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15.11.1913 Zweites Blatt
 
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Jweites Blatt

M. 269

165. Jahrgang

Siehener Anzeiger

Erscheint tiglich mit Ausnahme des Sonntags.

General-Anzeiger für Oberhejjen

Diekfcentr ZamNienblSttrr" werden dem «Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das Mreisblatt für den Kreis Hießen" zweimal wöchentlich. TieLandwirtschastlichen Seit- fragen erscheinen monatlich zweimal.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- stratze 7. Expedition und Verlag: 51.

Redaktion: 112. Tel.-2ldr.:AuzelgerÄieven,

Samstag, 15. November 1913

RotationSdnick und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckerei.

91. Lange, Gießen.

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HUNYADI JANOS

Gegen Verstopfung, gestörte Verdauung, Fettleibig- ,c/ (t/ZJuijwd-' keit, Blutandrang, etC, Gewöhn!. Dosis: 1 Wasserglas dq!!. /rrUAflv

Zur Umgestaltung der hessischen vesoldungsordnung

wird uns aus Tarmstedt geschrieben:

Die Regierung hatte in den am 7. Dezember 1912 vor­gelegten Gesetzentwürfen zur Vesoldungsordnung die Ge­samt an fordeimn gen auf 3 022670 Mark jährlich berechnet und mit Ausnahme der Mehranforderung von etwa 160000 Mark für die vom Ausschuß beschlossene Erhöhung der Lehrergehalte über die Regierungsvorlage hinaus werden nach unseren Informationen auch nach der jetzt vorliegenden Einigung weitere erhebliche Mehrkosten nicht entstehen, trotz­dem die Beamtengchälter durch die anderweite Gestaltung des Gehaltstarifs zum Teil nicht unwesentlich verbessert worden sind. Besonders erfreulich ist bei der jetzigen Gc- fiultung der Vorlage, das; auch die bisher vom Ausschuß beschlossenen M e h r k o st e n nach einer Zusicherung des Fi­nanzministers aus den laufenden Mitteln bestrit­ten werden können und man zu einer Aenderung un­serer Staatssteuern nicht genötigt sein wird.

Beim Aufbau der gestern mitgeteilten Gehaltsskala ist die wichtigste der vom Ausschuß beschlossenen Aenderun- gen die Beseitigung des erst im Jahre 1907 in Hessen ein- yeführten W o h nu ngs g e l d c s. Ob dieser Beschluß ein Vorteil oder ein Nachteil für die Beamten oder für das Land sein tvird, mag zunächst unerörtert bleiben. Der hessi­sche Beamte wird jedenfalls die Erinnerung an das bisher bezogene Wohnungsgeld nicht so bald erlöschen lassen und cs wird nach unserem Dafürhalten kaum lange dauern, bis der Ruf nach Einführung eines Wohnungsgeloes von neuem ertönt. Ja, wir fürchten fast, daß bei einer vielleicht in nicht allzu langer Zeit sich als notwendig erweisenden neuen Aufbesserung der Bcamteitbezüge (?) gerade die Gewährung eines Wohnungsgeldes in erster Linie angefor­dert werden wird.

Bei Betrachtung des neuen Besoldungstarifes muß zunächst die Tatsache festgestellt werden, daß darin die hessischen Unterbeamten in ihren Bezügen nach den Be­schlüssen des Ausschusses den preußischen und den Reichs­beamten nicht nur gleichgestellt sind, sondern sie zum Teil noch nicht unwesentlich übertreffen. Tie mittleren Be­amten, deren typische Klasse durch die Revisoren, Aktuare, Bureauvorsteher der Kreisämterusw. vertreten, auf einen Höchstgehalt von 4800 Mk. kommt, bleibt trotz der zum Teil erheblichen Verbesserungen in den Bezügen hinter den preu­ßischen Gehaltssätzen zurück, desgleichen auch die akademi­schen Beamten in ihren typischen Gehaltsklassen der Ober­lehrer, Richter, Oberförster, Kreisbaubeamten. Zu begrüßen ist aber, daß der pensionsfähige Gehalt durchweg auf eine Höhe gebracht worden ist, der als durchaus an­gemessen bezeichnet werden kann. Es war vorauszusehen, daß man mit der Erhöhung des pensionsfähigen Gehalts auch zu einer Revision der Pensionssätze kommen würde. Während der hessische Beamte früher nach vierzig Dienstjahren mit 90 Proz. und nach 50 Tienstjahren sogar mit dem vollen Gehalt in Pension ging, ist in der umgestalteten Vorlage der Höchstbezug der Pension auf 85 Proz. des Ge­halts festgesetzt worden. Erfreulich ist die Gestaltung der Witwenpension, die von 30 Proz. auf 35 Proz. erhöht wurde.

