Ausgabe 
5.7.1913 Fünftes Blatt
 
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163. Zahrgang

fünftes Blatt

Br. 155

Erscheint taollch mu Ausnahme des Sonntags.

beträgt bei einem Ein-

H. des

Einkommens

10 000 Mk.

bis

v.

zu

rmgen).

II

V

ersten

Einkommen zwischen der Erhebung des

das

auf 50000 Mk.

Der Beitrag beläuft fick:

Mark des Vermögens

iür die

n

bis

bis

einem Vermögenszuwachs

H.

Mark

insgesamt

von:

Mark

Mill.

von der Höhe des Vermögens

von:

Zuwachses

v. H.

des

Mark

um 0,1

h

über 100

POS*8 vonMk

5001000 000

über 1 000 000

50 000

100 000

300 000

500 000

15 000

20 000

25 000

30 000

35 000

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50 000

60 000

70 000

80 000

100 000

200 000

500 000

2

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10

200 000

300 000

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750 000

1 000 000

2 000 000

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500 0001

1 bis 2

ierung

5-10 000 000

über 10 000 000

0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0

0,75 v. H. 0,90 ,

1,05

1,20 1,35

1,50

Ertrag bleibt zu Vs) bleibt der Satz für

10-

50-

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300-

5

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100

ff. Die erste Dienstboten schule. In der Londoner Vorstadt Southwark ist soeben unter dem Protektorat des eng­lischen Unterrichtsministers die erste Dienstbotenschule eröffnet wor­den. Tie Anstalt, in der die Ausbildungskurse abgehalten ^werden, besteht aus 15 kleinen Lantchäusern, in denen je vierStuden­tinnen" wohnen. Sie haben den ganzen Haushalt in vollendeter Ordnung zu halten und sich sckbst zu verpflegen. Je acht dieser Häuser untergeben der Aufsicht und der Leitung von zwei Seine rinnen. Tie .Hauser sind mit allen modernen Hauslialtungs-, Küchen- und Wäschemaschrnen ausgerüstet, bereit Betrieb Die junge Studentenschaft zu erlernen hat. Daneben wird der körperlichen Ausbildung der Schüler eine bedeutende Aufmerksamkeit gewidmet. Sie sollen die nötige Zähigkeit, Ausdauer für die Arbeit urtib angenehme Umgangsformen erhalten. Die Ausbildung wird nicm spezialisiert. Jede Schülerin hat sowohl die Küchen-, wie auch -die Zimmer- nnd-5)aushaünugsarbeit vvn .Grund mr^zu-erlernen.

20

25

30

50

wer Bicirt, für Rohöle aller Art, fern Verfahren auch mit billigen rbeitend, erhielten In Dresden 1911 Sachs. Staatspreis, te Auszeichnung.

Fabrik Deutz

r Frankfurt, Taannsstr. 47.

4. Die übrigen Stenern.

a) Die Zuckersteuer mit rund 40 Millionen auf weiteres bestehen.

b) Der Zuschlag zum Grundstücksstempel (Vs

Beitragsteile W. gewähren.

Für kinder- und sol d a t e n r e t ch e Familien und besondere E r m ä st i g n n g e n vorgesehen. Bei Vermögen von nicht mehr als 100 000 Mk. oder Einkommen von nicht mehr als 10 000 Mk., ermäßigt sich der Beitrag für jedes dritte und jedes folgende minderjährige Kind um 5. v. H. seines Beitrags. Bei Vermögen von nicht mehr als 200 000 Mk. oder Einkommen von nicht mehr als 20 000 Mk. ermäßigt sich der Beitrag für den dritten und jeden weiteren Soldaten um je 10 v. H. des Beitrags. Tie Beitragsermäßigung tritt auch ein, wenn die Ableistung der Dienstpflicht noch in den Jahren .1914, 1915 und 1916 erfolgt.

