Ausgabe 
7.4.1913 Zweites Blatt
 
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Nr. 80

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieGießener Zamilienblättcr" werden dem .Anzeiger" biennal wöchentlich beigelegt, das Xreirblatt für den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen 3eit- fragcn" erscheinen monatlich zweimal.

163. Jahrgang

Montag, 7. April 1913

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Sberhrften

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schuko straße 7. Expedition und Verlag: es@51« Rcdaktion:e^All2. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen.

Mb. Deutscher Reichstag.

132. Sitzung, Sonnabend, den 5. April. Am Tische des Bundesrats: Kühn, Kommissare.

' Präsident Dr. Kacmpf eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 15 Min.

Einige Rechnungssachen werden erledigt.

der Elak für öen Keichskag.

Ein Antrag Basser mann (Natl.) fordert eine Abw­anderung des Diätengesetzes dahin, daß den Ab­geordneten freie Fahrt während der Dauer der Legis­laturperiode gewährt wird. Bisher galt die Freifahrt nur für die Dauer der Session.

Ein weiterer Antrag Bassermann (Natl.) fordert einen Gesetzentwurf, durch den die Wahlprüfungen einer gerichtlichen Behörde überwiesen werden.

Abg. SÖRtiujnann (Natl.) befürwortet kurz seine Anträge Die freie Fahrt während der Legislaturperiode sollte eine Selbftberständlichkcit sein. Die Be­nutzung der Freifahrtka'-te zu agitatorischen Zwecken, den Vorwurf soll man wirklich nicht mehr erheben. Es wird nur erreicht, daß die zweite und dritte Klasse sich weiter bevölkern und die erste noch leerer wird. Der Antrag ist eine dringliche und be­rechtigte Forderung des Reichstags.

Abg. Stücklcn (Soz.):

Es wäre ein Armutszeugnis, luenn der Reichstag ein Reibt, das er hat, über die Gültigkeit der Mandate seiner Mit- glieocr selbst zu entscheiden, preisgeben würde. Die Wahlprüfungs­frage hat eine Geschichte. Die Nationlliberalen hat sie immer mehr nach der reaktionären Seite gebracht. 1894 hat einer gesagt, in einer Reihe von Parlamenten werde es so gehandhabt, daß über die Gültigkeit oder Ungültigkeit aller Wahlen in zwei Tagen entschieden wird, vom Parlament. Und wer >var das? Basscr- mannl Heintze, das frühere Mitglied, bezeichnete die Wahlprüfung als eines dec wichtigsten Rechte des Reichstags und das war noch im Februar 1910. Aber 1911 war man dem Gedanken der gerichtlichen Wahlprüfung schon sehr nahe. Wir Sozialdemokraten haben gewiß mit dem jetzigen Verfahren schlechte Erfahrungen ge­macht, und doch lehnen wir ab, das Recht des Reichstags einer gerichtlichen Behörde abzutreten.

Abg. Dr. van Calker (Natl.):

Wir würden mit Annahme der Resolution auf ein dem Reichstage zu stehendes Recht verzichten; gewiß! Dafür bedürfte es durchschlagender Gründe. Ich wäre der letzte, daraus zu verzichten, wenn ich das Recht für den Reichstag heil­sam halte. Wir haben allen Grund, unser Recht nicht zu min­dern, sondern zu mehren und richtig zu gebrauchen. Die Gründe nun, die uns zu der Resolution nicht eine ablehnende Stellung nehmen lassen, sind die: Jetzt wird die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen häufig nicht in der Kommission, sondern im Plenum verschleppt, oft bis zum Schluß der Legis­laturperiode, und der Wähler hat Anspruch auf rechtzeitige Ent­scheidung. Wenn nun die Wahlprüfungskommission einen Be­schluß faßt und die Mitglieder ihn mit ihrer Unterschrift decken daß da das Plenum geeignet ist, die Frage, ob die Entscheidung richtig ist, seinerseits zu entscheiden, das verneine ich. Diese Fragen werden im Parlament als Fragen der Majorität ent­schieden; es ist eine M a chtentscheidung. (Sehr richtig!) Die Kammer ist nicht souverän; einem Reichstag, der in Par­teien geteilt ist, können wir ein so unparteiliches Richterurteil nicht zusprechen. Wird es in die Entscheidung des Parteimanns gelegt, so muh er die Parteizugehörigkeit hinter sich lassen, er muß eine parteipolitische Farbenblindheit auf- setzcn.

