Ausgabe 
12.2.1913 Drittes Blatt
 
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Ord

an Herrn Lisco reiben.

Preise für lOOUtb.

SchafeJ, Schweine 372.

- tp

gewicht

84-93

46-49

höchsten

87-95

49-53

höchsten

90-92

43 50-44 50

7880

62-6400

77-78

61/,-62

Hört! bei den Soz.) Und '?Ibenariu> macht

Rechts- Beifall

3639

3031

«fhnliche Ausführung und tvi. <ijt darar' daß früher die Sozial- demokraten sogar gesellschaftlich und persönlich geächtet wurden.

4750

42-46

7176

6377

Mk. 51-65 50-54

107110 98-103 92-98 78-85

7880 79-00

74-78

8590

8388

74-81

Mk. 9097 8896

gewicht

Bollfteischige Schweine von 120150 kg Lebend­gewicht

4042

4548

und anständigen Menschen Übel wird. Gegen unsere zustande haben wir das tiefste Mißtrauen. (Lebhafter der Soz.)

Präsident Dr. Kaempf erteilt dem Redner einen

6466

5962

5458

4650

AolMeischlge auLgemästete Färsen

Schlachtnrertes . . . . . .

Pollsteischige auSgemästete Kühe

Schlachtwertes M m l Jahren . .

Wenig gut entiuidelte Fan en . . . .

Äeltere auSgemästete Kühe und wenig gut ent- nadelte stingere Kühe . . ....

Biaßig genährte Kühe und Färsen .... K ä l. v e z.

Feinste wlastkälvee .....

Mittlere Dian- uns beste Saugkälber . kernigere Diaft» und gute Saugkälber Germgere «saugtalber......

ö cb a *i.

Weibemastschafe: llllasllämmer und Dtailhammel . .

Schwein:.

In uns Zinna Motz Sausmann i «teilt.

Lich, b' ß

Märkte.

F.C. Wiesbaden. Piebh ol»Mark 1bericht vom 10. Febr. Austrieb Rinder * 6 (Ochsen 33, Bullen 1, Kühe 32), Kälber 42,

'M iückr

1BU, 'ooxv cinnan» w Zusammv! Rutzknüvf Lkbcitcr, Knüppel, störte, Reisig in (sichen 240

Lich, d

so unrecht. (Hört! imKunstwort" eine

L ol!fleischige Schweine von 80100 k? Lebend­gewicht ßl-621/, LoUsteischige Schweine unter 80kg Lebendgewicht 6IV,-00 Bollfieljchige Schweine von 100120 kg Lebend-

(ScridbtsfaaL

Plauen lVogtlv, 8. Febr. Wegen Raubmordes, Be­truges und Unterschlagung verurteilte der Iugendgerichtshol des hiesigen Landgerichts den 15 jährigen Kaufmannslehrling Petzold zu 15*2 Jahren Gefängnis Der Angeklagte batte am 4. Januar m einem Hause der Schillersttaßc den 15 jährigen Lehrling Kun Gade mit einem Beil erschlagen und eine Summe von,650 Mari geraubt.

Z. Landau, 9 Febr. Unter Ausschluß der Oessentlichkeit beschäftigte sich das Kriegsgericht der dritten bayerischen Diviswn mit der Affäre des Obersten und Regimentskommandeurs Henigst Dom 22. bayerisclren Infanterie-Regiment, der sich ivegen Körper­verletzung und Beleidigung zu verantworten hatte. Der 9ütge= klagte wurde besclnildigt, den Berichterstatter Peter L o t h in Zweibrücken auf offener Straße geohrieigt zu haben. Das Motiv zu der Handlungsweise des Obersten wird in Presseartikeln gesucht, die sich mit den angeblich der Kritik bedürftigen Zuständen in dem genannten Regiment befaßten. Loth verweigerte aus die Frage, ob er die Artikel verfaßt habe, jede Auskunft. Das Kriegsgericht verurteilte den Obersten zu einer Geldstrafe von 50 Mark.

Marktverlaw: 'allgemein schlevvendes Geschäft, Großvieh und Schweine Ueberflanb, Kleinvieh langsam geräumt.