Zur Abgabe einer V e r m ö g e nse r klär un g ist ver­pflichtet, wer ein Vermögen von mehr als 20 000 Mk. oder wer bei mehr als 4000 Mk. Einkommen mehr als 10 000 Mk. Vermögen hat. , ~

Ergibt sich nach dem Voranschlag 191o, daß die Einnahmen aus dem Wehrbeitrag die Ausgaben, zu deren Deckung sie be­stimmt sind, übersteigen, so ist der Mehrbetrag zur Kürzung des letzten Drittels des Wehrbeitrags nach Maßgabe des Reichs­haushaltsgesetzes bereitzustellen.

2. Die Vermögenszuwachssteuer.

DieSietzener Zamilienblötter" werden dem »Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich.Landwirtschaftlichen Seit* fragen" erscheinen monatlich zweimal.

0,15 v. 0,15 0,20 0,32 0,49 O,6o 0,b2 1,03 1,21 , 1,31 1,37 1,40 1,41 1,44 1,47 , 1,49 .

Wohl zu beachten ist die T u r ch ft a f f e l u n g , dre zur Folge hat, dar bei den Vermögen über 50000 nicht der erhöhte Satz für den Gesamt betrag eintritt, sondern nur fift die letzte Staffel. Tie übrigen werden nach den vorhergehenden Sätzen genommen. Die Gesamtbelastung beträgt daher bei einem Vermögen

Redaktion, Expedition und ruderet: Schul- strahe 7. Expedition und Verlag: Redaktion:^A112. Tel.-Adr.: AnzcigerGiehen.

fehlendem Feingefühl des Geschmackes: und wo auf längerer 6'ahrt durchbrochene Strümpfe getragen werden, ist die Erziehung ^u einer angemessenen Kultur der Kleidung iwch unvollendet schlichten schwarzen oder braunen Schnüiffchuheti oder -Stiefeletten tritt die Tarne ihre Reise an, zu den Strümpfen hat sie ein ein­faches glattes Qtemebe gewählt, ihre Hände sind von faubereu neuen Handschuhen gegen den Kohlenstaub geschützt und nichts wird sie bewegen, während der Fahrt ihre Handschuhe abzulegen. Ei»i ßleib oder ein Kleidungsstück, das in Abgemitztheit davon erzählt, dast es schon manche Stürme durchlebte und jetzt nur noch aus Reisen, fern von der Stadt, sein Tasein weiter fristet, ist ausgeschlossen. Tie Frische und Sauberkeit der Reiiekleidung verrät den ganzen Menschen: die Kleidung, der man an netzt, dast siefür die Reise noch gut genug" war, erzählt von einem Mangel an Selbstachtung und verrät dir, daß dein Gegenüber sich nur für ihre Naclcharn und Bekannten gut Neiden möchte. Und noch eines beobachtet der Mitreisende an der eleganten Frau: fic weist, wo sie umsteigen must, und wann sie anckommt, sie hat sich daheim, im Hotel oder am Schalter^informiert und brauckst keine Fragen an Mitreisende zu stellen. Sie ist nicht nervös, oder weist ihre Angst, den Anschluß zu verpassen, zu verbergen Und wenn sie das Kupoe betritt, erscheint sie nicht mit schachteln, Taschen und Paketen beladen, sondern nur mit einer einfachen unauffälligen, kleinen ledernen Reisetasche, die nicht mehr enthält, als die wenigen kleinen Dinge, die man während des Aufenthaltes im Eisenbahnwagen braucht.

wetterschau.

Im Juli erreicht die Jahreskurve dor Temperatur ihre höchsten Scheitelwerte: die Jahreshöchstwärme verspätet sich danach gegen den höchsten Sonnenstand um nmb 4 Wochen. Tie^ mittleren Tagestemperaturen des Juli schwanken nur wertig. Ter Monat beginnt mit einer Normalwärme von 19 Grad, um Monatsmitte

1

1,2

1,4

1,6

1,8

2

2,5

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3,5

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5

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7

8

Samstag, 5. Zuli 1915

Rotationsdruck und Verlag der Bruhl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckere:.

