Ausgabe 
4.12.1913 Zweites Blatt
 
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Meinung, daß durch den Eintritt der Militäranwärter in den Staatsdienst sich die Verhältnisse ungünstig stellten, sondern viel­mehr, daß sie einen sehr wertvollen Bestandteil unserer Zivilvcr- waltung bildeten. Er müsse deshalb auch die entgegengesetzte An­schauung des Abg. Busold zurückweisen. Man erhalte beim Militär auch sehr gute Eigenschaften für den Zivildicnst, z. B. das Ver­ständnis sür die Autorität, das heute im Staatsdienst sehr zu schätzen sei.

Abg. Henrich (fr. Volksp.) bemerkt, es sei nur natürlich, daß ein gewisser Gegensatz zwischen Zivil- und Militäranwärtern vorhanden sei. Der Redner wendet sich im übrigen gegen die ungerechten Angriffe und Beschuldigungen gegen die Militär- anwärtcr seitens des Abg. Busold.

Oberregierungsrat Stammler legt zu diesem Punkt kurz die Stellung der Regierung dar.

Nach einigen weiteren Ausführungen des Abg. Busold, der die Zivilanwärter für bessere Beamte hält, da sie von Jugend auf im Staatsdienst ständen und deshalb auch besser informiert seien, als die Militäranwärter, nimmt das Haus einen Antrag Senßselder an, die Sache noch einmal an den Ausschuß zurückzuweifen.

Zu einer längeren Aussprache führt die Vorstellung des Heinrich Rodenhäuser in Darmstadt wegen Ablehnung seines Wirtschaftskonzessionsgesuchs. Die Ausschußmehrheit beantragt, die Ablehnung des Gesuchs zu beschließen.

Abg. Reh (fr. Vp.) schildert die schon viel besprochenen Um­stände dieses Konzessionsgesuchs näher und erhebt gegen das Mi­nisterium den Vorwurf, daß es in der Sache nickt unparteiisch entschieden habe. Er ersucht, entgegen dem Ausschußantrag der Vorstellung Folge zu geben.

Aba. Raab (Soz.) legi dar, das; durch die ganze Behandlung dieser Angelegenheit seitens der verschiedenen Instanzen das Rechtsgefühl des Volkes schon verletzt worden sei. Selbst wenn die .von Rodeuhäuser erhobenen Vorwürfe gegen verschiedene Beamte wirklich haltlos wären, wie die Regierung behaupte, so liege doch der Sachverhalt so, daß man ihn nicht für möglich halten sollte. Rodenhäuser habe das betreffende Grundstück mit Zustim­mung des Ministeriums zu einem ganz bestimmten Zweck erworben und trotz der zustimmenden Urteile aller Instanzen, des Kreis­ausschusses zu Offenbach, des Provinzialailsschusscs, der Stadt- vcrordnetcnversaminlung habe das andere Ministerium einfach die Erteilung der Konzession verweigert, und zwar wegen mangelnder, Bedürfnisses, als ob das Ministerium überhaupt zu beurteilen in der Lage sei, ob ein Bedürfnis dafür vorliege oder nicht.

Minister des Innern v. Hombergk entgegnet, das Ministerium habe nicht als Verwaltungsbehörde, sondern als letzte Gerichtsinstanz darüber zu entscheiden gehabt. Das Ministe­rium sei in seiner Beurteilung der Sachlage unabhängig von den Borinstanzen. Nach dem Grundsatz, ne bis in idem konnte das Verwaltungsgericht nicht nochmals Wit der Sache befaßt werden. Er habe mit Bedauern bemerkt, daß die Angaben der Petenten auf den Ausschuß den Eindruck gemacht hätten, als sei dem Männe Unrecht geschehen. Das sei aber keineswegs der Fall, es hätten sich vielmehr alle Angaben Rodenhäusers als unhaltbar oder stark übertrieben erwiesen. Es könnten deshalb auch die vom Abg. Raab, erhobenen Vorwürfe und die Meinung, es müsse etwas faul im Staate sein, nicht aufrecht erhalten werden.

