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1.12.1913 Zweites Blatt
 
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Nr. 282

Zweites Blatt

(65. Jahrgang

(FrQhetnt GgUch mit Wufnabmc de» Getmiagi.

Tk ..«ietzeier .SaetlitnMärtef werden dem Biennal roöcbenthdj deigeleot. bat JbtMUl fir bei, Kreis Wetz«- , ven- al wöchentlich. Tieten»»in|^efill^ai Jett- iragee erf ehernen monatlich zwemiat.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Montag, Dezember 1915

Äfltetionibnicf une Vertag >et Brübliches Unaxtfudt» Buch- unb Btembnidctti.

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Rebaftion. Expedition und Tmrferti: Schnl* strafte 7. Expedition unb tJertag: »!

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insbesondere folgende Punkte ms

Geisteskrankheit im Zivil

in materiellrechtlicher und Prozeß-

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nehmen wären, »nb hierbei Auge zu fassen:

1. die Bebandlunq der probest und im Strafretftt,

2 den Schutz der rechtlicher Beziehung,

Bon einem der Genannten. £»frrn 9tflfirr-Gb<irloufn* bürg erhallen mir sollende Erklärung

politische Cagcsfcbau«

WadlichwinLel in Dillenburg.

Dir batten vor einigen Tagen eine Notiz roiebergegeben, in der unter Berufung auf ein schön'engerichtltche- Urteil einigen Agitatoren der christlich-sozialen Partei in Dillen­burg unzulässige Dahlmachinationen vorgeworfen worden waren.

Dccr und Flotte.

Stapcllauf eines neuen großen SreuzerS. Aus Tain,ig wird vom 29 Nov gemeldet: Auf der hiesigen Schichauwcrft lief heute mittag 12 Uhr der neue große ttTfuaerErsatz Kaiserin Augusta" glücklich vom Stapel. Tem Stapellauf wohnten vier Familienangehörige derer von Lützow und eine Abordnung des Infanterieregi­ments von Lüpow Nr. 25 Aachen bei. Taufpaten waren der Cberluchenmeisder des Kaisers Gras v Pückle r« Nogau und Gräfin v Psickler Gras v<5ler Hielt die Taus­rede: die (Gräfin v. Pückler zerschellte an dem Bug des Schiffes eine Flasche Schaumwein und taufte das Schiff auf den Namen L ü tz o w

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mm Schutze des Va b l ge h e, m n i s s e s gegen amtliche und prroaie Nachwrichunara über die Ausübung eines auf Gesetz be- nibcnben geheimen Wahlrechts w ersuchen

xn Zeugen Bolland in der 1 ui euer -ssentlichen Wähl r-

21 us Hessen

Ufbfr das C r b e n < und 11telmesen in Reffen haben fnipnhf die Großsterzogliche Regierung wie brr Gele" '< bunnß- an-schnü brr Zweiten üammer interessante Urteile aeki'i: Tie Algq Ulrich und Genossen hatten den Antrag gest-llt. b*e Rene- nmn zu ersuchen, zu veranlassen. ..bau auf bem Weae bet ReichA- aeffttnebuna m Interesse ber richterlichen Unabhünanfcu '3-r im- mnna getrossen wirb, wonach ben R'cktern die Annahme nm, Titeln unb Crben untersagt würbe". Die Negierung halte in ist'r Rück- änßerung zu diesem Antrag auf bie über diese Frage im Reichstag hei Gelegenheit der Beratung des Gerichtsverfafsnnaügeselie^ ge- vfloaenen Erörterungen hingewiefen unb dabei betont, bah ber Reichstag wieberholt einen auf Verbot der Annahme von Crben uub Ehrenzeichen für im Amt befindliche Richter hiniielcnben An­trag abadrhnt habe Weiter führte bie Regierung au» ben bamali- arn Reichs'ansverbandlnngen vcnthichrne Aeußernnaen sozialdemo­kratischer Rebner an, daß sie auf ein solches Verbot kein beion- bcrc> Gewicht legten Nach diesen Feststellungen schließt die vom Iustizminister Tr v Ewald unterzeichnete Regierungserklärung:

