Ausgabe 
5.9.1912 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 209

Zweiter Blatt 162. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme de» Sonntag».

TeSietzener ZamtlientzläNer" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, da» Kreisblatt für ben Kreis «iehen" zweimal wöchentlich. Dieran»«irtschaftllch«a Seit» fragte" erscheinen monatlich zweimal.

Schmer Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhejfen

Donnerstag, 5. September 1912

Rotationsdruck und Verlag der Srühlfchen Universität» - Buch- und Gteinbruderel 9L Lange, Dießen.

Redaktion, Erpedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: bl.

Redaki.on.«-GSH2.rel.-Adr>AnzcigerDieben.

Tex Ab- und Zugang pflegt bei den Warenhäusern ziemlich

1904 1905 190G 1907 1906 1909

1910 1911

Iah eSsteuerertrag 1 965 000 Alk. 2 160 000 2 525 000 .

2 677 000 , 2 737 000 , 2 5H4 000

3 07M 000 , 3 340 000 .

der des

Zahl der Betriebe; von 1901 macht sodann die Entwickelung Großbetriebe» gewaltige Fortschritte. Es betrug

Ferner lag von dem preußischen Justizminister Tr. Beseler (Berlin) ein Schreiben vor.

Nach Eröffnung der Sitzung durch ben früheren öflcrreirf»i- , |u,unv I schen Justizminister Tr. Klein Wien) wurde dieier^und^Ge-^^hl ^rd. lamrat Tr. Brunner

Fußbobenbeläge.

Der Redner kommt somit zu dem Schluß, daß die Mittel zur Erreichung der Schallsicherheit vielfach den statistischen Anforde­rungen, der Wirtschaftlichkeit und auch der Wärmedicktigkeit zu- widerlaufen, daß aber durch sorgfältig von Fall zu Fall zu er­wägende Mittel es möglich ist, schallsichere Konstruktionen ohne wesentliche Beeinträchtigung anderer berechtigter Ansprüche an ein neuzeitliches Bauwerk zu schaffen.

Hierauf sprach über ein ebenfalls allgemein interessantes Thema'

die Mückenplage und ihre Bekämpfung Professor Tr. Bruno & et) mann (Berlin). Er stellte eine Zunahme der Stechmücken in Deutschland fest, die durch ihre Stiche nicht nur die juckenden Quaddeln Hervorrufen, die häufig durch Sekundärinsektionen vereitern, sondern auch durch Beeinträchtigung der Nachtruhe empfindliche Gesundheitsstörungen Hervorrufen und auch sogar in einigen Gegenden Deutschlands das Wechseliieber verbreiten. Schließlich führten sie schwere wirt­schaftliche Einbußen durch ihr massenhaftes Auftreten in stark besuchten Mur- und Badeorten herbei. Durchgreifende Maßregeln zur Bekämpfung dieser Plage seien daher geboten. Diese Maß­regeln müßten sich aus möglichst grünblidje Kenntnisse der Ent- wicklungs- und Lebensbedingungen der Mücken, auf die Ergeb- nisse einwandfreier Versuche unter natürlichen und künstlichen Verhältnissen und auf die kritische Beurteilung des praktischen Bekämpfungseffektes stützen. Hiernach würde die Bekämpfung zerfallen in Maßregeln zur Verhütung neuer Mücken- entwicklung in den warmen Monaten, dieSommer- B e k ä m p f u n g", und in Maßregeln zur Vernichtung der überwinternden Mücken, dieW in t e r - B e m p -

Deutscher verein für öffentliche Eesunicheikpflege.

