toa3 geschehen könne, Tfnt dem Gottesdienst mehr Anziehungskraft »u verleihen. Die Jugend müsse lithurgisch besser erzogen und durch Diskussionsabende usw. mehr für die geistige Belebung gesorgt werden.
In der Besprechung bezeichnete u. a. Prälat D. Flöring- Darmstadt den Abschluß der Sakristei in der Kirche für einen IleLelstand: es müsse den Gläubigern eine wirkliche Feier im Gottesdienst geboten werden, wozu auch die Kirchengesangvereinc Mehr herangezogen werden sollten. Ein angemessener Schmuck der Kirche, kurze, treffende Predigten und eine Erweiterung der Musikalischen Lithurgic seien besonders beachtenswert. Pros. Dr. Eger-Friedberg führte aus, daß in der Predigt das persönliche Moment, das Moment des Sicherhebens über das Endliche hinaus mehr berücksichtigt werden müsse. Es werde viel zu wenig die Gewohnheit des Betens gepflegt von Jugend an; früher waren Lausandachten etwas Selbstverständliches. Man könne den Kindern Gott gar nicht Lesser geben, als daß man sie mit ihm verkehren, lehre im Gebet. Die Kinder seien auch viel zu wenig an den Gottesdienst gewöhnt; es sei ein Skandal, daß die Kinder nur das halbe Jahr in die Kirche gehen, in dem sie Konfirmandenunterricht erhalten. An dem Mangel der kirchlichen Pflege seien nicht nur die Pfarrer, sondern vor allem das evangelische Elternhaus schuld.. Die Kinder müßten so erzogen werden, daß sie dem Gottesdienst im Gebet mit einem Echo im eigenen Herzen und mit vollem Verständnis folgen können. Nach weiterer Besprechung, an der sich Prof. D. Schian - Gießen u. a. beteiligten, schloß die Vormittagssitzung.
Heute nachmittag hielt Prof. D. Niebergall- Heidelberg leinen sehr temperamentvollen Vortrag über: „Schwierigkeiten und Möglichkeiten der Gemeinde-Organi- s a t i o n", worin der Redner unter lebhaftem Beifall der Versammlung seine erfahrungsreichen Anschauungen darlegte und einen nachdrücklichen Appell der Ermutigung zur Arbeit am Ausbau der evangelischen Kirche an die Versammlung richtete. In der Aussprache trug dann u. a. der 80jährige Pfarrer D. Sülze au3 seiner langjährigen praktischen Erfahrung Beobachtungen und Grundsätze vor, wobei er betonte, daß das innere Bild Gottes zur lebendigen Anschauung gebracht werden müsse; die Kinder müßten christlich erzogen werden, es dürfe nicht im Belieben des Einzelnen stehen, ob die Kinder religiösen Unterricht haben sollen oder nicht. — Auch der Gemeindeabend im großen Turn- hallensaal, an dem Pastor Stock und Sup. S ch u st e r sprachen, war wieder sehr zahlreich besucht.
Aus Stadt und Land.
Gießen. 27. April 191t
** Aus dem Militär-Wochenblatt. Schulz, Major und Bats.-Kommandeur im Jnf.-Regt. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, mit der gesetzlichen Pension zur Disposition gestellt und zum Kommandeur des Landwehrbezirks Mainz ernannt.
* * Hessischer Blumentag. Am Dienstag abend fand im Hotel Schütz auf Einladung des Hauptausschusses für den Blumentag unter dem Vorsitz des Regierungsassessors Wolf eine sehr zahlreich besuchte Versammlung hiesiger Kaufleute statt, um zu beraten, in Melcher Weise die Ladenbesitzer am Blumentag zur Belebung des Straßenbildes und damit zur Anziehung des Publikums beitragen könnten. Sämtliche Anwesende erklärten sich bereit, ihre Schaufenster dem Charakter des Tages entsprechend aus schmück en zu wollen; die Art und das Maß der Dekoration müsse jedoch dem Einzelnen überlassen bleiben. Aus der Mitte der Versammlung wurde darauf ein Ausschuß bestehend aus Stadto. Helm, Kaufmann Karl Röhr und Obermeister Sack gewählt, der es übernahm, den Gedanken der Schaufenster-Ausschmückung in weitere Kreise der Geschäftswelt zu tragen.
