Nr. 188 Zweiter Blatt
163. Jahrgang
Erscheint tiglich mit Ausnahme bei bonntaqS.
Die „Eietzener Zamiliendlätter" werden dem »Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, dal „Kieisblott flr de« Kreis (Heften** zweimal wöchentlich. Tie „Londioirtschaftlicheu Seit, fragen“ erscheinen monatlich zweimal.
Eichener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberheffen
Mittwoch, 13. August 1915
Rotationsdruck und Verlag der Br üblichen UnioerfitäK - Brich- und Steinbnidereu R. Lange, Lieben.
Redaktion, Expedition u>id Druckerei: Schul- strafte 7. Expedition und Verlag: ejy» 51. Redaklic-me-GKl 12. Tel.'Adr.:A,rze,gerLieven.
Ährenden Bilder besonders zu benennen ist daraus Hnzu nntfen, t>ai; in den Z ugendvorstcllung en in vernünftig ' Abwnbslung mit Bildern unterhaltenden Inhalts auch wissens werte Vorgänge belehrenden Inhalts vorgeiüdrt werden n llung • nicht länger als bis acht Uhr abend -
Vorstellungen anerkannt sind, dürfen jugendliche . ui Begleitung ihr r Eltern oder sonstiger anfsictusdereclnig tonen und auch nicht länger ai-_- bis acht Uhr abends zugclas werden. l^gcn das Verbot eines Bildstteijens steht den Beteiligten das Beschwerderecht zu: endgüllig entscheidet das Ministerium des Innern. Tic Kosten der Prüfung der Bildstreisen sollen von den .äinematographenbesitzern getragen werden.
Wie man sieht, schlägt der Entwurf der württembergi schon Regierung einen Mittelweg ein, mit dem sich im allr gemeinen auch die Kinematobraphenbesitzer, soweit sie nicht auf Sensationen und blutrünstige Schauergeschichten versessen sind, werden befreunden können. Freilich wird in dein Entivurf wohl auch noch manche Bestimmung schärfer und weniger dehnbar gefaßt werden müssen.
Marburg und feine Zöger.
Marburg, 11. Aug
Am 9., 10. und 11. August b. I fand in dem benachbarten Marburg anläßlich des hundertjährigen Bestehens des Kurhes- siichen Iägerbataillons Nr. 11 ein großes Iägerieit statt, zu dem sich eine große Anzahl Teilnehmer äus saft allen (hegenden unseres deutschen Vaterlandes eingefunden hatte. Tie Freud? des Wiedersehens der Kameraden, von denen sich viele seit bxm Feldzuge 1870 71 nicht mehr gesehen halten, war unbeschreiblich und ost geradezu rührend. Unter den Festteilnehmern, kenntlich durch grüne Iägerfeldmützcn und geschmackvolle Feswbzeichen, sah man natur- gemäs viele Fvrftbeamte in ihrer kleidsamen Walduniform und es machte einen erhebenden Eindruck, diese wetterharten Iäger- gestaltcn aus dem Neinhardsnxrld, ber Rbon, dem Vogelsberg usw. in so großer Zahl „hier zum löblick^n Tun vereinigt" zu sehen. Ter Verlaus der Feiern sei hier nur kur; erwähnt, besonders da dies? bereits in Nr. 186 des Gießener Anzeigers veröffentlicht sind und diese Zeilen sich genanntem Bericht ergänzend anschließen sollen. Außer dem in diesem erwähnten Herrn^ dem Inspekteur per Jäger und Schüßen, .verrn General ma:?r Santag, und dem Vertreter der hohen Inhaberin des Bataillons, der Königin- Mutter Margherita von Italien, Herrn Lberft Calderari, sei von d-n vielen anwesenden früheren Lfsizieren des Bataillons auch £>crr Generaloberst Emmich erwähnt, der, ehe er seinerzeit die Führung des Bataillons übernahm, vorher in Gießen unserem 116. Re
müssen, das ganz genau weiß, wo es der Schuh drückt.