Bei biefer Sachlage ist es uns nicht verständlich, warum ge­rade bie hessische Rraiermig eine Aktion der ReichSgefengebung an» rraen soll in einem Punkte, der von den eigenen Parteifreunden der Antragsteller im Reichstag als für die Sicherung ber llnahhänaig- frit des Richterstandes minder wichtig hingestellt worden ist Eine solche Aktion würde nicht nur bei den gesetzgebenden Faktoren des Reichs, wie früher, keinen Anklang finden, sondern könnte auch den falschen A n s cst e i n erwecken, baß der Hessische Rich­te r ft a n b eines besonderen Schutzes gegen Beeinslufsung bedürse. Ter GeseNgebungsausschuß bat den Antrag abgelehnt Man Ivar im Ausschuß mit überwiegender Mehrheit der Ansicht, daß ber Antrag im Interesse ber richterlichen Unabhängigkeit keine Stütze finden könne Mehrere Mitglieder deS Ausschusses haben aus­drücklich bekannt, baß sie grundsätzliche Gegner aller Titel und Cr» ben seien und daß durch deren Beseitigung auch im Staatshaus­halt wohl ganz erhebliche Ersparnisse erzielt werden könnten.

Au» Stafct und Cciitö.

Gießen, 1. Tczember 1918.

Von der LandeS-Universität. Oberlehrer a. D. Professor Dr. Theodor W>m m e na uer-Gießen feiert heute sein 5O|äbrtge5 Doktor-Iubiläum. AuS diesem An­laß wurde ihm von der philosophischen Fakultät sein Doktor- diplom erneuert.

Tie Maul- und Klauenseuche. Tie Seuche ist festgestellt in Heldenbergen (streiS Friedberg) bei Kühen, die von einem Händler auS Berlin eingeführt worden sind.

Tie Tirektion des Stadttheaters bittet uns, mitzuteilen: Bor bem Gastspiel Lavßler-FehdmerinRos- mersbolm" am nächsten Mittwoch dürfte gewiß noch folgende.' Refe­rat derFrankfurter Rettung" vom 13 d. M über einen Vortrags­abend der beiden itiinttler in Frankfurt interessieren.Ter gestrige Rezitationsabend der Freien Literarischen Gesellschaft durfte des­halb besonderes Interesse erwecken, weil er bem Frankfutrter Pu­blikum Gelegenheit bot, das bekannte Schauspieler-Ehepaar Tme» drich Äaoßl er-Helene Febdrner kennenzulernen. Tas Interesse der vielen Hörer bat sich vielleicht bei manchen zu dem Wunsch gestei­gert, bie beiden frünfHer, vorzüglich Friedrich Äavßler, einmal auf

unb daß neue Niederlassungen nicht mehr von dem Nachweis abl/ängig gemacht werden, daß die vorhandenen bürgerliches! Anstalten und Einrichtungen des Mranfenbienfic» nicht gr nüflai

2. Taft die Zulassung des einen ober anderen werteren Crben zum Zweck der Aushilfe m der Ser! sorge ermöglicht nnrb Ter xapuz,nerorten fn nubt in der Lage, für kne in Au? fickt genommenen nrunt Niederlaiiiingen in Marn». Bens de .m und Lffenbach a M dre Leute ;ur Beringung zu stellen Ter Regierung roll ja das Recht verblei den, zu prüien, welche Niederlaffuirg unb welchen Crben ue zulaifen will

3. Taft auch d>e Schn-estern der ewigen Anbetung neue Mit fllieber au'uedmen dürfen

Im Anschluß bat mau aus diesen Erklärungen der An tragficlicr ieflgeftelU, daß ein Ventoß gegen die krrcheip politische Gesetzgebung nicht gewollt ist und daß also an deren Grundprinzipien fcstgebatten werden soll. Man war mit einer Ausnahme der Ansicht, daß man einer g e etzgeberischen Maßnahme in dem von der Regie r u n g i n i h r e r A ii t w o r t a n g c d e u t e t e n U m f a n g e wohl u n b e d e n k 11 ch z u st i m m e n könne. Trei Mitglieder des Ausschusses erklärten sich auch bereu, die darüber hinaus gehenden Wünsche der Antragsteller zu unterstützen.