R. Lange, Gießen.

Die Vermögenszuwachssteuer trifft 'den Zuwachs, der sich aus der Vergleichung des Vermögensstandes eines Steuerpflichtigen zu verschiedenen Zeitpunkten ergibt. Als Vermögen gilt das, gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen nach Abzug der Schulden.

Der Vermögenszuwachs soll für die Veranlagungszeiträume von je drei Jahren berechnet werden, erstmalig, wie schon oben mitgeteilt, am 31. Dezember 1916. Steuerfrei bleiben die Verrnögensmaffe bis zu 20 000 Mk., sowie die Zuwachse bis zu 10 000 Mk. Bei Vermögen zwischen 20- und 30 000 Mk. unter­liegt der Zuwachs der Besteuerung nur insoweit, als durch ihn die steuerfreie Grenze von 20 000 Mk. überschritten wird.

Bet der St e u e r sta f s e l ist die H ö he des Ver m ög e n s und die Größe des Zuwachses berücksichtigt. Es tritt, also eine doppelte Progression ein. Zunächst wird der Zuwachs zur Grundlage gemacht. Die Steuer beträgt für den ganzen Er­hebungszeitraum (drei Jahre) bei cL.z...

Die neuen Steuern.

Die Mittel für die neue Heeresvorlage werden in der Haupt- . fache cms drei Arten von Stenern aufgebracht: 1. aus dem Wehrbeitrag, 2. der Vermögenszuwachssteuer und 3. den G e s e l l s ch a f t s - und V e r s i ch e r u n g s fte m pe l n. Dazu kommen dann weiter die Beibehaltung der Surfer ft eue r auf unbestimmte Zeit, die Beibehaltung des Zuschlags zum G r u n d st ü cksstempel bis 31. März 1916 sowie die Erhöhung einiger Sätze in der bestehenden E r b s cl) a s t s st e u e r für Ver­wandte.

Am bedeutsamsten sind der Wehrbeitrag und die Vermögens­zuwachssteuer. Sie treffen den^ Besitz ganz erheblich. ES ist aber zu bemerken, daß diese beiden Steuern nicht nebeneinander wirken, sondern nacheinander, d. h. die Zuwachssteuer tritt erst in Wirksamkeit, wenn der einmalige Wehrbeitrag erledigt ist. Beide stehen nur insofern in Beziehung, als die zürn 31. Dezember 1913 erfolgende Ermittlung des Vermögenswertes für den Wehr­beitrag auch maßgebend ist für die erstmalig zum 1. ?5pril 1917 erfolgende Feststellung deS Bermögenszuwachses, insofern als Zü­rn /chs gilt der Unterschied zwischen dem am 31. D e- z/mber 1913 und dem a in 31. Dezember 1916 fest- gestellten Berm ögenswer t. Daraus geht hervor,^ datz eine etwa zu niedrige Wertermittlung beim Wehrbeitrag im Jahre 1917 einen bedeutenderen Zuwachs und damit eine höhere Zu­wachssteuer zur Folge haben würde, als dies bei richtiger Angabe zur Feststellung des Wehrbeitrags der Fall wäre. Diese Folge mag für das finanzielle Ergebnis des Wehrbeitrags nicht un­günstig fein.

Im einzelnen ist zu bemerken:

1. Der Wchrbeitrag.

en ien*asSati

SS«,

g r en je ift bei Personen, die neben ihrem Einkommen kein [teuer- pflichtiges Vermögen besitzen, auf 5000 Mk. festgesetzt: versteuert der einzelne ein Vermögen, so werden die durch die erwähnte Sub­traktion gewonnenen Arbeitseinkommen herangezogen, soweit sic 1000 Mk. übersteigen. Der Steuersatz l:W

ersten 50 uOO nächsten 50 000

31. März 1916 bestehen.

c) In der bestehenden Erbschaftssteuer wird Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern von 4 auf 5 v. H., für Abkömmlinge zweiten Grades von Geschwistern von b auf 8 v. H., für die entfernten Verwandten, die bisher 10 v. H. zahlten, auf 12 v. H. erhöht. Der Anteil der Bundesstaaten er­mäßigt sicl) von 25 auf 20 v. H. Diese Vorschriften treten mit der Verkündung des Gesetzes über die Änderungen tm Finanz-

auf 0,15 v- H. u 0,35

0,5

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, 0,85 ,

ii II n

1,3

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1,5

kommen von:

5 000 Mk.

