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Jweites Blatt
M. 269
165. Jahrgang
Siehener Anzeiger
Erscheint tiglich mit Ausnahme des Sonntags.
General-Anzeiger für Oberhejjen
Die „•kfcentr ZamNienblSttrr" werden dem «Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das „Mreisblatt für den Kreis Hießen" zweimal wöchentlich. Tie „Landwirtschastlichen Seit- fragen“ erscheinen monatlich zweimal.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- stratze 7. Expedition und Verlag: 51.
Redaktion: 112. Tel.-2ldr.:AuzelgerÄieven,
Samstag, 15. November 1913
RotationSdnick und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckerei.
91. Lange, Gießen.
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HUNYADI JANOS
Gegen Verstopfung, gestörte Verdauung, Fettleibig- ,c/ (t/ZJuijwd-' keit, Blutandrang, etC, Gewöhn!. Dosis: 1 Wasserglas dq!!. /rrUAflv
Zur Umgestaltung der hessischen vesoldungsordnung
wird uns aus Tarmstedt geschrieben:
Die Regierung hatte in den am 7. Dezember 1912 vorgelegten Gesetzentwürfen zur Vesoldungsordnung die Gesamt an fordeimn gen auf 3 022670 Mark jährlich berechnet und mit Ausnahme der Mehranforderung von etwa 160000 Mark für die vom Ausschuß beschlossene Erhöhung der Lehrergehalte über die Regierungsvorlage hinaus werden nach unseren Informationen auch nach der jetzt vorliegenden Einigung weitere erhebliche Mehrkosten nicht entstehen, trotzdem die Beamtengchälter durch die anderweite Gestaltung des Gehaltstarifs zum Teil nicht unwesentlich verbessert worden sind. Besonders erfreulich ist bei der jetzigen Gc- fiultung der Vorlage, das; auch die bisher vom Ausschuß beschlossenen M e h r k o st e n nach einer Zusicherung des Finanzministers aus den laufenden Mitteln bestritten werden können und man zu einer Aenderung unserer Staatssteuern nicht genötigt sein wird.
Beim Aufbau der gestern mitgeteilten Gehaltsskala ist die wichtigste der vom Ausschuß beschlossenen Aenderun- gen die Beseitigung des erst im Jahre 1907 in Hessen ein- yeführten W o h nu ngs g e l d c s. Ob dieser Beschluß ein Vorteil oder ein Nachteil für die Beamten oder für das Land sein tvird, mag zunächst unerörtert bleiben. Der hessische Beamte wird jedenfalls die Erinnerung an das bisher bezogene Wohnungsgeld nicht so bald erlöschen lassen und cs wird nach unserem Dafürhalten kaum lange dauern, bis der Ruf nach Einführung eines Wohnungsgeloes von neuem ertönt. Ja, wir fürchten fast, daß bei einer vielleicht in nicht allzu langer Zeit sich als notwendig erweisenden neuen Aufbesserung der Bcamteitbezüge (?) gerade die Gewährung eines Wohnungsgeldes in erster Linie angefordert werden wird.
Bei Betrachtung des neuen Besoldungstarifes muß zunächst die Tatsache festgestellt werden, daß darin die hessischen Unterbeamten in ihren Bezügen nach den Beschlüssen des Ausschusses den preußischen und den Reichsbeamten nicht nur gleichgestellt sind, sondern sie zum Teil noch nicht unwesentlich übertreffen. Tie mittleren Beamten, deren typische Klasse durch die Revisoren, Aktuare, Bureauvorsteher der Kreisämterusw. vertreten, auf einen Höchstgehalt von 4800 Mk. kommt, bleibt trotz der zum Teil erheblichen Verbesserungen in den Bezügen hinter den preußischen Gehaltssätzen zurück, desgleichen auch die akademischen Beamten in ihren typischen Gehaltsklassen der Oberlehrer, Richter, Oberförster, Kreisbaubeamten. Zu begrüßen ist aber, daß der pensionsfähige Gehalt durchweg auf eine Höhe gebracht worden ist, der als durchaus angemessen bezeichnet werden kann. Es war vorauszusehen, daß man mit der Erhöhung des pensionsfähigen Gehalts auch zu einer Revision der Pensionssätze kommen würde. Während der hessische Beamte früher nach vierzig Dienstjahren mit 90 Proz. und nach 50 Tienstjahren sogar mit dem vollen Gehalt in Pension ging, ist in der umgestalteten Vorlage der Höchstbezug der Pension auf 85 Proz. des Gehalts festgesetzt worden. Erfreulich ist die Gestaltung der Witwenpension, die von 30 Proz. auf 35 Proz. erhöht wurde.
