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16.5.1911 Drittes Blatt
 
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Drittes Blatt

16t. Jahrgang

Ur. 114

Erscheint kSglich mit Ausnahme der Sonntag».

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TiefU6tntr Zamlssenblötter" werden dem Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, da» Krewblatt für den Krel» Sieben" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul» ftrafee 7. Expedition und Verlag: e«5L Redaktion: 112. rel.»Adr^AnteigerGiehen.

cs gäbe eine ganze Anzahl von Volizeioerordnungen, die weid über das Ziel Hurausschießen.

Jung- Jranffun a. M erklärt, bie Prüfung der Ver­ordnung in schon durch den Verband veranlaßt. Man solle ,'rch aber dagegen wehren, daß dre Polrzerbeanrten m'w. Proben in den Belriebsstättcn erheben können: dieser Trail liege letzt dem Gericht vor, sei aber noch nicht entschieden. Auch Falk-Mainz spricht sich im Sinne des Berichterstatters aus. Em entsprechender Beschluß wurde gefaßt.

Ten Kassenbericht erstattet Ebermciftcr Lack-Gießen. Danach hat der Bezirlsverem keine Schulden und verfügt über ein Vermögen von 5412,65 Mark Es wird beschlossen, die Beiträge zum Verein in der bisherigen Höhe weiter zu erheben.

Tie Vorstandswahl ergibt die einstimmige Wiederwahl der ans'cheidenden Mitgl Tetr. Vorstand wird es überlassen,

den näo u übrigen £i. ?er ;uUtagung zu bestimmen, da bis­her keine Meldung vorliegt.

25. Bezirkstag öes vezirtsvercins beider hesten und riafiau des Deutschen zieischer-verbandes.

(Schluß.)

Der Handel nach Schlachtgewicht und nach Lebendgewicht, worüber L a u b - Darmstadt lüridit, erledigt ich sehr schnell. Der Oicbncr gibt etne Darstellung, lme sich der Handel zwischen Metzger und Landwirt beim Schlachtvieh reschäit gewandeli hat. Der Handel nach Schlachtgewicht batte nd) eingebürgert, die Behörden hatten Verordnungen erlassen, die sdreng überwacht wurden, die jeden Mißbrauch verhinderten und man Dar allgemein mit diesem Handelsgebrauch zutrieden. ^>etzt ver­langt man, der Fleiscl)er soll sein ViLh nach Lebendgewicht bezahlen, ohne daß Verordnungen erlassen sind, was man darunter zu verstehen bat. Dabei würde der Fleiscl>er oft durch lieber Fütterung des Viehs usw. betrogen. Der Redner fordert, dag aus dem Verordnungswege sogenannte Hungerpausen vor der Ablieterung des Viehes an den Fleischer vorgeschrieben werden, ebenso sind die Einrichtung kontrollierter Mchternställe, in denen zur Ablie-

Dienstag, 16. Mai 1911

Rotationsdruck und Verlag der vrübl'schen Universität» - Sud)- und Steindruckerei.

R. Lange. Ließen.

ES ist richtig! Diese Bestimmungen sind einzig und allein Rücksicht auf die preußischen Agrarier gemacht worden. Toö haben auch die Kämpfe in der Kommission gezeigt. Nur die großen Herren im Osten ziehen Nutzen davon. Darüber kommt man mit keinem Jongleurstück hinweg. Die Herren fürchten Uri» bcguemlichkciten für ihre patriarchalischen Verhältnisse. Untere landwirtschaftliche Krankenversicherung int Osten wird durch diese Bestimmungen ganz vernichtet werden. Tie Großgrundbesitzer werden aus den Landkrankenkassenaustreten,man wird den etwas besser dastehenden Bauern olle Kosten überlagen. Darum werden wir gegen diese Bestimmungen, die nahezu die s ch l e ch t c st e n ber ganzen Vorlage sind, stimmen.

Abg. Molkenbuhr (Sog.): Es gibt keinen schlimmeren Feind der Krankenversicherung der Landarbeiter als das Zentrum.

ferung kommendes Lieh eine gewisse Zeit eingestellt wird, geeichte Viehwagen und vereidigte SBicger zu verlangen. Ein dahingehen­der Antrag, der zur weiteren Verfolgung an den Verband gehen soll, wird einstimmig angenommen.