Preise für 100 Pfd.

Ochlen.

Pollfleischige. nuSaernäftete. höchsten Schlacht- wert es im Alter von 47 Jahren ....

Die noch nicht gezogen haben (ungejocht) . .

Junge, fleischige, nicht auSgemästete und allere auSgemästete Bull en.

Bollfleischige, ouSgew höchsten Schlachtw. . .

PoUfleischige, jüngere. t' ä ri e n. K ü h;.

einigen Jabren hier erklärt, bei objektiver Prüfung der Dinge sei die Beschwerde über Klassenjustiz nicht

Reichsanwalt ist. das ist klar, es will sich weil er Herrn Gröber anläßlich der Semiten etwas unsanft angc-

Vernrischtes.

* Ein falscher Freiherr. Eine heitere Mystifikation ist dem 25jährigen vorbesttaften und steckbrieflich gesuchten Schreinergesellen Vogelsang in Leutkirch im Allgäu gelungen. Vogelsang, der wegen Tarlehnsschwindels unb Zechprellereien ge­sucht wurde, hat es verstanden, sich unter dem Warnen eines Dr. Freiherrn v. Woellivarth Eingang in das.städtische zVrankenhaus in Leutkirch zu verschaffen, mit dem Wunsch, studienhalber den in der dortigen Gegend vielfach vorkommenden Kropf- und Bruch­operationen assistieren zu dürfen. Ties wurde ifom' gestattet, und acht Tage lang war Vogelsang als Arzt im Krankenhaus tätig,legte Verbände an, gab Weisungen an die Krankenschwestern und inter­essierte. sich besonders für weibliche .Kranke. Er verkehrte auch unter den Honorationen der Stadt und wußte sich durch gewandtes Auftreten und Erzählungen aus seiner Studienzeit in Freiburg, München und Berlin das Ansehen eines Hotten jungen Mannes zu machen, dem man nachsah, daß er hier und da vergaß, die Zeche und im! Hotel feine Rechnung zu bezahlen. In der Nacht zum' Montag um drei Uhr erfolgte nun seine Verhaftung. Sie wurde durch einen Gerichtsassessor veranlaßt, dem der Schwind­ler durch das Fahndungsblatt bekannt war. Der falsche Frei­herr b. Woellwarth mar noch im Besitz von drei Pfennigen. Vogel­sang hat ähnliche Zechprellereien auch in Friedrichshafen Verübt.

* Anschlag auf einen Fliegerschuppen. Aus Marseille, 9. Febr. wird gemeldet: In dem Militär- flugpark bei Nancy wurde Heute Nacht wieder ein Ein­bruch verübt. Tie Einbrecher versuchten, den Schuppen,

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Gietzener Strafkammer.

)( Gießen, den 9. Februar. Schwerer Diebstahl.

Der Hausbursche F. B. bei dem Wirt K. D. in Gießen hatte, angeblich weil sein Dienstherr ihm das Flaschenbier weg- schloß, eine Geldkassette erbrochen, daraus 126 Mark gestohlen und damit das Weite gesucht. Offenbar empfand er aber alsbald Reue über seine Tat: denn in Hamburg stellte er sich selbst der Polizei. Da er erst 17 Jahre und somit noch nicht voll straf­mündig ist, verurteilte ihn das Gericht unter Annahme mildernder Umstände zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat, aus die 10 Tage Untersuchungshaft in Anrechnung kamen.

E i n b r u ch s d i e b st a h l.

Der Schweizer F. W. B. von Käsemark war im November v. Js. aut dem Rinderbüger Hof beschäftigt, gab aber seine Stelle aut, weil er mit einem Knecht Streit bekam. Am Abend des nächsten Tages kehrte er nach dem Hot zurück und schlich sich in das Haus ein. Hier stieg er in die Stube des Knechts, mit dem er sich ent­zweit hatte, erbrach einen Handkoffer, dem er ein Portemonnaie mit 34 Mark entnahm und stahl außerdem eine Hose, ein Metzger­in esser und aus einem unverschlossenen Schließkorb ein Spar­kassenbuch über 100 Mark. Ein Teil des am nächsten Tage ab= gehobenen Geldes verausgabte er. Strafe: 1) Monate und 2 Wochen Gefängnis, abzüglich eines Monats und 2 Wochen Unter- suchungshaft. Der Angeklagte nahm die Strafe sogleich an.

