Ausgabe 
10.2.1913 Drittes Blatt
 
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Nr. 34

Erscheint tSgllch mit DuSnahmi bei SonntagL.

DieWietzener LamtltendlStter" »erbet» dem ^Anzeiger' viermal wöchentlich beigetegl da» Krelsblatl für Vev Kreis Lietzen- zweimal Wöchentlich. Die ..LandwtrtichaNlichen Lett» tragen- erjchemeu monatlich zweimal.

163. Jahrgang

Montag, 10. Februar 1913

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Cberheffen

fltotattongbrud an» Verlag »et 8rüblichen Unwersitäls - Buch- and Steindruck eret.

R. Lange. Gteßen.

Redaktion. Expedition und Druckerei» Schul- stratze 7. Expedltton und Verlag: e=^5L Redaktion: 112. XeU-2lbu2IniCtger®w&en.

Mb. Deutscher Reichstag.

107 Sitzung. Sonnabend, den 8. Februar.

Präsident Dr. Kaemvs eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 15 Minuten.

Eine Erklärung Dr. Oerkels.

Aba. Dr. Oertcl (Kons.):

gibt vor Eintritt in die Tagesordnung folgende Erklärung ab: Zu meinen gestrigen Ausführungen hier im Reichstag habe ich folgendes zu erklären:

Die Ausführungen, die ich in der Sitzung vom 16. Januar über die Stellung des Herrn Reichskanzlers und des Herrn Staatsserketärs des Innern zur Frage der Bekämpfung der Sozialdemokratie gemacht habe, sind dahin aufgefaßt worden, daß ich dem Reichskanzler und dem Staats­sekretär bes Innerr Mangel a n persönlichem Mut vorgewcrfen hätte. In meiner Absicht hat das nicht gelegen. Beide Herren habe ich unter dem Ausdruck des SBebauern§ über das entstandene M i ß v e r st ä n d n i s eine entsprechende Erklärung abgegeben und stelle das hier gegen­über der Oeffentlichkcik fest.

Der Zuslizelal.

Am Tische des Bundesrats: Dr. Lisco.

Eine Resolution der Nationallibcralen, Basser- tnann und Schiffer, ersucht die verbündeten Regierungen um Vorlegung eines Gesetzentwurfs, durch den der Gemeinde, den anderweiten Kommunalverbänden, dem Staate und dem Reiche bei allen Zwangsversteigerungen von Grundstücken ein k u r z - fristiges Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Eine Reso­lution des Zentrums (Dr. Belzer) ersucht um Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Zwangsvergleich außer­halb des Konkurses.

Abg. Dr. Cohn-Nordbcmson (Soz.)

greift die Justiz scharf an wegen ihrer Stellungnahme in Pro­zessen, in denen es sich um Arbeitswillige handele und die bösen sozialdemokratischen Terroristen. Die Arbeitswilligen, die vielfach Zuchthäusler und sonstige Bestrafte sind, werden von der Behörde geschützt. Die K l a s s e n s u st i z, die geübt wird, ist ein Bankerott unserer Justiz. Der Schutz, den diese nützlichen Elemente der Arbeitswilligen bei der Staatsanwaltschaft genießen, geht sogar über den hoher Beamten hinaus. Der Fall Eulen­burg, den seit vier bis fünf Jahren schwebt, ist immer noch nicht erledigt; ja, es heißt, oaß seine Krankheit ihn nicht hindert, Amtsvorsteher zu lein, womit er auch die Sittenpolizei verwaltet. Aus Rücksicht auf den ©raren Eulenburg ruht das Verfahren; bei den M v a b l t e r Prozesse!' hat man das Verfahren neuen die Frau Aesnhsrtzt übgszweigr, weil sie durch ihre hyste­rischen Anfälle dem Gericht Unannehmlichkeiten machte, und sie sitzt noch in Untersuchungshaft. Ungeheuerlich ist die Art, wie man vor Gericht die Jugendlichen behandelt. Der Redner bringt ein großes Material bcn Einzelfällen vor, auf die er ausführlich eingeht, bis ihn Vize-Präsident Dr. P a a s ch e ersucht, sich auf allgemeine Ausführungen zum Justizetat zu beschränken.

