Ausgabe 
31.5.1911 Drittes Blatt
 
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Mittwoch, 31. Mai 1911

Nv. 126

161. Jahrgang

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Deutscher Reichstag.

187. Sitzung, Dienstag, 30. Mai.

Sm Tische deS BundcSratü: Delbrück, Caspar.

Präsident Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung 10 Uhr 15 Minuten.

Dte »Itfceuo jfamlllcnbiarter* »erbe» bem pBnjrtger* rtermal wöchentlich del gelegt, bet ^Krelsblaö fti Io Kret> Lietzen- zweimal Wöchentlich. Di» ^r«br-ir1schaflllche> 1<U» fraete* erscheine» monatlich peeunal

Nedaktto^, trpebtttfl» enb Druckerei 1 84t* ft ratz» f. Lspedttto» enb vertagt 5L Redaktion: LtSS 1UL Lel^AdurUazetgerDiebe»

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Gderhesjen

Die drifte Lefung der Reldisverfldierungsordnung.

(Vierter T a g.)

Tie Beratung geht weiter beim dritten Duck: Unfallver­sicherung. § 560 umschreibt.den Umfang der Versicherung. Tie Nationalliberalen beantragen durch einen Antrag Basser- mann-Findel die Errichtung einer besonderen BcrusS- genosscnschaft für den Tctailbandcl.

Abg. Findel (ÄatL) begründet den Antrag, der dem ein- mutigen Wunsche der Tetailhändler entspreche. Er betonte inS- besondere die ideelle Seite der Frage: die Notwendigkeit eine« Bindemittels zur Weckung und Erhaltung des Zusammengehörig- keitSgcfühlS im Kredit-, im Genossenschaftswesen usw.

Abg. Dr. Potthoff (Vp.) stimmt zu und betont die Dringlich- feil einer Einbeziehung auch deS GaitwirtSgewcrbcs in die Un- fallversichcrung; auch das entspräche dem einmütigen Wunsche aller Beteiligten.

Abg Molkenbubr (Soz.) glaubt, daß eine besondere Berufs- genosscnschaft nur die VerwaltungSkostcn vermehre; daS hätten A- B. die Schmiede erfahren müssen, nachdem man sie aus der Eisen- und Etahlberufsgenossenschast herauSgcnommen und eine Echmicdcberufögcnosienschaft für sic eingerichtet habe.

Der Antrag Baffermann-Findcl wird gegen die Sozialdemo­kraten angenommen.

Abg. Bassermann (Ncttl.) erneuert seinen Antrag auS der zweiten Lesung auf Streichung deS § 640, der die vom Reiche oder einem Bundesstaate für seine Rechnung betriebene Binnen- schiffabrt auS der allgemeinen Bcrufögcnosicnschaft heraus- nimmt. Der Redner begründet daS mit der hierdurch herbei- geführten Belastung der P a r t i k u l i e r sch i f f a h r t auf dem Rhein, die ohnehin demnächst durch die EchifsahrtS- abgabcn belastet werde. Ein Eventualantrag will wenig- slenS fiir den Fall cincS SchifsahrtS- oder Schlcppmonopolö des Reiches oder Bundesstaats den Betrieb bei der Berufs- genosscnschaft befassen.

Nach kurzer Aussprache, in der Staatssekretär Delbrück um Ablehnung der Anträge bittet, die Abgg. GJoHjcin (vp.) und Molkenbuhr (Soz.) für den Haupt-, Abg. Trimborn (Zentra für den Eventualantrag cintrctcn, wird der Antrag auf Streichung abgelchnt, der Eventualantrag Bassermann mit großer Mehrheit angenommen.

Zu § 847a. dec von den UnfallverhütungSvor- schriftcn handelt, beantragen die Sozialdemokraten eine Erweiterung der Bestimmung auf die samtigen polizeilichen Vorschriften zum Schutz von Leben und Gesundheit.

Ministcrialdircktor Caspar und Abg. Olothein (Vp.) halten den Antrag an dieser Stelle nickt für zulässig.

Abg. Slorfflni» (Polos beantragt eine Vorschrift, wonach die bergpolizcilickcn Vorschriften für die auSländi. scken Arbeiter auch in ihrer Muttersprache auSzuhängen sind.