Sittlichkeitsverbrechen.

Der im Armenhause zu Friedberg wohnende 45 jährige ver­heiratete Arbeiter A. Sch. batte sich im Sommer v. Js. an mehreren Mädcl>en unter 14 Jahren, die in demselben Hause wohnten, vergangen. Strafe: 1 Jahr 6 Monate Gefängnis abzüglich eines Monats Untersuchungshaft und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren

Berufungsverwerfung.

Der Knecht G. M. von Wisselsheim war vom Schöffengericht Bad-Nauheim wegen -körperverletzung zu 3 Monaten und 3 Wochen Gefängnis verurteilt worden, die beiden Mitangeklagten, die Wirt­schaftsinhaber I. und W. N. von Wisselsheim, dagegen waren sreigesprochen worden. Dieses Urteil mürbe von M. wegen der Strashöl)e und von der Staatsanwaltschaft wegen der Freisprechung der beiden N. angefochten. Die erneute Verlwndlung vor der Strafkammer führte zur Verwerfung der beiderseitigen Berufungen und zur Bestätigung des schöffengerichtlichen Erkenntnisses.

Späte Sühne.

Der Maurer G. B. von Günthers war vor mehreren Jahren auf der Fahrt von Nieder-Gemünden nach Fulda von dem kon­trollierenden Bahnbeamten angehalten worden, weil er keine Fahrkarte hatte und den Beamten durch eine ungültige Karte zu täufrfxn suchte. Ta er bei dieser Gelegenheit die Bahnbeamten mit Beleidigungen überhäuft hatte, war Anklage wegen Betrugs und Beleidigung erhoben worden. Sein Aufenthalt wurde indessen erft im Herbst vorigen Jahres bekannt. Tas Schöffengericht Homberg batte ihn in eine Gefängnisstrafe von 8 Wochen ge­nommen und außerdem Haftbefehl gegen ihn erlassen Auf die Beratung des Angeklagten ermäßigte die Sttafkammer die Ge- langnisstrafe auf 6 Wochen und rechnete ihm außerdem die Untersuchungshaft aus die Strafe an.

Wegen

Ucbcrtrctung der Wan berge werbe st euer hllrrt*^bic-?an-cI^tc d. und A. F. ton Büdingen Strafbescheide trlyaltciL ^chonengericht B. war aut ihren Einspruch zu einem ^reifpruch gekommen. Zu demselben Ergebnis führte auch die Verhandlung vor der sttafkammer. Tas Gericht nahm an, baß eine Dorbenge ^citcHung erfolgt sei und somit die Tätigkeit i; i Ungeklagten außerhalb des Rahmens des Wandergewerbes liege.

Ja, ist das jetzt anders? Ist das nicht die ganze Politik in Preußen? Lachen rechts?, Wie geht man gegen die Aerzte vor? Tie Bureaukrakie steht auf dem Standpunkte^ Jeder­mann muß einen Borge fetzten h a v en. Ter Redner erzählt einen Fall, der ihm passiert ist, mit dem er das illustriert. Auf die aüjeitigc Heiterkeit sagt er: M i r t ft wirtlich zum heulen!

Jede Freiheit des einzelnen, jede Initiative mit den besten Zielen wird unterdrückt zugunsten der Bureaukratie. Der Redner erörtert die Frage deS Turnunterrichts. Ein Elternver­ein, der mit den Kindern zusammenkommt, wo die Kinder unter Aufsicht der Eltern spielen, wird verboten, weil er erst eine be­hördliche Konzession haben muß! Wenn die deutsche Mutter mit ihren Kindern spielen will, bedarf sie einer Konzession unserer Behörde. Herr Müller-Meiningen,das ist I h r V e r- e i n s g e s e tz , das ist die erste Blockfrucht, die Sieder deutschen Frau in den Schoß geworfen haben". Wir wißen, auf welchen Gebieten wir mit Ihnen zusammen zu kämpfen haben, aber in dieser Beziehung machen wir Ihnen keine Konzessionen. Würden Sie erleben, was wir alle Tage erleben. Sie würden die Erbitte­rung, die wir über die Klassenjustiz bekunden, nicht als lieber- tieibung ansehen. Es ist der Arbeiterschaft gelungen, einen jehr großen Teil der jungen Arbeiter aus der Kneipe herauszuholen. Fängt man nicht schon im vierzehnten Jahre an, bann ist es zu spät, und daran hindert uns die politische Polizei, die preußische Justiz und insbesondere das Oberverwaltungsgericht.

