Ausgabe 
27.12.1910 Erstes Blatt
 
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schäft auf 13 535 926 Mk. 73 Pfg., toäjyrenb der Anschlag 12 950 000 Mk. betrug, für 1910 wird statt veranschlagter 12 654 000 Mk. ein Anteil van mehr als 14 000 000 Mk. erwartet. Danach kann für beide Jahre die Schuldentilgung gemäß teil Vorschriften des 1896 er Gesetzes vorgenommen werten, auch wird der Ausgleichfonds in 1910 nicht aufgezehrt, vielmehr Ente dieses Jahres voraussichtlich noch ein Bestand von mindestens 780 000 Mark aufiveisen. In den Entwurf des Hauptvoranschlags für 1911 konnte erfreulicherweise sogar ein Anteil an Eisenbahnüber­schüssen von 14 980 000 Mk. eingestellt werten oder 2 326 000 Mk. mehr als 1910. Allein auch bei solch erhöhten Eisenbahncimrahmen vermag das dermalige Ausgleichsfondsgesctz schon wegen der An­sprüche des Reichs, die ständig steigen und voraussichtlich weiter steigen werten, und wegen des ständigen Anwach-sens ter Schuld­zinsen seinen Zweck für die Folge nicht mehr nachhaltig zu erfüllen: die dem Ausgleichsfonds nach Deckung aller Lasten zufließenden! Einnahmen werden nicht mehr ausreichen, der laufenden Ver- waltrmg alljährlich), wie gesetzlich vorgesehen, 3 500 000 Mk. zur Verfügung zu stellen und sein noch als Reserve vorhantenctü Resttetrag würde schon im kommenden Jahr völlig aufgezehrt werten. Eine Aenderung des Gesetzes über den Äus- gleichsfonds ist batet nach dieser Entwicklung unabweisbar. Ebenso notwendig aber ist es nach wie vor gerade angesichts des Anwachsens der Eisenbahn-, wie der gesamten Staatsschuld, daß reine st ärkereSchuldentilgungSorgegetragen wird. In den dem Landtag vor kurzem übergebenen Ab­änderungen und Nachträgen zum Entwurf eines Gesetzes über die Tilgung der Staatsschuld sind Vorschläge zur Lösung beider Auf­gaben niedergelegt. In ihnen wird, mit Bezug auf die Verhand­lungen in den Aussächsseit beider Ständekammern bei der letzten Budgetberatnng und die dort geäußerten Wünsche, versucht, ohne weitere Belastung der Steuerzahler dem Erfordernis einer stärkeren Schuldentilgung gerecht zu werden und daneben doch noch einen Teil ter Eisendähnübcrschiisse für die laufende Verwaltung nutzbar zu machen. Es sollen nämlich die Eisenbahnüberschüsse zwar auch nach diesen Vorschlägen ebenso wie dies der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung vorschlug grundsätzlich zur Schul­dentilgung verwendet werten. Doch ist das in dem Gesetzentwurf vorgesehene Tilgungsmaß herabgesetzt worden. Uebcrdies wird das aus den EisenbahnübersckMssen zu deckende Tilgungssoll durch Heranziehung anderer Tilgungsmittel so gemindert, daß noch ein erheblicher Rest an Ucberschüssen verbleibt. Dieser würde in einen Ausgleichs- und Tilgungsfonds zu fließen haben, ter an­stelle des bisherigen Allsglekchsfonds treten und der allgemeinen Verwaltung den nachhaltigen Bezug eines Jahreszuschusses bis zu 950 000 Mk. gewährleisten soll. Der Restbestand des alten Ausgleichsfonds soll dem neuen Fonds zugeführt werden. Es darf inl übrigen auf dieAbänderungen und Nachträge" selbst und ihre Begründung verwiesen und hier nur bezüglich ter Wirkungen des Gesetzentwurfs auf den vorliegenden Haupwor- anschlag Folgendes bemerkt werden. Es sind vorgesehen:

Unter der Hauptabteilung XIAusleihungen und Staats­schuld" in Einnahme: die aus besonderen Fonds zu Tilgungs­zwecken verfügbaren 510 000 Mk., in Ausgabe: neben diesen^ Betrag und den aus Staatsrentenkapitalien weiter verfügbarem! 107 200 Mk. zur Tilgung der alten Schuld und der vom 1. April 1911 ab zugehenden Eisenbahnschuld aus Eisenbahnüberschüssej^ ein Betrag von 1 577 970 Mk. und zur Tilgimg der vom 1. April 1911 ab zugehenten sonstigen Schuld ein Betrag von 30 354 Mk., zusammen also zu Tilgungszwecken rund 2 225 500 Mk.,

Unter der künftigAusgleichs- und Tilgungsfonds" zu be­nennenden Hauptabteilung XIII a in Ausgabe: eine Ablieferung aus Eisenbahnüberschüssen an den Fonds von 1 728 118 Mk. und in Einnahme: eine Entnahme aus dem Fonds zur Deckung laufen­der Verwaltungsausgaben von 937 727 Mk. 09 Pfg.

Mit dem bisherigen Ausgleichsfonds sind an Einnahmen und ^lusgaben der Anteil Hessens an der von Preußen der Hessisch- Thüringischen Lotteriegeineinschaft zu zahlenden Rente, ter Anteil Hessens an der Reichserbschaftssteuer, sowie eigene Einnahinen an Erbschaftssteuer und die durch Überweisungen nicht gedeckten Matri- kularbciträge an das Reich verbunden. Diese sind in Zukunft wie alle übrigen Verwaltungseinnahmen und Ausgaben zu be­handeln, d. h. sie wirken unmittelbar und ganz auf den Abschluß des neuen Haupt Voranschlags ein.

Die Annahme dieser Vorschläge ermöglicht es, den Haupt- Voranschlag für 1911 mit den dermalen zum Ausschlag kommenden Einkommen- und Vermögenssteuersätzen ohne Fehlbetrag, abzuschließen. Auf die Herstellung des Gleichgewichts im Venvaltungsteil, der in Einnahme und Ausgabe mit 67 669 669 Mark 86 Pfg. schließt, wirkte von besonders hervor zuheb en­den Mymenten zunächst günstig ein der Umstand, daß bei den direkten Steuern infolge der Besserung der wirt­schaftlichen Verhältnisse ein Mehrertrag von 411 467 Mk. gegen den laufenden Hauptvoranschlag eingestellt werden konnte. Gegenüber steht dem indessen ein Einnahmeausfall bei der Erb­schaftssteuer von 552 650 Mk. infolge von Umständen, auf die unten zurückzukommen sein wird. Bei den Ausgaben waren trotz größter Sparsamkeit auf allen Gebieten höhere Ansätze für Schuldzinsen, Gehalte, Pensionen, Schreibhilsekosten, Ausfälle usw. unvermeidlich, auch mußte der Etat mit einigen neuen unabwend­baren Ausgaben belastet werten, so mit dem Zuschuß für die demnächst zu eröffnende Irrenanstalt zu Gießen und mit den Aufwendungen, die der Staatskasse nach dem Reichsviehseuchen­gesetz vom 22. Juni 1909 für Entschädigungen für Viehverluste usw. künftig neu zuwachsen. Besonders günstig beeinflußt ist der Abschluß durch die schon oben erwähnte Ueberweisung von 370 389 Mark 32 Pfg. aus Mitteln des Jahres 1910, die sich somit auch nachträglich als notwendiger Akt weiser Vorsorge für das Jahr 1911 bewährt. Bezüglich des Verhältnisses zum Reich ist damit gerechnet, daß keine Erhöhung ter durch Ueberweisungen nicht gedeckten Matrikularbeiträge über den dermaligen Satz von 80 Pfg. auf den Kopf der Bevölkerrmg hinaus stattfindet. Erspar­nisse aus der bereits eingeleiteten Verein­fach ring der Staatsverwaltung konnten naturgemäß nur in geringem Umfang vorgesehen werden, sie können erst später in stärkerem Maße erfüllen. Immerhin enthalt auch der vorliegende Entwurf schon zwei größere Ersparnisposten: wie bei den betreffenden Kapiteln unten noch besonders erläutert ist, vermindert sich der Zuschuß für die Gendarmerie um rund 25 000 Mk., der für den Strafvollzug um rund 30 000 Mk. Für eine Aufbesserung der Bezüge der Beamten usw. haben srch leider in diesem Hauptvoranschlag Mittel nichtbereit st ellenlassen: sie muß aber die nächste Aufgabe sein, die zu lösen ist, sobald über eine ausreichende Tilgung ter .Staatsschuld eine Verständigung erzielt jein wird.