Im Mittelpunkt des von dem Generalsekretär des Kammer- tages Tr. Meusch (Hannover) erstatteten Iahresrückblicks stand naturgemäß der Bericht über die am 30. Juni und 1. Juli d. Zs veranstaltete Handwerkerkonserenz im Reichsamt des Innern. Die !>tonserenz war in erster Linie dazu bestimmt, dem Kammer tag Gelegenheit zur Begründung der eingcreichten Denkschrift zu geben und eine gegenseitige Verständigung zwischen den Ver- ttetcrn der Verbündeten Regierungen und denen des Sammeltages, welchen Vertreter des ZcntralausschusseS der vereinigten In nungsverbände beigesellt waren, herbeizuführen. Das Ergebnis der Konsercnz, das selbstverständlich noch nicht als endgültiges Resultat anzusehen ist, kann als ein für den Karnmertag sehr zufriedenstellendes bezeichnet werden. Dies gilt vor allem auch für die in der Denkschrift behandelten Kardinalfragen des Handwerks, von denen die Frage „Fabrik und Handwerk" mit Recht in den Vordergrund gestellt war. Das bereits feit Jahren verfolgte Ziel der Kammern und des Kammertages war hier dic Anerkennung der Existenzmöglichkeit von Großbetrieben des Hand- werls durch Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung, die unbekümmert um die Grone des Betriebes und der bisher ausschlaggebenden Merkmale zum Handwerk gehören sollen, wenn das gesamte Betriebssystem ein handwerksmäßiges ist. Nachdem bereits auf der zweiten Konferenz int vorigen Jahre in dieser Frage zwischen den beteiligten Jnteressentcnverbänden eine Annäherung erzielt worden war, ist in diesem Jahre von den Vcrtreteim der -Verbündeten Regierungen die Anerkennung des B e - gritts des Großbetriebes im Handwerk erfolgt. Hinsichtlich der gesetzlichen Festlegung der Anerkennung war man 'ich darin einig, das; eine reinliche Scheidung zwischen Gewerbeordnung des Handelsgesetzbuchs erfolgen solle, indem bei gleichzeitiger Anerkennung des Großhandn'erksbegriffes in der l^e- n>erbeordnung das Handelsgesetzbuch auf sein rein privatrecht- liches Gebiet beschränkt würde. Eine solche Neuregelung würde die Frage „Fabrik und Handwerk" grundsätzlich auf einen ganz anderen Boden stellen. Sie würde die Organisation des Hand- werks durch die Beibehaltung leistungsfähiger Bettiebe weseitt- lich stärken. Sie würde darüber hinaus die offizielle Anerkennung des wirtschaftlichen Aufschwungs bedeuten, den das Hand werk als geschloffener Stand in den letzten Jahrzehnten genommen bat. Tic Entscheidung von Streitigkeiten über die Eigen schatten eines Gewerbebetriebes wird im übrigen nach wie vor Tatvestandsfrage bleiben und infolgedessen das Eutschiidungsoer- fabren bei der großen Ausdehnung dieses Gebietes eine bedeutende Rolle spielen. Während bisher für die Entscheidung je nach der Veranlassung ;um Streit ganz verschiedene Spruch- stellen, wie Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichte und or deutliche Gerichte, zuständig sind, ist in der letzten Konferenz in dieser Beziehung des Schaffung eines neuen Inftanzenzuges für ixrartige Streitigkeiten ins Auge gefaßt worden.
Seitens der Regierungsvertteter wurden äußerst gewichtige Gründe gegen die Anträge der Vertreter des Handwerks aut Strei chung dos § 100 q vorgebracht. Tas äußerste Maß des Ent aegenkommens der Negierung stellte eine Ncusormnlicrung des Wortlauts des tz 100 q dar, wonach gesetzlich die Zwangs- innung, die künftig den Namen „P f l i ch t i n n u n g" führen soll, ausdrücklich zur Preisfestsetzung berechtigt ist, ohne iedoch ihre Mitglieder zur Einhaltung dieser Preise gegen ihren Dillen verpflichten zu können. Es wird somit die Einheitlichfeit der Rechtslage zwischen Zwangs- und freien Innungen durch eine Acndcrung des Wortlauts des § 100 q auch äußerlich zum Ausdruck gebracht.
Ter konservative Reichstagsabgeordnete v. M a l kew i tz Stettin teilte mit, daß im Aussch uß über die Frage einer gesetzlichen Regelung des Berdingungswesens eifrig gearbeitet werde. Natur lick lämen dabei auch parteipolitische Tendenzen zur Geltung. £b nun der grundlegende Antrag Gesetz werde ober nicht, soviel sei gewiß, daß im Ausschuß Arbeit geleistet werde, die dem Handwerk zum Segen gereiche.
An zweiter Stelle sprach im Auftrage der Handwerkskammer
ficcr rrnd Flotte.
Reform der Bewaffnung unserer Kavallerie.
