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16.4.1912 Erstes Blatt
 
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Nr. 89 Erstes Blatt 162. Jahrgang

Dienstag, 16. April 1912

General-Anzeiger für Oberhessen

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für die Redaktion 112, - - * eer ** ' politischen Teil: August

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Vie wehroorlagen im Reichstag.

Dem Reichstage, der am heutigen Dienstag wieder seine Sitzungen ausgenommen hat, gingen die neuen Wehr­vorlagen, sowie 4m Zusammenhang damit die Ergänzung des Etatsentwurfs für 1912 mit einer Denkschrift über die Deckung der Kosten und endlich ein Gesetzentwurf über die Beseitigung des Branntlvcinkontingents zu. Viel Neues, was bisher noch nicht bekannt war, ist in der Vorlage nicht enthalten. Die Deckung der insgesamt auf 879,7 Millionen Mark zu veranschlagenden Kosten wird tatsächlich zum größ­ten Teile auf jetzige und künftige Ueberschüsse aufgebaut. Nur der Gesetzentwurf über die Aufhebung der Liebesgabe soll neue Einnahmen sichern. Im übrigen wird dem Reichs­tag'sparsame Wirtschaft versprochen, doch aber in der Denk­schrift auch schon die Möglichkeit schüchtern an geb eiltet, daß bei neuen Mehrausgaben Mittel zur Deckung gefunden werden müßten. In der Hauptsache enthalt die Militärvorlage die Neueinstellung von 17 Bataillonen Infanterie, sechs Es ka- drons, 41 Feldartilleriebatterien, 6 Ba­taillonen Pioniere, Verkehrstruppen und Train, 106Maschinengewehrkompagnie n, fer­ner Etatserhöhunben an die Mannschaften bei Infanterie, Feldartillerie und Verkehrs truppen urfb endlich eine Anzahl neuer'Kommandobehörden, unter denen besonders zwei Generalkommandos hervorzuheben sind. Die Friedens-Präsenzstärke steigt Dadurch um rund 29 000 Mann. Die Kosten betragen in den Jahren 1912 bis 1917: 79,5, 101, 78, 58, 62 und 82 Millionen, von denen einmalige sind: 66, 52, und 19 minus 1, 4, und 4 Millionen.

Die Novelle zum Flotte uge setz sieht zur Be­seitigung organisatorischer Mißstände die allmähliche Bil- oung eines dritten aktiven Geschwaders vor und zivar durch den Verzicht auf das Reserveflottenflaggschiff und die zurzeit vorhandene Materialreserve sowie durch den Bau von drei Linienschiffen und zwei kleinen Kreuzern. Weiter verlangt sie Personalvermeh­rung, die Beschaffung einiger Luftschiffe und die Ver­mehrung der Unterseeboote. Betrag: 15, 29, 39, 40, 44 und 43 Mill. Mark, von denen auf einmalige Ausgaben entfallen 12,4, 22, 29, 25, 24 und 18 Milt'. Mark.

Zur Deckung der Mehrkosten stehen zunächst für 1912 eine Reihe Mehreinnahmen zur Verfügung, die bei der Aufstellung des Etats im Frühherbst noch nicht zu erwarten 1 Daren, auf die aber jetzt gerechnet werden kann, namentlich 45 Mill. Mark an Zöllen und Steuern, sowie rund 15 Mill. Mark an Ueberschüfsen der Eisenbahn- und Postverwaltung, einschl. des Ausgleichungsbeitrages. Bei Der Verzinsung der in den letzten Jahren durch Tilgung verminderten Reichsschuld lassen sich 10 und durch die ohne Ermäßigung der Kosten für den Nordostseekanal infolge des langsamen Voranschreitens des Banes gleichfalls 10 Mill. Mark sparen, so daß insgesamt 80 Mill. Mark mehr zur Verfügung stehen als bei der Vorlage des Etats angenommen wurde. Den fehlenden Rest bringt die Aufhebung des Brannt­wein kontingents, das 1912 14,5 Millionen, in jedem folgenden Jahre 36 Mill. Mark Mehreinnahmen ergeben soll. Das Kontingent wird außer für Bayern in Württem­berg und Baden aufgehoben und in diesen Staaten für ge­werbliche Brennereien auf 5, für andere Brennereien aus 7.50 Mark herabgesetzt. Für die Keinen Obstbrennereien sowie kleinere landwirtschaftliche Brennereien bleiben be­sondere Schutzvorrichtungen bestehen. Damit verbinden sich einige Verbesserungen des übrigen Branntweinsteuergesetzes sowie ein Verbot zur Anwendung des Methylalkohols zu Nahrungs- und Genußmitteln usw. Die Verwendung der Ueberschüsse aus dem Jahre 1911 sowie der 1912 etwa zu er- zielenoen Ueberschüsse bleibt der Bestimmung der nächst­jährigen Etatsgesetze überlassen.

