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6.7.1912 Drittes Blatt
 
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162. Jahrgang

Drittes Blatt

Lr. 15?

,ahres 1912, b) der Betrag, der nach den landständischen Beschirmen zu Kapitel 116 b des Hauvlvoranschlagcs der ^laalSernnaymen und-Ausgaben für 1912 an einen besonderen Fonds zur Beringung der gesetzgebenden Faktoren abzuführen jst."

3. Die Entnahme für den ordentlichen Staatshaushalt aus dem AusgleickiS- und Tilgungsfonds dürfte in Ylrtud 9 ab» satz 2 nicht aus 2 000000 Mk., sondern höchstens gut 1 /oOOOO

1 1. Es mükte in Artikel 1 Absatz 2 Ziffer 2 der Ttlgungsmtz

von 1 Prozent bei der beretts bestehenden Staatsschuld für andere als Eiscubakmzwecke wieder hergestellt werden.

2 Der Etatsüberfchus; von 1912 mit 17238o8 Mk. muAe dem Ausgleichs- und Tilgungsfonds und nicht dem Reitewnds Mtgeführt mcrbeiL Es müßte also der letzte Satz des 1. Absatzes von Art. 9 etwa wie folgt gefaßt werden:Als erste Einlage werden ihin idem Ausgleichsfonds) übenviesen: a) der föeitanb des in Artikel 8 genannten Ausgleichsfonds bei .Abschluß des Etat»-

hesm'che Zweite Kammer.

Nachdem Präsident Köhler um 9,20 Uhr die Sitzung er- ö'fnct hat, wird in der Erledigung der Tagesordnung fort-

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

Die ..«iehener ZamtNenblätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, daS Krtisblatt für den Kreis Siehen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

T^crVivbitcr gibt eine Gegenüberstellung der Zahlen, aus denen M) die iinanziellen Wirkungen der beiden Vtochtogeergcbem Er fährt dann fort: Was ist nun vom Standpunkt der Regierung gegen die Vorschläge des Finanzausschusses geltend zu machen

1 Durch die Regierungsvorlage sollte vor allem mich die o ungssumme aus der Eisenbahn-Reineinnahme des Grotztozog- tum§ angemessen erhöht werden. Ein, ^ilgungsgesetz nach den ^Zorfckstägen des Ausschusses wird m dieser Hinsicht voraussichtlich völlig versagen Die durchschnittliche Tilgungssumme wird trotz der Klausel am Schlüsse des Artikels 12 a wahrichemlich noch unter den Beträgen bleiben, die nach dem bisherigen ^ilgungsmobus, rirsbesondere auch nach den Notgesetzen tür 1911 und 1912 zu verwenden waren. Dies ergibt sich aus Folgendem: xie durch, jchnittliche jnbriirfw Tilgungsfutmnc aus der Eisenbahn-Reincin- nahme mit jährlich Prozent war, wie erwähnt, auf 1400M0 i "kark angeschlagen. Durch die Abstriche an der^Tilgungl wrrd die > Tilgung nach dem vorhin Gesagten um 497 650 Mark oder nmb ,00 000 Mark herabgcmindert. Setzt man diesen Betrag von i euer Summe von 1 400 000 Mark ab so erhält man als durch­schnittliche Tilgungssumme aus den Eiscnbahnuberschussm 900(X)0 Mark im Fahr. Die Tilgungssumme nach dem Ludwigsbahngesctz beträgt aber, wie gleichfalls sckwn hervorgehoben, jetzt schon rund 1 077 000 Marl, diejenige nach dem Notgesetz sur 1912 rund 1 330 000 Mark, während nach dem weiteren Vorschlag des Finanz- aussckulsses zum Tilgungsgesctz mindestens dieser Betrag zu tilgen iväre. Daß sich also, wie beabsiäüigt, die Tilgungsiumme erhöhen könnte, ist so gut wie ausgeschlossen. , ,f.,

