alS VerkäuferMen beteiligten, wird auf nahezu 600 000 Marl geschätzt Ter Ertrag soll gemeinnützigen Einrichtungen, namentlich Hospitälern, zugute kommen.
Prozeß Schapiro-Hirsch.
bs. Darmstadt, 26. Ium.
(8. Berhandlungstag.)
In der Nachmittagssitzung wird zunächst Frau A. vernommen, die in Mombach eine Wirtschaft betreibt, in der es nach den Aussagen verschiedener Zeugen sehr toll zugegangen sein soll. Die Frau bestreitet daS. Tie Aerzte Dr. C. und Tr. F. bestätigen, daß ihnen gleichfalls die Gerüchte zu Lhren gekommen sind.
Eine andere Zeugin soll darüber Ailskunit geben, ob zu ihr ein Mädchen gekommen sei, daS eine Stellung als Kellnerin haben ivollte unb gesagt habe, daß sie von Frau Schapiro geschickt sei Tie Zeugin bestätigt das. — Frau Schapiro bemerkt hierzu, daß sie niemals Mädchen veranlaßt hätte, sich als Kellnerin zu vermieten.
Ein weiterer Zeuge, der Wirt Richter, behauptet, daß eines Tages eine Frau im schwarzen Kleid zu ihm qekoinmen sei und ihn ersucht habe, sie als Kellnerin zu engagieren. Ter Zeuge will in Frau Schapiro diese Frau wiedererkennen. Er bleibt bei seiner Aussage trotz der ernsten Vorhaltungen des Vorsitzenden. Später sei Frau Schapiro wieder zu ihm gekommen, um sich nach einem Mündel zu erkundigen, das bet dem Zeugen als Dienstmädchen in Stellung war. Der Zeuge wird geiragt, warum er denn nicht gesagt habe: Sie sind ja die Frau, die bei mir als Kellnerin ein- treten Wollte. Er weiß daraus keine Antwort. Vors. Haben Sie das Herrn Hirsch mitgeteilt? Zeuge: Ja. Vors.: lzum Angeklagten : Haben Sie denn das geglaubt, haben Sie Denn das überhaupt für möglich gehalten? Angeklagter: Möglich ist alles.
Ein Fräulein W. soll auf dem Mcßplatz, wo sie sich in Gesellschaft einiger Freundinnen befand, unberechtigterweise durch Frau Schapiro zurecht gewiesen worden sein. Frau Sc1>apiro bekundet zu diesem Fall, daß die Mädchen sich in einer Weise betragen härten, die unbedingt Anlaß zum Einschreiten gegeben hätte. Bernstein: Es ist nur nicht klar, welcher Anlaß zum Einschreiten bestand? Um diese Frage aufzuklären, fordere ich di« Ladung des Vaters und des Schutzmannes, der Frau Schapiro und den Bruder auf die Mädchen aufmerksam gemacht hat. — Das Gericht beschließt, die Ladungen ergehen zu lassen. Dieser Fall war wieder Anlaß zu allgemeinen Betrachtungen und der Vorsitzende muß wiederholt ermahnen, mit diesen Ausführungen bis zu den Plai- doyers zu warten.
Dann wird eine Frau Kühn vernommen. Die Vereidigung dieser Zeugin wird einstweilen ausgesetzt Diese Zeugin, die erst 19 Jahre alt ist, war von ihren Eltern Derstoßen, weil sie ein verdorbenes Geschöpf sei, das sich herumtreibe. Als sie sich im Alter von 16 Jahren in Hoffnung befand, habe sic an ihren Bruder geschrieben, daß er sie unterstützen möge, der habe sie aber wegen gewerbsmäßiger Unzucht angezeigt. Die Zeugin ist dann vorgeladcn und untersucht worden. Sie sei dann von Frau Schapiro gewaltsam in das Cäcilienhcim gebracht worden, nachdem sie den ganzen Tag, von morgens .9 bis abends 5 Uhr, in eine Zelle gesperrt gewesen sei.