Abg. Uebel (Ztr.) erklärt als Ausschußberichterstatter: Ter Ausschuß war einmütig der Meinung, daß das Urteil des Ministe rimns ein Merkwürdiges und nicht zu rechtfertigendes war. Wenn das Ministerium Recht spreche, müsse es sich auch seiner Verant­wortung bewußt sein. Mit diesem Urteil werde aber dem Volks empfinden ins Gesicht geschlagen (Ohornfe). Jedenfalls fct der Petent schwer geschädigt worden. Der Ausschuß sei nur aus for mellen Gründen zu seinem Antrag gekommen, weil jetzt in der Sache doch nichts, mehr zu machen sei.

Der Ausschußantrag wird darauf gegen eine starke Minderheit (Sozialdemokraten, mehrere Zentrumsabg. usw.) angenommen.

Zur Beratung kommt nach einer kurzen Pause der Initiativ­antrag der Abg. Köhler u. Gen., betr. den Gesetzentwurf über die landständische Geschäftsordnung

und in Verbindung hiermit der Antrag Dr. Winkler zu Art. 58 des Gesetzentwurfs. In der Haupterörterung bemerkt Abg. Reh (fr. Vp.), er wolle auf einige Piinkte näher eingehen, da dies von anderer Seite nicht geschehe. Man könne im allgemeinen mit dem abgeänderten Gesetze wohl einverstanden sein, denn es bringe verschiedene notwendig gewordene Neuerungen und Bestimmungen, die auf den langjährigen Erfahrungen des Hauses ausgebaut seien. Mit Freuden begrüße er die Aenderung im Art. 17, daß für ein vorübergehend behindertes Ausschnßmitglied von der zuständigen Mitgliedervereinigung ein Ersatzmann bestellt werden kann, und infolge des abgeänderten Art. 4 werde auch einFall Schön berger" nicht mehr vorkommen können. Im Art. 14 sei das Ord nungs- und Rügerecht des Präsidenten den Mitgliedern des Hauses und den Zuhörern gegenüber geregelt, dagegen fehle jede Bestim mung darüber, wie sich der Präsident den Regierungsvertretern gegenüber zu verhalten fat. Da der Präsident die Sitzungsp'lizei ausübt, so sei es nach seiner Meinung auch ein Recht des Präsi deuten, daß er einem Regiernngsoertreter gegenüber gewisse Crb nungsrechte ausüben kann. Er hrbe mit Absicht diese Frage hier erörtert, um Klarheit zu erhalten, wie das Hans darüber den kl. Die Einbringung eines Ergänzungsaartrags zu Art. 7 b.'halte er sich vor.

Staatsminister Dr. v. Ewald: Die B rhan^lnngen, die über die abgeänderte Geschäftsordnung mit der Regierung ge pflogen wurden, haben zu einer erfreulichen UeWtittftimmuni über die zukünftige Form der Geschäftsordnung geführt. Der Regierung wurde die Zustimmung zu den vorgeschlagenen Aenderungen b. sonders dadurch erleichtert, daß die Geschäftsordnung neben der Berücksichtigung der lradititionellen Formen, wie sie 1874 zu gründe gelegt ivurben, auch eine glückliche Einbezi hung der mo b erneu Bestimmungen wie sie z. B. in der Württembergischen Geschäftsordnung enthalten sind, erfahren hat. Es geht nicht an, daß man einer wechselnden Mehrheir die Bestimmung darüber überläßt, wie sie allein die parlamentarisck-e Arbeit regeln nnll. Es sind vom Ausschuß noch unsere Wünsche über verschiedene Punkte übernommen worden und ich darf deshalb heute mit den Worten schließen, daß das Haus in allen Punkten den Ausschuß­anträgen leitretcu möge.