Hat sich -------- . .

und des zwecken oder letzten Drittels des Wehrbeittags um mm- deftenS 40 v. H. vermindert, so ist auf Antrag eine dem ver­bliebenen Einkommen entsprechende Ermäßigung der späteren

10 000

15 000

20 000

25 000

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35 000

40 000 f 0 000

60 000

70 000

80 000

100 000

200 000

über 500 000

Dazu tritt dann die Staffel, die ausgeht. Es erhöht sich nämlich der Steuersatz bei Vermögen

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

wesen in Kraft.

5. Die aufgehobenen Steuern.

a) Tie Besteuerung von Schecks und ihnen gleichgestellten Quittungen hört mit dem Ablauf des 31. Dezember 1916 auf.

b) Die Wertzuwachssteuer von Grundstücken fällt, soweit sw dem Reick zugeflossen ist, für alle nach dem Zuwachssteuergewtz vom 14. Februar 1911 nach dem 30. Juni 1913 emtretenben Fälle weg: der Anteil für die Gemeinden wird nach besonderen Vorschriften, die für bestimmte Fälle die bisherigen Sätze auf­rechterhalten, weiter erhoben. ___

b) Die Slbgabe vom Einkommen erfaßt nur das Arbeitsein­kommen Ilm dieses bei Vorhandensein von Einkommen auch aus Vermögen fcstzustellcn, Mtoä

Auch hier sind für die kinderreichen Familien Er» Mäßigungen vorgesehen. Bei einem Vermögen von weniger als 100 000 Mk. soll sich nämlich bte Steuer für das dritte und jedes weitere Kind um je. 5 v. H. ermäßigen.

Etwaige V e r m ö g e n s v e r l u st e sind in der Weise berück­sichtigt, daß der Zuwachs in solchen Fällen nicht nad'. der letzten Veranlagung berechnet wird, sondern nach der Veranlagung, bei der sich ein steuerpflichtiger Zuwachs ergeben hat. Am diese Weise kann ein einmal versteuerter, später aber wieder verlorener und dann wiedergewonnener Zuwachs n i d) t noch einmal versteuert werden. Andererseits wird, sofern ein Steuerpflichtiger überhaupt no ch n i e Zuwachs bezahlt hat, auf hie e r ft e B e r a n- Tagung zurückgegriffen.

Als Zuwachs wird auch das durch Erbschaft erworbene Ver­mögen behandelt, mit Einschluß des Kindeserbes: nur das Erbe des überlebenden Gatten bleibt frei. Erleichterungen sind für den Fall vorgesehen, daß. der Erbe ein unmündigen Abkö mm l i n g ist und das Vermögen 50 000 M k. nicht übersteigt. In diesem Falle ermäßigt sich die. Abgabe um einen Betrag, der für «edes bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres fehlende volle Fahr auf fünf vom Hundert der Ab­gabe berechnet wird. Die Gefamtermäßigung darf fünfzig vom Hundert der Abgabe nicht übersteigen.

3. Die Gefellfchafts- und VerficherungWcmpel.

a . Die Stempel für Ge s e l l s ch a f ts v e r t r ä g e find int ivesentlichen nach der Regierungsvorlage angenommen worden. Sie betragen:

für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellfchaften a. A.

