Nr. 50
Eilchetnl tS-llch mit Ausnahme de» Sonntag».
Tie «Oietzrier LamlttendlSNer" werden dem „Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, da« „Xretiblatt für freu Kreis Sieben" zweimal wöchentlich. Die „kandwirttchaltlichea Leit- lrngen" erscheinen monatlich zweimal.
162. Jahrgang
Mittwoch, 28. Februar 1012
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberheffen
Rotationsdruck und vertag der vrühl'fche» UniDcrfuäi« • Bilch- und 6tembrudereL 9L Lange. Dieben.
Redaktion, Expedition und truderet: Sckul- stratze 7. Expedition und Verlag: ee-UO dl. Redaktion:^« l IL Le1.-LldruAnzeigerDieben.
Mb. Deutscher Reichstag.
14. Sitzung, Dien-tag, den 27. Februar. 8m Tische de» Bundesrats: Delbrück, Wermuth.
Präs. Dr. S-empf eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 16. Min.
Der schleunige Antrag der Sozialdemokraten auf Ein« fteüung de» gegen den Abgeordneten Rechtsanwalt Dr. Lieb- knecht vor dem Ehrengcnchtshof in Leipzig schwebenden Dis« ziplinarverfahren» für die Dauer der Tagung wird ohne Erörterung angenommen.
Die Bekämpfung des ITläddienhandels.
Dritte Lesung deS AuSführungSgesetzeS zu dem internationalen Uebereinkommen.
Abg. Dr. v. Liszt (Dp.) :
Wir sind mit der Vorlage durchaus einverstanden. ES ist aber eine Lücke vorhanden. Die Verbündeten Regierungen vertreten nun in der Konvention die Ansicht, dah bereits das Anwerbenfür ein Bordell ohne weiteres nach geltendem deutschen Recht strafbar ist. DaS ist ein Irrtum. Nach dem Kuppeleipatagravhen ist baß Anwerben noch eine straflose vor- bereitende Handlung. Diese Lücke muh also durch eine besondere Strafbestimmung auSgefüllt werden. Cb das durch ein neues Gesetz geschieht ober erst durch da» neue Strafgesetz, ist eine Frage für sich. Wir erwarten, dah baß Deusche Reich in loyalster Weise dafür sorgen wird. (Beifall.)
Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt Kriege:
Selbstverstänblich wird daß Reich in loyalster Form seinen Wer- vflichtungen nachkommen. Daß ReichS)ustizarnt war der Ansicht, dah hier eine Lücke nicht vorhanden ist, dah der Mädchenhandel vielmehr schon unter Strafe gestellt wird, wenn die Vollendung — die Ueberführung ins Bordell — noch nicht stattgefunden hat. Sollte sich ergeben, daß die Praxis einen anderen Standpunkt ein- Jienommen hat, so wird die Regierung einen Gesetzentwurf vor- egen, um die Lücke auszufüllen. Sicherlich wird der Reichstag einmütig dafür fein.
Daß Abkommen wird endgültig angenommen, ebenso in dritter Lesung ohne Erörterung der türkische Handelßvertrag.
Das Reichs- und Sfaafsangehörigkelfsgeiefo,
Die am Freitag abgebrochene erste Beratung wird fortgesetzt.
Abg. v. Licbert (Rp.):
Daß höchste Gut deß Mannes ist sein Volk. Daß soll er nie verloren gehen lasten. Am mächtigsten ist aber daß Volk, besten Sprache bu weiteste Verbreitung gesunden hat. Da steht daß deutsche Volk an zweiter Stelle. Mit dem Gesetz ist g u t e n a t i o • nale A - beit g - l e i st e t worden. ES ist durchaus angebracht, dah Ausländer nicht aufgenommen werden können, wenn ein einzelner Bundesstaat Widerspruch erhebt. Besonders erfreu- lich ist, dah die Reichßzugehörigkcit jetzt nicht mehr ohne den Willen deS Betreffenden verloren werden kann, und dah der Wiedererwerb er' ichtert ist Zu wünschen bleibt noch die Ein- führung der unmittelbaren Reichszugehörigkeit und die Schaffung einer befände ren Behörde für Ein - und Auswanderung. Ohn. Wehrpflicht kein Volksrecht. Erfreulich ist, dah für die Ausländsdeutschen bezüglich der Militärpflicht großzügige Erleichterungen gegeben werden. Eine Wehrsteuer, bie unß sonst sehr sympathisch ist, ist bei bi.Jen Verhältnissen aber nicht angc« bracht, da sonst viele junge Leute nach Zürich ober sonstwohin gehen unb für eine kleine Summe sich loskaufen würben. Eß barf keine Seele dem Deutschen Reiche verloren gehen.