Abg. K öhler (natl.) gibt eine Darstellung über die Haupt­punkte der revidierten Geschästsordnung. Es habe sich für ihn zunächst darum gehandelt, festzustellen, in welcher Form sich die notwendigen Abänderungen zu bewegen hätten. Ta die Geschifts- ordnung in Hessen ein Gesetz ist, war es erforderlich, die Reform auch als Gesetz zu regeln. Der Redner geht dann auf die Geschichte der laudst. Geschäftsordnung näher ein und bemerkt, daß er bei Aufstellung des ersten Entwurfs besonders die Bestimmungen in Württemberg und Elsast-Lothringen beachtet habe, soweit er annehmen konnte, daß sie den Verhältnissen des Ofroßherzpgtums entsprechend sind. Zu der vom Abg. Reh angeregten Frage be­merke er, daß nach seiner Meinung der Präsident nicht bered)- tigt sei, einen Vertreter der Regierung zu unterbrechen ober zur Ordnung zu rufen. Er sei aber der Awicht, daß der Präsident ein greifen und das, was er seitens eines Regierungsvertreters nicht für berechtigt halte, oder was der Würde des Hauses nicht ent­spreche, auch zum Ausdruck bringen könne. Bezüglich der Emen itnng von Schriftführern in den Ausschüssen hält es der Redner für wünschenswert, daß wenigstens bei wichtigen Vorgängen und Abstimmungen Protokoll geführt werde.

Abg. M o l t h a n (Ztr.) bezeichnet es gleichfalls als einen Mangel, daß über wichtige Ausschußvorgänge kein zuverlässiges Protokoll geführt werde. Es sei aber schwierig! jetzt in den Aus­schüssen gleich einen besonderen Schriftführer zu finden. Es emp­

fehle sich deshalb, die Protokolle von einem Kammerbeamten an- Tertigcn zu lassen.

Abg. Korell (Bbd.) hält es für richtig, daß der Präsident auf jeben Fall die Ordnung des Hauses aufrecht erhält. Er neige daher auch der Meinung des Abg. Reh zu, daß der Präsident be­rechtigt sein müsse, auch einen Regierungsvertreter zu rügen.

Staatsminister Dr. v. Ewald: Wenn das Haus nach Memung der Abg. Reh und Korell-Angenrod diese Bedenken teilen und dem Präsidenten das Recht der Rüge gegen die Regierungs­vertreter zugestehen wollte, so würde die Regierung Bedenken tra­gen dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Er stehe ganz auf dem Stand­punkt des Abg. Köhler, daß der Präsident nachträglich an Reden der Regierungsvertreter Kritik üben kann, die aber nicht eine Form Ijaben bart bic den Charakter einer Rüge an sich trägt.

Abg. Dr. Fulda (Soz.) begrüßt zwar einige Verbesserungen in dem revidierten Entwurf, meint aber, es handle sich nur um eine recht zahme Revision. Aus der Fassung des Art. 14 ergebe sich nach leincr Auffassung ohne weiteres, daß der Präsident zweifellos das Recht habe, die Polizeigewalt auch den Vertretern der Regierung gegenüber auszuüben. Auch der Reichstag suche die Rechte seiner Mitglieder der Regierung gegenüber zu vertreten. Die Ansicht des Staatsministers sei nichi richtig, daß die Regierung ohne weiteres ein Recht habe, allen Ausschußsitzungen beizuwohnen. Dazu bedürfe es stets der Einladung.

S t a a t s m in i st c r D r. v. Ewald: Das Recht des Präsi­denten, auch ein Mitglied der Regierung zur Ordnung zu rufen, kann unmöglich aus Art. 14 gefolgert werden. Die Befugnisse des Präsidenten sind in Art. 58 genau geregelt. Tort wird auch an­geführt, in welchen Fällen ein Einschreiten des Präsidenten zu erfolgen hat und diese Fälle drehten sich nur um die Kammer- mitglieber. Auch die Berufung auf die Verhältnisse des Reichstags kann hier nicht in Betracht kommen. Tenn wenn der Präsident des Reichstags sagt: Wenn der Betreffende ein Mitglied dieses Hauses wäre, so würde ich ihn zur Ordnung rufen, so erkennt er eben an, baß er dieses Recht nicht hat. Und gegen eine solche Form würde ich auch in Hessen nichts einzuwenden haben.

Abg. Dr. Schmitt (Ztr.) erörtert die Besugniftc des Präsi­denten von der rechtlichen Seite aus. Heber das Verhältnis des Präsidenten zu den Regierungsvertretern müsse jedenfalls Klarheit, geschaffen werden.