Aus dem hessischen Voranschlag für sytz.

Der Hmiptvoranschlag der Staats-Ernn-chmen und Aus. gaben für das Etatsjahr 1911 M am 24. Dezember er­schienen, ger-che noch zur rechten Zeit, nm den Mitgliedern der Landstande als Weihnachtsgabe unter den Christbaum gelegt werden können. Und unfern Lesern, denen wir noch in der Weihnachtsnummer nähere Mitteilung dar­über machen konnten, wird die Nachricht über den vcr- hältnismüßig günstigen Abschluß der neuer: Staatsrechnung gewiß nicht mutter willkommen gewesen sein. Zum ersten Male seit langen Jahren wieder ein Staatsbudget ohne Defizit! Das ist in ter Tat ein Ereignis, das wohltuend auf jeden Staatsbürger und Steuerz-ahler einwirken muß! Wie anders war es doch im vorigen Jahre: Der damals schon 14 Tage vor dem Fest bekanntgegebene Staatsvor­anschlag hatte ein Defizit von fast fünf Millionen Mark gebracht. Den Hauptanteil an dieser Erfreulichen Wen­dung der Verhältnisse trägt, veranlaßt durch die lang­same, aber stetig fortschreitende Besserung der allgemeinen Wirtschaftslage, der außerordentlich günstige Aufschwung des Eisenbahnverkehrs und der dadurch bedingte hohe Ueberschuß aus der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft. Der Anteil Hessens an diesen Ucberschüssen hatte schon im Jahre 1909'über 13y2 Mrüionen betragen, während im Hauptvoranschlag für 1909 nur 12950 000 Mk. dafür an gesetzt worden waren. Für das Jahr 1910 hatte Finanzminister Gnauth, bei Würdigung aller in Betracht kommenden Verhältnisse höchstens einen Betrag von 12 Millionen dafür ansetzen zu können ge­glaubt, der erst nach hartem Kampf mit dem Finanz­ausschuß auf 12654 000 Mk. erhöht wurde. In Wirklich­keit aber wird sich nun, wie die amtliche Denkschrift zum Staatsvoranschlag bemerkt, der Anteil Hessens für 1910 auf mehr als 14 Millionen belaufen.

Der neue Staatsvoranschlag balanziert, wie schon er­wähnt, im ganzen mit 80122 272 Mk., wovon 67669 669 Mk. auf den Verwaltungsteil entfallen, der im vorigen Jahre 65 780000 Mk. betrug. Der Voranschlag zeichnet sich vor seinen Vorgängern besonders dadurch vorteilhaft aus, daß die früher viel betonte weise Sparsamkeit diesmal auch äußerlich wirksam in die Erscheinung tritt. Man hat den Worten jetzt auch die Taten folgen lassen und überall da, wo eS dem praktischen Blick des neuen Finanzministers irgendwie angängig erschien, auch nicht unerhebliche Er­sparnisse durchgefüyrt.

Wir geben nunmehr die Ausführungen der amtlichen Denkschrift hier wörtlich wieder:

Bei Aufstellung und Vorlage des Entwurfs des Hauptvor- «rschlagS für 19 10 ging die Großh. Regierung von der Auf­fassung aus, daß es dringend erforderlich sei, die finanziellen Ver­hältnisse des Großherzogtums neu zu ordnen; der Entwurf des Verwaltungsteils des Hauptvoranschlags zog aus dieser Auffassung und den zu ihrer Verwirklichung vorgeschlagenen Maß­nahmen die finanziellen Folgerungen. Sachlich notwendig schien eine solche Neuordnung mit Rücksicht auf den starken Rückgang -der Eisenbahneinnohmen bei steigendem Zinsaufwand für die Staatsschuld. Mindestens äußerlich veranlaßt war sie auch durch die im Sommer 1909 zustande gekommene Reichsfinanzreform, ibie das Verhältnis der Bundesstaaten zum Reich sowohl bezüglich kihrer Matrisularbeitragspflicht, wie bezüglich ihres Anteilsrechts an der Erbschaftssteuer auf eine neue Grundlage stellte. Diese 'Heiden Umstände starkes Sinken der Eisenbahnüberschüsse und ^Aenderung des Verhältnisses zum Reich ließen allein schon eine ,.Aenderung der Vorschriften über den durch sie hauptsächlich be­einflußten Alusgleichsfonds angezeigt und die Beschaffung neuer 'Mittel notwendig erscheinen. Dazu kam, daß auch bei den nicht mit dem Ausgleichsfonds zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben schon seither ein sehr erheblicher Fehlbetrag vorbanden war, der nach Auszehrung der Vermögensreste aus früheren Jahren nun nicht mehr wie in vorderen Hauptvoranschlägen einfach aus diesen gedeckt werden konnte. Die Neuordnung war schließlich geboten im Hinblick auf den hohen Stand unserer Staats­schuld und ihre unzureichende Tilgung, tvar doch die durch das Gesetz vom 3. Oktober 1896 angeordnete Tilgung bei der: ge­sunkenen Eisenbahneinnahmen in 1908 nicht angängig und er­schien solche für die folgenden Jahre nur mit ganz unbedeutenden Beträgen möglich! Beides drängt dazu, eine stärkere Tilgung als bisher sicher zu stellen, umsomehr, als auch das Reich und andere Bundesstaaten bereits ähnliche Vorkehrungen getroffen haben. Dem den Landständen vorgelegten Gesetzentwurf über die Tilgung der Staatsschuld entsprechend, der die völlige Aufhebung der Vor­schriften über den Ausgleichsfonds vorsah, wurden denn auch wesentlich erhöhte Betrage in dem Hauptvoranschlagsentwurf für 1910 vorgesehen.

Die Beschaffung der hiernach neu aufzubringenden Mittel war nur durch eine Erhöhung der direkten Steuern zu ermöglichen. Sie wurde mit einem Satz von 30 Prozent bei der Einkommen­steuer vvrgesckstagen und mit solcher (Ännahmeverbesserung der .Hauptvoranschlagsentwurf ins Gleichgewicht gebracht.

Bekanntlich ist ein Einvernehmen mit den Landstänten über den erwähnten Gesetzentwurf nicht zustande gekommen. In den endgültig genehmigten Hauptvoranschlage für 1910 wurde des­halb anstelle des vorgesehenen nur der geringe Tilgungsbetrag, wie er sich ans Grund oes Gesetzes vom 3. Oktober 1896 berechnete, eingestellt. Hierdurch und durch verschiedene andere Beschlüsse und sonstige Maßnahmen gelang es, die vorgeschlagene Steuererhöhung auf 15 Prozent bei der Einkommensteuer und 20 Pfg. vom Tausend Mark Vermögen bei der Vermögenssteuer zu ermäßigen und dabei Einnahmen und Ausgaben so auszugleichen, daß noch ein Betrag von 370 389 Mk. 32 Pfg. verfügbar blieb und zur Vereinnahmung im Hauptvoranschlag 1911 der leichteren Balancierung wegen ver­ausgabt werden konnte.

Damit waren zwar die Verhältnisse des Jahres 1910 geregelt, eine dauernde Ordnung ter Finanzen und vor allem eine ange­messene Schuldentilgung wurde indessen nicht erreicht, sie bleibt nach wie vor anzustreben.

Inzwischen hat nun wohl eine wenn auch langsam vorwärts schreitende Besserung ter wirtschaftlichen Verhältnisse begonnen. In deren Folge allerdings auch veranlaßt durch Ersparnis­mahnahmen der Eisenbahngenteinschaftsverwaltung stieg schon 1909 der^Apteft HMens an, hem UeterMrß ter Kisetcha.hngemM^