Tic Mitglieder des Bauernbundes, die zu dieser Mehrheit gehörten, erklärten, daß sie, da eine Fraktion^- sitzung noch nicht stattgesundcn habe, zunächst nur ihre eigne persönliche Ansicht zum Ausdruck gebracht hätten und daß sie ausdrücklich die Stellungnahme der Fraktion sich Vorbehalten.

AnS den DorgctrSigciien Gründen hean tragt der Ausschuß mit allen gegen eine Stimme: Annahme deS Antrags.

3 den Schutz der Gläubiger gegen böswillige Schuldner,

4 . die Einrichtung einer Mobiliarhypothek mit Zwangserntragung,

5 . die Einschränkung der Eidesleistungen,

6 die Beschleunigung des Verfahrens im Zioilprozeß und Strafprozeß.

7 die Ausdehnung der fchöffengerichtlichen Zu­ständigkeit,

8 die Einschränkung des Legalitätsprinzivs im Strafprozeß.

9 . dre Zulassung der Volksschullehrer alS Schöffen und Geschworene,

10 . die religiös eEriiebung der Linder aus Mischehen.

»nann unb H u ler nur des

Kat onaüibcraic Anträge im Rcitstag.

Ter Abg. Schiffer hat mit Unterstützung der nativ nalliberalen ReichSiagsfraktton irn Reichstag folgende drei Anträge eingebracht:

I. Ter neue Reichstag wolle beschließen, folgendem Gesetz­entwurf feine Zustimmung »u erteilen:

Gesetz wegen Beschleunigung und Vereinheit­lichung der Rechtspflege.

Wir Wilhelm uhv verordnen ufro.:

§ 1. Wenn in einem gerichtlich n. auf Reichsrecht beruhen­den Verfahren ein erhebliches öffentliches oder privates Interesse an der schleunigen Herbeiführung der endgültigen Entscheidung einer zweifelhaften Rechtsfrage besteht, kann beantragt werden, die Entscheidung d?rienigen Stelle zu überweisen, die bei Er­schöpfung aller zulässigen Rechtsmittel als letzte Instanz in Be­tracht kommen würde Tem Antrag darf nur staltgegeben rorr- den, wenn sämtliche Prozeßbeteiligten einrerftanben find unb die­jenigen Tatsachen als uiistreitig anerkennen, die für die zu ent­scheidende ReckstSfrage erheblich sind

§ 2 Ter Beschluß des (Meridnö, durch den die Uebcrrocifung ausgesprochen ober abgelehnt wird, ist unanfechtbar

§ 3. Hält die angerufene Stelle bie Voraussetzungen der Ueberweii'ung nicht für gegeben, so lehnt sie die Eiitscheidunq ab. Andernfalls trifft sie durch einen mit Gründen versehenen Spruch die Entscheidung über die Rechtsfrage unb, wenn bie Sache iprudh reif ist, zugleich in der Sackv selbst. Ist bie Sache nicht sprach- reis, so gibt sie sie zur Forrietzung des Verfahrens zurück, für das die in ber Entscheidung enthaltene rechtliche Beurteilung bin­dend ist.

§ 4. Die Gebührenpsticht wird durch kaiserliche Verordnung geregelt.

§ 5. Soweit in höchslinstaiizlichen Entscheidungen von Ge- richten des Reiches oder der Bundesstaaten Verschiede,iheiien in ber Auslegung oder Anwendung einer Rechtsnorm zutage treten, kann der Bundesrat die streitige Rechtsfrage einem gemischten Gerichtshöfe jur Entscheidung vorlegen

K 6. Ter gemischte Gerichtshof tritt am Sitze des Reichs­gerichts zusammen. Er entscheidet ohne vorgängige münbhthe Verhandlung unter dem Vorsitz des Reichsgerichte Präsidenten in ber Besetzung von vier rwiteren Mitgliedern des Reichsgerichts unb von je zwei Mitgliedern derjenigen anderen Gerichte, von denen dte widersprechenden Entscheidungen ergangen find. Tic Bestimmung ber_ Mitglieder erfolgt für jeden einzelnen Fall durch diejenige Stelle, die über die Geschäftsverteilung zu be­schließen bat

8 7. Ter gemischte Gerichtshof kann es ablehnen, eine Ent­scheidung hi treffen, wenn er ihre Voraussetzungen nicht für ge­geben, ober das Eingreifen der Gesetzgebung für geboten erachtet Er kann den Inhalt einer von ihm getroffenen Entscheidung als bindende AuslegungSvorschrist, beren verbindliche Ürast sofort eintrirt, im Reichsgefetzblatt veröffentlichen.