Die dem Ergänzunbsetat beigefügte Denkschrift be­rechnet die voraussichtliche Entwickelung der Ausgaben und Einnahmen in den nächsten Jahren unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Zuckersteuer am 1. April 1914 und die Grundwechselabgäbe am 1. Juli 1914 ermäßigt werden soll und kommt zu dem Ergebnis, daß die Kosten der Wehrvorlagen ohne wesentliche Beeinträchtigung der von den verbündeten Regierungen im Einverständnis mit dem Reichstag geplanten Gestaltung des Extraordinariums und der Schuldentilgung bestritten werden können, unter den Voraussetzungen, daß die Grundsätze sparsamer Wirtscksafts- führung ebenso gewahrt bleiben, wie in den letzten Jahren, daß sich die gegenwärtige wirtschaftliche Lage nicht fühlbar verschlechtert und keine besonderen neuen Anforderungen an das Reich herantreten; andernfalls würde sich die Notwendigkeit ergeben, neue Ein nahm equellen zu erschließen oder die Ermäßigung einzelner Steuern ganz oder zum Teil für einige Jahre hinauszuschieben.

Den Ausführungen derNorddeutschen Allgemeinen Zeitung" über die Wehrvorlage ist zu entnehmen, daß durch die Erhöhung der Friedenspräsenzstärke von 515 321 auf 544 211 Mann das preußische Kontingent von 399 026 auf 420 939, das bayerische von 57133 auf 60 351, das sächsische von 38911 auf 41625 und das württembergische von 20 251 auf 21296 gebracht wird. Nach Prozenten der Bevölkerunaszahl unter Zugrundelegung der Ergeb­nisse der Volkszählung von 1910 berechnet, ergibt sich eine bisher unwesentliche Mehrbelastung Bayerns, Sachsens und Württembergs, die ihren Ausgleich findet in der natur­gemäß stärkeren Heranziehung der Bevölkerung des unter preußischer Verwaltung stehenden Kontingentsbereichs zum Dienste der Marine.

DieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt weiter über die Wehrvorlage: Es ist in Aussicht genommen in jedem Jahre sechs Unterseeboote anzufordern. Tas ergibt bei zwölfjähriger Lebensdauer einen Soll­bestand von 7 2 Booten, für 54 dieser Boote sind aktive Besatzungen veranschlagt, 18 bilden die Materialreserve ohne Besatzung.

In der Begründung der

Deckungsfrage

heißt es:

Das Sonderrecht der süddeutschen Staaten wird durch die geplante Beseitigung des Kontingents nicht beeinträchtigt. Die Vorschriften in den Paragraphen 26 und 154 des Bra»rntlvein­st euergesetzes und in Papagrstphertz 5 Abs 3, Art. 1 des Ge- fi'tzes betreffend die AenoerungeN i>.l Finanzweien, durch die das Sonderrecht geregelt wird, werden in keiner Weise geändert, denn das Sonderrecht erstreckt sich nur auf das Vorhandensein eines niedrigeren und höheren Berbrauchsabgabensatzes, nicht aber auf die Höhe der Spannung, wie wiederholt vom Reichstag feftgestellt worden ist. Mithin genügt es zur Aufrechterhaltung des Sonder­rechts, wenn die KontingeMe der süddeutschen Staaten uMer den bisherigen Bedingungen, wenngleich unter 'Herabsetzung des Unter­schieds zwischen den Abgabensätzen, aufrecht erhalten werden. In dem Entwurf des Gesetzes über den Zwischenhandel des Reichs mit Branntwein war als Ausgleich für das Sonderrecht der süd­deutschen Staaten eine Entschädigung won 7 Mark für den Hekto­liter Alkohol vorgesehen, ohne daß dabei zwischen landwirtschafe- lichen und gewerblichen Brennereien unterschieden wurde. Dieser Betrag entspricht auch gegenwärtig noch ungefähr dem Verhältnis. Tie Brennereien in ben Sonderrechtsstaaten sind vermöge ihrer höheren Kontingentswcrte in ihrer Gesamtheit durchschnittlich besser gestellt als die Brennereien Norddeutschlands. Wirtschaftlich wird diese Bevorzugung durch) die ungünstigeren Bedingungen gerecht­fertigt, unter denen die süddeutschen Brennereien arbeiten. Dies gilt vorwiegend für landwirtschaftliche Brennereien, namentlich für landwirtschaftliche Kartoffelbrennereien, die in den Sonder­rechtsstaaten int Durchschnitt mit höheren Rohswffpreisen und daher mit den größten Erzeugunaskosten zu rechnen haben als die Brennereien Derselben Art in Norddeutschland, macht sich aber auch bei den übrigen Brennereigruppen geltend. Die Zubilligung eines um mehr als 5 Mark für den Hektoliter Alkohol ermäßigten

