Herr Rentner Otto Schmidt
4379
Heute vormittag um 9Vs Uhr entschlief sanft unser innigstgeliebter Gatte, Vater und. Schwiegervater
Auguste Schmidt geb. Graulich Johanna Fertsch geb. Schmidt JDr. phil. Fr. C. Fertsch.
Die Beerdigung1 findet Samstag, den 5. Juli, nachmittags 4 Uhr, von der Kapelle des alten Friedhofs aus statt. Von Kondolenzbesuchen bitten wir abzusehen.
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Heute mittag 2 Uhr entschlief sanft nach kurzer, schwerer Krankheit unser innigstgeliebter Sohu, Bruder und Enkel
Paul
im 7. Lebensjahre.
Im Namen der tieftrauernden Familien:
Will). Heukelmaun.
Heuchelheim, den 3. Juli 1913. 4384
Die Beerdigung findet Satnstag, den 5. Juli, mittags 2 Uhr, vom Sterbehause, Giehener Straße 79, aus statt.
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.
Aenderung des Mahnverfahrens für Gemeindesteuern u. llanalgebühren.
Auf Beschluß der Stadtverordneten-Versanimlung -öom 30. Januar 1913 und mit Genehmigung Großherzogl. Ministeriums des Innern soll die Mahnung von Rückständen an Gemeindesteuern und Kanalgebühren nicht mehr durch besondere Mrrhuzettel, sondern durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Es werden daher bei solchen Rückständen vom Reckmnngsiahr 1913 ab den Schuldnern keine Mahnzettel mehr zugestellt, die Mahnung erfolgt vielmehr durch Bekauulmachnna in den für die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt benützten Beitungen. In diesen Berffffentlichungen ivird genau angegeben, bis zu welchem Tage die fälligen Steuern und Kanalgebübren ohne Kosten bezahlt werden können.
werden bei Anwendung der öffentlichen Mahnung nicht urebr erhoben. B”/«
Das L Ziel Schulaeld des Realgymnasiums und der Oberrealsckmle, der Höheren und Errveiterten Mädchen^ schule, sowie der Gymnasialvorschule kann in den nächsten 8 Tagen noch ohne Kosten an die Stadtkaffe bezahlt werden._____________________________________________B4/7
Es sind zu vergeben:
175 Dik. Jahreszinsen auö der Stiftung der Daniel Moog Wwe. an hienge, bedürftige, unbescholtene im Witwenstande lebende Iffirger und Witwen von Bürgern, 240 Mk. Jahreszinsen aus der Stiftung der Friedrich Textor (Eheleute in Gaben nicht unter 40 Mk. an verschämte Arme ohne Unterschied der Konfession.
Meldungen nimmt das Städtische Armen amt, Aster- tücg 9, bis zum 31. d. Mts, entgegen.__________________BVj
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß das AuS' gießen von Haus-, WirtichaffS, Stall und sonstigen Abwässern in die Strastenriunsteine, sowie das Ei«, schütten von Schmutzwaffer in die Regcnwaffer cinläuse des getrennt entwässerten Gebiets verboten und strafbar ist._____________________________________B</7
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Hotels, Gastwirtschaften, Konditoreien, Bäckereien, Jischhandlungen, Delikatestgeschäste usw. werden auf das im städtischen Schlachthos bergestellte
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