4i o v. H.

für Gesellschaften m. b. H. 3 v. H.

für Gesellschaften m. b. iH>. mit Grundstücksverwertung 5 v. H.f

für andere Gesellschaften, wie offene Hanbelsgesellschatten sind die Sätze erheblich niedriger. Tie Sätze beziehen fielt auf das Grund- bezw. Stammkapital bezw. die Erhöhung dieser Kapitale;

für Sture beträgt der Steuersatz 5 Mark für jede Urkunde, außerdem für alle nach dem 1. August 1909 ausgeschriebenen Ein­zahlungen, soweit sie nicht zur Deckung Don Betriebsverlusten odetz zur Erhaltung des Betriebes dienen, 3. v. H. vom Betrage der Einzahlung-,

für ausländische Aktien 3 v. H. vom Nennwert.

b) Tie Stempel für Versicherungen sind wesentlich herabgesetzt worden. Ter Feuerversicherungsstempel für bewegliche Gegenstände beträgt jährlich 15 Hundertstel ftatt F«) vom Tausend der Bersicherungssumnre, für unbewegliche Gegen­stände ursprünglich gestrichen, in 3. Lesung aber wieder her­gestellt) 1 Zwanzigstel vom Tausend _ der Versicherungssumme. Der Lebensversicherungsstempel ist auf !_> istatt L v. H. des' gezahlten Entgelts festgesetzt. Der Stempel für Einbruchs- und Glasversicherung verblieb auf 1 Zehntel vom Tausend der Ver­sicherungssumme. Versicherungen unter 3000 Mk. bleiben frei,, ganz frei finb neben den Hagel- und Viehversicherungen aud) Unfall- und Haftpflichtversicherungen.

Frauen-Rrindschan.

Die Dame auf Reifen.

-T,e cfteiiecit ist für die Menschenbeobachter eine Erntezeit, lange*' Eisenbahnfahrten in die fremden Gegenden, ^lent^lt im Warteiaal, das Leben un Hotel fuhrt leben mck lr.mde t scheu in einem Raume zufammen, »nmigtbaS Auge, ch mit d Mitreisenden zu beschäftigen und gern verkürzt : fid>an<^f unfreiroinigc Muße einer langen Fahrt durch eine owiere Beobachtung der Mitreisenden utid durch allerlei Verum gen über ihr Wesen, ihre Herkunft und chr.Ztel- U-w rme chneu lernt man aus tauienb fleinen. belanglos

ttAmtogen 3Wammenjm mit '«mbfn Mn nS

Dame von der unter,rfjeiben, die wirkliche ^ame^n »

fcta «ifi1 y

A°m°. bic. unwil«°mm-n° » "XenmUna^Ätecnh die Genchte IPiegeln und alle ötc rieinc verursacht, werden jeder Mitteisende unimlltwlichdem n ett ^übers ändern, nichts an der gelaßenen Fremidlich vry.

Die vom SckM-lJSuffätHqe Rücksicht erweist, indem fie nrf) oegen,eittg icne u ^en erleichtern. Die

die alle Unaniiehmlichk .^üMallend, aber nirgends ivird der reisende ^ame ist fichcrttch M Ql)lueid}cnbc Kälte bemerken. Beobachter an ihr cme h.1.. linste Maßstab für die Beurteilung Ader der einfachste- .. Achter bod) immer die Reisekleibung

wird dem zurückhaltenden f beftc Probe für

der Dame fein, 'b . Kleidung, ist der schwerste

den für die Fähigkeit, Eleganz

und zugleich überzogen, Ideal, mit Einfachheit zu

und Verfeinerung Mit in einem auffallend

verknüpfen. Nie wird die vornlyu. Juwelen, Spitzen oder

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SchuH-Äsi° der em Zwhm von.

