Nr. 392
ErlchetrU tflglld) mit Ausnahme de» Sonntag»,
Fchrcnbach (Zentr.)"
BreiSaau hat in der Woche vom 2. bis der städtischen Festhalle entsprechend bis-
Abg. fragt an:
In Freiburg im 6. Dezember d. I. in heriger Hebung e i n
Rotationsdruck an» Verlag öei Brüdl'lche» llnwerluätS - Buch» and StcmörudetcL IR. fange, (ßteßen.
Redaktion, Expedltton and T* ruderet: Schul- ftroße 7. TroeviNon and Verlag, ÖL Redaktion:e-SO t 12. LeU-Ädl^Airzeiger Ziepen.
Jesuttenpater Vorträge ge
halten mit den Dbemen: Glott, Mensch, Gottmensch, deS Gott-
Menschen Werk, des Gottmenschen Liebe. Am 6. Dezember d. I. wurde nun dem betreffenden Pater eine Verfügung des Groh- herzoglich Badischen Kultusministeriums eröffnet, de? Inhalts: daß religionöwissenschaftliche Vorträge von ■ Jesuiten verboten seien und in Zukunft nicht mehr gehalten werden dürfen.
Was gedenkt der .Herr Reichskanzler zu tun, um seine Er- klärung in der 77. Sitzung des Reichstags vom 4. Dezember d. I.: ..Die bestehende Praris oder die bestehende Handhabung deS Gesetzes zu ändern, ist nicht Zweck und Absicht des fetzigen Bundesratsbeschlusses" und jene des Herrn Staats- sekretärs des Reichs-IustizamtS in der 79. Sitzung vom 6. Dezember d. I.: „WaS die Auslegung selbst anbetrifft, so ist Ihnen ja versichert worden, daß die fetzige Auslegung in keiner Weise eine Verschärfung der früheren Verordnung sein soll. Sie will keine Verschärfung, und eS wird sich auch in der PrariS ergeben, daß tatsächlich irgend eine Verschärfung nicht ein- treten würde", hiergegen zur Geltung zu bringen?
®tnnf§fefrctor des Reicks.?« nstizemris Dr. Lisco:
Dem Reichskanzler ist der Vorgang, auf den sich die Anfrage bezieht, nur aus der Tagespreise bekannt. Zur Beurteilung bedarf eS einer genaueren Kenntnis deS Sachverhalts (Zurufe im Zentrum: Gibt es denn kein Telephon?) Der Reichskanzler hat sich an die Grobherzoglich Badische Sanierung mit der Bitte gewandt, die in Betracht kommenden Tatsachen festzu- stellen.
Die „eitMncr Jamillenblätter- werden dem .Anzeiger* viermal wöchenlllch betgeleal bat „Kreublatt für den Kreit «letzen- »weimal »öcbentltd). Die ..Landwlrllchaflllcheo Seit» tragen" erscheinen monatlich zweumU.
Behauptung, daß die Leute sich selbst gegen die Verband S- presse ausgesprochen hälten. Rach dem Schreiben dcS KriegS- ministerS sollen sich nur sechs Ortsverwaltungen aufgelöst haben. Auch doS ist nicht richtig. Jedenfalls ist die Interpellation allein di,rch diesen Brief gerechtfertigt. In verschiedenen Orten wie /"yranffurt a. O-, Erfurt, Kassel, Küstrin fühlen sich die Leute ebenfalls stark beschwert. Im Abgeordnetenhanse ist gesagt wor- den, daß die Konservativen keinem Wähler nach- Kaufen. Bei dem Apparat, der hier angewendet wird, ist die Lackie allerdings fo fonftruierl. daß die Wähler ihnen nachlaufen müssen. (Sehr richtig! links.) Dafür gibt es erdrückendes Material. (Zuruf dcS Abg. Dr Oertel: Oho!) Einen so starken Mann wie Sie kann man allerdings nicht erdrücken (Große Heiterkeit.) In Bavern, wo der Zentralvorstand deS ^erbandes ist, ivill man jetzt das böse Beispiel von Sachsen und irreiiheu einführen.
