Aschenregen in Alaska.
Meteorologische Beobachtungen -er Station Gietzeu.
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Universitäts-Nachrichten.
— Dem Sttasrcchtslehrer Professor Dr. jur. Reinhard Frank an der Universität Tübingen wurde vom König von Württemberg das Ehrenkreuz des Ordens der Württembergischen Krone verliehen, mir dem der Personaladel verbunden ist. Er ist am 16. August 1860 zu Reddighäuscr Dammer in Hessen-Nassau geboren, studierte in Marburg, München und Kiel, war 1883 bis 1889 in der preußischen gerichtlichen Praxis tätig und habilitierte sich 1887 in Marburg. 1890 folgte er einem Rufe als ordentlicher Professor nach Gießen, kam 1899 nach Halle als Nachfolger v. Liszts und 1902 nach Tübingen.
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Marburg, 11. Juni. Das Landgericht verurteilte einen Landbriefträger aus dem Amt Wetter, der eine Anzahl Wertbriefe unterschlagen hatte, zu 8 Monaten Gefängnis.
Müller'sche Baöeanftalt.
Was, erwärme der Lahn am 12. I u n i : 16° R.
Sport.
♦ 2 7. Mainzer Ruder-Regatta. »ei der Regatta des Mainzer Ruder-Vereins, die am nöchuen Samstag, 15., und Sonntag, 16. Juni, stattfindet, kommen 19 Rennen zum Austrag, 3 im Einer, darunter die Meisterschaft vom Rhein und das Rennen um den Rhein-Pokal, 2 im Zweier, 11 im Pierer und 3 im Achter Es werden 22 Einer, 6 Zweier, 70 Vierer und 12 Achter mit 500 Ruderern die Riemen miteinander kreuzen.
Seward (Maska); 10. Juni. Der Dampfer „Dora" kam Sonntag ganz nut Asche bedeckt an. Die Besatzung jonxc Passagiere hatten den Ausdruck des Vulkans Karrnai aus den alcutischen Inseln beobachtet. Sie glauben, daß mehrere Fischerdörfer an der Meerenge von Schelikow zerstört sind. Nach einer furchtbaren Explosion sielen beständig Felsstücke und Asche auf das Land und verdunkelten die Sonne. Obwohl der Dampfer 70 Meilen von der Eruption entfernt war, herrschte um 4 Uhr nachmittags vollständige F i n st e r n i s , in dem Aschenregen nieberging. Die Asche bedeckte in dichten Mengen das Schiffsdeck. Dre Passagiere sind infolge der erstickenden Atmosphäre erkrankt.
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kommissar den Drohbrief überbrachte, hat der Zeuge eine Haussuchung vorgenommen, wobei er Bad-Nauheimer Zeitungen fand, weiter Klebstoff, Ränder von 5 Pfennigmarken und in dem Zimmer d-r Frau Friedrich die Glückwunschkarte. Wachlmeiuer Dillenburger bemerkt weiter, daß ihm Frau Friedrich, als ihr Mann verhaftet worden war, mitgeteilt habe, so wollten den Hintcrbau zu Wohnungen umwandeln.