Alles in allem: Das gerichtliche Urteil kommt ernst in Frage. Aber welches Gericht? Es muß eine absolute Instanz sein. Der Reichstag hat einen Standpunkt in dieser Beziehung schon einge­nommen und zwar, indem er für Elsaß-Lothringen beschloß, zu­nächst, bis zur Errichtung eines Verwaltungsgerichts, für Elsaß- Lothringen das Oberverwaltungsgericht Colmar damit zu be­trauen. Das würde für uns jetzt bedeuten, daß wir bis zur Er­richtung eines Reich sverwaltungsgerichts das Reichsgericht zur entscheidenden Instanz über die Wahlprü­fungen bringen. In Elsaß sind die streitigen Wahlen, die über 25 Prozent aller Wahlen ausmachten, Ende Januar bereits ent­schieden, und die äußerste Beschleunigung können wir auch hier er­warten. Ueber die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Colmar ist viel gesprochen worden, teils mit Zustimmung, teils von Par­teien, die schlechte Geschäfte dabei gemacht haben. (Heiterkeit.) Ein Hauptgrund der scharfen Kritik war die Fest­stellung geistlicher Wahlbeeinflussung. Gegen eine solche Möglich­keit der Kritik, als ob eine politische Voreingenommenheit im Spiele sein könnte, dagegen müssen wir das Reichsgericht von vorn­herein verwahren. Was bedeutet die Wahlprüfung heute dem Reichstags Tua res a g i t ur. (Beifall.)

Abg. Dove (Vp.):

^Namens meiner Freunde beantrage ich, die Resolution über die Freifahrkarten anzunehmen, dagegen die über die Wahlprüfung der Geschäftsordnungskommission zu überweisen. Das Diäten­gesetz ist überhaupt nicht recht geeignet, das Ansehen des Parla­ments zu heben; durch die Bestimmungen über die Freifahrten wird zum mindesten der Anschein erweckr, daß der Regierung ein gewisses Disziplin armittel gegenüber dem Reichstag in die Hand gegeben wird, weil es von ihr abhängt, ob sie den Reichstag schließen oder vertagen will. Auch der Förderung unserer Geschäfte dient eine ewige Vertagung durchaus nicht. (Sehr richtig!) Mit welchem Eifer ist das Staatsangehörigkeitsgesetz gefordert und wie ist gerade dieses Gesetz die geeignete Instanz gewesen, die Reise­diäten von einer Session in die andere hinüberzuretten. (Sehr- gut!) Durch die ewige Vertagung wird dem Haus die Möglichkeit genommen, durch eine Neuwahl eine Kritik an der Zusammen­setzung des Präsidiums zu üben. (Sehr richtig! und Heiterkeit.)

Beim Vorredner war ich etwas im Zweifel, ob er für oder gegen seinen Antrag, betreffend die Wahlprüfiingen, sprach. Aus seinen Ausführungen ist zu entnehmen, daß die Entscheidung über die Sache mehr davon abhängig ist, welcher richterlichen Behörde man die Sache überträgt, und welche Aenderungen an dem bis­herigen Vertagen der Prüfung durch das Parlament vorgenommcn werden. Deshalb ist eine gründliche Vorbesprechung in der Ge- fchäftsordnungSkommission wünschenswert. Ich habe als Jurist manche Beklemmungen bei Abstimmungen über Wahlprüfungen, weil der Parteimann streitet mit dem objektiven Prüfer von Rechtsfragen. Andererseits kann man vom Standpunkt des parla­mentarischen Ansehens sich nicht leicht dazu entschließen, dem Par­lament Machtbefugnis zu nehmen. Da wir nun heute zwar nicht die übliche Sonnabendbesetzung haben, aber doch ziemlich unvor­

bereitet sind, und die heutige Besetzung nicht geeignet ist, eine so wichtige Entscheidung zu fällen, so bitte ich, diese Resolution der Gschäftsordnungskommission zu überweisen. (Beifall.)

