Zweiter Blatt
Nr. 216
163. Jahrgang
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.
Die „Siebener Zamilienblätler" werden dem „Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Nreirblatt für den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Zeit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Lnstschifsahrt.
Noch eine amtliche Erklärung zum Untergang des „L 1'.
Wir hatten die erste amtliche Darstellung des Unfalles von „L 1" als unzulänglich und lückenhaft bemängelt. Die amtlichen Stellen haben offenbar selbst erkannt, daß es werterer öffentlicher Feststellungen bedürfe, und so ist am Samstag noch ein ausführlicher amtlicher Bericht ausgegeben waren, der den ersten Bericht namentlich in Bezug auf die Beachtung der Wetteransagen und, auf die Belastungs-Ausrüstung des untergegangenen Luftschiffes sehr wesentlich ergänzt. Danach kann man mit dem amtlichen Urteil vollkommen übereinstimmen, daß keinerlei Schuld oder Leicht- 'ertigleit, sondern nur höhere Gewalt den Unfall herbergeführt hat. . t
Ter Bericht behandelt zunächst eingehend die Wrtterungs- lage, die von mehreren Wetterdienststellen als günstig bezeichnet worden war, die Manöver des Luftschiffes und seine Belastung. Tann heißt es weiter: Das Verhängnisvolle und Ausschlaggebende war das plötzliche Einsetzen von ganz abnorm starken Berti k a l b ö e n , die das Schiff um über 1000 m hochrrssen und ihm dadurch über 3000 Kilogramm Auftrieb nahmen. Daß der Untergang durch nicht vorauszusehende höhere Gewalt herbergesährt wurde, steht somit außer Zweifel. In der Beurteilung der ihm vvlliegcnden Wettermeldungen ist der Kommandant ganz sachgemäß verfahren. Daß die Verwendung des „L. 1" von vornherein aus den Grundsatz größtmöglicher Vorsicht gestellt war, geht weiterhin daraus hervor, daß eine Anweisung dem Führer für die Teilnahme an den Hebungen gegeben war: Die Sich er- he it des Schiffes geht allem andern vor.
der richterlichen Arbeit werde auch die Verantwortiing der Richter größer, ober der, der sich vor der Verantwortung fürd)iet, verdiene nicht Richter zu sein. , „ .
Reichsgerichtsrat Dr. Lobe (Leipzig) begründete sodann eine neue These, wonach der Richter nach freiem Ermessen die Strafe mildern ober den Angeklagten ganz frei- sprechen kann, wenn sich der Tater in einem entschuldbaren Irrtum hinsichtlich des Erlaubtseins der Tat befand.
Geh. Justizrat Landgerichtsdirektor Boislv iftalberliabt) wies daraus hin, daß an dem neuen Gesetzentwurf das Begrüßenswerteste die Griindlage des Entwurfes sei, nämlich die freiere Stellung des Richters. Die Richter sind bereit, die gros^re Verantwortung zu übernehmen, sie verlangen aber auch daN das Volk zu ihnen und ihrer Freiheit und Gerechtigkeit Vertrauen habe. Hierzu ist aber notwendig, daß die Richter nach oben wie nach unten vollkommen unabhängig sind. Eine Frage ist es aber, ob das Volk die Ueberzcugung haben wird, daß schossen und Geschworene die höhere Verantwortung sowohl inbezug auf die Tat wie die Rechtslage auch voll und ganz tragen können. Hier springt der Gedanke heraus, daß es vollkommen unmöglich ist, Strafprozeßreform und Reform des Strafgesetzbuches voneinander zu trennen, und es scheint ganz unmöglich, das Stratgesetzbuch allein zu reformieren. Der Redner bittet, zum Schluß, sich damit einverstanden zu erklären, daß das Strafgesetzbuch in dem Sinne geändert werde, in dem es die Behörden beabsichtigt haben.
Amtsgerichtsrat Rix (Berlin) erklärt einen Vorschlag, wie Verbrechen und Vergehen verhütet werden können^in dem Vortrag zu vermissen. Er brachte eine Reihe von Bespielen dafür, daß das Strafgesetzbuch prophylaktische Maßregeln nur tn äußerst bescheidener Menge enthalte, und daß hier die Gesetzgebung ein- greifen solle. Tie Leitsätze des Berichterstatters wurden sodann angenommen und die Tagung durch den Vorsitzenden Landgerichtsrat Loeb geschlossen.
