Ausgabe 
1.11.1913 Drittes Blatt
 
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Nr. 251

Samstag, 1. November 1915

Drittes Blatt

163. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.

-'.«4. Uhr.

,ytt=£)eibe(berfl,

Dienstag, den 4. November,

»Der Kampf Montag, den

nur für dringende Fälle sicher anzutreffen: Dr. Geyer, Seltersweg 81 II.

zu entlassen, da sie in Essen , ,

die Herren Klopfer, Hanx und Grünwald bis Montag abend be- erlaubt, ebenfalls Landrat a. T. Rötger und Dr. Mouths. Schluß

Schluß bittet Justizrat Goröon, einige der Kruppschen Herren unentbehrlich seien. Es werdcir darauf

Schauspielhaus.

Sonntag, den 2. November, nachmittags ,/.4 Uhr

Rotationsdruck und Verlag der Bruhl'schen Univcrsiläls - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag- 51. Redaktion: 112. Tel.-2ldr.:AnzeigerGleven.

Der Ritlialmortzprozetz.

Kiew, 31. Oft. Die Beratung der psychiatrischen Sach­verständigen wurde heute mittag abgeschlossen. ^Bechterew erklärte, er und Karpinski seien zu einem einstimmigen Schlüße gekommen, Ssikorski dagegen habe nur am Anfang an der Beratung tcilgmorn- men und sich sodann von der Weiterberatung losgesagl. Ssikorskr erklärte, er habe zwei Stunden an der Beratung teilgenommen,, habe jedoch eine weitere gemeinsame Beratung infolge völliger Meinungsverschiedenheit für nutzlos gefunden und beschlossen, sein Urteil gesondert abzugeben.

TieTietzener Zamilienblatter" werden dem «Anzeiger* viernial wöchentlich beigelegt, daS Kreisblatt für den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Zeit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.

(BericfcufaaL

Die Architekten und der Fall Ihne.

^-Berlin, 31. Oft. Im.Architektentzause "fand eine vom Ausschuß zur Wahrung gemeinsamer Interessen, der von der Vereinigung Berliner Architekten, dem Architektenverein und der Ortsgruppe Berlin des Bundes Deutscher Architekten gebildet wird, cinberufene Versammlung statt, die sich mit dem Fall Ihne beschäftigte. Für das neue Botschafterpalais in Washington war bekanntlich ein Wettbewerb ausgeschrieben und aus diesem Wett­bewerbe ging der Entwurf des Professor Bruno Möhring als Sieger hervor, dessen Entwurf mit dem ersten Preise gekrönt! wurde. Alle Welt nahm nun an, daß ihm nun auch der Auftrag zuteil werden würde, bas neue Palais zu bauen, und so wirkte es wie ein Blitz aus heiterem Himmel, als der Kaiser, ohne sich um den Wettbewerb zu kümmern, den Hofarchitekten v. Ihne, der sich nicht einmal an dem Wettbewerb beteiligt hatte, mit dem Neubau beauftragte. Diese Maßnahme erregte natürlich in den beteiligten Architeitenkreisen lebhaften Unwillen. In der Sitzung im Archi- tektenlwuse, die sich mit dieser Angelegenheit befaßte, führte der Geh. Oberbaurat Dr. ing. Stubben den Vorsitz. In der Be­sprechung der Angelegenheit, an der sich auch der am meisten davon betroffene Professor Möhring beteiligte, wurde vor allem die merkwürdige Stelluirgnahme des Auswärtigen Amtes beleuchtet. Nach mehrstündiger Aussprache beschloß der Ausschuß, durch Ver­mittlung der Vereinsvorstände eine Tagung der Architekten Deutsch­lands so bald wie möglich in Berlin zu veranstalten, die zu der Angelegenheit Stellung nehmen soll.

um die Festung." Abends 8 Uhr: , 3. 9iod., abends 8 Uhr:(Solberg.

