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er aller Erwarten eh doch endlich Lxamen bestanden 1 nss nun leider von n ziehen. Deshalb ich allen Mädchen, zleuten, Geldbrief- m, Gläubigem usw. ohJgemeintes ebewohl.
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Nr. 128
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
vermögen und Einnahmen des Kaijers.
von äußerst zweifelhafter Beschaffenheit hat."
Die „Siehmer Familienblätler" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Liehen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Zeit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Die Neichsversicherung.
:: Berlin, 3. Juni.
Der Reicksversicherungsausschuß nahm den § 66, der die Zuziehung von technischen Verraten von der Zustimmung der obersten Verwaltungsbehörde abhängig macht, unverändert an, strich die 88 67 und 68 und beschloß, bet § 69 unter dem Widerspruch der Regierung, daß sämtliche persönlichen und tccknricken Ausgaben der Abteilung für Arbeiterverucherung den Bundesstaaten zur Last fallen. Infolgedessen wurden bie §§ 70 bis 16 der
8 74. Tie Oberversicherungsämter nehmen nach den Vorschriften dieses Gesetzes die Geschäfte der Rerchsverltcherung al- höhere Spruch-, Beschluß- und Aufsichtsbehörde wahr. Aie Landesregierung kann ihnen noch andere Aufgaben aus der knappfckaftlicken Versicherung übertragen.
§ 7.5 Das Oberversicherungsamt wird in der Regel jur den 'Bezirk einer höheren Verwaltungsbehörde errichtet. -Lte oberste Verwaltungsbehörde kann den Bezirk anders abgrenzen. Die Landesregierungen mehrerer Bundesstaaten können sur ihre Gebiete öder Teile davon ein gemeinsames Oberversiche- rungsamt errichten. _ r t , ...
Der 8 76 der Vorlage über belondere Oberversichcrungsamter für Reicksbetriebe usw. wird im Hinblick auf die früheren.Beschlüsse abgeleknt. Die 8ß 77 bis 81, die AusMhrungsbestrm- mungen für die Oberversicherunasämter enthalten, lverden angenommen unter Wegfall der Bestimmungen über Lwnderver-
Aus Stadt rind Land.
Gießen, 4. Juni 1910.
•• Kun st Verein. Die Gemälde-AuSstellung im Turmhaus am Brand ist von morgen an wieder geöffnet. Die diesmalige Ausstellung faßt über 80 Gemälde, darunter Kollektionen von E. Biedermann - Jena, P. Ehrenbergs A, Hauaisen-Munchen, H. von Hayek-Dachau und u. a. auch eine Kollektion von unserer einheimischen Künstlerin Marte Felchner. Die Ausstellung ist täglich, mit Ausnahme Samstags, von 11 bis 1, Sonntags von 11 bis 3 Uhr und auch noch Mittwochs von 3 bis 5 Uhr geöffnet.
•• Kronbau erscher Quartett verein. Man schreibt unS: TaS Konzert, daS der Kronbauersche Quartctt- verein ain vergangenen Sonntag zu Gunsten deS Saalbaufonds veranstaltete, hatte neben dem großen künstlerischen auch einen guten finanziellen Erfolg. Die Einnahme betrug Mk. 847, gewiß eine hohe Summe, wenn mau die sommerliche Jahreszeit und die vielen festlichen Veranstaltungen am gleichen Tage in der Stadt und näheren Umgebung m Betracht zieht. Die Hauptsache ist wohl aber, daß durch dtc außerordentliche Anteilnahme de§ Publikums deutlich gezeigt ist, wie sehr in den verschiedensten Kreisen der Bevölkerung der Gedanke an der Erstehung eines Saalbaues Anklang und Widerhall gefunden hat.
