Ausgabe 
4.11.1912 Erstes Blatt
 
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mrS. Die Festrede hielt Gauvertreter

Turner Weihel-Mainz

Schill-Osthofen. Es folgten weitere Festansprachen und

Aufführungen.

Kreis Wetzlar.

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Die Türken solle^ bei einer Stärke von ins

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Körbe und Stühle ro. schnell u. bill. geflacht. [vm3 I. Glöcklc, Neuen Baue 2.

gesamt 90000 Mann 40000 Tote und Verwun­dete haben. Auch die Verluste der Bulgaren sind sehrgroß. Das türkische Hauptquartier ist nach Hadem- ko ei verlegt worden.

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Kinzenbach, 3. SQod. Gestern abend waren die hiesigen Straßen zum erstenmale beleuchtet. Trotzdem die elektrische Leitung WetzlarLollar unser Dorf berührt, hat man nicht dieses Licht gewählt. Die Gemeindevertretung hat vielmehr die in Krofdorf-Gleiberg abgelegten Straßenlaternen übernommen und hier aufstellen lassen.

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Märkte.

le.Frankfurt a. M. Di eh Hot-Marktbericht vom,4. Nov. Austrieb: 841 Rinder^ darunter Ochsen 244, Dullen 30, Kühe und Färsen 667, Kälber 226, Schafe lo7, Schweine -231.

Tendenz: Rinder, Kälber, Schafe und Schweine lebbn't, alles anSverkaust. Preis sür 100 Pid.

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erbaute Schule ihrer Bestimmung übergeben. Die Errichtung einer siebenten Klasse und die Anstellung des sechsten Lehrers bleibt für nächstes Frühjahr vorbehalten.

Hesten-Nasfau.

fo. Fulda, 3. Nov. Nach einer Mitteilung des Regie­rungspräsidenten an den Magistrat hat der Landwirtschasts- Minister die Vieheinfuhr aus den Niederlanden für Fulda abgelehnt, weil dem Fuldaer Schlachthof der Gleisanschluß an den Bahnhof fehlt.

biejel

Morg. Dienstag trifft große Send. Weihkraut, Notkraut. Wirsing u. Zwiebel z. d. bill. Preisenein. Berkausv.morg. 8 Uhr an im Hose der Wiri- schast Boller, Bahnhofstr. t09577

Vermischtes.

Ein ausgebrochener Bär setzte am Samstag in Wien eine ganze Straße in Aufregung. In dem Vergnügungs­gasthaus Renaschcr entkam ein Bär ans dem Käsig im Keller, drang in die Küche und verletzte die A b w a s ch f r a n und den Schankburschen schwer. Schließlich schlug ein Dienst mann mit einer Keule dem Bären auf den Kopf, nwrauf das Tier betäubt in den Keller zurücklief. Die Polizei rückte ihm auf den Pelz und streckte ihn mit 60 Kugeln zu Boden.

* Gin durchgegangener Straßenbahnzug. Em Anhängewagen eines elektrischen Straßenbahnzuges in Posen, der wegen schlechten Funktionierens einer Bremse außer Betrieb gesetzt werden sollte, entriß sich am Sonntag vormittag um IO1/.. Uhr beim Loskuppeln an einer abschüssigen Stelle den Händen der Haltenden und glitt, nur mit einem Schaffner besetzt, immer schneller und schneller die Berliner und die Neue Straße hinab, bis er auf dem Alten Markt aus dem Gleise sprang und in ein großes Schaufenster hineinraste, das vollständig zertrümmert wurde. Der Vorderperron des Wagens wurde schwer beschädigt und mehrerePersonen verletzt. Der Schaffner erlitt einen Armbruch, eine Frau einen so schweren schadel- bruch, daß ihr Auskommen bezweifelt wird, ein junges Mädchen eine schwere Hüstverletzung, eine andere Frau einen Oberschenkel­bruch. Auch mehrere Straßenpassanten wurden verletzt. Aerzt- liche Hilfe war sofort zur Stelle. Fünf Personen wurden ins Städtisch Krankenhaus gebracht.