Bei der Neuordnung der Gehaltssätze haben, wie aus der gestern mitgcteiltcn Skala hervorgeht, die Volksschul- l ehr er zweifellos am günstig, st en abgeschnitten, für welche die Gehalte von 1500 Mark nach 30 Tienstjahren auf 3500 Mark und vom 34. Dienstiahr ab auf 3800 Mark steigen. Die letztere Stufe ist vom Ausschuß neu eingeführt worden, und .sie erfordert, wie wir zuverlässig erfahren, allein einen jährlichen Mehraufwand von über 60 000 Mark, während sich, wie schon ermähnt, die ge­samten Mehrkosten für die Lehrergehalte der Regierungs­vorlage gegenüber auf rund 160 000 Mark berechnen. Der Finanzausschuß hat sich zu dieser beträchtlichen Mehraus­gabe für die Volksschullehrer entschlossen in der Erwartung, Hamit auch ein äußeres Zeichen der Wertschätzung ihres Be­rufes zu geben und wieder einen zufriedenen Lehrerstand zu schaffen. Da den Volksschultehrern weiter auch die Woh­nung, die ihnen die Gemeinde zu stellen hat, in Z'ulunft nicht mehr mit 400, sondern mit 500 Mark angerechnet wer­den soll, so wird der hessische Volksschul le hrcr von jetzt ab auf einen p e n s i o n s f ä h i g e n Ge­halt von 4 3 0 0 Mark kommen. Er ist damit den mitt­leren Beamten in Hessen, die insgesamt einen Höchstgehalt von 4800 Mark beziehen können, doch recht nahe gekommen.

Ucber die Anrechnung der V o r d i e n st z e i t und über die Berechnung der Mehrkosten für die höheren Schu­len ist eine endgültige Bestimmung noch nicht getroffen worden, doch steht auch hierüber eine baldige Verständi­gung in Aussicht. Tie neue Besoldungsvorlage bildet mit ihren verschiedenen Gesetzentwürfen bekanntlich ein sogen. Mantelgesetz, das nach der Erklärung der Regierung nur im ganzen angenommen oder abgelehnt werden kann. Das glückliche Zustandekommen der Vorlage im Finanzaus­schuß der sich in 18 Sitzungen im Mai, Juni und Juli und in 19 Sitzungen vom 1. Okt. ab bis zum 13. Nov. damit beschäftigte, hat jetzt in parlamentarischen Kreisen die stets auch von uns vertretene Zuversicht befestigt, daß das große, vielumstrittene Reformwerk nun doch in der be­vorstehenden Parlamentstagung zu einem befriedigenden Abschluß gelangen und am 1. April 1914 Gesetzeskraft er­halten wird.

Der AuLschutz zur prüsmia der Rüftungslieserungen unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Dr. Delbrück ist am Freitag vormittag im Reichstag zusammengetreten. Wie wir schon mitgeteilt haben, beteiligt sich die sozialdemokratische Fraktion nicht an den Verhandlungen. Der Vorstand der Fraktion i.A. Molkenbuhr hat diesen Beschluß gestern dem

Staatssekretär Dr. Delbrück in folgendem Schreiben mit­geteilt :

Ew. Exzellenz erwidere ich auf das Schreiben vom 8. No­vember 1913 ergeben st, daß die Fraktion der Sozialdemokratie des Reichstags es nunmehr ablehnt, überhaupt einMit- glied in die Kommission zur Prüfung der Rü­st ungsliefcrungcn zu entsenden, da der Herr Reichs­kanzler entgegen der Erklärung des Herrn Staatssekretärs des Reichsamts des Innern in der Sitzung vom 23. April 1913, daß die Wünsche der Parteien bei Besetzung der Kommission Berück sichtigung finden sollen, es abgelehnt hat, den einen der bcibcit von der Fraktion der Sozialdeinokratie in Vorschlag gebrachten Reichstagsabgeordneten in die Kommission zu berufen Unsere Fraktion ist der Ansicht, das; diese Ablehnung des vorgcschlageneir Mitgliedes durch den Reichskanzler auf eine Verletzung eines bisher vom Reichstage geübten Rechtes hinauskommt.