Ist es jemand eingefallen, die Jugendwehr für politisch zu erklären? Sie aber (nach rechts) sitzen mit gekreuzten Armen da und lächeln hämisch. Die Konservativen sind gewöhnt, daß die Justiz ihnen die Hasen in die Küche treibt. Der Redner spricht zum Schluß über die Strafreform. Jetzt sollen einige Sachen boripeg genommen werden, die Verschärfung des Nöti - gungs rechts. Es foH wieder gemacht werden, wie beim Vereinsgesetz, wo die kleinen Fortschritte die Rosinen waren, mit denen den Herren der Kuchen mundgerecht gemacht wurde. So soll es auch hier sein: Ein Kuchen, vor dem c8 jedem denkenden

Voß 5o8 Parlament gegen biepn Eingriff ist. Notwendig ist ein deutsches Richtergefetz und die Reform deS DisziplinarrechtS. (Beifall.)

Staatssekretär Dr. Lisco: . .. , . . /

Ich werde ganz genau, wie auch das Parlament es will, immer für die Unabhängigkeit des Richters eintreten. Ob ge­rade in dem hier erwähnten Falle in diese Unabhängigkeit einge­griffen ist, ist noch nicht gesagt. Ich laste vollkommen dahin- gestellt, ob diese ärztlichen Vereine wirtschaftliche Geschäfts- betriebe sind, ober ob fte Jdcalvereine sind. Sie haben sich ver- ereinigt um gemeinschaftlich ihre sämtlichen Honorare von einer Geschäftsstelle aus einzutreiben. Tas dürfte schon ein wirt­schaftlicher Geschäftsbetrieb sein. Ter Minister des Innern ist dieser Meinung. Der Erlaß des Ministers soll aber keineswegs eine Direktive für die Richter sein. Er soll die Gerichte nur auf­merksam machen, e 6 sollen Anregungen sein. (Lacken links.) Das ist ein Recht, das der Minister hat, wie eS jeder von Ihnen hat.

Ich erinnere z. B. an die Ausführungsbestimmungen zum Handelsgesetz von 1899 Dort handelte es sich um zulässige und unzulässige Eintragungen ins Handelsregister. Artikel 3 be­stimmt, daß die Gerichte, die Beamten der Staatsanwaltschaft, die Polizei- und Gemeindebehörden und Notare von den zu ihrer amtlichen Kenntnis gelangten Fällen einer Unterlassung der An­meldung dem Registerrichter Mitteilung zu machen haben. ES handelt sich also um eine Mitteilung. Das hat auch der Minister deS Innern beabsichtigt und nichts weiter. Bei der Ein­ziehung von Kun st werken war bereits in dem früher vorgelegten Entwurf der Strafprozeßordnung angeordnet wor­den, daß der Beteiligte vorher gehört werden soll. Diese Bestim­mung wird auch in dem neuen Entwurf aufgenommen werden. Aschenurnen werden ebenfalls al5 Grabdenkmäler angesehen werden können, soweit sie äußerlich als Ruhestätten erkennbar sind. Das Motoproprio quantavis dilizen t i a hat in Preußen keine Gültigkeit: ich kann nur auf die Ausfuh- rungeiVdes Ministers des Auswärtigen im preußischen Abgeord- netenhause Hinweisen. Eine Erhöhung der Revisionssumme ist nicht in Aussicht genommen. Wir wollen aber eine geordnete Rechtspflege sichern und würden gegebenenfalls dafür neue Senate fordern oder eine allgemeine Revision der GerichtSverfastung ab­warten.

