ergeben sollte. Der Bericht betont, daß ohne die Einnahmen dieser Vorlage wohl schwerlich die Mittel für bie Beam ten - besoldungsreform aufgebracht werden können: andererseits müssen die Bewohner der Städte, die eine höhere Schule besitzen, gegenüber den Vorteilen, die sich ihren hindern durch den Besuch solcher Anstalten bieten, auch ein entsprechendes Cpfer zu bringen bereit sein. B^üglich 'der Vorlage, die die Grundgehalte für jebe Lehrerstelle um 100 Mk. erhöhen wkll, hätten die Gemeinden Einwendungen erhoben, die sich aber nach den im Finanzausschuß Zweiter .Stammer vorgebrachten Anregungen über die Staffeluna dieser Beträge wohl nicht mehr halten ließen Wenn man nie Gemeinden mit über 150 Proz. Steuer- zuschlag von dieser Belastung freiließe und die (Gemeinden mit 100 bis 150 Proz. Steuerzuschlag mit der Hälfte der in Aussicht genommenen Beträge heranzöye, so würde sich der Gemeindesteuerausschlag in den übrigen Gemeinden höchstens um etwa 1—2 Proz. erhöhen, was dem Ausschuß durchaus annehmbar erscheine, da die schwächeren Schultern geschont werden. Die Gemeinden hätten doch seinerzeit auch die ihnen von der Lberrechnungskammer auferlegten Gebühren für die Rechnungsrevision ohne Beanstandung aus sich genommen. Nicht stichhaltig sei die Erklärung der Lehrer gegen diese Belastung, daß ihre Stellung darunter leiden würde; denn eine Steuererhöhung, die die Regierung zur Erhöhung der Beamtenbesoldung vorsieht, hätte jeden Steuerzahler getroffen und es hätte sich sonach jeder Steuerzahler den Beamten gegenüber auf diesen Standpunkt stellen können, daß er seinerseits mit der Steuererhöhung mit zum Gehalt des Beamten beitragen müsse. Die Regierung habe sich zu einer organischen Reform im Herbst bereit erklärt, wolle jedoch an den Grundprinzipien unter Verbesserung der Bezüge der Staatsbeamten an Wohnungsgelo und Gehalt festhalten. Der Ausschuß behalte sich eine Stellungnahme darüber vor, bis die Vorlage endgültig geregelt werden soll. Wenn die Zwette Kammer eine vorläufige Gehaltsaufbesserung für 1912 beschloß, so erkenne der Ausschuß die Notlage der Beamten an, wie dies auch schon in der Beantwortung der Thronrede betont wurde. „Bei dieser Gelegenheit muß aber das bestimmteste Verlangen an die Großh. Regierung ausgesprochen werden, daß alsbald die organische Aende- ruug des Tarifs zur Befoldungsordnung im Rahmen der finanzieller! Verhältnisse des Landes in Angriff genommen werden muß. Die Erhöhung der Bezüge lediglich durch Aufsetzen des prozentualen Betrages auf den Gehalt als Gehaltsteil kann nicht als eine Regelung der Besolbungs- Ordnung angesehen werden, die für Jahre hinaus Geltung haben soll, da in einem Tarif auch nur abgerundete Zahlen als Gehaltsttasfen angenommen werden dürfen. Zudem find in den letzten Jahren Unstimmigkeiten in der Befoldungsordnung zutage getreten, die bei dieser Gelegenheit mit erledigt werden müssen. Würde den Vorschlägen der Zweiten Hammer insgesamt zugestimmt werden, so würde ein Bedarf von 2 805 230 Mk. notwendig, worauf die in der Regierungsvorlage nachgewiesenen £06 470 Mk. anzurechnen wären, fo daß ein Betrag von 1998 760 Mk. dem Resten fonds zu entnehmen wäre. Der Ausschuß glaubt in diesem Augenblick vor der endgültigen Erledigung der Besoldungs- reform Bewilligungen in dieser Höhe dem Plenum nicht empfehlen zu können, da zunächst noch nicht abzusehen ist, welchen finanziellen Effekt die organische Aenderung hat; man dürfe sich deshalb vor Erledigung dieser Vorlage nicht durch die Bewilligung solcher Zulagen binden. Der Ausschuß glaubt sich deshalb zu