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12.7.1913 Viertes Blatt
 
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toein Bad oder in emeSommerfrische, so versäumen Sie nicht, sich bei An- {ragen oder bei prospekteinforder- nngen auf die An- zeiffen im Gießener Anzeiger zU be­ziehen.1

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Nr. <61

Viertes Blatt

165. Jahrgang

Erfchenst iL-ttch mit Ausnahme des Sonntags.

Frarrerr-Urrn-scdau

kf. Eine neue Frauen hoch sch ule in Paris. So­eben ist in Paris eine Gesellschast aur Errichtung einer neuen Fraucnhochschule gegründet worden, der u. a. der Erzbischof von Paris, Kardinal Lamctte, Ren6e Bazin, Paul Bourget, Tenys Cochin und Victor Giraud angehören. Wie bereits diese Zu­sammensetzung des Ausschusses erkennen läßt, handelt es sich bei der neuen Gründung um einen Versuch der konservativen Partei, durch die Errichtung einer neuen höheren Frauenbildungsanstalt dem Modernismus des heutigen französischen Unlerrichtsbetriebes einen Tamm entgegenzusetzen. Interessant ist nun, auf ivelche Weise man dieses Ziel erreichen null. Wie das Programm der in Aussicht genommenen Leiterin der Anstalt, des Fräuleins Danielou zeigt, soll der Unterricht in dem Collögc Sainte- Marie diesen Namen wird die Hochschule führen auf zwei Grundpfeilern ausgebaut werden: auf der klassischen Bil­dung und der katholischen Weltanschauung. Fräulein Danielou glaubt, daß ein von der klassischen Kultur und dem katholischen Geiste beherrschter Unterricht die Möglichkeit bietet, ein Frauen- gefchlecht von verinnerlichtem Denken und Empfinden heranzu- ziehen.

Auch mit demkünstlichen Beine zum Tanzen", das wie ein lebendes arbeitet, iveiß man nicht viel anzufangen, und die selt­samste Frauenersindung ist wohl eine geistreiche (aus der neuesten Zeit stammendem Waschmaschine, die das Angenehme mit dem Nützlichen verbindet: die Wäschestücke werden innerhalb, der Maschine, die eine gewisse Ähnlichkeit mit einer Buttermaschine hat, durch kreisende Holzstäbe geschlagen, gleichzeitig aber wird außerhalb der Maschine durch dasselbe Triebwerk,eine Wippe in Bewegung gesetzt, die die Erfinderin eigens für ihre beiden kleinen Kinder an der sinnigen Waschmaschine angebracht harte!

DieSiehener Zamillenblätter" werden dem »Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Reinertrags, den sie nach ihrer bisherigen wirtschaft­lichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeitskräften nachhaltig ge­währen können, als Ertragswert anzusehen sein.

2. Bei bebauten Grundstücken, die Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken zu dienen bestimmt sind: bei ihnen gilt als Ertragswert das 25fache des Miets- oder Pacht- crtrags, der in den letzten drei Jahren int Durchschnitt erzielt worden ist, oder im Falle der Vermietung oder Verpachtung hätte erzielt werden können. (Art. 17 des Wehrbeitragsgesetzes und Art. 31 des Besitzsteuergesetzcs.)