Frau Schapiro macht hierzu folgende Angaben: Von der Polizei sei die Nachricht gekommen, daß sich das Mädchen herum- trcibe. Ich bekam die Sache von der Zentrale für Jugendfürsorge übergeben. Die Sistierung des Mädchens ist nicht von mir ausgegangen. Ich habe dann sofort die Mutter benachrichtigt, die mir aber sagte, daß sie sich nicht um dieses verwahrloste Geschöpf bekümmere. Ich gab der Mutter das Versprechen, daß ich für eine geeignete Unterkunst des Mädchens sorgen werde. Auch der damalige Bräutigam des Mädchens, ihr jetziger Mann, kam zu mir und versprach mir, für das Mädchen zu sorgen. Ich habe das Mädchen dann bei dem Frl. v. Boern er im Cäcilienhcim untergebracht, erhielt aber nach wenigen Tagen schon die Nachricht, daß sie das Mädchen nicht behalten könne, da es faul und sehr widerspenstig sei. Darm erhielt ich die Nachricht, daß das Mädchen einen Selbstmordversuch unterrwmmen hatte. Ich habe dann Zwangserziehung beantragt, da ich einsehen mußte, daß das daS Beste für sie sei. Sie hat sich aber dann verheiratet, kam aber bald zu mir, da der Mann ohne Beschäftigung war. Die beiden und das Kind befonbcn sich in großem Elend. Ich habe sie dann sofort in meinem Heim untergebracht und für die Familie gesorgt, habe ihnen Geld, Kohlen, Kartoffeln usw. gegeben. Später haben sic dann dos Kind in eine Krippe gegeben und sind dann auf und davon gegangen. Zeugin: Frau Schapiro hat mich von meinem Mann abbringen wollen. Vors.: Einen Mensäwn, der Ihnen soviel Gutes getan hatte, hatten Sic in einem solclwn Verdacht? Zeugin: Ich war nicht schlecht. (Die Zeugin weint.) Vert. Bernstein: Haben Sie nicht deshalb einen Selbstmordversuch unternommen, weil ihnen ihr Bräutigam abgcschricben hatte: Zeugin: Er hat geschrieben, daß, wenn ich mich weiter so aufführe, er mich nicht heiraten würde. Vert. Bernstein: Wer hat Sic denn in der Zelle untergebracht? Zeugin: Die Frau Schapiro. Frau Schapiro: Davon weiß im nichts. Es ist aber immerhin möglich, daß sie damals in Schutzhast genommen wurde. Ich selbst habe aber niemals ein Mädchen sistieren und in einer Zelle unterbringen lassen.
Die Zeugin wird dann nachträglich auf Gerichtsbeschluß vereidigt.
Eine folgende Zeugin ist das Frl. B, die ebenfalls auf dem Mcßplatz durch ihr Betragen Anlaß zum Einschreiten gegeben haben soll. Frau Schapiro habe ihr auf ihrem Bureau gedroht und ihr gesagt, sie könne sie untersuchen lassen. Bert. Bopp: Haben Sie erzählt, daß Sic bei ihren Eltern wohnen? Zeugin: Ja. Vert. Bernstein: Sind denn die Eltern benachrichtigt worden? Frau Schapiro: Nein. Vert. Arnstein: Sind Sie nicht der Ansicht, daß die Eltern benachrichtigt werden müssen? Der Vorsitzende beanstandet diese Frage. Bert. Pagenstechcr: Sie haben aber bcün Untersuchungsrichter kein Wort davon gesagt, daß Ihnen Untersutlnmg angedroht mürbe. Zeugin: Man hat mich nicht danach gefragt. Vert. Bopp: Ich verstehe nicht, warum man sich nicht an die Eltern gewandt hat. Bors.: Das ist sehr verständlich, vielleicht weil man dem Mädchen keine Unannehmlichkeiten bereiten wollte.
Es kommt bei dieser Gelegenheit wieder zu einer allgemeinen Aussprache, weil man an diesem Fall beweisen will, daß ungesetzlich vorgcgaugen worden sei. Bert. Bernstein betont, daß er zwar nicht an der bona sidc der Frau Schapiro -zweifele, daß diesem Vorgehen doch aber jede gesetzliche Grundlage sehle, da das Mädchen seine Besänftigung habe und bei ihren Eltern wohne. Das sei doch ein Eingrisf in das Erzichungsrecht der Eltern.
Gegen 7 Uhr schließt die Sitzung.
bs. Darmstadt, 27. Juni.
(9. Verhandlunystag.)