Aby. Dr, Winkler (natl.) bespricht zuerst die Vorlage tm allgemeinen und wendet sich bann ber Erörterung bes Art. 58, die Befugnisse bes Präsidenten betr., und dem von ihm dazu ein­gebrachten Antrag auf Verschärfung dieser Bestimmungen zu. Tie Frage einer Verschärfung ber Geschäftsordnung habe das Haus schon häufiger befdjäftigt. Aus einer Stimmung über gewisse Vor­kommnisse heraus seil auch der frühere Antrag ber Fraktion der Bauernbündler geboren worden, der darauf ausging, nad; dem Muster des preußischen Abgeordnetenhauses eine gewaltsame Ent­fernung des Ruhestörers zu ermöglichen. Tes Redners Antrag sehe davon ab, mit Rücksicht auf die unangenehmen Erfahrungen, die man in Preußen und anderen Parlamenten damit gemackst habe. Es sei also verkehrt, von einem reaktionären Antrag^ Winkler zu sprechen. Ter Antrag bezwecke lediglick) durch die Schärfung der Tifziplinarmittel eine Sicherheit für die Aufrechterhaltung der Ord­nung des Hauses. Ter Redner wies weiter darauf bin, daß bei dem jetzigen Zustand ein Nichtredner nichts weiter als Ordnungsrufe er­halten kann. Dem Redner kann man allerdings das Wort entziehen, Cnan kann ihn aber bann nicht hindern, weiterhin die Ordnung zu stören. Ter Unterschied, ob der Präsident eine Bestimmung an- roenben könne ober müsse, sei groß. Man sollte eine Zwangsanweii- bung in dem Artikel schaffen, weil sonst eine Verschiedenartigkeit in ber Anwendung Platz greifen und damit leicht eine Anzweiflung ber Unparteilichkeit eines Präsidenten erfolgen könne. Ter Redner Hält die Verschärfung auch für eine notwendige Ergänzung zu dem geschaffenen direkten Wahlrecht in Hessen.

Abg. Ulrich (sozd.) bemerkt, ber Vorredner suche jetzt das allgemeine Landtagswahlrecht durch die Geschäftsorbnuug zu korri­gieren. Das sei ein ganz reaktionäres Verfahren. Eine Zwangs­bestimmung, wie sie Abg. Winkler wünsche, konnte für den Präsi­denten leicht recht unangenehm werden. Ter Redner polemisiert bann noch eingehender gegen versck,iedeue persönliche Ausführungen des Vorredners.

Abg. Dr. Zuckmayer (Zentr.) führt ans, daß die Ver­schärfung der Rechte des Präsidenten nickst nur gegen die linke, sondern aud) gegen die rechte Seite des Hauses sich richten tonnte. Er halte den Antrag Dr. Winkler nicht für zweckmäßig, weil in der Kammer nur anständige Leute säßen (Heiterkeit) und werde dagegen stimmen.

Abg. Dr. Fulda (sozd.) meint, ein derartiger Zwang, wie ihn Abg. Dr. Winkler wolle, finde sich in keinem andern deütscl>en Parlament.

Abg. v. Brentano (Zentr.) stellt einige Ausführungen des Abg. Dr. Zuckmayer richtig und wendet sich dann gegen den Abg. Ulrich.

Abg. Tr. Osann (natl.) möchte nickt die Meinung auf» kommen lassen, daß die ganze na.ionalliberale Partei hinter dem An'rag Dr. Winkler stände und stellt fest, daß dies nicht der Fall sei.

Abg. Henrich (fr. Vv.) bekämpft im Namen seiner Partei den Antrag, desgleichen spricht sich Abg. Dr. Boxheimer da­gegen aus.

Nach weiterer Aussprache, an der sich die Abg. Wolf- Stadeken, Tr. Schmitt u. a. unter großer Unaufmerksamkeit des Hauses beteiligen, schließt die Besvreckmng.

Bei der A b stimmung vor Beratung des Art. 58 waren die Art. 157 nach den Aussclstißanträgen angenommen worden. Bei Art. 58 beantragte die Ausschußmehrheit die Annahme nach dem Entwurf, die Ausschußmindei heit die Annahme des Antrags Dr. Winkler. Tas Haus erklärt sich mit 26 gegen 22 Stimmen für den Art. 58 in der Fassung des Entwurfs; der Antrag Winkler ist damit abgelehnt.

Nachdem darnach auch der Rest des Gesetzes, sowie Einle tung und Ueberschrist angenommen worden sind, schließ der Präsident die Sitzung um 2 Uhr.