Außerdem hat der Abg. Noske dem Staatssekretär geschrieben:

Erst nachdem ich Ew. Exzellenz meinen Eintritt in die Kom­mission mitgeteilt hatte, ist zu meiner Kenntnis gekommen, daß die Regierung es ablehnt, neben mir ben von der sozialdemokra­tischen Fraktion als Kommissionsmitglied vorgeschlagenen Herrn Dr. Liebknecht einzuberufen. Aus diesem Grunde erkläre ich, daß mir nunmehr die Teilnahme an den Verhandlungen nicht mehr möglich ist, da die sozialdemokratische Fraktion des Reichstages in Uebercinstimmung mit mir in der Ablehnung ihres Vorschlages eine Brüskierung und die Verletzung eines Rechtes des Reichs­tages erblickt.

Die sozialdemokratische Fraktion hat ferner die Ein­bringung einer Anfrage beschlossen und die Genossen Lede- bour und Noske als Redner hierzu'bestimmt.

Die preußische Eisenbahnverwattung und die Gießener Dünsche.

Der Abgeordnete unseres Rcichstagswahlkreises Gie- ßen-Grünbcrg-Nidda, Dr. Werner, hat, wie er uns mit­teilt, von der preußischen Eisenbahnbehörde zwei Schreiben erhalten, die wir gerne veröffentlichen, da sie von allge­meinem Interesse sind. Es handelt sich zunächst um die B i e b e r t h a l b a h n, über deren Aussichten uns s. Zt. auf eine Anfrage bei der Eisenbahndirektion Frankfurt jede Auskunft verweigert worden ist. Es hatte damals bekanntlich eine Besichtigungsreise der zuständigen Stellen stattgefun­den, über deren Ergebnisse wir unseren Lesern gerne etwas mitgeteilt hätten. Der Abg. Dr. Werner, der sich in die­ser Sache an den Eisenbahnminister selbst gewandt hat, er­hielt folgendes Antwortschreiben:

Berlin, 11. Juli 1913.

Auf das gefällige Schreiben vom 9. April d. I.

Im Verfolg meines Schreibens vom 14. März d. I._ IVa. 1.101/266 teile ich Eurer Hochwohlgeboren anläßlich des Abschlus­ses der Vorermittlungen für eine Eisenbahnverbindung vonBat- tenber g über Gladenbach nach Wetzlar bezw. Gieße n ergebenst mit, daß dem Bau dieser Bahn mit Rücksicht auf die große Zahl dringender Projekte zurzeit nicht nähergetreten werden kann.

In Vertretung: Steiger.

Auch die drohende Umgehung des Gießener B a h n h o f s hat Herrn Dr. Werner veranlaßt, an den preu­ßischen Minister eine Eingabe zu machen. Er erhielt von der Frankfurter Eisenbahndirektion folgende Antwort:

Frankfurt (Main>, 11. Nov. 1913.

Auf die an den Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten ge­richtete Eingabe vom 21. Oktober d. Js., die er uns zur Beant­wortung überwiesen hat, teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß es zurzeit nickt in der Absicht liegt, Teile des Betriebes, insbesondere des Vcrschiebedienstes, vom Bahnhof Gießen nach Wetzlar oder nach anderen Bahnhöfen zu verlegen. Es liegt daher kein Grund zu der Annahme vor, daß etwa aus einem solchen Anlaß der Stand des Personals in Gießen vermindert werden könnte.

Dr. Werner begleitet die Zusendung der beiden Schrift­stücke an uns mit folgenden Bemerkungen:

1. Daszur Zeit" undaus einem solchen Anlaß" geben immer nod) Stoff zu Bedenken, und jedenfalls werde ich auf dem Posten fein, um eine etwa drohende Schädigung Gießens ver­hüten zu helfen.

2. Mit dem Bahnhof G i e ß e n - N o r d hat es, fcheint's, noch gute Weile. Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten hat auf mein Betreiben hin eingehende Erhebungen anstellen lassen, die zu einem Meldenden Bescheid führten. Ich meine aber, wenn a l l e in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere Handels­und Stadtverwaltung mit- und Zusammenarbeiten, dürfte der Erfolg nicht ausblccken, und unser Gießen seinNord" erhalten wie Marburg feinSüd".