Rechtsanwalt Schwörcr aus Mainz gibt Auskunft über eine Deleidigungsklage K. gegen B. Fräulein B. hat gebürt, daß die beiden Töchter der Frau K. der gewerbsmäßigen Unzucht verdächtig feien. Die beiden Mädchen sind daraufhin vorgeladen worden. Es bat sich aber herausgcstellt, daß an dem Gerede nichts wahr sei. Die Urlrcbcr des Gerüchts sind daraufhin zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt worden. Der Zeuge bat zu beanstanden, daß Frau Scktapiro dem Frl. B. loviel Glauben schenkte, daß sie die Weiterverfolgung der Sache betrieb. Frau Sämpiro bekundet zu diesem Fall, daß ihr die Älnzeigc nicht allein von dem Fräulein B. gemacht wurde, sondern von bereit Bräutigam, der eine polizeiliche Stellung inne hat.
Frau K, die auch vernommen wurde, spriciü sich sehr anerkennend über daS Verhalten der Frau Schapiro aus
Vert. Bernstein beanstandet, daß von Frau Schapiro über den Fall K. in aller Form Akten angelegt worden sind. Er beantragt die Verlesung der Akten, damit er tn seinem Plai dover davon Gebrauch machen könne. Das Gericht beschließt die Verlesung.
Polizeikommissar Volz macht Angaben über eine Dirtsckast in Mainz, die übel beleumundet sei. 2luf die Frage, ob noch dem Erscheinen der Artikel die sittenpolizeilichen Hestiminungen iveniqer streng gehandhabt wurden, sagt der Zeuge, daß dies zwar nicht der Fall war, daß man aber doch etwas vorsichtiger zu Werke gegangen sei.
wurden am 'Mittwoch
28. Juni: Vortrag von Perfen und das Fersen-
** Tagcskalendcr für Freitag, AmtSaerichtörat Tr. Mahr- Tarmsladt: tal. Abends 8*/t Uhr in Steins Garten.
•
•* I n Audienz empfangen
vom Großhe rzog u. a. Amtsrichter Specht von Grün- berg, Pfarrer Waldeck von Wohnbach, Medizinalrat Dr. Vogt von Butzbach und Professor Dr. Rosenberg von Gießen.
— Ordensverleihung. Der Großherzog hat dem Kirchenvorstandsmitglied zu EckartShausen Johann Ernst Weitzel das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift »Für langjährige treue Dienste* verliehen.
** Lehrerpersonalien. Ernannt wurde der Lehrer an der eoang. Schule zu Wimpfen a. B. Hch. Volz zum Reallehrer an der Realschule daselbst, unter Belassung in der Kategorie der Volksschullehrer.
In den Ruhestand versetzt wurde der Dcml- asfistent bei der LandeS-Hypothekenbank Wilhelm Rühl zu Darmstadt biß zur Wiederherstellung seiner Gesundheit.
Au» Staöt und Land.
Gießen, 28. Juni 1912.
Aus der Sitzung der Stadtverordneten.
Die gestrige Sitzung her Stadtverordneten Versammlung war eine richtige Arbeitssikung und verlief bei reger Beteiligung der einzelnen Stadtvater an den Verhandlungen recht flott. Der wichtigste, zur Beratung stehende Gegenstand war die Beschaffung eines provisorischen Viehmarktplatzes, da Aussicht besteht, daß mit dem Nachlassen der Seuchengefahr das Marktverbot aufgehoben wird. Zu einem endgiltigen Beschluß kam es noch nicht, da sich Marktdeputation und DauauSsckMß nochmals mit der Frage befassen sollen und auch eine Besich- tigung der in Frage kommenden Plätze erfolgen soll. Dte Angelegenheit soll aber als dringlich behandelt werden, so daß voraussichtlich schon bald die viehmarktlose Zeit vorüber fein wird. Zum Jubiläumsturnfest des Gaues Hessen wurde entsprechend früheren Beschlüssen nach einer Aussprache ein ZusclMß von 2000 Mk. bewilligt. Die übrigen zur Beratung stellenden Gegenstände wurden rasch erledigt.