Die nach- A -R*n(l am Sonntag, 2. Xov. 1913.

stehenden *»vl von 12 Uhr mittags bis 12 Uhr nachts.

Spielplan der vereinigten Zrankfurter Stadttheater.

Opernhaus.

Sonntag, den 2.November, nachmittags 7,4Uhr:Wiener Blut." Abends 7 Uhr:Don Carlos." Montag, den 3. November, abends *-,8 Uhr:Die Fledermaus/ Dienstag, den 4. November, abends */,8 Uhr:Falstaff." Mittwoch, den 5. November, abends 7 Uhr: Der Nosenkavaiier/ Donnerstag, den 6. 9lovember, abends */28 Uhr:Risioletto/ Freitag, den 7. November, abends 728 Uhr: Cavalkria rusticaua. Hieran!:Ter Bajazzo." Samstag, den 8. November, abends 7 Uhr: Zum ersten 'Weile:Tie Studenten^ gräsin " Ein Singspiel in 3 Akten von Victor Lßon. Mußt von Leo Fall. Sonntag, den 9. November, nachmittags/,4 Uhr: Martha.' Abends V,8 Uhr:Tie Studentengräfin." Montag, den 10. November, abends '/,8 Uhr:La Bohöme/ Dienstag, den 11. November, abends */,8 Uhr:Die Airikanerin." Aiittwoch, den 12. November, abends '/,8 Uhr :Cosi fan tntte. Donnerstag, deo 13. November, abends */,8 Uhr: Einmaliges Gastspiel von Sühne. Marguerita Sylva:Carmen."

abends 8 Ubr:Ter Meineidbauer." Mittwoch, den 5. November, abends 8 Uhr:Der Meineidbauer/ Donnerstag, den 6. November, abends 8 Uhr:Püppchen/ Freitag, den 7. November, abend? 8 Uhr:Liliom." Samstag, den 8. Noveinber, abends 8 Uhr: Die weiße Weste/ Somitag, den 9. Nov-, nachmittags 1 ,4 Uhr: .Tas Beschwerdebuch/ 'Abends Uhr:Wilhelm Teil/ Mon­tag, den 10. November, abends 8 Uhr: Zu Schillers Geburtstag: Die Braut von Melliiia/ Dienstag, den 11. November, abends s Uhr- Zum ersten Male.Pigmalion/ Komödie in 5 Een von Bernhard Shaw. Mittwoch, den 12. November, abends 8 Uhr: Pygmalion/

hältnis des Zeugen zu Herrn Brandt. Im Anschluß daran wird brr Vertrag des Herrn v. Metzen mit Herrn Wingen verlesen Metzen verzichtet in diesem Vertrage zugunsten des Wingen au die Vertretung in Italien und erhalt dafür von Wingen folgend-.' Entschädigung: 10 000 Mk., in bar auszuzahlen acht Tage nacl der offiziellen Uebertragung der Vertretung, ein Akzept von 700C und von 8000 Mk. und endlich nach und nach in Raten im Ver hältnis von 1 Proz. der von der Firma Krupp gezahlten Provision von 15 000 Mk. Ter Zeuge bekundet: Er trat einige Tage in Rom mit Wingen und dessen Sozius zusammen und sie sprachen über die italienische Vertretung, wobei Wingen die Bemerkung fallen ließ, er habe die Absicht, die Vertretung abzukaufen für die Summe vo» 75 000 Franks. Er war sich klar, daß an der Höhe dieser Summe die Sache sofort scheitern würde. Wingen war gar nicht in der Lage, eine solche Summe sofort auszuzahlen. Unter dem Einfluß des Herrn Dr. Mühlou vorn 18. Juni 1912, der in Metzen die Ueberzeugung bestätigt hatte, daß er aus die italienische Vertretung nicht mehr rechnen dürfe, trat er aber doch an Herrn Wingen heran. Sie einigten sich und setzten den Wortlaut des Vertrages fest. Ter Zeuge wiederholte, daß er die Forderung von <o 000 Franks gestellt habe, weil er wußte, daß die Forderung nicht be­willigt werden könne. Wenn er sich bei K'rupp eine Bedenkzeit auö- gebete.n habe, so sei dies nicht geschehen, um Zeit zu weiterem Verhandlungen mit Wingen zu gewinnen.