2. Der Ausglcickjs- und Tilgungsfonds wird um erhebliche Scträqc gesänvächt, trotzdem er stärkere Lasten zu übernehmen hat Dazu ist noch Folgendes zu bemerken: Es wurde bereit- daraus nngcwiesen, datz das Tilgungsgesetz nach der Regieningsvorlage bereits mit dem 1. April 1912 in Kraft treten sollte und dast ^xmn die Eisenbahn-Reineinnahme des Etatsiahres 191- nach Deckung des Tilgungsaufwandes mit ihrem vollen Betrage dem Ausgleichs- und Tilgungsfonds zugeslosscn wäre. Nach den Vor­schlägen des Finanzausschusses würde dies nicht, mehr geschehen können Ter Fonds würde dann mit einem Bestand von kaum mehr als 4 000 000 Mark, die ihm aus dem bestehenden Ausgleichs- ionds zugewiesen werden, in eine voraussichtlich nicht mehr allzu ferne und in ihrer Dauer nicht zu übersehende Periode des w^t- >asilichen Niederganges cintfetcn. Wird nun nach den Be­schlüssen des Finanzausschusses der Zuschuß des Fonds an den ordentliclsen Staatshaushalt von 1500 000 Mark gleichzeitig um 700 000 Mark eri-öht, so ist zu befürchten, daß seine Bestände schon in den nächsten Fahren erschöpft werden und daß dann in anderer Weise, das heißt durch Stcuererhöhung, rascher, und krästigcr sur ctnxiine Ausfälle in den Eisenbalnteinnahmen gesorgt werdcii muß. Das gilt noch mehr, lvenn der Fonds demnächst auch noch einen Teil derjenigen Lasten übernehmen soll, die durch die organische Revision der Besoldungsordmmg entstehen. Solchen sorgen muß auf alle Fälle rechtzeitig begegnet werben. Tie Mögliäskett einer Vorsorge bietet sich eben, wenn die Etatsüberschüsie des Jahres 1912, die zum ganz überwiegenden Teil aus der Eisenbahii-Rein- l einuahme herrühren, nicht für andere Zwecke verbraucht, sondern deni Ausgleichs- und Tilgungsfonds zugewiesen Werdern , E- darf dann bei einem über andertlwlb Millionen stärkeren Bestand des Fonds ermattet werden, daß er auch in kommenden Jahren mit stark fallenden Eisenbahneinnahmen seiner Aufgabe gerecht wirb, an der ordentlichen Staatshaushalt einen nach oben sest begrenzten Zuschuß zu leisten. , _ .

Angesichts dieser -Sachlage glauben wir an Steile der Vorschläge des Finanzausschusses verlangen

Samstag, 6. Juli 1912

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universiläls - Buch- und Sieiudruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Echul- straße 7. Expedition und Verlag: e-^s bl.

Redaktion: eE 112. Tel.-Adr.:AnzeigerGießeiu

d($in Vorzug des Gesetzes sei von vornherein hervorgehoben, der auch geeignet erscheint, die Gegner einer stai^en Verpsllchtung zur Schuldentilgung versöhnlicher zu sttmmeit. Es ist eine Milde rung in dem Gesetze für den'Fall vorgesehen Ml Ei'i nahmen aus den Eisenbahnen den Betraa von 3 M il l Ionen Reineinnahme nicht erreichen, dann soll die Schuldentilgung nicht in der gesetzmäßigen Höhe erfolgen, sondern reduzint im Verhältnis zu den Mindereinnahmen, um nicht aus die -Feuerkraft der Bevölkerung für die Schuldentilgung zuruckgreisen zu müssen. ! Dies entspricht überdies ja auch dem Prinzip des .Gefeßes, dw Sclmldentilgung lediglich aus den Eisenbahneinnahmen lu hestreiten. Um ja aber auch für die nächsten ^alyrc ein- Steuererhöhung zu vermeiden, sind die Mbcrgangsbestimmungen getrosten, daß die Schuldentilgung in den Vahren ^3 um 400 000 Mk. und in den folgenden Jahren bis 1917 uirt je 100 000 Mark von den 400 000 Mk. aSgestrichen werden sollen. Wir haben ine Prozentsätze der Schuldentrlgung, wie sie ine Rc- cherungsvorlage vorschlug, ermäßigt, bei den Eis entschulden non -k Proz. aut Vz Proz.; bei den bis zum! 1. April 191.7 begebenen Schulden von 1 Proz. auf Vb Pr^- Wir sind I Heb damit auf den Boden der früheren Tilgung des Jahres. 1896 getreten. Damals 600 000 Mk. Tilgung bei einer Schuld von etwa 180 Millionen und wir glauben, diesen Standpunkt auch jetzt noch beibehalten zu können. In dem Berichte ist auäeinanbergeiefct, aus Mich« einsclnen Ertragen frfi eine Elfen, bahnschuld zusammensetzt, wie einzelne Werte eigentlich einer Ab­schreibung nickt bedürfen, andere wieder eine Abschreibung, wieder andere eine starke Abschreibung erfordern. 1