Bei der Neuordnung der Gehaltssätze haben, wie aus der gestern mitgcteiltcn Skala hervorgeht, die Volksschul- l ehr er zweifellos am günstig, st en abgeschnitten, für welche die Gehalte von 1500 Mark nach 30 Tienstjahren auf 3500 Mark und vom 34. Dienstiahr ab auf 3800 Mark steigen. Die letztere Stufe ist vom Ausschuß neu eingeführt worden, und .sie erfordert, wie wir zuverlässig erfahren, allein einen jährlichen Mehraufwand von über 60 000 Mark, während sich, wie schon ermähnt, die gesamten Mehrkosten für die Lehrergehalte der Regierungsvorlage gegenüber auf rund 160 000 Mark berechnen. Der Finanzausschuß hat sich zu dieser beträchtlichen Mehrausgabe für die Volksschullehrer entschlossen in der Erwartung, Hamit auch ein äußeres Zeichen der Wertschätzung ihres Berufes zu geben und wieder einen zufriedenen Lehrerstand zu schaffen. Da den Volksschultehrern weiter auch die Wohnung, die ihnen die Gemeinde zu stellen hat, in Z'ulunft nicht mehr mit 400, sondern mit 500 Mark angerechnet werden soll, so wird der hessische Volksschul le hrcr von jetzt ab auf einen p e n s i o n s f ä h i g e n Gehalt von 4 3 0 0 Mark kommen. Er ist damit den mittleren Beamten in Hessen, die insgesamt einen Höchstgehalt von 4800 Mark beziehen können, doch recht nahe gekommen.
Ucber die Anrechnung der V o r d i e n st z e i t und über die Berechnung der Mehrkosten für die höheren Schulen ist eine endgültige Bestimmung noch nicht getroffen worden, doch steht auch hierüber eine baldige Verständigung in Aussicht. Tie neue Besoldungsvorlage bildet mit ihren verschiedenen Gesetzentwürfen bekanntlich ein sogen. Mantelgesetz, das nach der Erklärung der Regierung nur im ganzen angenommen oder abgelehnt werden kann. Das glückliche Zustandekommen der Vorlage im Finanzausschuß — der sich in 18 Sitzungen im Mai, Juni und Juli und in 19 Sitzungen vom 1. Okt. ab bis zum 13. Nov. damit beschäftigte —, hat jetzt in parlamentarischen Kreisen die stets auch von uns vertretene Zuversicht befestigt, daß das große, vielumstrittene Reformwerk nun doch in der bevorstehenden Parlamentstagung zu einem befriedigenden Abschluß gelangen und am 1. April 1914 Gesetzeskraft erhalten wird.
Der AuLschutz zur prüsmia der Rüftungslieserungen unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Dr. Delbrück ist am Freitag vormittag im Reichstag zusammengetreten. Wie wir schon mitgeteilt haben, beteiligt sich die sozialdemokratische Fraktion nicht an den Verhandlungen. Der Vorstand der Fraktion i.A. Molkenbuhr hat diesen Beschluß gestern dem
Staatssekretär Dr. Delbrück in folgendem Schreiben mitgeteilt :
Ew. Exzellenz erwidere ich auf das Schreiben vom 8. November 1913 ergeben st, daß die Fraktion der Sozialdemokratie des Reichstags es nunmehr ablehnt, überhaupt einMit- glied in die Kommission zur Prüfung der Rüst ungsliefcrungcn zu entsenden, da der Herr Reichskanzler entgegen der Erklärung des Herrn Staatssekretärs des Reichsamts des Innern in der Sitzung vom 23. April 1913, daß die Wünsche der Parteien bei Besetzung der Kommission Berück sichtigung finden sollen, es abgelehnt hat, den einen der bcibcit von der Fraktion der Sozialdeinokratie in Vorschlag gebrachten Reichstagsabgeordneten in die Kommission zu berufen Unsere Fraktion ist der Ansicht, das; diese Ablehnung des vorgcschlageneir Mitgliedes durch den Reichskanzler auf eine Verletzung eines bisher vom Reichstage geübten Rechtes hinauskommt.