Es folgt die Verlesung eines langen, vom 29. Juni 1912 da­tierten Schreibens an Herrn Dr. Mühlon. In dem Briefe teilte Metzen mit, daß es ihm nicht möglich sei, die italienische Vertretung zu übernehmen, daß er aber gern bereit sei, an der Lösung dieser Frage mitzuarbeiten. In einem andern Schreiben teilte Metzen Brandt mit, daß er auf die italienische Vertretung definitiv ver­zichtet habe, und daß er aus seinen Berliner Posten zurückkehren werde. Der Zeuge bekundet, daß er nach dem Abschluß der Ver­handlungen bei der Firma Krupp sich für Wingen nicht verwendet habe. Er habe Direktor Mühlon auf Wingen gebracht und bei diel er Gelegenheit seine Vorzüge hervorgehoben, aber auch nicht die Nach­teile verschwiegen. Auf eine Frage des Rechtsanwaltes Löwenstein, ob der Brief an die Firma Krupp, mit dem Metzen auf die italie­nische Vertretung verzichtete, eine Folge des Abkommens mit Wingen sei, oder ob er schon vorher die Absicht für diesen Verzicht gehabt habe, erklärte der Zeuge, er könne nicht leugnen, daß der Verzicht eine Folge des Abkommens sei. Der Vorsitzende verliest nun ein Schreiben, das .Herr v. Metzen am 22. Juli nach seiner Rückkehr nach Berlin an Herrn Direktor Mühlon gerichtet hat. Metzen bemerkt darin, Brandt habe eine Erhöhung seiner Repräsentationszulage von 3500 auf 5000 Mk. verlangt, er habe aber diesem Ersuchen nicht stattgegeben: denn wenn man die Be­züge Brandts erhöhte, dann lasse sich die Version nicht mehr auf­recht erhalten, daß die Firma Krupp mit den Aufwendungen Brandts nichts zu tun habe. Es müsse vermieden wer­den, daß die Ausgaben Brandts auffielen. Mehr­fach wird der Zeuge auf Widersprüche zwischen seinen Aussagen und den Aeußerungen im Briefe hingewiesen. Aus seiner Aeuße- rnng daß er für eine Erhöhung der Brandtschen Bezüge sei, nur dürsten sie nicht so sprungweise erhöht werden, könne man den Schluß ziehen, daß er mit der unerlaubten Tätigkeit Brandts ein­verstanden war.

Es cntspinnt sich zwischen dem Rechtsanwalt Löwenstein und dem Zeugen eine Auseinandersetzung. Löwenstein wirft dem Zeugen vor, daß er durch die Wendung, Brandt soll die günstige Konjunktur ausnützen, und durch die Kornwalzer eine Pression ansdieFirrna ausüben, seinen Untergebenen auf das schmählichste verleumdet habe. Der Oberstaats- anroalt legt Verwahrung ein gegen den AusdruckVerleumdung".

Ter Oberstaatsanwalt erklärt, es sei ihm ans amtlichem Wege mitgeteilt worden, daß die gestrige Aeußermig des Herrn v. Metzen über Gelder, die an Beamte des Reichsmarinecnntes gegeben worden seien, von Staatssekretär v. Ti rpitz bereits zum Gegenstand einer Untersuchung gemacht worden sei mit einem bestimmten Er­gebnis: Er frage deshalb Herrn v. Metzen zunächst, ob er sich dieser Aenßerung entsinne und wie sie lautet. Der Zeuge bekundet: Als er seine Vertretung in Berlin antrat, wurde ihm von Brandt, wie er glaubt eine Lifte vorgelegt, mit mindestens 5 07 5 Namen von Personen aus dem Wafsendeparte- ment des Neichsmarineamtes, die um eine Weih­nachtsgratifikation oder um eine Unt-erftüfc u n g baten. Herr Brandt habe darauf hingewiesen, daß Herr v. Sch Ü tz in dieser Weise Weihnachtsgratifikationen gegeben habe, er selber habe es aber abgelehnt.