** Feier des 25jährigen Bestehens des Männer-Turnvereins. Man schreibt uns: Dre Einzelausschüsse haben nun beinahe ihre Arbeit beendet und deren Mitglieder können mit Befriedigung aus ihre Tätigkeit in den letzten VLonaten zurückblicken. Gab es doch manche Differenz zu begleichen, manche sich nnder- ftrebenbe Interessen beizulcgen. Man fand m allen Kreisen das nötige Entgegenkommen und den besten Willen, zum Gelingen des Ganzen nach Vermögen beizutragen. — "Icur noch acht Tage trennen uns von dem Feste. ^as große Festzelt ist bereits fertig gestellt, die Umzäunung ist bald vollendet und an allen Ecken regen sich fleißige Hairde, um die Wirtschaftshallen usw. herzurichten. Am eigentlichen Festtagse wird sicher alles vollendet sein. — Zur ^estfolgie elbst sei noch bemerkt, daß Samstag abend 5 Uhr aus dem alten Friedhof eine F e i e r zur Ehrung der v e r st o r b e n e tf Mitglieder stattfindet. — Die neue Fahne, dre von Iden Frauen und Jungfrauen gestiftet wird, ist gefertigt in der Fahnenfabrik Hisgen-Lich und wird am ^amstag abend durch den Landesturninspektor Schulrat Schmuck- Darmstadt geweiht werden. Sum Festzug am Sonntag sind bereits 50 Vereine gemeldet, zum Musterrregenturneu zirta 30 Vereine. Außerdem hat der Mitteldeutsche Spielervcrband fünf kombinierte Mannschaften und zwar vom Frankfurter Turnverein, Turngemerndc »onv heim, Turn gemeinde Bockcnheim, Turngesellschast Bornheim : und Turngesellschast Sachsenhausen, - für größere Faust-, . Fuß-, Tamburin- und Schlagball-Spiele gemeldet, was für > die Besucher von großem Interesse sein dürste. - Ter für i das Schülerturnen gestiftete Jahnschild wird gefertigt in der Kunstschmiede von Arthur Gräfe, hier. Zum Schluffe ' sei noch bemerkt, daß der Vorverkauf der Eintrittskarten
Bei 8 82 wird beschlossen, daß die Mitglieder des.Ober- Versickerungsamtes im Hauptamt oder für bte Dauer des Hauptamtes aus Lebenszeit oder nach Landrecht unwiderruflich ernannt werden. Die §8 83 bis 96 bleiben, unter Fortfall des 8 88, unverändert, nur werden bei 8 92 in Folgerung des sruheren Beschlusses sämtliche persönliche und sachliche Kosten des Ober- versicherungsamtcs den Bundesstaaten auferlegt.
Die 88 97 bis 122 handeln vom Reichsverslckerungs- amt und den L a n d e sv e r s i ch e r u n gs ä m t e r n. Von mehreren Seiten wird die Errichtung von Landesvernckerungs- ämtern bekämpft. Ein Antrag des Zentrums will nur bei mindestens drei Oberversicherungsämtern ein Landesversicherungsaml zulassen Tie Vertreter beim Reichsversicherungsamt dura, die Mitglieder des Oberversicherungsamts wählen zu las,en, findet der Staatssekretär bedenklich. Tie .Uebcrweisung der Revinon in Jnvalidensachen an die Landesversicherungsamter wird , von mehreren Rednern als Rückschritt gegen den heutigen Zustand bezeichnet. Ministerialdirektor Easvar und mehrere Vertreter der Bundesstaaten treten nachdrücklich für bte Landesvernche- rungsämter ein. Schließlich werden die §§ 97 bis 102 Jonne 106'bi« 112 unverändert nach ber Regierungsvorlage angenommen. Bei 8 103 wirb beschlossen, baß bie nichtstältbigen Mitglieber von ben Beisitzern ber Oberverficherungsämter gewählt werben, je zur Hälfte von beit Vertretern ber Arbeitgeber und Arbeitnehmer unb baß die Stimmenzahl der Beisitzer sich nad) der Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der Krankenkaisen des Bezirks des Oberversicherungsamles richtet und auf die Beisitzer gleichmatzig verteilt wird. Diese Bestimmung tritt an Stelle der 8^ 104 unb 105 bet Vorlage. Der Ausschuß vertagte jich bet § 115 auf morgen, Samstag, vormittag.
Samstag 4. Ium 1910
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UniDcrfUätS»Buch» und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e^>51.
Redaktion:«^ 112. Tel.-AdruAnzetgerGießen.
Uns dem Strafprozehausschuh.
:: Berlin, 3. Juni.
