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13.2.1913 Zweites Blatt
 
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Nr. 37

Erschein! Kgllch mti Ausnahme bei LonntagS.

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ÖtebaFHon. TrvedMon und Druckerei: Schul- (trage ? ErpediNor» undBerlag. bL Rebaktwin^^llL LeU-Adr^ AnzergerGießen.

163. Jahrgang Donnerstag, 13. Februar 1913

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EnllzlZl/lliTr ri IH Z Al/lirF UnwersuälS. Buch, und StemDrudetcL

General-Anzeiger für Gberhefjen

Mb. Deutscher Reichstag.

110. Sitzung, Mittwoch, den 12. Februar. Die Tische des Bundesrats sind leer.

Vizepräsident Dr. Paasche eröffnet die Sitzung um 1 Uhr.

Der sozialdemskrali!che wahkechisaulcag.

Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des von den ^lbgg. Alb rocht (Soz.) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Volksvertretung in den Bun­des st aalen und in El saß-Lot bringen. Der Gesetz­entwurf umfaßt nur einen einzigen Artikel. Er will dem Art. 3 der Reichsversassung folgenden Zusatz geben:

In jedem Bundesstaat muß eine auf Grund des allge­meinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts gewählte Vertretung bestehen. Tas Recht, zu wählen und gewählt zu werden, haben alle über zwan- tzig Jahre alten R eichsangehörigen ohne Unter­schied des Gesch^chts in dem Bundesstaat, in dem sie ihren Wobnsitz haben. Tie Zustimmung dieser Vertretung ist zu jedem Gesetz und zur Feststellung des Staatshaushaltsetats erforderlich.

*: * Abg. Wels (Soz.)'

begründet den Antrag: Der Antrag ist Ihnen nicht unbekannt, auch ich kann Ihnen nicht viel neues sagen. Wenn wir immer und immer wieder unsere Silagen und Forderungen Vorbringen müssen, sodaß dieses Haus schon eine Halle der Wiederholungen genannt worden ist, so trifft uns keine Schuld. Warum kommt man unseren Wünschen nicht nach? Warum wird das preußische Wahlrecht nicht reformiert? Vor dem Nichterstuhl der Vernunft und der Gerechtigkeit ist das Drciklassenwahlrecht längst verurteilt und verbrannt und seine Asche ist in alle Winde zerstreut. Es hat aber ein sehr dickes Fell und besteht immer noch. Man muß ihm daher jetzt von Reichswegen zu Leibe gehen.

Das preußische Wahlrecht besonders ist nur noch eine Macht- fragc. Ebenso lächerlich wie das Dreiklassenwahlrecht ist aber das Plural w a h l r e ch t. Herr v. Heydebrand z. B. ist zehn­mal klüger als viele seiner Fraktionskollegen. Wenn er damit aber ihnen seinen Willen auferlegen wollte, so würde man das ver­rückt nennen. Was im kleinen Kreise so als Verrücktheit gilt, wird von nationalliberalen Theoretikern als Ausfluß höchster Staatsweisheit geschildert, wenn es sich um größere Dinge han­delt. Für das Wahlrecht der Frauen treten nach und nach alle Parteien ein, selbst das Zentrum, da können auch die Zwanzigjährigen, wie wir beantragen, dasselbe Recht erhalten.

Die Balkanvölker haben ein besseres Wahlrecht als die Preußen. Die Unmoral der öffentlichen Wahl hat außer anderen auch die preußische Regierung in der Wahlrechtsreform von 1910 anerkannt. Die Konsequenz der Nationalliberalen ist freilich eine konsequente Entwickelung nach rechts. Die Initia­tive in dieser Frage gehört mit Recht dem Reichstage. Der Krieg von 1870 hat dem Volke die Freiheit nicht gebracht und auch nicht das Jubiläumsjahr von 1813, wo das Volk alles für die Wieder­aufrichtung der Hohenzollernmacht geopfert hat. Das Volk wartet bis heute auf den Dank vom Hause Hohenzollern. Man hat immer neue Versprechungen gemacht. In Braunschweig soll jetzt Festesfreude herrschen. Aber am Einzugstage des jungen Paares wird sich der Ruf des Volkes nach einem freien Wahl­recht laut und deutlich in das Glockengeläute mischen.