Abg. Dr. Spahn (Zentr.):

Dem Anträge auf ertveiterte Freifahrtscheine kann das Zentrum zustimmeu. Bei dem Anträge über die Wahlprüfungen ist doch wohl zu beachten, daß die Entscheidung nicht in der Kom­mission, sondern im Plenum getroffen wird. Der große Ge­sichtspunkt der Wahl ist doch die Sicherung der W a h l - freiheit und des Wahlgeheimnisses. Die Dar­stellung, ob in einzelnen Fällen das Wahlgeheimnis gewahrt worden ist, darf nicht in der geschlossenen Beratung eines Ge­richtshofes gegeben werden. Solche Fragen lassen sich nur in der Oeffentlichkeitt regeln, die das Plenum gewährleistet. Wer einmal Wahlprüfungen mitgemacht hat, weiß, in welcher Weise die Wähler in ihrer Freiheit beschränkt, in ihrer Abstimmung kontrolliert werden. Diesen Mißbrauch abzuschaffen, ist Sache des Reichstages. Durch ihn nur ist cs möglich, gewisse Verstöße als verwerflich zu bezeichnen und auszuschatten. Das Recht sollen wir nicht aus der Hand geben. Es handelt sich nicht um reine Rechtsfragen. Dos Ergebnis kommt zu­stande, indem die einzelnen Vorgänge dec Wahl gegeneinander berechnet werden. Bei den Entscheidungen des Reichstages ist von einer M a ch t f r a g e absolut gar keine Rede. Das Verwaltungsgericht lehnen wir ab.

Abg. Dr. Arendt (Np.):

Dem Antrag bezüglich der Frcifahrlscheine stimmen wir zu. Ec liegt anch'im Interesse der Verbündeten Regierungen und des Landes. Denn sonst haben wir immer di e s e dauernden Tagungen, weil man den R«ichstag nicht schließen will, um den Abgeordneten die Karte nicht zu nehmen. Bekommen wir die Karte für die Legislaturperiode, dann kann der Reichstag wieder öfter geschlossen werden. Auch dem Antrag bezüglich der Wahl- prüfungen kann ich zustimmen. Die Wahlen müssen so schnell und unparteiisch wie möglich geprüft werden. Bisher wur­den die Prüfungen durchaus unter dem Gesichtswinkel der Partei betrachtet. (Sehr richtig!) Man sieht das schon daraus, daß in der Kommission ja ein Staatsanwalt aus der angreifenden und ein Verteidiger aus der angegriffenen Partei bestellt wird. Jedenfalls muß Abhilfe geschaffen werden. Der neue Gerichtshof könnte sämtliche Wahlen vorprüfen und über formale Fragen endgültig entscheiden. Alle politi­schen Streitfragen könnte er aber an den Reichstag zur Ent­scheidung geben. Es ist unerhört, daß jetzt die W a h l - Prüfungen so lange dauern. (Lebh. Zustimmung.) Eine ganze Reihe von Wahlen, die angefochten sind, sind noch nicht dem Plenum vorgelegt worden.

Es sind also noch nicht einmal Beweiserhebungen in die Wege geleitet worden. Dabei ist der Reichstag schon über ein Jahr alt. Der Antrag ist berechtigt, er wird immer wieder­kehren ! Er darf in der Geschäftsordnungskommission nicht begraben werden. Die Revision der Geschäfts­ordnung scheint man leider tatsächlich begraben zu haben. Wir haben den chronischen Zustand der Beschlußunfähig- keit des Reichstages glücklich überwunden. Heute aller­dings (der Redner weist auf das leere Haus, in dem nur etwa 30 Abgeordnete anwesend sind) wird man an die Tage erinnert, da alles davon abhing, ob die bayerischen Abgeordneten der bayerische Landstur m (Heiterkeit.) anrückten. Dann hieß es: daü Gesetz muß morgen abend fertig werden, denn die Bayern bleiben nicht länger. (Große Heiterkeit.) Wenn der Antrag Bassermann durchgeführt wird, dann werden die h ä ß l i ch e n K ä m p f c h i e r u m d i e M a n d a t e nur noch eine schlechte Erinnerung fein. (Beifall.)