• * Kun st verein. Von Sonntag an gelangt eine hervorragende Kollektion Gemälde des Karlsruher Malers August Gebhard zur Ausstellung. Da diese Bilder nur wenige Tage ausgestellt bleiben, so sei schon jetzt darauf hingewiesen.
* * Vortrag über die Wertzuwachs st euer. In einer gut besuchten Versammlung des Hausbesitzervereins, die gestern abend im oberen Saale des Restaurants Metropol stattfand, sprach Rechtsanwalt Raab über die Reichswertzuwachs- ft euer, die als besonders aktuell unsere Aufmerksamkeit allgemein auf sich zieht. Der Redner mußte indessen zugeben, daß es selbst für den Juristen recht schwer sei, den einzelnen Bestimmungen des mit allerlei Klauseln versehenen Gesetzes gerecht zu werden und dementsprechend die Steuer zu berechnen, umsomehr auch als bis jetzt das Gesetz selbst, sowie die Ausführungsbestimmungen sich noch in der Reichsdruckerei befinden, also noch nicht im Buchhandel erschienen sind. An der Hand verschiedener zum Teil selbst gebildeter, zum Teil aber auch tatsächlich vorgekommener Beispiele und Vorfälle suchte der Vortragende die wichtigsten Fälle zu veranschaulichen. Es sei diesen mit Hilfe von Tafel und Kreide gemachten Vorführungen etwa Folgendes entnommen: Das im Februar dieses Jahres geschaffene Gesetz ist rückwirkend vom 1. Januar 1911 ab, und es hilft dem Rentner Z. nichts, wenn er, um der Wertzuwachssteuer zu entgehen, im Januar sein Grundstück losgeschlagen hat. Erbfälle sind nicht steuerpflichtig, auch wird ein Wertzuwachs unter 20 Mk. nicht erhoben. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, eingetragene Vereine und vergleichen fallen unter die Reichswertzuwachssteuerpflicht, Aktien- und Kommanditgesellschaften auf Aktien aber nicht. Das Gesetz sucht alle Umgehungen zu vermeiden, so kann es nichts nützen, wenn der Käufer sein Recht an einen Dritten abtritt oder wenn ein fremdes Grundstück auf eigene Rechnung übernommen wird. Bebaute Grundstücke unter 20 000 Mk., unbebaute unter 5000 Mk. sind, wenn dabei Tein Grundstücks handel vorliegt, steuerfrei. Schuppen, Gartenhäuschen und ähnliche Gebäude gelten jedoch nicht als Gebäude im eigentlichen Sinne. Bei der Berechnung ist, wenn nicht ein späterer Verkaufsübergang des Grundstücks maßgebend wird, der Wert einzusetzen, den tue Liegenschaft am 1. Januar des Jahres 1885 hatte. Der Unterschied zwischen diesem Schätzungswert und dem Verkaufspreis ist der Wertzuwachs, der aber nicht ganz zur Besteuerung gelangt. Die aufgewandten Verbesserungen, 4% Erwerbskosten sowie 2* 1 2/3o/o für Mark und Meter mal der in Betracht kommenden Anzahl der Jahre dürfen zu dem Schätzungswert geschlagen oder, was dasselbe ist, von dem Wertzuwachs abgezählt werden. Von der Zuwachssteuer erhält das Reich 50, der Bundesstaat 10 und die Gemeinde 40<y0. Letztere aber hat das Recht, noch bis 100% ihres Anteils hinzuzuschlagen, doch so, daß die ganae Steuer 30% des Wertzuwachses nicht übersteigt. Daß das Gesetz zurzeit hemmend auf den Grundstücksmarkt einwirkt, kann nicht bestritten werden, aber es muß doch betont werden, daß daran weniger das Gesetz selbst als das Ungewisse der Gesetzesbestimmungen die Schuld trägt. Der unverdiente Vermögenszuwachs muß besteuert werden, das ist nur recht und billig, und man wird dabei nicht stehen bleiben. Nicht bloß das unbewegliche, auch das bewegliche Kapital muß herangezogen werden (Börsenspekulation, Warenlager). Man hat mit dem Reichswertzuwachssteuergesetz einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde gemacht, und es steht zu hoffen, daß man auf diesem Wege über kurz ober lang zu einer Reichsvermögens- und Reichseinkommensteuer kommen wird. Dem Vortragenden wurde am Schlüsse seines Vortrages reicher Beifall zu teil.