Auch bei Aufstellung des zweiten, die Einnahmen und Ausgaben des Vermögens enthaltenden Teils des Haupt-- Voranschlags wurde in der Uebernahme neuer Lasten auf die .Staatskasse größte Zurückhaltung geübt. Trotzdem mußte eine Anleihe für Eisenbahnzwecke von 5 744 000 Mk. und eine solch« für andere außerordentliche Bedürfnisse von 1011800 Mk., zu­sammen 6 755 800 Mk., vorgesehen werten. Die für Eisenbahn- zwecle vorgesehenen Mittel sind, abgesehen von den Anforderungen für Betriebsmittel, für den Erwerb militärfiskalischen Geländes auf dem linken Rheinufer beim Bahnhof Mainz-Süd, sowie endlich für die Erweiterung der Bahnhöfe Babenhausen und Fulda nicht für neue Zwecke, sondern für solche Eisenbahnbauten bestimmt, welche in früheren Hauptvoranschlägen bereits genehmigt morteii sind. Einnahmen und Ausgaben dieses Teils balancieren nriI 12 452 602 Mk. 41 Pfg.

Aus den Einzelheiten des neuen Hauptvoranschlags seien nur die wesentlichsten Punkte und insbesondere die erheb­licheren Abweichungen von dem Hauptvoranschlag des laufenden Jahres hervvrgehoben.

Aus dem ersten Teil: Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung sind die Hauptabteilunggen I: Reste aus früheren Jahren und XIV: Indisponible und reservierte Fonds zusammen zu betrachten. Dort fütb die aus dem letzten ab­geschlossenen Etatsjahr 1909 verbliebenen Reste mit 422 520 Mk. 65 Pfg. Einnahme und 1865 Mk. 02 Pfg. Ausgabe eingestellt^ also ein Einnahmeüberschuß von 420 655 Mk. 63 Pfg.; bi er sind die davon zur Bestreitung ftüher verwilligter, noch übertrag­barer Ausgaben verfügbar zu haltenden 107 913 Mk. 37 Pfg. ut Ausgabe vorgesehen. Als indisponibel ist diesmal nichts in Aus­gabe zu stellen, weil von jenen 1909er Resten int Jahre 1910, iit dessen Rechnung sie tatsächlich übergingen, nichts zu laufenden Ausgaben verbraucht wurde. Bei Vergleich ter Abschlußziffern beider Hauptabteilungen erscheint als reiner Verwaltungsrest 1909, der zur Deckung laufender Ausgaben des neuen Hauptvoranschlags verwendet wird, der Betrag von 312 743 Mk. 26 Pfg. Da ter laufende Hauptvoranschlag durch 'den ungünstigen Abschluß tes Jahres 1909 in seinenResten aus früheren Jahren" mit einer Ausgabe von 521 899 Mk. 30 Pfg. belastet ist, so ergibt sich für den neuen Hauptvoranschlag im Vergleich zu jenem eine Ver­besserung von 834 641 Mk. 56 Pfg.

Die Hauptabteilung II: Domänen des Großherzog­lichen Hauses schließt bei 6 319 769 Mk. 50 Pfg. Einnahme 5 241 203 Mk. 95 Pfg. Ausgabe mit einem Ueberschuß von 1 078 565 Mk. 55 Pfg. ab, d. i. gegen das laufende Jahr weniger 32 797 Mk. 76 Pfg. Die Verschlechterung ist bei ten Weinbau­dom anen zu suchen und hier veranlaßt durch das geringe Er­gebnis des Herbstes 1909, der für Rechnung des Etatsjahres 1911 versteigert werden wird.

Ter wichtigste Posten dieser Hauptabteilung, die Einnahme aus Bau-, Nutz- und Brennholz ist unverändert mit 4 330 000 Mk. wieder eingestellt, da der Fällungsetat mit 433 000 Festmeter der gleiche bleibt und auch der Preis für den Festmeter mit 10 Mk., tote für 1910, anzusetzen war. Die Kulturkosten wurden um 50 000 Mk. gekürzt und sonach mit 354 000 Mk. ein­gestellt, obwohl die Oberförstereien 414 845 Mk. gefordert hatten: es soll versucht werden, entsprechend dem bei der letzten Budget­beratung geäußerten Wunsch der Landstände, mit dem geringeren Betrag auszukommen.