Auch das Verfahren beim Offenbarungseid wird am besten erst bei einer Reform des Zivilprozeßverfahrenö erledigt. Im übrigen würde ich empfehlen, alle solche Einzelfragen erst bei der allge­meinen Revision des Prozeßverfahrens zu regeln und nur in ganz dringenden Notfällen jetzt schon einzugreifen, lieber den Kon­flikt in Frankfurt ist mir amtlich nichts bekannt. Die Sache gehört aber in letzter Instanz vor das Forum des Reichs­gerichtes, und dieses wird darüber entscheiden. Die Aeußerungen des Aba. v. Trampeczynski, daß der preußische Minister des Innern gegen^ Die Reichsverfassung handele, weise ich zurück. Schon mein Vorgänger hat eingehend nachgewiesen, wie streng und gewissen- haft die Bestimmungen der Reichsverfassung beobachtet werden. Auch das agrarpolitische Gesetz in Preußen ist sehr eingehend auf feine Zulässigkeit geprüft worden, und es ist vollständig gesetz­mäßig zustande gekommen. Wenn der Abg. v. Trampczhnski weiter sagte, die Politik müste vor der Tür der Gerichte Halt machen, so geschieht das ohnehin. Um seine Aeußerung zu charakterisieren fehlen mir die Worte.

Abg. Heine (Soz.):

Es find so viele hochwichtige und interessante Fragen ge- ftteift worden, daß leide.' die 8m* nicht reicht, auf sie einzugehen. Nur das Wichtigste. Herr Oertel fragt, warum unser Kommis- sionsmitglied wegen seiner Stellung in Sachen des sechsten ReichöanwaltS dementiert ist. Nun, ich kenne jemand, der, nach­dem er höchst wichtig' Aeußerungen gegen wichtige Persönlich­keiten getan, sich dann wie der alte Wrangel hlgstellte und sagte: Ick dementiere mir! Warum das Zentrum gegen den sechsten

in dem sich die -Zweidecker befanden, zu erbrechen und in Brand zu stecken. Als sie entdeckt ivurden, er­griffen sie die Flucht und entfeinten. Die Militärbehörde! glaubt, daß der Urheber des Attentats die Absicht lstttte, bic Flugzeuge zu zerstören. Die Polizei dagegen neigt der Ansicht zu, daß die Uebeltäter gewöhnliche Aebe waren, die sich der großen Benzinvorräte hatten bemächtigen wollen.

* Französischer Werber? In Munster am Stein wurde am Sonntag der in Kirn ivohnhaste Zahntechniker Bechtold unter dem dringenden Verdacht, für die Fremden­legion als Werber tätig zu sein, v er hastet In der, Begleitung Bcchtoldts befand sich ein junger Mann aus Frankfurt a. M., der mit einer Fahrkarte nach Belfort versehen war. Heute früh weilte ein Polizeibeamter aus Münster am Stein in Kim, um in der Wohnung des Bechtoldt eine Haussuchung vorzunehmen.

* Gl ü ck im U n g I ü cf. Der aus Südafrika stammende Maler Soloma Dospek begab sich nach Tripolis, um gegen über der berühmten Brenengruppe zu malen. Plötzlich verlor er das Ilebergewicht und stürzte in den 90 Meter tiefen Abgrund. Ein Glück im Unglück war, wie demBerliner Tageblatt" cv- meldet wird, daß der Maler, bevor der brausende rdjlunb ibn verschlang, im Gestrüpp hängen blieb und sich an einem Felsvorsprung festklammern konnte Mit großer Mühe gelang es, den Künstler an einem Seil aus seiner heiklen Lage zu befreien.

* Hochverrat? Ein demBerliner Tageblatt" zu­gehendes Gerücht will wissen, daß das Mitglied einer sehr be­kannten preußischen Oftiziersfamilie in der Mitte der vergangenen Woche unter dem Verdacht des Hochverrats verhaftet und in das Moabiter Untersuchungsgefängnis eingeliefert worden sei. Der Verhaftete soll jedoch nach einer mehrtägigen Haft gegen eine hohe Kaution gestern aus dem .Gesangnts enUasten worden sein.