Staatssekretär Delbrück ersuckt dringend um Ablehnung dieses Antrags. ES ist unzulässig, in die Rechte der Bundes- staatcn auf dem Gebiet der polizeilichen Exekutive von Reichs wegen einzugreifen, das geht nicht in dritter Lesung, ohne daß die verbündeten Regierungen dazu Stellung nehmen fönnef. Materiell bat der Antrag für den Bergbau feine Bedeutung; denn für Oberschlcsicn besteht bereits die Vorschrift, daß die bergpolizei. licken Vorschriften auck in polnischer Sprache auSzuhängen sind, und für Westfalen ist die Vorschrift erlassen, daß Arbeiter, die der deutschen Sprache nickt genügend mächtig sind, nicht an gefähr­lichen Stellen beschäftigt werden dürfen.

SIbg. Gotbein (Vp.): DaS Lberbergamt BreSlau hat seine Schuldigkeit getan. Die Dortmunder Verordnung ist aber daö Papier nicht wert, auf daS sie gedruckt ist, sie ist absolut unsinnig. Welcke Arbeiten sind überhaupt int Bergbau nicht gefährlich? In der Gewerbeordnung ist in Hundertcit von Fällen in die polizei­lichen Befugnisse der Einzelstaaten eingegrissen.

Staatssekretär Delbrück: Die Gewerbepolizei wird durch gesetzgeberische Kompetenzen deS Reichs geregelt. Die verbündeten Regierungen halten aber daran fest, daß daS Bcrgbaurccht zur Kompetenz der Einzelstaaten gehört. Darum geht das hier nicht.

Nach weiterer AuSsprackc wird der Antrag Korfanty mit großer Mehrheit angenommen.

§ 896 der KominissionSbcscklüsse schließt eine besondere Haftpflicht des II n t e r n c h m e r s in jedem Falle aus. wenn nicht strafgericktlich festgc>'iellt ist, daß er den Unfall vorsätz­lich herbcigefnhrt bat. In zweiter Lesung wird dieser Ausschluß der Haftpflicht auf den Fall beschränkt, das; der Versicherte oder seine Hinterbliebenen keinen Anspruch an die Berussgenosienschaft auf Rente baden. Ein Kompromihantrag Schultz verlangt die Wiederherstellung der KommissionSfassung.

Abg. Stadtbaacn (Soz.) spricht gegenüber dem Kom- promißantrag von ickam loser Entrechtung, von Aus- nahmcrecht gegen die Arbeiter, von Haß der Unternehmer, der die Arbeiter und ihre Familien noch über den Tod hinaus verfolge, von einem aufbetzcnden der Gerechtigkeit ins Gesicht schlagenden Antrag der Mchrheitspartcicn.

Die Abg. Dr. Potthoff (Vp.) und Tovc (Dp.^ sprechen gleich- falls gegen den Kompromißantrag. Sie nehmen dabei u. a. bezug auf den Fall, daß die Hinterbliebenen eines verunglückten Aus- ländcrö einen Anspruch auf Rente an die BcrufSgenossenschast nicht haben, weil sie sich zur Zeit des Unfalles im Auslande befanden.

Ministerialdirektor CaSpar legt dar. daß der Beschluß zweiter Lesung der ganzen Grundlage der Versickerung widerspreche. Denn diese gehe davon auö, daß der Unternehmer durch seine BeirragSpflickr an die BerufSaenosscnsckaft. auf Grund deren auch von ibm in keiner Weise verschuldete Unfälle entschädigt werden, von jeder weiteren Haftpflicht befreit sein soll.

In namentlicher Abstimmung wird der Kompromiß- antrag mit 203 gegen 97 Stimmen angenommen.

Abg. Docrkscn iRp.) bat mit Unterstützung von Mitgliedern auch anderer Parteien seinen Antrag aus der zweiten Lesung in der Hauptsache erneuert, der für die Veranlagung zu den landwirtschaftlichen BcrufSgenoffenschaften _bie Grundsteuer in jedem Falle auSschließen, und flat* dessen den Arbeilß- bedarf als Veranlagungsmaßstab vorschreiben will. Der Be- schluß zweiter Lesung beläßt tet der Freiheit dec Satzung, den Maßstab zu bestimmen.