Satzes von den gewerblichen Brennereien würde den in ähnlicher Lage arbeitenden norddeutschen Betrieben den Wettbewerb er- sckpveren. Für die landwirtschaftlichen Brennereien rechtfertigt sich eine auf 7,50 Mark erhöhte Spanne. Dasselbe gilt für Q b st - brennereien. Diese Regelung des Sonderrechts der süd­deutschen Staaten paßt sich m jeder Beziehung dem gegenwärtigen Zustand an, so daß die Gesamtlage der süd- deutscknn Brennereien im Verhältnis zu der Lage des norddeutschen Brennereigewerbes dadurch nicht geändert wird. Der niedrigere Abgabensatz der landwirtschaftlichen Brennereien und der Obst­brennereien in den Sonderrechtsstaaten wird in gleicher Weise den kleinen Brennereien derselben Art und in bestimmten (Grenzen auch den mittleren landwirtschaftlichen Brennereien in den übrigen Bundesstaaten zugebilligt. Der den süddeutschen Staaten auf Grund des Sonderrecksts bleibende Vorteil würde sich voraussiclst- lich auf etwa 1,6 Millionen Mark im Jahre stellen.

Eine Entschließung des Alldeutschen Verbandes.

Hannover, 15. April. Der Gesamtvorstand des Alldeutschen Verbandes, der gestern hier unter Vorsitz des Rechtsanwalts Claas eine Sitzung ab­hielt, nahm nach einem Vortrag des Generals Keim eine Entschließung an, in der die angekündigten Wehrvorlagen auf Grund eingehender sachlicher und fachmännischer Dar­legungen für unzureichend erklärt werden:

Ter Vorstand des Alldeutschen Verbandes hält es deshalb, so schließt die Erklärung, für seine vaterländische Pflicht, auf die öffentliche Meinung einzuwirken, damit eine Erweiterung beider Wehrvorlagen aus dem Volke heraus verlangt wird. Po­litische oder parlamentarische Rüch'ichten dürften die Regierung nicht verhindern, einem solchen Verlangen nachzukommen. Tas deutsche Volk wird ohne Zweifel bereit sein, bei dem Ernste der Weltlage entsprechende Aufwendungen für die Größe und Sicherheit des Vaterlandes zu machen.

Reichsleitung und bayrrische Regierung.

DieKorrespondenz Hoffmann" meldet:

In der Presse werden verschiedene Gerüchte über angebliche tiefe Ver st immun gen zwischen der Reich sl'ettung und der bayerischen Regierung verbreitet. Terarttge Gerüchte übersehen den Umstand, daß bezüglich des bayerischen sogenannten Jesuitenerlasses es sich lediglich um eine »gtp schieden« Rechtsauslegung des Bundesratsbe­schlusses vom 5. Juli 18 7 2 handelt, wozu die bayerische Regierung int Rahmen der ihr zustehenden Vollzugsbefugnis die Entschließung erließ, die sich mit der in derNorddeutschen. Allgemeinen Zeitung" veröffentlichten Auffassung der preußischen Kultusverwaltung nicht decft. Mit dem in Frage stehenden Be­griffOrdenstätigkeit" und dessen Interpretation ist die Reichs- leitung noch nicht befaßt worden, so daß von einer Verschiebend heft der Rechtsauffassung zwischen ihr und der bayerischen Re­gierung nicht die Rede sein kann. Mit dieser Feststellung entfallen alle weiteren Kombinationen.

Die Schlußfolgerung im letzten Satz ist durchaus hin­fällig. Wenn Herr v. Bethmatrn-Hollweg als preußischer Minister verschnupft gegen die bayerische Regierung ist, wird er, in derselben hochwichtigen Frage, dem Frhrn., v. Hertling keine Verbeugungen machen. Natürlich muß da die Reichsleitung eingreifen. Tie Frage ist nur, ob der Reichskanzler hinter den Kulissen schon einen ernsthaften Schritt in dieser Sache unternommen hat. Die bayerische Regierung hat durch ihre eigenartige Kundgebung in der Korrespondenz Hoffmamt" der Verständigung in ber Jesuitensrage keinen besonderen Dienst geleistet.

