Mb. Deutscher Reichstag.
194, Sitzung. Sonnabend, den 21. Oktober.
Am Tische des Bundesrats: v. Kiderlen-Wächter, Dr. b. Lindequist, Contze.
Präsident Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung um 11K Uhr.
Das Oberste Kolonial- und Konlulargeridif.
Für die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Errichtung dieses Gerichtshofs hat Abg. Dr. S e m I e r (Natl.) den Kommissionsbericht erstattet. Abg. Dr. Hagemann stNatl.) vertritt den Berichterstatter im Plenum.
§ 1 — Errichtung des Gerichts — wird unverändert angenommen.
§ 2 bestimmt den S i tz des Gerichts in Berlbn. Die Kommission hat diesen Vorschlag der Regierung zugestimmt.
Abg/ Dr. Müller-Meiningen (Vp.) beantragt, diesen Paragraphen zurückzustellen bis zur Erledigung der in den folgenden Paragraphen behandelten Frage der Zusammensetzung des Ge- richts. Abg. Gröber (Zentr.) stimmt zu. Es werden demgemäß zunächst die §§ 8—7 ßur Beratung gestellt. Nach § 7 besteht Der Gerichtshof aus fünf Mitgliedern, von denen nach der Regierungsvorlage drei gelehrte Richter sein müsien. Die Kommission hat die Zahl auf vier erhöht, so daß nach dem Kommissionsbeschluß ein nichtrichterlicher Sachverständiger als Richter Mitwirken kann.
Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vp.)?
Es handelt sich vor allem um zwei Punkte: Trennung von Justiz und Verwaltung, d. h. Schaffung von durchaus unabhängigen und selbständigen Richtern, und zweitens Aufrecht, erhaltung der Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens. Es handelt sich doch um einen höchsten deutschen Gerichtshof. Der Verwaltungsbeamte im Gericht würde eine Durchbrechung unseres ganzen Systems der Prozeß, ordnung bedeuten. Nun sagt die Regierung: es ist besondere koloniale Sachkenntnis erforderlich. Nun, es wäre doch merkwürdig, wenn unter den vielen Richtern und Oberrichtern in den Kolonien nicht Personen wären, die den einzelnen Senaten als sogenannte sachverständige Richter in Kolonialsachen abgegeben werden könnten. Das Auffällige und Bedenkliche ist, daß das Auswärtige Amt auf die Sache einen solchen Nachdruck legt. Die Konsularsachen sollte man von den Kolonialsachen überhaupt völlig trennen, auf dieses Kompromiß würden wir gerne eingehen. In Konsularsachen war die Judikatur des Reichsgerichts eine ganz vorzügliche. Wenn man sich auf die erforderliche Kenntnis des Völkerrechts bezieht, nun so sitzt diese meines Erachtens mehr außerhalb des Auswärtigen Tunis als innerhalb desselben. In welche Stellung bringen Sie überhaupt diesen fünften Mann in dem Gerichtshof! Er wird das fünfte Rad am Wagen sein und den vier Richtern gegenüber in eine schiefe Lage kommen, von ihnen mit Mißtrauen ausgenommen werden. Und das Gericht soll doch vor allem das Vertrauen der Farmer und sonstigen Deutschen draußen haben.
Der Redner bringt einen Antrag ein, wonach alle fünf Mitglieder deS Gerichtshofs Berufsrichter sein müssen. Die Frage des Sachverständigen soll dadurch geregelt werden, daß in allen Fragen, in denen es das Jnteresie des Reichs oder eines Bundesstaats erfordert, bei der Verhandlung als Pertreter, als Anwalt deS Staates ein Beamter des Auswärtigen Amts, des Reichskolonial, ober Reichsmarineamts zugezogen werden soll, der bis zum Schluffe der mündlichen Verhandlung das Wort zur Aeußerung verlangen kann. Auch nach dem Schluffe der mund- lichen Verhandlung kann auf Verlangen des Gerichts oder eines Mitglieds desselben der Vertreter der Staatsinteressen zur Aeußerung zugelassen werden.
Außer diesem Vermittlungsantrag Müller- Meinrn gen liegt ein Antrag Dr. Heck sch er (Vp.) zu' § 2 vor, den Sitz des Gerichtshofes nicht nach Berlin, sondern nach Hamburg zu legen.