Württemberg. BundeSverlrcter v. Vodcn bittet dringend um Ablehnung des Antrages. In Württemberg bat sich die Grund- steuer feit dreißig Jahren bewährt und auf keiner Seite Be- schwcrden veranlaßt. Da ist der Kleinbesitz vorherrschend, die Veranlagung nach bem ArbeitSbkdarf würde große Kosten und

Schwierigkeiten verursachen, der Betrieb erfolgt vielfach durch Familienangehörige und unständige Arbeiter. Lassen Sie doch den BerusSgcnosscnschaften in den einzelnen Staaten freie Hand, die Sacke so zu regeln, wie c$ für ft: paßt.

Abg. Dr. Heim (bahr. Zentr.): Für Bauern gilt das Gleiche. Sie in Preußen haben ja auch freie Hand; benutzen Sie doch dort Ihren Einfluß.

Abg. Toerksen sRp.): In Bevern ist die Veranlagung der Grundiicuer 50, in Württemberg 25 Fahre alt, iic sind also auch dort beide veraltet und können 'ein ridrtiger Maßstab sein.

In namentlicher Abstimmung wird der Antrag Toerksen mit 170 gegen 126 Stimmen bei 3 (Enthaltungen abgelehnt.

Sei § 967 ist durch die Kommisiionsbeschlüsse, sowie durck den Beschluß zweiter Lesung daS RcichSverstckcrungSamt beim Erlaß von Unfallverhütung-Vorschriften und der Anstellung teckniscker AussicktSbcamten auSgesckaltet, soweit c5 sich um die landwirtschaftlichen BcrufSgenossensckastcn bandelt. Die Volk Spartet beantragt Streichung dieser Bestimmung und hierüber n a m e n t l i ck e Abstimmung.

Abg. Dr. Heckicher (Vp.): Diese Bestimmung gehört zu den wunderlichsten Mysterien dieses komplizierten Gesetzes. In der Kommission haben die Vertreter der verbündeten Regierungen die gewichtigsten Argumente angeführt, und nicht ohne Bewegung wird man die prachtvollen Worte des würtiembergiscken Regie- rungShcrircter1. im KommissionSberickt lesen; eS hat nichts genützt. Wie kann daS NeichSversickerungSamt fick diesen Scklag gegen seine Ebre gefallen lassen, wie kann daS ReicliSamt dcö Innern eS dulden, daß die Aufsichtsbehörde einfach stranguliert wird? Der Kaiser tat 1890 sein lebhaftes Interesse für die Unfallverhütung in der Landwirtschaft bekundet; wie wäre eS, meine Herren von der äußersten Rechten, wenn Sie sich hier um die kaiserliche Standarte febaren würden? Wie wollen die Herren künftig die Agitation im Lande führen, wenn man auf diese offenbare Sonder­stellung der Landwirtschaft Hinweisen kann? Wenn wir nament­liche Abstimmung beantragen, so tun wir c5 nicht, uni Sie im Lande zu brandmarken (Lackvn rccktS). Nun. ich z i c h e meinen Antrag auf namentliche Abstimmung zurück.

Der Antrag der Volks Partei wird in einfacher Ab- siimmung gegen die gesamte Linke abgelchnt. DaS dritte Buch, Unsallversickerung, ivirb erledigt.

Mit § 1212 beginnt das vierte Buch: Invaliden - und H i n t c r b l i e b c n c n v e r s i ck e r u n g.

Eine Anfrage dcS Abg. B a s se r m a n n (Natl.), ob auch die Luft schiffahrt unter die Versicherungspflicht fällt, wird vom Ministerialdirektor CaSpar bejaht.

Abg. Dr. Potthoff (Bp.) hält unter Bezugnahme auf den gestrigen Beschluß bei der Krankenversicherung, auch bei der Jnva- lidcnvcrsicherung die Heraufsetzung der EinkommenSgrenze auf 2500 Mk. für wünschenswert.

Abg. GieSbcrts k Zentr.): Leider haben die Heimarbci- t c r nicht in daS Gesetz cmbczogen werden können. Wir erwarten, daß die verbündeten Regierungen ernst der Frage näher treten, bei welchen einzelnen Sialcgoricn das doch geschehen kann. Das HauSarbeitSgesetz, das hoffentlich zustande kommt, wird helfen, Klarheit zu schaffen. .....

Abg. Molkenbuhr kSoz.): Dir haben in der Kommission ja die Einbeziehung bet Hausarbeit beantragt.