Kreis Alsfeld.
— Ruppertenrod, 27. April. Die KanS eines hiesigen ^Landwirts brütete ein vollkommenes Gänschen mit vier Flügeln und vier Beinen aus. Das Gänschen ver- endete jedoch alsbald nach seiner Erbrütung.
Kreis Lauterbach.
x Schlitz, 26. April. In Bernshausen wurde am vergangenen Montag der in den 50er Jahren stehende angesehene Land wirt H., als er auf dem Felde beschäftigt
war, plötzlich vom Verfolgungswahn befallen; er brachte sich mit einem Messer am Hals mehrere Wunden bei. Nur durch das Hinziukommen von mehreren beherzten Männern, die den Bedauernswerten nach heftiger Gegenwehr überwältigten, wurde er vor einem furchtoaren Ende bewahrt. Der hinzugerufene Arzt ordnete seine sofortige Verbringung in die psychiatrische Klinik nach Gießen an.
Kreis Schotten.
• Schotten, 26. April. Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren rourbe verliehen durch Entschließung des Großherzogs Karl Christian Kromm und Ludw. Kromm hier.
A Ulrichstein, 26. April. Im Turmzimmer des AussichtsturmeS auf unserem Schloßberg ist jetzt eh Fremdenbuch aufgelegt worden. Es ist ein Geschenk de? Buchbinders Kimpel von hier. — Seither fehlte es hier an Gemeindebackhausern und die Bürger mußten ihr Broi bei den Bäckern backen lassen. Es bildete sich ein Konsortium, daS den Bau von drei Gemeindebackhäusern in die Hand nahm. Im vorigen Jahre wurde daS erste Backhaus erbaut. Gegenwärtig werden zwei weitere ausgeführt. Das eme fommt an den Schloßberg und das andere in die Oberstadt.
A Breungeshain, 26. April. Einen unheimlichen Fund machten Arbeiter beim Abbruch einer Mauer. In einer liefe von fast 2 Bietern stieß man auf daS gut erhaltene Knochengerüst einer anscheinend weiblichen Person, deren Schädel keine Verletzung aufwies. Man vermutet, daß
geklagten lediglich Kredit gewähtt und den Wechsel von ihm i» Zahlung genommen hätten, weil sie ihn für einen vermögende» Mann gehalten hätten. Es erfolgte dementsprechend Freisprechung.