100 200

300

400

500

750

1

2

Die Schule hat in der Londoner Gesellschaft, die stets unter einer schlechten Dienstboten schäft zu leiden hatte, großen Beifall und eine weitgehende ffnanzielle Unterstützung gefunden. Tie Ein- rittstung und der Lehrplan werden im großen und ganzen von der Presse als durchaus zweckmäßig gewürdigt. Nur die ,.London Opinion" findet es etwas merkwürdig, daß in den Lehrplan auch Literatur- und Gesdstichtsstunden aufgeiwmmen worden sind. Da­durch würden viele Dienstboten vom Besuch der Sckmle abgesdweckt. Tas betreffende Blatt kann auch feinen besonderen Vorteil darin sehen, wenn eine Köchin am Herd nach Homer zitiert und dabei das Roastbeef verbrennt oder wenn ein Kammertätzchen nach den schwungvollen Rhythmen von Dantes Hölle wertvolles Porzellan zerschlägt.

ks. Eine Führerin der belgischeii Frauenbe­wegung. Die belgische Frauenbewegung hat eine ihrer be­kanntesten und rührigsten Vorkämpferinnen verloren: Marie Popelin ist int Aller von 56 Jahren zu Brüssel verstorben. Frau Popelin hat sich, wie dieFrauenbewegung" berichtet, den belgisck)en Dvktortitel erworben, der dortzulande das Recht auf Zulassung zur Anwaltschaft in sich schliefst. Aus Grund dieses Sachverhaltes stellte Marie Popelin den Antrag, in den Rechts- anwaltsftand ausgenommen zu werden. Das ist jetzt etwa zwanzig Jahre hiw: sie war die erste Frau, die in Belgien diese Forderung erhob, und der Antrag mürbe abgelehnt. Hieraus trat Marte Popelin in bett Dienst der Frauenbewegung, bercn Crgantiatrora in Belgien nicht zum geringen Teile ihr Verdienst ilt. Betondiws ist sie auch auf sozialpolitischem Gebiete tätig gewesen, und einige der auf sie zurückgehenden Anregungen sind von den gesetzgebenden Körperschaften Belgiens ausgenommen und verwirlltdst nwrden.

Ter Westengürtel bei den Damen ist eine Neue­rung in Bezug auf die bisher üblid)en, nicht allzu breiten Gnrtell Man tonn ihn zu jedem einfadjen Kleide tragen. Gewöhnlich wird der Gürtel in abstechender Farbe, seltener in^ ber tearw der Bluse gewählt. Er besteht aus zwei -teilen. Dem Kot per entsprechend muß er an beiden Kanten gedehnt werden imd man schließt ihn mit großen ober kleinen Dwpflöchern ab. Fm Pi- gemeinen sind auch die glatten Gürtel viel breiter geworden, ^te werben am oberen ober am unteren Rand durch eine mm- bu sechsfache Steppreihe verziert und eine grotze Metallsdpialle bilbd gewöhnlich seitwärts den Abschluß. Manchmal kann der br^c Gürtel auch vorne etwas MgefP^ l^n- Namentlich bei ftarto Tarnen ist dies zu enWeMen. ,

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Ter Wehrbeitrag dient zur Deckung der einmaligen und eines Teils der in den ersten Jahren entstehenden.dauernden in Wirklich­keit sind natürlich auch diese Ausgaben keinedauernden"! Kosten der Heeresvorlage. Er wird in dreiJahresraten als Abgabe vom Ve r m ö g e n und vom E i n k o m m e n erhoben. Maßgebend ist der Stand vom 31. Dezember 1913. Er ist zu einem Drittel mit der Zustellung des Veranlagungsbescheibes fällig und binnen drei Monaten zu entrichten. Das zweite Drittel ist bis zum 15. Februar 1915, bas letzte Drittel bis zum 15. Februar 1916 fällig. Stundung und Entrichtung in Teilbeträgen ist zulässig.

a, Die Abgabe vom vermögen beginnt bet einem Vermögen von 10 000 Mk. Bei einem Einkommen von weniger als 4000 Mk. erhöht sich die steuerfreie Vermögensgrenze auf 30 000 Mk , bei einem Einkommen von weniger als 2000 Mk. auf oOOOO Mk.