Obermeister Weidmann- Wiesbaden spricht über die A u s- Übung der Nahrun gsmi11 elko n t rolle Er teilt mit, daß von der Regierungsbehörde in Wiesbaden eine Verordnung 5u einer weitgehenden Kontrolle der Nahrungsmittel ertönen mor- ben fei Tarin ist u. a. den Polizeiorganen und beamteten -r.icr- ärzten das Recht gegeben, in den Verkaufsläden, den Vorrats­räumen und den Betriebsraumen dsp Fleischer jcöcrjcit zu erscheinen, um eine Kontrolle auszuüben und Anordnungen zu tteflen Ties gebe entschieden zu weit, doch sei man damit ein­verstanden, daß diese Benimmung duräigesührt wird, wenn gleich­zeitig befnmmt w.rd, daß sie mir in Gegenwart eines unpanemchen Faclunannes geschehen darf.

Schwarz- Fulda wünscht eine Prüfung, ob die Verord­nung der Regierungsbehörde auch rechtsgültig und »uläfiig sei.

mb"Deutschcr Reichstag.

175. Sitzung, Montag, den 15. 2*2 a u Am Tische des DundeSratS: Delbrück, Caspar. Da» Hau- ist im ersten Teil der Sitzung ganz schwach beseht. Präsident Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 15 Minuten.

Die zweite üefung der Reichsverlldierungsoidnung.

* Neunter Tag.

Die Beratung geht weiter beim fünften Abschnitt des Buches Krankenversicherung, der von der Ansicht handelt. Nach § 408 führt die Aufsicht über die Krankenkassen daö Der- stcherungSamt. Heber Beschwerden, die ans RechtSgrunden gestützt sind, entscheidet daS Obervcrsicherungöamt. Tic Sozialdemo­kraten beantragen statt dessen daS Verwaltungsstreit. verfahren oder, wo solches nicht vorhanden ist, den Rekurs im Sinne der.Gewerbeordnung. 'fC'TV.*" '

n - < Aba. Heine x

In der Kommission haben meine Parteigenossen diesen Antrag zurückgezogen auf die fälschliche Behauptung de- NegierungS- Vertreters, daß durch die Regelung in späteren Paragraphen, 1740 lind 1745, der Instanzenzug bis zum Ncichsversichcrungsamt hinauf gehe. Tatsächlich gilt daS nur für Unfallsachen. lieber Beschwerden über Entlastung von Kastenbeamten u. dgl. ent- scheidet daS Oberverwaltungsamt endgiltig mit seinem lieber- gewicht der Durenukratie über die Laien. Und cs entscheidet auch nur, wenn die Beschwerde sick auf einen Recktöfehler gründet, nicht aber über den Tatbestand. Wenn also daö VcrsicherungSamt wahrheitswidrig behauptet, eS habe ein Angestellter seine Stellung zu politischen Zwecken mißbraucht und er wird deswegen ent­lasten, so kann er sich nicht beschweren; er wäre also rechtlos dem Versicherungsamt ausgeliefert; also nur eine Instanz. DaS Oberverwaltungsgericht in Preußen hat wirklich segensreich und heilsam gewirkt, setzt sich nicht über Reckt und Gesetz hinweg. Ich sehe in dieser Bestimmung nur ein Glied in der Kette von Maßregeln, um ♦tc Krankenkasten politisch von der Regierung abhängig zu machen.

Ministermldirektcr Caspar:

Ganz zweifellos iit die weitere Beschwerde an das Reicks- kersicherungSamt zulässig. Ter Ministerialdirektor verweist außer auf § 1745 auf § 1731. 4

Ab.i. Dr. Mugdan CDv.)'.

So sehr die Vereinheitlichung des Rechtsweges auch zu be­trügen ist, so bietet doch die Bcschlußkommission des Overvcr- sicherungöamtS nicht die genügende Garantie wegen ihrer burcau- kratischen Zusammensetzung. In der Kommission war die In- stanzensachc jedenfalls nickt ganz klar; es iit mißlick, wenn der Instanzenzug durch Hunderte von Paragraphen getrennt geregelt wirk

Ministerialdirektor EaSpar stellt fest, daß die Behandlung der Beschwerde in der 'ganzen ReichSversicheruugSordnung einheitlich geregelt ist, und überall wo nicht ausdrücklich von einer endgiltigcn Entscheidung die Rede ist, eine weitere Beschwerde gegeben ist.