Es gehen also diese beiden Gesetze in der Anerkennung des Ertrags wert es für die Besteuerung des Vermögens viel weiter, als alle bisher getroffenen Gesetzesbestim­mungen. Nicht nur die Land- und F o r st w i r t s ch a f t, für die zweifellos die Besteuerung nach dem gemeinen Werte eine außerordentliche Härte bedeutet, sondern auch der Haus- und Grundbesitzer darf hie Besteuerung seines Vermögens nach dem Ertragswert seines Besitztums vornehmen. Diese den Ansprüchen eines Steuergesetzes der Gegenwart durchaus entspreä^nden Grundsätze sind jedoch nicht mehr vereinbarlick, mit den Bestimmungen, wie sic unser hessisches staatliches Vcrmögensstcuergesetz vom 12. August 1899 enthält. Das Gesetz über den Wehrbcitrag setzt nur eine einmalige Veranlagung zu einem be­stimmten Zweck voraus, und wenn nur in diesem Gesetz die erwähnten Grundsätze der Besteuerung nach dem Er­trag ausgenommen worden wären, so wäre vielleicht die Ausrechterhaltung der Bestimmungen über die Besteuerung des Vermögens, wie sie unser hessisches Vermögenssteuer­gesetz kennt, diskutabel; allein das B.e si tz st e u e r g e s e tz bildet ein grundlegendes R e i ch s st c u e r g e s e tz für die Zukunft, und es ist nicht angängig, daß. dieselbe Steuer­behörde Vermögen der Grundstücke heute für die LandeS- steucrn nach dem gemeinen Wert und morgen für die Er­mittelungen nach dem vom Reich geschaffenen Besitzsteuer­gesetz dasselbe Grundstück nach dem Ertragswert einschätzt. Es bleibt deshalb zu erwarten, daß in lürzester Zeit auch unser hessisches Vermögenssteuergcsetz einer durchgreifenden, arnndsätzlichcn Revision unterzogen werden wird, und wir wollen hoffen, daß nicht nur die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft treibende Bevölkerung des Landes, sondern auch die Hausbesitzer und die angesessenen Gewerbetreiben­den/ denen durch das neue Gemeindcsteuergesetz wieder erhebliche Lasten auferlegt worden sind, durch die zu er­wartende Novelle in ihren Existenzbedingungen verbessert werden!

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straßc 7. Expedition und Verlag: Redaktion:SEH2. Tel.-Adr.rAn-eigerGießeit.

kf. Aus der modernen türkischen Frauenbe­wegung. Während des Balkankrieges haben die Frauen der Türkei nicht viel Gelegenheit zur Betätigung gehabt, denn die Sitten des Harems 'erlaubten ihnen nur in beschränktem Maße, sich an der Kranken- und Verwunoetenpflege zu beteiligen, weil dazu das Lüften des Schleiers unumgänglich nötig ist. 11 nb doch sind die türkischen' Frauen, wie die amerikanischeReview or Reviews" erzählt, an den Zuständen der heutigen Türkei, nament­lich an der jungtürkischen Bewegung und der Absetzung Mdul .__Hamids stark beteiligt, ja Mdul Hamid selbst hat bis zu einem

Es ist I gewissen Grade sein Schicksal selbst durch sein Verhalten den I Frauen gegenüber heroufbeschworen. Damit hat es nach dem

Lin russischer Riesenschwinvel.

O Berlin, 7. Juli.

Ein russischer Hochstapler, der es in verhältnismäßig kurzer I Zeit verstanden hat, die deutsch? Geschäftswelt und verschiedene I Privatpersonen um mehr als 600 OOO Mark ?.u schädigen, stand I heute in der Person des Zigaretlcnsabrikanten Adolf Koghen unter I der Anklage des Betruges vor der 3. Strafkammer des Land­gerichts Berlin 1. Mit ihm hatten sich der Geschäftsführer Josei Jalobowitt'ch und der Generalagent Markus Gellhoni wegen I Beihilfe zum Betrüge zu verantworten. Der Hauptangeklagte I Koghen kam im Herbst 1911 nach Berlin und richtete in der Friedrichstraße mit raffiniertem Luxus einen Zigarettenladen ein, I dem nach kurzer Zeit vier Filialen folgten. Das Geschäftslokal wurde durch einen russischen Popen feierlich eingeweiht. Die Eröffnung des ersten Ladens feierte der Angeklagte dadurch, daß er jedem Kunden ein Freibillett in das Metropoltheater verabfolgte, das er für den betreffenden Abend für den Preis von 6000 Mark gemietet hatte. Schon nach einem halben Jahre war, zumal bei dem luxuriösen Lebenswandel des Angeklagten Koghen, der Zusammenbruch nicht mehr aufzuhalten. Ter An­geklagte entfloh nach Paris, wurde aber dort ergriffen und nach I Deutschland ausgeliefert. 1

Den Vorsitz im Gerichtshöfe führt Landgerichlsdirektor Tr. Baumgarten, die Staatsanwaltschaft vertritt Staatsanwalt Ort- lieb, die Verteidigung haben übernommen die Rechtsanwälte Jaffe, Walter Bahn, Meher I. und Apfel. Der Angeklagte Koghen entstammt einer angesehenen Familie in Kiew, wo sein Vater Fabrikbesitzer war. Als der Vater im Jahre 1903 starb, habe, er mehrere Millionen Rubel hinterlassen. Als der Vorsitzende ein­wirst, daß es nur anderthalb Millionen Rubel gewesen seien, erwidert der Angeklagte, daß außer dem baren Gelde noch ein Haus da war, das allein anderthalb Millionen Rubel wert war. Der Angeklagte will nichts davon wissen, daß der deutsche Konsul in Kiew die russischen und deutschen Handelskreise vor ihm . warnte, er gibt aber zu, daß er wegen der Schulden von Kiew nach London flüchtete, der letzte Grund hierfür sei allerdings gewesen, daß er dort heiraten wollte.