Es verlautet, das; sich ein neu gebildeter Kavallerie- Ausschuß mit der Frage der Umbewaffnuna der Reiterei in bezug auf die Seitenwaffe, den Säbel, befassen soll. Man behauptet sogar, daß an Stelle des derzeitigen geraden Säbels dem Reitersmann-e in Zukunft ein dreikantiger« Stoßdegen gegeben werden solle. Der Wunsch nach dieser Waffe soll aus der Front heraus laut geworden sein. Wie weit alles das zutrifft, mag die Zulunst lehren. Vor Jahren sprach sich das Gerücht herum, es solle der Kavallerie an Stelle des Säbels ein kurzes Seitengewehr zum Auspslanzen auf den Karabiner verliehen werden. Man verkennt oftmals die Bedeutung der Kavallerie. Wohl ist eine gute Schußwaffe auch für den Reitersmann heutzutage eine zwingende Notwendigkeit — im Feldzuge 1870/71 besaßen die sogenannten schweren Reiterregimenter, Kürassiere und lUau 'n, nur eine alte Pistole und erhielten erst im Laufe des Krieges eroberte Ehassepots —, immerhin ist hier die Schußwaffe eine Art Nebenwaffe. Tie drei Hauptmassen sind und bleib "n: das Pferd, die Lanze und der Säbel! Ter Säbel kommt als blanke Waffe in Betracht nach einem etwaigen Verlust der Lanze beim Angriff für den Fall, daß diese bricht, im Leibe des Gegners stecken bleibt ober, da sie ans Stahlrohr besteht, sich verbiegt. Der jetzige Säbel ist an sich -icht gerade unzweckmäßig, aber für eine Retterwaffe etwas zu leicht; ein Hieb muß nicht mir durch die Muskelkraft des Armes allein, sondern auch durch die Sckiwere der Waffe rr,rlen. Ein gebogener Säbel bietet gegenüber dem graben immer Vorteile, benn was man beim Einzelgesecht zu stechen bat, kann zur Not auch mit dem krummen Säbel ausgeführt werden. Ein dreikantiger würde aber nach dieser Richtung vollständig versagen unb im Nahekampf den Reitersmann nach etwaigem Verlust seiner Lanze in eine recht unangenehme Lage bringen. Ist er, wie der jetzige Säbel $ar am Sattel befestigt, bricht dem Manne die Lanze und ftürxt er, so steht er in diesem Augenblick ohne jede Waffe da. Wohl kann er sich irgend eine solche im großen Gefecht aufsammeln, aber das ist doch ein schlechter Trost.
Wenn nun der Kavallerie-Ausschuß zusammentritt, dann mag er alles dies erwägen und im Sinne des Generals v. Kleist im Reitersmann nicht den berittenen Infanteristen erblicken. Die Lanze bleibe, der Säbel werde ruinier am Tragriemen auf der linken Seite befestigt und auch der Karabiner nehme wieder den alten Platz ein M u ß ein neuer Säbel kommen, so entscheide man sich für einen solchen zum Einhauen, beileibe keinen zum Aufpflanzen, wie ihn die französischen Kürassiere noch 1870/71 hatten. Man lasse den Reitersmann, wenn er einmal zur Parade zu Fuß erscheint, nicht mit umgehänglem Karabiner, sondern wie früher mit: Gewehr auf! antreten.
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Stuttgart, 12. Slug. (Privattelegramm.) Tie nach der Wehrvorlage für Württemberg zu schaffende Unter- offiziersbildungsanstalt wird in Ellwangen errichtet werden. Die Anstalt wird bis zum Herbst 1914 fertiggestellt fein.
