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10.6.1913 Zweites Blatt
 
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Zweiter Blatt

Erscheint tigllch mit Ausnahme des Sonntags.

General-Anzeiger für Oberheffen

Die«iehener Zamtlienblatter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, daS Kreisblatt für den Kreis Sietzen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Zeit- fragen erscheinen monatlich zweimal.

165. Jahrgang

Gießener Anzeiger

Dienstag, 10. Juni 1913

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UnioersitätS - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Drnckerer: Schul» straße 7. Expedition und Verlag: e=s^51.

Redaktion. 112. Test-Adr.: AnzeigerGleßen.

Die Koften 6er höheren Schulen.

rb Darmsl adt, 8. Juni.

Unter den Regierungsvorlagen zur Reform der Bcsoldungs- ordnung befindet sich bekanntlich auch eine solche, nach welcher ein Teil des Mehraufwandes für die höheren Schulen von den Gemeinden getragen werden soll. Nach den neuerdings von der Regierung auf Wunsch des Finanzausschusses vor­gelegten Kostenberechnungen stellten sich nun seither die Gesamt- zuschüsie der Gemeinden zu den Kosten der höheren Lehr­anstalten auf 571171 Mk., für die acht in Realschulen um­zuwandelnden höheren Bürgerschulen auf 82 255 Mk. und für die übrigen höheren Bürgerschulen auf 49 733 Mk., in Summa also insgesamt auf 703 159 Mk. Tiefe Zuschüsse der Ge­meinden würden sich nach der neuen Regierungsvorlage nach den VoranschlagSbeträgen für das Rechnungsjahr 1913 mit Einschluß der Zulagen für 1913 auf zusammen 956 731 Mk. belaufen. Nach einem Amendementvorschlag des Abg. Henrich würde sich diese Summe auf 893 422 Mk. ermäßigen. Die Entlastung der Staatskasse würde nach der Regierungsvorlage 341 138 Mk., nach dem Anträge Henrich 277 829 Mark betragen.

Im Hinblick auf diese immerhin nicht unwesentliche Mehr­belastung der Gemeinden werden einige nähere Zahlen darüber von Interesse sein. Die Stadt Tarn,stadt hatte 1912 bei einem Umlagebedarf von 3 672 000 Mk. zu den Kosten der höheren Lehranstalten 190 176 Mk. beizutragen, nach der vor­geschlagenen Skala der Regierung 254 895 Mk. Die Stadt Mainz mit einem Umlagebedarf von 3 778OOOMk. für 1912 zahlte einen Kostenbeitrag von 95 577 Mk., nach der neuen Skala soll sie 102 224 Mk. zahlen. Offenbach mit einem Umlagebedarf von 4 581 000 Mk. für 1912 zahlte seither 78 268 Mk. zu den Kosten der höheren Schulen; nach der neuen Skala stellt sich der Zuschuß auf 103 575 Mark. Gießen mit einem Umlagebedarf von 1 086 OOO Mk. für 1912 zahlte 50 808 Mk. Zuschuß; es soll auf 71 904 Mk. erhöht werden. Worms mit 1549OOO Mk. Umlagebedarf für 1912 zahlte 39 440 Mk. Kostenzuschuß, der nach der neuen Skala auf 59 781 Mk. erhöht werden würde. Nach dem Vorschlag des Abg. Henrich würden sich die Kosten für Darmstadt aus 214 979 Mk., für Mamz auf 90652 Mk., für Offenbach auf 106 541 Mk., für Gießen auf 78 512 Mk. und für Worms auf 62 537 Mk. stellen.

Sehr fühlbar werden die Ziischüsse in den meisten kleineren Städten steigen. So würde Bensheiui statt bisher 293 in Zukunft 12 681 Mk., Büdingen anstatt 960 in Zukunft 10 8-1*5 Mk., Friedberg anstatt 10 000 45 249 Mk., Laubach anstatt 4500 11 879 Mk., Heppenheim anstatt 27 671 18 303 Mk., Alsfeld anstatt 16 405 12 984 Mk., Gernshenn anstatt 7500 Mk. 11 645 Mk., Groß-Umstadt anstatt 7500 18 172 Mk., Michelstadt anstatt 4300 Mk. 16 408 Mk.. Wimpfen 'anstatt 6264 Mk. 9619 Mk., Butzbach anstatt 7500 Mk. 12 771 Mk.. Alzey anstatt 75OO Mk. 15 711 Mk., Bingen anstatt 9000 Mk. 19 126 Mk. und Oppenheim an­statt 7500 Mk. 15 206 Mk. Kosten zu den höheren Schulen beizutragen haben. In Dieburg würde sich der Betrag von 8187 Mk. auf 8056 Mk., in Groß-Gerau von 12 086 Mk. auf 10 485 Mk., in Langen von 7834 Mk. auf 11 549 Mk., in Neu-Isenburg von 9088 Mk. auf 5863 Mk., in Bad- Nauheim von 28 000 Mk. auf 29 459 Mk., in Grünberg üo« 4467 Mk. auf 2103 Mk., in Lauterbach von 6980 Mk. aus 8486 Mk. und in Schotten von 563 Mk. auf 7191 Mk. verändern.

