die Ausländer nicht anzugreifen. Die ausländischen Konsuln haben telegraphisch um Unterstützung durch Kriegsschiffe gebeten. Es werden japanische und amerikanische Kreuzer erwartet. Nachts sind verschiedene Kanonenboote nach Hankau und Wutschang abgegangen. Die Kauffahrteischiffe im Hafen liegen alle unter Dampf. Aus Vorsicht haben die Frauen und Kinder sich nachtS an Bord per Kauffahrteischiffe begeben.
Das Reutersche Bureau meldet aus Schanghai: Der Ausstand ist in Wuchang gestern früh ausg'ebrochen, nachdem drei den modern ausgebildeten Truppen angehörige .Soldaten hingerichtet worden waren.
Hankau, 11. Okt. Zu der E i n n a h m e W u ch an g s durch die Revolutionäre wird gemeldet: Die Truppen machten mit den Revolutionären gemeinschaftliche Sache. Die europäischen Niederlassungen stehen alle unter Waffen. Ein amerikanischer, ein japanischer und zwei englische Dampfer liegen bereit, Frauen und Kinder aufzunehmen.
General Hu-Bei-Mi-Li hat einen Tagesbefehl erlassen, in welchem er erklärt, daß von den Chinesen die Verjagung der Mandschudynastie g?piant sei und deswegen der Kriegszustand verhängt und Todesstrafe angedroht wird für die Unterstützung der Mandschuren, die die Ausländer schädigen, sowie für Ausschreitungen und Störungen der Ordnung. Vor der Reede kreuzen drei chinesische Kriegsschiffe.
Peking, 11. Okt. Ein kaiserliches Dekret betreffend die Verhaftung und Hinrichtung der Revolutionäre in Wuchang und Hankau zollt der Wachsamkeit und Energie des Vizekönigs Anerkennung. — Die Meuterer haben sich Chiadingfus bemächtigt und die Mitglieder der Behörde gefangen genommen.
Hankau, 11. Okt. Tie Konsuln lehnten das Ersuchen der Chinesen ab, den Fluß abpatrouillieren zu lassen. Revolutionäre ersuchten die Konsuln, sich neutral zu verhalten. Sie erließen eine Proklamation, in der sie androhen, jeden zu enthaupten, der einen Ausländer angreift, oder den Handel stört.
Der Zchisfahrtrabgaben-Ausschutz.
:: Berlin, 11. Okt.
Ter^ Schiffahrtsabgabenausschuß beendete heute nachmittag die zweite Lesung. Wesentliche Acnderungen wurden an den restlichen Bestimmungen nicht mehr vorgenommen. In die ausdrückliche Feststellung im Artikel VI des Vertrages, daß den aus dem Elbzollvertrag von 1870 und der Rheinschifsahrtsak.e von 1868 Oesterreich und den Niederlanden zustehenden Rechten, die sich inhaltlich mit den durch den jetzigen Gesetzentwurf geänderten Bestimmungen des Artikels 54 der Reichsverfassung decken, durch das Gesetz nicht vorgegriffen werden soll, wird auch der Vertrag zwischen dem Großherzogtum Ba.en und der Schweiz von 1879 einbezogen. Auch die Schlußbestimmung, wonach die Einführung der Abgaben in den einzelnen Stromverbänden $u verschiedenen 'Zeiten erfolgen kann, wurde nicht mehr bekämpft.
Ein Redaktionsausschuß wird in den nächsten Tagen die Beschlüsse des Ausschusses durchsehen, so daß zu Beginn der Plenarsitzungen des Reichstags die Feststellung des Ausschußberichts erfolgen kann und der Entwurf zur zweiten Lesung im Plenum bereit steht. Nach dem Verlauf der Ausschußberatung und der jetzigen Gestaltung pes Gesetzes ist nicht daran zu zweifeln, daß es auch im Plenum eine starke Mehrheit fmdet.
Die Seucrungsflagtn im österreichischen Abgeordnetenhause.