Abg. Becker-Arnsberg (Zentr.): Wir auck. Jetzt kann die Re­gierung einzelne Kategorien von Hausgewerbetreibenden ein- beziehen. Wir haben den umgekehrten Weg beantragt: generelle Einbeziehung unter Ausschluß der Kategorien, bei denen die Re­gierung ans gesetzestechnischen Gründen die Einbeziehung nicht für möglich hält. Aber das ist abgefeimt worden,

Staatssekretär Delbrück: In der Kommission sind die Gründe bargclcgt, die eine generelle Einbeziehung der Heimarbeiter un« möglich machen. Auck ich hoffe und wünsche, daß eS gelingen wird, in der H e r b st s c s s i o n das Gesetz über die Heim- arbeit zum Abschluß zu bringen. Auch ick nehme an, daß d-eseS Gesetz Klarheit über die Verhältnisse der Heimarbeit bringen wird. Ich werde dafür sorgen, daß diese Feststellungen nutzbar gemacht und darauf geprüft werden, ob die Einbeziehung der gc- samten oder einzelner Kategorien der Heimarbeiter in die Jnva- lidenveruckernng möglich sein wird.

§ 1242 enthält die Altersgrenze für die Alters- rente. Die Sozialdemokraten erneuern den Antrag, sie auf daS 65. Lebensjahr herabzusehen. Tie Volkspartei will diese Herabsetzung vom 1. Januar 1917 an cintrctcn lassen. Der Kompromißantrag Schultz will diese Frage beim Einführungsgesetz regeln und die Regierung, obne daß ein bestimmter Vorschlag gemacht wird, aufforbern, i in Iabrc 1915 dem Reichstag eine neue Vorlage über bic Altersrente zu machen.

Abg. Dusold' (Soz.): Herr Vccker-Arnsberg Fat ja in her zweiten Lesung gegen unseren Antrag gerebet. Tie fröhlichen Ge­sichter, bas Wohlbehagen bet Herren auf ber Rechten, wenn Becker sprickt, .zeigt, daß er nickt für eine gereckte Sache cintritt. Ec hat aciegt; es ist "nickt der Ruhm des Siegers, es ist ber Ruhm des Streikbrechers. Als ich bas erste Mal hier in diesem Hause war. sprach gerade ein Mann für bic Herabsetzung auf 65 Jahre. Dieser Mann sab Herrn Becker so ähnlich, wie ein Ei bem anderen. (Heiterkeit.^ Ick fordere alle Mitglieder dieses Hauses auf. für unfern Antrag zu stimmen. Sen Abgeordneten Becker nehme ich aus, er mag seinen eigenen Weg neben.

Vizepräsident Tr. Spahn: Der Ausdruck »Streikbrecher' ist veräcktllch gemeint und unzulässig.

Abg. Tr. Pottlioff <Vp.): In erster Linie fordern auck wir die Herabsetzung auf 65 Jahre. Rur wenn dieser Antrag abgelehnt wird, wellen wir wenigstens von 1917 an die Herabsetzung er­reichen. Denn in diesem Jahre würden nack dem Privatbeamten, gesetz auck die ersten Altersrenten von 65 Jahren ab an Privat- beamte gezahlt werden. Die von der Mehrheit vorgeschlagene Regelung genügt ainS nicht. Wir wissen ja, wie wenig ge­wissenhaft Regierung und ReickstagSmebrheit bei der Gin- Haltung van Versprechen sind. (Große Unruhe.)

Abg. Schirmer (Zentr.): Wir lehnen die Anträge der Linken ab, denn sic wurden dicganzeVorlagegefäbrdenl (Zu- Stimmung bei ber Mehrheit.) Die Art ber Herren von ber Linken, hier zu sprechen, sckade: ihren Anträgen außerordentlich. (Zustimmung bei der Mehrheit.) Herr Bulold hätte seine Siebe in Jena gegen Molkenbuhr halten sollen. (Sehr gut! rechts.) Ich lege entschieden Verwahrung gegen die Angriffe auf Bccker ein, den man hier mit einem Streikbrecher Hintzc vergleicht, obgleich er für den Fortschritt der Arbeiter in jeder Weise tätig ist. (Bei- fall im Zentrum.) Sind das die ritterlichen Waffen der Sozialdemokratie? (Lebhafter Beifall bei ber Mehrheit.) Dieses Wort hat Ihnen ben Mut gestärkt. Es ist ber Grunb Ihrer politiscken Brunncnvcrgiftung. (Lebhafter Beifall rccktS und im Zentrum. Lärm bei den Sozialdemokraten.)