Der Redner endet seine Ausführungen mit weiterem Ma­terial über die Hilfsorganc der Staatsanwaltschaft. Sie bedienen sich nicht mehr nur des Spitzeltums, sondern auch das L o ck - spitzeltums. Dieses ist geradezu zu einer preußischen Institu­tion geworden und hat den letzten Rest des Vertrauens zur Recht­sprechung int Volke begraben. Justitia fundamentum regnorum das Fundament ist verschüttet und cs wird lange Zeit dauern, es wieder herauszugraben. Ter Redner verliest dann eine Stelle aus einem Briefe Friedrich Wilhelms IV. an Man­teuffel, in dem angeregt wird, der Polizeirat Stieber solle eine Verschwörung in Szene setzen,damit dem Publikum das lang entbehrte Schaustück einer aufgedeckten und bestraften Versckiwörung gegeben werde." (Hört! hört! bei den Soz. und Unruhe.) Also der königliche Lockspitzel, ein preußi­scher König als Inspirator in einer der gemeinsten Lockspitzeleien in der Geschichte. (Unruhe.)

Abg. Dr. Belzer (Zentr.):

Der Justizetat ist wie immer gut und sorgsam aufgestellt, <o Laß sich ein näheres Eingehen darauf erübrigt. Vor allem tut es not, auf eine Beschleunigung des R e ch t s v er f a h r e n s hinzuarbeiten, denn eine gute Rechtspflege wird immer nur eine schnelle Rechtspflege sein. Aufrichtig bedauert haben wir die nega­tive Antwort des Justizamts auf den Antrag, noch vor der all­gemeinen Reform des Strafgesetzes wirksamere Maßnahmen zum Schutz gegen geisteskranke Verbrecher zu treffen. Wir bitten, da wir ja voraussichtlich noch zehn Jahre ober mehr auf bas neue Strafgesetzbuch warten müssen, biese Frage noch einmal zu erwägen, ob es nicht boch möglich ist, bie Lücke bes Ge­setzes noch vor Inkrafttreten bes neuen Strafgesetzbuches auszu­füllen.

Hoffentlich stimmen Sie alle unserer Resolution, welche bie Vorlage eines Gesetzentwurfes über ben Zwangsvergleich außer­halb bes Konkurses forbert, zu, bannt hier enblich etwas geschieht. Die Urteile, welche im Ruhrgebiet aus Anlaß des letzten Streiks ergangen sind, erscheinen häufig sehr hart. Dies erklärt sich zweifellos aus bem ganzen Milten, in bent sie erlassen sind. Aber es wäre boch sehr wünschenswert, baß bie Richter mehr Verstänbnis für bie A r k> e i t e r k r e i s e zeigten. Wie steht es mit bem Prozeß Eulenburg? Wie ich gehört habe, ist ber eine ber beiden Hauptbelastungszeugen ver­storben, wenn ber anberc, ber in Bayern lebt, auch noch versterben sollte, bann würden damit bie Belastungszeugen gegen ben Fürsten Eulenburg fortfaHen, unb man würde keine Möglichkeit haben, gegen ihn vorzugehen, selbst wenn er wieder gesund würde. Zum Schluß möchte ich wünschen, daß es unseren gemeinsamen Bestre. bungen gelingt, unsere ja an sich gewiß gute, in mancher Beziehung sogar vorbildliche Rechtssprechung von den letzten Schlacken zu be­freien, die ihr noch anhaften.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:

Der Fürst Eulenburg ist im Dezember vorigen Jahres zuletzt erneut auf seine Verhandlungsfähigkeit, seinen Gesundheitszustand und seine Haftfähigkeit untersucht worden. Diese ärztliche Untersuchung hat ergeben, daß Fürst Eulen­burg damals weder verhandlungsfähig, noch haftfähig war. (Hört! hört!) Sein Gesundheitszustand wird dauernd kontrolliert, und natürlich wird, wenn sich eine Ver­änderung zeigt, erneut in eine Verhandlung eingetreten. (Sachen links.) Schon vor zwei Jahren habe ich hier mitgeteilt daß tfurft Eulenburg in Gegenwart ber Geschworenen unb ber Richter da­mals während ber Verhandlungen zusammengebrochen ist, und daß es gerade von den Geschworenen für höchst irunberpar erachtet tourbe, daß ein so kranker Mann hat vor das Gericht gebracht