Abg. Dr. Neumann-Hofcr (Vp.):

In dieser Legislaturperiode ist es mit der Wahlprüfungs­kommission besser geworden. Das ist dem Präsidenten zu danken, der dafür gesorgt hat, daß die Wahlprüfungsberichte möglichst bald an das Plenum kommen. Man sollte erwägen, ob die Verhandlungen der Wahlprüfungskom­mission nichtöffentlich sein können.

Abg. Fischcr-Berlm (Soz.):

Wir Sozialdemokraten können unsere Rechte nicht preisgcben zugunsten einer Körperschaft, die kein Verständnis für unsere Weltanschauung hat. Solange wir nicht als politisch gleichberechtigt betrachtet werden, können wir die Ent­scheidung über unsere Mandate nicht irgendwelchem Gericht über­antworten. Wir befürchten, daß die Richter den Terrorismus der Unternehmer unbeachtet lassen, den sogenannten Terrorismus der Gewerkschaften aber als eine Wahlbeeinflussung auffassen werden. Gibt es denn unabhängige Gerichte in Preußen? (Vizepräsident Paas ch c rügt diesen Satz.) Ich sage das nicht gegen die Richter, sondern im Interesse der Richter. Denn Hunderte Beispiele be­weisen, daß Richter vom Minister zur Verantwortung gezogen Iverden, weil sic e3 wagen, frei und unabhängig vorzugehcn.

Abg. Dr. van Calker (Natl.):

Der Reichstag soll nicht ausgeschaltet werden. Die Fragen können auch im Reichstag noch besprochen werden. So ist es auch in E l a ß - L o t h r i n g c n , obgleich dort die Wahlen durch das Oberlandesgericht in Kolm ar geprüft werden. Die Sozialdemo­kraten sollten sich scheuen, die Ehrenhaftigkeit eines deutschen Richters anzuzwcifeln. (Beifall.)

Abg. Bernstein (Soz.):

Die Richter können sich aber nicht über die Vorurteile ihrer eigenen Klasse Hinwegsetzen. Wenn der Reichstag die Prüfung der Wahlen aus der Hand gibt, so begeht er Selbstmord. (Heiterkeit.)

Der Antrcig Bassermann über die WahIprüfun - gen geht an die G e s ch ä f t s o r d n u n g s k o m m i s s i o n. Der Antrag auf Erweiterung dec F r e i f a h r t k a r t e n wird a n g c n o m m c n.

Sie VekemnenbeiWen.

Es folgt die Beratung des Kapitels des Etats des R e i ch s s ch a tz a m t s , das die Veteranenbeihilfen betrifft.

Es werden für diesen Zweck ins,gesamt 31 Millionen Mark ausgeworfen.

Schatzsekretär Kühn:

Hier vor dein Plenum wiederhole ich ausdrücklich, wie in der Budgetlommission, daß es in der Absicht der Regierung liegt, einen Gesetzentwurf, der die Bez ii g e d e r K r i e g s t e i l u e h m e r in der Richtung der ausgesprochenen Wünsche neu regelt, dein Reichstag vorzulegen. Einen ganz bestimmten Termin kann ich, da die. Verhandlungen zurzeit im Gange sind, noch nicht angeben. Aus dem gleichen Grunde möchte ich mir für heute auch versagen, nähere Mitteilungen über den Inhalt der gewünschten Gesetzesvorlage zu machen.