Und es sei weiter gesagt, daß man zu diesen Sätzen tonu Man kann die Tilgung nach zwei Gesichtspunkten betrachten, nach dem der Erhaltung des V ermögens gegenständes, so­dann aber nach der darüber hinausgehenden V e r b e s s e r u n g des I letzt er en. Insoweit die Tilgung lediglich dem ersteren Zweck dient entsprich sie etwa den bei Privatunternehmungen üblichen Abschreibungen an den Vermögensimrten in der Jahresbilanz, wahrend die darüber hinausgehende Tilgung ettva der Amamm- lung von Reservefonds und der Tilgung von Obligationsschulden » bei Privatunternehmungen gleichkommt. Der Vermvgenssland der Eisenbahn setzt sich zusammen aus Liegenschaft en, , mmsicheir - Anlagen, rollenden Materialien und Einrichtung.

Für Liegenschaften bedarf es wohl einer Abstreichung nicht: Bahnoberbau, Lochbauten, Fuhrpark usw. werden zum Teil aus den Betriebsmitteln erneuert, andere werden bei uns aus An­leihe genommen, wie unser Budget dies allja^sich zum Aus­druck bringt. In der Theorie ist man bet Ettenbahnschilden zu einer Tilgung von jährlich nicht unter 0,35 bis 0,4 des Gesarntanlagekapitals gekommen, wenn nur zur Erhaltung des Dermögensstandes getilgt wird. Nur bet lehr weitgehender Be-- streitung der Erneuerung aus lautenden Mitteln könne auch bis auf 0,3 Proz. heruntergegangen werden.

Da in unseren Eisenbahnschulden von etwa 360 Millionen der Kaufpreis der hessischen Ludwigsbahn mit 197 Mttlronen steckt, und damit ein Wertobjekt gegeben ijt, das dock nicht ver­loren geht, so konnte man zu dem Satz von V- P ro;. unter Be­rücksichtigung der theoretischen Grundsätze, die ich vorhin angegeben j habe, seine Zustimmung noch geben. Wie mir scheint, hat auch die Regierung gegen eine solche Herabsetzung des Tilgungsumß- stabes weniger einzuwenden, als gegen die .Herabsetzung der Til- gungsauote von 1 Proz. auf 3A Droz, bezüglich der schuld, welche bis zum 1. April 1913 ausgelaufen war. Diese Til-

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Cn05)ie ^üViorge C?ür1 bic Regelung der Schuldentilgung hat in 1 neuerer Zeit feste Gestaltung sowohl für das Reich, wie auch ür verschiedene Bundesstaaten angenommen. DasI Reich, das bis zum Jahre 1908 eme gejetzliche ^mamge Schuldentilgung nicht kannte, und auch eine Tilgung semer jähr lich anwachsenden, großenteils für nichtwerbende Zwecke aufge­nommene Schuld mangels erforderlicher Mittel utchtlilgentounte, hat im Jahre 19u6 den Anjang mit einer gesetzlichen Tilgung I gemacht. Die Tilgung sollte vom Rechnungsjahr 19M ab m Hohe von mindestens 3/s Prozent jährlich erfolgen Diese Tilgungs­grundsätze, die erst im Reckjnungsjahr 1909 zur AnwendungKommen konnten, wurden barni durch das Gesetz, betreffchid die Aenderung im Finanzwesen vorn I u ni 1 9 0 9 w e, c n t l i ch v e r s ch ar ft Preußen hat bereits in dem Eisenbahngarantiegesetz vom 2 7. März 1882 eine Schuldentilgung vorgesehen. Dann ist es aber weiter gegangen im Fahre 1897 und 1903, mdern e$ einen Normaltilgungsgrundsatz von 3/s Prozent der schuld amrech erhielt, einen Ausgleichfonds bis zur .Hohe von 200 Millionen schuf, und den darüber hinausgehenden Betrag zur weiteren Tilgung von Staatsschulden zur Verwendung brachte. Durch Befchlulje mit den gesetzgebenden Körpern in Preußen vom 11 April 1910 wurden aber diese Tilgungen noch Winter erhöht Bayern sich durch sein Gesetz vom 13. August 19 *0 ebenfalte auf eine gesetzliche Tilgung festgelegt: auch ^wr eui Ausgleichfonds in Höhe von 20 Millionen Mark, der Mehrbetrag über die 20 Millionen wird zur Tilgung verwandt