Außerdem hat der Abg. Noske dem Staatssekretär geschrieben:
Erst nachdem ich Ew. Exzellenz meinen Eintritt in die Kommission mitgeteilt hatte, ist zu meiner Kenntnis gekommen, daß die Regierung es ablehnt, neben mir ben von der sozialdemokratischen Fraktion als Kommissionsmitglied vorgeschlagenen Herrn Dr. Liebknecht einzuberufen. Aus diesem Grunde erkläre ich, daß mir nunmehr die Teilnahme an den Verhandlungen nicht mehr möglich ist, da die sozialdemokratische Fraktion des Reichstages in Uebercinstimmung mit mir in der Ablehnung ihres Vorschlages eine Brüskierung und die Verletzung eines Rechtes des Reichstages erblickt.
Die sozialdemokratische Fraktion hat ferner die Einbringung einer Anfrage beschlossen und die Genossen Lede- bour und Noske als Redner hierzu'bestimmt.
Die preußische Eisenbahnverwattung und die Gießener Dünsche.
Der Abgeordnete unseres Rcichstagswahlkreises Gie- ßen-Grünbcrg-Nidda, Dr. Werner, hat, wie er uns mitteilt, von der preußischen Eisenbahnbehörde zwei Schreiben erhalten, die wir gerne veröffentlichen, da sie von allgemeinem Interesse sind. Es handelt sich zunächst um die B i e b e r t h a l b a h n, über deren Aussichten uns s. Zt. auf eine Anfrage bei der Eisenbahndirektion Frankfurt jede Auskunft verweigert worden ist. Es hatte damals bekanntlich eine Besichtigungsreise der zuständigen Stellen stattgefunden, über deren Ergebnisse wir unseren Lesern gerne etwas mitgeteilt hätten. Der Abg. Dr. Werner, der sich in dieser Sache an den Eisenbahnminister selbst gewandt hat, erhielt folgendes Antwortschreiben:
Berlin, 11. Juli 1913.
Auf das gefällige Schreiben vom 9. April d. I.
Im Verfolg meines Schreibens vom 14. März d. I. —_ IVa. 1.101/266 — teile ich Eurer Hochwohlgeboren anläßlich des Abschlusses der Vorermittlungen für eine Eisenbahnverbindung vonBat- tenber g über Gladenbach nach Wetzlar bezw. Gieße n ergebenst mit, daß dem Bau dieser Bahn mit Rücksicht auf die große Zahl dringender Projekte zurzeit nicht nähergetreten werden kann.
In Vertretung: Steiger.
Auch die drohende Umgehung des Gießener B a h n h o f s hat Herrn Dr. Werner veranlaßt, an den preußischen Minister eine Eingabe zu machen. Er erhielt von der Frankfurter Eisenbahndirektion folgende Antwort:
Frankfurt (Main>, 11. Nov. 1913.
Auf die an den Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten gerichtete Eingabe vom 21. Oktober d. Js., die er uns zur Beantwortung überwiesen hat, teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß es zurzeit nickt in der Absicht liegt, Teile des Betriebes, insbesondere des Vcrschiebedienstes, vom Bahnhof Gießen nach Wetzlar oder nach anderen Bahnhöfen zu verlegen. Es liegt daher kein Grund zu der Annahme vor, daß etwa aus einem solchen Anlaß der Stand des Personals in Gießen vermindert werden könnte.
Dr. Werner begleitet die Zusendung der beiden Schriftstücke an uns mit folgenden Bemerkungen:
1. Das „zur Zeit" und „aus einem solchen Anlaß" geben immer nod) Stoff zu Bedenken, und jedenfalls werde ich auf dem Posten fein, um eine etwa drohende Schädigung Gießens verhüten zu helfen.
2. Mit dem Bahnhof G i e ß e n - N o r d hat es, fcheint's, noch gute Weile. Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten hat auf mein Betreiben hin eingehende Erhebungen anstellen lassen, die zu einem Meldenden Bescheid führten. Ich meine aber, wenn a l l e in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere Handelsund Stadtverwaltung mit- und Zusammenarbeiten, dürfte der Erfolg nicht ausblccken, und unser Gießen sein „Nord" erhalten wie Marburg fein „Süd".