Abg. Herzog (Wirtsch. Vgg.):
Die freundlichen Worte deß Staatssekretärs waren der Situation gar nicht angepafet Eß Ia$ gar k ein ra vour - stück der Regierung vor. Sie hatte das Ge,ctz schon viel früher bringen müsten. Aber immerhin ist eß bester, eß kommt spät als gar nicht. Alle völkischen Elemente haben eS feit Jahren gefordert. Die angeblich schlechte Behandlung der Ausländer durch die Polizei ist zum mindesten nicht allgemein. M,r haben Gastwirte geklagt, dah Ausländer, Ungarn, leichter Konzessionen bekommen als sie. Eine generelle gesetzliche Rege- lung deß Fremdenrechts ist notwendig. Unsere Staats- angehörigkeit darf kein Asyl für alle möglichen unerwünschten Elemente werden, die der deutschen Art und dem deutschen Wesen nicht zur Zierde dienen.
Abg. Haussen (Däne):
AI» Vertreter einer Provinz, in bet mehrere Tausend Angehörige der Bevölkerung staatenlos sind, begrühe ich das Gesetz als einen Fortschritt. Für ein dringendes Erfordernis aber halte ich die Errichtung eineß ReichSverwaltungSgerichtß, daß über bie Aufnahme von Ausländern entscheidet. Der Redner schildert die Schicksale eineß Seemann» Fischer, der geborener NordschlcSwiger ist, aber trotzdem als Ausländer behandelt wird. Ebenso geht eß seinem Sohne, der sich auch als Preuhe betrachtet, aber von den Behörden als Ausländer angesehen wird. Der Streit tann noch Generationen dauern, da keine Instanz vorhanden ist, bie endgültig entscheidet.
Abg. Dr. Landöberg (Soz.)k
Man kann eß nur bedauern, dah e» eineß Zeitraum» von 42 Jahren bedurft hat, um einen Irrtum lo» zu werden. Eß erben sich Gesetz und Rechte wie eine ew'ge Krankheit fort. D,e E n t - nationalif ierung von Millionen Drutschen, die gewiy zu beklagen ist, hat aber ganz andere Ursachen al» die bisherige Ge- setzeSpraxi», al» die Eintragung in die KonsulatSmatritel. ^ben Sie nach Teutschböhmen: je deutscher der Name, desto czechftch- deutschfeindlicher die Gesinnung Da» beste Mittel, bie Kräfte bcS beutschen Volke» zu erhalten, ist, dah man zur Auswanderung keinen Anlah gibt, dah man i n n e re ° Io n if a 11 o n treibt, freiheitliche Einrichtungen herstellt (Sehr Jin$- ®.a"? konsequent ist der Entwurf nickt. Gewih, wer sich der Wehrpflicht entzieht, soll der Staatsangehörigkeit verlustig gehen. Aber auch nach dem neuen Gesetz will man baß zur Strafe auch nir bloß formelle verstöhe setzen. Der Krüppel, der eß unterlagen hat, seine Dien st Pflichtangelegenheiten formell »u regeln, wird mit Frau und Kindern seiner staatsbürgerlichen Rechte beraubt. Daher darf der Verlust der Staatsangehörigkeit nicht ipso jure erfolgen, sondern nur durch den Spruch 5'?^.r Verwaltungsbehörde, gegen die der Einspruch an t>a» Jt e i <9 5t> er- Bat tun gl geriet gegeben ist. um befien ErEung wir b°ch nicht herumkommen. Tie verbündeten Negierungen sind nicht galant; fie wollen bloß die Männer dem deutschen Vaterlande erhalten, nicht die Frauen; die sollen sich die StaatSange- Hörigkeit erheiraten ! Bis 70 machte eine Lipperin, die einen Nicht-Lipper heiratete, ihren Mann zum Lipper (Heiterkeit). Für
diese» alte Lippische Recht lieh sich wenig anführen, aber für den bei un» bestehenden Zustand, der in da» neue Gesetz übernommen werden soll, ebensowenig.