:: Breslau, 4. September

neben lassen: . .. - ,

3d) kenne die wertvollen Arbeiten genau, bte vom deut­schen Juristentag seit mehr denn 50 Jahren für bte Wetter entwickelung unseres heimischen Rechtes geleistet sind und ver^ solge sie mit vollstem Interesse. Auch die diesjährigen fbe- raiungen werden sich um Probleme drehen, die un Laute der nächsten Fabre der gesetzgeberischen Lösung m Lester reich wie im Teutleben Weiche harren und bereit gründliche Erörterung auf dem Teutschen Juristentag für die wetteren geietzgebertichcn Maßnahmen von großem Werte ist. Ich sehe daher den tont* menden Beratungen mit Spannung entgegen und wumche dem Verlause der Tagung in der schönen Donaustadt den besten

bte Zahl Der ver­anlagten Betriebe 82 93 90

101 107 101 109 108

Erträgnisse der warenhaussteuer im Königreich Preußen.

Nachdem bereits im Jahre 1901 die Zahl der zur Waren Haussteuer veranlagten Betriebe 109 und das IahreseNrägniS her veranlagten Steuer 3 075 905 Mk. betragen hatte, erfolgte in den folgenden drei Jahren ein bemerkensioener Rückgang in

Strafdrohung herausruhcben, und das, was die Folge eines Tat fackenkompleres ist, zu einer einzigen Tatsache in Relation zu bringen. Zu Gunsten der Beibehaltung der Todesstrafe wäre noch, ein Moment zu erwähnen, das insbesonders auch in den Gründen eine Rolle gespielt bat, welche die Verfasser des öster­reichischen Gesetzentwurfes veranlaßt haben, auf diese Strafe in ban Vorentwurf nicht zu verrichten: es ist die Schwierigkeit für die ab uictzende Todesstrafe eine Ersatzstrafe zu finden. Zwetiel- les gibt es heute noch Verbrechen, deren Begehung einen folchen Grund der Scheußlichkeit dartut, daß es immer dem Gereckttg- leit^gefübl der Gesetlfchait enNvrechen würde, derartige Jndi viduen einfach zu einer 'ebenswidrigen Anhaltung in Kerker mauern, die mit keinerlei weiteren liebeln verbunden sind, zu verurteilen Professor Finger erinnert hier an ben Mörder

ber Kaiserin Elisabeth und an jene französischen Apachen, die au* viehischer Lust an Grausamkeit einen kleinen, zehnjährigen Aungen banden, ihn auf die Schienen des heranbramenden Eil luge* waricn und im Versteck lick an dessen Qualen weideten. Tiefe Beispiele eigen, daß es ein Maß von Schlechtigkeit gibt, dem gegenüber jedes andere Mittel, wie das der Vernichtung, ein zu geringes ist. Aus allen diesen Gründen beantwortet Professor Tinger bte vom turnten tage gestellte Frage:Ist die Todes- strafe im künftigen deutschen und österreichischen Strafgesetzbuch bei zubehalten ' -

t erzog en. Zunächst h) erben psychologische Gründe dafür angc führt, daß die Strafdrohung als gänzlich untaugliche Hemmung-- Vorstellung erscheint. Eltern, die durch größte Nahrungssorgen sich zu dem Entschluß allmählich feftmachten, ihr Kind zu töten, Männer, die durch jahrelange Verbitterungen und Lieblosig­keiten bestimmt werden, die ungeliebte oder allmählich gehaßte Frau au beseitigen in allen solchen Fällen pflegt die Tat der explosive Abschluß einer Seelentragöbic zu fein, in deren Ent Wickelung ganz allmählich der Abscheu vor ber Tat verdrängt und den immer tiefer sich festwurzelnden Entschluß gewichen ist: Es geht nicht anders, du mußt so handeln. Eine andere Grupve von Mördern bilden die aus politischen oder monar­chistischem Fanatismus Handelnden. Niemandem, der diese Men- schon oder die Literatur über ihre Taten kennt, kann es heute auch nur im geringsten zivenelhait fein, daß gerade bei ihnen die abschreckende Wirkung der Todesstrafe vollkommen aus­nahmslos fehlt; ja noch mehr: wir wissen von einer Reibe von anarchistischen Mördern, daß der Gedanke, auf dem Schaffst als Märtnrer für eineIdee" zu enden, auf das Hirn dieser Menschen nicht abschreckend, sondern geradezu anreizend, an« stachelnd wirkt! Wir brauchen aber nicht nach einzelnen Adl n zu hieben, die uns die Fabeln von der abschreckenden skrait der Todesstrafe widerlegen können. Wir haben ja Massenbeobach- Wenn sich »eigen läßt, daß IN

x.. . .