* Brand im Warenhaus. Am Sonntag früh um 2 Uhr entstand ein Brand in dem großen Warenmagazin von John Barker in Kensington, dessen mau erst um 7 Uhr Herr toerben konnte. In dem Magazin haben zahlreiche Angestellte ihre Schlafräume. Nach den bisherigen Feststellungen sind drei Personen umgekommen; elf wurden schwer verletzt, dar­unter ein Feuerwehrmann. Vier weibliche Angestellte, die aus den Fenstern gesprungen waren, haben den Tod gefunden.

Kleine Lageschronik.

Geheimer Kommerzienrat L. Iänecke, der Seniorchef der Firma Gebrüder Iänecke und Verleger desHannoverschen Cou­rier", ist am Samstag abend gestorben.

Ein kleiner Passagierdampfer scheiterte auf der Fahrt von Montreal nach Ballet) F i c l d nachts während eines schreck­lichen Sturmes auf dem See Saint Louis. Sechzehn Passa­giere, Männer, Frauen und Kinder, ertranken. Nur vier sind gerettet.

Die am Sonntag mittag geschlossene >städteausstellung in Düsseldorf wurde während ihrer viermonatigen Tauer von rund 750 000 Personen besucht und wird einen namhaften U eberschuß haben.

Eingesandt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Gießen. Die Stadtverordnetenversammlung hat ein Gesuch nm einen Zuschuß zu den Kosten der Tagung des hessischen Gauvcrbandes gegen deii Alkoholismus und der da­mit verbundenen Ausstellung abgelehnr Dagegen hat man s. Z. für den Karnevalszug 500 Mk. bewilligt. Jeder, der das Karnevaltreiben in den rheinischen Städten kennt, weiß, wieviel gerade bei dieser Gelegenheit bürd) maßlosen Mkoholgenuß ge-

Vg hat die tont ilim des Grob- d Andreas Stil» | Großhegoglichm

-estarib w» ! u Rkk lettarramg seine ulassung zur |] irbt der Gerichts M mltschast bei dm H der RechtsaiMii I iut Rechtsanwalt I g, ncken der ihm I Handelssachen zu fl zugelassen. Am I Mar; zu Ötzen. | gegeben.

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uxa. Die Flugmaschine erlitt einige Beschädigungen unb-ber Hieb unverletzt.

Ober-Hörgern- 4 Nov. Hier wirb am nächsten Sonntag nachmittag int Gcrsthause von Düringer ein land­wirtschaftlicher Vortrag überDie Bedeutung der FruchtfolgenundihreeinschlägigenSysteme" abgehalten. Redner ist Ockonomierat Weitz el-Lich.

Starkenburg und Rheinhcsien.

V. Mainz, 3. Nov. Unter Beteiligung von etwa 6000 Personen fand heute in der Stadthalle in Anwesenheit der Spitzen der Behörden die 60jährige Jubelfeier des GaueS Nheinhessen der Deutschen Turnerschaft statt. Das Gut Heil auf Kaiser und Grobherzog brachte

was ist ein Warenzeichen?

Die ständig fortschreitende Entwicklung von Handel und In­dustrie hat dazu geführt, daß sich die Gewerbetreibenden zur Kennzeichnung des Ursprunges ober ber Herkunft ihrer Waren sowie zur Unterscheidung von ylcichen oder gleichartigen Waren der Konkurrenten nicht mehr, rote früher, nur ihres Namens oder ihrer Firma, sondern auch eines bestimmten Warenzeichens be­dienen. Dieser Entwickelung hat auch unsere Reichsgesetzgebung dadurch Rechnung getragen, daß sie unter Aufhebung des früheren Gesetzes über den Markenschutz von 1874 ein neuesReichs-- gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen" vom 12. Mai 1894 erließ in dem das Zeichenrecht erheblich weiter ausgebildet ,st.

Nach diesem Gesetz wird bei dem Kaiserlichen Patentamt in Berlin für das ganze Deutsche Reich eine Zeichenrolle ge­führt, in welche die Warenzeichen einzutragen sind. Die Eiir- sicht in diese Zeichenrolle steht jedem frei.