Urkundlich usw

II. Ter Reichstag wolle hfschließen:

Ten Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bas R e i ch s r e ch t daraufhin einer Ttirdmrftt unb Prüfung zu unterziehen, ob nicht vorbehaltlich und vor umfassender Neugestaltung gröberer Rechts- flebicte Verbesserungen einzelner Teile unb Be­st immun gen , bie von besonderer Tringlicbkeit sind, vorzu-

cerfammlung in Dillenburg t er llriünten batten. ?!> Angek.agteii haken lebhaft des

P r i r a t l l ö g e r genannt zu blben

2. Tie Angck alten Fohl ing. Stiehl uub find der Belci igung sckuldi 1 erkannt mrden, al

engeiicht in Dillenburg hu die Anze

Der Seirtrumsantrog über die -Zulassung der religio,en Orden in Hessen.

Unter den heute vorliegenden Landtagsdrucksacken befin bet sich auch der Bericht des Zweiten A u s s ch u s se - über den Antrag der Abgeordneten Dr. Schmitt und Oknoiien, betreffend die religiösen Crben unb ordenSähn lichen Kongregationen.

Aus der Regierungsantwort find folgende Stel­len hervorzu heben:

In Hessen bestehen Crben und ordensähnliche Kongre­gationen der'katholischen Kirche, welche

1. sich der Uebung der christlichen Nächstenliebe widmen,

2. Unterrichts- und Erzichungszwecke verfolgen,

3. Aushilfe in der Seelsorge leisten,

4 ein mehr beschauliches Leben führen.

Aul: Als ein Mangel nnrb es kirchlicherseits empfunden, daß in Hessen die Orden auf gewissen, der Krankenpflege mehr ober weniger verwandten Gebieten, wie Pflege unb Leitung in Waisenanftalten, Armen- unb Pfründnerhäusem, Rettunasanstal- ten, Asylen unb Schutzanflalten für sittlich gefährdete Personen, Vttpflegungsanstalten, Arbeiterherbergen, Magdehauser, Lehr lings- unb Gesellen Hospizen unb dergleichen, tn Ausübung ihrer charitativen Tätigkeit gehemmt seien. Es ist z u » u g c bc n , daß ein Bedürfnis nach Erweiterung der OrdenStätigkeit der k r a n kenpflegenden weiblichen Crben und Kongregationen nach dieser Richtung hin in e,nem gewissen Umfanac bestehl Tie Großb Regierung hol gegen eine Anlehnung an die preußische Gesetz­gebung tn diesem Punkte keine grundsätzlichen Bedenken.

Z u 2. a) Zu ben Orden, die sich ber Hebung ber christlichen Nächstenliebe, zugleich aber auch Er z ie Hu n g s z w eck e n wid men, gehört ber Crben zum guten Hirten, ber sich hauptsächlich nnt ber Pflege unb Leitung von verwahrlosten Mädchen beschäftigt Tie Regierung kann sich ber Ansicht nicht verschließen, bar bin? nicht bloß ein kirchliche-, ionbem auch, wenigstens zur Zeit, wo es noch an staatlichen Zwangserziehungsanstaltn, fehlt, em staat­liches Intereise daran besteht, bie Beschränkungen fallen zu lassen, bie ben Orden zum guten Hirten in der Erfüllung seines gemein­nützigen Zweckes behindern: sie bat keine Bedenken, ihn ben krankenpslegenden Crben gleichzustellen