seinem Bedauern für 1912 in bescheidenen Grenzen halten zu müssen und beantragt, nur eine Zulage von 90 Pr o z. der von der Regierung vorgeschlagenen Erhöhungen für die Beamten zu bewilligen, dagegen den Lehrern die in der Regierungsvorlage angesetzten 11 Proz. Gehaltserhöhung zu gewähren. In dem von der Regierung vorgesehenen Bedarfshlan inar eine Ausgabe von 2 340 230 Mk. vorgesehen. Eine lOprozentige Kürzung an Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß der Beamten würde 157 963 Mk. aus machen, so daß ein Bedarf von 2 182 267 Mk. verbliebe. Da aber weiter auch noch der den Gemeinden angefonnenc Betrag von 277 000 Mt. aujw bringen ist, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2459267 Mk., mithin eine Differenz von 119 037 Mk. gegenüber den vor- gelegten Deckungsmitteln, und dieser Betrag soll durch Erhöhung des Betrags von 460 220 Mk. „ans Eisenbahn- üb erschössen und Etatsüberschüssen überhaupt" aufgebracht n>erben. Weiter hält der Ausschuß die Regelung der Pension s b c 5 ü g e während des Provisoriums nach den Beschlüssen Zweiter Hammer für bedenklich. Denn es wird wohl nicht angängig sein, einem Pensionär eine niedrigere Pension zu gewähren, als er sie nach den jetzigen Bestimmungen zu beanspruchen hat. Es dürste richtig sein, eine Bestimmung dahin zu treffen, daß demnächst nach Erledigung der Besoldungsreform der Pensionär die Bezüge der Pension erhält, die ihm zukommen würden, wenn zur Zeit seiner Pensionierung das Gesetz in Geltung gewesen wäre. Die Differenz 'Mischen der späteren Pension und der nach den zurzeit geltenden Gesetzen zu zahlenden Pension wäre b em na d) ft nachzuzahlen. Bezüglich der Volksschullehrer sieht die Regierung entsprechend den Bezügen der gleichen Gruppe der Staatsbeamten mit 2000 bis 3000 Mk. eine Erhöhung von 11 Proz. vor. Hierzu sagt der Bericht: Da die Vollsschullehrer narb der bisherigen Gesetzgebung bereits freie Wohnung haben, fo war eine Berücksichtigung in dem Gesetz über den Wohnungsgelbzuschuß nicht erforberlich. Gegen diese Regelung haben fick) die Vorstände der Lehrervereine gerichtet und darauf hingewiesen, daß die gleid)cn Beamtengruppen dadurch, daß sie in ihren Bezügen durch da>.' Wohnungsgeld Um 4 Proz. verbessert werden, vedeutend besser' gestellt würben als sie: außerbem werde der Unter» schieb in tum Bezügen der Lehrer unb der mittleren Beamten burd) diese Regelung noch vergrößert. Sie stellten daher die Forderung, sie mit 15 Proz. zu verbessern, da sie dann erst in gleicher Weise, wie die mittleren Beamten, bedacht würden. Tie Zweite Kammer hat diesen Wünschen Rechnung getragen und 15 Proz. Erhöhung beschlossen, wodurch ein Mehrbedarf von 18.8000 Mk entstand, zu dem durch Ablehnung der Beitragsleisttmg der Gemeinden weitere 277 000 Mk. kommen. Der Ausschuß kann eine solche Besserstellung der Volksschullehrer in keiner Weise als berechtigt anerkennen. Hal>en sie bisher jahrelang den Vorteil einer freien Dienstwohnung gehabt, die für 400 Mt. bei der Pension ungerechnet nmrbe, so können sie, da sie mit den mittleren Beamten gleicher Kategorie gleich zu behandeln sind, nur eine Erhöhung um 11 Proz. ihrer Bezüge bean* sprachen. Hierzu kommt noch, daß bei Wegfall des erhöhten Zuschusses der Gemeinden eine weitere Summe von 27, 000 Mark durch die Staatskasse aufzubringen ist, was zurzeit für das Land unmöglich ist. Der Beschluß Zweiter Kammer auf Bewilligung von 15 Prozent erscheint auch aus dem Grunde nicht annehmbar, „weil bei dieser Erhöhung der Volksschullehrer in einen Höchstgehalt Von 3450 Mk. käme und damit die höchsten Bezüge /im