Handlung stand heute zunächst daS Thema

Schallsichere Bauten.

jung". Tie Sommer-Bekämpfung umfaßt Maßregeln gegen die Eier, Larven und Puppen in Form von Beseitigung von Brut- pläyen durch Regulierung stagnierender größerer Gewässer und durch künstliche Bewegung, Bedeckung ober Entfernung kleinerer Wasserbehälter, ferner in Form der Vernichtung der Larven irnb Puppen ui vorhandenen Brutplätzen durch chemische Zusätze oder durch Begünstigung bezw. Züchtung mückenfeindlicher Wafsertiere uno Wasserpflanzen. Tie Maßregeln gegen die ausgebildeten Insekten bestehen in der Errichtung von Mückenfangapparaten sowie in der Begünstigung mückenseindlicher Landtiere und Pflanzen. Tie Winterbekämvfung umfaßt die Vernichtung ber in geschlossenen Räumen überwinternden Mücken durch Bespritzen mit Chemikalien, Ausräuchern ober Abbrennen: die Verfolgung der im. Freien überwinternden Mücken hat durch Ausstöbern^oder Abtötung in ihren Schlupfwinkeln zu erfolgen. Tiefe Maßregel, bezw. die Turchiührung eines je nach den Veri öltnissen ausgewählten Teiles derselben, hat bereits zweifellose Erfolge erzielt. Zur erfolgversprechenden Durch- fül.rung der Bekampfungsmaßnahmen sind erforderlich: Lrga- nisation sachverständiger und zuverlässiaer Mannschaften unter Organisation sackwerständiger und zuverlässiger Manm'chasten unter b-r Oberleitung einer mit Land und Leuten vertrauten, zur Aus­stellung eines detaillierten BekämpfungSplanes, zur Unterweisung und Kontrolle der aussührenden Crganc, sowie zu eigenen Be- cbachtungcn und zur Berichterstattung befähigten und geeigneten Persönlia-keiten, wie Gemeindebeamte, Tcsinfeftore, Feuernxhr- leutc, Feld und Forftpersonal u. a. m. Weiter ist erforderlich Unterstützung seitens des Publikums durch Entgegenkommen bei ben Arbeiten der Mannschaften und durch eigene Mitwirkung, sowie burdi etwaige Beisteuerungen zu den erforderlichen Aufwendungen. Weiter muß auf bie Unterstützung seitens der Behörden gerechnet werden in Form von Anordnungen zu möglichst ausg^ehnter und ausnahmsloser Turcknührung der Maßregeln durch Bereitstellung geetgretner Hilfskräfte, sowie durch Bewilligung von Geldmitteln. Tie Kosten ber Bekämpfung hängen im wesentlichen von den jür bte Arbeitskräfte erforderlichen Aufwendungen ab; die Kosten, iür die einmalige Beschaffung der Ausrüstungsgegenstänbe ebenso wie die für die Keller- und Tümpelbehandlung nötigen P er brauch-,-