Das Homerule-Gcsetz im englischen Unterhaus.

London, 15. April. Im Unterhaus wurde die Aus­sprache über das Homerule^Gesetz durch Balfour weiter­geführt, der über die Sicherheiten der Bestimmungen ber1 Vorlage für die Suprematie der Reichsregierung spottete. Asquith habe die Bill als Beginn des allgemeinen Bundes­systems bezeichnet. Der Gesetzentwurf sei vom förderalisti- schen Standpunkt unsymetrisch und der britischen Politik durchaus unwürdig. Balfour tadelte die Regelung der

Line Gefahr für die Augen bei der Sonnenfinsternis.

An eine den Augen bei Sonnenftnsternissen drohende Gefahr erinnert der Professor für Augenheilkunde an der Universftät Atontpellier Dr. H. Villard, der sich mit dieser Frage ein­gehend beschäftigt hat und befürchtet, daß es Unfälle, wie sie sich bei den Sonnensinsternissen von 1900 und 1905 ereignet haben, mi 17. März sich wieixrholen könnten. Daß die unmittelbare Beobachtung der Sonne den Augen schädlich sei, war ja bereits den Alten bekannt und daß langes und häuftges Sehen in die Sonne zur Blindheit führen tarnt, ist schon mehrfach beobachtec worden. In neuester Zeit hat sich Villard eingehend mit den dadurch hervorgerufenen Erkrankungen beschäftigt und seine Er- «ebniftc bereits 1906 der französischen Gesellschaft für Ophtalmo- logie vorgelegt.

Die Erscheinungen bestehen in einer Verminderung der Sehkraft ütnb besonders in der Wahrnehmung eines mehr oder weniger undurchsichtigen Flecks, der die Mitte des fixierten Gegenstandes einzunehmen scheint, eine Erscheinung, die der Ophtalmologie unter Lern Namen des zentralen Skotoms bekannt ist. Dieser störende Fleck macht das Lesen fast unmöglich und kann zu schlimmeren Sehstörungcn führen: oft verschwindet er wieder nach einigen Wochen oder Monaten, aber in einigen Fällen.hat man eine mehr­jährige Dauer beobachtet. Diese dunklen Stellen im Gesichtsfelde des Auges werden durch eine Art chemischer Verbrennung der rrittferen Gegend der Netzhaut, des sogenanntengelben Flecks", ßerDorgerufen, der ja von allen Punkten dec Netzhaut die größke Empfindlichkeit für Lichteindrücke besitzt. Der Augenspieael er­möglicht fast immer, das Vorhandensein eines kleinen Blurftusses cm dieser Stelle zu erkennen. Die notwendige Folgerung dieser Tatsache ist, daß es unter allen Umständen sehr gefährlich ist, die Sonne mit bloßen Augen zu fixieren. Das aber tun oder versuchen doch wenigstens alle die zahllosen Beobachter, die der Sonnenfinsternis am 17. April ihre Aufmerksamkeit zuwenden.

Um sich gegen Erkrankungen zu schützen, empfiehlt Villard, die Augen mit blau gefärbten Urangläfern zu bedecken, wie man sie Sei den Optikern findet. Das Uran beseitigt die schädliche Wirkung &er chemischen Strahlen und die blaue Färbung dieser Lichtstrahlen. Man Tann auch andere Schutzbrillen verwenden, wie sie vielfach Hergeftellt worden sind, jedenfalls ist aber ein .Schutz der Augen

notwe-.tdig, damit in diesem Jahre die Unfälle vermieden werden, die sich in früheren Fällen ziemlich zahlreich eingestellt haben.

Sonnen fin st ernis. Daß man in früherer Zeit eine Sonnenfinsternis für schädlich hielt, beweist folgende Stelle einer alten Aufzeichnung:Den 22. Mai 1724, nachmittags um 6 Uhr, war eine sichtbare Sonnenfinsternis, welche schädlich sein soll. Deswegen war von der gnädigsten Herrschaft zu Hanau der Befehl ins ganze Land ergangen, daß an diesem Tage noch vor Anfang der Sonnenfinsternis alles Vieh sollte nach Hause getrieben wer­den und nicht eher wieder auf die Weide gehen, bis zum 24. Mai." Diesem Befehl wurde strengstens nachgelebt.