$ i e Bezirke der Kontrollbeamten für die Lokalkassettellen wurden vom 1. Juli d I. ab neu nw* geteilt. Ttc Stelle eines Kontrollbeamten für die Lokalkasse« stellen des Bezirks Friedberg wird aufgehoben und die vcrblerbeubttl KonttoUbczirke der Lokal lassen haben die Bezeichnung I, II, Ul
Dann wird die Wirtin des betreffenden Lokals vernommen. Sie bestreitet, daß es in ihrer Wirtschaft unzückt iy hergegangen sei. Ein Mädchen habe der Frau Schapiro einen schonen Blumenstock gebracht. Frau Schapiro hätte Mädchen beauftragt, in den Kneipen Spionagedienste zu leisten. Dieses Mädchen^sei dann auch in das Lokal gekommen und habe mit einem Schiffer ange- bändelt.
Frau Sck«piro schildert bann die Vorgänge in dem Lokal.
Frau S<i>apiro wird dann über die beiden Fälle vernommen, die in der Hauptsache dem Reichsgericht Veranlassung waren, die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die Darmstädter Strafkammer zu verweisen.
In einer Frankfurter Zeitung war ein Inserat erschienen, das cm Mittel „Frouentrost" anpries. Ich schrieb eine Karte und gab sie zur Expedition. Diese Karte schrieb ick, aber erst nach Rücksprache mit dem Polizeirat und dem Kommissär Kitwhäuser. In der Expedition ist die Kurte dann aus Versehen in einen Umschlag gesteckt, mit J>em Polizeistempel versehen und dem Empfänger durch einen Polizisten übermittelt worden. Wir haben die Karte dann zurückerhalten mit einem 'Schreiben des betreffenden Händlers. Ter nun irgend eine Erklärung notwendig wurde, haben wir beschlossen, dem Händler zu sagen, daß ein Mädchen, das Tags zuvor in Schutzhaft eingcliefert worden war, diese Karte in der Zelle verloren habe. Bors.: Hatten Sie Bedenken wegen der Zulässigkeit dieses Verfahrens? Frau Schapiro: Gar keine, Herr Präsident, ich halte es für eine Art Fürsorge.^Vors.: Ist Ihnen in der Zwischenzeit nicht gesagt worden, datz Sie das nicht mehr tun sollten? Frau Schapiro: In anderen Städten, in Berlin, Aackcn usw. wird dasselbe gemacht. Was nun den Fall Wagner anbetrisst, so handelt es sich darum, sestzustellen, daß eine Frau Abtreibungen vornehme. Es handelte sich darum, zu erfahren, was sie tat, ob sie Mittel gebe oder ob sie Eingriffe mache. Ich machte der Frau W. den Vorschlag, sie auf dem Mainzer Bahnhof zu treffen. Davon hat mir aber Herr Kindhäuser abgeraten. Er war auch dagegegen, daß ick selbst zu der Frau ginge. Ick habe ihm gesagt, daß ick niemand anders hätte als mein Mädchen. Ich habe dem Mädchen erklärt, daß sie die Frau nicht zu sich herankommen lassen dürfe. Es wurde dann eine Haussuchung bei der Frau abgehalten. Das Mädchen mußte wieder mitgehen. Die Frau ist dann bestraft worden, und nach der Verbüßung der Strafe hat sie ihre strafbaren Handlungen wieder vorgenommen. Dors.: Wenn auch gegen die Verwendung von Spitzeln vielleicht nichts einzuwenden ist, so hätte doch die Pavel nicht benutzt werden dürfen, so hat wohl der Angeklagte geschrieben? Sie war wohl wegen Diebstahls bestraft? Frau Schapiro: Daß sie bestraft war, wußte ich wohl, aber die Akten habe ich nicht gekannt. Vett. Löwcnsberg: Ist cs richtig, daß weder Herr Hirsch noch Herr, Horch etwas von dieser Sache gewußt haben? Haben Sie nicht selbst freiwillig von der ganzen Geschichte erzählt? Frau Schapiro: Als die Artikel'in den Zeitungen gestanden haben, hat Herr Berttdt gesagt, was könnte denn da bloß vassiett sein. Da habe ich denn gesagt, daß vielleicht diese Fälle gemeint sein könnten. Vors.: Sie sagten. Sie hätten sich für berechtigt gehalten? Frau Schapiro: Damals noch nicht. Aber auf Veranlassung meiner Vorgesetzten habe ick cs getan, und denen durste ich dock nicht widersprechen. Vett. Bernstein: Für dieses Verfahren sind also nicht nur Sie, sondern auch Herr Kindhäuser verantwortlich? Fran Schapiro: Gewiß? Vett. Bernstein: Ist über die zweite Sache ein Protokoll ausgenommen worden? Ganz sicher, das wird vielleicht (!) von mir selbst ausgenommen worden sein. Vert. Bernstein: Ist es ttchlig, daß Sie der P gesagt haben, sie solle einen falschen Namen angeben und Sie haben ihr dann diesen Namen selbst gegeben? Frau Schapiro: Das war so vereinbart. Vett. Bernstein : Sie haben also, wenn man so sagen kann, diese Komödie in der Wohnung dieser Frau durclfgeführt? Ist es ferner richtig, daß Sie zu dem Mädckien gesagt haben: Was tun Sie denn hier, Sie sind ja eine schöne Pflanze? Haben Sie nicht auch zum Schein die Feststellung der Personalien der P. veranlaßt? Fran Schapiro: So genau weiß ich das nicht mehr.