Jeder Eintragung geht ein Vorprüsunasverfahren voraus, in dem sestgestellt wird, ob das angemeldete Zeichen eintragungs­fähig ist ober nicht. Von Amtswegen ist die Eintragung zu versagen für Freizeichen, b. h. Zeichen, die derart rm allgemeinen Gebrauch sind, baß sie nicht als Bezeichnung ber Ware eures bestimmten Fabrikanten angesehen werden können sowie für Warenzeichen die entweder ausschließlich aus Zahlen, Buch­staben oder solchen Wörtern bestehen, die Angaben über Art, Ort und Zeit der Herstellung, über Beschaffenheit, Bestimmung, Preis- Mengen ober Gewichtsverhältnisse der Ware enthalten oder welche in ober ausländische Wappen oder Aergerms er­regende Darstellungen oder auf Täuschung berechnete Angaben enthalten. Unzulässig sind also z. B dic .BezeichnungenBer­lin" (Herkunstsangabe),Persekt" «Beschatfenheltsangabe',Ka­sino" iBestimmungsangabe). Unzulässig ist neuerdings auch das in der Genfer Konvention zum Neutralitätszeichen erklärte rote Kreuz auf weißem Grunde. ..

Das Patentamt prüft nun das Vorhandensein der für Die Eintragung notwendigen Voraussetzungen. Ist das Zeichen nicht eintragungsfähig, so erfolgt die Versagung. Stimmt das an- gemeldete Zeichen nach Ansicht des Patentamts mit einem be­reits früher eingetragenen Zeichen überein, so erhält der In­haber dieses Zeichens von der Neuannieldung Mitteilung. Er­hebt er nicht innerhalb eines Monats nach der Zustellung Wider­spruch so wird das neue Zeichen eingetragen. Im anderen Falle entscheidet das Patentamt durch Beschluß, ob die Zeichen über» cinstimmen. , m ,

Jede Eintragung wird ebenso wie jebe Veränderung und Löschung im Reichsanzeiger bekannt gemacht Durch Die Eintra- gnng erlangt ber Berechtigte bas ausschließliche Recht, Waren der angenielbetcn Art oder deren Verpackung oder Umhüllung mit dem Warenzeichen zu versehen, die so bezeichneten Waren in Verkehr zu setzen, sowie auf Ankündigungen, Preislisten, Ge­schäftsbriefen Empfehlungen, Rechnungen ober berg!, das Zeichen anzubringen. Die Gebühr für jebe Anmelbnng betragt 30 Mk., von benen aber, falls die Eintragung nicht erfolgt, 20 Mt. zu­rückerstattet werden . . ..

Stellt sich nachträglich heraus, baß die Eintragung hatte versagt werben müssen, so erfolgt bic Löschung von Amtswegen. Sie wirb ferner nach Ablauf von 10 Jahren |ett ber Anmel­dung vorgenommen, wenn nicht inzwischen die Anmeldung gegen Zahlung einer Gebühr von 10 Mk. erneuert ist; m bieicm ö-alle beginnt mit dem Tage der Erneuerung eine neue zehmahrige Schutzfrist.

Ans Antrag des Inhabers wird das Zeichen jederzeit gc- lüjcht, auf Antrag eines Dritten nur, wenn das Zeichen ent­weder für ihn auf Grund einer früheren Anmeldung ein- getragen steht, ober wenn der Geschäftsbetrieb, zu dem das Warenzeichen gehört, von dem eingetragenen Inhaber nicht mehr fortgesetzt wird, ober ivenn schließlich Umstände vorliegen, ans denen sich ergibt, daß der Inhalt des Warenzeichens den tat sächlichen Verhältnissen nicht entspricht und die Gefahr einer Täuschung begründet. Ter Antrag auf Löschung aus diesen drei Gründen ist im Wege der Klage gegen den eingetragenen In­haber geltend zu machen.

Das durch die Eintragung begründete Recht geht auf die Erben über und kann durch Vertrag ober Verfügung von Todes­wegen auf andere übertragen werden. Es kann jebod) nur mit dem Geschäftsbetriebe, zn dem das Warenzeichen gehört, auf einen anderen übergehen.

