinetwillen zu vergessen, und uns lehrte, mit seinen Augen zu sehen, ohne daß wir es wußten und eigent- I lich wollten? Zeigte er uns dunklere, tiefere Farben, führte en
uns bisher verborgene Wege, die wir nicht kannten, ließ er unsere Blicke in fremdartige Landschaften des Geistes hinüber- gl eit en — war das alles nicht.Gewinn für uns? Sollte er verschweigen, was er entdeckte? Oder zwang er einen von uns, sich in den Ländern anzusiedeln, die er uns zeigte? Fühlst du dich von ihm gezwungen und wehrst dich darum gegen ihn, so ist es nicht seine Macht, sondern deine eigene Schwäche. Er trug dir Gewinn über Gewinn zu, du aber warst es, der einen Nachteft für sich daraus machte. — Ist die Sonne darum ein unnützes Ding, weil der oder jener den Sonnenstich bekam? Darum laßt uns nie vergessen, die Schönheit einer Kraft zu verehren, toennl wir uns über den Nutzen ihrer Wirkungen nicht einig werden! können.
— Untersuchungen über Rückgra tver krümln u n g e n. In der Medizinischen Gesellschaft zu Gießen berichtete Dr. Brüning über seine Untersuchungen über Rückgratverkrümmungen bei der Schuljugend Oberhessens. Bei 12 220 untersuchten Kindern fand er bei 1 366, das ist bei 11,2 Proz., Verbiegungen der Wirbelsäule und zwar bei 5,8 Proz. Verbiegungen in der frontalen, von Sefte zu Seite durch den Körper gedachten Ebene und bei 4,8 Proz. in der sagittalen Ebene d. h. senkrecht zur frontalen. Die Zahlen erscheinen relattv niedrig im Vergleiche zu den Statistiken, die aus den Städten stammen. Sie erFlären sich hier aus der gleichmäßigen Mischung von Stadt- nnd Landbevölkerung. Nimmt man die Zahlen von Gießen für sich allein, so erhält man 18 Prctz. Nückgratsverbiegungen. Ms Ursache der Abweichungen von der normalen Form fand sich Wirbelentzündung recht selten. Als die Ursache der Verbiegungen kann man nach den Ausführungen wohl kaum die Rachftis ansprechen, da sich die Rachitis auch bei so vielen; Kfiirdern ohne Rückgratsverkrümmungen finbet. Die Hauptrolle für ihre Entstehung scheinen schlechte ällßere Lebensbedingungen zu sein, ungenügende Ernährung, schlechte Wohnungsverhältnisse, Uebermü- dung usw. Auch der Alkohol scheint von Bedeutung zu sein.
— Tie Bedeutung der Ptomainvergiftungew an Kurvrten. Dr. P. Schrumpf, St. Moritz, beobachtete nach feinen Ausführungen in der Zeitschrift für physikalische und diätetische Therapie relativ häufig Magendarmstörungen und nervöse Störungen, die er auf den Genuß verdorbener Nahrungs-» mittel, insbesondere von nicht ganz ftischem Wild, Geflügel, Seeftschen unb Büchsengemüsen zurückftihtt. Viele dieser Störungen werden mit Unrecht auf das Klima, die Unbekömmtich-- keit der Kur usw. geschoben. In einem Fall gingen die giftigen Stoffe durch die stillende Mutter aus den Säugling über. Die genannten regelmäßigen Bestandteile der Hotelmenus können sich in einwandfreiem Rohmaterial nur die großen Hotels mit hohen Preisen befdxiffen: bei den kleineren müßte man auf eine Modifikation der Menus (mehr Mehlspeisen, Bier- energischer binarbeiten..