Wie Holland seine Hundertjahrfeier beging.
Aus Amstcrdam erhalten wir folgenden Brief eines dortigen Mitarbeiters:
8. Amsterdam, 13. Sept.
Die Feste zur 100jährigen Feier der Unabhängigkeit der Niederlande haben anfangs dieser Woche mit dem Einzug, der königlichen Familie in die Hauptstadt begonnen. Die Begrüßung seitens der Bevölkerung war diesesmal besonders herzlich; auch die kleine Prinzessin Juliana, die zukünftige Thronerbin welche ihre königliche Mutter zum erstenmal bet dem alljährlichen Besuche in der Hauptstadt begleitete, war Gegenstand begeisterter Kundgebungen. Die Stadt prangt in Festschmuck; auf den größeren Platzen werden Tanz- und Volksbelustigungen veranstaltet, und in den Abendstunden entwickelt sich in den Hauptverkehrsadern der Stadt, der Calverstraat und dem Dam, ein tolles Treiben, das wohl an unseren Karneval erinnert, jedoch dessen Humor und Fröhlichkeit vermissen läßt. Patriotische Lieder hört man weniger, dafür aber hat sich „Püppchen" mit allen möglichen und unmöglichen Variationen eingebürgert. Die besten Geschäfte machen die vielen „Proeflokale wo man Gelegenheit hat, die ausgetrocknete Kehle mit den weltbekannten echt holländisck>en Hulstkamp, Bols lEats und Oranjebittern und wie sie asle beifeen, wieder anzufeuchten ; sie sorgen bei den im allgemeinen ziemlich nüchtern veranlagten Holländern für die nötige Feststimmung. — Leider war das große internationale Sportfest aus dem Platze des Amsterdamer Eisklubs, zu dem der Hof erschienen war, eine der kläglichsten Demonstrationen, die man je auf sportlichem Gebiete veranstaltet hat, und bei weitem nicht dazu geeignet, der Königin eine Vorstellung von der sportlichen Entwickelung ihres Volkes zu geben. Infolge der von dem Komitee an die verschiedenen Sportvereine zu spät ergangenen Aufforderung hatten diese zum größten Teil die Einladung einfach rundweg abgelehnt, so daß die Beteiligung überaus schwach war. Die Veranstaltung, welche ursprünglich alle Sportzweige umfassen sollte, beschränkte sich daher in der Hauptsache nur auf einen Aufmarsch einiger Jugend-Turnvereine mit anschließenden Freiübungen, die sehr mittelmäßig waren, und nicht den geringsten Beifall der zahlreichen Zuschauer hervorriefen. Lils die königliche Familie zufällig etwas früher, wie angekündigt, erschien, waren gerade ein paar Böckser damit beschäftigt, sich die Kinnbacken zu demolieren und die Königen hatte eben noch 3eit, dieses erhebende Schauspiel zu genießen. Zuguterletzt erhielt noch ein jugendlicher Schleuderballspieler den Ball so unglücklich aufs Auge, daß er besinnungslos vom Platze tDcggetragen werden mußte. Es ist bedauerlich, daß die hohe Entwickelung, die der Sport in den letzten Jahren in Holland genommen hat, (wir erinnern nur an den Sieg der Hölländer über die Engländer im Fußballspiel), bei diesem nationalen Sportfest in so minderwertiger Weise demonstriert wurde.