Staatssekretär des Reichskolonialamts Dr. d. Lindequist gibt zunächst einen Ueberblick über die Entwicklung der kolonialen Gerichtsbarkeit. Für die Rechtsprechung des neuen Gerichtshofs werden aber dieselben Garantien gegeben wie beim Reichsgericht. Ein Sachverständiger unter den fünf Richtern muß aber vorhanden fein, der mit den wirtschaftlichen und recht, lichen Verhältnissen im Schutzgebiete vertraut ist, und die Regierung hat die Absicht, solche Herren zu nehmen, die draußen in den Kolonien richterliche oder oberrichterliche Funktionen bereits ausgeübt haben. Was den Sitz des Gerichtes anlangt, so kommt in Betracht, daß es sich nicht um die Entscheidung kleiner Prozeßsachen handelt, sondern um große prinzipielle Fragen, umi rechtliche Fragen der Kolonial- und Konsulargerichtsbarkeit, und da ist es wünschenswert, daß der Gerichtshof in der Nähe des Kolonialamtes seinen Sitz hat, also , am besten in Berlin. Die Regierung muß an der Forderung eines Kolonialsachver- ständi gen im Richterkollegium festhalten. Eine Ab- änberung in biesem Punkte durch den Reichstag würde bas Gesetz zum Scheitern bringen. Der Sachverständige soll nicht fiskalische Jntereffen wahrnehmen, sonbern lediglich die Sicherheit bieten, daß die erforderlichen Kenntnisse der lolonfalen Verhältnisse im Richterkollegium vorhanden sind. Ein Vergleich dieses Sachverständigen mit dem Staatsanwalt ist absolut nicht zutreffend. Die Schwierigkeiten bei der Durchberatung des Gesetzes in der Kommission waren groß. Sie beruhen im wesentlichen darauf, daß es sich bei der Schaffung dieses obersten Kolonial- und Konsulargerichtshofes um eine oberste Instanz handelt, die zwar im Jnlande ihren. Sitz hat, aber andererseits die be- sonderen kolonialen Bedürfnisse berücksichtigen muß. Es besteht die Gefahr, nicht die Bedürfnisse und Verhältnisse der Kolonien ins Auge zu fassen, sondern die Organisation oer inländischen! Gerichte als Muster zu nehmen. Die Regierung ist im Interesse! des Zustandekommens des bringend notwendigen Gerichtshofes in , ihren Zugeständnissen an die Bestrebungen, inländische Prinzipien auf den obersten Kolonialgerichtshof zu übertragen, bis an die äußerste Grenze dessen gegangen, was sie mit Rücksicht „auf die besonderen kolonialen Bedürfnisse glaubten vertreten zu können. Es wird nunmehr Sache deS Reichstages fein, auch in Rücksicht auf die Kolonien in der Uebertragung inländischer Prinzipien nicht zuweit zu gehen, damit ein den überseeischen Bedürfnissen entsprechender Gerichtshof eingerichtet werden kann.
Staatssekretär des Auswärtigen v. Kiderlen-Wächter:
Dem Abg. Müller-Meningen gegenüber Muß ich ganz beseelteren Wert darauf legen, daß, wenn ein Kolon ialgerichts- ) o f geschaffen wird, dem auch ein Konsulargerichtshof ungegliedert werden muß, und zwar im Interesse einer
. a •) . 11 i i u; i e ; i u c l .h l << i ।i' c <-.) uii|j um, u... - Ansehens unserer Rechtsprechung und des Vertrauens in unsere Rechtsprechung. Die Verhälinisse in den Konsularbezirken und in unseren Schutzgebieten sind so ähnlich, daß da eine oberste Rechtsprechung an verschiedenen Gerichtshöfen sehr bedenklich wäre. Nach den Anschauungen der Justizverwaltung ist es absolut aus- geschlossen, damit auch noch das Reichsgericht zu betrauen. Wir wollen die freiwillige Gerichtsbarkeit auch auf diejenigen Konsu- larbe^irke übertragen, wo wir eine eigentliche Konsulargerichts- barfeit nicht haben. Wir haben die völkerrechtliche Grundlage für eine solche Ausdehnung der Tätigkeit unserer Konsuln geschaffen in Verträgen mit Rußland, Italien, Spanien, Schweden, Griechenland. Es sind weiter derartige Verträge vorbereitet worden. Wir schaffen damit für unsere Deutschen draußen eine ungeheuer wichtige Institution. Wir wollen auch dieser Sache die staatsrechtliche Grundlage geben durch ein eigenes Konsulargesetz, bas Ihnen vorgelegt werden wird, und dessen Entwurf bereits vollständig fertig ausgearbeitet ist. Ferner muß ich die Not wen big leit b er Teilnahme eines Rates des Auswärtigen Amtes in diesen Gerichtshof betonen. Wir brauchen nicht bloß Kenner des Völkerrechts in diesem Gerichtshof, sondern auch einen Mann, der mit allen Erscheinungen in der internationalen Welt stets vertraut ist. Das Völkerrecht ist kein stehendes Recht, sondern eine fluktuierende Materie. Wir Püffen den allergrößten Wert darauf legen, daß ein Rat des Aus