Sachsen ging im Jahre 1889 mit der Tilgung vor. Würt­temberg im Jahre 1903. Ueberall die Erkenntnis einer nötige n Schuldentilgung, die auf,g ef e tzl i che r Basis beruht, imb die in all den Staaten zu einer soliden Finanz-1 unterläge für dringend en'orderlich erachtet worden ist Man kann uns in Hessen zwar nicht den VorwiiN machen, daß wir an Schuldentilgung überhaupt nicht gedacht hallen. W,r haben eine solche in dem Gesetz vom Jahre 1836, die aber nur auf eine be­stimmte Summe von 600000 Mark beichrankt ist, und die sich deshalb auch mir auf den damaligen Schuldenstand beiieben tonnte. Die völlig freie Tilgung ohne gejetzliche Bin­dung hat noch Überall wo sie bestand zu einer Vernachlässigung der Tilgung geführt und es ist des­halb in all den angeführten Staaten die .Festsetzung eines be- . stimmten Tilgungsprozentes eingefuhrt wordcIU So wird wohl auch in der Zweiten Kammer nicht der geringste . W i der spruch gegen die N o t w end i g k e i t d er Schul- l bentilgung erhoben werden, es wird nur darüber gestritten - werben können, ob wir eine gegenüber dem Geietz vom Jahre 189b erhöhte Tilgung zurzeit ausführen können, ober ob sie Wiederum zu verschieben sein wird. Ick, möchte glauben, daß die Regierung auf dem Ctandpunkl steht, daß die Schuldentilgung 'ogar in erster Linie v o r der Beamtenbesvldung gesetzlich in K^att zu treten hat, deiui in verschiedenen, Thronreden ist der Standpunkt dn Regierung gerade dahm zum Ausdruck gekommeii. Wir haben nun in der Beamtenbesoldungsvorlage schwerwiegende Ausgaben finanzieller Art zu lösen und sollen zu gleicher Zett auch die Schuldentilguiigssrage einer befriedigenden Lösung entgegenfuhrem Für beide sind erhebliche Mittel erjorderlich und mag sich manchem die Frage ausdrängen, ob beim Tür beibc auch Mittel zur Venügung stehen, bic bauernb ohne Belajtung bet Steuer- zahler durchgesührt werben können, ^ch habe >chon bei Trüberen Gelegenheiten ausgesprochen, daß uns die Sorge für die 1t a a t- lichen Finanzen außerordentlich am Herzen siegt. Daß uns aber andererseits die Not der Beamtenfchatt io klar vor Augen steht, daß wir deren Linderung den Vorzug zu geben haben, wenn wir nur eine der beiden Ausgaben lösen können. Wir sind aber davon durchdrungen, daß wir nach Lage der heutigen Finanzverhältnisse und auch im Hinblick auf die Zukunft beide Aufgaben nebeneinander lösen und erfüllen können: ben] Beamten zu geben, was erforderlich erscheint, um deren Notlage zu steuern, dann aber auch die Schuldentilgung mit solchen Bei rügen auszustatten, daß es eine wirkliche Schuldentilgung ist wenn dieselbe auch auf das Maß zurückgettihrt werden mutz, bas unsere finanziellen Verhältnisse in Lessen gebieten: ultra pvsse nemo obligatur. Wir haben Beamtenbesoldungen und Schuldentilgung zusammen erledigt. Bei der tftage ber Schuldentilgung kann auch der Umstand nicht ausschlaggebend sein, daß die Beamtenbesoldungsvorlage nur als ein Provi­sor i u m für das Jahr 1912 in Kraft tritt Tas, was ut diel er Vorlage gegeben ist, ist doch das Mindeste, was den Beamten