Abg. Prinz Schönaich-Carolath (Natl.): r

Wir sind dem Staatssekretär dankbar, daß er seine Er­klärung aus der Budgetkommission hier wiederholt hat. Die Wünsche der Veteranen sind ja von allen Parteien des Hauses unterstützt worden, und niemand hat sich bei den ein» stimmig gefaßten Resol".tiouen auf Besserstellung der Veteranen ausgeschlossen. Alle Parteien waren daher von den Erklärungen in der Budgetkonimission befriedigt. Hoffentlich wird bei Ver­abschiedung der Wehrvorlage diesen Wünschen Rechnung getragen. Im Auftrage meiner Freunde erkläre ich: Wir werden unter allen Umständen darauf dringen, daß mit ihr zugleich eine Vorlage verbunden wird, die eine Besserstellung der Veteranen bezweckt. Wir müssen die Gelegenheit benutzen, um ihnen gerecht zu iverden. Der Staatssekretär hat gestern ausgeführt, man solle doch nicht vergessen, daß die verbündeten Regierungen seit 1895 große Aufwendungen für die Veteranen gemacht haben. Das ist richtig, und ich habe cs mir widerholt angelegen sein lassen, diese Entwicklung hier zu schildern. Ge­wiß ist ein erfreulicher Fortschritt zu verzeichnen, aber auch in Zukunft werden wir fortgesetzt darauf dringen und nicht aus­hören, die Besserstellung der Veteranen nachdrücklich zu fördern, teiligung oder eine Versagung der Beihilfen übertrieben feien; der teiligung oder eine Versagung der Beihilfen übertrieben sei; der Kreis der Veteranen hätte sich Ivcselitlich vergrößert. Das ist richtig, cs läßt sich nicht leugnen, daß in den letzten Jahren in­folge dec dankenswerten Verfügungen des Bundesrats und des Staatssekretärs der Kreis der Veteranen erheblich erweitert worden ist, und daß die, Beihilfen sich alljährlich steigern. Wir hoffen aber, daß das Haus dem Zwecke unseres Antrages ein­mütig beitreten wird, nämlich die Beiträge zu erhöhen. Das ganze Haus war der Ansicht, daß 130 Mark heute unmöglich für die Bedürfnisse der Veteranen genügen. Die Preise, auch die für Wohnungen find erheblich gestiegen. Eine Erhöhung bis zu 150 Mark, das mären 78 Millionen Mark, würden mir bei unserem mehrfachen Milliardenetat wohl auf- bringen können. Herr v. Oertzen, der zu meinem Bedauern dem Hause nicht mehr angehört, hat voriges Jahr eine Er­höhung bis zu 180 Mark verlangt.

Ich will übet die Höhe nicht streiten, aber die Bemessung auf 150 Mark wird vom Hause einmütig unterstützt werden. Der gute Wille ist auf allen Seiten vorhanden, da wird der Weg auch nicht fehlen. Niemand wird dem wohl widersprechen, daß die Veteranen heute absolut nicht mein- in der Lage sind, zu verdienen. Der jüngste dürfte etwa 62 Jahr, alt sein, der Durchschnitt 66 bis 67 Jahre. Diese Männer sind vollkommen berechtigt, die Unter­stützung zu verlangen. In den 40Friedensjahren haben die meisten hart arbeiten müssen und kaum Gelegenheit gehabt, etwas für ihre Gesundheit zu tun. Umsomehr ist eine Fürsorge nötig. Bedauer­licherweise laufen immer noch Klagen ein, daß berechtigte und be­dürftige Veteranen nichts erhalten. Das ist nicht zu verstehen, da die Regierung wiederholt wohlwollende Beurteilung zugesagt hat. Politische Gesinnung darf kein Grund sein, die Beihilfe irgendlvie zu versagen. Bei dem Alter der Veteranen hat die ärzt­liche Untersuchung auch keinen Sinn mehr. Es ist für Leute auch beschämend, daß sie fortgesetzt antreten sollen und womöglich haben sie nachher die Kosten zu tragen. Wohlhabende Veteranen sollen selbstverständlich keine Beihilfe erhalten.