Es kam sodann ein vertraulicher Brief in Wa­sch i u e n a b s ch r i f t zur Verlesung. Darin wird mitgeteilt, der Botenmeister des Neichsmarineamtes habe eine Liste von Kanzlei­dienern vorgelegt, die Zuwendungen zu Weihnachten früher er­hallen Hütten. Es imrd darin gebeten, 'Schreibern usw. solche Gratifikationen abzulehnen, anders sei es mit Pförtnern und Kanzleidienern, denen gegenüber Weihnachtsgeschenke angebracht erschienen; man dürfe sich allerdings nicht verhehlen, daß gelegent­lich, z. B. wenn sich jemand übergangen fühle, der Firma leicht Feinde entstehen könnten.

Der Oberstaatsanwalt äußert sich, daß kein Zweifel sei, daß Herr v. Metzen den Brief Leschricbcn habe. Ec sei beauftragt und ermächtigt, mitzuteilen, das; bei der Untersuchung im Reichs- rnarinearnt festgestelltwordenist, daßtatsächlicheine Lifte best.and, die der Kruppschen Vertretung zu- gesandt worden ist. Diese umfaßt die Boten und Diener des Amtes, nicht aber die Sekretäre und Schreiber. Das sei bestimmt bisher ermittelt. Der Oberstaatsanwalt erklärt weiter, 1906 sei im Reichsmarineamt ein neuer Botenmeister eingetreten, und dieser habe das Ansinnen, eine solche Liste aufzustellen, z n r ü ck g e w i e s e n. Darauf wurde eine solche unter der Hand angefertigt, er wisse nichst. ob mit Zustimmung aller und wie viel Boten. Die Liste habe 58 Namen umfaßt. Der Oberstaatsanwalt fügt hinzu, daß eine gerichtliche Unter­suchung bezüglich der Militärbehörden alsbald in die Wege ge­leitet werden soll.

Bevor in die weitere Vernehmung des Zeugen eingetreten wird, werden sämtliche Zeugen bis auf zwei entlassen, v. Metzen bittet, ihn für morgen zu entschuldigen, da er sich einer weiteren Ver­nehmung nicht gewachsen fühle. Der Vorsitzende bittet den Zeugen, sich heute sofort zu melden, wann er erschöpft sei, um dann die Vernehmung sofort abzubrechen, damit die Weiterver­handlung morgen fortgesetzt werden könne. Es wird darauf mit der Verlesung der Briefe fortgefahren. Zunächst wird ein Brief befanntgegeben, in dem Herr Wingen Herrn von Metzen mit­teilt, daß er von dem Vertrag z u r ü ck t r e t e. Von Metzen bemerkt in seinem Antwortschreiben, er finde diesen Entschluß übereilt und bittet um unverzügliche Rücksendung hes Bertrags- forrnulars und aller in dieser Angelegenheit geführten Korrespon­denzen.

Der Zeuge erklärt dazu, die Absage des Herrn Wingen sei ihm als ein Betrug erschienen, daher habe er um die Zurück- sendung der Papiere gebeten. Es wird nun erörtert, auf welche Weise die Firma Krupp Kenntnis von dem Vertrage erlangt habe. Der Zeuge gibt der Meinung Ausdruck, daß die Firma durch Herrn Wingen unterrichtet worden ist. Der Zeuge erzählt dann: Er war eines Tages bei Dr. Mühlon mit der Absicht, ihm die ganze Sache zu erzählen. Als er sagte, Wingen habe die Absicht gehabt, ihm die italienische Vertretung abzukaufen, sei ihm Dr. Mühlon mit der Bemerkung in die Rede gefallen: Das ist doch