Der österreichische Ministerpräsident hatte auch am Mittwoch im Abgeordnetenhause einen schweren Stand. Die Aussprachen über die Teuerungsanträge wurden fortgesetzt:
Ter Deutschnationale Waber polemisierte gegen die Rede des Ministerpräsidenten, der sich auf einen rein kapitalistischen Standpunkt gestellt habe. Er, der Redner, müsse bedauern, daß gerade in einer so kritisck)en Zeit Gautsch als Ministerpräsident in Oesterreich füngiere. (Zustimmung.) Der Redner warf der Regierung unaufrichtiges Vorgehen und Schwäche gegenüber Ungarn in der Fleischfrage vor, und erklärte, der Ministerpräsident möge nicht warten, bis die revolutionäre Stimmung auch das Bürgertum erfasse.
Tie Deutsch-Freiheitlichen Friedmann, Denk Und Zenker begründeten ihre Anträge gegen die Lebensmittelteuerung und die Wohnungsnot.
Ter C h r i st l i ch -Soziale Jerschabek erklärte, die Regierung möge endlich dem bedrängten Volke die ersehnte Hilfe
'hatte nach Frau Angela die größte Schuld. Er wollte Böcklin in die Arbeit hineinpfuschen, und als dieser ihn damit abwies, entstand unversöhnliche Feindschaft. Wenn alles zutrifft, was in den Erinnerungen steht, hat Burck- hardt in sehr unschöner Weise sein Ueberaewicht, das er in Basel besitzt, mißbraucht. Sein Einfluß unterband dem Maler die Lebensbedingungen, und er soll direkt die Drohung ausgesprochen haben: „Dieser eitle Kerl muß zugrunde gehen." Man wird allerdings dazu neigen müssen, die Partei Böcklins zu nehmen. Den bitter ums tägliche Brot kämpfenden Künstler hätte der Gelehrte, der sich des besten Wohlstandes erfreute, so nicht bedrängen dürfen. Wenn Böcklin spätere Versöhnungsversuche ab/ehnte, kann dies nicht Wunder nehmen. Später, in Florenz, kurz vor dem Tode kBurckbardts, sah ihn Böcklin auf der Straße. Sein schlechtes Aussehen fiel ihm auf, und er wollte den alten Jugendfreund begrüßen. Burckhart aber, so berichtet Frau Angela, winkte schroff mit der Hand und sagte: ,Meibst weg".
Da es Böcklin unmöglich gemacht wurde, zog er mit seiner Familie nach München über. Seine Werke begannen allmählich Aussehen zu machen, und die Familie brauchte nicht mehr Not zu leiden. Da erwachte aber auch schon nach drei Jahren wieder die Sehnsucht nach Italien, die ihn auch im hohen Alter beseelte, als er, halbgelähmt durch einen Schlaganfall, von Zurich ans tyrhenische Meer gebracht wurde. Auch über alle diese Jahre zunehmender Anerkennung weiß Frau Böcklin viel Interessantes zu berichten, sowohl in eigenen Erinnerungen wie in der Veröffentlichung von Briefen. Allerdings ist in Frau Angela- Erinnerungen auch hier weniger von der Kunst Böcklins die Rede, als von seinen Eigenschaften als unpraktischer Hausvater, seiner Liebhaberei für Cervelatwurst, seiner Ungeschicklichkeit als Koch u. s. f. Kleine Abenteuer und lustige Begebenheiten ereigneten sich bis ins hohe Alter des Malers in seine Züricher und Florentiner Zeit hinein. An seinem siebzigsten Geburtstage erfuhr Böcklin zahlreiche hohe Ehrungen; aber das waren nur kleine Entschädigungen für eine lange Leidenszeit, für dauernde Schwierigkeiten und Entbehrungen, die er durchzumachen hatte. „Es liebt die Wel das Strahlende zu schwärzen und das Erhabene in den Staub zu ziehen." Als Böcklin am 16. Januar 1901 starb waren seine letzten Worte an seinen Sohn Carlo gerichtet' und sie charakterisieren den trotz aller Hemmnisse ftet' Schaffensfrohen: „Arbeite, arbeite!" Böcklin ist Ovtimin geblieben bis an sein Lebensende. .z.
bringen, sonst würden die Christlich-Sozialen nicht länger eine Stütze her Regierung bilden, welche die eingeborene Bevölkerung von asiatischen Ausländern au: beuten und geradezu verhungern lasse. (Beifall bei den Christlich-Sozialen.)
Gras woisf Metternich vor Gericht.
~ Berlin, 11. Oktober.
