Ausgabe 
4.5.1910 Drittes Blatt
 
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Nr. 103 Drittes Blatt

160. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieGießener Zamilienblätter" werden dem ,Anzeigcr^ viernml wöchentlich beigelegt, das KrelsblGrt für -en Kreis Lietzen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit« fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Mittwoch 4. Mai 1910

Rotationsdruck und Verlag der Brühpschen UniversitätS - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange. Gießen.

Redaktion. Exyedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedltton und Verlag: e^oL Redaktion:^4S112. Tel.-ALruAnzelgerGreßen.

Deutscher Reichstag.

78. Sitzung, Dienstag, 3. Mai.

Präsident Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung tim 2 Uhr 20 Minuten.

Das Zusatzabkommen mit Aegypten wird in dritter Lesung verabschiedet.

Der künstlerische und literarische Urheberschutz.

Zur zweiten Lesuna des AuSführungSgesetzeS der revidierten Berner Uebcreinkunft beantragt Abg. Erbprinz zu Hohenlohe-Langenburg sRp.) mit Unterstützung von Abgeordneten der beiden konservativen Parteien und der Wirt- schaftlichen Vereinigung die Verlängerung der Schutzfrist für die öffentliche Aufführung von Dühnenwerken oder Werken der Tonkunst von 30 auf 50 Jahre.

Abg Tietz (©o8.)

lehnt den Antrag ab. Dem Gesetzentwurf werden die Sozial, demokraten zustimmen.

Abg. Dr. Wagner (Kons.)' *___

begründet einen Abänderungsautrag, wonach für mechanische Musikwerke die Vergütung zurückzugcloähren ist, wenn ne nach Staaten gehen, tn denen der Urheber keinen Schutz gegen die mechanische Wiedergabe seiner Werke genießt,

Abg. Dr. Junck (Natl.)' * l

erklärt sich gegen den Antrag, der nur Schwierigkeiten und die Möglichkeit gegenseitiger Prozesse in die Materie hineinbringt, die man lieber vermeiden solle. Ter richtigere Weg wäre, daß der Autor schon bei der Bemessung der Lizenz Rücksicht nähme auf die Ausfuhr der mechanischen Musikwerke nach diesen Ländern.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vp.) i

Ich bin der Meinung, daß eine solche Exportprämie, wie das der Antrag Wagner Vorsicht, nach den Bestimmungen der Berner Konvention überhaupt unzulässig ist. Im übrigen müssen die Kvn- dentionSstaaten darauf hinwirken, daß nunmehr auch die Ver­einigten Staaten, Rußland und Holland der Konvention beitreten.

Abg. Werner (Ref.-P.):

Der fetzige Zustand ist unhaltbar. Viele achtbare Leute, darunter die Besitzen: großer Konzertctablissemcnts, sind schon in­folge der gegenwärtigen unklaren Gesetzgebung auf die Anklage­bank gekommen.

Abg. Dr. Weber (Natl.) 5

Im Namen einer kleinen Teils meiner politischen Freunde litte ich Sic, dem Antrag Wagner zuzustimmen. Schwierigkeiten Lei seiner Durchführung werden sich zwar ergeben, aber der Grund- gebanfe ist gut. Beim Äaligesetz ergeben sich ganz andere »^chwicrigkeiten, und die Mehrheit des Reichstages nimmt c3 doch an. ,(Abg. Mommsen ruft: Es ist auch danach!)

Geheimer Oberregierungsrat Oegg

tritt dem Anträge Wagner entgegen. ,

Der Antrag Wagner wird zuruckgezogen.'

Abg. Dr. Müller- .Meiningen (Dp.)

kittet um eine authentische Interpretation 6c3 § 18 des IlrhebergesetzeS von 1901 betr. den Urheberschutz in der Presse dahin, daß erstens Beiträge, die einen unbedingt selbständigen literarischen Wert besitzen, ohne Vorbehalt den Schutz bei» Gesetzes genießen, zweitens die eigentlichen Zeitungsartikel, also kurze und rasche Studien über aktuelle Tagesfragen, den Schuh genießen, wenn sie einen Vorbehalt haben, und drittens Berichte über tatsächliche Ereignisse, wen« sie nicht eine Schöpfung von literarischem Wert sind, überhaupt keinen Anspruch auf den Schutz des Gesetzes haben.

Geheimrat Dr. DungS gibt im Namen der verbündeten Rogierungen eine Erklärung in diesem Sinne ab.