Nächste Sitzung: Donnerstag früh 9 Uhr.

0crid)U|aaL

§ Gießen, 2. Dez. (Schöffengericht.) 1. Tie Ehefrau des Fuhrmanns Theodor Z. von hier hatte ein gepfändetes Pferd an den ursprünglickwn Verkäufer zurückoerkaufr, diesen aber äuge wiesen, den Kaufpreis an den Pfänbungsgläubiger ab uführen. Tas Gericht sprach sie von der Anklage ber Pfanbverschlepvung frei. 2.Er will ins Gefängnis". Um die Aufnahme i.i ein Gefängnis ober in einer Irrenanstalt zu erreichen, fuhr ber mehrfach vorbestrafte Taglöhner I. R. aus Hagenau extra von Heckelberg nach Gießen. Im hiesigen Hanptbahnhofe.zertrümmerte er eine Flurscheibe, erzwang so seine Verhaftung, unb zunächst seine Unterbringung in die hiesige Heil- unb Pflegeanstalt zwecks Ste- obachtung seines Geisteszustandes Ta nach einem vorliegenden Gutachten R. aber für seine Tat verantwortlich gemacht werden kann, erfolgte seine Verurteilung zu 10 Tagen Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft für verbüßt erklärt wurden. 3.A r b e i ts- ko l l e g e n". Während der Arbeit geriet ber Mctzgergeselle Carl K von Lollar mit einem Arbeitskollegen in Wortwechsel und warf die'em schließlich in der Erregung ein großes Schlackamesser in den Unterleib, sodaß der Verletzte zirka zwei Wochen arbeitsunfähig war. Wegen gefährlicher Körperverletzung erhielt K. unter Zu­billigung mildernder Umstände eine Geldstrafe von 20 Mark eventl. 4 Tage Gefängnis. 4.Ueble Nachrede". Um einem gegen ihn ausgebreiteten Gerücht, mit einer Frau unerlaubte Be­ziehungen gehabt zu haben, entgegenzutreten, sah sich der Handels-

Imamt Joseph S. von hier genötigt, 1. den Handelsmann Nathan N. von Mainzlar, 2. den Flurschützen Caspar M. von da, 3. den Louis Z. 1. von Staufenberg, 4. den Kaufmann Siegfried 5t. von hier int Wege der Privarklage zu belangen. Wahrend das Verfahren gegen den Erstgenannten vorläufig ausgesetzt mürbe, bie Verfahren gegen die unter 2. unb 3. Genannten heute durch Vergleich. die Betreffenden bedauerten die Acußerung g tan zu haben, übernehmen die Kosten und sind mit einer Veröffentlichung im Gießener Anzeiger einverstanden verstand sich ber Kaufmann St. zur Vergleichsweifen Erledigtlng der Angelegenheit nickst. Zu seinem Unglück! Eine Gefängnisstrafe von einerWoche und Veröffentlichung des Urteils im Gießener Anzeiger sollte ihn belehren, daß die Ehrabschneidung seines Mitmenschen bei Gericht bie genügende Sühne findet.

Darmstadt, 3. Tez. Tie Strafkammer verurteilte heute den verantwortlichen Redakteur des .Offenbacher Abendblattes*, Hanf, wegen Verächtlichmachung des deutschen Heeres in einem Artikel des genannten Blattes vom 29. Septen,ber mit der Ueber- ichrist .Rekrutenablchied" auf Grund des § 131 des Strafgesetz­buches zu 200 Mark Geldstrafe. Ter Staatsanwalt hatte einen Monat Gefängnis beantragt.

vermisster.

*Bürgermei st ergehalte in Mannheim. Der Bürgerausschus; in Mannheim, der dem neuen Oberbürger­meister ein Gehalt von 20 000 Mark mit voller Dienstwoh­nung bewilligt hat, hat in der Sitzung am Mittwoch bozüg- lich des ersten Bürgermeisters R i t er in Anerkennung sei ­ner großen Verdienste um die Stadt Mannheim beschlossen, dessen Gehalt von 15 000 aus 18000 Mark zu erhöhen, fer­ner die Gehälter der beiden anderen Bürgermeister v. Hol­lander und Dr. Finter in Würdigung ihrer bisherigen Tätig- feit auf 16 000 bezw. 14 000 Mark festgesetzt. Damit dürfte wohl Mannheim hinsichtlich der Bürgermeistergehalte mit an der Spitze der deutschen Großstädte stehen.