Wir geben dem Zentrum mit unserem Antrag Gelegen­heit, zu zeigen, daß es ihm ernst ist mit seiner Stellungnahme gegen alte Ausnahmegesetze. Das preußische Dreiklassenwahl­recht ist ein Ausnahmegesetz und muß fallen Eine Aenderung auf gesetzgeberischem Wege in Preußen ist bei den gegenwärtigen Parteiverhältnissen nicht zu erwarten. Darum müssen wir den Reichstag aufrufen, um diesen politischen Notstand i n Preußenzu beseitigen. Mit dem Antrag Pachnicke ist das nicht zu erreichen. Darum werden wir ihn ablehnen. Wir wollen auf gesetzlichem Wege die Wahlreform erreichen. Aber was sollen wir den Leuten antworten, die zu uns sagen: Ihr seht doch, daß auf gesetzlichem Wege nichts zu erreichen ist, daß das Versprechen der Krone nicht gehalten wird? Der Haß und die Erbitterung, die so entstehen muß, ist nicht der sozialdemokratischen Agitation zuzu­schreiben. Wer dem Verlangen des Volkes sich entgegenstemmt, der gefährdet den Staat. Wir warnen Sie vor den schlimmen Folgen, die Ihr Verhalten zeitigen kann. Wir vertrauen daraus, .daß die Massen ihre Forderungen durchsetzen werden^ ob mit oder 'gegen <ä\e, daß ist Ihre Sache.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.)S

- Ich kann mich daraus beschränken, eine Erklärung zu verlesen, die der Abg. Graf Hompech schon zweimal abgegeben hat. Er hat erklärt am 9. Februar 1906: Meine politichen Freunde halten in Uebereinstimmung mit früheren Erklärungen an der Auffassung fest, daß die Gestaltung des Wahlrechts in den Einzelstaaten zur Zuständigkeit derselben gehört und der Beschlußfassung im Reiche entzogen ist. Andererseits bringt die Entwickelung immer deut­licher die Tatsache zum Bewußtsein,' daß das Wohl und Wehe des Deutschen Reiches von einer harmonischen Gestaltung des Ver­fassungslebens nicht zu trennen ist. In einem Staatswesen, in welchem die grundsätzliche allgemeine Schulpflicht, allgemeine Wehrpflicht und allgemeine Steuerpflicht zur Durchführung ge­langt sind, erscheint es als e'n Widerspruch, wenn einzelne ~ei[e , her Bevölkerung von einer wirksamen verfassungsmäßigen Ver­tretung ihrer Rechte und Interessen ausgeschlossen sind. Was das Reich seinen Bügern durch Gewährung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts gewahrt hat, wird a u ch , n den Einzelstaaten den Bürgern m entsprechender Weise ! bewilligt werden müssen. ,, M ,nAO

, An dieser Stelle hat Graf Hompesch am 22. Januar 1908 feingefügt: Dieser Widerspruch wird um so peinlicher empfunden, 'je langer er aufrecht erhalten wird. Er ist unserer Ueber- zeuguna nach dem Staatswohl nicht entsprechend, Zandern schädlich. Eine Frage von solcher Bedeutung und ^.rag- weite kann, wie die Erfahrung lehrt, eine befriedigende Lofung nur finden, wenn sie in Zeiten des Friedens in Angriff ge­nommen wird. Nach Art. 3 der Reichsverfassung ist der Reichs­tag nicht in der Lage, diese Initiative nach dieser Seite zu ergreifen. Wenn aber die verbündeten Regierungen nach Maß- gabe der Reichsverfassung dem Reich stageernenGesetz- !e n t to u r f 3 u g e b e n lasten, durch welchen in Erwei ter ung der Zuständigceit des Reiches die Einführung des allgemeinen geheimen gleichen unmittelbaren Wahlrechts in den Einzelstaaten in Vorschlag gebracht wird, so sind wir bereit der­selben unsere Zustimmung zu erteilen. Diefe Erklärung fist das, was auch ich Ihnen in diesem Stadium zu erklären habe. lJch kanr; damit meine Worte schließen.^

Abg. Basseemann (Natt.):

Ich habe namens meiner Fraktion eine Erklärung dahin ab­zugeben: Tie Frage, ob und inwieweit dem Ncchie eine Eimvir- kung auf die Verfassung der Einzelstaaten zusteht, ist im Reichs­tage wiederholt erörtert worden. Wir haben dabei unseren Stand­punkt jeweils bargelegt und begründet und haben keine Ver­anlassung, heute b o ii unserer Auffassung a b - zu geh en. Wir erkennen dem Reiche das Recht zu, für leben Einzelstaat eine aus Wahlen ber Be­völkerung hervorgehende Vertretung zu ver­langen, deren Zustimmung bei jedem Landesgesetz und bei der Hbststcllung bes Staatshaushalts erforderlich ist. Tiefes Verlangen ist für uns unabweislich, weil die staatsrechtliche und politische Natur und Betätigung des Reiches eine konstitutionelle Verfassungsform aller seiner Gliedstaaten zur Voraussetzung hat. Darüber hinauszugehen und die Einzel­heiten einer solchen Verfasungsform vorzu- Ichrciben, lehnen wir, wie bisher, ab.

