Ausgabe 
6.7.1912 Drittes Blatt
 
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als 35 Sorten).

ukw. (Mehr

auch von dem bayerischen Staatsminister zugegeben, daß einmal der geringer Mehrheit gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Zunahme der Stuatsschulden unbedingt Einhalt geboten locrden des Bauernbundes angenommen wird, werden alle anderen Artikel

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des Gesekes einstimmig angenommen.

Die folgenden Punkte der Tagesordnung werden ohne Debatte erledigt: Regierungsvorlage, Verkauf eines Geländestreifcns des

stimmen.

Es wird dann zur .Abstimmung geschritten.

Mit Ausnahme des Ausschußantrages, der die Herabsetzung des Tilgungssatzes von 1 auf Vs0/» fordert, und der nur mit

müsse und daß ein bestimmter Schuldent igungsplan vorgesehen werden soll; und es führt Herr v. Breuning aus, nur bei Sicherstellung der genügenden Amortisation

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Zum Schlüsse sei aber nochmals nachdrücklich auf die Not­wendigkeit gesetzlicher Schuldentilgung hingewiesen, deren endliche Ordnung nunmehr auch bei uns in Hessen erfolgen wird, lins sind alle Staaten unseres Reiches vorangegangen. Nur Bayern ist verhältnismäßig zögernd gewesen. Ich darf hier auf die Vcrchcnrdl ungen der bayerischen Reichst agskam- m c r verweisen, in welcher hervorragende Sachverständige wie Prof, v. Schanz, .Herr v. Fink und der frühere bayerische Minister­präsident Graf'von Crailsheim auf den unerfreulichen .Ein­druck der bayerischen Staatsschulden Angewiesen hat. Dort wurde

dürfe in Zukunft an die Aufnahme neuer Schulden herang^angen werden. Was in der Vergangenheit nicht streng genug beachtet worden sei, müsse jetzt nachgeholt werden. Es mutzten viel höhere Sätze als bisher zur Schuldentilgung aufgenommen werden, vor­bildlich in der Schuldemilgungsfrage und schuldenaufnayme könnie für uns eigentlich Baden fern, welches keinerlei sHUden für andere Zwecke als für Eisenbahnen hat, welches ferne Schuld eithcr mir einem Prozentsatz von 2,493 Prozent getilgt Hot und damit ganz erheblich Abschreibungen vornehmen konnte^ Wir in Hessen haben allerdings eine ^Mtttutton, fru Deren Weiterentwicklung wir uns der Schuldenaufnahme Nicht ent­ziehen können, das sind die Eifenbahnen. Aber wir haben dock in dem letzten Jahrzehnt in einer ganz,außerordentlichen Weise insbesondere durch Bauten, aber auch für anbete yroeat unser Schuldkonto belastet. Betrug die Uaatliche schult» firr andere als Eisenbahnzwecke 1899 aus 1900 nur 17 Millionen Mark, so ist dieselbe im Etat 1911 auf über 70 Millionen Mark erngewachfen. Es muß direkt als ein Fehler bezeichnet werden, .daß bezüglich dieser Schuld nicht schon bei ihrer Aufnahme em bestimmter Tilgungsplan, der nicht gesetzlich zu fern brauchte, vorgefeyen war, ein Fehler, der ja nicht allein die Regierung trifft, aber der Fehler sollte doch für künftig auszunehmende schulden eine Wariiung sein und er wird nicht mehr entstehen können, wenn in einem Gesetz der Titgungsmaßstab ein für allemal festgelegt ist. Darin erblicken mir den großen Vorteil des ^ilgungsgefetze-. Gesetzliche Verpflichtung, Schulden, die auf­genommen werden, auch abzutragen, damit ab c r auch das stete Voraugentreteii derTats ach e , da tz mit erheblich größeren M i t t e l n a l s f e i t h e r die Regulierung der Schulden ftatt finden k a nn . ~tr haben die Mißwirtschaft in dem Reiche geiehen und damals ift insbesondere auch bei der rapid gesunkenen Eisenbahnernnahrnc des Jahres 1908 in Hessen das finanzpolitische Gewmen nach Schuldentilgung erwacht. In einem Rahmen, der wahrlich Nicht allzu drückend empfunden werden kann, wird hier von dem Finanz­ausschüsse die Schuldentilgung vorgeschlagen, sic mag eine nicht sehr populäre Maßregel sein, weil sie doch den anderen staatlichen Ausgaben Mittel entzieht. Allein das kann nicht aus- schlaggebend dafür sein, daß der v e r a n t w o r t l i ch e P o l i t i t e r sich von solchen Problemen abwendet, die die Bevölkerung nicht sehr begeistern, er hat die Verpflichtung,, die finanzielle Unterlage der staatlichen Dinge sicher zu st eilen, damit dort auf fest gegründeten Unterlagen die staatliche Entwickelung ihren Fortgang nehmen f ^Abg. Molthan (Ztr.): Herr Abg. Osann hätte nicht nur auf die Tribünen zu verweisen brauchen, sondern auch auf das Haus, das zu Beginn der heutigen Sitzung fast leer war. Der Redner geht dann auf die Notwendigkeit einer Schuldentilgiiug ein, man solle sich aber davor hüten, zur SchuldElgung neue Steuern heranzuziehen. Seine Partei wünsche, daß man tn dieser Frage zu einer Einigung kommen möge.