Im Laufe der weiteren Vernehmung des Angeklagten wird festgestellt, daß das erste Geschäft des Koghen sich in der Naussauer Straße befand. Besonders, glänzend war das Geschäft in der Friedrichstraße eingerichtet, für dessen Laden der Angeklagte jähr­lich 32 000 Mark Miete zahlen sollte. Es besaß eine Schreib­stube, einen Rauchsalon und eine eigene telegraphische Verbin-

Die Zenttal-AusiunstsfteNe für Auswanderer

in Berlin W. 35, Am Karlsbad 10, hat im 2. Vierteljahr 1913 in 6 13 7 Fällen Auskunft an Auswanderungslustige erteilt und zwar in 4924 Fällen schriftliche und in 1213 Fällen münoliche.

Beantwortet wurden insgesamt 8305 Anfragen über die ver­schiedenen Auswanderungs-Gebiete. Davon bezogen sich 3108 auf die Deutschen Kolonien und zwar auf Deutsch-Süd- westasrila 977, Deutsch-Ostafrika 562, Kamerun 153, Togo 35, Samoa 84, Kiautschou 57, Deutsch-Neuguinea 54, auf die afri­kanischen Kolonien im allgemeinen 186 usw.

Unter den fremden Auswanderungsgebieten steht Argenti­nien mit 818 Anfragen an der Spitze; bann folgen Kanada mit 706, Süd-Brasilien mit 655, die Vereinigten Staaten von Amerika mit 518, Mittel-Brasilien mit 378, Brasilien im allgemeinen mit 182, die Türkei mit 124, Chile mit 103, Rußland mit 75, Ehina mit 66, der Südafrikanische Bund mit 62, Uruguay mit 61, Englano mit 60, Paraguay und Niederländisch-Jndien mit je 58, Mexiko mit 42, Neu-Südwales mit 38, Britisch-Jndien mit 37, Rumänien mit 32, Bolivien mit 28, Venezuela mit 26, Aegypten und Victoria mit je 25, Bulgarien mit 24, Italien mit 20, Peru, Nord-Brasilien, Neuseeland' und Frankreich mit je 19, Japan mit 18, Griechen­land mit 17, Queensland mit 16, Kolumbien mit 15, Kuba und Persien mit je 14 und Marokko mit 13. Der Rest verteilt sich aus Coskarica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama, San Salvador, West-Indien, Abessinien, Algier, Belgisch-Kongv, Libe­ria, Französisch- und Portugiesisch-Ostafrila, Brilisch Osturika,

Samstag, \2.3u!i 1913

Rotationsdruck und Verlag der Brüh.'i ycn Universitäts Buch- und Steindruckcroi

R. Lange, Gießen.

erfuhr Abdul Hamid, daß eine junge, kaum 15jährige Türkin ein Buch aus dem Englischen ins Türkische übersetzt Ijabe., Er schickte ihr eine Auszeichnung zugleich mit einem schmeichelhaften Briefe, und dies ermutigte das Türkenmädchen dazu, sich an einer Uni­versitär immatrikulieren zu lassen. Sie war die erste Türkin, die eine Abschlußprüfung der Universität bestand, ibr_ Beispiel regte zur Nacheiferung an, und bald hatte sich aus den studierten! Türkinnen ein Frauenbund gebildet, der namentlich die Ab­schaffung der Haremsfitten anftrebte und alle Fragen der türkischen Frauenbewegung in seiner ZeitschriftHanum lar Gazetta" ge­nannt, erörterte. Vielleicht hätte die Revolution ohne diese Frauen nicht triumphiert, die dem türkischen Spionenwesen, dank der Abgeschlossenheit ihres Geschlechtes, wie die türkische Sitte sie verlangt,. entgingen. Tiefe Frauen sollen es, auch sein, durch deren Hilfe die Jungtürken sich zusammenschließen konnten, ohne Verdacht zu erregen.