Dagegen kann das Fest in den nationalen Kleidertrachten in jeder Beziehung als vollkommen gelungen bezeichnet werden, dank der sorgfältigen Vorbereitung durch das Komitee und der regen Teilnahme aus allen Gegenden des Reiches. Es war fern buntes Maskenfest, wie vielleicht der Fremde im ersten Augenblick hätte glauben können, sondern alles echte holländische Kleidertrachten, wie sie jetzt noch in verschiedenen Teilen des Landes getrogen werdeti. Reizende Seeländerinnen mit Spitzenhäubchen, roten Korallenhalsbändern, halbnackten Armen unb weiten bunten Röcken, eine Gesellschaft Scheveninger Fischer in weiten Pumphosen und dicken silbernen Kiiöpfen an der Weste, Hmdeloopers mit ihren charakteristischen, oben spitz zulaufenden hohen Hüten kräftige Fricsinnen mit langen Locken unb reichlichem Goldschmuck int Haar, und Bewohner der Inseln Marken und Volendene m ihrer malerischen Tracht, hatten sich auf dem Platz des ElsUubs emgefunben und boten dem Auge ein farbenfroh buntes Bild. Ein Diner das alle Gäste vereinigte, und an dem auch der Hot leilnahm, beschloß dieses nationale Kostümfest weih bie Hauvt- numnicr bes reichhaltigen Festprogramms bildete. — Gleichzeitig fand aus der Amstel ein Wasserfest statt, bei bem lieh eine Anzahl von Motor- und Ruberbooten zu einem Blumenkorio vereinigten, und bas sich ebenfalls reger Teilnahme erfreute xen Schluß bildete ein Wasserballspiel, helfen beide Parteien aus den besten Spielern des Landes znsammengeUellt waren.
Montag, 15. September 1913
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'fchen Universitäts - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: öl.
Redaktion: e*$112. Tel.-Adru AnzeigerGießen.
Hauptversammlung des hessischen Landescewerbevereins.
l. Lauterbach, 14. Sept.
Die Hauptversammlung des Landesgewerbevereins für bas Großherzog tum H e s s en sanb gepern unb heute in den Mauern unseres Kreisstädtchens statt. Alle Gewerbevereine aus den drei Provinzen hatten ihre Vertreter mt. sandt, so daß der große Saal im „Johannisberg" kaum bie Gälte fassen konnte. Tic Tagung begann gestern abend mit einer Begrüßungsfeier im Saalbau. Der Vorsitzende bes Gewerbevereins Lauterbach, Schlossermeister Otterbein, Bürgermeister und Land- tagsabg. Stöpler-Lauterbach und Geheimrat Noack-Darmitabt, der Vorsitzende des Landesgewerbevereins, hielten Begrüßungsansprachen. Sehr viel Beifall fand der Lichtbildervortrag des Hauptlehrers Schindel-Alsfeld über „Bau- unb Handwerkskunst früherer Zeiten im Bezirk Lauterbach", in dem Bilber von^Lauter- bach, Alsfeld, Schlitz, Romrod, Herbstein gezeigt wurden. er Gesangverein Liederkranz und die Stadtkapelle trugen zur Verschone-» rung des Abends bei. _ ...
Tie Hauptversammlung nahm heute vormittag 1 >11 Uhr unter Leitung des Geheimrats Noack - Darmstadt ihren Ansang, vieler begrüßte besonders den Vertreter der Staatsregierung, Cberregie rungsrat Gräf, den Provinzialdirektor Dr. U 11 n g e r , den Kreisrat von Bechtold, bat Vertreter ber Hanbwerkskammer, der Sterbekasse und den Vorsitzenden des pfälzisch.n Geivel b Vereins An den verdienstvollen Förderer des Landesvei. , Ministerialrat Münz inger-Darmstadt, wurde cm Telegramm ab- qei'anbt. Cberregicrungsrat Grä s .überbrachte die Gruße und Wünsche der Regierung. Er wies auf die staatshilfe hin, neben Der das Handwerk auch der Selbsthilfe bedürfe, um leine Lage Zuver- bessern. Die Fachschulen müßten von der Jugend mehr besucht
Deutsche Kolonien.
Das Zentrum setzt Schutztruppenkommandeurc ab?
Zeitungen aus unserer ostafrikanischen Kolonie melden, daß der verdiente Kommandeur unserer Schutztruppe, Oberstleutnant Freiherr v. Schleinitz, der ^ich augenblicklich auf Urlaub in Deutschland befindet, aus seinen Posten nicht mehr zurückkehren wird. Ueber die Ursache" diese- Rücktritts erfährt die „Tagl. Rundschau folgende^.