Abg Brauer (Bbd.l: Der Ausschußantrag verlange eine Herabsetzung des Tilaungssatzes von 1 aus 3/5°/o. Der Bauern­bund ist nicht in der Lage, diesem Mehrheitsbeschlüsse des Finanz­ausschusses zuzustimmen. Die Fraktion des hessischen Bauern­bundes kann keine Abschwächung der Schuldentilgung mitmachen.

Abg. K or el l-Angenrod (Bbd.): Wir wollen, daß unsere Schuld getilgt werde. Der Abg. Molthan legt das Hauptgewicht daraus, daß die werbenden schulden zunächst getilgt werden, wir dagegen wollen erst die nichtwerbendcn Schulden getilgt wissen. Wir haben 30 Millionen nichtwerbender Schulden. Wenn wir uns von den Eisenbahneinnahmen weiter abhängig machen, dann kommen wir allmählich in die Lage, zu einer preußischen Provinz

Großherzogtum-Landeseigen tum an die Stadt Groß-Umstadt be­rstend Regierungsvorlage, Verkauf des fiskalischen Sofgutes treffend: Antrag der Abgeordneten v. Brentano, und Genosten, Ausdehnung des Geltungsbereichs der Örlstaxe Ostcnbach Frank- surl a. M. betreffend:' Antrag der Abgeordneten Ulrich und Genossen, Verhaftung betreffend.

Bei Punkt 7 der Tagesordnung, Antrag der Abgg. Ulrich und Genossen, die Gewerbeimpektion betreffend, ergreift der

Abg. Raab (©o»j das Wort, zur Unterstützung des An- trage-' ' Tie Oteroerbeinfpettion )et nicht imstande, die Vor- Xiftcn zum Schutze der Arbeiter zu erfüllen. Tie gesetzlichen Bcstimmungcn können aber auch ihren Zlvcck nicht erfüllen, ivenn eine ^urdilödicrung durch die Behörden zugclastcn wird. -uc schönsten Reden zur Bekämpfung der Tu^tu^Lrro^nrbW$^ nützen, wenn die Bestimmungen, die zum schütze der gewerblichen ^Irbciler erlassen sind, in den Betrieben tetne Beachtung finden. Besonders die Bestimmungen, die zum schütze der grauen ge­trosten sind, werden gering geachtet. Der, fat zw«

diesen Antrag abgelehnl, er bitte aber, ihn seine Parteifreunde nicht Nachlassen werden, -ter Antrag wird immer wieder gestellt »verden.

Ministerialdirektor Lölzinger Will es n ckt unwider­sprochen 'assen, daß die Gewerbeimpektion ihre Pflicht nicht n- ftille. Wenn die Zahl der Unfälle sich vermehrt habe, so liegt das an der Industrie. . . , .

Abg. Schönberger (Natl.) führt die Vermehrung dec Unglückssälle auf die Sorglosigkeit der Arbeiter selbst zurück.

Abg. Henrich (Fortschr Vv > bittet, den An rag des Aus­schusses anzunehmen, der dahin geht, den Antrag Ulnd) und Ge­nossen für erledigt zu erklären. Der Antrag Ulrich wird ab- g^Eine Reihe weiterer Anträge gelangen ohne Aussprache zur GdC3uUeinem Antrag Soherr und Genossen, die Rauchplage in Bingen betreffend, spricht der Antragsteller und der ..bgeonneie v Brentano, die beide über die Rauchbelästigung, hervorgeruien. durch zu schlechte Kohlen für die Lokomotiven, klagen. Bericht­erstatter Soherr empfiehlt dem Hause die Annahme seines ab­lehnenden Antrages. Tas Haus beschließt demenlsprechend.

Eine Anfrage der Abgg. Dr. Osann und Genauen die Dienst­zeit der Lokoinotivsührer betreffend, wird nach Drucklegung der Rcgierungsantwort, die Obersinanzrat Rohde erteilte, besprochen

Die dringliche Anfrage des Abg. Uebel, Unfall vom 23. De­zember 1911 im Bahnhof in Ober-Roden betreffend, wird am Mittwoch beantwortet werden. . 3 . . -

Um 121/ Uhr schließt die Sitzung. Das Haus vertagt sich bis auf nächsten Mittwoch vormittag 10 Uhr.