ganzen Reich erlangte. Da unsere Mittel verbieten, die mittleren Beamten unb ganz besonders zu unserm Bedauern die höheren Beamten, den Bezügen des Reiches _ unb Preußens zu nähern, verbietet es die LLücksicht auf die übrige Beamtenschaft, bei den Lehrern eine Ausnahme zu machen und sie über die Sätze von Preußen hinausgehen zu lassen. Wenn es bei den Lehrern auch nur ein geringer Bettag ist, mit dem sie über die höchsten preußischen Sätze kämen, so muß aus prinzipiellen Gründen dieser Regelung widersprochen werden." Der Ausschuß tritt weiter auch nicht dem Wunsch der Lehrer bei, die bisher bei der Pen- lionierung mit 400 Mk. angerechnete Dienstwohnung mit “00 Mk. anzunehmen, dagegen ftimmt^er dem Art. 4 des Gesetzes zu, wonach die Vergütung ber Schulderwaller vor bestandener Schlußprüfung von 1009 Mk. auf 1100 Mk. erhöht wird. Im übrigen stimmt der Ausschuß den von der Regierung vorgeschlagenen weiteren Ersparnissen in der Staatsverwaltung (Herabsetzung der Tagegelder um etwa 15 Proz. usw.^ zu und gibt nock) nähere Wünsche darüber bekannt.
2lus Hessen.
Aus Beamten kreisen wird uns geschrieben: Die Ausführungen des Abg. Wolf- Stadecken in den Kammerverhandlungen vom 4. l. M. «Nr. 156 d. Bl.) geben Anlaß zu folgender tatsächlichen Richtigstellung. Herr Wolf hat n. a. erklärt: „Wenn ein Gerichtsschreiber mit Volks- schulbildung 4900 Mk. bekommen soll ufiv., wo bleibt da der Grundsatz von der gleichen Vorbildung uff. . . ." Diese Ansicht des .Herrn Abgeordneten, daß der Gerichts- schreiber Volksschulbildung besitze, kann m. E. nur auf mangelnder Information beruhen. Durch Verordnung vom Jahre 18 9 9 wird von den Gerichtsschreiberaspiranten die Reife für die Cberfehinba einer höheren Schule und seit 1906 (wenn ich nicht irre} Reife für Unterprima verlangt. Die Feststellung dieser Tatsache inacht es überflüssig, über die Tätig leit des Gerichtsschreibers weiter ein Wort zu verlieren. Die hessischen Gerichtsfchreiber haben den gleichen Rang und die gleick)e Vorbildung, wie die Gerichtsschreiber (Sekretäre) der anderen Bundesstaaten, in deren Reihen — was nebenbei bemerkt sei — eine ganze Anzahl Reserve- und Landwehroffiziere sich befindet.
Dcutfcbcs NeLch.
Tie neue Kaiserliche Kabinettsorder über das Duell im Heere wird voraussichtlich nach Schluß der Kaisermanöver veröffentlicht werden. Nach der Verordnung dürfen Duelle künftig grundsätzlich erst nach Abschluß eines förmlichen ehrengerichtlichen Verfahrens ausgelragen werden.
In Posen geht das Gerücht, daß die e r ft e Enteignung bevor st ehe und zwar soll dafür das etwa 4000 Morgen große Rittergut Glembokin nahe der russischen Grenze, das unlängst von Herrn Jezewski an Herrn von Tmardowski verkauft wurde, in Aussicht genommen sein.
Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, ist der Elsässi- s d) e n Maschinenbau -Gesellschaft bereits vor einigen Tagen ihre gewohnte Jahresbestellung, wie man hört 31 Lvkvmo- tivcn, von der preußischen E i s e n b a h n v e r wa l t u n g zugestellt worden, so daß die Grafenstadener Affäre nunmehr als volluäiwig beigeleU berrawtet weröen fnnn.
—nuilanö””
Budapest, 6. Juli. Der Abgeordnete Kovaes, der seinerzeit das Attentat auf den Kammerpräsidenten Grafen Tisza verübte, wurde aus dem Privatsanatorium in das Lazarett des Untersuchungsgefängnisses übcrgcfüfyrt. Er ist vollkommen genesen bis auf eine kleine Wunde über dem rechten Auge, in der noch der Splitter einer Kugel steckt, die er gegen sich selber abfeuerte. Der Kugelsplitter dürfte durch eine Operation entfernt werden können.