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhefsen

-ine Beleidigung für Sie. Aus dieser Antwort habe ersehen, das> Tr. Mühlon die Angelegenheit von einem anderen Gesichtspunkte ms betrachte und infolgedessen habe er das Gespräch abgcbrodjcii. Jim 6. September sei er dann plötzlich zu den Herren Hugenberg, jreget und Dr. Attichlon gerufen worden. Herr Hugenberg habe hm mitgeteilt, daß die Firma Kenntnis von dem Vertrag erhalten habe und daß er sich infolgedessen für entlassen zu betrachten hätte. Der Zeuge war darüber so bestürzt, daß r gar nicht in die Lage kam, sich borljcr zu entschuldigen. Auch später hatte er keine Gelegenheit mehr, das nachzuholen. Zeuge übt dann der lieber,Beugung Ausdruck, daß der abgeschlossene Vertrag mit Herrn Wingen nickt allein maßgebend für seine Entlassung war. Er hatte sich mißliebig gemacht durch verschiedene nach Essen gerichtete Briefe über die Berliner Vorkommnisse. Wenn er nicht irre, habe ihm Herr Hugenberg vor seinem Weg gang noch deutlich gesagt: Treten Sie nicht in die Fußstapfen ?e5 Herrn v. Perband t. Dieser hatte eine Broschüre über oie Firma Krupp veröffentlicht.

In einem weiteren Schreiben spricht der Zeuge v. Metzen vorn Berliner Skandal, der die Firma K'rupp zu schädigeir drolic. Tie Rücksicht auf diese brachte ihn zu der Hoffnung, auf eine friedliche Lösung seiner Differenzen mit der Firma: forent di« ihn berührenden Ehrenkränkungen und die finanzielle Schädigung beseitigt würden, sei er zu einer gütlichen Einigung bereit.

Es kommt nun zur Sprache, daß Herr v. Metzen 1 7 K o r n- wal^er mit nach Hause genommen hat, die jetzt dem Gericht vorliegen. Er erflärt, er habe nach seiner Entlassung die Absicht gehabt, die Kornwalzer als Waffe gegen Krupp zu benutzen, von dem er auch Brandt Kenntnis gab. E r wisse nicht, wer sie dem Abgeordneten Liebknecht aus­gehändigt habe, er habe nicht einmal eine Vermutung dafür. Brandt habe sich gesichert, indem er ebenfalls Kornwalzer zu Hause behalten habe.

Damit ist die Vernehmung des Herrn v. Metzen beendet. Zum

Der neueUrupp-Prozeh".

Berlin, 21. Okt.

Nach Eröffnung der Verhandlung teilte der Oberstaatsanwall mit, daß er an den Polizeipräsidenten das Ersuchen gerichtet habe dem jetzigen Zustande ein Ende zu machen, daß auf der Straße vor dem Gerichtsgebäude Photographen die Persönlich­keiten aufnehmen, welche an dem Prozeß beteiligt )in\ Darauf werden die für heute geladenen Zeugen bis zum Nachmittag entfallen. Dem Zeugen Tr. Liebknecht wird eröffnet, daß feine Vernehmung frühestens int Laufe des morgigen Tages zu erwarten sei.