In der Nachmittagssitzung wird zunächst Frau v. Barner, die Vorsteherin des Eäcllienheims in Wiesbaden vernommen: Macht einige Angaben über die gestern vernommene Frau K., die von der Frau Schapiro in das Heim untergebracht, bald aber wegen ungehörigen Bettagens wieder zurückgeschickt wurde. Bors.: Was für eine Meinung haben Sie von der Frau Schapiro und ihrer Tätigkeit? Zeugin: Ich habe immer die Liebe vermißt. Sie meint es gut in ihrem Sinne, aber.es fehlt die reine Liebe. Dorf. : Wir haben aber eine Reihe von Zeugenaussagen, die beweisen, daß sie dock mit mütterlicher Liebe vorgegangen ist und die sogar in großem Maße vorhanden war. Woran haben Sie das gemerkt? Zeugin: Ich fand ihre Weise sich ouszudrücken und die Sache zu behandeln nickt so sympathisch Vors.: Hat sie anstößige Ausdrücke gebraucht? Zeugin: Nein. Dors.: Erinnern Sie sich eines Ausdruckes, der anstößig war? Zeugin: Nein, dessen erinnere ich mich nicht. Ich sand aber etwas Un- weibliches in ihrem Wesen. Vors.: Was sanden ,Sie unroetb- lick? Zeugin: Sie ging immer vor, wie ein Mann vorgehen würde, jvie ein Polizist. Vors.: Sie sagten früher, Frau Schapiro hätte mit großem Interesse schmutzige Sachen erörtert. Zeugin: Ich kann mich nickt mehr so genau erinnern. Wenn sie bet mir war, I)at sie Dinge erzählt, die mir nicht paßten. Sie interessierte sich mehr für die Tinge, als nötig war, um zu Helsen. Sie hatte auch z. B. die Herren erwähnt, mit denen die Mädchen in Verbindung stehen. Vors..' Sie haben früher erllärt, daß Sie einen auffälligen Mangel an weiblichem Zartgefühl bei ihr gefunden haben. Zeugin: Das ist wahr. Bors. : Eines bestimmten Wortes erinnern Sie sich aber nicht? Zeugin: Nein, das weiß ich wirklich nicht. Aus ihrer Tätigkeit hat sie verschiedenes erzählt. Vert. Bernstein: Ist es richtig, wie Sie früher cmsgesagt haben, daß Frau Schapiro die Mädchnt ausgefragt, sie anfangs freundlich behandelt, daS aber nackher gegen die .Mädäien verwendet hätte? Zeugin: Ja, das haben alle Mädckien gesagt. Vors.: Werden olle Ihre Mädchen uiOersucht? Zeugin: Im Cäcilienhcim nicht, aber in der Abteilung für Fürsorgezöglinge muß das sein.
• Zeuge K. erzählt, wie er zu der Katte kam, aus der er aufgefordert wurde, sein Mittel näher zu kennzeichnen. Die Karte ist unterzeichntt mit der Chiffre F. v. R. Der Zeuge evfiärt, daß er einen Strafantrag wegen Verleitung zum Verbrechen gegen den Schreiber der Katte beantragt habe. Nack meiner Antwort kam ein Herr und eine Dame .zu mir und cr^hlten, daß ein Mädchen die Katte in einer Zelle verloren hätte. Der Zeuge vetteidigt sich dann gegen die Behauptung, daß es sich uni ein Abtreibungsmittel handele. Es wird dann die Antwort des Zeugen nn die Polizei verlesen, mbcr .er diese auffordert, nach dem Schreiber zu suchen.