Verteidiger Justizrat Win decket will vom .Zeugen wissen, ob es richtig ist und ob er wisse, daß im Wald haus früher schon Möbel waren, und ob er wisse, daß vor dem Brande nur zwei Betten aus dem Ritter dorthin gekommen sind. Dillenburger erklärt, er habe dort nie Erhebungen vorgenommen, es sei thm aber mitgeteilt worden, daß vor dem Brande Möbel in das Waldhaus gekommen wären. Ter Zeuge bemerkt auf Belagen weiter, er habe erfahren, daß in der Brandnackt das Hoftor des Ritter bis 3 Uhr offen gestanden habe: er wolle die Möglichkeit nicht bestreiten, daß etwa auch ein Fremder in den Hof gelangt fei. Justiz rat Windecker weist den Zeugen darauf hin, baQ er in der am 1. März erstatteten Anzeige über den Branb geschrieben hat, die Gegenstände auf der Brandstelle feien derartig mit Wasser getränkt, daß man nicht wahrnehmen könne, ob sie zum Zwecke einer Brandstiftung etwa präpariert seien. Diese Angabe widerspreche seinen heutigen Bekundungen. Dillenburger erklärt, er habe die Anzeige unmittelbar nach dem Brand verfaßt, und erst nach einigen Tagen sei es ihm möglich gewesen, die Feststellungen zu treffen, die er heute unter Eid dargelegt hat. Der Vorsitzende stellt aus ben Akten fest, daß die Anzeige am 28. Februar, also unmittelbar nach dem Brand niedergeschrieben ist. Die Verteidigung verweist darauf, daß es sich um einen Nachtrag zur Anzeige vom 1. März handelt, der für die Behauptung des Justi.z- rats Windecker in Betracht kommt. Nach dem Aktenbefund hat Dillenburger erst in einer Eingabe vom 8. März den Spiritusgeruch zur Kenntnis der Untersuchungsbehörde gebracht.
Auf Antrag der Verteidigung werden nun die medizinischen Sachverständigen gehört, wobei der Verteidiger Windecker jedoch erklärt, daß weder er noch sein Klient sich auf Geisteskrankheit beriefen.
Medizinalrat Dr. Haber korn bemerkt, er habe den Angeklagten nicht eingehend untersucht. In der Untersuchungshaft habe er nie Anzeichen von Geistesgestörtsein gezeigt. Medizinalrat Dr. Dietz, Oberarzt von der Heib- und Pflegeanstalt Gießen, gibt ein eingehendes Gutachten ab. Er hält den Angeklagten für geistig gesund.
Der Stationsassistent Karl Martin, früher in Bad-Nau- heim, jetzt in Frankfurt a. M., ist seit langen Jahren mit dem Angeklagten bekannt: er war 1907 bei Abschluß der Feuerversicherung zugegen. Die Police wurde damals erhöht. Es kann sein, baß der Wert der einzelnen versicherten Gruppen auf feine Schätzung hin angenommen ist. Er weiß aber, daß der Agent Heß mit ihm darüber einig war, daß diese Werte nicht zu hoch gingen. Er erinnert sich, daß Friedrich nicht. so hoch versichern wollte, weil er nicht so viel Prämie zahlen wollte. Der Zeuge äußert sich weiter über die Familie Friedrich sehr günstig..
Der Zeuge B r ü ck e l aus Halle a. S. kennt die Ehefrau Friedrich, die vor ihrer Verheiratung in Halle wohnte: seine Familie war mit ihr befreundet. Die ihm oorgelegte Glückwunschkarte hat er in Halle bei einer ftirma gekauft. Der ihm weiter vorgelegte Umschlag gehört nach seiner Ansicht dazu. Es ist möglich, ja wahrscheinlich, daß er Karte und Umschlag geschickt hat. Er hat die Gepflogenheit, kleine Karten mit den dazu gehörigen Umschlägen in einem größeren Umschlag zu versenden, damit sie bei dem starken Verkehr zu Neujahr nicht verloren gehen.
Der Bureauvorsteher der Osnabrücker Papierwarenfabrtk in Berlin erklärt, daß die Glückwunschkarte in einer, Anzahl von 40 Stück für Brücke! bedruckt auf Bestellung von seiner Fabrik an eine Firma in Halle a. S. geliefert worden sei. Der Umschlag des Drohbriefes entspreche der Glückwunschkarte. Ob aber der Umschlag auch wirklich zu der Karte an Grube geliefert sei, könne er unter Eid nicht behaupten. Der Zeuge gibt zu, daß fein Haus in Bad-Nauheim und Friedberg Geschäftsverbindungen hat
Der Chemiker D r. Karl W r cd e und Fabrikant T h ü r i n g , die von der Kostprobe, die sie in Bad-Nauheim genommen, zurückgekehrt sind, bekunden, daß der Llpselwein des Angeklagten nicht übermäßig gewässert sei. Die Herstellung der Ware sei die handelsübliche. Die Geschmacksprobe heute sei im allgemeinen gut ausgefallen. Die Flüssigkeit, die nach dem Brande in seinem Holzkübel gefunden wurde, war, wie die chemische Untersuchung ergeben hat, Apfelwein, der durch Ruß und Kohlenteilchen verunreinigt und mit Wasser vermischt war. Spiritus oder sonst leicht brennbare Substanzen sind darin nicht gefunden worden.