Abg. Graf Kanitz (Kons.):

Namens der deutschkonservativen Fraktion habe ich folgende Erklärung abzugeben: Der sozialdemokratische Antrag verlangt, daß durch das Reich in allen Bundesstaaten allen über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts, das ak­tive und passive Wahlrecht für die Volksvertretung gewährt werde. Damit verstößt der Antrag gegen b t e ®runb = lagen der R e ' ch s v e r f a s s u n g. Die Ausnahmebestim­mung der Artikel 78 der Reichsverfassung kommt hier nicht in Be­tracht. Im übrigen ist die Regelung ber inneren Verfassung der Bundesstaaten bei Gründung des Reiches nicht der Reichsgesetz- gebung übertragen worden. Sie würde nicht ihr übertragen wer­den können, ob ne die Souveränität der Einzel- ft aalen z u berühren und dadurch den bundes- staatlichen Eha ratter des Reiches ins Wanken zu bringen. Letzteres entspricht den Bestrebungen der So­zialdemokraten, das Reich in einen Einheitsstaat auf demokrc tifcher Grundlage zu verwandeln. Der vorliegende Antrag stell» nur ein Glied in der Kette bar, um auf diesem Gebiete weiterzukommen. Wir erheben gegen diese fortgesetzte Verletzung unserer Ver­fassung Einspruch (Lachen bei Len Soz.) und wir lehnen cs grundsätzlich ab, uns auf eine Erörterung über diese An­trag einzulasten und an den anschließenden Besprechungen über die Ausgestaltung des Wahlrechtes in den Einzelstaaten teilzu­nehmen, weil der Reichstag durch eine solche Erörterung seine Zuständigkeit überschreitet. (Lebhafter Bei­fall rechts),

Abg. Kopsch (Vp.):

Die Erklärungen der Parteien haben bewiesen, daß der An­trag, der von uns schon vor Jahrzehnten gestellt ist, in sozialisti­schem Gewände nicht an Sympathien gewonnen hat. Die Reichs­verfassung setzt unwidersprochen voraus, daß die Einzelstaaten eine Verfassung haben müssen. Wir verlangen für die Einzel­staaten ein Wahlrecht nach Maßgabe des Wahlrechts für den Reichstag. In der sogenannten Volksvertretung in Preußen haben sich Vorgänge abgespielt, die erkennen lassen, daß bei den maßgebenden Parteien nicht immer der Wille vorhanden ist. Dem nachzukommen, was Reichstag und Bundes­rat für gut und nützlich im Interests des deutschen Volkes halten. Die Reden der Rechten im Abgeordnetenhause haben einzelne Parteien dieses Hauses und des Bundesrats, sogar Bundesstaaten, angegriffen und mit Vorwürfen belegt, die wir hier zurückweisen müssen. Durch die Art und Weise, wie man gegen den Staatssekretär Delbrück vorgeht, untergräbt man die Autorität der Reichsregierung. Herr v. Dallwitz sagt, das preußische Wahlrecht ist gut, und die Leistungen des Landtags sind vorzüglich. Hat Soerr v. Dallwitz vergessen, daß er selbst mit die bedeutungsvolle Vorlage des Mittellandkanals zu Fall gebracht hat? Und ist die preußische Steuerpolitik wirklich immer so vorzüglich gewesen? Herr v. Dallwitz sollte doch die Autorität Bismarcks respektieren, der seinerzeit das preußische Wahlrecht bekanntlich als das elendste aller Wahlrechte be­zeichnet hat.

Wenn die Sozialdemokraten das Wahlrecht fordern für die Jugendlichen vom 20. Jahre ab, aktiv und passiv, bann verkennen sie das Wese' des Staates. Tie Sympathien für das F r a u e n w a h l r e ch t sind durch die verbrecherischen Taten der Frauenrechtlerinnen in England se^r vermindert worden. Mit 20 Iahen gehen noch viele in die Schule. Wer die Schul­bank noch drückt, der braucht noch kein Wahlrecht zu haben. Es fehlt ihm noch das Jntereste und das Verständnis für politische Fragen. Für dieses Wahlalter sind wir also nicht. Auch hier sieht man wieder, daß durch übertriebene radikale Forderungen eine an sich gute Sache geschädigt wird. Wir müsten uns auf das beschränken, was als Mindestforde­rung von den breiten Schichten der Bevölkerung anerkannt ist. Wir neuner von dem Antrag nur den ersten Satz an und den letzten.