b) Tas Bischöfliche Ordinariat bittet darum, daß zur Leitung der beiden katholischen Anabenerziehungsanslalten in lein- Zimmern unb IN Drais und zur Erziehung der dann briind- lichen Zöglinge OrdenSkräfte zugelassen werden möchten. Nament­lich die St Iosephs-Kliabenanstalt in Klein-Zimmern, bie ur­sprünglich als Waisenhaus gebaebt gewesen sei, habe unter bem Einfluss» ber ZwangSerz,ehungsgeseygebung ihren Eharakter voll- stänbig geänbert unb fick zur Zwangserziehimgsanstalt urnge- waubelt. Zur Leitung solcher Anstalten seien Crbendleute brionber« geeignet Tie Gr oft herzogliche Regierung würde keine Bedenken tragen, zugunsten ber erwähnten beiden Anstalten, die nach Ar­tikel 28 des Volksschulgesetzes der Aussicht der obersten Schul­behörde untergeben, ausnahmsweise bie Zulassung einiger Mit­glieder eines deutschen Männerordens zu genehmigen, dessen An­gehörige bie in Hessen für die Leitung solcher Anstalten unb bie Erziehungstätigkeit in ihnen geforderte Vorbildung besitzen unb die Gewahr bieten, baß sie bie Zöglinge außer in religiös-sitt- Uchem auch im nationalen Geiste z u erziehen imftanbc sind. Hierzu wäre eine gesetliche Ermächtigung erforderlich.

c) Von Crben, bie sich bem Unterrichte widmen, sind in Hessen außer den sogenannten Schulbrüdern, bie nach Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Apr,l 1875 weder neue Niederlassungen oder Anstalten gründen, noch neueSRitglieber in ihre Mainzer Niederlassung aufnebmen f bim en, nur noch die Englischen Fräulc-kn vordandei,, die Privatunterrichtsanstalten m Tarm- fiabt, Bensheim, Main», Bingen und Worms besitzen Es ist ihnen gesetzlich gestattet, neue Mitglieder in bie vorhandenen vorerwähnten Anstalten insoweit aufzunehmen, als dies zur Er­haltung ber Lehrkräfte derselben auf bereu Bestände vom 1. Oft 1874 erforderlich ist. Es wird darüber geplagt, daß die bestehenden Anstalten durch diese Beschränkung der Lehrkräfte auf die Zahl vom 1. Oktober 1874 in eine äußerst mißliche Lage gekommen seien. Tie Regierung glaubt, daß, nachdem einmal durch da- Gesetz vom 23. April 1875 bie bezeichneten fünf Anstalten der Englischen Fräulein aufrecht erhalten worden sind, es der Billigkeit entspricht, ihnen auch die Existenzbedin­gungen zu sichern unb bie Möglichkeit zu geben, ihre Leistungen auf einer Höhe zu halten, wie |te im Interesse der fat bohl dien Bevölkerung gefordert werden muß. Sie ist daher geneigt, einer Abänderung des Artikel 2 des Gesetzes vorn 23. April 1875 dahin zuzustimmen, daß den genannten fünf Privatunterrichtsanstalten der Englischen Iräulein gestattet werden kann, dem Crben ange­hörige Lehrkräfte auch über den Bestand vom 1. Oktober 1874 hinaus anzunehmen, soweit ein Bedürfnis hierfür von unserer Abteilung Tür Schulwesen anerkannt wird

Z u 3. Besondere» Gewicht nnrb kirchlicherseits auf bie Zu- laibmo des einen ober anderen wetteren Ordens zum Zwecke der Ausbilfe in ber Seelsorge gelegt In Hessen britebt zurzeit nur ber Orden der üavuziner. dem durch bie Novelle vom 1. Juni 1895 gestattet worden ist, seine beiden Nieberlassungen in Mainz und Dieburg auf dem Stande vom 1. Oktober 1874 zu erhalten Beide Niederlafsun,nm zählen zusammen 11 Priester. (F» wird darauf bingenyirien, daß diese Zahl nicht binreube, um das Bedürfnis nach Aushilfe in der Seelsorge zu befriedigen Tic Tätigkeit ber Kapuziner in Heiken bot bis letzt zu -lagen wegen Störung deS koniesiwnellen Friedens nicht peführt. Es erscheint daher als das nächstliegende, dem Bebürfniffe nach ver­mehrter Aushilfe in der Seelsorge dadurch Rechnung zu tragen, daß ber Regierung die Befugnis eingeräumt wird, eine der Ver­mehrung der katholischen Bevölkerung entsprechende größere Zahl von Kapuzinern zuzulassen.