Der Antrag wird abgelebnt, ebenso nach kurzer Begründung durch die Abgg. Molkenbuhr, Sock, Severing und andere sozialdemokratische Redner eine Reihe Anträge zu anderen Paragraphen, die teilweise ohne Widerspruch für die Diskussion verbunden werden. In den §§ 416 bis 418 wird a!5 Höchst- grenze deS Beitrages, soweit die Deckung der Regel, leistungen nicht einen höheren Beitrag erfordert. VA Prozent des GrundlohnS festgesetzt, nur mit Zustimmung der Arbeitgeber ist ihre Erhöhung zulässig. Tie Sozialdemokraten be­antragen die Grenze auf 6 Prozent zu erhöhen.

Abg. Schmidt (Berlin, Soz.)k

Die Arbeiter haben ein dringendes Jntercste an der E r - Höhung der Leistungen; bei den Arbeitgebern besteht dagegen aber große Abneigung.

Statutarst'cke Wochcnhilse, Anstellung von Pflegerinnen usw. ist mit einem Beitrag von VA Proz. nicht zu leisten.

Abg. Irl (Zentr.): Tnrch die Erhöhung deö GrundlohneS in einem späteren Paragraphen werden ja schon höhere Leistungen ermöglicht.

Rack den weiteren Bestimmungen in den 419 und 420 hat, wenn auch 6 Proz. des GrundlohneS die Regelleistungen nicht deckt, bet den Landkasten sowie bei den Ortskrankenkassen, wenn bei diesen die Arbeitgeber einer weiteren Beitragserhöhung nickt zustimmen, und eine Vereinigung mit anderen Kasten nicht möglich ist oder nicht hilft, der Gemeindeverband die Beihilfe von eigenen Mitteln zu leisten. Bet der Ortskrankenkasse kann in diesem Falle der Gcmeindeverband die Verwaltung der Kaste über- nehmen. Durch Annahme eines Kompromißantrages Sckulh er­hält auch der Gcmeindeverband bei den Landkasten diese Be­fugnis.

Abg. Schickert (Kons.) verweist auf eine in der Kommission zum Sechsten Bucke beantragte R e s o l u t, o n , die die Regie- rung zu Erwägungen auffordert, wieweit bei leistungsunfähigen Gemeindeverbänden diese Zuschüsse von anderer Seite aufgebracht werden sollen. Der Redner bemerkt, daß seine Freunde an dieser Resolution festhalten, aber sie beschränken wollen auf die Heran- ziehung schon ohnehin lcistungSunfähiger Gemeindeverbände. Die Resolution wird an der betreffenden Stelle eingebracht werden.

Die Sozialdemokraten beantragen in ben, §§ 419 und 420 die Ersetzung der Grenze von 6 Proz. durch l'/a Proz. Ihre Anträge werden abgelehnt. . , _ ,

Nach § 447 wirb in der Landwirtschaft aus Antrag dcS Arbeitgebers von der VerfickerungSpflicht befreit, wer an diesen bei Erkrankung Rechtsanspruch auf eine den Kastenleistun- gen gleichwertige Unterstützung hat, vorausgesetzt, daß der Arbeit- Seher die volle Unterstützung au5 eigenen Mitteln deckt, feine «istungSfähigkeit sicher ist und er den Antrag für seine sämtlichen

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhchen

in der Landwirtschaft Be-ckäftigten stellt. Rach § 4 47a hat die gaste für VernckerungSsälle, die bei Ablauf der Befreiung bereits eingetreten sind, r?vr im Falle Ausscheidens eine- Versicherten wegen Erwerbsunfähigkeit in den ersten drei Dochensvach die,em Ablauf eintreten, nichts zu leisten. Der Anspruch an den Arbeit- gcber bleibt unberührt. Tie Sozialdemokraten beantra­gen Streichung der beiden Paragraphen und beantragen herüber namentliche Abstimmung. Ta das HauS offenbar be,ckluß- unfähig iit. schlägt Vizepräsident Schultz, ohne Wider,pruck z-.i finden, vor, diese Abstimmungen erst zwischen 5 und 6 Uhr nach- mittags vorzunehmen. - u: *

Abg. Arnstadt (Kons.):