In dec Presse lieft man hin und wieder, daß das doch geschieht, Mir allerdings sind wohlhabende Veteranen bisher noch nicht vor­gekommen. Dann sind Ersparnisse von den Summen gemacht worden, die der Reichstag alljährlich für die Veteranen be­willigt. Im Jahre 191011 sollen sie über 2 Millionen betragen haben. Es ist mir ganz unerfindlich, wie das möglich ist, da nach dem Wunsche des Reichstages und den Zusagen dec Regierung die Veteranenbeihilfe praktisch ausgedehnt werden soll. Sehr dankbar begrüßen wir, daß große Kommunalvcrbändc Vctc. r a n e n s p e u d e n geschaffen haben, wie ich sie im vorigen Jahre als wünschenswert bezeichnet habe. Eine ganze Reihe solcher Vei> bände hat in äußerst dankenswerter Weise große Summen dafür bewilligt, Leipzig 500 000, Chemnitz 400 000, Dresden bisher 300 000, Augsburg und Karlsruhe je 150 000, Potsdam gewährt seinen Veteranen mit kleinem Einkommen Steuerfreiheit, Frank­furt a. M. will sich anschließen. Ich habe nur einige Verbände herausgreifen können, aber ihre hochherzigen Bewilligungen wer- den manchen unglücklichem alten Veteranen erfreut haben. Ebenso ist erfreulich, daß jetzt auch Privatspenden für die Veteranen ein. treten. Die Veterancnfpendc in Berlin, Potsdamccstraße, sammelr die Beiträge. In ihr find Mitglieder aller Parteien vertreten und die Politik ist vollkommen ausgeschaltet. Ich will mich auf die An­führung dieser wenigen Wünsche beschränken. Ich hoffe, daß der Reichstag ebenso einmütig ihnen beitreten wird. (Lebhafter Bei­fall.)

Abg. Schöpflin (Soz.):

Es ist bedauerlich, daß man die Regierung immer wieder an ihre Pflicht gegenüber den Veteranen erinnern muß. Dies Ver­halten steht im auffälligen Gegensätze zu den b o m b a st i s ch e n Jubiläumsfeierlichkeiten dieses Jahres. Der jetzige Staatssekretär hat ja einen schüchternen Versuch gemacht, für die Veteranen ettvas zu tun; aber seine heutige Erklärung klang nicht so entgegenkommend wie seine Ausführungen in der Kommission. Gewiß sollen nur bedürftige Veteranen die Beihilfe bekommen. Aber lieber sollen hundert Veteranen sic zu unrecht betommen, als daß ein einziger bedürftiger Veteran sie nicht erhält. Der Betrag dec Beihilfe muß erhöht werden, selbst wenn unser Vor­schlag von 360 Mk. nicht angenommen werden sollte. Die schika­nöse Behandlung der Veteranen muß aufhören.

Reichsschatzsekretär Kühn:

Jeder Fall einer unbefriedigenden Behandlung eines Veteranen wird von uns geprüft. Wo es möglich ist, versuchen mir Abhilfe zu schaffen. Auf Wunsch stellen wir Abgeordneten, die sich dafür interessieren, unser Aktenmaterial zur Verfügung. Dem Vorredner gegenüber will ich feststellen: Ich habe heute nur vor dem Plenum das festlegen wollen, was ich gestern in der Kommission erklärt habe. Wenn ich heute gesagt habe, dis Neuregelung solle sich in dec Richtung dec ausgesprochenen Wünsche bewegen, so ergibt sich daraus wohl ohne weiteres, daß sic sich in der Richtung einer Erhöhung bewegt. (Zu­stimmung.)

Abg. Baumann (Zentr.):

Nur bedürftige Veteranen dürfen die Beihilfen in Anspruch nehmen. Sonst schädigen sie die wirklich Bedürftigen. Die Auf­besserung der Vetcranenbezüge ist ein dringendes Bedürfnis. ES ist eine edle Pflicht des Vaterlandes, für die zu sorgen, denen wir die Einheit und Macht des Reiches verdanken.

Ein Vertagungsantrag wird angenommen.

Montag, 2 Uhr: Erste Lesung der W e h r v o r l a g c » und Deckungsvorlagen.

Schluß %6 Uhr.