Die staatlichen Zuschüsie zu den Kosten der höheren Mädchenschulen berechnen sich nach den Voranschlags- beträgcn für das Rechnungsjahr 1913, wenn ein Drittel der durch Einnahmen iiicht gedeckten persönlichen Kosten auf die Staatskasse übernommen wird, auf 58 944 Mk. Davon ent- fallen auf Darmstadt mit 159 634 Mk. persönlichen Kosten für die Viktoria- und die Eleonorenschule 10 814 Mk., aus Mainz mit 153 994 Mk. persönlichen Kosten für die höhere Mädchenschule 21 631 Mk., auf Offenbach mit 91641 Mk. persönlichen Kosten 11 197 Mk., auf Gießen mit 60 052 Mk. 6051 Mk. und auf Worms mit 73 202 Mk. persönlichen Kosten für die Eleonorenschule 9251 Mk.

Mb. Deutscher Reichstag.

157. Sitzung, Montag, den 9, Juni.

Am Tische des Bundesrats: D r. L i s c o.

Präsident Dr. Kacmpf eröffnet die Sitzung um 3 Uhr 15 Mi- nuten.

Beim Bericht der Reichsschuldenkommission über die Verwal­tung des Schutdenwcsens des Reichs usw. besprich:

Abg. Siutmermann (Äatl.)

Mängel des jetzrgen Anleihewesens.

Der Bericht geht an die Rechnungskommission.

Durch Gesetz^sollen der 3. Wahlkreis des Groß- Herzogtums Sachsen und der 2. Wahlkreis des Herzog- Iums Sachs en -Meiningen abgeändert werden.

Abg. Säubert (Soz.):

Der bisherigen politischen Zerrissenheit in Thüringen muß endlich ein Ende gemacht werden.

Abg. Senftrt (Soz.):

Nicht nur in Thüringen baden wir diesen politischen Jammer. Denken Sie doch an Berlin und seine veraltete Wahlkreis- einteilung.

D:e Vorlage wird in erster und zweiter Lesung ange-, o o m m e n.

Es folgt die erste Beratung eines Gesetzes, betreffend

Aeudemug des Schutzgebieisgesetzes.

Danach soll Vereinen, die ihren Sitz in einem Schutzgebiete haben, und deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäfts- betrieb gerichtet ist, die Rechtsfähigkeit vom Reichs­kanzler verliehen werden können, während diese Befugnis setzt

nur dem Bundesrat zusteht. Der Rcichstairzler kann, soweit cs pch nicht um Religionsgesellschoften oder geistliche Gesellschaften han­delt, diese Befugnisse dem Gouverneur übertragen.

Abg. Dr. Semler (Notl.):

ES ist auffallend, daß dieses Gesetz gerade an den Kolonial­gesellschaften, bie wirtschaftliche Zwecke verfolgen, vorbeigeht. Ge­rade hier ist oft eine schnelle Erledigung der Verleihungsgesuche notwendig. Die Bildung von kolonialen Unterrrehmungen ist immer -och mit schweren Kautelen belastet. Hier bet sich nun eine L-i-ui'c Gelegenheit, Erleichterungen zu schaffen. Warum ist das i-.ichr geschehen? Ich beantrage, die Vorlage an eine Kom­mission von 14 Mitgliedern zu überweisen.

Tie Abgg. Dr. Belzer (Zentr.), v. Böhlendorff-Kölpin (Kons.) schließen sich diesem Antrag an.

Abg. Waldstcin (Dp.):

Den Ausführungen Dr. Semlers können auch wir *ur zu- stimmen. Bedauerlich ist, daß auch hier wieder d r e R c l i g i o n s- gesellschaftcn eine inparitätische Behandlung erfahren.

Abg. Noske (Soz.):

Bei den vielen faulen Kolonialgründungen ist eine vorbeugende Tätigkeit des Bundesrats, wie er sie bisher aus­geübt hat, durchaus am Platze.

Die Vorlage geht an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Es folgt die erste Beratung eines Gesetzes, betreffend die Cz^djnöigung Ser Schöffe.: nah Geschworenen.