3. Um sich Geld zu verschaffen, errichtete D. auf der mit 20 000 Mk. Hypothek an erster Stelle und 23 000 Mk. Restkaus- äiilling an zweiter Stelle belasteten Villa eine weitere Hypothek über 15 000 Mk., die somit an dritter Stelle zu stehen kam. D. bot diese Hypothek verschiedenen Leuten zum Erwerb an, aber ohne Erfolg. Als er nach Paris flüchtete, übergab er sie seinem <-ohne Alfred D. nebst schriftlicher Vollmacht, um sie zu veräußern. Ter Sohn verkaufte bann auch die Hypothek für 10 000 Mk. an einen Schweinehändler in Frankfurt a. M. Er erhielt etwa 1700 Mark in bar, den Rest in Wechseln. Für 7000 Mk. dieser Wechsel wurden später von einem Bekannten des Händlers für 3000 Mk. in bar zurückerworben. Alfred D. soll nun auf Veranlassung seines Vaters beim Verkauf der Hypothek dem Händler vorgeschwindelt haben, diese Hypothek bilde die zweite Belastung des Grundstücks, im Rang gehe ihr nur die erste Hypothek vor. Recht verdächtig ist in dieser Beziehung, daß aus der Hypothekenurkunde die Fragebeantwortung herausgerissen ist, die Aufschluß darüber gibt, daß dieser Hypothek auch noch 23 000 Mk. Restkaufschilling im Rang vorgehen. Indessen ergab die Beweisaufnahme, daß der Händler vor Erwerb der Hyptohek über die Rangverhältnisse der Belastungen in zweifelsfreier Weise aufgeklärt worden ist. Es erfolgte somit auch in diesem Falle Freisprechung.
Der Direktor N. der Gewerbebank in L. ,oll sich der Beihilfe in dem letzterwähnten Fall dadurch schuldig gemacht haben, daß er dem Schweinehändler auf telephonische Anfrage ebenfalls mitgeteilt habe, die Hypothek stehe an zweiter Stelle. Es stellte sich jedoch heraus, daß N. von der ganzen Sache nichts wußte und daß die telephonische Anfrage erst nach Abschluß des Geschäftes erfolgte. Da N. hiernach unschuldig ist, werden seine Auslagen und Verteidigungskosten auf die Staatskasse übernommen.
hältnisse gemacht habe; auch erklärten sie, daß sie dem An-peutet, sondern zugleich eine ganz erhrickiche Best chleunigung der
L. angeklagt, sich der Beihilfe in einem Falle schuldig gemacht zu haben. Der Angeklagte W. D. ist im Jahre 1862 als Sohn eines Steigers geboren. Er besuchte die Realschule und wandte sich später der Taufmännischen Laufbahn zu. Im Jahre 1896 wurde er Inhaber eines Spekulationsgeschäftes in Bergwerken, insbesondere von Kohlenfeldern und Eifenfteingruben. Er erwarb hierbei ein Vermögen, das sich auf Millionen belaufen haben soll. Später aber hatte er große Verluste, so daß im Jahre 1908 in Dortmund über sein Vermögen Konkurs eröffnet wurde. Er wurde damals wegen Bilanzverschleierung zu vier Monaten Gefängnis und 10 000 Mk. Geldstrafe verurteilt. Im Jahre 1909 leistete er den Olffenbaruugseid. Im Juni 1909 kaufte er in Lollar eine herrschaftliche Villa für 60 000 Mark. Er übernahm 20 000 Mk. erste Hypothek sowie 23 000 Mk. Restkaufschilling, so daß noch 17 000 Mark bar zu zahlen waren. Da er Tein Geld hatte, errichtete er auf der Grube Engelskind bei Hatzfeld eine Hypothek über 20 500 Mk. zugunsten des Verkäufers, der ihm den Ueberschuß von 3500 Mk. bar herauszahlte. D. erhielt auf diese Weise eine herrschaftliche Wohnung, die er alsbald bezog, und noch 3500 Mk. bares Geld dazu. Als Erwerber der Villa wurde die Gewerkschaft Engelskind eingetragen. D. war Repräsentant zweier Gewerkschaften, der Grube Engelskind, die seit etwa 40 Jahren außer Betrieb ist, und der Grube Raimund bei Lengfeld i. O., die ebenfalls außer betrieb ist. Ter Wert berder Gruben ist sehr zweifelhaft; die Sachverständigen schätzen beide Gruben zusammen auf etwa 5000—7000 Mk., da der Abbau sehr fragwürdig ist. D. trat sehr vornehm auf, besaß eine elegante Wohnungseinrichtung, die Eigentum seiner Frau war, und verkehrte nur in ersten Hotels, so daß er bald in den Ruf eines reichen Mannes kam. Er benützte dieses Ansehen, um eine Reihe von Kreditgeschäften abzuschließen, durch die eine ganze Anzahl von Personen um ihr Geld kam. In drei Fällen glaubte die Anklagebehörde den W. D. des Betrugs überführen zu können, der nach Paris geflüchtet,, aber ausgeliefert worden war.