Nach dem Plädoher des Staatsanwaltes, der den Angeklagten als des in Anklage stehenden Verbrechens für überführt erachtet, und nach den Plädoyers der beiden Verteidiger, die Freisprechung beantragen, ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.
Spät am Abend verkündete der Obmann, Rentner Sehrt- Grünberg, den Wahrspruch der Geschworenen, nach dem der Angeklagte der Brandstiftung und des begangenen Versicherungsbetruges für nicht schuldig befunden wird. Er wird daher vom Gerichtshof freigesprochen und aus der Untersuchungshaft entlassen.
Schwurgericht.
th. Gießen, 11. Juni. Verbrechen der Brandstiftung.
(Schluß.)
Eine ganze Anzahl Zeugen haben den Wunsch ausgesprochen, frühzellig vernommen zu werden, weil sie zu Haus unabkömmlich sind: der Vorsitzende bemerkt, er werde diese Wünsche tunlichst berücksichtigen.
In der Zeugenvernehmung bekundet zunächst die Ehefrau des Schutzmanns Vcllh in Bad-Nauheim, daß sie am 4. März d. I. nachmittags mit ihrem Mann, der dienstfrei war, spazieren gegangen ist. Gleich itach 3 Uhr hat sie gesehen, daß der Angeklagte am Markt nach dem Briefkasten gegangen ist, der stch am Ralhaufc befindet. Sie bat aber nicht gesehen, daß, wie sie auf besondere Frage wiederholt erklärt, er einen Brief einge- worsen hat. Ihr Mann hat mit Friedrich einige Worte gewechselt. Arn nächsten Tage hat sie von ihrem Manne die Geschichte mit dem Drohbriefe erzählt bekommen, und da sei ihr der (Gedanke gekommen, daß Friedrich diesen Brief 'selbst an sich gerichtet haben könne. Der Ehemann bestätigt die Bekundung seiner Frau.
Die D i e u st m a g d Dingel, die bei dem schon erwähnten Nachbar Fleischhauer bedienstet ist, erzählt, daß sie drei Nächte vor dem Brande im Ritter stets von Feuer geträumt habe; in der dritten Nacht brannte es wirklich. Sie set an dem Morgen kurz vor y26 Uhr aufgestanden: als sie in d Küche den Herd anzünden wollte, habe Friedrich am Fenster geklopft und ihr gesagt, sie möge so gut sein und ihre Herrschaft wecken: es brenne. Sie sah den Feuerschein, hat aber nicht gehört, daß der Angeklagte Feuerlärm gemacht hat. Auf die Frage, ob die Worte des Angeklagten wörtlich so gelautet hüben, erklärt dte Zeugin, sie wisle es nicht, sie sei eine beschränkte Person.
Der Schweizer B a r b m a n n , der bei Fleischhauer in Dienst ist, war um >/,6 Uhr, als der Braud ausgebrochen war, schon aufgestanden. Tas Mädchen hatte ihm zugerufen, bei Friedrich brennte es. Er war etwa 10 Minuten darauf bei Friedrich im Hof und sah eine Helligkeit int Hinterhaus. Er sah Friedrich aus dem Vorderhaus kommen, der sich seinen Metzgerkittel noch zuknöpsle, während dessen Neffe von hintenher kam Friedrich sagte • wir wollen den Schlauch an den Kranen anlegen. Ter Zeuge hat sich nicht weiter um das Feuer gekümmert, well er die Kühe melken mußte.