3. Dem Bau einer Bahn von Battenberg über Gla­denbach nach Wetzlar bezw. Gießen _ für d.iese letztere Verbindung bin ich. wie Sie Ihren Lesern schon freundlichst mit- teiltcn. nachdrücklich eingetreten, steht der Minister der öffentlichen Arbeiten zurzeitwit Rücksicht a u f die große Zahl dringender Projekte noch ablehnend gegenüber. Aber auch hier gilt das unter 2 Gesagte, um zum Ziele zu gelangen. Jedenfalls werde ich das Meinige tun.

Prozeß Hülsen-Ztetnthal.

2l Berlin, 14. Nov.

Nach wiederholten Vertagungen gelangte heute vor der 11. Strafkammer des Landgerichts I die Beleidigungsklage gegen den Herausgeber derDeutschen Montagszeitung" Walther Stcin- thal und den verantwortlichen Redakteur Willi Wilde zur Verhand­lung, die in der Nr. 31 ihrer Zeitschrift vom 4. August d. Js. unter dem TitelDas Ende des Herrn v. Hülsen" einen für den Generalintendanten der Königlichen Schauspiele in Berlin, Grafen Hülsen-Häseler, nach Anschauung der Staatsanwaltschaft in hohem Grade beleidigenden Artikel veröffentlicht hatten, dessen Inhalt wir schon vor einiger Zeit mitgeteilt hatten.

Nach Verlesung des EröffnungSbeschlusses beantragt der Ober­staatsanwalt Chrzeszinski den Ausschluß der Oeffentlichkeit für die ganze Dauer der Verhandlung auch für die Presse.

Nebenkläger Graf Hülsen-Häseler: Ich bitte den Gerichtshof, dem Antrag des Herrn Oberstaatsanwalts nicht stattzugeben. Ich fühle mich hier als Vertreter der Oeffentlichkeit und bitte als solcher, die Oeffentlichkeit nicht auszuschließen. Wenn die Ocffent- lichkeit ausgeschlossen wird, werden Publikum und Preße fragen,

weshalb geschieht denn das? Man wird an Tatsachen glauben, die nicht vorhanden sind. Tas halte ich für sehr bedenklich Ich bin gesonnen, mir in dieser Hinsicht aud) nicht die geringste Kleinigkeit gefallen zu lassen.^Wir werden die Sache bann immer wieder durch Prozesse zur Sprache bringen müssen.

Nach kurzer Beratung beschloß das Gericht, die Oeffent- lichkcit nicht auszuschließen.

Ter Angeklagte Steinthal gibt an, daß er nicht Verfasser des Arttkels sei. Ten Generalintendanten Grafen Hülsen habe er nickst im entferntesten den Vorwurf der Honrosexualität macken wollen.

Der Angeklagte Wilde bekundet, daß er Expeditionsckief und Kassierer derDeutschen Montagseiztung" sei. Er habe einige Monate hindurch aus Gcsälligkeit die Zeitung Dcronttoortlidjl gezeichnet.

Als erster Zeuge wird Generalintendant Graf Hülsen Hacseler vernommen, der zunächst folgende Erklärung abgibt: ,Jch erkläre hiermit unter meinem Eid, daß homosexuelle oder per- verse Neigungen und (belüfte mir seither nickst nur im höchsten Grade roibenvärtig, sonbern vollkommen unbegreiflich gewesen erschienen sind. Diese meine eidliche Erklärung bezieht sich nicht nur auf Zuwiderhandlungen gegen § 175 St. G. B-, ich ersttecke sie vielmehr ausdrücklich auf mein gesamtes Gedanken und Ge­fühlsleben, das der Homosexualität in aller und jeder Form vollständig wesensfremd und mit Abscheu gegenübersteht."

Ter Zeuge gibt diese schriftlich formulierte Erklärung zu den Akten.

Tie Beweisaufnahme wird sodann geschlossen. Der Ober­staatsanwalt Ehrzessinski.plädiert zur Schuldfrage und beantragt gegen Steinthal ein Jahr Gefängnis und gegen Wilde,Frei- spreckiung. Der Schutz der Ehre sei eine der Hauptaufgaben der Rechtsprechung. Man darf die Presse allerdings nicht kne­beln, sie muß frei und offen ihre Meinung aussprecken können. In der Oeffentlichkeit sei jedenfalls der Vorwurf der Homo­sexualität ein übera?- schwerer, und daraus rechtferttge sich das Strafmaß von einem Jahre Gefängnis. Dem Angeklagten Wilde sei nicht bewiesen, daß er von dem Artikel Kenntnis hatte, er sei daher freizusprechen. Die Vertreter des Nebenklägers schließen sich den Ausführungen des Oberstaatsanwalts an.