D'ii- Gerichtsverfassungsgesetz wird hierdurch dahin geändert, daß Schöffen und Geschworene Vergütung der Reise­kosten und für jeden Tag der Dienstleistung Tagegelde'r erhalten Die Entschädigung, deren Höbe der Bundesrat fest, setzt, isr für Schöffen und Geschworene gleichmäßig zu bemessen. Eine Zurückweisung der Tagegelder ist unstatthaft.

Staatssekretär Lisco:

Die Vorlage, die schon in den Strafprozeßentwürfen ent. halten war und aus diesen herausgenommeii wurde, will die Möglichkeit schaffen, auch minder bemittelte Kreist zum Schöffen- und Geschworenenamt heranzuziehen. Für dit Geschworenengerichte sollen auf diese Weise neue Kräfte gewon neu werden. Ich hoffe zuversichtlich, daß diese Vorlage, wenn sit auch nicht unerhebliche finanzielle Aufwendungen zur Folge hat, Annahme findet.

Abg. Ptzus (Soz.):

Selbstverständlich begrüßen wir die Vorlage, von der wir nur bedauern, daß sie so spät kommt. Bei der Rechtspflege müssen alle Stände und Klassen mit hcrangezogen werden. Wir stehen bekanntlich auf dem Standpunkt, daß Schöffen und Geschworene gewählt werden sollen. Tie früheren Bedenken dagegen sind widerlegt durch die ausgezeichnete Tätigkeit der Beisitzer in ten Gewerbe- und Kaufmannsgerichten. Als selbstverständlich kön­nen wir wohl annehmen, daß die Entschädigungen ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögensverhältnisse bemessen werden.

Staatssekretär Dr. Lisco:

Den Vorredner kann icc darüber beruhigen: Die Tagegelder für Schöffen und Geschworene sollen ohne Rücksicht auf den Stand ganz gleichmäßig festgesetzt werden.

Abg. Dr. bau Calker (Natl.):

Selbstverständlich begrüßen wir die Vorlage. Bei der Aus­wahl der Geschworenen und Schöffen soll und darf feine Rück­sicht auf die politische Stellung genommen werden. Die Politik muß vor der Tür der Gerichte Halt machen. Dazu kann der Entwurf beitragen, wenn in Zukunft die Listen ganz unabhängig von dem Einkommen zusainmengestellt werden. Man beruft sich darauf, ein großer Teil des Volkes habe keine Zeit zum Schöffen und Geschworenen; ich habe dann immer gesagt, man muß dazu Zeit haben. Es gilt, damit das Vertrauen in die Rechtspflege zu stärken, indem wir jedem die Möglichkeit geben, in der Rechts­pflege zuzusehcn, zuzubören, sich zu beteiligen; dann wird sie immer mehr volkstümlich werden, zum Segen des Volkes.

Abg. Schedelbauer (Zentr.)

spricht über die Beteiligung der Arbeiter, von denen ein sehr großer Teil sehr geeignet für das Schöffenamt sei.

Abg. Dr. Holtschkc (Kons.):

Wir begrüßen die Vorlage. Sie -st so klar und einfach, daß sie ohne Äommissionsberatung erledigt werden kann.

Abg. Warmuth (Rp.) stimmt ebenfalls zu.

Aba. Pens (Soz.):

Man darf nicht in federn Streikenden einen Revolu - tionär erblicken. Man muß daher auch organisierte Arbeiter berücksichtigen.

Die Vorlage wird in erster und zweiter Lesung ange­nommen.

Es folgt das Gesetz über

Die Folgen der dechiuSeMg Müffel- uv.h scheü- rechüicher tzmMkmzev im Anslanv.

Staatssekretär Dr. Lisco

erklärt, die Vorlage verdanke ihr Entziehen einer Anregung aus Handelskreisen. Die Aeltesien der Berliner Kaufmannschaft haben die Initiative gegeben. Die Vorlage ist eine Folge der Balkanmoratorien, durch d:e ausländische Wechsel­inhaber an der rechtzeitigen Vorlegung und Protcstcrhebung ver­hindert wurden. Oesterreich hat aus Grund des im vorigen Lahre auf der Haager Konferenz gefaßten Beschlusses Einrich­tungen getroffen, die auch im Falle höher'er Gewalt eine Verlängerung der Fristen anerkennen. In anderen Ländern wird der höheren Gewalt btc dort angenommene Wir­kung nicht beigelegt. Man kann das nicht national überall gleich entscheiden. Der Balkan kommt übrigens hier so gut wie gar nicht in Frage, weil dort so gut wie gar kein deutscher Wechsel- verkebr ist. Die Frage des Moratoriums soll aber hter für später geregelt werden.