Abg. Erbprinz zu Hohenlohe-Langenburg (Rp.)' regrünbet hierauf seinen oben mitgeteilten Antrag über die Schutzfrist. Unsere größten Künstler waren zumeist keine allzu großen Sparer. (Sehr wahr!) Gewiß wird der größte Teil der Einnahmen aus der verlängerten Schutzfrist nur den Verlegern zugute kommen, aber diese tragen doch auch ein gewisses Risiko. Gewiß wäre cs kulturell bedauerlich, wenn die Werke eines Goethe oder Schiller erst 50 Jahre nach ihrem Tode volkstümlich geworden wären, und es ist richtig, daß die Nation ein Recht auf

bie Werke ihrer Genies hat. Aber dann muß die Nation sich auch anders gegen die Genies verhalten. Es gibt nicht nur Pflichten der Genies gegen die Station, sondern auch Pflichten der Nation gegen die Genies. (Zustimmung.) AuS diesen Erwägungen heraus müßte eigentlich die Schutzfrist über- Haupt verlängert werden, und nur weil ein solcher Antrag aus­sichtslos wäre, beschränkt sich der gestellte Antrag auf Bühnen­werke und Wrrke der Tonkunst. Gewiß können wir mit der Ge- setzgebung keine Genies schaffen (Heiterkeit); sonst hätten wir wohl sehr viele Genies (Heiterer Widerspruch.), e5 käme auf die Gesetzgebung an. (Heiterkeit.) Aber die Gesetzgebung hat auch die Pflicht, die Genies möglichst zu schützen. .(Beifall.),

Abg. Kirsch (Zentr.):

Dir lehnen den Antrag ab. Ter Ehrenpflicht der Nation gegen die Großen in der Kunst steht die andere Ehrenpflicht ent­gegen, für die größte Verbreitung der Werke der Genies zu sorgen. Viele Künstler mögen ja materiell schlecht gestellt sein, aber viele haben sich doch auch ein recht stattliches Vermögen zu- gelegt. Eine Verlängerung der Schutzfrist würde auch keinesfalls zur Verbilligung der Eintrittspreise unserer Theater beitragen.

Abg. Dr. Junck (Natl.) :

Die Ausführungen des Prinzen Hohenlohe waren gewiß von einem warmen Gefühl getragen. Aber das Interesse der All­gemeinheit geht vor dem Interesse des einzelnen Autors.

Abg. Dove (Bp.):

Auch wir werden für die Beibehaltung der dreißigjährigen Schutzfrist stimmen. Das allgemeine Interesse spricht gegen eine längere Frist. Große Künstler wollen ihre Werke möglichst bald weit verbreitet wissen.

Abg. Dr. Magner (Kons.):

Die Argumente der Vorredner müßten dazu führen, die Schutz, frist auf zehn Jahre herabzusehen. Andere Staaten haben längere Schutzfristen. Das Volk der Dichter und Denker darf hinter den romanischen Nationen nicht zurückstehen. Die Schutzfrist selbst sollte nicht vom Tode ab gerechnet werden, sondern vom Er- scheinungsjahr des Werkes.

Abg. Dietz (Soz.)

spricht gegen den Antrag.

Der Antrag Hohenlohe wird abgelehnt und der Gesetz­entwurf unverändert in der Kommissionsfassung ange­nommen.

Es folgt die z w e-i t e Lesung des Gesetzentwurfs über die Entlastung des Reichsgerichts.

Die Kommission hat den Negierungsentwurf gänzlich umge. staltet. Das D i f f v r m i t ä t s p r i n z i p, d. h. der Ausschluß der Revision bei übereinstimmend rn Entscheidungen des Land­gerichts und Oberlandesgerichts, ist aus dem Entwurf besei- tigt worden. Statt dessen soll die Entlastung herbeigeführt werden durch die Erhöhung der Revisionssumme von 2500 auf 4000 Mk., den Ausschluß der Beschwer- den und, was die Kommission in einer Resolution beantragt, durch Einstellung eines neuen Zivilsenats, sobald sich ergibt, daß die vorhandenen Kräfte zur Bewältigung der Arbeitslast auf die Dauer nicht auSreichcn. Die- vorhandenen Reste sollen durch HilfSrichter bis Ende 1913 aufgearbeitet werden.

Die Sozialdemokraten beantragen, die Beschwerde zuzulassen, wenn die Verweigerung des Armenrechts den Gegenstand der Anfechtung bildet. In gleicher Richtung be­wegt sich ein Antrag Schmidt-Warburg (Zentr.). Ein weiterer Antrag Schmidt.Warburg will die vorgeschlagene Er­höhung der Gebührensätze in den oberen Instanzen be­teiligen. Ein Antrag Dr. Junck (Natl.) schlägt als Zeitpunkt deS Inkrafttretens des Gesetzes den 1. Juli 1910 vor. Ein Antrag Kirsch (Zentr.) will die HilfSrichter nur aus den Oberlandesgerich- ten, nicht auch aus den Landgerichten entnehmen, wenn doch, dann auch aus den Amtsgerichten.

Abg. Dr. Thaler (Zentr.):

Der Entwurf hat in der Kommission zwar manche Verbesse­rungen erfahren, trotzdem wird ein Teil meiner Freunde ihn ablehnen. Gewiß, das Reichsgericht ist überlastet. Aber die Abhilfe darf nicht herbeigefübrt werden durch eine Einschränkung des Rechtsweges, sondern ourch eine Ver­größerung deS Reichsgerichts. Durch Schaffung von zwei oder Drei neuen Zivilsenaten neben den neun bestehenden würde die Rechtseinheit weniger gefährdet als durch die Angliederung vieler Sachen an die 29 Oberlandesgerichte mit ihren 145 Se­naten. Auf Kosten deS Rechts darf niemals gespart werden. Die Beseitigung des TifformitätSprinz'ps begrüßen tote mit Freuden.