Tie Hauptabteilung III: Staatsdomänen- bringt ein Mehr an Ueberschuß gegen 1910 von 2 286 326 Mk. Pfg. Ihre Einnahmen sind zu 16 987 190 Mk. 06 Pfg. veranschlagt, ihre Ausgaben zu 2128 942 Mk. Pfg. Dieser günstige ylbschluß ist allein auf die Staatseisenbahnen zurückzuführen. Nachdem in 1908 der Anteil Hessens an dem Betriebsüberschuß der Eisen­bahngemeinschaft auf 10 610152 Mk. 39 Pfg. gesunken war, hob er sich in 1909 infolge Besserung ter wirtschaftlichen Verhält­nisse und durch Ersparnismaßnahmen der Gemeinschaftsverwal­tung, die den Betriebskoeffizienten (das Verhältnis der Betriebs­ausgaben zu den Betriebseinnahmen) von 74,62 in 1908 auf 68,99 herabgehen ließen, wieder auf 13 535 926 Mk. 73 Pfg. Wemt es auch nicht ausgeschlossen ist, daß der Betriebskoeffizient wieder wachsen wird, so kann doch für 1910 mit einem Ueberfchußanteil Hessens von mindestens' 14 000 000 Mark statt veranschlagter 12 654 000 Mk. gerechnet und für 1911 ein Anteil von 14 980 000 Mark erwartet werden. Dieser Betrag wurde auch in dem Haupt­voranschlagsentwurf vorgesehen: er stellt ein Mehr gegen 1910 von 2 326 000 Mk. dar. Ihm ist unter der hier in Rede stehenden Hauptabteilung eine Ausgabe für öffentliche Abgaben von 350 000 Mark gegenüber gestellt. Wogen seiner weiteren Verwendung zur Verzinsung und Tilgung der Eisenbahnschuld und zur Deckung sonstiger Verwaltungsausgaben wird auf die Einleitung dieser Denkschrift und auf die HauptabteilungenAusleihungen und Staatsschuld" undAusgleichs- und Tilgungsfonds" verwiesen.

Bei dem Braunkohlenbergwerk Ludwigshoff- n u n g Unirte infolge Rückgangs des Absatzes schon im laufenden Hauptvoranschlag mit einer Verkaufsmenge von nur 17 000 000 Preßsteinen gegen früher 18 000 000 gerechnet. Nun muß sogar auf eine Verkaufsmenge von 13 000 000 zurückgegangen werten.

Ein erfreulicheres Bild gewährkter Etat der Bade­anstalt Bad-Nauheim. Infolge dauernder Zunahme des Besuchs des Bades, Zunahme der Bäterabgabe und Erhöhung ter Baderpreise können die 93ategeiter um 42 000 Mk. höher als 1910, nun mit 800 000 Mk., Kurtaxe und Eintrittsgelder um 44 000 ML höher, nun mit 366 000 Mk. angesetzt werden. Die GesamterTr- nahme stellt sich auf 1 479 000 Mk., die Ausgabe einschließlich einer Ablieferung von 412 010 Mk. an den Emeuerungsfondsi (85 860 Mk. mehr als 1910) auf 1355 030 Mk. Für Bad Salz­hausen betragen die Einnahmen 22 100 Mk. und die Ausgaben 46 070 Mk. Der hiernach erforderliche Znschußtedarf von 23 970 Mk. (1910 = 26 380 Mk.) wird wieder von BateNauheim ge­deckt, so daß sich beim Vergleich der Gesamteinnahmen und -Aus­gaben beider in einem Etat vereinigten Badeanstalten, wie bisher, ein für allgemeine Staatszwecke verfügbarer Ueberschuß von 100 000 Mk. ergibt Der Erneuerungsfonds Bad-Nau- beim betrug Ente 1909 -- 1566 000 Mk. In 1910 werten ihm aus dem Ueberschuß der Badeanstalt voraussichtlich 520000 Mk. zugeführt, andererseits aber ihm entnommen an Zinsen für Bau- barleben aus ter Hauptstaatskasse 300 000 Mk., an Abträgen auf diese Darlehen 600 000 Mk., an Abträgen auf Vorlagen ter Hauptstaatskasse für Geländeankaufe in Bad-Nauheim 147 555 Mk, schließlich zur Deckung ter Kosten ter in 1910 bewilligten Neu- bauten 674140 M. In dem Fonds wcndV iopach Gute 1910

to- , ____Erster Blatt |60. Jahrgang Dienstag, Yt. Dezember 19(0

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