EL handelt sich bei diesen Paragraphen um die DeibchaI- t u n p der Naturalien. Man wendet ein, c8 würde dadurch eine Schädigung der Landkrankenkasten herbeigeführt, weil ihnen die besten Risiken entzogen würden. DaS ist aber durchaus nicht der Fall, denn gerade in denjenigeii Wirtschaften, die in Betracht kommen, werden hauptsächlich die älteren, verheirateten Arbeiter beschäftigt, in den kleineren Wirtschaften, wo man die Naturalien nicht hat, hauptsächlich die unverheirateten. ES könnte daher eher von einer Entlastung der Landkasten die Rede sein. Bei dem großen Risiko, daö diese Paragraphen dem Unternehmer au,- erlegen, da er noch über die Zeit des Arbeitsvertrages hinaus haftbar ist, werden überdies nur sehr wenige von der Bestimmung Gebrauch machen. ES handelt sich nur um solche Fälle, wo man gern die Naturallöhnung beibehalten möckte.

Abg. Busolb (Soz.) bekämpft die Bestimmungen als eine unglaubliche Begünstigung des Großgrundbesitzes gegenüber den Landarbeitern und den Kleinbauern. -o« yr

Abz. Fcgter (Vp.):

Auf die Gefahr hin. von dcr Presse der NecktSstehenden, ber agravifrien Parlei. angepöbel zu werden (Präsident Graf Schwerin.Löwitz: Anpöbeln ist nicht parlamentarisch. Zurufe von den Freisinnigen: P res sei) Man hat mir in der agrarischen Presse vorgeworfen, ick hätte entweder bewußt gefälsckt oder in meinem blinden politiscken Eifer mich einer groben Fahrlässig­keit schuldig gemacht, und im Stimmungsbild der »Deutschen Tageszeitung" wird von mir gesprochen als von dem Tambur- major der Angriffskolonne und von Mugdan als von bem, Rci- nicke-Fuchö, der nunmebr, wo seine Po'ition gefährdet ist, seinen Malepartus verläßt. (Zurufe rechts: Ükrliner Tageblatt!) Ich sage angepöbelt. nicht, weil wir uns gekränkt fühlen, sondern um die agrarische Presse zu kennzeichnen.

Präsident Graf Sckwcrin-Löwih: Jtd) hatte verstanden, baß Sie die recktSstebenden Parteien meinten. (Zurufe von den Frei- finnigen- Nein, die Presse!! Tann liegt ein Mißverständnis vor.

ES muß einmal hingewiesen werden auf diese Tonart in dcr Presse, die von den Kreisen mit der sogenannten guten Kinder­stube gelesen werden. Tie Verrohung des politischen Tons wird von der agrarischen Presse gefördert und macht aus die Dauer die Beteiligung anjtänbig denkender Leute an der Politik unmöglich. Der Redner bekämpft die Paragraphen. Sie begünstigen ungerechtfertigt gewisse Kreise der länblidicn Grund­besitzer. Wer stellt ihre Leistungsfähigkeit, die die Voraussetzung für die Befreiung bildet, fest? Der Landrat- und der Becker- Prozeß haben bewiesen, baß der nicht immer sachlich entscheidet. (Unruhe recht?.) Wie will man überhaupt den Maßstab zur Fest­stellung der Leistungsfähigkeit anlegen? Jeder wird seine Be­freiung beantragen um seines Kredits willen, wenn eZ heißt, daß der Nichtbesreite weniger leistungsfähig 'ist! gfrw n r r*'

Abg. Neuner (Natl.) r* » j . bestreitet, daß es sich um eine unberechtigte Ausnahmebestimmung handelt: es handelt sich nur um besondere Bestimmungen für die Berufsklassen. Wir lehnen daher den Antrag auf Streichung ab. Zugunsten des Großgrundbesitzes wird diese Bestimmung nicht fictroffen, lieber die Leistungsfähigkeit der Arbeitgeber hat in erster Linie der Vorstand der Krankenkasse zu entscheiden, und

Abg Neuner (Natl.) verteidigt die Kommissionsbeschlüsse gegen Dr. Mugdan. Nicht der Großgrundbesitz wird speziell be­vorzugt, sondern der kleine und mittlere.