I mrrtrrintipn fink relativ oerina. Die Aufbringung der Mittel,

Hier unterbreitete CberIngenieur Privatdozent Dr Maut­ner Tüfielbon deut Kongreß eine Anzahl von Seitfa j e n , in denen ausgeführt wird, daß es eine ganze Anzahl von Mog' hehfriten gibt, bei den modernen HochbaukonftruktIonen den schall möglichst ahzudämpsen Es sei daS vor allem Aufgabe ber Hygiene, dem jedoch nicht auf Kosten der Wirtfchaftlichkeit, der konstruktiven Sicherheit, ber Feuersickjerheit unb anderen rhH- gaben der Hygiene, wie Wärmeschutz usw. entsproctren werden dürste Teslwlb müsse das Bestreben der modernen Konstntt- Nonen nur dahin gehen, bie den Ansprüchen der Virtschastlich- keit unb den anderen Anforderungen genügenden Kon st nikt tonen gleichzeitig idtalUidier zu machen. Alle neuzeitlichen Baumaterialien, wie gutgebrannte Mauersteine, Beton, gußeiserne Träger, (num- beton in Tecken. Stützen und Wänden begünstigen die «chall- Übertragung und zwar um so mehr, ie geeigneter die Materialien in statischer Beziehung sind und je höher ihre Gebrauchsivonnung ist, mit n»elcher sie un Bauwerk wirken. Die Mittel, welche zur Bekämpfung der Hellbörigkeit zur Verfügung stehen, find: bte Verringerung ber Schwingungen der den Raum umichhet.cnben Bauteile, die Vermeidung der Schwingungsübertragung aus be­nachbarte Bauteile, die Reflexion und Brechung^ der durch den Raum abschließenden Körper direkt dringenden Schallwellen, die Beseitigung etwaiger Resonanzwirkungen und die Verringerung der Geräuschentstehung Tie Verringerung der Schwingungen der den Raum absdfließenden Bauteile ist nur möglich durch Vergrößerung der Maße und Verringerung des SpannungS- zustandes, somit Vergrößerung der Bauhöhe, der Decken und Wände. Tie Ansorderungen der Du ischastlichkeit führten bet Erfüllung der Forderung einer Massivdecke von großer Bau- höhe zur Verivendung von Füllstossen in den statisch unwirk­samen Teilen der Deckenkonstniktion. Durch die Füllungen von Teckenbaustosfen verschiedenen Materials wird auch Brechung der Schallwellen erzielt. Tas Mittel der Auslösung der Wände in Doppelwände und Zwischenfüllung kann aud) zur Koftenver- ringcrung von schallsicheren, tragenden Wänden benutzt werdeii. Tie Vermeidung der Schwingungsübertragung auf benadtbarte Bauteile muß durch Auflagerisolierung erfolgen. Ein Mittel zur Vermeidung der Schwingungsübertragung befiehl auch in der Isolierung des Estrichs von den Umfassungswänden ödHom- gungen von Maschinen werden zweckmäßig durch feberartige Tämp- fungsunterlagen abgeschwacht. Außerdem'sind ihre Fundamente unabhängig von den Gebäudefundamenten auSzusühren. Tie Schalldämpfung durch Brechung der Sckrallwellen an der Grenze verschiedener Materialien ist ein sehr wirksamer ^Behelf. Einige der gebräuchlichsten Estriche vermindern id)on die Hellhorigkeit. Am wirksamsten sind versdiiedene Auffüllungen. Die Wirkung der Ausfüllung ist umso besser, je bidyter diese ist; ihre einzelnen Teile dürfen fick jedoch nicht gegenseitig verspannen. Tie Wir­kung der Ausfüllung wird unterstützt burd) Pappe- ober Filzlagen über der tragenden Teckenplatte. Tie eigentliche Fußbodenlon- ftrultion muß von der Tragplatte isoliert sein. Die Befestigung : ter Resonanzwirkung ist nötig bei Hohldecken und erfolgt durch frei untergehängte Upterdecken. Die Verringerung der Geräufch- cntftchung beim Gehen und Bewegen von Lasten ist.Aufgabe der

Die heutige zweite Hauptversammlung des Deutschen Kon- ------ .

greises für öffentliche Gesundhestspflege eröffnete ber Korfttzende,'matcrmlten unb relativ gering.

febbaft zu fein: der Abgang wird hauptsächlich infolge von Konkursen, Einschränlurg der Waren auf eine Gruppe oder Ein­legung von Rechtsmitteln bewirkt. Die starke Vermehrung des , < .. f m in

Steuerertruge« in den letzten Jahren läßt eine anfterorbcnthche hingen auf diesem Gcbi^ We^ sich zeigen lant, »