wärtigen Anttes mit derartigen Kenntnissen in dem Kollegium fitzt, Der auch diese seine Kenntnisse iiänDig erweitern muß. nun; mit Rücksicht auf die von uns beabsichtigte Ausdehnung unserer freiwilligen Gerichtsbarkeit müssen wir- diese .tforberung erheben, und ich richte den allerwärmsten Appell an die Gefühle, die oer Reichstag so oft den Deutschen im AuSlande entgegengebracht hat, auch diese Forderung zu bewilligen, llniere Deutschen im Auslände werden ganz gewiß die freiwillige Gerichtsvar- leit haben wollen. (Zuruf links: Tas wollen mir ja alles geradeI) Sie legen doch den allergrößten Wert darauf, fijr Erbrecht nach heimischem Recht und von heimischen Beamten geregelt zu sthen. Sorgen Sie dafür, daß auch weiter ein freies Bam um die Deutschen im Auslande und ihre Heimat geschlungen wird! gerade im Interesse der Deutschen im Auslände bitte ich Sie, das Gesetz in einer der Regierung annehmbaren Form zu gepalten. (Beifall rechts.)
Abg. Dr. Wagner (Kons.) beantragt, die §§ 2 bis 7 an die Kommission zurückzuverweisen, da die Fraktionen noch nicht genügend Zeit gehabt hätten, sich in diesem wichtigen Punkte zu verständigen. Die Kommission wird einen Passus finden, der im Sinne der Mehrheit des Hauses liegen wird. Damit dürste der Verabschiedung des Gesetzes nur gedient sein, wenn eS noch einmal an die Kommission zurück- ginge.
Abg. Dr. Junck (Natl.):
Wenn Mitglieder des Hauses fuß nicht genügend vorbereitet fühlen, so muß man Absetzung von der Tagesordnung beantragen, aber nicht Zurückverweisung an die Kommission. Dazu liegt aber kein Grund vor. Die Gegensätze, um die es sich hier handelt, sind so scharf herausgearbeitet worden, auch in der Kommission, daß oas Plenum unbedingt dazu Stellung nehmen kann und muß. Es soll nach einem Kompromiß gesucht werden. Demgegenüber sage ich: quidquid id est, timeo Danaos et dona ferentesl
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Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vp.)
spricht gleichfalls gegen den Antrag. In der Kommission sind mit oer größten Akkuratesse alle diese Fragen behandelt worden. Die Herren von rechts sollten doch aber gleich hier mit ihren Kompromißanträgen kommen, dann können wir eventuell bis zur dritten Lesung uns darüber einigen. Aber jetzt den Entwurf zurückzuverweisen, würde die Sache in keiner Weise fördern.
Der Zurückweisungsanirag Wagner wird gegen die Rechte und baS Zentrum abgelehnt, da die Linke stärker besetzt ist,
Abg. Gröber (Zentr.):
Der fünfte Sachverständige ist unmöglich. Es würde dahin kommen, daß, wenn eine Kolonialsache verhandelt wird, ein Rat aus dem Kolonialamt kommt, bei einer Konsular- fache ein Rat vom Auswärtigen Amt, bei einer Marinesache einer vom Marineamt. — .Das sind Zustände, die unserer ganzen Ge- richtstradition widersprechen. Eine derartige Zusammensetzung deS Gerichts kann man wohl im Notfall innerhalb der Schutzgebiete für bis untere unb mittlere Instanz zulassen, aber nicht bei einer obersten Instanz, bie an Stelle bes Reichsgerichts treten soll. Warum will uns bie Regierung nicht die Garantien der richterlichen Unabhängigkeit geben?- Verwaltungsbeamte, die nicht zur Disposition gestellt werden können, gibt es nicht. In der deutschen Presse ist so gut wie einmütig von rechts bis links eine scharfe Gegnerschaft gegen bie Anstellung eines abhängigen Beamten als Richter zum Ausdruck gebracht. Aber wichtiger für uns sind die Stimmen aus den Schutzgebieten und Konsulargerichtsbezirken. Wir haben allen Anlaß, das Vertrauen der Beteiligten außer jeden Zweifel zu setzen, daß nur die Grundsätze von Recht und Billigkeit zur An- Wendung kommen und nicht etwa Verwaltungsmarimen. Gegen die Zuziehung von Verwaltungsbeamten als Gut- |a d) t e t habe ich nichts. '
Abg. Stadthagen (Soz.): ______
ES muß für unabhängige Richter gesorgt werden, soweit Unabhängige Richter überhaupt möglich sind. Stadthagen be- a n t r a g t bie Zuziehung des La i e n e l e m e n t 8 in Strafsachen. Die Entscheidung in Strafsachen soll in der Besetzung von drei ernannten Richtern und zwei auszulosenden Schöffen erfolgen,
Abg. Dove (Vp.)?