Abg. Fester i®p.): Wir haben großes Mißtrauen gegen alles, was von recht3 kommt, die kleinen und mittleren Bauern fahren immer schlecht dabei. ____

Die Aukspracke schließt. Die namentliche Abstimmung wird bis gegen Schluß der Sitzung auögesetzt.

Nach § 452 kann das Krankengeld bei den 2anbtoi]en tm Winter bis auf ein Viertel des Ortslöhnes herckbgesetzt werden.

$Tbg Arnstadt (Kvns.): Im Winter wird ohnehin weniger verdient als im Sommer. Dazu kommt, daß viele Arbeiter im Sommer ganz wo anders arbeiten als im Winter. Die Be- Stimmungen find also berechtigt. ,

Abg. Zubeil (Soz.) fordert Streichung, denn sonst wurden die Arbeiter überhaupt nie das volle Krankengeld erhalten. DaS ist nickt Krankenhilfe, daS ist Spott und Hohn! Die Scham ist nickt nur bei den Mehrheitsparteien, sondern auch bei der Regierung zu den Hunden entflohen! /Ruse der Ent­rüstung b. d. bürgerlichen Parteien.).

bei Ablehnung das VersicherungSarnt.

Abg. Schmidt-Berlin (Soz.)' bleibt dabei, daß einen Vorteil den Kornmifsionsbeschlössen nur die Großgrundbesitzer haben.

Abg. Tr. Mugdan (Dp.):

Präsident Gras Schwerin ruft den Redner zur Crbnung.

Aoa. Zubeil: Dcr nackteste Eigennutz hat Sie geleitet. Der Hast oegen'bic Sozialdemokratie macht die MehrheitSparteien blind nnb ioll Noch nie bat eine herrschende Partei ihre Macht so

(Pp.): Die Vorgeschichte diese» Paragraphen ift interessant: in den beiden ersten Lesungen hat die Kommission ihn abgelebnt und bann in der AuSgleickölesung ist da« Zentrum zu den Konservativen umgefallen. Eine Hand wascht die andere. Der Redner bekämpft die Bestimmung.

Der StreickungSantrag wird abgelebnt. 1

<£cr Abschnitt über die Landwirtschaft wird unberaiwert nach den KommissicnSbescklüssen aufrecht erhalten.

Der nächste Abschnitt handelt von d e n D 1 e n ft b 01 e n. Er wird unverändert angenommen. '

Tie 469486 betreffen die unständige Bescvat- t i g u n g , d. h. die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche beschränkt ist. -

Abg Paulv-Eochem (Zentr.): Diese Frist von einer Wocke ist viel zu gering. DaS gibt eine Menge Zierereien. Bei> Not. standSarbeiten müssen dann die Arbeitgeber h.n und her laufen, um ihre Leute an- und abzumelden. Man sollte in den HuSfub rungöbestimmungcn Ausnahmen zulassen. ~cr Redner klagt über die Lasten de? neuen Gesetzes, unter denen die Unternehmer zy leiden haben. Aber IvaS hilst'sl Man muß s.ck an den Spruch Balten, dcr au einem Balkon in Koblenz steht: Maulhalten ,st Bürgerpflicht! (Heiterkeit.)

Vizepräsident Schultz: Herr Abgeordneter, baß ist aber keine unständige Desckästigung. (61roße Heiterkeit.!

Direktor Gafpar: ES ist bereits ;etzt die Möglichkeit vor­handen, in geeigneten Fällen über die Tauer von einer Woche

Dw^Paragraphen werden unter Ablehnung sozialdemokra­tischer Abänderiuigsanträge unverändert aufrechterhalten.

Die §§ 437 bis 493 betreffen baß Wandergewerbe. Ter Arbeitgeber, der eines Wand'ergcwcrbescheineS bedarf, hat die in seinem Wandergewerbebetriebe Beschäftigten der h' trankcnkassc des OrteS anzumelden, bet dessen Polizei- behörde er den Schein beantragt.

Abg. Dr. Mugdan (Dp.) beantragt im § 483 festzusetzen, daß die Beiträge auf Antrag des 'Arbeitgebers in Viertel­jahrsraten gezahlt werden können. t 1'

Dcr Antrag wird abgelehnt.

Tie §§ 494 bis 520 über das Hausgewerbe werden ge- meinsam verbandelt. Nur i- 515 a (weitere Z u la s s ung bereits bestehcndcr Kassen) soll besonders besprochen werden. , _ .