Steigern ngdes Umsatzes erkennen, die von raufmannuefren ^taaten, m denen d,e Todesstrafe abgefckwift worben ist, kemerle Gewerbetreibenden sehr beklagt wird. Dor weitaus größte Teil Anschwellen der ^mdzisfern-ukonstatierenist,wenn -

ber Warenlwussteuer wird von einigen wenigen Betrieben nut Im denen bie iobcöitraic in Hebung ist, keineswegs eine crheblid) Umsätzen von weit über 3 Millionen Mark luirrlid) auigebradit künftigere Jhimina itotöjiffer aut zuweisen haben, wenn em Ber- Van dem Steuererträgnis des Jahres 1911 in Höhe von 3 346000 gleich .innerhalb desselben ^taates vor und nach Wschaffung der Mark entfanm 45,6 v. H. aus den Stadtkreis Berlin und Todesurafe keinerlei Lehren über bu- abschreckende Tat der Todes. 10,4 v.H. auf die Berliner Vororte, d. i. im Regierungsbezirk strafe zu geben vermag so können alle diese Tatsachen nicht Potsdam. Danach folgen bie Regierungsbezirke Düsseldorf mit bloßer Zufall fein, «."flnehr können ne nur «ne Jh^afe gc 7 7 Köln mit 5,8, Wiesbaden mit 3,9, Schleswig mit 3,4, Bettangung der aus pfnchologiichen und histonichen Argumenten Ctipeht mit 3,3, Arnsberg mit 3,1 V.H. Es versteht sich von gezogenen Schlüsse geben. Tieien ftatmuchen Nachweis erbringt selbst, daß der Warenhausbetrieb in erster Linie auf die großen nun Liepmann burch Die Grgebmnc ber nrimmaüfhf m jenen -täbte befdnänft ist; säst bie Hälfte der Warenhäuser hat ihicn Landern, welche die Todesstrafe abgeickwstt haben (Italien, Ru- t-itz in Städten mit mehr als 200 000 Einwohnern, nur 15 Waren, mänien, Portugal, Holland, Nonvegen, Belgien Finnland, Arne- Häuser werden in Städten mit nveniaer als 50 000 Einwohnern rika.) Den stärksten und auch heute noch entfcheldenden Grund betrieben Wie im Königreick) Preußen, so haben sick) auch in gegen bie Tobesfttaie erblickt Liepmann in der Irreparablitat d n anderen Bundesstaatett die Warenhäuser außerordentlich ent derselben. Jede, auch die fchwerste Strafe kann auigehoben roer; to;jcrt I ben, wenn sich nachträglich der Wahripruch alsFalfchlpruch

I «*r»veiff: die vollstreckte Todesstrafe ist nicht wieder gutziimach<?n.

"Aoiittehdr litriftonfnn I DaS Gutachten bespricht in diesem Zusammenhänge die Mög

I lichkcit von Justizirrtümern; es verweist insbesondere aus die ~ Wien, 4. Sept. diesbezügliche Literatur auS der neuesten Zeit (unter besonderer Im Sidunassaalc des österreichischen Abgeordnetenhauses be- Hervorhebung des vor kurzem erschienenen Werkes von Sello> ftrnnen heute vormittag in Gegenwart verschiedener Erzherzöge, und gelangt schließlich zu folgendem Ergebnis: Die mir ge­

wannen heute vormittag in Gegenwart verschiedener Erzherzoge, und gelangt schließlich zu folgendem trrgevms: ^ie mir ge- bes ofterreichisckjen Iuftizministers Tr. v. Hochenburger und ,teilte Frage beantworte ich lur die Zivllftra,gefetzbuch.'r D-ulfch- von Vertreterii des Teutschen und Oesterreichischen Richterbundes, lands und Oesterreichs, loroeit es sich nicht um Ausnahmezu-

Deutschen Anwalt-Vereins, preußischen Richtervereins, sowie stände ber Revolution, des Kriegsrechts oder kolonialer Verhalt- von deutschen und österreichisdfen Richtern, Staatsanwälten, Mit- nisse handelt, mitNein".