Der Strafprozeßausschuß beschloß nach Ablehnung freisinniger unb so-ialbemokratischer Anträge über bie notwendige Verteidigung bei Verbrechen ober Vergehen ben 8 H6 nach eutern Amrage Gröber (Zentr.) in folgender Fassung:
Vernimmt ben Verhafteten ber zur Entscheidung über bie Untersuchungshaft berufene Rtckter, so hat er über die ^Einwendungen gegen ben .Haftbefehl, falls nicht ioforttge irret- lassung 'angeordnet ist, in nicht öffentlicher mündlicher Verhand- lung nach Anhörung des Verlwsteten zu beschließen. Beantragt der 'Verhaftete Vic Herbeiführung bestimmter Beweismittel zu dieser Verhandlung, so hat er anzugeben, welche Tatsachen durch die Beweismfttel bewiesen werben sollen. Dem Antrag ist stattzugedeit, soweit die Beweismittel für den Beschluß über die Fortdauer der Untersuchungshaft von Bebeuttmg sind. Hierauf ist der Ser bartete, welcher Einwendungen gegen den .Haftbefehl erhoben bat, hinzuweisen. Soweit ber Antrag abgelehnt wird, ist dem Verhafteten zu eröffnen, baß er befugt sei, auch Beweismittel selbst herbeizusckxlffen, insbesondere Zeugen und sachverständige unmittelbar zu laden ober ohne Labung zur Verhandlung zu stellen. Ter Verhaftete bat der Ltaatsanwaltickaft rechtzeitig vor der Verhandlung die Beweismittel zu bezeichnen, die er selbst herbeisckaffen will ober herbeigefchaftt hat. Von der Zeit der Verhandlung und der den Beweisantragen des Verhafteten ftattgebenben Entsetzeibung find die übrigen Prozest- beteiligten und der Verteidiger zu benachrichtigen: ihres Erscheinens bedarf es nicht. Weist der Richter bte Einwendungen zurück, so bat er dem Verhafteten zu eröffnen, baß chm das Recht der Beschwerde zustehe.
Ferner folgender 8 116 a: .
Vernimmt den Verhafteten cm anderer Richter, io hat er ihn zu befragen, ob er Einwendungen gegen ben Haftbefehl erhebt, unb wenn bics gesckneht, darauf hinzuweiien, datz er verlangen kann, dem zur Entscheidung über die Untersuchungshaft berufenen Richter zur mündlichen Verhandlung über die Einwendungen zugeführt zu werden.
Beim 8'117 wird von den Anträgen angenommen das Recht des Untersuchungsgefangenen aus Selbstbeköstigung, Tragen eigener Kleidung, das Recht, Briefe zu schreiben und zu empfangen, das Recht auf Zuziehung eines Arztes, Geistlichen, Rechtsanwalts, Notars, der Ausschluß der Verpflichtung, die Zelle zu reinigen. Ferner erhält § 117 auf Antrag von Dr. .Heinze Matt., einen Zusatz, wonach der Bundesrat einheitliche „Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft zu erlassen hat. An Stelle eines beantragten § 117 a wird int § 122 hinzugesügt
ft an n eine verhaftete Person mit Rücksicht aus ihren Geiundheits- zustand m das Untersuaumgsgefängnis nicht eingeliefert werden, I so darf der Richter ihre Utttcrbrmgyng in einer Krankenanstalt
Die Errichtung der svdasritanischen Union.