Sodann beantragt Justizrat Dr. Gordon, als Vertreter des Herrn Direktor Eecius, telegraphisch zu laden den General v. Bücking in Wiesbaden und zw<ar zum Beweise dafür, daß Herr Dreger uieinals die Anstellung des Zeugleutnants Koge in der Artillerie-Prüfuitgskommission empfohlen unb daß er niemals etwas mit ihm über Hoge besprochen habe. Ferner bittet Herr von Gordon den Nainett desjenigen Dezernenten im Kriegsminifterium oder in der Artillerie-Prüfungskommission festzustellen, der zu­ständig ist für die Versetzung von Feuerwerker-Offizieren in die Artillerie-Prüfungskoiumission und zwar zum Beweise dafür, daß diese Versetzung .Hoges in die Artillerie-Prüfungskommission aus­schließlich geschehen ist auf Grund militärischer Berichte und ber Akten, ohne daß irgend eine Persönlichkeit der Firma Krupp darauf Einfluß nahm. Zur Begründung führte Justizrat Gordon aus: Gestern habe Herr v. Metzen seinen früheren intimen Freund Herrn Direktor Dreger bezichtigt, gegen ihn ein Äußerung des Inhaltes gemacht zu haben,ich bin schon einmal bei Herrn General Bücking gewesen und habe mit ihm über Hoge gesprochen, um diesen in btc Artillerie-Prüfungskommission zu bekommen. Wenn ich nochmals hingehe, pterkt Herr v. Bücking etwas." Auch die Verteidigung habe sich informiert und habe erfahren, daß Herr Direktor Dreger unter seinem Eide erklären, wolle, daß von dieser ganzen Unterhaltung fein einziges Wort wahr sei. Cs stehen sich nun die Aussagen des Herrn v . Metzen und des Direktors Dreger gegenüber, die beide in. gewissem Sinne in die Angelegenheit verwickelt sind. Daher müsse ein Mdment gefunden werden, um die lautere Wahrh.'it festzustellen. Wenn durch die Vernehmung von Exzellenz Bücking sestgestellt wird, daß Herr Dreger mit ihm niemals über Hoge gesprock)cn hat, so sei die Aenßerung Dregers unmöglich.

Der Ober ft aatsan walt erklärt sich mit dem Beweis- antragc einverstanden. Da es sich aber um eine militärische Dienstangelegenheit handelt, so lucrbe die Genehmigung des Kriegs­ministers notwendig sein. Deshalb bitte er, den Tag der Ver­nehmung hinauszuschieben. Die Entschließung des Gerichtshofes über den gestellten Antrag wird im Lause des Tages erfolgen.

Angeklagter Brandt gibt über diese Angelegenheit folgende Darstellung: Zeugleutnant Hoge habe ihm einmal gesagt, er habe sich bei der Artillerie-Prüfungskommission beworben, und Brandt glaubte ihn dabei unterstützen zu können, roenn er sich an Herrn von Metzen wandte und ihn fragte, ob dieser etwas tun könne, ober ob er, Branjdh. Herrn Dregiest darum bitten dürfte. Dies sei nicht geschehen. Weiter sei in der ganzen Sache nichts erfolgt.

Der Vorsitzende bittet darauf die Verteidigung, in Zu­kunft nicht plötzlich mit Beweismaterial hervorzukommen, sondern dieses ebenfalls dem Gericht vorzulegen, wie dies auch bei dem Zeugen von Metzen verlangt worden sei.

Es wird nun in der Vernehmung des Zeugen von Metzen fortgefahren. Der Zeuge erklärt auf Befragen, daß es ihm gestern außerordentlich schwer gefallen sei, Herrn .Direktor Dreger zu belasten. Rechtsanwalt Dr. Löwenstein richtet darauf an ihn die Frage, ob es richtig sei, daß er sogar einem Jnterwiewer gegen» über eine gleichartige, ja noch eine schwerere Beschuldigung gegen Herrn Direktor Dreger ausgesprochen habe. Der Zeuge gibt dies schließlich zu unb bestätigt auch, baß er dabei eine Bemerkung ge­macht habe, es sei selbstverständlich, daß auch der Berliner Vertreter der Firma Krupp von Herrn Direktor Dreger lausend über alle Einzelheiten unterrichtet worden sei.