Abg. EnderS (Yp.): SB r müssen un! auf allgemeine R'mt- linien beschränken. Tic Ausführung muß den Behörden überlassen bleiben, denn die Verhältnisse in der Hausindustrie sind au ber- sckicdenartig. Die Hausindustriellen werden zu stiefmütterlich ve- handelt. Notwendig wäre cS, auch die Frau des Heimarbeiters in die Versickerung einzubeziehen. Die Wünsche der Hausgewerbe- treibenben sollten berücksichtigt werdeii. Ter Redner stimmt un allgemeinen den Bestimmui'gen zu und bespricht die Verhältnisse in der Pappenindustrie.

Geb. Ober-Regierungsrat Spielhagen erwidert, daß die be- sonderen Verhältnisse des Hausgewerbes durchaus berucknckiigt worden sind. Es ist überall freier Spielraum gelassen. Auch die Wilnscke der Hausgewerbetreibenden sollen beachtet werden. ~tc Regierung hat es schon bei den Vorarbeiten getan, sie wird eS auch weiter tun. Mit Einzelvorschriften, die nur für emelnc Fndustr'e- zweige passen, kann der Entwurf nickt belastet werden. Gewif» ist eine Familienversickerung wünschenswert. Auf diesem Wege muß aber sehr vorsichtig tiorgegangen werden.

Aba. Molkenbuhr (Soz.): Tie Mehrheit weiß gar nicht, wie eigentlich diese Hausgewerbe-Dersicherung aussehen wird. Sie bat nut eine dunkle Ahnung. Alles wird in einen Topf geworfen. Man bat sich um die Praxis herzlich wenig gekümmert.

Abg. Tr. Pfeiffer (Zentr.) schildert die Verhältnisse der Korb- macker-Industrie in Oberfranken. Die Bestimmungen sind zu schwierig. Man lvird in jedes Haus einen Kontrolleur sitzen müssen, der den Leuten bei den Berechnungen hilft.

Tie Aussprache schließt. E S wird a b g c st i m m t. xie namentliche (vorhin ausgesetzte) Abstimmung über $ 447 ergibt seine Annahme mit 181 gegen 86 Stimmen (>8olfß- Partei, einige Nationalliberale, Sozialdemokraten),bei einer Ent­haltung. A n g e n 0 m m c n wird ein polnischer Antrag, wonach bei Beschwerden über Nicktbefreiung von der Dersicke- ruugspflickt endgültig daS OberversicherungSamt ent- scheidet. Tie 494 bis 520 bleiben unverändert.

Ist die Versickerung der Hausgewerbetreibenden bereits durch statutarische Bestimmung geregelt, so kann nack § 515a unter bestimmten Voraussetzungen diese Bestimmung in Geltung bleiben. Die Leistungen müssen ober denen dieses Gesines mindestens gleichwertig sein.

Abg. Eickhoff (Vp.) fordert über die Leistungen folgende Be­stimmung: Voraussetzung der Genehmigung ist, daß Auftrag- gebet und Hausgewerbetreibende un Bezirke des Versicherungs­amts oder in dem von der obersten Verwaltungsbehörde nack örtlichen Bedürfnissen bestimmten größeren Bezirke ihren Be- triebssitz haben, und daß die den Hausgewerbetreibenden zuge- billigten Leistungen denen dieses Gesetzes mindestens gleich, irertia sind. .

Abg Scheidemann (Soz.): Man .'ann Nickt alle Aroeiter gleichstellen. Tie von einem Funker oder Talmijunker gekuech- teten Arbeiter stehen den anderen Arbeitern nickt gleich. Ter neue Reichstag wird eine gründliche Reparatur dieses Gesetzes vornehmen müssen. Er ist ja nur ein Angstprodukt, eine erbärm­liche, verlogene Wahlagitation. (Lebhafte Unruhe bei ter Mehrheit.) . ...

§ 515a wird mit tem Antrag Eickhoff einstimmig opge- nommen. t

§ 520a, wonach Krankengeld nicht gewährt wird, Lehrlingen aller Art, die ohne Entgelt besckaftigt werden, bleibt unverändert.

Das Hans vertagt sich. Weiterberatung: Dienstag, 11 Uhr.

Schluß 6'A Uhr. v