£ London, 3. Juni. Zur Errichtung der südastita- mschen Union wirb der „Times" aus Johannesburg gemeldet: „Der Waffenstillstand in der Parteipolitik, der die gestrige Feier deS „UnionS^Tages charakterisierte, ist von einem un- vermeidlichen AuSbruche der Kritik des neuen Ministeriums gefolgt worden. Die Kritiken sind naturgemäß von gewißen provinziellen Erwägungen beeinflußt. Jede Provinz gibt sich natürlich Mühe, ihre eigenen Vertreter herauSzustreicheii, oder sie, falls sie politische Gegner sind, gnädig zu behandeln. Es machen sich auch Anzeichen geltend, daß die ausgedehnten Versuche des Premierministers, die Ansprüche seiner Anhänger ui den verschiedenen Provinzen auszugleichen, nicht gänzlich erfolgreich gewesen sind. Besonders ist dies in Natal der Fall, ivo die Presse gründlich enttäuscht ist und Oberst Greene den Poften deS Eisenbahn-Kommissars unter Protest ab i.^ehnt haben soll. Allgemein aber wird persönliches Vertrauen in
Man schreibt uns aus Berlin:
Vergleicht man die Vermögenslage und Einnahmen des Kaisers und Königs mit denen anderer Herrscherhäuser, so gelangt man zu dein Schluß, daß das preußische Herrscherhaus bei weitem nicht so reich ist wie das russische, österreichische usw. Außer der Zivilliste, die als Haupteinnahme der Krone figuriert, besteht das Haus- und Kron- sideikommtß, das von Friedrich Wilhelm I. 1733 gegründet wurde. Es steht seit dem Jahre 1843 dem jemäligen Träger der preußischen Krone zur Berfiigung. Es gehören hierzu zahlreiche Güter, Burgen und Schlösser in vielen Provinzen der preußischen Monarchie, was auch daraus hervorgeht, daß allein 18 Schloßhauptleute angestellt sind. Weitere Einkünfte des Königs sind aus dem Krontresor zu beziehen, das Friedrich Wilhelm III. aus seinen Ersparnissen geiftiftet hat. Dem Könige steht der Zinsgenuß aus diesen Einkünften zu, und ebenso darf er über das Kapital in der Höbe von 9 Millionen frei verfügen, während der Mehrbetrag einen Bestand bildet, der, wie bestimmungs- ' mäßig festgelegt wurde, nur „im Falle der Rot" angegriffen . werden darf. Seitens des Reiches besieht der König von Preußen als Kaiser keine Zivilliste oder .sonstige Mittel. Es besteht nur ein Fonds für Gnadenbewilligungen, und dann werden die .Kosten der bei höfischen Reisen notwendigen Geschenke usw. von Reichswegen ersetzt. Wenn man bedenkt, daß der Krone auch infolge der kaiserlichen Wad)- lommenschast ganz bedeutende Ausgaben neuer Art entstehen, so wird man es erklären können, daß eine Erhöhung der Zivilliste zurzeit verlangt wird, wenn auch im Jahre 1889 eine Erhöhung um jährlich 31/2 Millionen Marl stattfand. 3u dieser Zeit bestanden aber nicht die Hoshaltungen der Prinzen, die aus der Zivilliste bestritten werden müssen.
Den Einnahmen der Krone stehen eine ganze Menge beträchtlicher Leistungen gegenüber, die meist in der Oeffent- ltchleit nicht bekannt sind. Eine Anzahl dem Staat gehörender Schlösser nebst Gärten und Parks sind ihr zur ausschließlichen Benutzung überwiesen worden, wobei aber die Unterhaltungskoften zu zahlen sind. Genannt mögen nur fein die Schlösser in Wiesbaden, .Homburg, Osnabrück, Kiel, Glücksburg, Kassel, Wllhelmshöhe, Celle. Ferner ist vor allen Tingcn zu bedenken, daß nicht nur die &o[tcn ber königlichen und prinzlichcn Hofstaaten ihr obliegen sondern vor allem auch die Mitgiften und Mtwenpenfionen der Mitglieder des löniglid)en Hauses. Welche Kasten unter ilmiiänbcn ber Krone aus der Unterhaltung der Schlösser entstehen können, ist z. B. bei ber Wieberherstellung bes Schlosses Brühl zu ersehen, für bie über 300 000 Mark notwendig geworden sinb. ~ ~ , ,,
'Berlin, 3. Juni. Die „Norbd. Atlgem. Ztg." schreibt: Dem preußischen Landtage wird eine Vorlage über die Erhöhung ber Kronbotation zugehen.