über die Errichtung brr Hau ptftelle für Verding ungS- wesen beim Deutschen Handwerks und Otaverbefammn T ige. Ter Redner führte u. a auS: Ich begrüße es, baß die bt'inhir'n Regierungen, namentlich der preußische Minister ber öffentlichen Arbeiten Breitenbach, der eine balde Million Arbeiter bricb-lfiigt unb damit ber größte Arbeitgeber ber Welt ist, Grundsätze ausgestellt haben, die nur nur gut beißen können. Ter Redner verlieft einen entsprechenden Erlas; des Eisenbabnmrnisters und fragt: Wird diesem Erlaß von den Nachgeordneten Behörden Folge geleistet? (Stürmisckx' Zurufe: Nein!) Ihre Pfuchl ist es, Im i*»r Vertretern der Bundesregierungen unparteiisch Antwort auf solche Fragen zu geben, damit diese Vertreter wissen, woran sie sind. Tie Arbeiten des Aussclnrsses geb-n ja rüstig vorwärts WaS dabei herauskommen wird, wissen wir Durläufig nicht. Wir sind der Meinung, daß wir uns in erster Linie auf die Selbstknlft stützen müssen. Dir haben nun in Berlin die ErriäXung einer Hauptstelle für VerdingungSwesen befd,lopen Voraussetzung dafür ist die Errichtung von Derdingungsstellen bei den einzelnen Handwerkskammern. Tas erfordert grobe Opfer, wir erhoffen daher auch eine finanzielle Unterftiitung durch das Reich. Daß die Hauptstelle einh.itlicle Preise für garu Teutfdtfanb schaffen Tonnte, ist natürlich unmöglich. Tic Leitung der Haupt stelle soll selbstverständlich in engster Verbindung mit dem Handwerks- und Ge- roerbefanrmertage stehen, ihr Sitz ist daher nach Hannover verlegt worden.
Nackt kurzer Aussprache wurde eine cittfurctbenbc Enlschtiesumg des Vortragenden einstimmig angenommen.
Hierauf sprack) Handwerkskammersetrctär Ebeling (Lsua- bnick' über den „Schutz von Handwerksbetrieben gegen Einsprüche ber Nachbarn wegen Belästigung durch Geräusch".
Tie Versanrntlung nahm hierzu folgende Enlsclüicssing an: „Tie verschiedenen Prozesse, die in jüngster Zeit unter Auslegung der Geräusch Paragrapbeu eine ticfgehnibc Beunruhigung des Gewerbeftandes herb ei geführt haben, veranlassen den Handwerks- und Gewerbekammertag zu dem dringenden Ersuchen an die gesetzgebenden Faktoren, Maßnahmen in Erwägung zu pichen, nm_ Handwerks- und Otaücrbcbctriebe gegen ungerechtfertigte Ansprüche der Oft undftiicks Nachbarn zu schüfen."
Tie Beratungen der Tagung merben morgen fortgesetzt.
15 Deutscher Handwerk- und Gewerbekammertag.
H all e a. S., 12. Aug.
Ter 15. Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag wurde heute vormittag hier in Anwesenheit staatlicher und städtischer Vertreter, sowie zahlreicher Delegierter der angeschlossenen Korpo rationen aus allen Teilen des Reick>es mit der ersten Hauptver sammlung eröffnet. Der Vorsitzende Herrenhausmitglied Klempner Obermeister Plate (Hannover' eröffnete die Sitzung mit Be grüßungsworten an die Teilnehmer. Geh Lberregierungsrat im Reiärsaml d. Innern S p i e l h a g e n begrüßte die Tagung im Namen der Reichsregierung unb der iiichtpreus.isch. Bundesstaaten Die bedeutsamste Frage, die in diesem Jahre auf der Tagung behandelt werden soll, sei woljl die der Ausgestaltung der Hand- w er ke r g e se tzgebu n g. Es ist, so sagte er u. a , eine um fassende Aktion auf diesem Gebieie in gesetzgeberischer Form in Aussicht gestellt worden. Ihr Ausschuß hat hierzu eine größere Denkschrist ausgearbeitet, die, wie ich gern sage, sehr sachkundig und dabei sehr maßvoll gehalten ist. Sie wissen, daß bieferf -JU vor einigen Wochen im Reicktsamt des Innern eine Konferenz tagte, au der Vertreter der Reichs- unb Staatsbehörden unb auch des Handwerkerstandes teilnahmen. Ten Beratungen dieser Konferenz hat ihre Tenksclwift zu Grunde gelegen, lieber die Ergebnisse der Konferenz wird Ihnen unter Punkt 1 der Tagesordnung noch näheres mitgeteilt tverden. Ich will nur hervoriteben, daß diese Deutsthrift manche nicht unwichtige Einzelheiten enthält, aber doch nur Einzelheiten. Was dem Handw-erl' fehlt, ist eine groß zügige Reform. Man darf nicht sagen, daß alle Hoffnungen, die man au das Handwerkergesetz von 1897 geknüpft hat, sämtlich vereitelt worden sind. Im großen und ganzen haben sich diese Vorschriften gut bewährt, nur bat sich naturgemäß das eine oder andere geändert, was naturgemäß auch eine Aenberung ber gesetzlichen Bestimmungen notwendig madjt. Vermöge unserer friedlichen Gemüter — sie kommen allerdings im Handwerk selten vor — (große Heiterkeit), . . . ich meine also, die verbündeten Regierungen sind meist von dem ganz richtigen Gedanken aus- aegaugeu, daß sie Einzelheiten der Reform nicht bloß am grünen Tisch erwägen dürfen, sondern daß sie das Handwerk zu Rate ziehen
politische Lagerschau.