t lfl 4 Ö Tic Regierungsvorlage rechnete mit ton .3n-toafttrcten des ^ilkninassattes am 1. April 1912. Ter Ausschuß beantragt, cnniol hav Tilgungsgesetz erst mit dem Etatsjahrtt)13instrat 8ii setzen und zweitens, die Tilgungssumme aus den Ettenbahw einnabmen, nach einer Anregung des Öerrn fMbg. Weber, um tolanwe Beträge zu kürzen: 1913 um 500 000 Mark, 1914 um 400 000 Marl, 1915 um 300 000 Mark, 1916 um 200000 Mark, 1017 um 100 000 Mark. Auch dieser Punkt hat bci dcn bedingten Regierungserklärungen im Ausschuß eine Rolle gOPiett. Endsich i t aber hierbei von großer Wichiigkeit to weitere wonach die Tilgungssumme durch dtese Abstriche nicht unter dl Beträge hermttersiitten soll, bic aus (Rlcnbahneiniiahm«t nach dem Ludwigsbahugcsetz von 1896 und aus erwarten Zinsen in den genannten Fahren zu tilgen sein würden.

Tic Beträge, die danach weniger zur Tilgung verwento werde», solle» dem Rcstcfonds zufsießen und dort zur teilwcilen Deckuiig bev Mehraufwandes durch die Besoldungsvorlage ver-

^ '0 Zu" Punkt 1, Gesetzentwurf über die Tilgung der Staats schuld betreffend, ergreift das Wort »unachst

F-inanzminificr Braun: Die in dem Gesetzentwurf von bet Regung gemachten und vom Ausichuß richtig anerkannten Lorjchlage werden aber durch die Ausschuß- aitträgc in folgenden Punkten geändert.

I3 Tilgungssätze werben für die Eiscnbahnsckuild von der TLeaicruna vorgesehen *-k Prozent. Der Ausschuß schlügt > , Lroz. PortentsprechendnnerAnregung, die ich selbst in dem Vcrhand- !,ngen unler tzinwkiS auf das sog. Lu von 1 '

gegeben hatte Die bereits aufgenommeue loningc, d. h. mcht »ld will bic Reg 1 Prozent getilgt wwen,

Lr Ausschuß kaum mit der Häsite dieses Betrags, d. ü mit nur » Prozc ii >vas uns denn doch zu wenig scheml. Ebenw sind bei der künftig neu auszunehmenden Schuld dte Tilgungs,a^ s: irk herabgesetzt, worüber |ich aber eventuell Wenfalls reden 4utzc ü 5 soll gemindert werden bei der werbenden Schuld lN^esontoc Mi Eisenbahnen der Tilgungsiatz von den ensiprechend dem ü > icktssatz usrprünglich vorgeschlagenen 1,9«Prozent aull 1 Prorcnt' und bei der nichtwerbenden Schuld von den gleichTalls nach dem . yMcljsfatz vorgeschlagenen 3 Prozent auf 2 Prozent.

2 Der Zuschuß des Ausgleichs-' und Tilgungsfonds zu den orbentlielxm Staatsausgaben wirb gegenüber ber Regierungsvor- legc um 500 000 Mark, also von 1500 000 Mark auf 2 000 000 Mark erhöht, begleichen der Höchstbestand des Fonds von 6 Mil- i^ueii aus 8 Millionen. ..