Darauf wird der Hauptbelastungszeuge, Polizeiwacht- meister Dillenburger -Bad-Nauheim, vernommen. Er erklärt, er habe ine Untersuchung wegen des Brandes zu führen gehabt. Er war am Morgen des Brandes an der Brandstelle, wo er den Angeklagten auf deut Hofe traf. Dieser war sehr ruhig und gelassen und zeigte nickst die geringste Spur einer Erregung. Er begab sich, als die Feuerwehr den Brand gelöscht hatte, in das Gebäude und sand oben auf dem Speicher eine Menge leicht brennbarer Stosse wie Holzwolle, eine alte Matratze, altes Papier. Alles stand unordentlich umher. Es war noch dunkel in den Räumen. Die Feuerwehr verlangte Lickst, Friedrich trat abeif keine Anstalt, eine Laterne herbeiziischafsen. Ob die leicht brennbaren Stoffe auf dem Speicher absichtlich so gruppiert wäre«, kann der Zeuge nickst sagen. Der Angeklagte bemerkt, daß er die Holzwolle auf dem Speicher zur Isolierung der Fenster und Türen seines Apfelweinkellers brauchen wollte und vorläufig auf dem Speicher hatte niederlegen lassen.
Wachtmeister Dillenburger schildert darnach, wie er den dritten Brandherd im Keller gesunden: es hat dort zwischen den vollen Fässern gebrannt und er hatte den Eindruck, als ob eine Flüssigkeit dabei benutzt sei, um den Brand anzukegen. Er sand unterhalb der Fässer einen Rest eines Zigarrenkistchens, das nach Spiritus roch. Ter Zeuge konnte sich des Verdachts nicht erwehren, daß es sich bei dem Feuer um Brandstiftung hvndelte und er hat alle Beweisstücke erhoben und der Staatsanwaltschaft zugestellt. Da es sich um drei vollständig voneinander getrennte Brandstellen handelt, war es für ihn ganz zweifellos, daß Brandstiftung vorliege. Der Zeuge erklärt auf eine Bemerkung des Vorsitzenden, er halte es für ausgeschlossen, daß ein Fremder von der Straße herkommend das Hinterhaus anzustecken versucht 'jabc. Am Tage des Brandes und auch nachher war ihm das Wesen des Friedrich verdächtig vorgekommen, die gleiche Empfindung hatten die Feuerwehrleute Ms Friedrich dem Polizei-
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(Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt.»
„(Erbe". Ter Nacherbe kann jederzeit vom Borerben verlangen, daß der Vorerbe ein Verzeichnis der zur Erbschaft gcbongen Gegenstände auf stellt und ihm mitteilt. Er kann weiter verlangen, datz er bei der Aufnahme dieses Verzeichnisses zugezogen wird. Tas Verzeichnis ist zu datieren, vom Vorerben zu unterzeichnen und auf Verlangen des Nacherben öffentlich beglaubigen zu lassen. Vorerbe und Nacherbe haben in gleicher^ Weise das Recht, den Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen auf ihre Kosten durch Sachverständige feststellen zu lassen. Tiesc Rechte des Nach- erben find unbeschränkbar und können selbst vorn Erblasser nicht ausgeschlossen werden. — Außerdem stehen dem Nacherben noch eine ganze Reihe weiterer Rechte gegen den Vorerben zu, btt aufzuführen hier zu weit führen würde. Von diesen Beschränkungen kann aber der Erblasser den Vorerben letztwillig befreien. Tiefe Befreiung ist vorzunehmen, wenn der Nacherbe auf das eingesetzt ist, was beim Eintritt der Nacherbfolge übrig ist, ober wenn der Vorerbe zur freien Verfügung über die Erbschaft befugt ist, die Herausgabepflicht des Vorerben beschränkt 'ich auf du vorhandenen Nachlaßgegenstände. Aufwendungen für diese Gegen, stände, die er gemacht hat, können nicht ersetzt verlangt werden. Dagegen kann der Nacherbe Schadenersatz verlangen, roenn, der Vorerbe schenkweise oder unentgeltlich einen Nachlaßgegenftand veräußert oder die Erbschaft vermindert, in der Absicht, den Nacherben zu benachteiligen. Unter Umständen kann der Nach» erbe Sicherstellung verlangen. — Wir empfehlen Ihnen, sich eine Abschrift des Testaments zu verschaffen, die Ihnen gegen Ersatz der Gebühren erteilt werden muß Desgleichen können Sie noch aus den Nachlaßakten des Amtsgerichts den ungefähren Wert der Erbschaft erfahren. Ter Wert der Erbschaft wird meistens mit Rücksicht auf die Stempelgebühren möglichst gering angegeben. Dieser angegebene Wert entspricht also meistens, dem Mindest« betrag der Erbschaft.