Zu 4. Hierher gehört der weibliche Crben ber einigen An­betung mit der Niederlassung zu Mainz, die 35 Mitglieder zählt. 92ad) der Novelle vom 1. Jun, 1895 ist dem Orden gestattet, seine Mitglieberzabl auf bem Stande vorn 1. Oktober 1874 zu erhalten. 9itf diesem Gebiete etwas zu ändern, liegt kein Grund vor.

Tie Großb»'r»»gliche Regierung beabn(bhgtv demnächst eine Gesetzesvorlage bei bat Ständen einzubringen, in der sie eine Abänderung der bestehenden Crdensgrietzgebuna tn den vorher an- gedeuteten Richtungen Vorschlägen wird, soweit nicht etwa die landständischen Erörterungen über ben vorliegenden Antrag die Aussichtslosigkeit anes geietzgebertschen Vorgebens ergeben sollten.

Der Ausschuß hat sich in zwei Beratungen ein­gehend auch unter Zuziehung der Regierung mit dem An­träge besaßt Der R e g i e r u n g s v e r t r e l e r hat m den Beratungen betont, daß die Regierung bei ihren Bonchlagen, bic bestimmt gehalten seien, sich lediglich habe leiten lap von der Absicht, dem religiösen Frieden zu dienen und die Wünsche der katholischen Bevölkerung vom L>tandounkt der Billigkeit aus, soweit es im Interesse des Staatswohls mög­lich sei, zu berücksichtigen.

Tic wesentlichen Düniche der Antragueller könne er wie folgt zusantrnenfassen. Mau verlange: .

1 daß btc männlichen fronfetunlcgruben Orden genau io bc- handell werden, wie die weidlichen kvcmhrapflegenden Orden

nflea Rüfier und C ft r b r unb

Veriaminlung am 17 Januar 191

handle Nottz die Runde. w.'nach daS: bni PiiiatHägern Ruiier unb Osteh Inlnabuie an . nein ^aMi.txiKnb.l l abx-. C,efe betauvteteu Tatsachen f

t 193 i n weitestem Umfang »uerkannt worden.

3. Ter Ze ge Gastwin Smrm Hit in frübereu Vern hmunqen »w inial f-st di Geienteil unter Eid u>n dem ausgefagt. wiS er nm IG N' -r.'xr bekundet bn Nack seiner eigenen.liiMaoe

o bild die 'kückfichl auf kein Geschäft gel.iier Heb:Mnmalt M ansei stellt Sofort fest, biß nad teiner Aiischauung ^er Gast­wirt Sturm d ute unter Eid die Unwahrheit befchivaren habe.

4. Tas Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern eS ist Berufung eingelegt ivorden.

Ganz saubergewafchen werden durch diese Berichtigung die betr. Wadiagitatoren ja nicht. Irn übrigen wollen wir abwarten, was die Berufnngdinstan.z feststellt.

dcr städtischen Schaufpielbühne ;u leben Wenn man gar in Herrn III Trr Reichstag wolle beschließen: Äatiftler, schon nach dem Eindruck dieser Rezitatton, einen reckten

Ten Herrn Reichskanzler um Vorlegung eine» Gesetzentwurfs Antipoden unseres Vorzuqrgastes, des Herrn ".o-ffi, festen darf, ~' bann möchte rin Tarsteller, helfen besondere Wefensart eine starke

©eifrigleit unb wahrhaft deutsche Innerlichkeit ist, möglicherweise gerade au» rin Parterre von Männern nachhaltig wirken Tenn Männlichkeit ist wohl das Wort, mit bem man ben Ernst, die Sach­lichkeit, Geradheit und eindringliche Ducht dieser Persönlich leit aus drücken kann. Wer von der literarischen Tätigkeit des Schauspielers stanßler rorift, der sehr grünolich über seine >t unft nackgedacht hat, batte nichts weniger als (in leichtes Amü'ierorogramm erwartet, war vielleicht aber doch nicht unangenehm überrascht, Dor Len dem geoanklichen Ernst, den der dunkle Baßbankon des >'ünstlers mit r »iloier geistiger Turdibringung uno Kinner Vortragsliinst vermittelt', die helle Oberstimme H : ne Fehdmers erkl ng und in Gedichten Walters von der Bogelweide u. a. das Naiv Muiblithe unb

ligerubi in Xm Zeug k: r.Uki i