Zu Beginn der Sitzung legte Rechtsanwalt Alsberg den Stanopunkt der Verteidigung zu den Ablehnungsanträgen dar. Er weist daraus hin, daß die Verteidigung gezwungen gewesen sei, die Frau Wertheim insoweit anzugreisen, als sie gesagt habe, ihre Tochter wolle den Grafen Wolff-Metternich nicht heiraten. Die Verteidigung wollte beweisen, daß Frau Wertheim die Stimmung und den Willen ihrer Tochter nicht gekannt habe.
Staatsanwaltschaftsrat Dr. P o r z e l t begründet sodann die Anklage. Der Prozeß hätte in 2—3 Tagen beendet sein können, wenn nicht von der Verteidigung Momente hineingetragen worden wären, die mit der Sache nichts zu tun hätten. Der Staatsanwalt geht auf die angebliche Anweisung des Justizministers ein und sagt: Entweder verstünde die Verteidigung von dem Auslieferungsverfahren überhaupt nichts oder die Behauptungen seien wider besseres Wissen aufgestellt. Durch die Heremziehung des Falles Wertheim in die Verhandlungen hat der Angeklagte seiner Sache nicht genützt. Die Staatsanwaltschaft hat darauf verzichtet, in das Privatleben der Zeugen und des Angeklagten mehr als unbedingt notwendig hineinzuleuchten. Eine Ausnahme fand nur in dem Falle des Generalmajors Pauli statt und dazu hatte die Staatsanwaltschaft ihre wohlerwogenen Gründe. Nach einigen kurzen weiteren Bemerkungen geht der Staatsanwalt sodann auf die einzelnen Betrugsfälle näher ein.
In einzelnen dieser Fälle beantragt er Freisprechung oder er läßt die Anklage fallen. Um typische Hochstapeleien handelt es sich aber vor allem in dem Fall Horch und bei dem Pferdekauf bei Riesch, wo der Angeklagte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und in rechtswidriger Absicht wertvolle Objekte an sich gebracht haeb, um sie möglichst bald versilbern zu können. Bei dem Pferdekauf hat der Angeklagte, der sich sonst stets als Pferdekenner ausgegeben hat, das Pferd einfach unbesehen erworben und sich auch nicht erkundigt. Denn ein Stallbursche sei doch nicht die geeignete Persönlichkeit, um derartige Erkundigungen einzuziehen. Weitere besonders belastende Fälle sind jene, die die Zeugen Noack, Kielhol; und Borchardt betreffen. Der Angeklagte hat diesen Zeugen erzählt, er sei mit Fran Dolly PinkuS verlobt und beziehe einen Monatswechsel von 200 Mk. Besondere Erwähnung verdiene weiterhin der Fall Gustke. Der Angeklagte habe der Zeugin vorgespiegelt, er erhalte einen monatlichen Zuschuß von 2000 Mk. und stehe im Begriff, sich mit einer reichen Dame zu verloben. Der Angeklagte habe der Zeugin einen Brief geschrieben, den der Staatsanwalt nochmals verliest. Der Graf bittet darin um ein Darlehen von 300 Mk., unter dem 'Vorgeben, er brauche zur Verlobung eine größere Summe.
Der Staatsanwalt bespricht dann einige weitere Fälle, in denen die betrügerische Absicht des Angeklagten klar zutage liege. Zu erwägen sei, daß der Angeklagte, ohne einen Verdienst ober ein gesichertes Einkommen, ein ganzes Jahr auf großem Fuße gelebt hat und dann verschwunden sci. Wenn er ab und zu eine kleine Zahlung geleistet habe, so war er durch irgend einen Umstand dazu gezwungen. Tie finanzielle Schädigung seiner einzelnen Opfer sei eine außerordentlich große gewesen. Zudem habe der Angeklagte gar keine Aussicht gehabt, den Schaden wieder gutmachen zu können. Als besonders erschwerend sei das systematische Vorgehen zu betrachten.
Auf der anderen Seite stehen, wie der Staatsanwalt bemerkte, dem Angeklagten verschiedene Umstände zur Seite, die seine Taten in einem etwas milderen Lichte erscheinen lassen. Er ist zweifellos geistig etwas minderwertig, außerdem muß seine Jugend als Entschuldigungsgrund in Betracht gezogen werden und ebenso bas Fehlen eines festen Halles von frühester Jugend an; es soll ihm auch zugute gerechnet werden, daß er schon vor der Abreise aus Berlin und nach seiner Heirat den angerichteten Schaden nach Möglichkeit wieder gut zu machen suchte und daß auch seine Frau nach dieser Richtung hin nach Möglichkeit bemüht war.
Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände stellte der Staatsanwalt den Antrag, den Angeklagten zu einer Gesamtgefängnis st r a f e von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen.
Nach einer kurzen Pause spricht zunächst der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Jaffe. Er tritt den Ausführungen des Staatsanwalts in allen Punkten entgegen und betont, daß es feine Verpflichtung gebe, bei Einkäufen auf Kredit die eigene Zahlungsunfähigkeit anzugeben. Zudem dursie der Angeklagte hoffen, daß er seine Schulden bald bezahlen könnte. Die Schuld an dem, was der Angeklagte getan habe, sei überall dem Vater aufzubürden, der einen so jungen unerfahrenen Menschen, den er selber für geisteskrank hält, ohne Geldmittel in die weite Welt schicke. Gegen einen solchen Mann sei das Urteil ziemlich einstimmig. Der Vater des Angeklagten habe die Bande des Blutes geschändet. (Der Vorsitzende macht hier den Verteidiger darauf aufmerksam, daß er in seiner Verteidigung zu weit gehe. (£r fördere Sachen zutage, die in der Hauptverhandlung nicht zur Sprache gekommen sind.) R.-A. Dr. Jaffe fortfahrend: Der Angeklagte habe es nicht für möglich hallen können, baß sein Vater so hartherzig fein werde. Der Verteidiger schließt den ersten Teil seines Plädoyers mit dem Hinweise darauf, daß keines der Merkmale des § 263 StGB, zutreffe. Durch die Beweisaufnahme ist festgestellt worden, daß der Angeklagte die Lieferanten über seine Vermögensverhältnisse nicht im Unklaren gelassen hat und daß ihm lediglich mit Rücksicht aus seinen Namen, sowie auf den Stand seines Vaters und seines Onkels Kredit gewährt worden ist. Der Verteidiger geht sodann aus die einzelnen Fälle ein und hebt den Fall Gustke hervor, deren Glaubwürdigkeit keine besonders aroße sei. Wenn man das Ergebnis der mehrtägigem Verhandlungen zusammenfasse, so ergebe sich kein Anhalt für eine Schuld des Angeklagten und deshalb beantrage er in allen Punkten die Freisprechung. Eine Verurteilung würde einen Rechtsbruch darstellen, wie ihn die preußisch Justiz noch niemals gesehen hat.
Rechtsanwalt Dr. A h l s b e r g leitete seine Verteidigungsrede mit dem Hinweis darauf ein, daß der größte Teil des Krcdit- schwindels von dem Strafgesetzbuch überhaupt nicht getroffen werde. Wenn man den Angeklagten wegen Betrug verurteilen wollte, müßte man sich zuerst fragen, ob er nach österreichischem Recht bezw. Gesetz sich eines Betruges schuldig gemacht habe; denn nach österreichischem Gesetz sei der Begriff des Betruges viel enaer gefaßt. Solche Neate, wie sie dem Angeklagten zur Last gelegt werden, sind aber auch nach österreichischem Recht nicht strafbar. Auch nach deutschem Rechte muß das Gericht zu einem freisprechenden Urteil kommen. Der Staatsanwalt entnimmt die betrügerische Absicht des Angeklagten aus dessen Zahlungsunfähigkeit. Eine solche Beweisführung solle man lieber unterlassen, schon deshalb, weil der Angeklagte tatsächlich bemüht gewesen ist, seine Schulden zu bezahlen. Der eigene Vater hat den Angeklagten im Stich gelassen, andere Leute aber wußten, daß er Vertrauen in seine Zukunft haben könne, und zwar mit Rücksicht aut seinen Namen. Es bleibt auch die Tatsache bestehen, daß Graf Schulenburg die Heiratsaussichten des Angeklagten so hoch eingeschätzt hat, daß er ihm 6500 Mk. Darlehen gab. Dafür, daß die verschiedenen Heiratsprojekte des Angeklagten sich nicht verwirklichten, könne er nicht verantwortlich gemacht werden. Wenn der Angeklagte seinen Namen auf die Straße hätte werfen wollen, hätte er gerade in Berlin jede Woche ein paar braune Lappen au) dem Boden finden können. Diejenigen, welche behaupten, Gras Metternich habe sich eines Betrugs im juristischen Sinne schuldig gemacht, frage er, ob sie überhaupt noch Juristen seien.