3. Dem Bau einer Bahn von Battenberg über Gladenbach nach Wetzlar bezw. Gießen _— für d.iese letztere Verbindung bin ich. wie Sie Ihren Lesern schon freundlichst mit- teiltcn. nachdrücklich eingetreten, steht der Minister der öffentlichen Arbeiten zurzeitwit Rücksicht a u f die große Zahl dringender Projekte noch ablehnend gegenüber. Aber auch hier gilt das unter 2 Gesagte, um zum Ziele zu gelangen. Jedenfalls werde ich das Meinige tun.
Prozeß Hülsen-Ztetnthal.
2l Berlin, 14. Nov.
Nach wiederholten Vertagungen gelangte heute vor der 11. Strafkammer des Landgerichts I die Beleidigungsklage gegen den Herausgeber der „Deutschen Montagszeitung" Walther Stcin- thal und den verantwortlichen Redakteur Willi Wilde zur Verhandlung, die in der Nr. 31 ihrer Zeitschrift vom 4. August d. Js. unter dem Titel „Das Ende des Herrn v. Hülsen" einen für den Generalintendanten der Königlichen Schauspiele in Berlin, Grafen Hülsen-Häseler, nach Anschauung der Staatsanwaltschaft in hohem Grade beleidigenden Artikel veröffentlicht hatten, dessen Inhalt wir schon vor einiger Zeit mitgeteilt hatten.
Nach Verlesung des EröffnungSbeschlusses beantragt der Oberstaatsanwalt Chrzeszinski den Ausschluß der Oeffentlichkeit für die ganze Dauer der Verhandlung auch für die Presse.
Nebenkläger Graf Hülsen-Häseler: Ich bitte den Gerichtshof, dem Antrag des Herrn Oberstaatsanwalts nicht stattzugeben. Ich fühle mich hier als Vertreter der Oeffentlichkeit und bitte als solcher, die Oeffentlichkeit nicht auszuschließen. Wenn die Ocffent- lichkeit ausgeschlossen wird, werden Publikum und Preße fragen,
weshalb geschieht denn das? Man wird an Tatsachen glauben, die nicht vorhanden sind. Tas halte ich für sehr bedenklich Ich bin gesonnen, mir in dieser Hinsicht aud) nicht die geringste Kleinigkeit gefallen zu lassen.^Wir werden die Sache bann immer wieder durch Prozesse zur Sprache bringen müssen.
Nach kurzer Beratung beschloß das Gericht, die Oeffent- lichkcit nicht auszuschließen.
Ter Angeklagte Steinthal gibt an, daß er nicht Verfasser des Arttkels sei. Ten Generalintendanten Grafen Hülsen habe er nickst im entferntesten den Vorwurf der Honrosexualität macken wollen.
Der Angeklagte Wilde bekundet, daß er Expeditionsckief und Kassierer der „Deutschen Montagseiztung" sei. Er habe einige Monate hindurch aus Gcsälligkeit die Zeitung Dcronttoortlidjl gezeichnet.
Als erster Zeuge wird Generalintendant Graf Hülsen Hacseler vernommen, der zunächst folgende Erklärung abgibt: ,Jch erkläre hiermit unter meinem Eid, daß homosexuelle oder per- verse Neigungen und (belüfte mir seither nickst nur im höchsten Grade roibenvärtig, sonbern vollkommen unbegreiflich gewesen erschienen sind. Diese meine eidliche Erklärung bezieht sich nicht nur auf Zuwiderhandlungen gegen § 175 St. G. B-, ich ersttecke sie vielmehr ausdrücklich auf mein gesamtes Gedanken und Gefühlsleben, das der Homosexualität in aller und jeder Form vollständig wesensfremd und mit Abscheu gegenübersteht."
Ter Zeuge gibt diese schriftlich formulierte Erklärung zu den Akten.
Tie Beweisaufnahme wird sodann geschlossen. — Der Oberstaatsanwalt Ehrzessinski.plädiert zur Schuldfrage und beantragt gegen Steinthal ein Jahr Gefängnis und gegen Wilde,Frei- spreckiung. — Der Schutz der Ehre sei eine der Hauptaufgaben der Rechtsprechung. Man darf die Presse allerdings nicht knebeln, sie muß frei und offen ihre Meinung aussprecken können. In der Oeffentlichkeit sei jedenfalls der Vorwurf der Homosexualität ein übera?- schwerer, und daraus rechtferttge sich das Strafmaß von einem Jahre Gefängnis. Dem Angeklagten Wilde sei nicht bewiesen, daß er von dem Artikel Kenntnis hatte, er sei daher freizusprechen. — Die Vertreter des Nebenklägers schließen sich den Ausführungen des Oberstaatsanwalts an.