Staatssekretär Delbrück: Ich wiederhole wie in der zweiten Lesung, baß die Anträge auf Herabsetzung der Altersgrenze,

ebenso wie der fortschrittliche Eventualantrag, nack wie vor für dic verbündeten Regierungen nnannehm- bar sind. (Hört! Hört!) So wenig wir uns heute damit ein­verstanden erklären können, daß eine Mehrbelastung des Reiches cintritt, ohne daß wir wissen, wie die Deckung entschieden werden kann, so wenig können wir un- einverstanden erklären, daß 1917 eine Mehrbelastung ohne Deckung erfolgt. Wenn d i e J e An­träge angenommen werden, so würde damit die ReichSversichcrungSordnung gescheitert sein. (Lebhaftes Hört! Hört! Große Bewegung.)

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Bei HcetcSforderungen ist die Regierung nicht so zimperlich. Herr Schirmer spielte sich wieder einmal al» Regierungsvertreter auf.

Abg. Hoch (Soz.): ES bleibt bestehen, daß Herr Becker mit imtoabrhnitigcn Argumenten gearbeitet hat. _ (Unruhe im Zen- trum.) Wir protestieren gegen die Doppelzüngigkeit dcü Zen­trums. (Erneute Unruhe im Zentrum.)

Die AuSsprackc scklicßt. ES wird abgcstimmt. In n a in e n 1 l i ck e r A b st i m m it n g werden die Anträge auf Herabsetzung der Altergrenze auf 65 Jahre mit 170 gegen 119 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Dafür stimmten dic Volkspartei, die Sozialdemokraten, einige National- liberale und dic Polen.

Auck der fortschcittlickc Eventualantrag, von 1017 ab dic Altcrögrenze hcrabznsctzcii, wird in namentlicher Ahstiinmung mit 166 gegen 120 Stimmen bei 11 Enthaltungen abgelehnt.

Vizepräsident Dr. Spahn ruft den Abg. Hoch zur Ord- iiüug, weil er dem Abg. Becker Unwahrhaftigkeit vorgeworscn batte. Ter vom Abg. S ck i r m e r der Sozialdemokratie gemachte Vorwurf der Vrunnenvergistung wird für unzulässig erklärt. (Reichskanzler v. B e t b in a n n H o l lw e g betritt den Saal.)

Bei § 1277 wendet sich Abg. E u n o (Vp.) gegen die Art der Berecknung der Witwen- und Waisenrenten, auf die nach den Be­stimmungen dcS EinfnhrungSgcsetzeS nur die nach dem 1. Januar 1912 geleisteten Beiträge eingerechnet werden sollen. Kein Mensch bat daS bisher für möglich gehalten und kein Mensch hat daS bis­her erfahren. kHört! Hört! links). Sie haben das EinfuhrungS- gesetz in der Kommission durchgcpcitscht, damit kein Mensch merken solle, waS Sie beschließen. (Lärm bei der Mehrheit.) Wir werden beantragen, die (Wefamtabfliinmung über die Rcichsversicke- rungSordnimg zurückzustellen bis nach Erledigung der zweiten Lesung deS EinführungSgcsetzeS.

M i n i st e r i a l d i r c k t o r CaSpar: ES ist versicherungs­technisch gar nicht anders zu machen, als daß die Leistungen erst nach einer gewissen Wartezeit gewährt werden können. Die Fassung deS Einführungsgesetzes bedeutet sogar ein wesentliches Entgegenkommen an die Versicherten, denn sie ermöglicht Leistun­gen über die Summe der eingezahlten Beiträge hinaus (Abg. GotheiiC: (Kolossall).

Das vierte Buch wird erledigt, ebenso das fünfte Buch über dic Beziehungen der ÄcrsicherungSträgeruntcr- einander und zu anderen Verpflichteten und ebenso da? sechste Buck über daS Verfahren unter Annahme materiell nickt wesentlicher Kompromißanträge Echuly.

Damit ist die ReichöversicherungSordnung b u r d) b c r a t c ii. Tie (Mcfnmlflbfttminnnfl ist nach einem ein­mütigen Beschluß des Hauses namentlich. Sie ergibt d i e Annahme der Vorlage mit 232 gegen 58 Stimmen der Sozialdemokraten und einiger Fortschrittler bei 15 Enthaltungen bet Polen. Tas Ergebnis der Abstimmung wurde mit lebhaftem Beifall ausgenommen.