Haag, 7. Juli. Die Regierung beharrt auf ihrem den Kammern vorgelegten Entwurf, nach dem im Jahre 1913 in Vlissingen ein stark gepanzertes Linienschiff mit schwerer Geschützausrüstung erbaut werden soll, um die Neutralität auf der westlichen Schelde aufrechtzuerhalten und einer an der Küste operierenden Flotte die Benutzung des Hafens und der Reede von Vlissingen untersagen zu können. Die Regierung hält die Betonbatterien und die anderen Verteidigungswerte für keineswegs ausreichend. Die Kosten werden auf 5 360000 Gulden beziffert.
Madrid, 7. Juli. Aus Tuy wird gemeldet: 150 portugiesische Royalisten gingen in der letzten Nacht über den Minho und griffen Valenca an, wurden aber mit einem Verlust von drei Toten und mehreren Verwundeten zurückgewiesen. 80, die auf der internationalen Brücke über den Minho zurückgehen wollten, mußten sich den spanischen Behörden ergeben, andere, die den Fluß durchschwimmen wollten, hatten dasselbe Schicksal. Der Rest der Bande zerstreute sich.
NewPork, 7. Juli. Der demokratische Präsidentschaftskandidat Wilson veröffentlickst eine Erklärung, in der er die Grundsätze bekannt gibt, nach denen er den Wlahlkamps zu führen gedenkt. Wilson folgt Roosevelt darin, indem er die hohen K o st e n der Lebensführung für die brennendste Tagesfrage ansieht und sie dem herrschenden Tarif zuschreibt.
Sicherung der vausorderungen — Verfügung der Gewerbebetriebs.
Bon einem hessischen Bauhandwerker wird uns geschrieben:
Das Reichsgesetz über die Sicherung der Bauforderungen ist am 1. Juni 1909 in Kraft getreten, jedoch nur mit dem ersten Teil.
Der zweite Teil, der gewissermaßen die Rute zum ersten Teil darstellen sollte, kam nicht zur Einführung. An Bestrebungen aus Handwerks- und Gewerbekreisen hat es seither nicht gefehlt, die verlangten, daß auch der zwette Teil zur Einführung gelangen piöge. Die Einführung des zweiten Teils ist jedoch von keiner Bundesregierung befürwortet worden, und nach meiner Ansicht auch mit vollem Recht. Dieser Abschnitt sollte nur dort in Kraft gesetzt werden, wo ein erheblicher Bauschwindel Platz gegriffen hat, dem auf andere Weife nicht wirksam entgegengetreten werden kann. Durch die in diesem Teil actroffenen Maßnahmen wird das Bauen nicht unwesentlich verteuert, verzögert und erschwert, daß es dem kleinen Gewerbetreibenden nicht mehr möglich wird, überhaupt Auf- ttäge zu bekommen und die Herstellung von Bauten mehr in großkapitalistische Unternehmen übergeht.
Auch durch § 35 Abs. 5 der Gewerbeordnung, Fassung vom 7. Januar 1907, und bei Beachtung des ersten Abschnitts des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderung, kann der Bauschwindel jetzt schon auf das wirksamste bekämpft roerben., Hierzu braudjen wir in Hessen die weitgehendste Unterstützung der behördlichen Organe, besonders der Verwaltungsbehörden, bei Versagung des Gewerbebetriebes.
Nach einem Erlaß des Badischen Ministeriums vom 23. März 1907 können die Tatsachen, welche die Unter» saguny des Gewerbebetriebes als Bauunternehmer und Bauleiter, sowie der Betrieb einzelner Ztveige des Baugewerbes, welche Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bedingen, sowohl auf dem Gebiet der beruflichen Sachkunde, als auf dem Gebiete der moralischen und wirt- schafttichen Sachkunde liegen.
Als unzuverlässig im Sinne des § 36 Abs. 1 der Ge» roerbcorbnung wird auch ein Baugewerbetreibender an« zusehen sein, der vorsätzlich wiederholt fahrlässig der Be« ftimmung des § 1 des Gesetzes über die Sicherung der Bau« forberungen hinsichtlich ber Verwenbung des BaugelbeS 1 anbett, oder den in §§ 2 und 3 ausgesprochenen Ber- pflichtungen zur Fichrung des Baubuches nicht in der vorgeschriebenen Weise nachkommt.