' Polizeikommissar Kindhäuser: Derartige Briefe sind immer geschrieben worden. Wir wollten kein Verbrechen provozieren. Vors.: Halten Sie dieses Verfahren für zulässig? Zeuge: Ich würde es heute ebenso machen. Das Urteil des Reichsgerichts ist sonderbar. Ick werde mich dueck das Urteil nickt obhaltcn lassen, nickt eher, als bis ick von meiner vorgesetzter» Behörde die Weisung dazu erhalte. Erst kürzlich ist von einer hoben Behörde eine Dienstvorschrift erlassen worden, in der den Beamten zur Pflicht gemacht wird, sich Bertrauenspersonen zu fiebern, um Verbrechen usw. aufzudecken. Ich übernehme die volle Verantwortung für diese Karte. DaS ist nicht die erste Katte, die an K. geschrieben wurde. Vett. Bernstein: Das ist ja neu Es ist schon einmal an Ä. geschrieben worden? Frau Schapiro: Der Polizeirat bat mit getagt, ick solle auch die Zeitungen nach verdächtigen Annoncen hm durchsuchen. Wir sind dann überein- ge(ommra, einen Bries zu schreiben. Diesen Bries habe ich aber nicht geschrieben, sondern eine Per»« die mit ihrem vollen Namen zeichnete. Verl Bernstein: Ter Fall unterscheidet füb dadurch, daß damals die Person mit dem richtigen Namen
z ei ebnere, aber auch nur zu dem Zweck, dm ft. zu überführen, und IV -zu führen. Bis auf weiteres ist der Amtssitz der Kontroll- Der Zeuge Kindhäuser will dann die Persönlichkeit c»es K charak beamten für den Bezirk I und II Tarmstadt des .Hontrollbanntn tmfieren. Das Gericht kann ibn davon nur mit Mühe ab- des Bezirks III G i e ß e n und des Kontrollbeamten des Bezirks IV bringen. n Mainz. Zum Bezirk III gehören die 13 oberhessischen Bezirks-
ES nnrd dann aut den Fall Wangner eingegangcn. Ter Zeuge lcmen Ter Grotzherzog hat den Kontrollbeamten der Lokal- kann nur dasselbe bekunden, was Frau Schapiro auSfühne. > kajseslellen des Bezirks Tarmstadt II Finanzrat Rob Baugel
Nach den Konferenzen auf der Polizei befragt, sagt der Zeuge, daß von milderen Bestimmungen nicht die Rede sein könnte. Das Wort milde sei überhaupt nicht gefallen.
Es wird dann der Sekretär H. des Polizeiamtes vernommen, der über den Fehler, der bei Absendung der «arte gemacht wurde, Auskunft aibt. Davon, daß schon früher so verfahren wurde, weiß der Zeuge nichts. Ter Zeuge ist in eine andere Abteilung versetzt worden, er weiß aber nicht anzugebcn, ob das auf Grund dieses Vorkommnisses geschehen ist. Beig. Berndt erklärt positiv, daß es keineswegs der Grund war, der zu dieser Versetzung führte. Die Versetzung ist bereits auf einer Konferenz besprochen und genehmigt worden, lange vor dem Prozeß.
Eine Frau P. spricht sich anerkennend über Frau Schapiro aus, die für ihre lüderliche Tochter gesorgt habe. Tie Zeugin Hal sich entschieden geweigert, ihr Kind wieder zu sich zu nehmen, das sehr zu Diebstählen neige.
Darauf schließt die Sitzung. Freitag und Samstag finden keine Verhandlungen statt. Fortsetzung Montag, vormittags 8 Uhr.
hessischer Zentralverein für billige Wohnungen.