cat Wagen nach dem Festplatze gebracht. Am Festplatze an» gekommen, ließ zunächst der Ge,angverein „Germama" ein Lied erschallen, bann hieß der Präsident des Kriegervereins die Erschienenen willkommen. Herr Kreisrat Dr. Heinrichs von Alsfeld überreichte die vom deutschen Kaiser gestiftete Fahnenschleife Er brachte ein Hoch auf den Kaiser aus. Nach einer längeren Ansprache ides Pfarrers Eichenauer über die Bedeutung der Kriegervereine führten noch drei Damen einen Festprolog auf.
Kreis Friedberg.
L. Friedberg, 11. Juni. Heute morgen um 4 Uhr traten die Zöglinge der T a u b st u m m e n a n st a l t ihren diesjährigen Sommerausflug an. Unter Aufsicht des Direktors und einiger Lehrer fuhren sie nach Homburg und Wiesbaden und gingen auf den Ncroberg Hierauf sahen sie den Rhein und abends um 11 llbr kamen sie wieder in Friedberg an. Alle Kosten trägt die Anstaltskasse.
Hessen-Nassau.
hk. F r an k f u r t a. M., 10. Juni. Der Generaldirektor der Farbwerke vorm. Meister, Lucius u. Brüning zu Höchst a. M., Dr. Gustav von Brüning, ist zum ordentlichen Ehrenmitgliede des Kgl. Instituts für experimentelle Therapie zu Frankfurt a. M. ernannt worden.
X Hanau, 10. Juni. Nachdem das Gymnasialgebäude niedergebrannt ist und die Frage, ob ein Wiederaufbau an der gleichen ober ein Neubau an anberer Stelle erfolgen soll, noch nicht entschieden, auch bie Bauzeit länger anbauern wirb, hat der Fiskus Teile bes ber Stadt gehörenden alten Landgerichtsgebäudes für jährlich 5000 Mk. auf die Dauer von fünf Jahren zur Unterbringung des Gymnasiums gemietet.
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Höchste Temperatur am 10. dis 11. Juni — + 21,5 * C.
Niedrigste „ , 10. , 11. „ -+113*0.
Niederschlag: 0,0 mm.
Lrrstschissahrt.
Baden-Oos, 11. Juni. Tas Luftschiff ./Schwaben" ist heute früh um 6,50 Uhr nach Frankfurt a. M. abgefahren und kurz vor 10 Uhr in Frankfurt angelangt und glücklich gelcnbet.
Paris, 11. Juni. Ter Militärflieger Jnfaiuerieleutnam Etienne stürzte geitern bei einem Flug von St. Evr nach Gunancourt aus etwa dreißig Metern Höhe ob und zog fich lebensgefährliche Verletzungen zu. Auf dem Flug- felde B u c bei Versailles überschlug fich bet der Landung das Flugzeug bes Fliegers Artillerieleutnants Happ6. Der Flieger blieb unverletzt.
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