Es wird nun in der Verlesung der Briefe fortgefahren. In einem am 18. Juni 1912 von der Firma Krupp an Herrn von Metzen gerichteten Schreiben wird auf die Schwierigkeit der Bedenkzeit für die definitive Uebernahme der italienischen Ver­tretung hingewicsen. Der Zeuge erklärt, daß er sich nicht ent­schließen könnte, die Vertretung zu übernehmen. Hätte er in dieser Zeit ein großes Geschäft gemacht, bann hätte er natürlich sofort zugegriffen. Dies war aber nicht der Fall und er hatte keinen sehr günstigen Eindruck von den Zuständen in Italien. Der Vor­sitzende verliest sodann einen vom 22. Juni 1912 datierten Brief des Herrn von Metzen an Direktor Mühlon. Dieser Brief ist die Antwort auf den Brief der Firma Krupp vom 18. Juni 1912.

Nach der Absendung dieses Briefes telegraphierte Herr von Metzen an Dr. Mühlon, er möge ihm den Brief uneröffnet zurück- schicken. Das ist auch geschehen. Das Schreiben ist bann später bei Herrn von Metzen uncröffnct gefunden unb vom Untersuchungs­richter beschlagnahmt worden, bon Ädetzen bemerkt in dem Briese, daß seine Berliner Stellung an Bedeutung verloren habe, einen um so größeren Umfang habe aber die Tätigkeit Brandts angenommen. Er 'habe den Eindruck gilfyab'-i als ob seine Berliner Stellung nur n o ch Dekoration für den Spionageapparat in Berlin sei. Der Zeuge erklärt, daß er eingesehen habe, mit dieser letzten Aenßerung zuzugeben, daß er sich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht haben könne, deswegen habe er den Bries zurückgehalten. Er habe den Bries in großer Erregung geschrieben, er wollte mit diesem Briese auf die Firma Krupp einen Druck ausüben, damit sie ihm in Italien die Ver­tretung übertrage. Den Brief hat er auch aus dem Grunde zurück- gebeten, weil er Ausdrücke enthielt, die einem Vorgesetzten gegen­über unangebracht waren. Den Widerspruch mit seiner Haltung bezüglich der italienischen Vertretung erklärte der Zeuge dahin, er habe in seiner Erregtheit uicht alles so angegeben, wie man denkt.

Justizrat Gordon kommt auf eine Unterredung zu sprechen, die Herr von Metzen mit Herrn August Thyssen gehabt habe. In dieser Unterredung habe von Metzen alles mögliche über die Firma Krupp gesagt uwd sick so schlecht gemacht, bis Herr Thyssen ihn unterbrach und erklärte, daß er da­von nichts mehr wissen wolle. Herr August Thyssen habe sich in einem anderen Falle dahin geäußert, er habe sich vor diesen Erzählungen von.Metzens nicht retten können. Da Zeuge sich dieses Gesprächs nicht erinnert und die Darstellung als falsch erklärt, beantragt Justizrat Gordon, H e r r n Au g u st T h Y s s e n als Zeuge zu laden.

Es kommt weiter eine Korrespondenz des Herrn v. M e tz e u vnd Herni Wingen zur Verlesung. Darin hat Herr Wingen darauf hingewiesen, daß die getroffenen Abmachungen nicht zulässig seien, da sie gegen Treu und Glauben verstoßen. Der Zeuge erklärt dazu' daß Herr Wingen ihm alle Verantwortlichkeit in die Schuhe schieben wollte. Dabei sei aber der Vorschlag einer Verzichtleistung auf seine Stellung unb der Bezahlung dafür von Herrn Wingen ausgegangen Ter Vorsitzende stellt fest, daß die Bedenkzeit, die Herr Wingen sich dem Zeugen gegenüber vorbehält, zusammenfällt mit der Bedenkzeit des Zeugen der Firma Krupp gegenüber. Der Zeuge bestreitet aber, daß ein Zusammenhang damit bestehe. So­dann wird der Brief verlesen, den der Zeuge als Ersatz für den telegraphisch zurückgebetenen Brief nach C^fen gejanbt hat. Es fehlte in diesem Briese die charakteristische Stelle und das .Ver-

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