Während sich in ben meisten anderen Bundesstaaten zwischen Krone und Staat in ber ganzen ersten Hälfte unb m der Mitte bes vorigen Jahrhunderts Kämpfe um ben Domänenbesitz ftch ab- spielten, überließ die Krone Preußens, indem sie immer die eigenen Interessen hinter denen des Staates zurücktreten ließ bereit« durch eine königliche Verordnung vom 17. Januar 1820 sämtliche Domänen und Forsten gegen eine feste für den Unterhalt der königlichen und sämtlichen prinzlichen Familien, vof- staatcn und Hofinstftute bestimmte Rente von 2- > Millionen Talern ober mit Goldagio 7 719 296 Mk. Für diesen Akt der Selbstlosigkeit der Kröne war die Absicht maßgebend, nach den napoleonischen Kriegen das wirtschaftlich tief darnicdcrliegende Land wieder aufzurickten und durch regelmäßige Abtragung der ,ch»veien Kriegsschulden den Staatskredit zu heben. Die ungünstige Lage, in welche bie Krone burch die Hingabe steigerungsfahiger Einnahmen gegen feste Bezüge gekommen ist, wurde in der Folgezeit durch das beständige Sinken bes Geldwertes noch verlckarst, wo gegen die mit der Zeit sich einstcllenbe bedeutende Wert- und Ertragserhöhung der Domänen und Forsten aus biefern Abkommen allein dem Staate zugute kam. Gegenwärtig beläuft ftck die. Kronrente auf 1H. Millionen, auf welchen Betrag |ie nach und nach durch Gesetze von 1859, 1868 unb 1889 gebracht wurde. Seil diesem letzten Zeitpunkt, also 21 Jahren, hat eine Erhöhung ber Kronrentc nicht niehr stattge- funden, obwohl die an sie gestellten An,prucke dieser Zeit bet der allgemeinen Steigerung aller Kosten, bie Vergrößerung der königlichen und prinzlichen Familien, der steigende Bebars für die Untertzallung zahlreicher, in den neu erworbenen Landes- teilcn meist nur aus allgemein politischen Gesichtspunkten von ber Krone übernommenen Sckloßbesitzungen unb die königlichen Kunsilnstttute eine, andauernde Vermclwung erfahren haben. ^0 erfordern z. B. allein die Hoitheater ut Berlin Kastel, Hannover und Wiesbaden emschließlick) der Penswnslasten eme fahr- fjche Aufwendung non 2»,, Millionen, dies sind mehr als 17 Proz. ber gesamten Kronrente. Jmolge dieser Umstande smd die ^ahres- laften der Krone nach den von ber Oberrechnungskammer geprüften Rechnungen von 1890 bis 1908 um mehrere Millionen gestiegen Um diese Ausgaben zu decken, mußte etwa leit Akrtte des letzten Jahrzehnts des vorigen Jahrhunderts in immer ftei- qtnbcm Maße das Privatvermögen der Krone beaniprucht werden Ferner war die Krone, dem Vorgehen des Staates und der Gemeinden folgend, in längster Zeit genötigt, die Bezüge ihrer S c a m t e n , und zwar vorzugsweise ber mittleren und unteren, erheblich — zuletzt im Gesamtbeträge von runb einer Adillion — aufzubessern. Endlich wird nicht außer Acht, zu lassen sein, daß auch zukünftig mit der Zunahme der Malten, insbesondere mit den erhöhten Aufwendungen für Apanagierung ber Heranwachsenden Prinzen des Köiügshauies zu rechnen ist.
I General Botha unb zwei ober bret seiner hervorragendsten Minister zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig abcr~ itunnien die Unionisten darin überein, daß das Kabinett einen „Schivanz'
Vorlage gestrichen. _, .. , ,
Die §§ 74 bis 96 handeln von den Ob e r ö c r l 1 rf) c r u n g s- ämtern. Für ihre Errichtung stellt ein Zentrumsredner folgende drei Grundsätze aus: Obervcri'ichcrungsamter lind obliga- toriid) als selbständige staatliche Behörden emjuricbtcn; die Beisitzer werden von den Beisitzern der Verslcherungsamter gewählt: die Kosten trägt der Bundesstaat. Entsprechend früheren Beschlüssen hat die Regierung eine neue Formulierung vorgelegt, die vom Abg. Frhrn. v. Gamp iRp.) zum Antrag erhoben wird. Hierzu stellen die Konservativen Dr. Droscher und. Genossen weitere Anträge über die Angliederung des Obervcrl.'ch^ungs- amts an die höhere Verwaltungsbehörde. Das schlietzliche Ergebnis der sehr eingehenden und lebhaften Aussprache ist aber dann die Zurückziehung der Anträge Gamp und Drolcher unb^bte Annahme der 88 74 und 75 nach der Regierungsvorlage. Sie
begonnen hat.