Bei der Religion würbe man da» barbarisch nennen: soll da» für bie S3 a t e r l a n b » I i c b c nicht ebenso gelten? Dem Reichßgcdanken würden Sie weiter einen bebeutenben St. fallen tun, wenn Sie beim Uebergang von einem Bundeß'iaat zum andern bie Staatsangehörigkeit in dem neuen Bundesstaat nicht erst von einem Antrag abhängig machen. Soll doch der den Antrag stellen der sagt: Der Teufel hol' das Treiben, wir wollen Preußen bleiben 1 Tüchtigen, einwandfreien Ausländern sollte man es nickt so schwer machen, Deutsche zu werden. Jetzt soll die preußische Praxis in ganz Deutschland eingcführt werden. Ich habe mich geschämt für die preuhische Regierung, al» ich die erschütiernden Fälle bcS Abg. Hangen hörte. Ten in Deutschland geborenen Abkömmlingen von Außlan - dem mühte man doch ohne weitere» da» Bürgerrecht geben; so müsten sie sich nach vielen Jahren die Ausweisung gefallen lasten, sich in ihr sogenannte» Heimatland abschieben lasten, besten Verhältniste sic gar nicht kennen. Wir haben in Deutschland eine ganze Reihe von kerndeutschen Personen, die Ausländer, die Dänen sind, mitten im Reichel Hoffentlich erfährt der Entwurf in der Kommission eine Gestaltung, bah wir ihn annehmen können.
Abg. Frhr. v. Richthosen (9?atL):
Wir haben ein starke» Interesse baran, die Deutschen im AuSlande bei unS zu behalten. Ter deutsche Handel hat einen grohen Aufschwung genommen; der deutsche Kaufmann ist eß, der daß Deutschtum im AuSlande vormhmlich vertritt. Diese Kräfte können dem Reiche noch weiter wesentliche Dienste leisten, wenn sie Deutsche bleiben. Andere Staaten sind viel strenger als wir bisher waren. In England wird nur derjenige zur Börse in London zugelasten, der die _ englische Staat», angehörigkeit besitzt. In Südamerika ist eß ähnlich. Wir sind im Prinzip durchaus damit einverstanden, dah AuSlandSbeiitsche ihre Rechte verlieren, wenn fie ihre Militärpflicht nicht erfüllen. Für solche Persönlichkeiten, Die sich um Tcutschland nicht kümmern, kann die Macht de» Deutschen Reiche» nicht in die Wag- chale geworfen werden. Alle Erleichterungen müsten natürlich zugelasten werden. Deutsche, die aucländische höhere Schulen besucht haben, sollten unter erleichterten Bedingungen zum einjährig-freiwilligen Dienst zugelasten werden. Wenn wirk- lich alte Veteranen auß Nordschleßwig auSgewiesen sein sollten, jo bitten wir um Aufklärung. Bei der Anmeldung von Aus- ländern sollte eine Frist für da» Einspruchsrecht der Bundes- floaten festgelegt werden. Man darf nicht rigoros fein.
ES sollte auch festgelegt werden, welche Grunde zur Ablehnung einer Anmeldung berechtigen. AuSgeschlosten werden müsten alle konfessionellen Momente. Wir dürfen anderen Läntern nicht nacheifern. Wir muffen die Toleranz üben, Die die Verfassung unß vor schreibt. Wir sollten eventuell auch ausdrücklich im Gesetz seftlegen, dah konfessionelle Momente nicht maß- gebend fein dürfen. Leider geht ein leiser partifulariftifdjer Zug durch das Gesetz. Die Gesandtschaften der einzelnen deutschen Bundesstaaten im AuSlande gehören nickt zu den wünschenswertesten Erscheinungen de» nationalen Leben». Sie könnten allmählich verschwinden. Wir hoffen, oah baß Gesetz ta» deutsche Ansehen stärken wird. (Beifall.)