Eine seltsame Lichterscheinung im In­dischen Ozean. Ueber eine merkwürdige, wissenschaftlich einst­weilen unerklärliche Lichterscheinung, die der Kapitän Gabe in der Malakka-Straße beobachtet hat, berichtet der vom dänischen meteorologischen,Institut herausgegebene Nautisch-Meteorologische Almanach. Auf dem Meere wurde ein eigenartiges Leuchten wahrgenommen, das sich in bestimmten Formen kreisförmig be­wegte. Man sah eine Art langgestreckter leuchtender Strahlen auf der Wasserftäche: die Strahlen schienen von einem bestimm­ten en:f rn^cn Mittelpunkt auszugehen und um diesen in ruhiger notiger Bewegung zu kreisen. Dabei war die konkave Seite der leichtgekrümmten Strahlen der Bewegungsrichtung zugewandt. Das System der leuchtenden Strahlen zeigte sich vollkommen regel­mäßig: die Breite der einzelnen Strahlen wurde auf zwei Meter geschätzt, die der Zwischenräume auf vier. Das Phänomen war dabei von einem phosphoreszierenden Meeresleuchten begleitet, das jeweils in dem Augenblick, in dem die Sttahlen über die phosphoreszierenden Meeresteile hinglitten, stärker aufleuchtete. Es gelang Kapitän Gabe, einige gute photographische Aufnah­men der rätselhaften Erscheinung zu machen. Schon früher sind derartige Beobachtungen gemeldet worden, aber es war bisher unmöglich, die Ursache und die Entstehung dieser rätfelbaften Lichterscheinung zu erklären. Man nimmt einstweilen an, daß die Phosphoreszenz gewisser Organismen bei dem Zustande­kommen eine Rolle spielt, aber die Art der Einflüsse, unter denen dieses über die Meeresoberfläche hinkreisende Sttahlenbündcl ent­steht, ist einstweilen ein Rätsel.

Eine Maschine, die den Herzschlag re­gelt. Im Londoner MidÄesex-Krankenhanse macht man gegen­

wärtig Versuche mit einer elektrischen Maschine, die in der Be­handlung Herzkranker kostspielige Kuren in Bädern ersetzen soll. Der elektrische Apparat ist eine Verbindung einer kräftigen Bat­terie, einer Induktionsspule und eines Metrorwrns. Er wird mit verschiedenen Muskelgruppen an den Gliedmaßen des Pa­tienten verbunden. An dem Pendel ist nach einer Beschreibung der ,/Daily Mail" eine Metallspitze angebracht, die bei jeder Schwingung in eine Schale Quecfiilber taucht. Ter Strom regt bann verschiedene Muskelgruppen an, und deren plötzliche, rhyth­mische Konttaktur wirft auf die in ihnen liegenden Vehnenstömme so, daß sie gewissermaßen alsNebenherzen" arbeiten. Im gleichen Rhythmus, wie das Metronom pendelt, wird nämlich das venöse Blut zum Herzen gepreßt, und da das Metronom etwa 8 bis 10 Schläge in der Minute weniger ausführt als das Herz des Kranken, soll sich der Herzschlag der Geschwindig­keit des Metronoms anpassen. Wie es heißt, sollen die ersten Versuche sehr befriebigenb ausgefallen sein.

kf. Häuser aus Baumwolle. Di^ Häuser aus ar­miertem Zement finb schon längst übertroffen: Baumwollhäuser haben ihren Platz als mobernfte Bauten eingenommen, unb sie haben beit Vorteil, baß ihr Preis sich auf ben dritten Teil ber Summe belauft, die ein Haus, bas aufbic gewöhnliche Art unb Weise errichtet wird, kostet. Gewöhnlich benutzt man die grüne aegyptische Baumwolle, unb zwar keineswegs bie beste Qualität. Alles bas, was bisher gewöhnlich als Abfall weggeworfen würbe selbst die verstreuten Reste auf ben Feldern, werben jetzt forgfältig gesammelt unb zu einer Masse verarbeitet, bie bie Härte des Gesteins erhält. Um diese Veränderung zu verstehen, braucht man nur an die Härte der Gegenstände aus Papier mache zu denken, die eine ganz erstaunliche ist und der des Eisens kaum nachsteht. Tie Bau-Baumwollmasse wird in Platten geformt, die gegen Feuer imprägniert unb außerdem mit einer unburdr- dringlichen Schicht überzogen werben. Die angestellten Versuche haben ergeben, daß diese Häuser aus Baumwolle in jeder Hinsicht fest und sicher sind, so daß ihnen zweifellos eine große Zukunft bevorsteht.

Kurze Nachrichten aus Kunst und Wissen­schaft. In Erwägung der augenblicklichen politischen Sage Italiens hat der Ausschuß des 10. Internationalen Geogra - phen-Kongresses beschlossen, die Tagung in R o m in diesem Frühjahr nicht stattsinden zu lassen, sondern auf die Zeit vom 27. März bis 14. April 1913 zu verschieben.