werden können. Trotzdem ist es damals geschehen, und e§ wird auch weiter gescheht n. sobald irgendeine Aussicht besteht, die Ver­handlungen durchzuführen. Wenn vorher gesagt worden ist, daß Fürst Eulenburg Amtsvorsteher in Liebenberg wäre, so ist das nach einer Mitteilung, bie ich soeben erhalten habe, nicht richtig. Sie sehen daraus, welche Mitteilungen durch die Zeitungen gehen und wie glaubhaft derartige Nachrichten sind. Die Tatsache, daß der eine Zeuge verstorben war, ist mir nicht bekannt. Die Sache wird vom preußischen Justizminister aus wei­ter verfolgt werden, und vom Justizminister bezw. von der Staatsanwaltschaft wird alles geschehen, was zu geschehen hat. Ich habe natürlickzerwcise keinen direkten Einfluß darauf.

Die Behauptungen des Abg. Cohn sollten nur beweisen, daß bei uns Klassenjustiz herrsche unb daß in weiten Kreisen die Ansicht herrsche, daß der Richter nur das ausübende Organ der Verwaltungsorgane sei. Er hat behauptet, der Richter unterschreibe häufig nur das, was bie Vcr - waltungsbehörden vorlegten. Ich kann das nur mit tiefer Entrüstung z u r ü ck Iv e i s e n. (Bravo!) In unserem ganzen Volke, mit einigen Ausnahmen, hat man Vertrauen zu unserem Richterstande Man kann derartige .ln- grikfe auf unseren Richterstand nicht als berechtigt erachten. (Na, na bei ben Soz.) Das Volk wirb auch burch anberc Herren als Sie vertreten. Wir gehören auch zum Volke. (Lachen bei ben Soz.) Darüber, baß ber Abg. Dr. Cohn eine aus einem üertrauten Briefwechsel herausgegriffene Stelle dazu benutzt hat, um gegen einen früheren Träger ber preußischen Krone Ausbrücke zu gebrauchen, wie wir sic vorhin hier habe» mit anhören müssen, kann ich nur mein tiefstes Bebauern aus­sprechen. (Lebhafte Zustimmiing.)

Zu ber Frage, ob wir einen gerichtlichen Zwan gs- vergleich außerhalb bes Konkurses einführen wollen, ist die Feststellung doch wichtig, baß mein Amtsvorgänger darüber eine Denkschrift ausgearbeitet hat, unb baß diese zu dem Ergebnis kam, daß die Bedenken dagegen doch sehr erheblich seien. Auf Grund dieser Denkschrift ist dann die Einführung des gerichtlichen Zwangsvergleiches abgelehnt worden. Wir müssen also bei ber Meinung beharren, baß ber Reichstag nicht gewillt war, einer solchen Vorlage zuzustimmen. Gleichwohl habe ich mich im vorigen Jahre bereit erklärt, bie Sache weiter zu prü­fen, unb wenn bie Resolution Belzer angenommen werben sollte, wirb das auch geschehen. Immerhin bestehen die Bedenken gegen die Einführung des gerichtlichen Zwangsvergleiches weiter fort. Soweit irgend möglich, werden wir aber den Wünschen gerecht werden. , . ,

Eine Konvention über den internationalen Geldwechselvc^ehr werden mir nach Möglichkeit fördern. Bisher ist diese bereits von 20 Staaten unterschrieben worden. Von seilen ber dei'tzchen Anwaltschaft ist mir die gewünschte Stalistit über die Gebühreneinnahmen zugegangen, so daß wir auf dieser Grundlage eine Aenderung der einzelnen Satze ins Auge fassen und ein? Erhöhung gegebenenfalls eintreten lassen können, lieber die Ze " gen- und Sachverständigen- gebühren glaube ich sagen zu können, daß noch im Laufe dieser Session ein Entwurf vorgelegt werden wird, der sich allerdings in der Hauptsache mehr auf bie E rh öhung ber Sachver st änbigen gebühren beschr a n len wird. Aber diese war ja gerade in erster Linie in Aussicht genommen. Bereits in wenigen Monaten werden wir die Vorlage einbringen können. lieber die Diäten ber Schöffen und Geschworenen liegen feit mehreren Monaten mehrere Anträge beim Bundesrat vor. Ich hoffe, daß tmr auch.hierüber demnächst eine Vorlage bringen können. (Bravo!) Hinnchtlich der Spion ageg e ietz g-tzu n g habe ich erklärt, daß wir Anträge seitens der Militärverwaltung erwarten müssen. Die;e Anregung ist im Späthe.bst erfolgt unb wir sind dabei, eine erhebliche Verschärfung des Spienagegesetzes auszuarbeiten. Wann diese Arbeit fertig ist, kann ich nicht übersehen.