Abg. Seyda (Pole):'

Der Grundgedanke des Antrags ist uns durchaus sympathisch. Wir haben das lebhafteste Jntereste, daß Preußen endlich eine wirkliche Volksvertretung erhält. Denn der jetzige Ausnahmc- zustand in Preußen richtet sich vor allem gegen uns Pplen. In einem Lande mit einer richtigen Volksvertretung wäre ein Ent­eignungsgesetz unmöglich. Wir nehmen also den ersten und letzten Satz an, legen uns abt-r auf das 20. Lebensjahr nicht fest. Auch in der F r a u e n f r a g - sind die Ansichten bei uns ge­teilt. Wir können auch nicht von Reichs wegen den Bundesstaaten Bestimmungen aufzwingen, die nicht einmal im Reichstagswahlrecht

vorhanden sind,

Abg. Mertin-Oels (Rp):

Ich habe namens der Reichspartei eine kurze Erklä­rung abzugeben: Es widerspricht dem grundsätzlich festgestellten förderalistisäfen Cl)arakter des Deutschen Reichs und seiner Ver­fassung, Aenderungen vorzunehmen, die das Verhältnis des Reichs zu den einzelnen Bundesstaaten und deren Selbständigkeit m ber Gesetzgebung berühren. Die Reichspartei le h n t schon aus diesem Grunde den vorliegenden Antrag ab, ohne auf dessen maßlose Fo rderungen (Lachen der Soz.) im einzelnen ein­zugehen. (Beifall rechts.)

Abg. Dr. Vurckhardt (Wirtsckl. Vgg.)§

Wir stehen auf dem Standpunkt der Konservativen und der Reichspartei. Wir Christlichsozialen sind im preußischen Landtag nicht vertreten. Wir wollen auch hinein und wünschen daher ein besseres Wahlrecht. Wir wollen geheime Wahl. Als die Volkspartei im Abgeordnetenhaus die Mehrheit hatte, hat sie das Wahlrecht nicht geändert. (Sehr richtig! rechts.) Sozial­demokratische Politiker haben selbst zu wiederholten

Malen anerkannt, daß die Masten für schwerwiegende Fragen noch nicht reif sind.Tie Vereinigten-Llaaten und England, deren freiheit­lichen Einrichtungen so gerühmt werden, haben ein Wahlrecht, das nicht so weit geht, wie das preußische. Ter Antrag bient nur zur Agitation, um die Massen aufzuregen. Wären die Sozial­demokraten nicht da, so würde Preußen wahrscheinlich schon längst ein besseres Wahlrecht haben. (Gelächter der Soz.) Es wird nicht besser werden, so lange wir mit einer sozialistischen Bewegung rechnen müssen. (Beifall rechts.)

Der nächste Redner, der vom Vizepräsidenten aufgerufen wird Dr. Herz seid (Soz.) ist nicht im Saal.

Vizepräsident Tove:

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. (Heiterkeit und Belvegung.) Damit ist die e r st e Lesung des Antrags erledigt. Eine Kommissionsberatung ist nicht beantragt. Wir kommen also zur

zweiten Lesung.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz):

Das Verhalten ber Rechten beweist die Notwendigkeit unseres Antrags. Die gegenwärtigen schmachvollen Zustände in Preußen müssen beleuchtet werden. (Große Unruhe rechts und Rufe: Schmachvoll!)

Vizepräsident Dove:

Diese Aeußerini berührt nicht Personen, sondern Zustände, und Zustände unter egen der Beurteilung. (Sehr gut!)

Aba. Dr. Liebknecht:

Wenn es sich um Württemberg oder Baden handelte, von Reichs wegen en zugreifen gegen die Demokratisierung, bann wür­ben sich bie Rechtsparteien nicht so aufbäumen wie hier, wo es sich um ihr geliebtes Preußen und Mecklenburg handelt. Mit Mitteln ber Demagogie und der politischen Intrigen geht bas Zentrum vor.

Vizepräsident Tove:

Wenn Sie mit solchen Ausdrücken Mitglieder des Hauses bezeichnen . . .

Aba. Dr. Liebknecht:

Nein. (Große Heiterkeit.) Tas Zentrum hat sich im Abgeord­netenhaus? mit den Konservativen gegen unseren Wahlrechtsantrag bereinigt, um gemeinsam mit ihnen das Volk über den Löffel zu barbieren.

Vizepräsident Tove:

Damit können Sie aber nicht Leute außerhalb des Hauses ge­meint haben. (Heiterkeit.)