** Frauenbund der Deutschen Ko lonialges all- schäft. Ter angekündigte Vortrag von Frau Geheimrat Lehmann Marburg, wird, wie man uns schreibt, nunmehr am 7 Juni in Steins Garten stattfinden. Es sei nochmals auf bie nationale Bedeutung des Vereins hingewiesen, der sich folgende Kiele gestellt hat: Frauen aller Stände für koloniale Fragen au interessieren: deutsche Frauen und Mädchen, bie sich in den Kolonien niederlassen wollen, tatkräftig zu unterstützen: den dort bereits seßhaften Frauen und Kindern, die schuldlos in Not geraten sind, beizustehen: ihnen den wirtschaftlichen und geistigen Zusammenhang mit der Heimat zu erhalten und zu stärken: behufs Verhinderung der Aiischehen die FraueneinwandernnA in die Kolonien anzuregen, denn nur durch den Einfluß der beutfchen Frau i'ann überhaupt erst ein Heimischwerden deutscher Art und Sitte, deutschen Familienlebens erhofft werden. Schließlich ist es Zweck des Frauenbundes, die Schulfrage in den Kolonien zu fördern. Bildet doch gerade die Erziehung der jungen Generation einen Faktor von nicht zu unterschätzendem Werte, weil sie den Kulturstand der wachsenden Bevölkerung bedeutet. An dieser großen Ausgabe mitzuarbeiten sei Ehrenpslicht einer jeden deutschen Frau.
** Stadt-Mädchen-Sch ule. Wie alljährlich im Frühjahr, so wurden auch in dieser Woche wieder an die Schülerinnen der beiden oberen Al offen der hiesigen Siadt-Mädchenschule Blumenstöcke ausgegeben. Es gelangten über 600 Topfpflanzen, die sich zur Zimmerkultur eionen, zur Verteilung. Nach den seit 9 Jahren gemachten Erfahrungen haben sich die Kinder stets mit Eifer unb Liebe ihren Pfleglingen gewidmet, so daß zu hoffen U, daß der erziehliche Zweck, den die Schule mit dieser Beran-- staltung verfolgt, auch diesmal erreicht werden wird.
** Die Berechtigung zur Führung des Meister-- titele im Handwerk. Tas hessische Ministerium des Innern bat am 19. Mai an sämtliche unterftellten Behörden nachstehende Verfügung erlassen: Einem Wunsckfe ber beteiligten! Kreise entsprechend, machen wir auf die gesetzt ich :n Beltimmungen über die Führung des Meistertitels durch Hand^ werker aufmerfiam unb weisen -out an, im amtlichen Verkehr sowie bei Ausnahme von Niederschriften, Führung von offeul- lichen Büchern, Registern usw. darauf Bedacht zu nehmen, daß. der Meistertttel in Verbindung mit der Bezeichnung des Handwerks nicht bei "Personen, die zu dessen Führung mehr befugt sind, an gewendet werbe, m geeigneten Fällen sind bie betreffenden Personen von ber Unzulässigkeit ber Füllung jenes Titels hinzuweisen. Andererseits ist aber inu amtlich t mit hat
mr Führung bes Meistertitels befugten Handwerkern, soweit keine Zweifel über bie Berechtigung bestehen unb lomeit es sich um ein Handwerk handelt, bei dem der jDaeiitsrntei gebräuchlich, ist, einer Berchsbezeichnung der Meistertitel be«lfügen^
anordnen und ihre Vernehmung io lange ausfetzen, als bisdm-H ihre Gesundheit einer nahen und erheblichen Gefahr ausgesetzt n>5ie SS 118—120 werden mit unwesentlichen Aenderungen
genommen. Nack 8 121 verfällt bie zur Verhütung der llnttr- iuckungshaft geleistete Sicherheit ber staatskäne, wenn nch bei Besckmldigte ber Untersuchung oder dem Antritt ber erfarattat Frcihheilsstrafe entzieht. Als ubercmltinrmrnbe Anficht
Ichuß unb Regierung wirb festgestellt, das; ^>elbltmvrb nickt tu.- Entziehung im Sinne dieser Bestimmung gilt ^IC_ bis 127 werden nicht wesentlich geändert. Nächste Sitzung Dienstag.
Zweites Blatt 160. Jahrgang
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oderhchen