Es sind erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden, aber vor­aussichtlich wird noch in dieser Session der Gesetzenwurf vorgelegt werden können. Des Reichsgericht kann die bei ihm tätigen Kräff" nicht entbehren. Hilfsarbeiter werden nur bei den Zivilsenaten beschäftigt. Es ist richtig, daß deren Arbeiten durch die Erhöhung ber Revisionssumme erheblich herabgegangen sind. Aber nach den Erfahrungen der letzten zehn bis fünfzehn Jahre ist mit Sicherheit anzunehmen, daß in diesem Jahre bie eingehenden Revisionen die frühere Höhe beinahe erreichen und in den nächsten Jahren übersteigen werden. Tas ist _ bei dem Wachsen ber Bevölkerung unausbleiblich. Eine Herabsetzung in der Zahl ber Reichsgerichtsräte ist nicht möglich, es wirb nicht em einziger zu entbehren sein. Aehnlich liegt die Sache bei den Strafprozessen. Auch hier ist nach 1905, infolge ber Lex Hagemann, bie Zahl der Revisionen erheblich hcrabgegangen; wir müssen aber für die kommenden Jahre mit einer andauernden Steigerung rechnen. Auch die Reichsanwaltschaft weist eine bauernde Zunahme ber Geschäfte auf. Von irgendwelchen Ab- rufungen kann nicht die Rede fein. Ich bitte dringend, die be­antragte neue Stelle nicht abzulehnen.

Abg. Schisser (Natl.):

Die Haltung der Sozialdemokratie gegenüber dem neuen Reichsanwalt ist nicht logisch. Merkwürdigerweise scheint auch das Zentrum dieser Ansicht zuzuneigen. Sollte die g e m e i n s ch a s t - lichc Aktion gegen bie Regierung, bie angeblich im Gange ist, sich auch auf so kleine Fragen erstrecken? Die Vorwürfe der Klaffenjustiz sind boch nicht haltbar. Würben bie Richter aus der Sozialdemokratie genommen, so würden diese Richter auch nicht aus ihrer Haut heraus können. Gewiß hat unsere Justiz Mängel, und einzelne Irrtümer kommen vor. Aber deshalb darf man doch nicht verallgemeinern und den ganzen Stand angreifen. Wir müssen wieder ein gesundes Verhältnis zwischen Recht und Volk Herstellen. Es muß mit dem W u st von Recht, der uns seit Jahrhunderten überkommen ist, aufgeräumt werden. Das Volk darf nicht mehr fremd dem Recht gegenüberstehen. Das gilt nach außen, gegenüber ber Rechtsprechung, aber auch nach innen, gegenüber ber Rechtsmaterie. Ich habe ben Einbruch baß bas Reichsjustizamt nicht ganz bie Stellung in unserer Gesetzgebung, bie mit feiner Schaffung bezweckt war, einnimmt. Seine gesetz­geberische Tätigkeit beschränkt sich im wesentlichen auf b t e Aus­arbeitung einzelner Gesetzentwürfe, namentlich aber bie Kobifikation unseres Rechtes. Die meisten neuen Gesetz­entwürfe, bie neuen Rechtsgedanken Rechnung tragen sollen, wer­den an anderer Stelle ausgearbeitet.