(Beifall.)

Abg. Schultz (Rp.)' y t , empfiehlt die Kommissionsbeschlüsse. Eine Vermehrung der Senate wünschen wir nicht, darunter würde die Rechtseinheit leiden. In keiner Beziehung war das Reichsgericht so liberal, wie gerade bet der Gewährung des Armenrechts.

Abg. Seijba (Pole)'

lehnt doS Gesetz ab. Die Zuständigkeit des Reichsgerichts darf nicht beschränkt werden.

Abg. v. Damm (Wirtsch. Bg.) erklärt sich gegen alle Abänderungsanträge bis auf den Antrag Kirsch.

Abg. Dr. Wagner (Kons):

Die Kommissionsbeschlüsse sind das Richtige. Mit der Ver­mehrung der Senate kommen wir nicht weiter, alle drei Jahre müßten wir einen neuen haben. Tas geht nicht, das schädigt die RechtScinheit. Der Vorwurf der Fiskalität ist unberechtigt. Die geringe Erhöhung der Gebühren kann man mit gutem Gewissen empfehlen. w ,

Für Auftechterhaltung der Beschwerden in Armensachcn sprechen die .

Abgg. Schmidt-Warburg (Zentr.) und Heine (Soz.). Dagegen erklären sicb die

Abg. Becker-Köln (Zentr.) und Dr. Spahn (Zentr.).

Das Gesetz wurde im wesentlichen nach den KommissionS- beschlüssen angenommen.

Schluß nach 8 Uhr.

Abg. ©träfhtb Vp.):

Die Kommissionkbeschlüfsc bedeuten keine Verschlechterung der Rechtspflege. Trotz schwerer Bedenken stimmen wir dem Entwurf zu, der ja nur em Provisorium bedeutet. Ein Notstand besteht zweifellos. Die organische Reform deS Zivil- rechts muß ja doch bald kommen. Gegen eine Vermehrung der Senate am Reichsgericht spricht die Gefährdung der RechtScinheit. Mit zwei neuen Senaten wäre auch nicht mcl geholfen. Der Staatssekretär möge auch für eine Verjüngung des Richter­personals am Reichsgericht sorgen!

Abg. Dr. Heinze (Natl.):

Die Prozeß sucht überhaupt muß eingeschränkt werden. Wenn Frankreich mit viel weniger Prozessen auskommt, dann können wir das auch. Eine Vermehrung der Senate haben auch wir abgelehnt, aber nicht aus fiskalischen Gründen, sondern im Interesse der RechtSeinhcit. Daher blieb nur eine Verminderung des Arbeitsstoffes übrig. Das Diffor,nitäiöprinzip hätte gleich­falls die Rechtseinheit gefährdet, daher muß man zur Erhöhung der Revisionssumme greifen.

Abg. Heine (Soz.):

Wir stehen dem Gesetz ganz anders gegenüber. Gewiß, der heutige Zustand ist unhaltbar. Aber dafür gibt cS kein anderes Mittel als die mindestens vorübergehende Vermehrung des Richterpersonals. Darüber hinaus darf aber die organische Gesamtreform deS Zivilrechts und der Gerichtsverfassungs­organisation nicht vergessen werden. DaS deutsche Volk muß auf der Hut sein, daß man ihm nicht so unter der Hand seine Rechte verkümmert. Die Vermehrung der Senate ist daL einzige zulässige große Mittel der Abhilfe. Die Erhöhung der RevisionSsumme lehnen wir ab, ebenso daS ganze Gesetz.

Staatssekretär Dr. LiSco:

Die Notlage Beim Reichsgericht wird nicht bestritten. Sic muß beseitigt werden. Die Regierung hatte den Vorschlag einer Erhöhung der Revisionssummen als aussichtslos betrachtet und ihn daher nicht eingebracht. Sie konnte einer so großen Körper­schaft, wie dem Reichstage, nicht ms Herz sehen und wissen, daß sie einer Erhöhung zustimmen wird. Wenn sic da« geahnt hätte, würde sie gar nicht denodiösen" Vorschlag, wie man ihn nannte, des DifformitätSprinzips gemacht haben, durch das die Vorlegung des Entwurfs verzögert wurde, obgleich es lange nicht so ver­derblich ist, wie hier behauptet wurde. Durch dic Erhöhung der RevisionSsumme wird die Zahl der Revisionen verringert werden. Normale Verhältnisse werden allerdings nicht so rasch eintreten, d-e Wirkungen werden sich langsam zeigen. Darum werden wir gern dem Vorschläge nähertreten, Hilfsrichter einzustellen. So wird für eine ganze Reihe von Jahren Luft geschaffen werden. Es ist unser fester Wille, zn einer organischen Aenderunz des ZivilprozcsseS zu kommen. Eine Reibe von Jahren wird freilich noch hingehen, ehe das erreicht ist. lieber eine Verjüngung des Reichsgerichts schweben Erwägungen. Der Staatssekretär schließt mit Worten des Dankes für die rasche Arbeit der Kommission.

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