3 Die Regierungsvorlage verfügt über die Eisenbahncrn- rabmim, bic dem Ausgleichs- unb Tilgungsfonds über deii etwa erreichten Höchstbestand hinaus zufließen können, zur autzermdent- Ldien Schuldentilgung. Der Ausschuß schlagt vor, diese Em. nahmen auch zur Deckung von Ausgaben, und zwarWer Vermögens- r-dmuug, zu verwenden. Auch darüber latzt sich, reden, da rm Effekt damit das gleiche crrcid)t wird, nne mit einer Schulden-

Mark erhöht werden. AAn

4. Von dem Mehraußvand ber Staatskasic von 46oOOOJ.it, der nach den Anträgen des Finanzausschusics für die Erhöhung der Ücbrcrgcljaltc auf 15 Proz. und durch den WegTall des An­teils der Landgcmcinben an den Kosten der Aujbesicrung der Lehrergehalte entstehen würde bliedcii dann noch 4bouvu 250 000 Mk. = 215 000 Mk. ungedeckt. Werden hiervon weitere 50 000 Mk. aus den Einnahmen des Bades Nauheim bestritten, wie dies von der Regierung ,bebingungswcne tn^Aus­sicht gestellt worden war, so blieben noch Iba 000 F; Ju

beschaffen. Für sic bat die Regierung weitete Mittel nicht ,ver­fügbar, und dies natürlich um so weniger wenn ^ iwch Wetterc Abstriche an der Deckung, zum Beispiel beim Stempel, erfolgen sollten. Welche Wege dann allem noch denkbar bleiben, wenn man

Würde in gleichviel welcher Form aus die eben Uttertcn Punkte eingegangen werben, so könnten wohl von den Anttagcn des Finanzausschusses etwa, solgenbe nachgegeben werden

al Tie Tilgungssätze Tür die Eiieiibahnscliuld und tur oic noch aufzunehmeude sonstige Sckmld könnten aut die von dem Ausschuß vorgeschlagenen Sätze ermatzigt werden.

d) Der Höchstbestand des Ausgleichs- und Tilgungsfonds könnte von 6 auf 8 Millionen erhöht werdcii. (5ikn-=

c) 'M Auffüllung des Tilgungsfonds konnten die Ettem bahnüberschüssc entsprechend dem zu Abjatz 3 des Art. -ta"w zur Deckung von Ausgaben der Vermögensrechnung verwendet

Sntrnfttreten d-r TilgungSb°tr°g° d-s

Gesetzes vom Jahre 1913 ab könnte zugcstimntt Werdern | fllbg Tr. Osann (natL): Die AusTuhrungcn des Derrn!

Finanzministers machen mich stutzig, ^^as Tilgungsgesetz b bei aller Wichtigkeit doch nickt bas Jnterejse des Publikums, wie ja ein Blick auf die Tribünen zeigt. gri.afiifirnnncn

Ich könnte mich daraus bcchrankcn, auf meine Ausführungen über bic Schuldentilgung zu verweisen, welch, m dem von mir zu erstattenden Bericht nicbcrgelegt worden sind, ba in bem selben nicht allein bic Meinung des Aus,chußes, sonbern auch bic Ansichten meiner Partei znm Ausbmck gekommen ^b. « l«n eine so wichtige Gesetzesvorlage, die eine Neuordnung ber staatlichen Finanzverhältuisse erforderlich macht, fei noch mit

gegeben werden kann, wie dies die Regierung wiederholt auseinandergesetzt hat. Darm also liegt das Definitive9 Provisoriums, daß sich auch bic organische VesolduWs- ordnung m bemielben Rahmen bewegen wird, welche jcW bu Jic^ gicrung als einen provisorischen uns bargcitctlt bat. DaS Ver­schieben ber Schuldentilgung aus eure spatere Zett, bas immer sich erneuerndeselbstverständlich tilgen wir ^mulbat, alnr nur nicht gleich" ist das finanziell unerwünschte Ergebnis frütocr Verhandlungen, welche ihren ^^i^u^Vctti^na faitben, daß Mittel in entsprechender W<ih. ludit zur V"togung standen. Fetzt aber in dem Jahre 19 1 1 und 191 *- Jwbi.n nnr entschieden Mittel auch für die Schuldentilgung zur Vcrsügung, E in den beiden Notgesetzen. Über die, SchaLnttsimng von 119 11 unb 19 12 haben wir ja auch diese Mutel der Regie­rung bewilligt, und was rm Fahre 19 11 vnd ^l2 gesi^ich fcftgclcgt werden konnte, das muß auch durch cinc allgin emc gesetzliche Vorschrift wenigstens hinsichtlich to^Verpssich- hing festgelegt werben. Allerdings nicht m ragen i r