Das ist keine zweckentsprechende Ausnutzung der vorhandenen Kräfte, die im Reichsjustizamt vorhanden sind. Z. B. wäre es sehr interessant, wenn man die Frage des S t r e i k p o st e n st e h e n s, die so viel erörtert ist, einmal von den rein juristischen Gedanken aus betrachtet, ob es möglich ist, eine gesetzliche Fassung für den dort gewünschten Gedanken zu finden, losgelöst von allen politischen Nebengedanken. Für bie Zulassung ber

Lehrer zum Schöffen- unb Gefchworenenanit sinb alle Parteien. Den Nutzen bavon werden nicht Sie (zu den Soz.), sondern wir haben. Das Wahlgeheimnis der geheimen Wahl muß un­bedingt aufrecht erhalte» werden, die Justiz darf nicht zu einer Durchlöcherung dieses Prinzips die Möglichkeit bieten. _ Den Klagen des Kollegen Dr Belzer stimme ich darin zu, daß das Volk den verbrecherischen Irren nicht noch vielleicht 10 Jahre lang ausgeliefert werden darf; hier muß sofort eingegriffen werden. Auch das Rechtsgut der Ehre muß noch vor der Revision des Strafgesetzbuches erhöhten Schutz erfahren. Vielleicht nimmt man diese Frage überhaupt aus dem Rahmen des Strafgesetzbuches heraus. Auch die Bestimmungen über bie Erpressung müssen bal­digst neu geregelt werden. Der Redner gibt eine Begründung der nationalliberalen Resolution über das Vorkaufsrecht ber Kom- niunen usw. bei Grundstückssubhastationen. Es gilt dabei ledig­lich unsauberen Geschäftsmanipulationen zu begegnen, politische Zwecke liegen dem Antrag ganz fern.

Abg. Holtschkc (Kons.)

legt wie ber Staatssekretär scharfe Verwahrung ein gegen bas bie Hohenzollern beleibigcnbc Zitat b-.§ Dr. Cohn, ebenso gegen den Vorwurf ter Klassenjustiz Die nationalliberale Resolution lehnt er ab, es wurde ben Gemeinden keinen Gefallen damit erwiesen loctb-n. Für gewisse Roheitsvergehen wäre die Prügel­strafe ganz angebracht, auch gegen bie 8 u b ä 11 e r. In Eng­land hat sich dieses Strafsystem glänzend bewährt. Alle Parteien auch die Arbeitervertreter waren dafür. Die Folge war, daß die Zuhälter ausgewandert si.id. Das sollte uns ein gutes Beispiel fein.

Abg. Warmnth (Rp.) begründet eine Resolution feiner Freunde, die eine Vorlage for­dert, durch welche in Aenderung des § 1124 des Bürgerlichen Ge­setzbuches unb des § 57 des Zwangsversteigerungsgesetzes be­stimmt wird, daß die Verfügung über den Miet - oder Pachtzins dem Hypothekengläubiger gegenüber nur wirksam ist, soweit sie sich auf ben Miet- oder Pachtzins für das zur Zeit der Beschlagnahme laufende Kalendervierteljahr bezieht. Bei dem jetzigen Verfahren werben die Hypothekengläubiger sehr ge­schädigt. Sie leiden auch darunter, daß die Gerichtsvoll­zieher häufig zu milde Vorgehen. Andererseits müßten bie Pensionen ber Angestellten und Arbeiter gegen Pfänbung ge­schützt werben. Die Zivilprozeßordnung muß auch in der Be­ziehung reformiert werden, baß nicht ber Verlierende bei einem Prozeß bie gesamten Kosten bes Verfahrens unter allen Um= stäuben zahlen muß. t < aw -

Das bebeutet eine Härte für bcn Schuldner, wenn ber Gläu­biger ein teures Prozeßverfahren gewählt hat. Das _ jetzige Konkursverfahren ist langwierig, kostspielig unb auch sonst recht ungünstig für den Schuldner. Es müßte freudig begrüßt werden, wenn dem ehrlichen Schuldner die Möglichkeit geboten toirv, ohne Konkurs einen Vergleich zustande zu bringen. Deshalb begrüße ich die Resolution Tr. Belzer, betr. den ZwangZ- vergleich. Dem Antrag Schiffer, betr. bie Polizeiverordnungen, stehen wir shmpathitch gegenüber, dagegen haben wir große Be­denken gegen die Resolution, betr. das behördliche Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerung von Grundstücken. Aus der Rede des Adg. Dr. Cohn klang der Vorwurf einer gewollten Klassenjustiz gegen die Arbeiter. Tiefer ganz unberechtigte Vorwurf zeigt den blinden Haß, mit dem bie Sozialdemokratie unsere ganze Staats- unb Gesellschaftsordnung bekämpft. Der viele Formel- ballaft, mit dem unsere Richter belastet sind, sollte verschwin­den, denn oft genug wird durch einen ganz unwichtigen Form­fehler eine lange mühevolle Arbeit des Gerichts zunichte gemacht.