Das ist d i c patriarchalische Hebcrhcbung, die vertrauensvolle Verhandlungen mit den Arbeitern ablehnt und blinden Gehorsam verlangt, einHohnaufjcden sozialen Sinn. Die Arbeiter werden wie Rekruten behandelt, das treibt f i c zur Sozialdemokratie. Das Kesseltreiben gegen die B e r l i n e r Feuerwehr ist für unsere deutschen Verhältnisse besonders charatteristisch. Als ob man damit die ^if^iplin hochhält! Das Verhalten deS preußischen Ministers im Abgeordnetenhanse ist geradezu dcprin'ierend. Nicht eine Spur von Glaub-n schenkt er den Leuten, aus unbegreiflicher Augst vor dem revolutionären Ges penst. Diese Maß- nahmen widersprechen dem Reichßvereinsgesctz. Scharfe Beamten- disziplin bedeutet nicht, daß die Beainten auf ihre StaatSbürger- ^echte verzichten, sie können ihr volles Staatsbürgertum behalten. Wir haben stets den Standpunkt vertreten, daß die Eisenbahner kein Streikrecht besitzen. Wir erkennen ohne weiteres das Recht des Staates an, darüber zu wachen daß so wichtige Betriebe wie die A-mee und die Verkehrsanstalten nicht labnigelegt werden durch Arbeitseinstellung. TaS Gemein- wohl gebt über die Interellen der einzelnen Berufszweige. Aber wir verlangen volle Koalitionsfreiheit. Ein schwerer politischer Fehler war der letzte Erlaß des preußischen Eisenbahnministers.
Er verbietet seinen Arbeitern das Lesen sozialdemo- k r a t i s ch e r Zeitungen. Das führt zur Spionage, zum Denunziantentum, zur Schnüffelei. (Sehr richtig! links.I In Bevern muß ein höherer Ministerialbeamter Spießruten laufen, wenn er einmal in der Kammer lange mit einem libe» ralcn Abgeordneten gesprochen hat. (Hört! hört!) Dis Politik der baperischen Mehrheit ist ein dauerndes Attentat auf das Vereins- und Koalitionsrecht. (Hört! hört!) Die Treibereien der sogenannten „christlichen Arbeiter" gegen dwse neutralen Staatsarbeiterverhände mehren sich.
Gewerkschaften haben große Kulturaufgaben erfüllt Wir verurteilen aber den Terrorismus einiger Gewerkschafts, gruppen gegen ander» Arbeiterorganisationen gegen die Hirsch- Dunckerschen, die liberalen Arbeiter. Solche freien Gewerk- schaftler versündigen sich nicht nur an ihren Kollegen, sondern auch au den demokratischen Grundsätzen So hat man in Frankfurt a. d. Ober, Nürnberg und anderswo liberale Ar- Leiter vergewaltigt. (Hört! hört!) Tie politischen Sozialdemokraten sollten alleö aufbHeu. daß fo etwas nicht vor- kommt. Denr den Nutzen haben nur die Scharfmacher. (Sehr richtig!) Auch die Lehrer find in ihrer Freiheit bedroht. Man will fie vom Deutichen Lehrerverein fernhalten. Selbft in Elfa-Lothringen scheint in dieser Beziehung jetzt ein bayerischer Wind zu wehen.
Eines der wichtigsten Zeitdokumente iit bic Gewerk- Schafts-Enzyklika. Das ift bas Schlußftück einer ununterbrochenen Kette von Eingriffen brr Kirche. Es wäre ungeheuer kurzsichtig, wenn wir uns freuen würben, daß die christlichen Arbeiter fo geknebelt werden. Das ift einenationale Frage die alle Parteien onoeht. (Sehr richtig!) Mit theatralischer Gebärde. wie die Vofaunisten von Jericho, mariebierten heim Vereinkaefetz die ZentruiHsherren auf; ein ganzes Quartett von allerlei Disharmonienk (Heiterkeit.) Orgien von sittlicher Entrüstung wurden gefeiert. Und setzt? Jetzt führen die Bischöfe ein Vräv-»ntivverbot ein für alle Versammlungen (Hört! hört!) Damit schafft man das VereinSgefetz aus brr Welt! Unb daS Zentrum waat keinen Mucks I (Hört! hört!) Vor ber H^rtlingtchen Unaefck'cklickkeit lebten die Jesuiten bei un? herrlich toi» Gott in Frankreich. WaS tut ber Staat gegen biese Gewerkschafts-Enzyklika? Ich gkaubr nicht for bie Regierung vor dem Ersatz tv*hnn geln"ßt hat.