1. Im Mai 1910 kaufte D. bei einem hiesigen Uhrmacher eine goldene Uhr für 120 Mk. Er erklärte, er habe augenblicklich kein bares Geld bei sich und bot einen Wechsel über 201 Mk. zur Zahlung an. Als der Uhrmacher zögerte, erklärte D., der Akzeptant sei gut, außerdem stehe er ja selbst auf dem Wechsel, er erhalte in drei Tagen 3000 Mk. und werde den Wechsel selbst einlösen. Gleichzeitig zeigte er eine Urkunde vor, in welcher die von D. erworbene Villa zu 100 000 Mk. taxiert war. Durch diese falschen Angaben wurde der Uhrmacher bestimmt, den Wechsel in Zahlung zu nehmen. D. erhielt die Uhr und außerdem noch 85 Mk. bares Geld herausbezahlt. Der Wechsel aber wurde nicht eingelöst; er enthielt das Gefälligkeitsakzept eines Bekannten des D., der für; vorher eben alls den Offenbarungseid geleistet hatte. Mit Rücksicht auf den nicht sehr erheblichen Betrag verurteilte das Gericht den Angeklagten W. D. in diesem Falle zu einem Mona t Gefängnis.
2. Einer hiesigen Firma schuldete D. aus Einkäufen für seine Töchter 99 Mk. Im Mai 1910 fragte er bei der Firma an, ob sie nicht einen Wechsel in Zahlung nehmen wolle. Nach kurzer Verhandlung erklärte sich die Firma hierzu bereit. Er übersandte ebenfalls ein Gefälligkeitsakzept seines bereits erwähnten Bekannten über 206 Mk. und erhielt 107 Mk. bar herausbezahlt. Der Wechsel wurde ebensowenig wie der erste eingelöst. Die Inhaber der Firma konnten indessen heute nicht mehr mit Bestimmtheit angeben, daß ihnen D. unwahre Angaben über die Zahlungsfähigkeit des Akzeptanten sowie über seine eigenen Ver
um 50 Mk. Dieses Manöver ist ihm in einer großen (Anzahl von Fällen geglückt. I
* Die geheimnisvolle Stimme im Wartxhcius- chen. Aus London wird berichtet: Zur fdjneHeren Abwicklung des Londoner Straßenbahnverkehrs hat die Verwaltung jetzt an einer der Hauptkreuzungsstellen probeweise 'eine intereffa nte Neuerung em geführt. In der großen Wartehalle am Temkseqnai, wo an gewissen Tageszeiten ein riesenhafter Andrang von/Fahrgästen Srscht, steht immer ein Inspektor der Straßenbahn, um den )rang der Queue bildenden Passagiere zu den, anfahrenden gen zu regulieren. Am Samstag wurden die Wertenden hier zum erstenmal Zeugen der neuen Verkehrsregulieru^ng. Von bet Decke der Wartehalle herab ertönte plötzlich eine lc^mte, dröhnende Stimme, die weithin hörbar ankündigte: „Wagens nach Clapham kommt, 12 Sitzplätze, 4 Stehplätze frei." Alle Blocke wandten sich zur Decke, und hier sah man auch einen großes Schalltrichter, der an ein Grammophon gemahnte. Das Rätsel ßpar bald gelöst: einige hundert Schritte vor der Wartehalle stand ciSn Beobachtungs- Posten der Straßenbahn, der durch ein Telephon dwe herannahenden Wagen unb deren genaue Platzverhältnisse anS die Warrehalle weitergibt, wo die Botschaft automatisch von cineign Phonographen ausgenommen und sofort dem diensttuenden Inspektor zugerufen wird. Der Beamte kann nun die Queue reguli^rren, es werden nur so viele Leute vorgelassen, als Plätze zur Verfügung stehen, und alles Gedränge, alle mehr ober minder rücksLchtslosen Kämpft um einen Platz sind vermieden. Es zeigt sich I sofvtt, daß dies System nicht nur für das Publikum selbst eine ff Erleichterung be’
es sich . um das Skelett einer vor etwa 40 Jahren spurlos verschwundenen Frau handelt.