Es ist eigentümlich, daß bisher niemand für bie Vorschläge der Kommission eingetreten ist. Der Berichterstatter ist ja bedauerlicherweise durch Krankheit verhindert, aber sein Bericht erweckt den Eindruck, daß die Kommission ihre Beschlüsse lediglich gefaßt hat, um der Regierung sich zu nähern, um das Gesetz vor dem Scheitern zu sichern. Soviel Vertrauen müssen wir doch zu unseren Richtern haben, daß sie in der Lage sind, sich auch in völkerrechtliche Materien einzuarbeiten. Wenn hier von der Weltfremdheit der Richter die Rede ist, wird bann ba-' gegen von bet Regierung mit Recht opponiert. Hier nun haben' wir einen Gerichtshof, der seiner Natur nach wegen seiner Materie! einen gewissen Sondercharakter haben muß. Wir müssen der y.e=; gieruizg bie Verantwortung für ein Scheitern bes Gesetzes über-i lauen. In abjcljUarer Zeil muß dieser Gerichtshof ja doch kommen.
Abg. Dr. Junck (Natl.):
Bisher haben nur Herren gesprochen, bie prinzipielle Bedenken erhoben haben. Für uns sind zwei Gesichtspunkte maßgebend: das Prinzip der Trennung von Justiz und Verwaltung und bie völlige Unabhängigkeit ber Richter. Auch dieser Gerichtshof muß mit den. selben Garantien umgeben werden, wie jedes ordentliche Gericht. Es muß für das Vertrauen gesorgt werden, daß nicht nach Zweck- Mäßigkeit entschieden wird, sondern nur nach Recht und Gesetz.
Abg. Dr. Höfsel (Rp.):
Auch wir sind natürlich für Unabhängigkeit des Gerichtshof?. Aber hier handelt es sich doch um besondere Verhältnisse, um das Erfordernis einer gewissen Sachkenntnis auf einem Soudergebiele, die wir den Richtern im allgemeinen nicht zutrauen können. Man hebt viel zu sehr theoretische Gründe hervor unb faßt bie praktischen Gesichtspunkte nicht genügenb ins Auge. Den Grundsatz: Trennung von Justiz und Verwaltung soll man auch nicht aufs äußerste treiben. Der Staatssekretär hat ja erklärt, baß nur solche Verwaltungsbeamte bestellt werben sollen, bie in den Kolonien schon als Richter fungiert haben. Wir werben deshalb f ü r bie Kommissionsbeschlüsse stimmen und den Antrag Müller ablehnen«
Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vp.):
Das Kolonialamt legt auf bie Sache ja gar nicht so diel Ge- wicht. Der Hauptgrund ist das Interesse des Auswärtigen Amtes. Das haben auch die heutigen Erklärungen des Staatssekretärs deutlich gezeigt. ' Seine Gründe waren aber so fadenscheinig, daß ich mich über die Geringfügigkeit seines Materials gewundert habe. Wer im Ernst auf dem Prinzip der Trennung von Verwaltung und Justiz steht, muß unserem Anträge zustimmen.
Abg. Dr. Arning (Natl.)?
Der Regierungsentwurf wollte sogar zwei Verlvaltungsbeamte und hatte noch eine Reihe anderer Bestimmungen, die erst bie Kommission ausgemerzt hat, u. a. auch bie Mitwirkung bes Ver- waltungsbeamten in Fällen, in denen ber Fiskus als Partei beteiligt ist. Das muß Mißtrauen in ben Kolonien unb Konsulatbezirken Hervorrufen: bie Beteiligten haben sich mit Hand unb Fuß bagegen gewehrt. Wollen wir wirklich Vertrauen zum Gerichtshof schaffen, bann müssen wir ben Beamten ausschalten.