Die zweite Lefung des Ginführungsgefefjes.

Die Artikel 129 werden unverändert angenommen« Artikel 30 und folgende regeln dic D i c n st ordnung der K a s s e n b e a m t e n und die Frage der Kündbarkeit der bei Erlaß der ReichSversicherungsotdnung schon bestehenden An- slcllungSvcrträge. Nach Artikel 30 bleiben im allgemeinen die vor dem 1. Juli 1910 vereinbarten Vertragsbestimmungen über Kündigung und Entlassung aufrecht erhalten. Rach Artikel 30a gelten auch für die bisherigen Angestellten die Vorschriften der ReicksversickerungSordnung. Rach Artikel 31 sind die Bezüge eines Angestellten, auch wenn sic dic Sähe deS BcsoldungSplaneS übersteigen, fortzuzahlen, wenn sic vor dem 1. Januar 1908 ober aus Grund einer vor diesem Termin ausgestellten DcsoldungS- ordnung vereinbart worden sind; dic Genehmigung ist zu Ver­lagen, weiin die Bezüge zu den Sätzen deS BcsoldungSplaneS in einem auffälligen Mißverhältnis stehen. Nach Artikel 32 kann das VersicherungSamt binnen zwei Jahren nach dem Inkraft­treten ber Diensiorbnung anorbnen, daß einem Angestellten, dessen Fachkenntnissc und Leistungen, für seine Stelle offenbar nicht auSrcicken, im Dienste ber Kasse eine andere Stelle zu« gewiesen wird, bic feinen Fachkcnntnifsen und Leistungen ent­spricht; diese Verletzung ist aber nur zulässig, wenn er in seiner Stelle bei der Kasse nicht schon länger als fünf Jahre tätig war. Unmittelbar vor Eintritt in die Beratung des Einführung«- gcsetzes wurden neue Kompromißanträge Schultz ver­teilt. dic in neuen Artikeln 32a und 32b u n. bestimmen, daß nack' bem 1. Januar 1905 getroffene Vertragsbestimmungen un- gültig sind, dic das Kündigungs- oder EnllassungSreckt der .Kaffen in unbilliger Weise durch Festsetzung von Vertragsstrafen, Entschädigungen ober anderweit beschränken.

Abg. Graf Westarp (Kons.) verweist, auf die Schutzbcstim- mungen, die die Koininissionöbeschlüffe für die Kassenangestellten gegen willkürliche Kündigung oder Entlassungen enthalten.

Abg. Tr. Mugdan (Vp.): Meine politischen Freunde haben die Absicht, mitzuarbeiten; sie können das aber nicht, wenn solche Anträge im letzten Augenblick hineinschneien. Ich beantrage da­her Unterbrechung der Sitzung. .

Abg. Trimborn (Zentr.): Eine Stunde.

Vizepräsident Tr. Spahn: Tazu liegt gar fein Anlaß vor. Debatte und Abstimmung über diele Paragraphen können ja emst- wcilcn ausgesetzt werden, aber wir wollen inzwischen weiter­beraten. . . #

Abg. Schult?: Rein, dann können die.Herren sich ;a nickt insor, micrcn. Dir arbeiten von morgens b:5 abends und konnten mit ben Anträgen nidxt früher kommen.

Abg. Bebel (Soz.): Es ist ja auck nicht nötig. Nach dem Be- «chluß des Seniorenkonvents sollten wir doch bis zum 2. Juni sitzen. Ick beantrage Vertagung auf morgen. .

Ter Antrag Dcbcl wird abgelehnt. Tie Sitzung wird für eine Stunde unterbrochen. _

Präsident Graf Schmerin-Loewih eröffnet die Sitzung wieder um 6 Uhr 5 Minuten.

Auf Antrag Towe, dem sich alle Parteien in der Hauptsacke anschließen, werden nach langer Geschäftsordnungsdebatte. die Bestimmungen über die Tienstordnung mit den reuen Anträgen an die Kommission zurückvcrweisen, so daß also morgen noch eine Sitzung stattfinden muß.

Im übrigen wird das E'.:"'ä!'7a''ZSgesLh raten.