Abg. Dr. Seyda (Pole) 7
Die Vorlage ist nach vielen Richtungen hin berbtfierungß- bedürftig. Wir werden in der Kommission milarbeit’n.
Tie Vorlage geht an eine Kommission von 21 Mitgliedern.
Das Schußfruppen-ßefefj.
Staatssekretär deS Reichskolonialamts Dr. Sols leitet die erste Lesung ein: Tiefer Entwurf eine» Schutztruppen- gesctzeß konsolidiert nur unb faht alles zusammen, unter Weglassung der vielen Bestimmungen, die mit Rücksicht auf die inzwischen veränderten Verhältnisse in den Schutzgebieten obsolet geworden sind. Wir schaffen die rechtliche BasiS, die in den Schutzgebieten bereits durch Hebung besteht. Die Notwendigkeit de» Gesetzes war besonders durch die Verhältniste des Schutzgebietes Südwestafrika begründet. Hier lebt die gröhte Anzahl von weihen Ansiedlern, hier besteht eine Schutz- truppe von deutschen Soldaten. Ta hat sich herauSgestellt, dah auf Grund der Bestimmungen de» alten Schutztruppengesetzes d i e Wehrhaftigkeit nicht genügend gesichert ist. Aller- ding» hat der Gouverneur die Befugnis, in Zeiten von Aufständen diejenigen Mannschaften deS Beurlaubtenstandes, die dort an- lässig sind, zur Verstärkung der Schutztruppe heranzuziehen. Ta» ist aber vom militärischen Standpunkte auß keine genügende Mah- regel, da die Zahl der in Betracht kommenden Personen gering ist, zudem gehören sie meist zu den Fuhtruppen. Jetzt sollen möglichst alle Wehrpflichtigen, fofern sie eß nicht vorziehen, in der Heimat ihrer Dienstpflicht zu genügen, in die Schutztruppe einge- siellt werden. Infolgedessen muh im Schutzgebiet auch eine Kontrolle eingerichtet werden.
E» soll den Gouverneuren genügend Spielraum gegeben werden, ob fie Kontrolloersammlungen für nötig kalten, ober bie Kontrolle anderweitig regeln wollen. Wie baß Gesetz wirken wird, wird sich erst nach einigen Jahren zeigen können. Wir hoffen aber, Loh wir damit die vom Reichstage so oft geäuherten Wunsche nach größeren Ersparungen bei den Schutz- truppen erreichen werden. Tic Verwendung des neuen Be- urlaubtcnslandeß denken wir unß etwa derart: ES fallen zunächst diejenigen weg, die als Farmer angefiebelt sind und im Ernstfälle daher wegen deS Schutzes ihrer Farm unabkömmlich erscheinen. Tann fallen weg die Mannschaften, die als Polizeitruppen eingestellt sind. Von ten übrigbleibcnbcn Mannschaften sollen bann so viel Kompagnien geschaffen werden, al» eß bie Anzahl gestattet. Tie nicht in bie Kompagnien eingestellt sind, werden in festen Plätzen verwendet. Ter Entwurf ist nicht schematisck, et ist so frei gearbeitet, baß den Gouverneuren bie praktische Ausarbeitung Der notwendigen Bestimmungen überlasten bleibt Dir können un» freuen, da st wir schon nach den ersten 25 Jahren in den Kolonien so weit gekommen sind, datz die dortigen Verhalt- niste die Vorlage dieses Entwurfes vom militärischen Standpunkt auß gestattet. (Beifall.) - —----
Abg. Roske (So-.):
Der vorliegende Entwurf wird den im ReichSlay wiederholt geäußerten Wünschen nicht gerecht. Man kann sich, wie eß scheint, von der Sckablone nicht loelöfen. Im grotzen und ganzen enthält die Vorlage nur Selbstverständlichkeiten. Mit der A u » - Nutzung der Wehrkraft der Kolonien sind wir im Prinzip einverstanden, weil wir eine finanzielle Ent
lastung deß Mutterlandes davon erwarten. Aber die Einzelheiten können wir nicht billige».