kf. Frauen a u f berKanzel. Die weiblichen Kanzel - redner werden in den Vereinigten Staaten von Tag zu Tag immer zahlreicher. Sie haben bereits die beträchtliche Summe von 5000 erreicht, doch ist zu bemerken, daß von diesen nur ein ganz geringer Teil wirklich ordiniert ist. Tie Methodisten, die zuerst die Frauen von der Kanzel verbannt hatten, tyaben sie jetzt in großer Zahl zugelassen. Weibliche Prediger sind auch btt derUnitarischen Sird:c" in Iowa und derVereinigten Kirche" von Massachusetts sehr häufig. Amerika kann sich auch rühmen, den einzigen weiblichen Bischof der Welt zu besitzen. Es iit dies eine Mrs. Margaret La Grange, die früher in Los Angeles Pa­storin war. Sie gehört zu derNeuen Glaubenskirche", die namentlichpraktisches, Chttstentum" betreibt und in den letzten Jahren einen bisher kaum dageweseneu Aufschwung in den Ver­einigten Staaten genommen hat. Mrs. La Grange ist jetzt zum Bischof von Michigan erwählt worden.

kf. Die erste Polizistin in Kanada. In Kanada waltet seit wenigen Wockren die erste Polizistin ihres Amtes. Es handelt sich um ein Fräulein Mary Minth, die vor ungechhr zwei Fahren aus Aberdeen nach der neuen Welt ausgewanckrt iit, dort in Toronto eine Anstellung fand und nun in den Dienst dec Polizei in Toronto übergegangen ist. Nach den Beschreibungen ihres Aeußeren, wie derStandard" sie gibt, eign?' u? )tcn jnr ihren Beruf recht gut. Sie ist nämlich eine baumlange typiiA Schottin von fast sechs Fuß Länge. Uebrigens wird sie nicht im Außendienst beschäftigt, sondern hat hauptsächlich mit den Frauen der Gefängnisse zu tun.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Hderhefte«

Britisch-, Französisch-, Portugiesisch und Spanisch-Westasrika, die Kanarischen Inseln, Tripolis, Tunis, Evpern, Französisch-Jndstn, Hongkong, die Philippineii, Siam, Sibirien, Süd-Australien, West- Australien, die Gesellschaft^ und Sanbwichs Inseln, Belgien, Dänemark, Monaco, die Niederlande, Norivegen, Oesterreich Uu- garn, Portugal, Schweden, die Schweiz, Serbien, Spanien usw.

Von den 3638 Ansragendcn, bi? ihr Alter .rngab.m, waren 446 weniger als 20 Jahre, 2270 zwischen 20 und 30, 667 zwischen 30 und 40, 225 zwischen 40 und 50 und! 1 über 50 Jahre» alt, und von den 4526 Fragcstcllcrii, die Angaben über ihren! Persottenstand machten, waren 3275 ledig, 1222 verheiratet und 29 verwitwet.

Nach dem Berufe waren unter b-it Aufragenden am stärk­sten die Kaufleute, Handwerker und Landwirte vertreten.

Von den Anfragenden bezeichneten fiel; 199 als mittellos, während über 1400 zum Teil über recht erhebliche Summen ver­fügten: z. B. 78 über 10 000 Ml, -11 über 15 000 Mk., 48 über 20 000 Ml, 18 über 25 000 Mk. 18 über 30 000 Mk., 18 über 50 000 Mk., 7 über 100 000 Mk. usw.

Von den Anfragen kamen auS Preus- n 3597 und zwar aus Brandenburg mit Berlin 1 117, ans der Rh inprovinz 447, Schlesien 323, Westfalen 253, Täcksen 237, Hessen-Nassau 208, Hannover 206, Ostpreußen 121, Schlcswig-Holstein 119, Posen 96, Pommern 91 und Westpreußen 73.