Während der Beratung des Kolonialetats erging sich der Erzberger in heftigen Angrisseii gegen die Schutztruppe und ihren Kommandeur. Er behauptete, daß gelegentlich einer militärifd en Erpedirion nach llrunbi (zwilchen Tanga Mika- unb Kiwuste) eine Reihe von Gewalttätigkeiten und Gransam- KUvusee) eine juw c „ vorgekommen ,em sollen.
dic B-zi-hung-n to 'ruh-rm
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ÄÄ hierauf erfolg^ tm - 15 März trat dieser von Tanga
UP EäÄ L ÄÄ3 sich, die auch etngtiettct td : abfdilofe. Alle gegen ihn
sertigung für den verdient Zuständig haltlos heraus,
erhobenen VorlvursesMten 1 a Angelegenheit, wohl mit In ben testen Tagen s't» m g Meinung
Rü-ksickt barairt i»6rritm ton $rt>m. v. Schteinis fürchtet, eine Wendung vv z „ fertig geschriebenes 2kb-
wrbc nngetotet, RÜckk-hr des
It'SrtärTsr 8« warten, der die endgültige Entsche.- dnng treffen soll. _
Kirche und Schule.
Die Kurie gegen die Wissenschaft.
Der Kampf der Kurie gegen die Wissenschaft hat em EgBSSS
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhessen
Deutscher Anwaltttag.
^.Breslau, 13. Sehl.
Die heutige zweite Sitzung des 21. Deutschen Anwalt tageö begann mit den Vorstandswahlen, die in der Zusammen-* setzung des Vorstandes keinerlei Aenderungen mit sich brachten, sowie mit der Bekanntgabe der Einladungen aus Frankfurt am Main, Karlsruhe, Dresden unb Leipzig für den nächsten Deutschen Anwaltstag. Ein , Beschluß bezüglich des letzten Punktes wurde vorerst nicht gefaßt. 1., ,
Das zweite Hauptthema der Tagung betraf die „termitt « lung ber Wahrheit im Z i v i l P r o z e ß" Justizrat Koffka (Berlin) hatte hierzu ein umfangreiches Gutachten er- tattet. Als Berichterstatter zu bem Thema waren Justtzrat Dr. Heilberg (Breslau) unb Rechtsanwalt Dr. Mi11eIstaedt (Leipzig) bestellt worben. In dem Referat des ersteren royb u a. verlangt, baß sich bie Wahrheitsermittlung nur auf rechtserhebliche Anführungen zu erstrecken habe vorbehaltlich ber von Amts wegen zu berücksichtigenben Punkte. Innerhalb der streitigen Tatsachen ist es unzulässig, wissentlich unwahre Behauptungen a u f z u st eilen ober wahre Tatsachen zu bestreiten. Die Mitwirkung ber Anwälte bedeutet eine wesentliche Erleichterung ber Wahrheitsermittelung. Es ist wünschenswert, baß von dem Recht ber Anordnung des persönucksen Erscheinens der Parteien in weitem Umfang Gebrauch gemacht wird. Die Vernehmung als Beweismittel ist abzulehnen, ebenso die eidliche Vernehmung der Parteien als Beweismittel. Der Beweis für eine bestrittene Tatsache kann auch durch den Antrag auf Beiziehung einer amtlichen Auskunft angetreten werden; die Behörde soll bie Auskunft nur verweigern können, wenn der Bekanntgabe bes Inhalts wichtige Bebcnken entgegenstehen.
Nachdem der zweite Berichterstatter diesen Ausführungen su< gestimmt hatte, fetzte eine lebhafte Aussprache ein, in welcher zunächst Jseh (Berlin) bestritt, daß bie Pflicht existiere, dem Gegner vor Gericht unbebingt die Wahrheit zu sagen; es brauche niemanb vor seinem Konkurrenten vor ben Gerichten bi-Wahrheit zu sagen. Die Wahrheitspflicht für ben Anwaltsst^d mürbe zu noch mehr Denunziationen seitens rachsüchtiger Parteien bet ben Anwaltskammern führen. . ..