Die Presse hat sich ein außerordentliches Verdienst dadurch erworben, daß sie das Treiben der Animier- bankieres mit großem Eifer aufgedeckt hat. Die Justiz sollte dieses Vorgehen der anständigen Presse unterstützen, dagegen ist es nicht zu billigen, wenn eine gewisse Presse die Schandtaten eines S t e r n i cf e I mit einer Ausführlichkeit behandelt, die fast zu einer Glorifizierung des abscheulichen Verbrechers wurde. Dadurch wird bie Jugend förmlich barüber belehrt, wie man einberühm­ter Verbrecher" wirb. (Sehr richtig! rechts.) Dieser Fall Ster- nickel zeigt beutlich, wie notwendig die Beibehaltung ber Todes- ftrafe ist.

Abg. Victmcyer (Wirtsch. Vgg.):,

Man sollte bie Richter nur bis zu einem bestimmten Alter im Dienst lassen. Der nationalliberalen Resolution stimmer wir zu.

Abg. Dr. Hacgy (Elsoffer):

Der Justiz ist im Elsaß gewiß eine sehr schwere Aufgabe ge­stellt, aber man kann nicht behaupten, daß bic Richter bort biefer schweren Aufgaben wirklich gerecht werben. So zum Beispiel trägt bie Schuld» baran, baß mein Freund) Wetterle beinahe zum Zankapfel zwischen Frankreich und Deutschland geworden wäre, ein gerichtliches Verfahren, das mit ber Verurteilung Wet- terleS zu zwei Monaten Gefängnis enbete. Dieses Urteil würbe in weiten Kreisen unb auch in ber Preffe Elsaß-Lothringens als ein schwerer Mißbrauch bezeichnet. Die Verurteilung Wetterlös ist erfolgt wegen angeblicher Belcibigung eines Gymnasialbirek­tors, der sich gegen die Erteilung französischen Unterrichts im Elsaß ausgesprochen hatte.

Durch diese Verurteilung ist in Frankreich der Eindruck ent­standen, als sei Wötterle ein Märtyrer für die französische Sache. Gewiß ist diese Auffaffung durchaus unrichtig, aber die Forde­rung des französischen Unterrichts ist bei uns eine allgemeine Volksforderung, bie alle Parteien betrifft, nicht eine Spezialität bes Kollegen Wetterle. Zur Verurteiluna trug auch bei, baß Herr Wetterle einen jungen Zeichner Karikaturen gegen ben Gymnasialdirektor veröffentlichen ließ, die aber so harmlos waren, daß sie keinen Vergleich aushalten mit bem, was wir in beutschen Witzblättern tagtäglich zu sehen bekommen. Bisher hat man nicht gewußt, baß im Elsaß bie Veröffentlichung von Karikaturen verboten ist. Ich barf hinzufügen, baß Wetterle bamals so wenig Aufwiegler war, daß seine damaligen guten Beziehungen zum Statthalter sogar Gegen­stand heftiger Polemiken in den Reichslanden gewesen sind.

Noch vor wenigen Wochen mußte sich der Statthalter dagegen verwahren, und ein Redakteur, der dem Statthalter den Vorwurf der Pflichtvergefsenbeit deswegen gemacht hatte, wurde zu 200 Mk. Geldstrafe verurteilt. Daraus könnte man int Vergleich zur Verurteilung des Herrn Wetterle ben Schluß ziehen, baß bie Ehre beö Statthalters nicht so hoch steht, wie bie eines Gymnasial­direktors, aber jedenfalls werden Sie zugestehen, müssen, daß derartige Urteile nur Schaden anrichten, und wenn jener Zeichner seither in Frankreich mit einem neuen Werk überraschende Erfolge erzielt hat, so kann er sich dafür bei ben Richtern bebauten, bie jenes drakonische Urteil gefällt haben.

Das Haus vertagt sich.

Montag 2 Uhr: Weiterberatung.

Schluß 5 Uhr.