Starkenburg und Rheinhessen.
n. Groß-Gerau, 26. April. Im Großherzvgtum Hessen ist die Einrichtung getroffen, daß von den Lehrern über die gesetzwidrige Verwendung der Schulkinder zu gewerblichen Arbeiten Kontrollisten geführt und letztere an die Kreisschulkommissionen eingesandt werden müssen. Nun hat sich aber herausgestellt, daß Schulkinder in weit größerem Maße zu solchen Arbeiten herangezoaen werden, als dies in den schulamtlichen Listen zum Ausdruck kommt. Nach einem Rundschreiben der Kreisschulkommission Groß-Gerau ist die Schuld an diesem Uebelstand bei den Eltern und Arbeitgebern zu suchen, die ihre Kinder beeinflussen, keine wabrheits- aetreuen Angaben zu machen. Die Behörde wendet sich daher an die Schulvorstände, die Lehrer in ihrer schwierigen Aufgabe zu unterstützen und fügt hinzu, es handle sich bei den Angaben nicht um einzelne Fälle, sondern um die Darlegung eines allgemeinen Zustandes, weshalb die Lehrer nicht zu befürchten hätten, daß durch ihre Mitwirkung bei der Kinderfürsorge ihre Stellung in der Gemeinde gefährdet werden könnte.
Hessen-Nassau.
hc. Frankfurt a. M., 26. Aprll. Dr. med. Theodor Katz wurde vom 1. April 1911 ab zum leitenden Arzte des städtischen Krankenhauses Frankfurt a. M.-Rödelherm ernannt. Dr. Katz, geboren 1882 zu Kaiserslautern in der Rheinpfalz, bestand 1906 in Würzburg das Staatsund Doktorexamen, war dann bei Geh. Rat von Leube an der Würzburger medizinischen Klinik tätig, 1906—1908 am Eppendorfer Krankenhaus bei Prof. Lenhartz und 1908 bis 1911 an der medizinischen Klinik des städtischen Krankenhauses Frankfurt a. M.-Sachsenhausen.
Gießener Strafkammer.
)( Gießen, 25. Aprll 1911. Eine Anklage wegen Betrugs.
Die Strafkammer verhandelte heute gegen den Kaufmann W. D. aus E. wegen Betrugs in drei Fällen und gegen dessen Sohn, den Kaufmann W. D. aus Dortmund wegen Betrugs in einem Fall. Außerdem war der Direktor der Gewerbebank N. in
(ßericbtsfaaL
= Ein Prozeß gegen den König von Preußen wurde am Mittwoch vor dem „Geheimen Justizrat" im Gebäude des Königl. Kammergerichts unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Schaepers verhandelt. Es handelte sich um Zivilansprüche gegen den König von Preußen als Eigentümer des Wiesbadener Hoftheaters, die von der Klägerin, der Sängerin Frl. Heßlöhl, die seit 1906 in Wiesbaden am Hoftheater tätig ist, geltend gemacht wurden. Dem Prozeß liegt kurz folgender Vorfall zugrunde: Die Klägerin war von der Intendanz in eine Disziplinarstrafe genommen worden, weil sie im Ium 1910 bei der Aufführung von „Tristan und Isolde" sich gegen eine der mitwirkenden Damen, die Kammersängerin Leffler-Burckhardt, unangemessen benommen haben sollte. Hiergegen erhob die Sängerin Beschwerde, die aber zurückgewiesen wurde; darauf ftrengte sie die Klage auf Zurückerstattung der zehn Mark, beim Geheimen Justizrat an. Darüber hinaus klagt die Künstlerin auf die Feststellung einer Ersatzpflicht wegen nicht angemessener Beschäftigung. Die Sängerin behauptet, feit ihrer disziplinarischen Bestrafung keine Rollen mehr erhalten zu haben, die sie .früher gespielt und auf die sich ihre Aanze künstlerische Existenz aufgebaut habe. Dadurch aber, daß |ie von der Intendanz nur in untergeordneter Weise beschäftigt worden sei, könne sie kein Engagement finden, das ihren Fähigkeiten entspräche. Das Urteil lautete: Der Beklagte, König von Preußen, wird verurteilt, an die Klägerin Fräulein ' HeßIöhl zehn Mark zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