Abg. Landsberg fSoz.):

Wie vrompt doch das Reichsjustizaml arbeitet, wenn die Aeltc- fren brr KaufmannschaO etwas anregen. Das Reichsamt des Innern sollte sich daran ein Beispiel nehmen und die Arbeiter­wünsche ebenso rasch berücksichtigen.

Abg. Dr. Jumk (Nätl.):

Wir begrüßen durchaus die Vorlage und sind mit dem Ge­danken dieser Gesetzgebung einverstanden. Aber die Frage ist die, ob wir die Festsetzung des Inhalts des Gesetzes ganz dem Bundes-- cat über lassen sollen. Hierüber müssen wir uns in der Kommission unterhalien.

Abg. Warmuth (Rp.)

ist mit der Kommissionsberatung einverstanden.

Die Abgeordneten Dr. Spahn (Ztr.) und Giese (Sauf.) ftim? men zu.

Die Vorlage geht an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Das Hans vertagt, sich auf D,steu.Stag 2 JlJ^r

Pün klich mit der Tagesordnung: Kurze ''Anfragen: zweite Lesung der Wehrvorlagen.

Erklärungen der Parteien.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.)

(zur Geschäftsordnung): Ich will nicht widersvrechen. daß die Webrvorlagcn morgen auf die Tagesordnung gesetzt werden, aber im Namen meiner politischen Freunde habe ,ch die Erklärung zu wiederholen, die von uns bereits in der Budgetkommission abge­geben worden ist. Die Zentrumsfraktion hält ein­mütig und gc schlosse,, an dem Grundsatz f'estr keine Ausgaben bewillig ungobneDeckung. Unsere Abstimmung in der zweiten und dritten Lesung der Webrvorlage könnte daher nur eine vorläufige sein. Eine Verabschiedung der Wehrvorlage ist erst möglich nach der Entscheidung über die Deckungsfrage. Unsere Stellung wird abhängig sein müssen bon der Art und Weise, wie die Deckung zustande kommt.

Abg. Graf Westarp (Kons.)

(zur Geschäftsordnung): Auch wir betrachten die Verabschiedung der Heeres- und gesamten Deckungsvorlagc als ein zusam- menhängendes undeinheitlichesGanzes. Ohne die gleichzeitige Bereitstellung aller einmaligen und laufenden Aus- gaben würde die Bewilligung der militärischen Maßnahmen vom Standpunkt gesunder Finanzwirtschaft in hohem Maße bedenklich sein, jedenfalls nut eine sehr unvollkommene Lösung der gestellten Aufgaben bedeuten und den Wert und die natwnaleBedeurung der ganzen gesetzgeberischen Aktion wesentlich l>crabsetzen. «Gelächter.) Das große Ziel, sowohl die Bewilligung der geforderten und nach unserer Meinung absolut erforderlichen Rüstungsvermehrung. wie auch die gleichzeitige Bewilligung der ganzen erforderlichen laufenden und einmaligen Ausgaben dnrchzusetzen, halten wir fest im Auge, und sind feit entschlossen, alles zu tun, was uns geeignet erscheint, um dieses Ziel zu erreichen.

Wir sind auch sehr im Zweifel, ob cs zur Erreichung dieses Zieles nützlich und nicht vielmehr schädlich sein wird, wenn, wie es jetzt beabsichtigt ist, das Plenum durch die zweite Lesung der Heeresvorlage ein B r u cb st ü ck der ganzen A u f g a b e herausnimmt. (Sehr richtig! rechts und im Zentr.) Nach unserer Auffassung würde es der Lösung der Aufgabe förder- kicher gewesen sein, loenn man der'Kommission Zeit lassen wollte, inzwischen auch über die Frage der Deckung Klarheit zu schaffen. lSelii. richtig! rechts und im Zentr.) Wie die Dinge Beute liegen, scheint aber cm hierauf gerichteter Antrag feine Aus- sicht auf Erfokss zu haben. (Lachen links.) Und deshalb ver- zichten wir darauf, um den Gang der Verhandlungen und die Erreichung des Endzieles unsererseits auch scheinbar nicht zu erschweren. (Beifall rechts.)

Abg. Tr. Schultz (Rp.):

Wir legen den größten Wert darauf, daß auch Bei der'lZr^ Tebigung der Wehrvorlage von dem Grundsatzferne Ausgabe ohne Deckung" nicht abgewichen wird. Wir hoffen nach wig vor, daß gleichzeitig mit der Erledigung der Wehrvorlage und des Wehrbeitrags ein Weg gefunden wird, der zu einer Verständigung zwischen der Mehrheit dieses Hauses und den verbündeten Regierungen auch über die Be- schaffuirg der laufenden Deckung führt.