R.-A. Kann (Zempelberg) sprach sich bahin aus, daß der Anwalt grundsätzlich verpflichtet ist, die Tatsachen der Wahrheit gemäß vorzutragen. Es empfehle sich jedoch mcht, diesen Satz Gesetz zum Ausdruck zu bringen, vielmehr solle man die Erfüllung ber Wahrheitspflicht dem Takt und der Gewissenhaftigkeit des Anwalts überlassen. Geh. Justizrat Jacob so hn Berlin) halt es für nicht zweckmäßig, wenn bie Parteien persönlich vor Gericht erscheinen, ba ihre Anwesenheit der eigenen Sache nichts nütze, wohl aber meist schade. Hackenburg (Mannheim) bekannte sich als „Wahrheitsfanatiker" und erhob Einspruch dagegen, daß auf einem Anwaltstag behauptet werde, eine Wahrheitspflicht durch Dick und Dünn existiere nicht. Auch Trucker -Leipzig) betonte, daß man mit der Wahrheit nicht schalten unb walten dürfe wie mit einer gewöhnlichen Kleinigkeit. Justizrat Levysohn (Berlin) wies daraus hin, daß als Anwalt auch Tatsachen behaupten könne, von welchen tc nicht wisse, ob sie richtig seien; er frage, wo ba bie Grenze ber Wahrheitspflicht sei m .
Tie Aussprache war bannt beendet. Die Thesen ber Redner? würben angenommen unb i'obann bie Tagung durch den Vorsitzenden geschlossen. An die Tagung reihten sich Ausfluge tn das Riefengebirge und den vberschtesischen Jndufttiebezirk.
veutfcher Richtertag.
** Berlin, 13. Sept.
Ter Deutsche Richtettag befaßte sich in seiner zweiten Sitzung mit dem Thema „Der Richter und die B e r b r e ch e-n s b e k a m p- sung im neuen Strasrecht". Ter Redner Prof. -tr. Rumpf iMannheim) stellte hierzu eine Anzahl von Leit,atzen vor und trat schließlich dafür ein, daß die Strafgesetze lo beschaffen fein müßten, daß sie dem Richter die wahrhaftige und ungekünstelte Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung erleichtern Es sei nicht angängig, wenn gerade der Richier, ber um ein möglichst gerechtes unb prattisches Ergebnis m jedem Einzel- failc bemüht sei, dies nur durch eine recht gewundene Urteilsbegründung erreichen kann. Angesichts der Frage, ob vorsätzliches oder fahrlässiges Tun, ob Mittäterschaft oder Beihilfe in Frage komme, versetze den Richttr ost in die Lage, freizusprechen oder etwas gekünstelt und gewaltsam eines dieser Momente als vorliegend sestzustellen. Deshalb müsse von den Praktikern Abhilfe gefordert werden. Ter Redner brachte hierzu entsprechende Vorschläge Auch die Vorstondschast des Deutschen Richterbundes ist der Ansicht daß das Strafrecht ber Gegenwart eine freie Stellung zur gerechten und wirksamen Bekämpfung des Verbrechens erfordert. Die Forderung der Vorstandschast ging deshalb nach einem Abolitionsrecht, nach einem weiten Strafrahmen, vielfachen Stras- arten unb sichernden Maßnahmen.