Haben aber auch unsere Gesandten beim Vatikan nichts davon aewußt? Dann sollte man feinen Pfennig mehr für sie ausaeben. Auch Herrn v. Betbmann-Hollwea sollt- ber Geduldsfaden aerissen sein kDr. Oertel: Nee! — Heiterkeit.) Sie springen immer gleich dem Zentrum hei Unb doch hat die „Germania" einmal behauptet, der rückständigste Volksstamm, das wären die Hellen Sachsen, zu denen Sie gehören. Herr Dr Cerfel! (Heiterkeit.) Ihre Leidenschaft für die Zentrums- Partei ift aber biefefbe geblichen. So (Dr Oertel ift vorgetreten) nun können Sie wieder abtreten. (Große Heiterkeit.)
Wir verlangen den Ausbau des Koalitionßrechts Die Koalitionsfreiheit iit das höchste Mittel, ein wirkliches Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitern zu schaffen. En vernünftiges Maß von Freiheit müllen alle Arbeiter haben. Das liegt auch im Interelle des ganzen Vaterlandes. (Lehh. Beifall.)
Staatssekretär des Ilnnern Dr. Delbrück:
Ich muß es den Chefs der beteiligten Rellorts und den Vertretern der beteiligten Bundesstaaten übe rinnen, auf die Einzelheiten einzugehen, die der Abg Dr. Müller-Meininaen vor- gebracht hat. Ich kann eS mir aber nicht versagen, auf den all oemcinen Teil über das Recht der Koalitionsfreiheit der Angestellten und Arbeiter und über ihre Grenzen zu sprechen. Ich habe ja alljährlich die Ehre, mich mit dem Abg. Müller über diese Dinge hier anSe'nanderzusetzen, und der Abg Müller hat einmal in Aussicht gestellt, diese Interpellationen würden nicht eher aiifbören, bis bei der Reichsregierung eine völlige Klärung des Begriffs „Vereins- und Ver- sainmlungsrccht" eingetreten sei Ick will nicht in Abrede stellen daß diese alljährlichen Auseinandersetzungen nicht ganz erfolglos geblieben sind. Ich habe den Eindruck, daß der Abg. Müller ficb in einzelnen Punkten meiner Auffassung von der Auslegung des Gesetzes erheblich genähert hat «Große Heiterkeit!)
Bei jeder Gelegenheit, bei der hier über das Vereins- und Koalitionsreckt gesprochen wird, hören wir reden von einem ge- schlich gewährleisteten unbeschränkten KoalitionS-, Vereins- und Vcrsammlungsrecht. und wenn wir fragen, wo die Ouellen dieses Rechtes liegen, bekommen wir die Antwort: In den §§ 152,
153 und 154a der Gewerbeordnung einerseits und im § 1 dcS Vereinsgesetzes von 190S andererseits. Ich habe wiederholt darauf bingetoiefen, daß man die Bedeutung dieser GesetzeSbestinimungen für den Umfang und als Quelle für daS Vereins- und Vcr- jammliingöreckt überschätzt, und in dieser Ueberschätzung liegt die Schwierigkeit, zu einer Einigkeit über den Umfang dieser Rechte zu gelangen. Wo ist denn, von den eben zitierten Be- ftimmungen abgesehen, in den ReichSgejetzen eine Erörterung der KoalitionS- und Vereinsfreiheit enthalten? Auch die RcickS- oerfaffung enthält darüber feine Vorschrift. D i e Quellen dieser Rechte und Freiheiten, soweit sie bestehen, müllen also an anderer Stelle liegen. Die Freiheit, sich zu Gesellschaften zusammenzutun, sich zu organisieren zur gemeinschaftlichen Verfolgung materieller und idealer Ziele ist noch der staatsrechtlichen Doktrine dcS 10. Jahrhunderts ein Ausfluß der persönlichen Freiheit, ein Attribut deö Rechts- staats, wie er bei uns besteht. Aber in dieser Allgemeinheit ist diese Forderung in keine Verfassung übergegangen. Ich sehe dabei ab von der Verfassung deS Deutschen Reiches vom Jahre 1840, die ja praktische Bedeutung nicht erlangt hat. In den Verfassungen der Bundesstaaten ist sie mit den sich auS der Natur der Dinge ergebenden Beschränkungen allerdings durchweg enthalten.