Die »eckltuburgifche BerfaffuugSfrage.
Tic mecklenburgischen Stände, des langen Haders um (biü Verfassung müde, bezwingen ihren harten ötnn unb machen endlich - Vorschlaae zum Frieden. Nack>dem sie bisher alle Vorsck^läge ihrer Regierung haben scheitern lassen, erklären fic sich jetzt, wie man einem Artikel des Bizeland- marscballs v. Oertzcn-Leppin im „Tag" entnehmen kann, bereit, einem Versassungsreförmchen ihre Zustimmung nicht zu versagen. In diesem Artikel werden zunächst die Regierungen aufgesordert, ihre bisherigen Vorlagen zurückzuziehen und nach einer alsdann „zur Beruhigung der müter" notwendig en Pause mit neuen Vorschlägen hervor- zutreten, die anknüpfend an die Geschicl>te und das Recht des Landes einen wirklichen Fortschritt bezeichnen würden, wenn es ihnen gelänge, unter Beseitigung einiger anerkannter Mängel der „bewahrten" alten Verfassung die ui der OK-gcnwart durch Sierufsgemeinschaft hervortretenden gesell- schaftlichen Neubildungen politisch zu organisieren und ihre £rqune den in der Zahl ihrer Vertreter entfpredycnb zu beschrankenden alten Ständen anzugliedern. Das klingt zwar in der aNgeniein gehaltenen Forin noch recht dunkel, scheint aber immerhin das geringste Maß von Zugeständnissen zu fein, das sich überhaupt machen läßt. Trotzdem widmet Herr v. Lertzen diesen Vorschlägen bereits folgende selbstgefällige
Tas wäre eine wahrhaft „zeitgemäße" Reform unb ein Vorbild für manche unserer deutschen Bundesgenossen, von denen so viele sich jetzt mit verschiedenen, mehr ober weniger aussichtslosen Versuchen zur Abwendung oder Minderung der aus ihren ÜDnftmrtijnelten Verfassungen erwack-senden Gefahren abmüben Sollte aber wirklich — was kaum zu befürchten ist — in MeÄen bürg ein solck-er Fortbau auf den gefunden alten Fundamenten zurzeit noch zu großen SäMierigkeiten begegnen, so wäre schon viel gettjonnen und die Bahn für eine spätere Weiterentwicklimg erifnet, wenn man sich zunächst auf diejenigen Mränderungeu ber bestehenden Verfassung beschränkte, über deren Nolwendigkeii sich nxdTrcnb der bisherigen Verlxuidlungen eine Uebereinftimmung der Ansichten zwischen Ritter- und Landsckiaft ergeben zu haben scheint, nämlich 1. Vertretung der Ritterschaft durch von ihr ge- mahlte Abgeordnete, deren ZaU diejenige der Vertreter ber Land fdufft nicht AH wberftfrreiten hat: 2. Beschränkung ber itio in partes (2tandeser*klärung) auf die Fälle ton Aenderungen der Landes Verfassung ober der Lrganisation der Verwaltung des Landes, insbesondere der Stellung der Ortsobrigkeiten.
Reine Einigung zwischen Krankenkaffen und Aetzten in Bayern.
Tie gesamten >rrankenkasseuverbände haben gemeinsam eine längere Erklärung aufgesdellt über die Vorgänge in Bayern in der Arztfrage. Wir entnehmen dieser Erklärung folgendes:
Ter „Bayerische Staatsanzeiger" toröffcntlidrt eine „Einigung zwischen Krankenkassen unb Aerztcn in Bayern", woraus vielfaä, gefolgert worden ist, daß die Einigung bereits vollzogen fei. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß es sich hierbei gemäß der ergangenen Einladung febigfirb um unverbindliche Besprechungen zwischen Vertretern von bayerischen Aerften und baverifeivn Zkranfinkaffen gehandelt hat. Tic Zustimmung ber beiderseitigen Verbände, also auch ber Kranken- kassenverbänbe, ist bei den Verftindlungen über den vorgelegten Entwurf eines ^lbkommens misbrücklich Vorbehalten worben. 'Tie beteiligten banerifdxn Krankenkassenverbände, soweit sie dazu schon Stellung genommen haben, lehnen bas Abkommen in der z.orliegenden Form ab Befremden unb entschiiben Wiber sprach muß es aber vollends Hervorrufen, daß die Mniglich Danerisck».' Regierung durch einen Erlaß die Vcrsicherungsämt<n aüfivrbcrt, die Kranfenkaffen, die über den Sachverhalt nid/t unlerrichtet sein tonnen, zu veranlassen, sich alsbald über die Annalnne des Vertrags schlüssig zu machen, und ihre Erklärung darüber ab.vugebcn. Gegen die Einigung selbst sind von den Verbänden der >trankenkafsen die sckHversten Bcdeiiken zu erheben.