Der eingetragene Berechtigte genießt durch zahlreiche Sttat- bestimmungen gegen Verletzungen seines Rechtes einen weit­gehenden Schutz. Grob fahrlässige Verletzung des Zeichenrechts verpflichtet zur Entschäoigung, wissentliche wird auf Antrag mit Geldstrafe von 150 Mk. bis 5000 Mk. oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Gleichen Schutz genießen auch ohne Eintragung Name und Firma eines anderen. Erfolgt eine Ver­urteilung im Strafverfahren, so erhält der Verletzte die Be­fugnis, die Verurteilung auf Kosten des Verurteilten öffentlich bekannt zu machen. Statt einer Entschädigung kann auf Ver­langen des Geschädigten neben der Strafe auf eine an ihn zu erlegende Buße bis zu 10 000 Mk. erkannt werden; durch oie Zuerkennung ber Buße wird bann bic Geltendmachung eines weiteren Eiitschädigungsanspruches ausgeschlossen. Ausländische Waren, die widerrechtlich mit einer deutschen Firma oder einem eingetragenen Warenzeichen versehen sind, können bei ihrem Ein­gang nach Deutschland auf Antrag des Verletzten und gegen Sicherheitsleistung beschlagnahmt und eingezogen werden.

Strafbar ist ferner noch die zum Zwecke der Täuschung erfolgte Nachahmung einer besonderen Ausstattung, bic in be­teiligten Verkehrszeichen als Kennzeichen gleichartiger Waren eines anderen gilt, sowie die Verwendung von Staatswappen, Namen oder Wappen eines Ortes ober einer Gemeinde zu dem Zwecke, über Beschaffenheit und Wert der Waren einen Irrtum zu er- regen.

ünbigt wird: wieviel Stimmer und Elend gerade biefe Tage Aus­gelassenster Lustigkeit und Zügellosigkeit über viele Familien: bringen. Man hätte viel eher dazu Geld ausgeben sollen, diese Sitte, ober vielmehr Unsitte, von Gießen fern zu halten, als sic hier großzuziehcn. Daß man nun gar einer Bewegung jede Unterstützung verweigert, die für die Gesundung unseres Volkes von fo ungeheurer Dichtigkeit ist, wie bic Antialkoholbe­wegung, bas stimmt freilich mit jener Subvention des tfarncoalS trefflich überem, muß aber jedem, ber bic tausendfachen schädlichen Folgen des Alkoholismus kennt, mit uefftem Bedauern erfüllen. In anderen Städten bat man sich im Zkompfe gegen den Alkobol- mißbrauch als viel locitblidenber eriviesen. ; ihn Bürger.

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fo. Frankfurt a. M., 4. Nov. Mrig.-Telegr. des .Gieß. Anzeigers^.) Lartoffelmarkt. Man notierte: Kartoffeln in Waggons Alk. 3.504.50, im Kleinhandel Alk. 5.006.00, für je 100 Kg.

Wetter aussichten in Hessen für Dienstag, den 6. Nov. 1912: Zunächst heiter, trocken, kühl, später Trübung, einzelne Regen- älle, wärmer.

Letzte Nachrichten.

Zum Rückzug der Türken.

Konstantinopel, 4.Nov. Ter Rückzug der Türken auf die Tschataltscha-Linie ist eine Folge des mör­derischen Kampfes südlich von Luele Burgas. Die Türken kämpften heldenmütig, mußten aber schließlich dem Feuer bet bulgarischen Artillerie weichen, deffen Wirkung schrecklich war. Es sollen 20 0 00 Türken gefallen fein. Die Türken bemühen sich, die Truppen an der Tschataltscha-Linie wieder za ordnen, um die Hauptstadt zu retten.

(Sofia, 4. Nov. Die Schlacht von Lüte-Burgas ist für dieTürkenzu einem furcht barenSchlag geworden. Die Bulgaren, in deren Reihen sehr viele siebzehnjährige Rekruten fochten, griffen mit hartnäckiger Todesverachtung