Tie Preußische Verfassung bestimmt: daß alle Preußen das Recht haben, sich zu solchen Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu bereinen, politische Vereine können Beschränkungen untertoorfen werden. Diese Auffassung findet fick auch in den Vcrfalliinaen anderer Bundesstaaten. Sie geben grundsätzlich ein Vereinsrecht, aber mit ausdrücklichen Beschränkungen. Das liegt in der Natur ber Sache. Die Verfassungsfreiheit verlange Reglementierungen, einmal im Interesse derjenigen, die sich be°- VereinSrechleS bcbic» «ich sollen, und nur mit Hilfe dcS Staates dazu kommen können, und andererseits auch im öffentlichen Inlerelle. Diese Reglemen- fierungeii sollen die Tätigkeit der Vereine, die für unser öffentliches und politisches, geistiges und religiöses Leben sich organisieren. fördern oder beschränken. Tie Beschränkungen sind verschiedener Art. je nach der Zusammensetzung oder Bestimmung der einzelnen Vereine, nbgeftuft nach den Personen und ihrem Mitgliederbestand. der Beteiligung ihrer Crggnc. nach Geschlecht unb Alter Die Verfassung des norddeutschen Bundes bestimmte lediglich. daß zu seiner gesetzgeberischen Kompetenz daö VereinSrccht gehöre, sotveit es die Regelung der Gcwcrhehetriebe betreffe. Sie kennt noch nicht die Ausdehnung dieser Kompetenz auf daS Ver- einSreckt im ganzen. Diese ist erst vom Reichstage vorgenommen worden. Ans Grund der Bestimunacn über die Regelung der Gewerbebetriebe ist noch unter dein Norddeutschen Bund die Gewerbeordnung erlassen worden, die das Getoerberecht auf der GrunbIagc der Gewerbefreiheit aufbaut. Sie hob gewisse Beschränkungen des Vereins- und Koalitionsrechtes auf. soweit sie Verabredungen zur Erlangung günstigerer Lohn- unb Arbeitsbedingungen betreffen Derartige Koalitionen dürfen nicht verhindert werden, aber ein schrankenloses Koalitionsrecht hat diese Bestimmung niemals enthalten. «Unruhe bei den Soz.)
Danach ist auch daS Gcwerbercckt ber einzelnen Bundesstaaten vorgegangen, es kennt zahlreiche Beschränkungen privaten unb öffentlichen Rechts, die sich ergeben aus der elterlichen Gewalt, ber dc Vv'münd-— uftr DaS Reich hat nun allmählich und abschnittsweise in die Regelung dcS VcrciuSrcchtcS ein* gegriffen, unb auch in die VcreinSsreihcit. Mittelbar ist daS auch durch daö Bürgerliche Gesetzbuch geschehen. DaS wurde schon bei seiner Beratung in Aussicht genommen, wobei die großen Prinzipien des modernen Rechtes Kewisicns-. persönliche unb Wahlfreihcf nicht berührt werden sollten Auch seien privat- rechtliche Abkommen bie da? Vereins- und KoalitionSrechl be- einträchtigen, nicht als dem Gri-tz zutni verlaufend zu bezeichnen. Man kann die persönliche Freiheit nickt so ohne weiteres beseitigen. Der Getoerbefreiheit des einzelnen Arbeiters, ber sick koalieren will unb dessen KoalitionSrechl beschränkt wird, steht gegenüber die persönliche Freiheit und die Gewerbefreiheit der anderen.