An der Spitze der übrigen Bundesstaaten steh: das Königreich Sachsen mit 561, es folgen Bayern mit 469, Württemberg mit 234, Hamburg mit 234, Baden mit 153, Elsaß Lothringen mit 94, das Herzogtum Braunschweig mit 72, H e s s e n mit 64, Bremen mit 33, das Großherzogtum Sachsen mit 32, Oldenburg^mit 25, Sachsen-Meiningen mit 23, Anhalt mit 21, Mccklenburg - Sch we ri n mit 20, Reust j. L. mit 18 und Sachsen-Koburg-Gotha mit 16.

Aus den Deutschen Kolonien tarnen 31 Anfragen, aus dem Auslande 400, davon 195 aus Oesterreich-Ungarn, 52 aus der Schweiz, 24 aus Rußland, 20 aus Frankreich. 18 ans England, 15 aus den Vereinigten Staaten von Amerika usw.

Tie Zentral-Auslunftsstelle für Auswanderer erteilt kosten­los schriftliche und mündliche Auskunft.

(Ertragsroert und gemeiner wert in der Steuergesetzgebung.

Zu dieser durch die neuen Reichssteuergesetze aktuell tzewvrckenen Frage schreibt uns unser Darmstädter R. B- Mitarbaiter:

Bei der Staats-, Ivie bei der Gemcindesteuer-Gesetz-- ckebunq ringen schon seit tanger Zeit zwei Systeme um den Vorrang: Nach dem einen sind die Abgaben nach

dem Grundsatz von Leist u n § u n d G e g e n l e i ft u n g zu bemessen, während nach dem andern System der Steuer­pflichtige lediglich nach seiner persönlichen Lei­stungsfähigkeit herangezogen wird. Tiefe beiden Systeme hatteii in Hessen sowohl bei Beratung der Staats- fteuarreform im Jahre 1899, wie bei den verschiedenen Ge­meindesteuer-Vorlagen sehr eingehende und einschneidende Erörterungen zur Folge. Bei der Staatssteuer hat im all­gemeinen der Grundsatz der persönlichen Leistungsfähig­keit den Sieg davongetragen, während in dem neuen Ge­meindesteuergesetz auch das Prinzip der Leistung und Gegen­leistung das in den Vordergrund zu stellende System der persönlichen Leistungsfähigteil beeinflußte. Allein die staat­liche Vermögens steuer ist von dem Grundsatz der Lei- stungssähigkett des Steuerzahlers noch nicht durchdrungen, dagegen Ij-irt bei der Besteuerung des Vermögens nach dem hessischen Gemeindesteuergesetz vom Jahre 1911 auch das Prinzip der Leistungsfähigleit Berücksichtigung gefunden. Das staatliche Vermögenssteuergcsetz hat zwar dadurch, daß es gestattet, die auf dem Vermögen ruhenden Schulden bei der Veranlagung in Abzug zu bringen, auch auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerzahlers Rücksicht ge- no.nmen; der in diesem Gesetz gegebene Grundsatz, daß das Vermögen nach dem gemeinen Wert zu versteuern ist, entspricht jedoch nicht den Anforderungen eines modernen Steuergesetzes. Das Gemeindesteuergcsetz hat wohl bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken einigermaßen auch dem'Erirag des der Besteuerung unterliegenden Ver­mögens Rechnung getragen, indem es dem Steuerzahler die Möglichkeit bietet, ackzuhoch gegriffene Verkaufswerte dadurch für die Besteuerung herabzusetzen, daß der Ertrags­wert bei einem zu bildenden Mittelwert Berücksichtigung findet. Bereits die alten hessischen Steuergesetze aus den 1820er Jahren nahmen Rücksichr auf die wirtschaftliche Be­schaffenheit und den Ertrag des Grundstücks insbesondere dadurch, daß die im Ertrag stehenden Grundstücke in ver­schiedene Bonitätsklassen cingeteilt waren.