Abg. Erzberger (Zenir.):
Ich stehe der Vorlage skeptischer gegenüber al» der Vor. rebner. (Hort! hort!) Vorsicht! muh eß beihen. Hier liegen Fußangeln! Wir wollen doch vor allem am Reichßzusckuß sparen Aber man darf doch nickt alle» ein'ach vom Reiche auf Südwestafrika übertragen. Wa» würde da» allein an Kilometergeldern für die Kontrollveisammlungen kosten! Ter Reichstag würde die Hände über den Stopf schlagen. Der Entwurf mutz wesentlich umgeftallet werden, weil er sonst erhebliche Nachteile für unsere ganze koloniale Entwicklung bringt. (Hört! dort!) Wieder sollen die wichtigsten Punkte durch kaiserliche V fror D n u n g geregelt werden. Da» macheii wir nicht mit, der Reichstag soll mitbeftimmen. Wir haben mit den Vorgängern deß Staatssekretärs zu unangenehme Erfahrungen gemacht. Und wenn man gegen die Miherfolge solcher kaiserlichen Verordnungen protestiert, bann heiht eß, man greift in die Rechte de» Kaiser» ein, obwohl nur Fehler der Bureaukratie vorliegen.
Wir wollen alles in» Gesetz hineinbringen. Weiter will man die Budgetrechte des Reichstag» vermindern, -bisher konnte nur der Reichstag bestimmen, wo Sckutztriippen hingelegt werden sollen. Jetzt will man da» allein mackfn. Ta» geht nicht. Ueberall sehen wir bei diesem Gesetz ein lieber- wuchern beß Militarismus in [einen schlimmst e n Schattenseiten. Tie Slarbinalfrage, wem benn bie sckutztruppen unterstehen, bem Gouverneur oder dem Kommandeur der Sckutztruppe, übergeht man mit Stillschweigen. Man sagt einfach: dem Kaiser! Da» ist ganz neue» Reckt in unseren Kolonien. Wenn die Offiziere brautzen da» erste Wort fügreif sollen, bann kann baß bedenkliche Folgen haben, bann wird leicht loSgescklagcn werben, bamit bie Herren ihre Orden mit Schwertern bekommen. Wir müsten doch eine beranhvortlute stelle haben, an bie wir unß halten können. Tie Pensionen für die Schutztrupve wachsen erschreckend. Ungeheuer viele jungt Cfrijicrc, bie während beß Aufstande» draußen waren, sind in Pension gegangen. Das alle» wird gemacht ohne jede Gegen- zeichnung eine» ocranhoortlidycn Staatsbeamten. Diese Lücke must in Der Kommission auSgefüllt werden.
Wichtig wäre eß, daß wir schon in der Kommission Mitteilungen erhalten, wieweit da» Strafverfahren in den Kolonien geän- bert werden soll und ebenso, ob unb wieweit das hinsichtlich des Strafrecht» geschehen soll. Ta» Ehrengericht mit all feinen Vorschriften nadi den Kolonien hinanSzutragen, da» streift doch geradezu an Lächerlichkeit. Und dann sonst die K i n b e r ! r a n i • heiten: Marmorwaschtische für den Hauptmann, Schiefer für den Leutnant! (Heiterkeit.) Man muh doch die verhältniste in Afrika berücksichtigen.
Abg. ©ötting (Natl.)k
Wir Nalionalliberalcn begrüßen die Vorlage mit Freuden. Da» Gesetz tritt in die Zukunft mit den Grundgedanken, daß jeder Deutsche der Fahne de» Kaiser» folgen soll, der Grundgedanken der Kriegsbereitschaft. E» ist unsere Ehrenpflicht, die Wehrpflicht durchzuführen; eS wird sich ja erst für die Sohne unserer jetzigen Ansiedler geltend machen. Dann werden die teuersten unserer Truppen, die wir jetzt auS der Heimat herüber- schicken, dem Reiche auch nicht mehr die Kosten machen. Südwestafrika ist ja in dieser Beziehung am weitesten voraus.