I c de Freiheit findet ihre natürliche Grenze in dem öffentlichen Interesse des Staates und in ttfm gleichen Reckt anderer, und daraus ergibt sich, daß di- Beschränkung be? Koalitionsrechtetz durch pr^atrechtlicke Verträge, den Vertrag soweit nichtig machen, als diese Beschränkungen hinauSaehen über das. was ber Einzelne zur Wahrung berechtigter wirtschaftlicher Interessen fordern kann. Tas hat auch bie Rechtsprechung des Reichsgerichts festgelegt. und mir Deurick-n sind in der Ausübung unserer Pflichten an die Rechlivr--chung gebunden. Auch daS ReicksveremSgesetz bedeutet eine Beschränkung deS Vereins- und Koalitionsrechtes. sofern der polizeilich? Standpunkt dabei in Frage kommt Bei der Beratung d-s Gefetz-s ist auch auS- drücklick darauf H'ngetoieien worden, daß es nicht apfa-baut fein soll auf der Konstruktion eines schrankenlosen KoolitionSreckteS. Das gilt nicht bloß für d:e Reckte ber Eltern und Vormünder, 'ondern auch für bie der Vorgesetzten gegenüber den angestellten Beamten
Gelviß hat mein AmtSvorgänaer bei der Beratuna deS Ver- cinsaesetzcs ausdrücklich gesagt, daß auch den Beamten die Reckte auS dem VercinSaesetz voll und uneingeiebränft zu- stehen müßten. Aber nicht berührt werden dadurch bie Reckte der Vorgesetzten, die Reckte des Staates. (Unruhe links.) Der Beamte tritt dock, wenn er Beamter wird, freiwillig in den Dienst deS Staates, und indem er dies tut, unterwirft er sich (Zuruf b. d. Soz.: der Bevormundung!) gesetzlichen und in der Tradition der Verwaltung herrsckenden Beschränkungen. Darüber kann gar fein Zweifel fein. Der Staat ist in der Beschränkung her staatsbürgerlichen Freiheit feiner B« amten allerdings gebunden an das Maß ber staatlichen Interessen, die er zu vertreten hat. Selbstverständlich genießt der Beamte Vereins- und Versammlungsfreiheit und alle staatsbürgerlichen Reckte wie feder andere Staatsbürger. Aber infolge feiner besonderen Beziehungci zum Staate ist der Staat bezw. sind die Organe des Staates recktlich berofliebtet, ihn soweit zu befchränfen, als es notwendig ist im Interesse deS Staates zur Erfüllung der Zwecke des Staates, um die Ein- ridjtungen und Institutionen deS Staates leistungsfähig zu machen. (Sehr richtig! rechts.)
Tas KoalitionS- und DeremSrecht der gewerblichen Arbeiter fann auch eingeschränkt werden durch vrivatrechtlicke Verträge, sofern die Einschränkung nicht über das hinaus geht. WaS zur Wahrung berechtigter wirtschaftlicher Interessen von fetten deS Arbeitgebers billigerweise gefordert werden kann. (Hört! Hört! bei den Soz.) Was ergibt sich daraus für die Arbeiter und Angestellten der staatlichen Betriebe? Zunächst finden die Best'mmungen der Gewerbeordnung feine Anwendung auf die Arbeiter und Angestellten derjenigen Betriebe, bezüglich
Abg. Fchrenback (3entr.):
Zur Ergänzung:
Ist dem ReichSfanzler bekannt, daß das Badische Ministerium deS Innern eine Versammlung verboten bat. die füt morgen abend nach Pforzheim geplant war, und in der auch die Rede eines Jesuiten. . .
Präs. Dr. Kaempf: DaS ist feine Ergänzung, sondern eine neue Frage. (Sehr richtig links. Unruhe im Zentr.)
Die fioalifionsfreWf ber in llaaMchen Betrieben beschäftigen Arbeiter.
Die Interpellation Dr. Ablaß (Vp.) laufet:
WaS gedenkt der Reichskanzler angesichts der Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit der in staatlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter, insbesondere der im deuffcken Militärverbande Organisierten zu tun. um das durch die Reichsgefetzgcbung gewährleistete KoalitionS- und Vereinsrecht der Angestellten und Arbeiter gegen solche Angriffe zu sichern?