** Die Rettungsstation Stolpmünde der deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger tele­graphiert: Am 9. Febr. von deut schwedischen Dampfer Tor", gestrandet östlich der Molen von Dtolpmünde, mit Getreide von hier nach Kopenhagen bestimmt, neun Mann gerettet durch RettungsbootGeneralpostmeister" der Ost-- ftation. -- Tie Rettungsstation Horumersiel der gleichen Gesellschaft telegraphiert: Am 8. Febr. von einem Schleppdampfer, Kapitän Niatchen, gestrandet auf Mellum- platc, mit zwei Pontons, von Helgoland nach Wilhelms­haven bestimmt, vier gerettet durch das Rettungsboot Meta Hartmann" der Station Bottsfahrt sechs Stutrden.

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nungSruf wegen seiner Bemerkung im ersten Teil seiner zwei­stündigen Rede, daß die Reichsanwaltfckaft sich im Prozeß gegen Liebknecht einer politischen Gehässigkeit und Ehrabschnelderei schuldig gemacht habe; der Präsident verliest die Aeußerung im Zu­sammenhang unter andauernden Rusen der Soz.: Sehr richtig! Gut gesagt! Die Rechte begleitet den Ordnungsruf mit Beifall.

Abg. Dr. Bell (Zentr.):

Wir lehnen den sechsten Reichsanwalt aus sachlichen Gründen, nicht aus Animosität gegen den Staatssekretär ab. Wir sind miß­gestimmt, aber nicht gegen ihn, sondern gegen den Reichskanzler und werden diese Mißstimmung bet der bald kommenden Ge­legenheit auch sachlichen Ausdruck geben. Die Leichenverbren­nung ist eine Anschauungsfrage. Das bayerische Epistopat hat in seinem Erlaß nur sein Recht und seine Pflicht wahrgenommen, unsere Weltanschauung zum Ausdruck zu bringen. Eine solche Frage mit Scherzen zu behandeln ist umvurdig.

Der Redner trägt einige Einzelwünsche für eine vorläufige Rechtsreform vor; so z. B. in bezug auf das Schutzbedürfnis von Leuten, die nicht geisteskrank aber unter Voraussetzung des § 51 freigesproch-'n sind Er wendet sich dann zu den Fragen des Richter- und des Anwaltsstandes. Die unsoliden Elemente aus Richter- und Staatsanwaltsstand sollen ausgemerzt werden, gewiß, aber auch bei den Rechtsanwälten. Dieser Stand muß ei dem kolossalen Andrange vor Proletarisierung geschützt werden. Aber die Verfehlungen Einzelner soll man nicht dem Stande zur Last legen.

Er wendet sich gegen den Abg. Heine. Das ewige Wort Klasienjustiz werde im Volke anders verstanden, als er zu unter­legen suche.

Mittwoch, 1 Uhr: Der sozialdemokratische Wahlrechtsantrag.

Schluß 7 Uhr,

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faßt hat. (Unruhe im Zentrum.) Freilich habe ich damals die Aufregung, mit der Herr Lisco seinen Amtsvorgänger Nieberding in Schutz nahm, nicht recht verstanden. Wir haben doch alle Nieberding gekannt und wußten alle, daß er ultramontan war. l(Unruhe uno Lachen im Zentrum.) Ja; das bürgerliche Gesetz­buch zeigt an verschiedenen Stellen Spuren von der Nachgiebig­keit des damaligen Staatssekretärs gegen die Kräfte jenseits der Alpen in der römischen Kirche. Ich wünschte nur, daß der jetzige Staatssettctär diesen Kräften etwas mehr Energie zeigen würde. Von uns ist es eine Demonstration, wenn wir den Reichs- anwalt ablehnen.