Die Verhandlung wird morgen früh fortgesetzt.
21 ns Stadt Uttd Land.
M lenen, 12 Oktober 1911.
•• Der HerbergSverbo nd für Hessen und Hessen-Nassau hielt in Frankfurt a. M. seine stark vesnchte Jahresversammlung ab. Nach der Erledigung geschäftlicher Mitteilungen fand eine rege Aussprache über
soziale und wirtschaftliche Fragen ou§ dem Verbandsleben statt. Den ersten Vortrag hielt Herr B r e i t er - Wetzlar über „Tie Bedeutung des öffentlichen Arbeitsnachweises an kleinen Plätzen in Verbindung mit den Herbergen zur Heimat«. Tann sprach Geheimrat Iäger-Wiesbaden über „Tas Verhältnis der Herbergen zur Heimat zu den Wanderarbeitsstätten, unter besonderer Berücksichtigung des Bezirks Wiesbaden*. Em weiteres Referat beschäftigte sich mit der Teuerung und den Preisverhältuissen in den Herbergen zur Heiinat. Die Versammlung beschloß nach langer Debatte, einen gemein« samen Einkauf aller Verbrauchsgegenstände und Kcmsurnartikel für alle Herbergen deS Bezirks in die Wege zu leiten. Schließlich sprach noch Herr Loh-Gießen über „Das Jubelfest deS deutschen HerbergSoereins" und über „Neuerungen in der Wanderfürsorge". Die nächstjährige Versammlung tagt wiederum in Frankfurt.
" Stadttheater. Da infolge deS schönen Erfolges der ersten Vorstellungen andauernd noch Anfragen wegen neuer Abonnements nn Theaterbureau einlaufen, sei nochmals daraus hmgewiesen, daß Oleuobonnenten keinerlei Schaden erleiden, da sie für erledigte Vorstellungen kostenlos Gutscheine erhalten.
** Arbeitsjubiläen. Der erste Meister der Zigarren« fobrif Julius Rattmann, Gießen, Herr Philipp Pfeiffer aus Lannsbach, blickte gestern m voller Rüstigkeit auf eine 25jährige Tätigkeit als Werkmeister der genannten Firma zurück. In dankbarer Anerkennung seiner Verdienste, seiner treuen, pünktlichen Pflichterfüllung überreichten ihm der jetzige und der frühere Inhaber der Firma einen namhaften Betrag. Von den Arbeitern und Arbeiterinnen erhielt er einen prächtigen Nuhesessel und eine lebende Palme. Auch der ziveite Meister, Herr Karl Pfeiffer aus Wieseck, i|t bereits 25 Jahre in dem Betrieb tätig, gewiß ein Zeichen guten Einvernehmens zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Dieser ivnrde ebenfalls bedacht. Beide 'Meister erhielten außerdem von dem Deutschen Tabakverein je eine prachtvolle, künstlerisch ausgeführte Ehrenurkunde.
Silberne Hochzeit feiern Briefträger Wilhelm Depper und seine Ehefrau Theodore Tepper, geb. Fill« mann, am Freitag, 13. Oktober.
Landkreis Gießen.
— Musch en heim, 11. Okt. Gestern vollendete bet älieste Einwohner unseres Dorfes, Herr Johannes Seipp, bei voller geistiger und körperlicher Frische seinen 9 0. Geburtstag. Vergangenen Sonntag schon hatten sich die Kinder, Enkel und Urenkel zu einer kleinen Feier bei ihm eingefunden und es lourbcn ihm bei dieser Gelegenheit Blumensträuße und noch andere Geschenke überreicht.