Diese werden bann hu einzelnen dar gelegt.
Ein Gesetzentwurf über die Kinematographenvorstellungen.
Obgleich der Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung des Kfnernatographenwesens angesichts der Auswüchse unb üblen Begleiterscheinungen, die auf biefem Gebiete zutage getreten finb, nachgerade allgemein ist, obgleich die verschiedenen beutschen Bundesrechemngen, so auch Preußen, die Berechtigung solcher Wunsche durchaus anerkannt haben, so ist dieses Gebiet trotz aller guten Vorsätze bis jetzt gesetzt geberisch noch kaum beackert worden.
In W ü r t t e m b e r g war man zwar nahe daran, zu einem Ergebnis zu «gelangen, Ls ist aber schließlich auch nichts daraus geworben, mcnigficns vorläufig nicht. Hier würbe bem Landtage ein vollständiger Gesetzentwurf über die öffentlichen Lichtspielvorstellungen vorgelegt. Tic Erste Kammer, der er zuerst zuging, hat ihn beraten unb einige Aenderungen vorgenommen: die Zweite Kammer aber hat ihn an den Justizausschuß verwiesen. Ta dieser Entwurf der württembergischen Regierung später vielleicht für andere Bundesstaaten maßgebend werden (konnte, so feien seine Grundzüge im folgenden mitgeteilt:
Er be imint, daß zu öffemlidjcn Lichtspielvorstellungen nur solche .Bildstreifen' — so wird Film verdeutjcht — verwendet werden bürten, die von ber hierfür bestimmten Landes stelle geprüft und jugclnfjeu sind. Es wird darüber eine Prüfungskatte ausgestellt. AnSnahinen von dieser Borschriil finb zuläfstg für Bildstreoen, die schon von a'ideren Polizeibehörden geprüft unb zugelasfen sind. Die für Württemberg vorgesehene Einrichtung schließt stch an die seit 1. April 1912 in München bestehende Landcsftclle an unb ;war ist beabnefjtigt, bei der demnächst zu errichtenden Landespolizei Zentrale einen »ber zwei höher gcbilbetc Pvlizeib.anite nebenamtlich mit ber Prüfung ber Bildstreifen zu betrauen. Tic Zulassung eines Bildstreifens ist zu versagen, wenn seine öffentliche Vorfüürnng geeignet ist, die Gesundheit oder Sittlick-keit der Zusck«ucr zu gefährden oder eine ver- 'rodende und die Pdantasie überreizende oder den Sinn für Recht und für öffentliche £rbnung verwirrende ober ab stumpfende Einwirkung auszuüben. Für einzelne Bildstreifen kann bestimmt Norden, daß fic für Personen unter
16 Jahren nicht vorgeführt werden dürfen. Ebenso sind Bildstreifen ausgefck)losfen, die die Augen der Zuschauer durch übermäßiges F l i m inern zu sckÄdigcn geeignet sind. Nicht jeder Film, in dem ein Verbrechen oder Sckbftmord, eine vereinzelte grobe Geschmacklosigkeit ober ein derber Scher, vorkommt, soll ohne weiteres zu den „Schundfilmen" gerechnet werden. Als Sach verständige, deren Rat die polizeiliche Prüfungsbehördc cimu holen hat, kommen insbesondere Aerzre, Lehrer, Pfarrer, Redakteure, Vrganc ber Sckul ober Kommunalverwaltung, Geschworene, Schöfstii usw. in Betracht. Will ein Unternehmer Jugendtorstel-, lungen veranstalten, so hat er bas in der Anzeige anzugeben und .. m
bie Zeit des Beginnes solcher Vorstellungen, sowie die vorzu-I zu Berlin der frühere Abgeordnete Sbermeifter Rahardt Berlin-