Meine politischen Freunde, wenn sie auch nicht der Ansicht deS Grafen PosadowSky sstid, daß Forderungen der Militarver- waltung Vertrauenssache sind, sind doch dec Ansicht, dah für Die Schutzgebiete die Verantwortlichkeit der dortigen Befehlshaber eine größere Rolle spielt und danach die Frage der Verminderung oder Verstärkung der Schuhtruppe zu beurteilen ist. Ter lauer- Ischen Verordnung ist für Südwestafrika ia nichts weiter überlasten, al» fut den Kriegsfall bie Einberufung beß Land- tage». Wehrpflicht. UebungSpflicht unb Kapitulation an Ort und Stelle, mit dem einjahrig.zwei)ährig-freiwivigen Dienste, da» wirb unserer Jugenb ben Anreiz geben, hinuberzu- neuen in die Schutzgebiete. Die bubgetrechtlichen Fragen werben in ber Kommission geklärt weiden. Die Leute drüben sollen sich zu einem tüchtigen ßeereßteile zusammenschlietzen, nicht
einer Miliz, sondern toic da» Heer .m Mutterlande stolz unb kriegsbereit unter dem Befehle beß Kaiser». (Beifall.)
Abg. b. Böhlendorfs (Kölpin, Kons.):
Die» Schutztruppengesetz ist ein sehr erfreuliches Zeichen für die Entwicklung ber Kolonien. Alle Vorredner haben bet vollen Ausnutzung der Wehrkraft in den Schutzgebiten zugestimmt. Die Kolonialverwaltung wird — wir hoffen da» zuversichtlich — dafür sorgen, baß bas Ersatz- und Kontrollgeschäft usw. praktisch unb vor allem wohlfeil eingerichtet ist. Daß eß möglich ist, Kriegsfreiwillige aufzunehmen, ist eine wesentliche Verstärkung der Wehrkraft; auch Ausländer, natürlich wird man sie sich genau ansehen. Ter Redner feiert bie jungen Deutschen, die beim Ausbruch beß Aufstandes die Flinte nahmen unb als herrliche, brave Deutsche den >od sanden, u. a. Graf Arnim. Mit einer Kommissionsberatung sind wir einverstanden.
Abg. Tobe (fr. Vp.):
Eine kaiserliche Verordnung im staatsrechtlichen Sinne untersteht der Vetantwortlichkeit beß Reichskanzler». Nun hat Herr Erzberger sich auf den Vorgänger de» ©taatßfejretarß berufen, nicht auf den unmittelbar, n, sondern den vorher, ben er besonders gern zitiert. (Heiterkeit.) Dcrnburg soll einen Sn- griff auf eine kaiserliche Verordnung al» (Eingriffen bie Reckte deS Kaisers erklärt haben Dos war wohl nur ein kleiner Kunstgriff, iHeiterkeit; Erzber'qer ruft: Da» wollte id> au» Jbnen heran »haben) — Heiterkeit.) Uns ist eine kaiserliche Verordnung lieber al» eine solche nachgeordneter Stellen.
Abg. b. Liebert (Rv):
Hoffentlich werden die Bedenken beß Abgeordneten Erz- berget» in ber Kommission zerstreut. Wir erwarten von dem Gesetz eine gute koloniale Forderung. An bie Maschinengewehre darf kein Farbiger heran, damit nicht große Gefahren herauf- beschworen werden. Wir brauchen noch viel Weiße, besonder» in Lüdwest unb Kamerun. Dankbar gedenken wir unserer tapferen Schutztruppen, die in den Gefechten geradezu heroisch waren. (Beifall.)
Staatssekretär Dr. Sols:
Die Kolonialverwaltung kann mit dieser Debatte zufrieden sein. Ter Grundgedanke be» Gesetze» ist allseitig al» richtig an- erkannt worden. Die dankenswerten Anregungen werden wir prüfen, und ihnen überall — wo e» nur möglich ist — gern nachgeben. (Beifall.)
Die Vorlage geht an die Budgetkommisfron.
Mittwoch, 1 Ubr: Zweite Lesung deß Etat» (ReichSamt de» Innern).
Schluß 6 Uhr.