Präsident Dr. Kaempf:

Ein Widerspruch (Stürmische Heiterkeit) gegen die TageS^ Ordnung ist nicht erhoben > Erneute stürmische Heiterkeit); die Tagesordnung steht hiermit fest. ^Anhaltende heitere Bewegung, in der sich das Haus nur langsam entleert.) Gruppen ver- schiedener Parteien bleiben noch lange Zeil m erregter Be­sprechung untereinander im Saale.

Schluß 6U Uhr.

Der Vehrbeitrag im Budgetcmzschuh.

__ :: Berlin, 9. Juni.

Ter Budgetausjchuß des Reichstags setzre heute die Beratung des Entwurfes berr. den Wehrbeitrag fort bei § 18, der bestimmt, bar Wertpapiere, die in Deutschland einen Börsenkurs haben, mit dem Kurswert einzufetzen sind. Ein Z e n t r u ms- redner äußerte Bedenken dagegen, den Kurswert vom 31. De- Aembcr 1913 zu Grunde zu legen. Aktiengesellschaften, deren Aktien in wenigen, oft nur in zwei festen Händen seien und die nur ganz wenige Aktien an der Börse handelten, hätten cs in der Hand, willkürlich die Kurswerte zu beeinflussen. Ein fort­schrittlicher Redner führte aus, ein fester Termin müsse festgclcgt-wcrden: einen Durchschnittswert tonne man nur mit großen Schwierigkeiten und in nicht einwandfreier Weise be­stimmen.

Der Reichs schätz sekretär legte eingehend dar, warum der 31. Dezember 1913 als Stichtag die geringsten Bedenken Hervorrufe. Durchschnittskurse würden bisher, zum mindesten amt­lich, nicht fcftgcftcilr. Zeder andere Stichtag, beispielsweise auch der 31. Dezember 1912/ könne dieselben, wenn nicht größere Schwierigkeiten hervorruien Berkäuse an der Börse würden das Ergebnis wohl kaum mefcntli<h beeinflussen.

3m gleichen Sinne sprach sich ein nationallibcralcr Redner aus.

Der Zentrumsredner erwiderte, sein Eintrag, den Kurs­wert vom 31. Dezember 1913 nicht zu Grunde zu legen, fufve aut den Ausführungen des Staatskommissars an der Berliner Börse.

Der An trag wurde mit 12 Stimmen der Sozickldenw-- kroten, der Fortschrittler und der Rationalltberalen abgelchnt. § 18 ist demnach nach der Vorlage angenommen.

w, -3U JL19 (Wertermittelung bet Aktiengesellschaften usw., deren Aktien feinen Börsenkurs haben lag folgender fortschritt­licher Antrag vor:

Bei Aktien ohne Börsenkurse, bei Kuxen, Anteilen an einer Bergwerksgesellschast oder b-i Anteilen an einer Gesell- ,'chaft mit beschränkter Haftung ist der B c r k a u ss w e r t der Aktien oder Anteile anzusetzen. Sofern ein solcher nicht zu er- mittelu ist, gilt als Wert der Aktie oder des Anteils das 16?3- fache des Durchschnitts der während der letzten drei Geschästs- iahrc oder, bet kürzerer Tauer der Gesellschaft, der seit ihrem Benehen verteilten Zahresgewinne. Ist ein solcher in dieser Zett nicht zur Verteilung gelangt oder beschränkt die Gesell- schattsiatzung dessen Höhe, so kann die Steuerbehörde die Schätzung des Wertes durch von der zuständigen oder nächst- gelegenen Handelsvertretung zu ernennende Sachverständige cm- ordnen.

Gegen den fortschrittlichen Antrag wurden von Regierungs- lette au* feine we)entlichen Bedenken erhoben und dieser An- trag gelangte unverändert, zur Annahme.

wurde in nachstehender Fassung angenommen: Andere Äawtaliorbcrungen und schulden sind mit dem Nennwert anzu- ictzen, lojcrn nicht besondere Umstände die Veranschlagung nach, etncm vom Nennwert abweichenden höheren oder geringeren Werte begründet erscheinen lassen.

Bei § 22, der die Berechnungstabelle für die 3c-, m e H u ng des Wertes von Renten enthält, beantragt bet' en<^ler'Ia^er' ^en Auruckgestellten § 6 über d i e Ansprüche an Witwen-, Waisen - und Peniionskassen usw. zu. ft r e t cf) e n und die Rententabelle von § 22 in den § 10 einzufugen.