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Bekanntmachung.
Die Landwirtschaftskammer für das Groß- ^ei'aüßtum Hessen veranstaltet bei entsprechender Witterung in
Donnerstag, d. 3. April 1913, nachm. 23/.t Uhr
eine nr«We MMrunff non LcheibeneWeii.
Zusammenkunft zu oben angegebener Zeit am Hauptbahnhof zu Lich.
Landwirtschaftskammer für d. Großherzogtuni Hessen.
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Qualität und Ausgiebigkeit find hervorragend.
Lehrfächer:
Gehörbildung, Musikdiktat. Primavista-Singen, Theorie der Musik, Harmonielehre. Elementar- Klavierspiel,Höheres Klavierspiel, Solo, Ensemblespiel, Hebungen im Begleiten. — Für die fünf ersten Lehrfächer können auch Hospitanten zugelassen werden.
Anfang des Sommer-Semesters 1913: Montag, den 7. April. Festsetzung des Stundenplanes Dienstag, den 1. April, nachmittags 2 Uhr. [2108
Billetsteuer.
Unter Hinweis aus die nachfolgenden Bestimmungen der ani L April d. Js. in Kraft tretenden OrtSsatzung über die Billetsteuer uom 13. Februar 1913 wird hierdurch bekannt gemacht, das; Vordrucke für die nach § 6 einzu- reichenden Anmeldungen und 21aäiweisungen arrs dem Stadtbaus. Zimmer 9, erhältlich sind.
8 6. Der Unternehmer hat dem Oberbürgermeister die Veranstaltung spätestens 24 Stunden vor ihrem Beginn schriftlich anzuzeigen. Er hat seiner spätestens an dem auf die Veranstaltung folgenden Vormittag dem Oberbürgermeister ein Verzeichnis der verkauften Eintrittskarten, nach der Höbe der Preise geordnet, oder, wenn Karten nicht ausgegeben wurden, den Gesamterlös der Eintrittsgelder schriftlich mitzuteilen und spätesten-' an dem ersten, aus die Veranstaltung folgenden Werktage die Abgabe an die Stadtkasse zu zahlen.
Die Abgabe für die VorauSnüete der Plätze für wiederholten Besuch ist spätestens am 1. Werktage nach der ersten Veranstaltung, für die die Borausmiete gültig ist, für die ganze Dauer der Vorausmiete an die Stadt- kaffe zu entrichten. Spätestens an demselben Tage ist dem Oberbürgermeister ein Verzeichnis der voraus, gemieteten Plätze, nach der HShe der Preise geordnet, zu übersenden.
§ 7. Ans Anordnung des Oberbürgermeisters ist ein von diesem zu bestimmender Betrag als Sicherheit für den Eingang der Abgabe vor Beginn der Veranstaltung vorbehaltlich späterer Abrechnung bei der Stadtkasse cinzuzahlen.
§ 8. Der Oberbürgermeister kann zur Ueberwachung des richtigen Eingangs der Abgabe jederzeit selbst oder durch Beauftragte die Bucher und sonstigen Unterlagen des Unternehmers einsehen und alle Massnahmen treffen, die ihm zur Sicherung des Steueranspruchs zweckdienlich scheinen. Insbesondere kann er den Berkans der Eintrittskarten uub die Veranstalttmg selbst überwachen lassen.
§ 9. Wer den Vorschriften dieser OrtSsatzung zu wiederhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 500 Mark bestraft, sofern nickt nach anderen gesetzlichen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist. Die hinterzogene Ab gäbe ist nackzuentrichten. ‘ fß•/.
Konkursverfahren.
Neber das Vermögen der oneuen Handelsgesellschaft Karl Lenz & Co. in Hirzenhain — Dillkreis — wird heute am 22. März 1913, vormittags 11 Uhr, das KonturS- venahren eröffnet.
Der Rechtsanwalt Stein in Dillenburg wird zum Konkursverwalter ernannt.
Konkurstorderungen sind bis zum 22. April 1913 bei dein Gericht anzumelden.
Es wird zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wohl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschuffes und eintretendenfalls über die im tz 132 der Konkursorduung bezeichneten Gegenstände — auf den 10. April 1913, vormittags 9'/. .Uhr - und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 6. Mai 1913, vormittags i.*. > Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte — Zimmer 3 — Termin anberaumt.
Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sacke in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegebeu, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auf erlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 3. Avril 1913 Anzeige zu machen.
Dillenburg, den 22. März 1913.
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Fronhaufen a. L>, am 28. März 1913.
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Beginn im Distrikt Todtenberg: weitere Auskunft erteilt Grossherzogl. Forstwart Bing zu Treis a. d. Lda.
Treis a. d. Lumda, den 31. Dtärz 1913.
Grossherzoglicke Oberförsterei Treis.
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Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen der Firma Karl Stückrath, Inhaber Kaufmann Karl Stückrath von Gießen, wird heute, am 31. März 1913, vormittags IP/j Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.
Der Kaufmann Louis Althoff in Gießen wird zum Konkursverwalter ernannt.
Konkursforderungen sind bis zum 19. Zlpril 1913 bei dem Gerichte anzumelden.
Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschuffes und eintreienben Falls über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Samstag, Den 26. April 1913, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 18, Termin andern umt.
Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse <twas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den iGemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonberte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 19. April 1913 Anzeige zu machen. ^'/«
Großherzogliches Amtsgericht in Gießen.
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Giessen.
Die Litte über die vom 1. April 1913/14 zur Pflichtfeuerwehr Herauzirzicbeuden liegt von heule ab acht Tage lang zur öffentlichen Einsicht im Stadthaus — Zimmer Nr. 2 — aus.
Einwendungen dagegen sowie BesremugSanträge können während dieser Frist vor gebracht werden. Be^, freiungsanträge gemäss Artikel 11 Absatz 3 der Landes-/ seucrlöschordnung (Verhinderung wegen öffentlicher Be- russpfflcktl müssen durch eine Bescheinigung der vorgesetzte» Dienstbehörde des als pflichtig in Anspruch genommenen begründet sein, die unzweideutig ausspricht, dass derartige Verhinderung vorliegt.______________________________B1/«
Die Lieferung von Eisenkonstruktionen für die Heber landanlage soll öffentlich vergeben werden. Die Masszeichnungen und Bedingungen können im Verwaltungsgebäude der Elektrizitätswerke, Lahnstr. 28, Zimmer Nr. 4, eingesehen und gegen Erstattung von 2 M. bezogen werden.
Angebote sind biß zum
Montag, öen 7. Agril d. Zs., oomittags 11 vhr,
mit entsprechender Aufschrift versehen, emrureichen.
Alle noch rückständigen Rechnungen über Arbeiten und Lieferungen, die in der Zeit vom 1. April 1912 bis 31. März 1913 für das Tlefdauamt erfolgten, sind bet Meldung der Aichtberücksichtigung bis spätestens 1. Mai d. Fs. in doppelter Ausfertigung unter Beifügung der Bestellscheine beim Tiefbauamt einzureichen.____________________Bl/<
Alle noch rückständigen Rechnungen über die für städtische Gebäude im Rechnungsfahr 1912 (1. Avril 1912 bis 31. März 1913) ausgeführleu Zlrbeiteu und Lieferungen sind bei Meldung der Nichtberücksichtiguug bis spätestens 1. Mai d. Js. in doppelter Ausfertigung an das städtische Hvckbauamt eiuzureichen._________________________B14
Die nachstehenden Arbeiten zur Herstellung von Einfriedigungen beim Neubau der Oberrealschule sollen Samstag, dcu 12. April d. Js., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.
1. Steiuhauerarbcit, darunter ea. 26 cbm Lungsteine <Baialtlava>, 21 qm Bossenguader lBasaltlava).
2. Schlostcrarbciten (3 Vofc).
3. Weissbinderarbeiten. ,
Zeichnungen, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen ans dem städtischen Hochbauamt zur Einsicht offen. V Angebote aus Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin dorthin einzureichen. — Zufcklags- frift 3 Wochen. _______________________________ bi/4
Die zur Unterhaltung der Gebäude der städt. Kaserne erforderlichen Weissbindcrarbeiten 'ollen Montag, den 7. 'Avril d. Js. vorm. 10 Uhr öffentlich vergeben werden
Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen ans dem städtischen Hochbauamt zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, find bis zum genannten Termin dorthin einzureicken. Zufchlagsfrist 14 Tage. [B1.
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