Notgesetze der beiden letzten 3al)rc, n>etl aurf> bet dm Satz-N der Schuldentilgung Vorsicht dringend am Platze rst. Das ganze Sckiuldentilgungsgesetz ist auf bic Eiunahmcn.aus denEisen-

............. sjege oami uunu nvu, vuuvuv y;- . Wu. bahnen aegrimdet und da darf doch einmal der Blick auT oic

feine alsbaldige Stcuererhöhung null, braud)c wohl im H vreustische Eisenbahngcmeinschaft im Verhältnis zu anderen Bun- blick auf die Ihnen bekannte Erklärung desaten S E tn Preußen macht mit feinen Eisen,

vom 8. Juni und unsere letzte Erklärung nicht nochmals 9Iu5 ^en einualnnen .^aMt cd

nicht allein seine Zinsen, tilgt bic Eisenbahnschuld zu /- Proz., dotiert weiter sein Extraordiiiarium mit bem Betrag von 1 IS des statistischen Anlagekapitals, w in beste ns aber mit dem Betrag von 120 Millionen Mark, um einmalige unb auberotbentlW SuSgabcn ber

»u bestreiten, sondern liefert ernch »wch zu der allgemeinen Staats- icSung aub brn (Sifenbabnen 9«"« Swrmen S.

im 3abrc 1910 2 19 Millionen Mark. Das ,r°!>i 9. M | bic Gesamtschuld in Preußen nicht mit nur /» Bros. sondern etwa mit 2x3 Pro z. im Jahre getilgt wirb, unb daß bta vorljm genannte Summe von 219 Millionen Mark im Jahre 1910 der allgemeinen Staatsvcrsvalttmg sutoührt werdm konnte^ 'Sanem führt auch aus den Betricbsubcrschusscii der Eisenbahn nmualtung iäbrlid, 3 TOillionen der FrMN^eNval.

tung zu. Dies kann aber nur geschehen, weil die Tagung in Bayern nur etwa 0x2 Proz. beträgt, ^un kommen andere Staaten, bic mit und in Vergleich gesetzt ^.b^konntem W ü r t temberg kann aus ben Betricbsubcrschussen der Eifcubahn Verwaltung für die Regel den Zi n s-u ndT ttgun gdb lenft nid)t beitrcitcn, sondern es müssen für diese Zwecke noch allge meine Staatsmittel verwendet werden D'e Hohe dieser Zu schüssc ist dorten in den einzelnen Jahren sehr verschieden, teil l^^r^alTn tonnau§ den Eisenbahneinnahmen Tilgung und Verziusung nicht beftritten werden, sondern es wußten cckljahrlich 2>'-> Millioiicn aus allgemeinen Staatsmitteln den Ei'm bahnausgaben zusließen. In neuester Zett ist b,orten geplant, ben Zuschuß auf IV2 Million zu beschranken. Wir m Hessen haben gerade, weil wir eine ltärkerc Tilgung nicht vo^ nahmen, beträchtliche Mittel alljährlich aus den Eisen bahne ne ut nommen und sie ber allgemeinen Stoatsvcmalwna zugcsiihrt, so durch die Gesetze über den Ausgletchssonds vom Jato 1 R)4 , unb 1907 2 Millionen und 31/2 Millionen, allerdmgs mit anderen Mitteln noch, nunmehr sollen durch bad neue SckjuldiutilguugS- qcfcli bic Zahlungen der Eisenbahnemnahmen an den Staat auf 11'2 Million beschränkt werben. Es istboch fraglich, ob diese Ab- 1 fübrung von 3'/2 Million m den früheren Zeiten Nicht all­zusehr auf Kosten einer soliden Finanzgebarung gegangen ist, ob cs nicht richtiger gewesen wäre, diese großen Zuschüsse zu vermeidcii. Man hat sich an die erheblichen Zuschüsse gewohnt und sicht sich jetzt wegen der drohenden Schuldentilgung vor die Frage gestellt sie jedenfalls für die allgemeine Staatsverwaltung zu