Kreis Alsfeld.
i. Alsfeld, 11. Okt. Stadtvorstandssitzung vom 10. Oktober. Die nur fünf Punkte umfassende Tagesordnung wurde in rascher Folge erledigt. Der Vorsitzende gab bekannt, daß das Projekt einer Gruppen- wasservcrsorgung mit Eudorf nicht zur Ausführung kommen werde, da die Gemeinde Eudorf den Anschluß an die Alsfelder Wasserleitung abgelehnt habe und it)reift eigenen Projekt näher treten wolle. — Der evangelische Kirchenvorstand zu Alsfeld hat der vom Stadtvorstand vollzogenen Präsentation des Schuhmachers Georg Heinrich Hyll zum Kirchendiener die Bestätigung erteilt. — Weiter erstattete alsdann Herr Koch in seiner Eigenschaft als Mitglied der Geländeerwerbskommission für die Erbauung der Nebenbahn Alsfeld — Niederaula Bericht über die erste Sitzung der Kommission. Darnach sind für die gesamte Bahnhofserweiterung Alsfeld rund 546 Ar Grunderwerb notwendig, von denen 158 Ar von dem Konsortium der geländestellenden Gemeinden, 388 von dem Eisenbahnfiskus aufzubringen sind. Die Verteilung erfolgt also int Verhältnis von 29 Proz. zu 71 Proz. — Zur Frage der Lotterie für Kirche und Rathaus wurde beschlossen, den Lotterievertrag wegen Veranstaltung einer gemeinschaftlichen Lotterie zum Besten der Wiederherstellung der Walpurgiskirche und des Rathauses in der Fassung der von beim Ministerium des Innern dazu vorgenommenen Abänderungen zu genehmigen. — Weiteren Gegenstand der Verhandlung bildete sodann der Erlaß einer Wochenmark t o r d n u n g f ü r A l s f e l d. Das Ministerium des Innern hat zu dem ihm zur Genehmigung vorgelegten Entwurf einige Zusätze und Ergänzungen angeregt, dto ohne Besprechung genehmigt wurden. — Die von einigen Abnehmern erhobenen Reklamationen gegen die nachträgliche W a s s e r g e l d e i n s ch ä tz u n g wurden nach den Vorschlägen der Wasserwerkskvmmisswn erledigt. — Die Niederschlagung uneinbringlichen Schuldposten wurde durch besondere Unterschrift genehmigt. — Der stattliche Neubau der fyiefigen Volksschule macht rasche Fortschritte. Das Gebäude ist nunmehr im Rohbau vollendet. Mit Ausschreibung der Jnnenarbeiten dürfte demnächst begonnen werden. Tie Bauleitung hat der städtische Baubeamte.
§§ Rup perlen rod, 11. Okt. Die hiesige Dampf- dresch m asch inen-Gen o ssensch aft hat ihre Dampf- dreschinaschme, mit der sie 21 Jahre lang gedroschen, oec- kauft und sich oumclöit.
△ ,9$ o it der Ohm, 11. Okt. Die 'Schwalben haben uns nun endgültig für dieses Jahr verlassen. Sie sind keinesfalls frühe weggezogen wie die Störche; im Gegenteil, sie haben lange ausgehalten. Die ersten Schwalben verließen uns allerdings schon früher, ihnen sind jetzt die noch übrigen gefolgt. Dem Wegzuge der Schwalben sind die Frostnächte aus dem Fuße gefolgt, ein Beweis, welch feinen Instinkt unsere Zugvögel haben. Der Rückstrich der Kraniche ist noch nicht geschehen. Hoffentlich läßt er noch lange auf sich warten. Dem Rückzug dieser'Gäste folgt erfahrungsgemäß der Winter auf der Ferse. — In diesem Herbste, in dem die Kartof,elsträucher so lange üppig grünten, muß der größte Schmetterling Deu.schlands, der Totenkopf, nicht selten vorgekommen sein. Uns wurde von ft)em Erscheinen zweier solcher Exemplare Mitteilung gemacht und zwei wohlerhaltene Puppen dieses lings, die man in Kartoffeläcker gefunden, überbracht.^
Reichsgerichtsbrief.
(Nachdruck verboten.) js. Leipzig, Okt. 1911.
Klage a u f Rückzahlung der Mitgift.
Wie raffiniert Schwiegermütter handeln können, beweist em Rechtsstreit, der kürzlich das Reichsgericht beschäftigt hat. -Las Tatsachenverhaltnis ist folgendes: Zum Weihnachtszeit dv Jahres 1900 hatte sich der Beklagte mit dec Tochter der Klägerin verlobt. Dabei versprach ihm die Äläaerin eine Mügw von 50 000 Mark. Nach der Verlobung gab sie dem della^ 7000 Mark, und. nach Aushändigmrg einetz Schuldscheins M*’“ .