< Fritzlar, 24. Aprll. (Alles um fünf Pfennige.) Eine Haupt- und Staatsaktion beschäftigte das hiesige Schössen- gericht. Der Schwerverbrecher, der sich zu verantworten hatte, war ein polnischer Landarbeiter, der am Sonntage gern einen über den Durst trinkt und dann in vergeßliche Stimmung gerät. In diesem Zustande passierte es ihm, daß er auf der Station Zerrn den Zug beftieg, ohne ein Billett zu lösen, und nach her nächsten Station Wabern fuhr. Hier wurde der billettriose Mann erwischt, in ein peinliches Verhör genommen und dann mir einer eisenbahnpolizeilichen Strafe von sechs Mark belegt. Damit war dem Gesetz aber noch nicht Genüge geleistet. Es mußte nach den Vorschriften gegen den Polen auch Anllage wegen Betruges erhoben werden, die zur Verhandlung vor das Schöffengericht kam. D-er gekränkte Bahnfiskus hatte drei Beamte in Uniform entsandt, die bezeugten, daß der Pole kein Billett erworben habe, drei gute Freunde des Beklagten bekundeten, daß dieser an dem fraglichen Tage vollständig „duhn" gewesen sei. Auf Grund der Beweisaufnahme kam der Gerichtshof zu einer Freich re ch u n g des Angeklagten und sprach ihm auch den Ersatz einer Auslagen zu. Der Richter, die Schöffen, der Verteidiger, >er Angeklagte und die sechs Zeugen konnten wieder ruhig nach Hause gehen. Und das alles um fünf Pfennige, denn stwiel kostet ein Billett von Zerrn nach Wabern.
vermischtes.
* Selbstmordversuch eines Neunjährigen. Eine ungewöhnliche Abneigung gegen die Schule muß der neunjährige Schüler Ernst Prenzlaw aus Tasdorf besitzen. Der Knabe sollte nach den Osterferien zum ersten Male wieder die Schule besuchen. Er sträubte sich aber hiergegen und drohte, er werde lieber ins Wasser gehen, als das Schulhaus aufsuchen. Natürlich schenkten die Eltern diesen Worten keinen Glauben und sie schickten den Sohn nach der Schule. Er langte aber dort nicht an, sondern ging ins Wasser. Von einem Feldarbeiter, der den Vorgang mit angesehen hatte, wurde der jugendliche Selbstmordkandidat wieder ans Ufer gebracht. Der Knabe hatte bereits das Bewußtsein verloren, doch gelang es einem hinzugerufenen Arzt, ihn wieder ins Leben zurückzurusen.
* Ein falscher Assessor hat seit einigen Tagen in Charlottenburg eine gan^e Reihe raffinierter Schwindeleien verübt. Der Schwindler, der sehr elegant auftritt, besucht namentlich Zigarrengeschäfte, kaust sich dort eine gute Zigarre und ruft dann von dort durch das. Tele- ihon das Landgericht III an. Durch dieses Gespräch wird >er Zigarrenhändler sicher gemacht und glaubt, dckß der angebliche Assessor eine größere Geldsumme erheben kann. Nacb dem telephonischen Gespräch bietet er dem Zicjarren- hänoler eine Uhr an und bittet ihn für eine halbe stunde