g.icbern des Reiche-gerichts, der verschiedenen Oberlandesgerichte Das zweite Gutachten, aus der Feber bcs Professors August unb des deutschen Anwaltsstandes die Verhandlungen des Finger (Halle) spricht sich für die Beibehaltung der 31. Teutschen Iuristentages, ans dessen Tagesordnung iahlreickje I Todesstrafe aus. Das Gutachten verfolgt nachstehenden Gedanken- k vagen von allgemeinem Interesse stehen. Am geftrigep Abeiid I .Die Todesstrafe hat, seit über dieses Slrasmittel^diskutiert war der Tagung eine Begrüßung ber Teilnehmer durch oen entschiedene Gegner Zwanglos lassen sich dieselben mit Wiener Ortsausschuß im Sophicnsaal vorausgegangen A^cr 15Bcbad)t auf die Grunde, durch bie sie ihre Position stützen, Staatssekretär des deutschen Iustizamtes Dr. L l s e o hatte bem -n üicr Gruppen teilen. In der ersten Gruppe wären die Au­ll. Teutschen Juristentag folgendes Begrüßungsschreiben 8U» | ^3^^. der theoretischen Weltanschauung zu zählen. Tic Todes­strafe raubt dem, der schwer gefehlt hat, die Möglichkeit, zu be­reuen und verstößt gegen göttliche Vorschriften. Ter zweiten Gruppe ist die Abschaffung der Todesstrafe eine Herzens-, eine E'esühlssache. Zn dieser Gruppe gehören auch meist die Frauen. Tic dritte Gruppe umfaßt seine Gegner, welche die Todesstrafe

in Konseauenz eines politifck)cn Parteiprogramms ablehnen. Eine vierte Gruppe bilden jene, die mit ihrer Ueberjeuguug immer dort zu finden sind, wo es gilt, der Autorität des Staates etwas abzubröckeln. Für die Entscheidung des vorliegenden Themas sind zwei Fragen zu beantworten: 1. Erfüllt das Gesetz, bas eine Tobesstrase kennt, seinen Zweck als Trohung? 2. Sprechen irgend welche Gründe gegen den Vollzug ber Todesstrafe? Tie erste Frage ist zu bejahen. Tie Verbrecher sinb meist stark egoistische Naturen; auf solche wirkt die Vorstellung des Ver­lustes des Ledens abschreckend. Hierzu kommt, daß dieser Tod ein schimpflicher ist, wodurch die abschreckende Wirkung noch er- - - . yuyi unu. Als ein wesentlicher Mangel der Todesstrafe, welcher

Berlin) in das Präsidium des Deut' den Vollzug derselben spreche, wird die Unwiderruflichkeit j heu Iuristentages gewählt. Hieraus begrüßte der oltcrrcp j.^oorgehoben. Ter Einwand wiegt indessen nicht so fdyrocr, als chisckje Justizminister Tr. v. Hochenburger dtc -tcunehmer 1 gCmc^nf)in angenommen wird. Die stärker abhaltende Kraft und als Vertreter der österrcichiichen Regierung. ,nir den Dcrhinber- l:1Crmjt rinc größere ©irFfamfcit der Todesstrafe ist eben mit jener ten Staatssekretär des Reichsittinzamtes überbrachte Lbcrrcgic-1 Unniderruslichlett untrennbar verbunden. Weil die Todesstrafe rungsrat Tel brück (Berlin) dessen Grüße. (Sö,nrachcn lf,Kr natf, unmiberruflid) ift, roirb fic mcit mehr gefürchtet, bann noch ber Oberbürgermeister 9? c u mji n er Wien) und Tur 1 ld-rC(ft mchr ab als andere Strafmittel. Audi trifft der Ein-

bte Wiener Universität Rektor Profcffor ^r^Rehlin. I ivand der Unwiderruf lickckcit keincswgs die Todesstrase allein:

Jin Anschluß an die Bcarüßungsanfprachen verlas der -00^ and) bic anj)Crcn Strafmittel sind nidit ohne weiteres widerruflich, sitzende esti Entschuldigungsschreiben des Prattdenteii des osterrei Jahre, die jemand infolge eines JustinrNums im Zuckt ; ckischen Abgeordnetenhauses Tr. Sylvester. x\n bioem saircu hau-c ^^h^dn bat, sind unwiderruflich verloren, die Einbuße [vn wird der Tcutidje Juristentag als da-5 Vorparlament Tur me QU ^tfundheit, körpcrlick^r und geistiger Spannkrast ist nicht zu legislative Tätigkeit des deutschen unb österreichischen -i-arta« cr)-CPen Anhänger der Abschaffung der Todessttasc pflegen gerne mentv bezeichnet. . ... , ^ darauf hinzuweisen, daß die Statistik einzelner Länder in den der

Tarani sandte der Juristentag Huldigiingstetegrammc an sTlbidmiung her Todesstrafe solgenden Zeitperioden vtelfack) keine j Kaiser Wilhelm II. und Maifcr Franz Joies ab. Zunahme der vorher mit dem Tode bedrohten Verbrechen ausweise.

Der Geschäftsführer des Deutfchen Iuristentages Justizrat Stellungnahme zu derartigen statistischen Taten wäre zwecklos. <7>- kUQ0 Neumann Berlin beantragte dann eine Sta Die BegcHunf jedes Verbreck>ens, die Zu- und Abnahme bestimmter

tut en ä n b e r u n q Ter Absatz 3 der Statuten soll m Zu fv-attungen ist das Ergebnis einer großen zu, am men Hang enden kunkt es dem Teutschen Juristentage gestatten, in seine ständige Reihe von Verhältnissen cs gebt nicht an, aus dieser Fülle ein Tfhiifation auch Nichtjuristen zu wählen, also z. B. 9(er»tc, cin:rlnc§ Moment, die Existenz einer ftrengeren oder gelinderen belehrte usw. Gras Gleispach Graz) beantragte hierzu, daß -----------..«h

diese Personen aber deutscher Nationalität sein müßten, was der Juristentag aolehnte, während er der Acndcrung selbst feine Smnumg erteilte. Tic Zahl der Mitglieder des ständigen Ausschusses wurde von 19 auf 24 erhobt.

Am Nachmittage traten dann die vier Abteilungen des Kon arcsse-' zu ihren Arbeiten zusammen, -tie Abteilungsfitzunge.i hab'n sämtliche den Juristentag beschäftigende AngelegenbettQi »um Gegenstände und bereiten dtefc zur Abstunmung für du Pie narvcrsamnilungen des Juriflentagcs vor. bemen bctrcHin

f3,t alle Zweige der Rechtswissenschaft, des Privat- "nd Handeie­reck ts, des Strafrechts und des straf crne*

allen Fragen liegen umfangreiche Gutachten vor. An erster Stelle steht die Frage ber ,

Abschaffung ber Todesstrafe.

Hc SeibeMtuno d-r Zobeiihaic kvnchl nck Glll ca ,.,, x,.-, Professors Tr. Moritz Liepmann Mul , l Beibedalt.ng das Gutachten des Geheimen Justizrats Droienors Tr Auaut Finger (Halle) aus. Proscor Liebmann beginnt jrin ÄStm mit "er Stßfteltung, baft unferc Stra-gefebbud«;, in Teutt'chland und Oesterreich nur unter der Borausietzung, Sob^aic bchnbebatten, ein Recht haben wenn ne uncn.°b-dti.ch iist: läßt sich der Nachweis erbringen, bar» die Abichaffung Gr ^ode-^strase heu*c kein gefährliches Experiment mehr darstellt, »Öndern ohne Schaben für b.c Rechtssicherheit bes einzelnen rote bie 'Lrhaltuno des Staatsorganismus burckgeführt werben kann, w ist )amit die Entbehrlichkeit ber Tobeeitrate ^«Atfcrtigt

)araetan Tic abschreckende Wirkung der ^otn^tra l r^mt.ni 0 fagt man, dieses äußerste Mittel des ^aatszwanges, A lumcnt wird von Liepmann einer eingehenden Untenucpung un