Staatssekretär Dr. v. Lindequist:
Ob man in den Kolonien Vertrauen zum Gerichtshof hat oder nicht, baS wirb bavon abhängen, wie bie Entscheibung bes Gerichtshofes nachher ausfallt. (Heiterkeit.) Wenn bie Ver. hältnisse ber Kolonie voll unb ganz in Betragt gezogen werden, bann wirb auch bas V"rtrauen ba sein, und das ist viel leid i-v zu erreichen, wenn ein Sachverständiger, der die Verhältnisse in den
Der Staatssekretär hat in der Kommission Unannehmbar
,gesagt. Von ber gleichen Entschlossenheit, von ber in anberen Dingen, in denen wir sie gern sähen, ein Ueberfluß gerade nicht
zu spüren ist, hat er sich auch für ben Verwaltungsbeamten eingesetzt. Nun, wie es mit bem „Unannehmbar" ber Regierung ist, hat sich ja jetzt bei bei ber Abstimmung gezeigt; wir haben noch nicht gehört, baß bie Negierung auf bas Gesetz verzichtet. So wirb cs auch mit Hamburg sein. Der Nebner tritt mit großer Ent- schiebenheit für Hamburg als Sitz bes Gerichtshofs em. Materielle Grünbe sprechen gewiß nicht mit, aber eg handelt sich um eine gewisse partikulari st ische Stimmung im allerbesten Sinne, unb es wäre Aufgabe allerersten Ranges für die Neichsregierung und alle Körperschaften im Reiche, bidfe Ent- Wicklung zu förbern. Von Hamburg geht ein befonberer eigentümlicher Reiz aus. Es ist baS Zentrum maritimer
Negierungen ben Wünschen ber Kommission nachgegeben.
Abg. Dr. Wagner (Kons.):
Man soll doch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. ES
Fo fcS das Prinzip betonte, das burdjgcfüTi.rt werden müßte, so innere ich daran, daß ja auch die Freisinngen ihr P-mziP des allaemeinen gleichen Wahlrechts auch nicht ba, too sie die OTnrM fFaben in Hamburg, Lübeck, Bremen einsuhren. Wir muffen die hier vorgesehene Regelung ergreifen, um unhaltbare Zustande -' den Kolonien zu beseitigen. Staatssekretär Dornburg hat selbst darauf hinqewiesen, daß in Südwestasrika nicht einmal vier Beisitzer ge unden werden konnten, die in einem Rechtsstreit nicke, ieittgt waren. Will die Linke diese Zustande weiter bestehen lafjen? , , ,
Roch kurzen weiteren Bemerkungen beantragt
Aba Dr. Wagner (Kons.), die B e s ch l u ß f a s s u n g a u 8. zu s eh en, anderenfalls würde er bie Beschlußfähigkeit anzweifeln. (Unruhe links.) . .
Aba. Dr. Müller-Meiningen (Vp.): ES liegt kein Grund vor, bi» Beschlußfassung auszusetzen. (Zustimmung links.)
Aba Dove (Vp.): Tie Aussetzung ber Beschlußfassung Ware bedenklich, es würde dahin führen, den Sonnabend als einen Tag ,u behandeln, auf den es überhaupt nicht mehr ankommt.
3 Avg Dr. Junck (Natl.): Wir wollen es darauf ankommen lassen, ob der Abg. Wagner seine Drohung ausfuhren toTrb,K6g. Dr. Wagner (Kons.) beantragt namentliche Ab« st i m m u n g über die Anträge Muller.
Der Antrag auf Aussetzung der Beschlußfassung wird a b - gelehnt. Hierauf zieht Abg. Dr. Wagner feinen Antrag auf namentliche Abstimmung zuruck.
Die Abstimmung ergibt, unter Ablehnung deS Antrages Stadthageii, mit erheblicher Mehrheit die Annahme der An- träge Müller.Meiningen. Danach ist der be- sondere S a ch v e r st a n b ige als Mitglied des Gerichtshofs beseitigt unb nur als Gutachter zu- helaffen. Die große Mehrheit beS Zentrums stimmte mit wer gesamten Linken gegen Die Regierung.
’ Nunmehr wird über ben § 2 verhanbelt:
Berlin oder Hamburg?