gungsguote hält die Regierung für zu gering und scheint dem von ihr festgehaltenen Standpunkt, ein Pro­zent zu tilgen und damit zu einer schnelleren Tilgung zu kommen, aufrecht erhalten zu wollen. M>er auch diese Quote von ^Proz. rechtfertigt sich durch die Bestimmungen des Notgesetzes vom Jahre 1911 und 1912, laut welchem die Schuldentilgung gerade bezüglich dieser Schuld auf 3/5 Proz. bestimmt wurde Betrachtet man auch die in dem Bericht gegebenen einzelnen Postem aus welchen sich die bis zum 1 "April 1913 ausgelaufene alte: ©rfmlb zusammensetzt, so ist hier der Hauptposten der Bauten mit 42 Mill. Mark enthalten und man kann wohl annehmen, daß diese Bauten nicht in einer Zeit von etwa 66 Jahren, etwa einer Tilgung von 3A, Pro;., vollständig erneuert werden müssen. Wir haben doch Bauten, die länger old 100 Jahre stehen, und die in den letzten 10 Jahren ausgesührten Bauten sind ja meist von einer solchen Ausstattung, Solidität und Beschaffenheit, daß sie eigentlich cm paar hundert Jahre hätten bestehen können.

Ich könnte mir eher denken, daß man auf eine stärkere Tilgung der Eisenbahnschuld bestehen könnte, denn diese wächst unaufhalt­sam Für die andere Schuld ist es nicht von ausschlaggebender Bedeutung, ob sie in 52 oder 66 Jahren getilgt wird.

Aber auch die weitere Herabsetzung der Tilgungsquote der Schulden, welche nach dem 1. April 1913 gegeben werden, für die werbenden Schulden mit 1,9 Prozent, für die nichtwerbenden mit 3 Prozent von der Regierung vorgeschlagen, sind von uns auf 1 bezw. 2 Prozent herabgesetzt lvorden. Sicherlich liegt ja in dem hohen Prozentsatz von 1,9 und 3 Prozent ein erziehe­risches Moment. Wer so hohe Amortisationsquotcn zu tilgen verpflichtet ist, der erwägt die Aufnahme von Schulden ganz be­sonders gewissenhaft. Er hat nicht allein für eine 4prozenttge Verzinsung Sorge zu tragen, sondern zu dieser tritt noch 1,9 oder 3 Prozent Tilgung hinzu, und diese müssen aus der allge­meinen Staatsverwaltung bestritten werden. All-nn das erziehe­rische -Moment, das hu hohen Sätzen führt, konitte nicht ausMag- gebend fein, wenn zugleich die Leistungsfähigkeit des Staates entscheidend in Frage kam. Es werden auch hier noch manche Aufgaben an uns heran treten, die mir auf dem Wege von Anleihen gedeckt werden können und auch hier muß immer die finanzielle Leistungsfähigkeit Hessens eine Nachgabe gegenüber der des Reiches auch in der Tilgungsquote machen. Darum Tann die Verantwortung für diese Herabsetzung wohl ge­tragen werden. Durch das Tikgungsgesetz wird über die Eisen­bahneinnahmen verfügt. Diese waren nach dem alten Aus- gleick-sfondsgesetze von 1904 und 1907 in diesen Ausgleichsonds geflossen Darin muß jetzt eine Aenderung eintreten. Es erscheint auch nicht mehr erforderlich, daß die Lotterieeinnahmen und die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer dem Ausgleichsfonds zu- fließen, insbesondere nackfdem die Erbschastssteuereinnahmen durch Inanspruchnahme seitens des Reicks erheblich geschmälert worden sind Der neue Ausgleichsfonds soll nur die Eisenbahnen-. nahmen in sich aufnehmen, diese dort zu Schuldenttlgungszwecken absühren, weiter zu der allgemeinen Staatsverwaltung einen Be­trag von I1/2 Millionen abgeben und mit seinem Rest Schwierig­keiten wirtschaftlich ungünftiger Jahre decken. Da ein Zusammen- bang zwischen der Beamtenbesoldungsvorlage weitere Mittel fluffig machen muß, haben wir hie Abführung an die allgemeine Staatsverwaltung von V/2 Millionen auf A Millionen m die Höhe gesetzt und zugleich den Tilgungsfonds auf einen Be­trag von 8 Millionen gebracht. Der Ueberschuß bet Erreickmug der 8 Millioiien kann enNveder für Schuldentilgung ober für indirekte Schuldentilgung dadurch verwandt wer­den, daß er dem Vermögensteil des Hauptvoranschlags zufließt und dadurch die Auftiahme neuer 'Anleihen nicht erforbetlid) macht.

lieber die Uebergangsbestimmungen und die Minderung des Schuldenlilgungssolls in den Jahren 1913 bis 1917 habe ich schon gesprochen.

herabzusinken.

Abg. Ulrich (Soz.): Es wäre lehr zu begrüßen, wenn wir die hohen Sätze der Regierung akzeptierten im Interesse des Standes unserer Staatspapiere. Die Herzensmeinung der Regierung geht dahin, eigentlich noch höhere Sätze zu bringen. Ich stehe auf dem Standpunkt einer starken Tilgung, habe aber keine Neigung, an der Frage der Sätze die gesetzliche Tilgung zugrunde gehen zu lassen. Ich habe die Absicht nach der Er­klärung der Regierung für die Sätze der Regierungsvorlage zu

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