Besteht begründeter Verdacht, daß ein Baugewerbe- treibenber bas Baugeld unbefugt verwendet ober das Bau« buck) nicht ober nicht recht führt, so kann das Verfahrest wegen Untersagung des Gewerbebetriebes gegen ihn em- geleitet werden, in dem Verfahren die Vorlage des Bau« duches verlangt und auf Grund der §8 1 und 12 der Vor« fahrungsordnung in Verbindung mit § 31 der Pol. Str. G. B. erzwungen werben. Mit biefem Erlaß wird eine wirksame Handhabung für den ersten Abschnitt des Gesetzes gegeben.
Wenn jedoch die Führung des Baubuches und die Kontrolle über die Verwendung der Baugelder eine wirksame sein soll, so muß eine weitere Bestimmung gefordert werden, daß irgend einer zuständigen amtlichen Stelle die Kontrolle über die Baubücher übertragen wird und daß die Nicht- ober nicht richtige Führung unter erhebliche Geldstrafen gestellt wirb.
Staatsminifter a. v. hobrecht f.
Der frühere Oberbürgermeister von Berlin und spätere Finanzminister, Ehrenbürger von Berlin, ArturHobrecht, ist im Alter von 88 Jahren g e stör b e n.
Hobrecht war am 14. August 1824 zu Kobierczin in Westpreußen geboren Er flubiecte in Königsberg, Leipzig und Halle bieJRechte uni) trat 1844 als Rcierendar in Naurnlurg a. S. in den Staatsdienst Im Jahre 1863 wurde Hobrecht, damals Hilfsarbeiter im Ministerium des Innern, zum Oberbürgermeister von Breslau gewählt. Neun Jahre später wurde er Stadtoberhauvt von Berlin. Ebenso wie vorder Breslau, vertrat er jetzt auch die Hauptstadt im preußischen Herrenhause. Nach dem Rücktritt des Finanzmmisters (samphausrn trat Hobrecht am 26. März 1876 in dessen Stelle, (d)icb jedoch wegen Tisserenzen mit dem Fürsten Bismarck bereits im Juli 1879 mit dem Charakter eines Wirklichen Geher .en Rats wieder alls dem Ministerium. Im Herbst 1879 mürbe Hobrecht von dem Wahlkreis Preußisch-Ltargardt in das Abgeordnetenhaus und 1881 für Marienwerder in den Reichstag gewählt, wo er zu t,en Führern der nationalliberalen Partei gehörte. 1893 wurde er „icht wiedergewcihlt. Er veröffentlichte, n. b. ,Frkf. Ztg/, den gtoman , Fritz Kannacher".______________________________________
Ans IHaroffo,
Paris, 6. Juli. Offiziös verlautet, der heutige Ministerrat werde die Frage der Entsendung neuer Serftärfungen nach Marokko prüfen.
Fez, 7. Juli. Ein Brief des Generals Gouraud teilt mit, daß er über den Nogi einen vollständigen Sieg davongetragen habe. Der Feind habe zahlreiche Tote auf dem Schlachtfelde gelassen.
General Lyautey äußerte einem Berichterstatter gegenüber, die Lage in S ü d m a r o k k o verursache ihm wachsende Besorgnis. Der neue Prätendent Hiba mache daselbst täglich Fortschritte. Es wäre wünschenswert, baß sich dort kein Europäer mehr aufhielte, damit er sich um ihre Sicher- heit nicht zu kümmern brauche. Er werde einige Bataillone in Mascheria-beu-Abbu aufstellen, welche erforderlichenfalls in vier Tagen nach Marakesch niarschieren könnten. General Lyautey erwähnte sodann die Schwierigkeiten der Pacisi- cierung und sagte: Wenn man nickst auf gewiße internationale Erwägungen Rücksicht nehmen müßte, bann wäre Frankreich felbstverständlich in der Lage, bie zur sofortigen Besetzung Marokkos notwendigen Kraftan. strengungen zu unternehmen. Zu diesem Zweck mußte man 25—30000 Mann mehr hicrherschtcken, also etwa ein Armeekorps. Aber im gegenwärtigen Augenblick eine solche Streitkraft dem Mutterlanbe zu entziehen, wäre recht ge« fährlich, unb berjenige, welcher sich dazu entschlöße, würde eine schwere Verantwortung auf sich laden. Ich werde trachten, mit wenig Truppen viel auszurichten.____________
hessische evanq. can-essynode.