Die Ertragsbesteuerung hat jedoch in der Ge­setzgebung des letzten Jahrzehntes eine ganz besondere Ent­wickelung genommen; sie ist trotz eifrigster Gegnerschaft von vielen Seiten auch jetzt wieder in den jüngst vom Reichstag verabschiedeten und demnächst zur Publikation kommenden Gesetzen über den einmaligen Wehrbeitrag, sowie über die Besitz steuer zur Anerkennung gebracht Tvorden. Tie Besteuerung des landwirrschaftlichen Grund und Bodens nach dem Ertrag brachte zuerst das preußische Evgänzungs-(VermögenS-ifteuergesetz. Diese Ertragsbesteue­rung verdautt jedoch nicht bent Vorschlag der Regierung, sondern den Anlräoen und Beschlüssen im Abgeordnetenhaus ihre Ausnahme in das Gesetz. Auch das Reichserb- s ch a f t s st c u e r g c s c tz erkennt die Veranlagung der land- wrrtschaftlichen Grundstücke nach dem Ertragswert an. Aber in viel weitergehendem Maße und nicht nur einseitig für die landwirrjcyaftttchen Grundstücke regeln das Besitz- stzeuergesetz und das Wehrbeitragsgesetz dtc Frage der Besteuerung gewisser Steuerobjekte nach dem Ertrag. Während sowohl das WelTrbeitragsgesetz (Art. 16) als das Besitz st cuergesetz (Art.29> den allgemeinen Grund­satz aufstellr, daß bei der Feststellung des Vermögens der gemeine Wert (Verlaufswert) seiner einzelnen Bestandteile Mgrunde zu legen ist, sind Sondervorschriften getroffen: l.Für die Veranlagung von Grundstücken, die dauernd land- oder forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken zu dienen bestimmt find. Bei ihnen soll das 2ofache des

Was Frauen erfinden.

Die Frauen sollen den Männern, so wird gewöhnlich be» haiiDtel an Erfindungsgabe nachstehen. Das ist nur bis zu ttnern Grade der Fall, wie die Patentlisten Amerikas lehren, wo besonders viele Patente erteilt werden. Es ist etwas über Enihprt- Fabre her, daß sich die erste Fran eine Erfindung hat Ä»Es roar dics eine seimfje Mar» Kies btt 1809 ein Patent aus ein neues Leidemvebevenahren bekam. 1815 erhielt wieder eine Frau ein Patent, die nächste folgte 181.1, und ini Jahre 1833 wurden schon drei Patente von grauen an- Ee det Seitdem ist di- Anzahl der patentierten Frauenettin- dnnaen auf 4000 -5000 angewachien, und wahrend am An­fänge des 19. Jahrhunderts von 500 Patenten nur eines auf eine Frau kam, war vor 20 Jahren das Verhältnis 1.125, und heute ist es noch günstiger geworden. Was sind es nun für Erfindungen, die von Frauen gemacht iveröen. scheinbar gc hören sie allen Gebieten an, vom Fernrohr bis zur Lampe Tur Unterseeboote, von der Nähmaschine bis zur neuen Panzerplatte der Waschmaschine bis zum Lolvmotivenrad ustv. Eine aenauerc Betrachtung aber zeigt, daß fünf Sechstel oller patentierten Frauenersmdnngen im Zusammenhänge mit dem häuslichen Leben unb feinen Bedürfnissen stehen. So beziehen sich unter 713 Pa taten bi .n diese,n Jahrhunbert innerljalb von.2'/- an

E« erteilt wurden, 146 auf Kleidungsstücke, bei 114 handelt e» firfi um Küchengerätschaften, bei 55 um Möbel, bei $2 w Ünh ^iihmittcl bei 24 um Nähapparate, bann nirden ftch 31 Heiz- nvvarate 29 Spielzeuge, 23 medizinisck)e Anikel 22 Grabungen Sebent' Gebiet bes Baufaches, 18 patentierte Koffer und Hanb- 10 Tapeten, 6 Zelte usw. Es versteht .ich von felbst, d^sauck unter ben Patenten, die bie Frauen erhalten, ganz daß 'aucy i Reben, bie entweder Frauen kaum

^^n find od^ ü^haA sOver verstänblich stuck Wenn zntranen 1 at>an)d>lüff<?, Hufeisen, Schreibmaschinen, xruierev

g rrfinbet beschenkt sie bie Welt wahrlchernlich mit ^mUrstchen Dingen: zweifeln kann man an ber Nützlichkeit

<?rfinbung wenn man sich bas chronologisch dritte Frauen- der Ersrnou g, an sieht, bas einer gewissen ^ulia

patent dem yr Fußwärmer patentierte, und ziemlich

M-N Erfind NN kion aegemi^ te -U-s °us-

kücht^dem^es äSicü'eirtrm Dcrucherkoftürn. I angeführten Marte folgende Bewandtnis: vor ein »w Jahren

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