R. B. Darmstadt, 27. Juni. Ter Hessis che Zentralverein für Errichtung billiger Wohnungen hielt heute hier seine Hauptversammlung ab, dic aus allen Teilen des Landes gut besucht war. Der Vorsitzende, Frbr. Hehl zu Herrnsheim, dankte namentlich den behördlichen Vertretern, man bemerkte die Herren Minister v. Hombergk, Geh. Staatsrat Krug v. Nidda, Ministettalräte H ö l z i n g e r und Dr. Kratz, Geh. Obcrbaurat Hofmann, Kammerpräsident Oberbürgermeister Köhler, Provinzialdircktor Geh. Rat Fah li. a., für ihr Erscheinen. Dann gab der Vorsitzende einen lieber» blick über die bisherigen Erfolge und die Tätigkeit auf bent Ck- biet des Wohmingswcfcns, sowie über den Ausbau der Reichs- Versicherungsgesetzgebung imd die Reichstagsberatungen über das WohnuiigSwesen. In Preußen seien bisher schon 154 Millionen für die Errichtung billiger Wohnungen verausgabt worden. Die Verhältnisse in Hessen könmen als mustergültig anerkannt werden; der Ausbau billiger und gesunder Wohnungen habe sich in befriedigender Weise weiter entwickelt und das Interesse der Mi- nistetten und der Landstände für diese wichtige soziale Frage sei andauernd sehr groß, wenn auch zurzeit nur etwas spärliche Mittel von der Regierung zur Verfügung g-efttflt werden konnten. Der Redner weist zum Schlüsse noch out das segensreiche Gebiet der Tätigkeit hin, das sowolst städtische, wie auch ländliche Gemeinden erfolgreich bearbeiten könnten. Es folgte nun cm interessant er Vortrag des Bürgermeisters Tr. F r e n a y - Bensheim über „D i e Fortbildung der hessischen Wohnungsgesetz- gebunfl" Ter Redner sctstoß seinen Vortrag mit den Worten: Wir haben in unserem Verein schon manchmal auf Lücken der Gesetzgebung hingewiesen, aber das geschah nicht, um unfruchtbare Kritik zu üben, sondern von dem Bcstteben geleitet, eine Fortbildung der gesetzlichen Bestimmungen, wie sic sich aus den Forderungen des praktischen Lebens als wünschenstoert erwiesen hat, anzuregcn. In diesem Sinne mögen auch meine kurzen Andeutungen bewertet werden. Der Vorsitzende spricht dem Redner den Dank der Versammlung aus und wies darauf bin, daß Bürgermeister Dr. Frenay auch in der Praxis große Erfolge erzielt habe, das seine Ausführungen also auch von großer prakttscher Bedeutung für Interessenten seien. Der Verein müsse sein Augenmerk besonders auf die Bautätigkeit in den Städten richten: während für die ländlichen Gemeinden die Cngenn?ohnungen das Gegebene sind, sei hier zu berücksichtigen, daß in den Städten kleinere Eigenwohnungen leicht SvekulattovS- objette werden, wenn wicht Vorsorge geUoncn wird. Der sprin»- gende Punkt sei dic Kapilalbesckaffung, damit man an Stelle der alten schlechten Wohnungen neue gute setzen könne: in dieser Hinsicht sei es wünschenswett, ivenn die Vorschläge des Redners wegen der Landeskreditkasse Beachtung fänden. In der Besprechung schildettc Justtzrat Dr. Görtz-Mainz seine Erfahrungen als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Baugenossenschaft in Mainz: er betonte, daß die ganze Bantättgkcit für Minderbemittelte in Mainz durch die Entwickelung der Verhältnisse lediglich in die Hände der Bauvereine gelegt worden sei. Miniftettatrat HSl- z i n g e r wies darauf hin, daß die Hauptsache eine billige Be.- leibung sei. Die Landesvtrsicherungsanstalt erscheine hierfür wett besser geeignet, als die Landeskreditkasse, die ihre Kapitalien nur zu 4,12 Prozent hergebe. Weiter sprachen noch Finanzrat Emmerling, der Vorsitzende Frhr. v Heyl, Provinzialdircktor Gebcimrrat Fah und Bürgermeister Müller. Alsdann erstattete der Generalsekretär Landeswohnungsinspektor Gvctschel den Jahresbericht für 1911. Im Anschluß hieran erfolgte der Kassenbettcht und die Neuwahl von Vorstandsmitgliedern.
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L Kohden, 21 weise entlassener Z Josephstist in Klein gerichtögefängniS in Berfchlungen an eim soll. Der Verhaftete üche finfbare franblui weshalb über ihn die
L. Friedber verordneten, -otzbach wich < verspätete Vorlec Werden ferner -ckroM, Franffur tai am Sdelspfad, ?Ttrma Theodor Mo
Neubaute Wen- der Plan ?ttakenbrette von H X Aernehmer d »^«usführunj Menbrauerei beaw T^in ihr Grur
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