: rm. Darmstadt, 7. Juli.
Die heutige Verhandlung der Hessischen L a n b c s s Y - n o b c begann mit ber Beratung ber Vorlage des Oberkonsisw- riums wegen der Herausgabe eines Hessischen Kirchenbuches, bie auf Anregung des Prof. Dr. Paul Trews in^Halle, früher in Gießen, zu Stubicn-wecken aus Ueberschüssen der Rcch- nungsperiode 1910-11 erfolgen soll. Ter Betrag von 1000 Mk. wird bewilligt. Der nächste Antrag betrifft den Antrag des Spnodalen Riarse, die Herausgabe eines Gesangbuches vorzubereiten, das durch besseres Papier, fdiöncrcn Truck und Bildschmuck den gesteigerten Ansprüchen unserer Zeit genügt. Nach kurzer Aussprache wird der Anttag, des Ausschusses angenommen, einen Sonderausschuß mit der Prüfung unb Entscheidung hierüber zu beauftragen. Es folgt die Beratung der Vorlage, bett, die Eiuführungdes Einzelkelches in ber Paulusge- meinbe z u Bessungen. Tie bisherigen Abendmahlfciern bleiben davon unberührt und ber Einzelkelch soll fakultativ bei zwei weiter eingefügten Abendmahlfeiern eingeführt werden. Auch Friedberg will die Einzelkelche einführen. Nach Bericht des Ausschusses werden beide Anträge angenommen. Der Antrag der Kirchenbehürde in Langen, eine zweite evang. Pfarrstellc zu errichten, wird angenommen. Auch die in Folge der Erbauung einer eignen Kirche in Würzburg notwendig gewordene Ablösung der Gemeinde Michelstadt und Errickpung einer selbständigen Filim- aemeinde Würzberg findet ohne Aussprache Annahme, lieber btc Vorlage, bett, die (ttrichtung einer Pfarrei an den Kranken- anstalten in Gießen bat ber 3. Ausschuß einen eingehenden zustimmenden Bericht erstattet. Oberkonfistorialpräsibent Nebel sührt dazu aus, baß biese Frage i'dwn fett Jahrzehnten ber Er- iebigunfl harre, ba bie Gemeinbepfarrer die Seelsorge durch die wachsende Ausdehnung ber Klintten nicht mehr erledigen können. Oberkonsistorialrat D. Petersen gibt bann eine ausführliche Begründung und erklärt, daß man lange große Sorge über die richtige Ausübung dieser schwierigen Seelsorge habe, denn es seien fünf verschiedene Kranken- und Heilanstalten mit etwa 8000 Personen zu versehen. Im Nanren des Ausschusses empsiehtt Synodale Hermann die Annahme der Vorlage. Synodale Dr. Dittmann führt aus, daß cs im Interesse der Kranken, tu denen alle möglichen Berufsstände durch Unglücksfälle gezählt werden kötmen, notwendig fei, eine Stelle zu fd>aifen. Sv nodale Widmann- Darmstadt ist sehr erfreut, daß durch die Regierung den bestehenden Zuständen ein Ende gemacht wird. An der ivritcren Besprechung beteiligen sich die Synodalen Dr. Dittmann, Jacob, Schlosser, Präsident Nebel u. a. Darauf wird der Antrag angenommen. Tie Vorlage des Oberkonsistoriums, bett, tie Aufteilung der Pfarrei Ober-Ofleiden, öeratt, daß eine zwette Pfarrei Deckenbach entsteht, wird genehmigt. Ebenso werden im Sinne der Lirchenbehördc erledigt: Die Soria gen, betr. die Trennung der Gemeinde .verchenrode von dem Uirchspiel Reunkttchen und deren Zuteilung zu dem Kttchspiel Ernstbosen und die Bildung eines selbständigen im Filialverhältnis zu Burggräfemvde stehenden Kird^engemeinde Ilbenstadt. Es folgt der Antrag deS Synodalen Merse, die Epiphaniakollekw nickst mehr der Baseler Missionsgesellschaft, sondern den stirchw-