Abg. Dr. Liebknecht:

Nein. Das habe ich auch nicht. (Unruhe im Zentrum.) Vizepräsident Tove:

Ich bitte, solche Ausdrücke zu unterlassen.

Abg. Dr. Liebknecht:

Das Zentrum hat damals im Abgeordnetenhause Dutzende abkommandiert, um seinen Freunden von der Rechten zu helfen. Die Nationalliberalen haben nicht viel besser gehandelt. Es ist ein offenes Geheimnis, daß viele Nationalliberale, bie be: ber Abstimmung fehlten, im Hause anwesend waren, sie saßen im Lesezimmer, sie wollten nicht abstimmen. (Oho-Rufe bei ber Nationalliberalen.) So sehen wir auf der Rechten eine Feindschaft gegen jede Reform des Treiklastenwahlrechts und beim Zentrum und bei den Nationalliberalen eine Abneigung gegen jede gründliche Reform. Eine ganz eigen­tümliche Nolle haben in der Wahlreckitsfrage die F r e i k o n s er­bat iv en gezielt. Von dieser Parier roiro jyjiemanjcu auf eine Verschlechterung des Wahlrechts und eine Minderung ber Volks­rechte hingearbeitet, und diese Partei nennt sichReichspartei". Im Grunde ist es aber gar keine Partei, sondern nur eine Koterve. (Lachen rechts.) Sie sind unsere besten Te- monstraiionsobjekte für die preußische Reaktion. Deshalb spießen wir Sie so gern auf und präparieren Sie vor dem ganzen Lande. (Lachen und Unruhe rechts.) Ihre Bedeutungslosigkeit wird da­durch natürlich nicht vermindert. Vom Herrenhaus wird versucht, auf eine reaktionäre Gestaltung des Reichstagswablrechts einzu­wirken. Wenn wir aber uns hier um das Landtagswahlrechi kümmern, bann heißt es: Noli me tangere! Das unhaltbare Verhältnis Preußens zum Reich konnte nicht besser illustriert werden, als durch die arrogante Rede des Abg. v. Kardorff. Tas Junkertum möchte Wohl dem Volk das Wahlrecht nehmen, aber das Zahlrecht möchte sie iljm lassen. (Lachen rechts.) Herr von Dallwitz, der heimliche Kaiser der Reichsregierung, hilft ihnen dabei. Die Politik der Sozialdemokratie geht dahin, das Junker­preußen zu zertrümmern und ein freies Preußen zu schaffen. (Lärm rechts.)

Präsident Kaemps:

Sie dürfen einer Partei des Reichstags nicht vorwerfen, sie wolle Preußen zertr. mmern. lGroße Heiterkeit.)

Abg. Dr. Liebknecht:

Die Gefahren der Zukunft werden durch Sie heraus- beschworen, durch bie sogenannte preußische Regierung.

Präsident Kaemps) ruft den Redner zur Ctbnnng.

Abg. Srvkvrvich (Vp.) - bespricht die mecklenburgiiche Verfassungsfrage. Es ist eine deutsche Frage. Die Konservativen sagen, die mecklen­burgische Verfassung sei ein altes ehrwürdiges Kleid, das man achten müsse. Ne>n, es ist ein alter schäbiger Nock, der das Volk schändet. Unser schönes Land wird von 700 Rittern und 40 Bürgermeistern regiert. Das Volk hat nichts zu sagen.

Die Geschichte der mecklenburgischen Verfassung ist ein Trauerspiel. Auch nach dein neuesten Verfastungsentwurs der mecklenburgischen Negierung mürbe das Volk rechtlos bleiben. Die Verständnislosigkeit der Ritter ist nicht mehr zu übertreffen. Was Elsaß-Lothringen recht ist, das ist uns Mecklenburgern billig! Wir wollen nicht länger in zwingender Abhängigkeit sein von einer Körperschaft, die nur nackte Jnteressenpolitik treibt. Wir von ber Volkspartei forbern das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht auch für Mecklenburg. Wir begnügen uns aber im Notfälle auch mit einer Abschlagszahlung, vorausgesetzt, daß das neue Gebilde den Ehrennamen einer Volksvertretung verdient. (Beifall.)

Abg. Dr. Hcrzfeld (Soz.) behandelt ebenfalls die mecklenburgische Frage.

Die Abgg. Hoffmann (Soz.) und Wurm (Soz.)' sprechen über bie rudolstädtischen und reußischen Verhältnisse. Tann wird ber Antrag in allen seinen einzelnen Teilen ab- ge lehnt, womit eine dritte Lesung sich erübrigt,

Donnerstag 1 Uhr: Justiz- und Postetat.

Schluß nach 6 Uhr,