Nach andcrthalbstündiger Beratung verkündete der Vor­sitzende das

Urteil:

Es hat nicht fcstgestellt werden können, daß ber_ Angeklagte der Verfasser des infriminierten Arttkels gewesen ist. Er hat den Artikel aber vorher gelesen und ist für den Inhalt voll verant­wortlich. Durch den Vorwurf der.Homosexualität ist dem Neben­kläger ein außerordentlich schwerer Vorwurf gemacht worden. Bezüglich be-5 Strafmaßes hat das Gericht erwogen, daß es sick) um eine außerordentlich schwere Ehrenkränkung handelt: der Vor­wurf der Homosexualität ist der schwerste, der einem Mann über­haupt gemacht werden kann. Ein Milderungsgrund war nickst zu sinden. Daher hat das.Gericht die vom Oberstaatsanwalt be­antragte Strafe von einem Jahr Gefängnis für ange­bracht gehalten und den Angeklagten Steint Hal demgemäß verurteilt. Wegen des durch die Höhe der Strafe hervorgerufenen Fluchtverdacht wurde der Angeklagte Steinthal sofort in Hast genommen. Der Angeklagte Wilde konnte nicht verurteilt werden, da sein Name als verantwortlicher Redakteur ohne seine Zustimmung in der fraglichen Nummer derDeutschen Montags- Zeitung" gestanden hat.

Landwirtschaft.

Das abnorme Obstjahr 1913 brachte den Ge- meindekassen des Kreises Homberg eine Einnahme von nur 4 092,55 Mark, demnach 8 613,65 Mark weniger als im Vorjahre. Den geringsten Ertrag hatte die Gemeinde Wal­lenstein mit einer Mark, während eine Reihe von Gemeinden gar keinen hatten.

)( A u s d e r W c 11 e r a u, 14. Nov. Allenthalben wird überdas außergewöhnlich starke Faulen derKartof- seln geklagt. Es wird diese Erscheinung mit dem nassen Sommer und der verhältnismäßig frühen Ernte in Zusam­menhang gebracht. Für die Käufer stellen sich so, trotz des billigen Preises, die Kartoffeln doch teurer als man ur­sprünglich glaubte.

L orbach, 13. Nov. Die überaus günstige Herbst­witterung hat an sonnigen Waldabhängen noch eine Menge Himbeeren zur Reife gebracht, die sich durch ihre Größc und Sauberkeit besonders auszeichnen: nur fehlt ihnen der im Sommer eigene süße Geschmack. Vielfach trifft man da­her auch noch Kinder an, welche ganze Töpfe voll Beeren nach Hause tragen.

Univcrfitäfd»2Tacbricbteit,

Dem Dozenten für öffentliches Recht an der Hochschule für kommunale und soziale Verwaltung in Köln Dr. jur. Julius Friedrich ist vom Kultusminister der Titel Pro­fessor verliehen worden. Prof. Friedrich, geboren 1870 zu Darmstadt, wurde 1894 Gerichtsassessor, war seit 1899 als Amtsrichter angcstellt, später Staatsanwalt in Mainz und Landrichter in Gießen, wo er 1908 zum Landgerichtsrat ernannt wurde. Im Herbst 1905 erwirkte er seine Zulassung als Privatdezent für öffentliches Recht an der Universität Gießen. Im Juli 1911 erfolgte die Ernennung zum a. o. Professor.

vermischtes.

* Vorn 21. Aus Bremerhaven, 14. Nov., wird ge­meldet: Bei Hörnum wurde die Leiche des Maschinistenmaat Bruder angetrieben und geborgen, der am 9. Sept, bei der Katastrophe desL 1" bei Helgoland umgekommen ist. Das TorpedobootT 38" holte die Leiche ab und brachte sie nach Cuxhaven an Land. Bruder wird nach seiner Heimat Braun­schweig übergeführt.

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Marke unter gesetzlichen Richard Brandts Wir warnen vor Nach» vorn,. Apotheker Schaffhausen (Schweiz)