Nach andcrthalbstündiger Beratung verkündete der Vorsitzende das
Urteil:
Es hat nicht fcstgestellt werden können, daß ber_ Angeklagte der Verfasser des infriminierten Arttkels gewesen ist. Er hat den Artikel aber vorher gelesen und ist für den Inhalt voll verantwortlich. Durch den Vorwurf der.Homosexualität ist dem Nebenkläger ein außerordentlich schwerer Vorwurf gemacht worden. Bezüglich be-5 Strafmaßes hat das Gericht erwogen, daß es sick) um eine außerordentlich schwere Ehrenkränkung handelt: der Vorwurf der Homosexualität ist der schwerste, der einem Mann überhaupt gemacht werden kann. Ein Milderungsgrund war nickst zu sinden. Daher hat das.Gericht die vom Oberstaatsanwalt beantragte Strafe von einem Jahr Gefängnis für angebracht gehalten und den Angeklagten Steint Hal demgemäß verurteilt. Wegen des durch die Höhe der Strafe hervorgerufenen Fluchtverdacht wurde der Angeklagte Steinthal sofort in Hast genommen. — Der Angeklagte Wilde konnte nicht verurteilt werden, da sein Name als verantwortlicher Redakteur ohne seine Zustimmung in der fraglichen Nummer der „Deutschen Montags- Zeitung" gestanden hat.
Landwirtschaft.
— Das abnorme Obstjahr 1913 brachte den Ge- meindekassen des Kreises Homberg eine Einnahme von nur 4 092,55 Mark, demnach 8 613,65 Mark weniger als im Vorjahre. Den geringsten Ertrag hatte die Gemeinde Wallenstein mit einer Mark, während eine Reihe von Gemeinden gar keinen hatten.
)( A u s d e r W c 11 e r a u, 14. Nov. Allenthalben wird überdas außergewöhnlich starke Faulen derKartof- seln geklagt. Es wird diese Erscheinung mit dem nassen Sommer und der verhältnismäßig frühen Ernte in Zusammenhang gebracht. Für die Käufer stellen sich so, trotz des billigen Preises, die Kartoffeln doch teurer als man ursprünglich glaubte.
—L orbach, 13. Nov. Die überaus günstige Herbstwitterung hat an sonnigen Waldabhängen noch eine Menge Himbeeren zur Reife gebracht, die sich durch ihre Größc und Sauberkeit besonders auszeichnen: nur fehlt ihnen der im Sommer eigene süße Geschmack. Vielfach trifft man daher auch noch Kinder an, welche ganze Töpfe voll Beeren nach Hause tragen.
Univcrfitäfd»2Tacbricbteit,
Dem Dozenten für öffentliches Recht an der Hochschule für kommunale und soziale Verwaltung in Köln Dr. jur. Julius Friedrich ist vom Kultusminister der Titel Professor verliehen worden. Prof. Friedrich, geboren 1870 zu Darmstadt, wurde 1894 Gerichtsassessor, war seit 1899 als Amtsrichter angcstellt, später Staatsanwalt in Mainz und Landrichter in Gießen, wo er 1908 zum Landgerichtsrat ernannt wurde. Im Herbst 1905 erwirkte er seine Zulassung als Privatdezent für öffentliches Recht an der Universität Gießen. Im Juli 1911 erfolgte die Ernennung zum a. o. Professor.
vermischtes.
* Vorn 21. Aus Bremerhaven, 14. Nov., wird gemeldet: Bei Hörnum wurde die Leiche des Maschinistenmaat Bruder angetrieben und geborgen, der am 9. Sept, bei der Katastrophe des „L 1" bei Helgoland umgekommen ist. Das Torpedoboot „T 38" holte die Leiche ab und brachte sie nach Cuxhaven an Land. Bruder wird nach seiner Heimat Braunschweig übergeführt.
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war cs, als nebenstehende Schuh für YIpotheker Schweizerpillen kam. — ahnv'.ngen. — A. <- G. Richard Brandt,
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Marke unter gesetzlichen Richard Brandts Wir warnen vor Nach» vorn,. Apotheker Schaffhausen (Schweiz)