In der sich anschließenden großangelegten A u s, p r a ch e hob Oberamtsrichter Rieß (München) hervor, daß durch bie Verhandlungen über das Thema sich der große Gedanke hindurchgezogen ^habe: Abänderungen des geltenden Sttasrechts, die den Richtern mehr Macht in die Hand geben, bedeuten für den Richter ein Mehr von Verantwortung. Der Richter ist zur Gesetzestreue verpflichtet. Der exttemen Freiheitslehre, die ben Richter vollkommen freistellen wolle müsse ein Riegel vorgeschoben werben. Wenn es wahr ist, baß Richterfteiheit eine Beschränkung ber Bürgerfreiheit bedeutet, so müßten die Richter mit bem Verlangen nach Freiheit zurückhalten, weil Bürgerfreiheit vor Rächtenreihert geht. Aber die Behauptung sei nicht wahr. Wit der Erweiterung
verstorbenen Tübinger Professors Franz Xaver < Funk. ■
Schon vor Jahresfrist meldete die Unitä cattohca, bie ronmche 1 Konsistorialkongregation, zu deren Geschäftsbereich die Ueberiotr chung der Studien des gesamten Welt-- und Ordensklerus gehört, ■ bereite einen Katalog solcher Bücher vor, die, obwohl noch nicht auf dem Inder stehend, doch für den Unterricht und die Privat studien ber künftigen Geistlichen und Ordensleute verboten sein sollen. Der Katalog scheint inzwischen ganz im geheimen erschienen ober wenigstens fertiggestellt worben zu fein, xenn ber Erlaß der Konsistorialkongregation, wodurch Funks Krrchen- geschichte verboten wird, trägt das Datum vom 7 Januar 1313. Man muß nun bedenken, daß Funks Kirchengeschichte noch das ganze letzte Sttidienjahr des Tübinger W il Helmstifts in den £>aiweii der dortigen Theologen war; der Erlaß scheint also dem Brfchof von Rottenburg gar nicht zugegangen zu fein. Seit dem Jahr 1888, wo das Lehrbuch der Kirchengeschichte m erster Austage erschien, mußte es Jahr für Jahr von den Tübinger Theologen angeschafft werden. Auf Grund dieses Buches dozierte Prof. Funk, dozierte bis zum Schluß des Sommeriemefters 1913 auch fein Nachfolger, Professor Bihlmeyer, ber es 1911 m 5. Auflage herausgegeben hat; uad) biesem Buch wurde feit 2o Jahren der gesamte württemoergische Klerus geprüft, und die Bifchofe von Rottenburg (Hefele, Reifer, Keppler) erteilten der ersten Auflage und allen weiteren Auflagen bis zur neuesten 6. (1911 > ohne -instand ihre Approbation. Zu der 2. Auflage (1890) erschien seinerzeit (1891) eine sranzösifche Uebersetzung. Msgre. Duchenne, der bedeutendste französische katholische Kirchenhistoriker, fchneb das Vorwort zu ihr, unb in einer Reihe französischer Diözesen wurde das Bulch mit Approbation der betreffenden Bischöfe eingefuhrt, so daß im Jahr 1907 bereits die ö. französische Auslage erscheinen konnte. Als 1902 die 4. deutsche Auslage herauskam, war Funks Ansehen bereits so verbreitet, ,daß nun auch eine italienische Uebersetzung nötig wurde. Sie erschien m den Jahren 1903 01, wiederum mit kirchlicher Approbation. Auf Grunb der 5. Auflage endlich (1906), der letzten, bie Funk selber noch vor feinem Tob beforaen konnte, wurde 1910 auch eine englifche Uebersetzung veröffentlicht; auch sie trägt bischöfliches Imprimatur. Wenn nun ein solches Lehrbuch, von dem ber streng katholifche Philologe o.n ber Universität München, C. Weymann, fchneb, es habe zur Erweckung unb Stärkung des hiftorischen Sintis, haup.- sächlich in den Kreisen der ftubierenben theologischen ^"gcnd, mächtig beigetragen, ein Buch, das 25 Jahre lang im offiziellen und approbierten Gebrauch von Tausenden junger Theologen und Öieistlichen verschiedener Länder war, plötzlich zur Abichafsung bestimmt wird, io bedeutet dies einen ber schwersten schlage, die die römische Kurie unter Pius X. gegen die katholilchttheologifche Wissenschaft geführt hat, eine Diskreditierung hochgeschätzter Lehrer vor ihren Schülern unb eine maßlose Verwirrung für bie studie- renben Theologen, bie sich angesichts solcher kirchlichen Maßtiahmen immer skeptischer fragen, was sie benn eigentlich für wahr halten sollen unb bürfen.
Die römische Kurie begrünbet ihr Verbot mit bem „na tu - ralistischen Geist" bes Buchs. Weil Funk (wie Duchesne, Ehrhard, Kraus unb andere katholische Kirchenhiftorrker) die Kirchengeschichte nicht als bogmatisches, sondern als rem hiftorisches Fach behandelt, einfach die empirischen Tatsachen reden laßt deshalb ist diese Art von Kirchengeschichtschreibung „naturali|ti|ch".