Die Schuld ist noch nicht verjährt, die die Reichsaiiwaltschast im Prozeß gegen nuferen Liebknecht auf sich geladen hat, als Ols- hansen gegen diesen Mann, der nichts als seine politische lieber» zeugung vertrat, Zuchthaus beantragte; Solange die Reichsan- waltschast sich nicht scheut, einen polnischen Gegner die Ehre ab» Zuschneiden, so lange mag sie sich ihr Brot von denen sich erbitten, <in deren Tisch sie sich setzt. ^(Beifall bet den Soz., Unruhe.) WaS Abg. Oertel über die Sensation gesagt hat, ist so wahr, daß man es fast als Gemeinplätze bezeichnen kann. Die Sensationspresse ist dieselbe, die aus Servilismus und Sensationslust die Dynastische ist, dieselbe Presie, die mit Begeisterung schildert, wie sich das Volk traf der Straße rauft, wenn Seine Majestät einen Zigarrenstum­mel wegwirft. Ter Pöbel, der an den Sensationen Jnteresie bat, ist derselbe, der ruft: Köpft, peitscht, schießt mit Kartätschen! Und d.r wird Herr Oertel fagcii: Das ist die wahre Stimme des Volkes! Gegen neue Bestimmungen zur Bekäinpfung der Schundliteratur müssen wir unS aussprechen, weil wir der Polizei nicht eine neue Waffe in die Hand geben wollen, die sie vielleicht gerade gegen unsere tiefsten und ernstesten Schriftsteller anwenden würde. Weil Polizei und Staatsanwaltschaft hier häufig kein richtiges Hrlcil gezeigt haben, sind die Sachverständigen unentbehrlich.

Der Redner bringt einc Reihe Beschwerden vor auf dem Gebiete d:L Arbeiterrechts. Im Bergwerksbezirk Dort­mund hat man den Bergarbeitern das aktive und pasiive Wahl- recht zu"t Gewerbegericht genommen. Man hat dort nicht für die örtlichen Bezirke die Kammern des Gewerbegerichts .eingerichtet, sondern die Zeche. Man darf nur die wählen, die in der Zeche beschäftigt sind: bann aber werden diese vom Arbeitgeber abgelegt und du Wahl wird nach dem Statut für nichtig erklärt. Der preußisckte Handelsminister hat daS gebilligt; was sagt bet Staatssekretär dazu, denn das Gewerbegericht ist dock ein Stück Reichsrecht k Der sozialpolitische Wind webt in Preußen so, daß er womöglich über die Rechte der Arbeiter hinwegweht. Ebensogut kann der Minister in das Statut hi ne in schreiben: ein Sozialdemo­krat ober ein Mitglieb bes alten VerbanbeL darf nicht gewählt werden ober darf nicht wählen! Der Fall Hildebrand war eine verfehlte Taktik, aber Taktik hat mit dem Recht nichts zu tun. Nein, Herr Müller-Meiningen, damit schlagen Sie uns nicht. ES ist, alö ob man in das Faß der Danaiden schöpft: immer verläuft die Debatte in gleicher Weise. Ich hätte längst dieses Reden hier aufgegeben, wenn ich nicht das Recht wirklich Jnr eine heilige Sache hielt.

Keine Klassenjustiz? Als ein Redakteur betPost" gegen meinen Freund Fischer die Anschuldigug erhob, er habe als Leiter der VorwärtSdruckerei Schmiergelber bei der Maschinenbeschaffung erhalten, wurde ein Verfahren gegen F»scher cingclcitet; und als sich habet gleich herauSstellte, baß die Sache erlogen unb erstunken roar, wurde bad Verfahren eingestellt. Aber diese Bloßstellung eines konservativen Verleumders, der diese Verleumdung auö dem Bu­reau deö Polizeipräsidiums hatte (Hört! Hörtl b. b. S^z.), führte nicht zu einem Verfahren gegen ihn. Wenn man solche Dinge Jahr für Jahr, Monat für Monat erlebt, sagt man nickt: ach, du liebe, gute Justiz, sie hat sich nur etwaö geirrt! Der Redner trägt 3um Teil au5 feiner eigenen Praxis eine Reibe weiterer Fälle vor, aus denen er ein zweierlei Recht in der Gerichtspraxis be­weisen will.

Auch der frühere nationalliberale Abg. Dr. Heintze hat vor