Der Antrag Heckscher verlangt Hamburg als Sitz des Kolonialgerichtshofs. Die Kommission hat mit einer Stimme Mehrheit sich für bie Regierungsforberung: Berlin entschieden, die von ber Regierung mit einem Unannehmbar gegenüber Hamburg vertreten würbe. ■
Abg. Dr. Heckscher (Vp.)?
und kolonialer Bestrebungen, und wir haben allen Anlaß, diese Stimmung zu pflegen, alles das, was hinüb.erweist auf die Meere und zur Weltpolitik.
Vom Abg. Bebel ,(Soz.), liegt gieichsaus ein Otrag 'giU gunsten Hamburgs vor. Aj,
Abg. Froyme (Soz.)k _____.
In Hamburg liegt schon jetzt eine kolossale Fülle von kolonialem Material vor. Die Rechtsprechung dort wird erfolgreicher fein als in Berlin, und es werden sich nicht gewisse Einflüsse geltend machen, bie mit der Rechtsprechung nicht verträglich sind. ES sprechen hier dieselben Gründe mit, die seinerzeit derqplaßteNz Idas Reichsgericht nicht nach Berlin zu legen. —- -—"
/ Abg. Becker-Köln (Ztr.)^ . ; x
tritt für Berlin ein, für das bie zentrale Lage spricht. Wir wollen doch Sparsamkeit üben, unb Sparsamkeitsgründe sprechen für Berlin. Irgend welche Einflüsse sind nicht zu fürchten; soviel Achtung sollten wir vor unseren Richtern haben.
. | Abg. Hoesfel (Rp.)? "
Auch meine Freunde verkennen nicht die große Bedeutung Hamburgs für bie Entwicklung ber Kolonien, unb bie großen Verdienste, bie es sich darum erworben hat. Hamburg steht auch in engster Fühlung mit allem Kolonialem und an sich ist sein Verlangen berechtigt. Aber ber Mittelpunkt ber kolonialen Interessen liegt boch in Berlin; hier sind bie meisten Gesellscha ten pomiziliert usw, - --
. Abg. Dove (Vp.): _K . ,
SBir galten die Angelegenheit nicht für so bedeutend, daß wir, netbem die Regierung ein „Unannehmbar" ausgesprochen Hat' chr dann Nicht entgegenkommen könnten. Ich hoffe ja, baß baS Gesetz auch trotz unsere, Beschlusses über ben Vertvaltimgs- zustande kommen wird, aber wir wollen die Sache nicht noch weiter komplizieren unb stimmen daher für Berlin. Hanseatischer Bundesbevollmächtigter, Hamburger Gesandter , Dr. Klügmnnn: \
Er°rdentlich freundliche Worte über Hamburg außerhalb Vielfach hat sich gezeigt, wie groß Wel?ist 2t"T)änQ^ .Hamburgs in der weiten
6 . 3 ^°"t>ers einmütig ist die Zuneigung aller unserer Deutschen im Auslände zu Hamburg Wie kommt bas? ®pre^nS®ie br8äu67n t,on ®euS M ben Minernfm,rUsn,eo-n,uc ,H°'"burg hörm.»(Widerspruch an Deutschland fn A . -^enkt der Kolonist über See
Hrfmkehr ssb sieb S ÄUrß fei?c Heimat, bas erste, was er Ä Sn “nÄmb', D--HMnisff? Schied-gerkch.e' rammt? Und vergessen tn na$ Berlin
leine .Hau^ hat
Bebel (Soz.):
LÜS politischen G^den"für°Lamw 3Urü<*' alS^ob tvw ungefähr aus denselben Grünen ssi^ st'mmen. Wir stimmen früher für Leipzia als Sih Hamburg, aus denen wir
M unsere Berliner tbgeorbnefen ^finb^r18 getreten sind. Sache liegt boch aana e,\-.*xn° fUT Hamburg. Die
-uteMt'L w? ift?n am besten
Tätigkeit betoegtIic81' in der sich seine einmal für eine länaere §""'burg. Wir sollten aber tMen. toiebiet Zeit d-r ffleÄ b‘caeiS‘ 20 Jahren, s-st-
bie Regierung erst am Yunnu^ verbraucht hat, weil
Plötzlich mit einem „tfrajwrfjmba^
Varenhorst (Np.)»
’S ziemlich rbedeutend?* Eü^si>b^uug, ob Hamburg, ob Berlin, Gründen, abec auch nicht aus Km C-ouS lokalpatriotischen Hasenort meines Wahlkreises^Ä^irucksichten, sonst müßte ich den -veilerkeit.) Ich bin versänli^^Klagen, nämlich Buxtehude.
1x5 J Uin ^iowlich für Hamburg, und zwar aus