Märkte.

FC. Wiesbaden. Vieh Hof-Marktbericht vom 3. Dez. Austrieb: Rinde' 105 (Ochsen 42, Bullen 17, Kühe 46), Kälber 207, Schafe 41, Schweme 402.

Marktverlauf: Bei allgemeinem mittlerem Geschäft bleibt bet Großvieh Uebevnanb, Schweine unb Kleinvieh la-'warn aeräumt.

Preise für 100 Pid.

Lebend- Schlacht- Ochsen. aewicht

VoNsteifchige, auSgernästete, höchsten Schlacht- Mk. Mk.

wertes im Alter von 47 fahren .... 5055 89-93

Die noch nicht gezoaen haben (imaejochte) . . 4954 8496 Iunae. fleischige, nicht ausgemäslete und ältere

ausgemäslete 4448 7886

Bulle n.

Poststeifckige, ausgew., höchsten Schlachtiv. . . 4649 7984

Voll fleischige, jüngere . . . . .. . . ... 4145 7178 Färsen, st ü h e.

Pollfleischige ausgemästete Färsen höchsten

Scklacktwertes 48-52 88 96

Pollfleiickige ausgemä'tete stnhs höchsten

Sebla--i rwertes bi» zu 7 Jahren 4246 7885

Wenig gut entwickelte Färsen 4347 8287

? eitere aus. einänete stütze und wenig gut ent­

wickelte jüngere stütze 3640 6676

Mäßig genährte stütze und Färsen 3035 5968 Kälber.

Feinste Mastkälber 6670 110117

Mittlere Mast- und hefte Saugkälber .... 5863 97-105

Geringere Mall- und gute Saugkälber . . . 5357 8895 Geringe Saugkälber 4752 8088

Schafe.

WeidemastschlCe.

Mastlämmer und Masthammel .... 43,5044.50 9092

Geringere Mautzammel und Schafe . . 35'/,36.U0 7585

Schweine.

Pollsteischrge Schiveine von 80 -100 kg Sebenb-

gcivi bt . . . . 56-58 72-79

Pollfleischige Schweine unter y0 kg Lebendgewicht 55-57 7173

>4. ollslctschige Schweine von lOu-120 kg L'ebenb-

gewicht 57/,-59 7274

l ollsleiscknge Schwellte von!2015') kg Lebend-

gewicht 56 - 57*/, 70 72

ßettjchwei > - ü! er 150 kr Lebendgewicht . . 52*/,-55 6367

Limburg a. d. Lahn, 3. Dez. tzruchtmarkt. Durch«

schuittspreis rro Malter. 91 oter Weizen tNasfall'scher) 15,b0 Vit., weißer Weizen (unbebaute rcmi?forieni l\3O t, Slovn 11,70 fDlf., Gerste Aut er) 9, m 2)1 f.. Braugerste 11,00 Mk» pafee 8,000,00, A«k. Erbsen 0,00 9)IL startoffeln 0,00- 0,00 Mk.

0 Kirchliche Nachrichten.

Israelitische Ueliqionsgemeinde.

Gottesdienst in der Zhnagoge (Süd-Anlages e nm* tag, den 6 Dezember 1913;

Paraden)' 4.30 Utzr.

Morgens: 9.00 Uhr.

Nachmittags: 3.15 Uhr. Jugcnvgottesdienst.

Eabbataudgang: 5.15 Uhr.

Israelitische Ueliai 'Urgesellschaft. Eotterdienst.

Sabbat'ei er am 6. Dezember 1913:

Freitag abend 4.01) Uhr.

Samstag vormittag 8.30 Uhr.

Samstag nachmittag 3.30 Uhr.

^abbat-?l»,Saailg 5.15 Uhr.

Wort enaott'sdienst: R-'oraens 7.00, abends 7.30.

Mele Millionen

Dorsche werden alljährlich an der norwegischen Küste gefangen, die besten bei dm Lofoten-Inseln. Nur der aUerfcmitc Lofoten-Lebertran wird zu Scotts Einulsioa

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