Abg. Dr. MullerMeinii'cen (Vp.) begründet die Interpellation. Ein typisches Beispiel, toie das Vereins- und Versaminlungsrecht und die Koalitionsrechte umgangen werden, bietet das Vorgehen gegen den Militärarbeiterverband. Das Vorgehen gegen den Verband begann, als der Abg. Pauli- Potsdam, der ia setzt nicht m-ckr dem Hause angehört, einem Sozialdemokraten unterlegen war. Man wirft dem Verbände vor, Mißtrauen zwischen Arbeiterschaft und Behörden zu säen und die diesem Verbände nicht angehörigen Militärarbeiter in schärfster Weise anzugreifen. ^Der Erlaß stellt ein Mu st er kurialistischcr Verschnorkelung dar unb wimmelt geradezu von dehnbaren Begriffen und von Unrichtigkeiten. Er ist in aegneri'chcn Kreisen als striktes Per- bot dieses VerbandcS begrüßt worden. Tie christlichen Arbeiter haben das ganze Vorgehen verschuldet. Der Deutsche Mililar- arbeiterverband gehört dem Verbände Deutscher Reichs- und StaatSarbcitcrvereine an. Seine Agitation hat er nur außer- halb der Werkstätten außgeübt, ganz im Gegensatz zu dem konservativen Wablverein, der in den Werkstätten agitiert hat. (Zuruf: Das ist ganz etwas anderes! Heiterkeit.)
Der Militärarbeiterverband fühlt es als fein gutes Recht, sich um die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen seiner Mitglieder ?u kümmern und ihre Beschwerden offen und ohne Schwäche vorzutragen. Auf meine Anfragen habe ich erst gestern nachmittag vom K r i e g s m i n i st e r A n t w o r t b e- kommen (Hört! hört! links.) Der Brief ist so originell md enthält eine fo merkwürdige Auffassung der Dinge, daß ick genötigt bin. darauf näher einzugehen. Es ist eine betoei§lo|e I
Mb. Deutscher Reichstag.
82. Sitzung, Dienstag, den 10. Dezember.
Tische des Bundesrats: Dr. LiLco.Dr Delbrück v. H e e r i n g e n.
. $ocnil,f eröffnet die Sitzung um 1 Uhr und
t * her Abg. v. Halem (Rp.) sein Mandat nieder-
gelegt hat.
kurze Anfragen.
Abg. Schiffer-Magdeburg (Natl.)t fragt an:
Gedenkt der Herr Reichök»n^er noch vor der allgemeinen Reform des Strafrechts gesetzgeberisckie Maßnahmen herbeizu- fuhren, um einen wirksamen Schutz gegen Ver- vrecher zu gewähren, die wegen Geisteskrankheit außer Ver- solgung geblieben ober frcigesprochen worden find?
Staatssekretär des Reichs-^ustizamts Dr. Lisco: w r. ^tm ^PtlDurf ZUM neuen Strafgesetzbuch und auch in den Arbeiten der Strafrechtskommission sind verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Eiesellfchaft gegen Verbreckerische Personen vorgesehen. Zn diesen Maßnahmen gehört die Verwahrung
verbreckerischtr Irrer, die megen ihres Geisteszustandes frei- gesprochen oder außer Verfolgung gesetzt worden sind, in Heil- oder Pflegeanstalten Diese Verwahrung kann vom Strafrichter angeordnet werden, wenn die öffentlickse Sick>er. heit diese Maßregel erfordert. Bei dem vorgeschlagenen System der sichernden Maßnahmen handelt eS sich um eine gründ- sätzliche und einschneidende Neuerung gegenüber bem geltenden Strafrecht Tie dabei entstehenden Fragen können aber nur im Zusammenhang und nickt als eine Maßregel er- örtert werden. Deshalb ist nicht heabsicktmt. die bestehenden landeörecktlicken Bestimmungen wegen Unterbringung ber- breckerischer Irrer noch vor der allgemeinen Revision des Straf- gesehbuches durch reichsgesetzliche Maßnahmen zu ergänzen.
162. Jahrgang Miittnoch, 11. Dezember 1912
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhejjen
18
Mitten.
Nürnberg
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