m. 502
Erscheint tügNch mit Ausnahme der Sonntag».
Die „Sietzener ZatnillendlStter" werden dem ^Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kretsblatt für de« Kreis tieften“ zweimal wöchentlich. Die „takbwirtfchastllchrn Stlt- ftagen" erscheinen monatlich zweimal.
Drittes Via« 160. Jahrgang
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
Zamtag, 24. Dezember 1910
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unwersitäts - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: s-^51.
Redaktwn:d^N2. Tel.-Adr.:AnzeigerGießem
Der Gesetzentwurf über den Erwerb und vertust der Staatsangehörigkeit.
Aus Berlin wird uns geschrieben:
Der Entwurf über den Erwerb und Verlust der Staats- angehörigrett ift jetzt soweit fertiggestellt, daß er voraussichtlich noch nn Januar dem Bundesrat wird zugehen können. Wie der Reicl-slanzler bei der Haushaltsberatung im Reichstage bereits erwal)nt hatte, gehört dieser Entwurf zu den Vorlagen, die der Reichstag vor dm Reuwahlen noch erledigen soll. Die Vorarbeiten zu dem Entwu^ haben sich jahrelang hingezogen, da die Meinung sv er s ch l ed e n h e i t e n in gewissen Fragen zwisck^en dem A u s w a r t r g e n A m t e und der Heeresverwaltung zu große waren. Es ist schließlich gelungen, die Bedenken der Heeres- venvaltung zu beseitigen und einen Mittelweg zu finden, der sowohl der Heeresverwaltung als auch dem Ausländsdeutschen entgegenkommt. Die schwierigste Frage war die Regelung der Dienst- bet den Ausländsdeutschen, lvährend die übrigen staatsrechtlichen Fragen größeren Schwierigkeiten kaum begegnen. Bekanntlich verliert ein Auslandsdeutscher zurzeit feine Staatsangehörigkeit, wenn er länger als 10 Jahre keine Eintragungen m eine der deutschen Konfulatsmatrikel bewirkt hat. Nach dem neuen Gesetz sollen diese Eintragungen in Zukunft fortfallen und ein Auslandsdeattscher seine Staatsangehörigkeit ohne seinen Willen überhaupt nicht melyc verlieren. Die Wiedererwerbung der deutschen Staatsangehörigkeit von ehemaligen Deutschen, die sich nach ihrer Auswanderung aus der deutschen Heimat im Auslande hatten naturalisieren lassen, wurd hurd) den neuen Entwurf wesentlich erleichtert. Gerade dieser Punkt hat bei den Vorarbeiten zu diesem Entwürfe besondere Schwierigkeiten ge- mod)t, weil naturgemäß die Dienstpflicht der männlichen Nachkommen früherer Deutschen, die einer anderen Nationalität beigetreten waren und die nunmehr die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zurückerwerben wollten, geregelt werden mußte. Betreffs dieser Nachkommen wird bestimmt, daß sie ihre militärische Dienst- hslicht nur abzuleisten haben, wenn sie beim Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit das 20. Lebensjahr nicht erreicht haben. Für die übrigen Ausländsdeutschen besteht die Verpflichtung, sich den Bestrebungen über die Ableistung der militärischen Dienstpflicht -u unterwerfen, wenn sie vor dem 20. Lebensjahr ins Ausland gegangen sind und die deutsche Staatsangehörigkeit für die Zukunft nicht verlieren wollen.
Da die Ableistung der Dienstpflicht für die Ausländsdeutschen in den meisten Fällen mit größeren Schwierigkeiten verknüpft ist, so bestimmt der Entwurf, daß alle Härten vermieden werden sollen, toeil die Ableistung der Dienstpflicht für die Auslandsdeutsckien unter den gleichen Bedingungen wie im Jnlande die Interesse des Deutschtums im Auslande nicht heben wird und eine Massen- flucht aus dem deutschen Staatsverbande herbeiführen könnte. Den Ausländsdeutschen wird also in weitestem Maße entgegen- gelommen werden. Für alle Deutschen, die dauernd Aufenthalt in Auslände genommen haben oder die wenigstens für viele Jahre im Auslande zu bleiben gedenken, wird bestimmt, daß sie die ärztlichen ^Untersuchungen auf Tauglichkeit ohne größere Mühen bewerkstelligen lassen können. Sollten Zweifel an der Richtigkeit der ärztlichen Untersuchung bestehen, so würde der Ausländsdeutsche nur verpflichtet sein, sich am Orte eines deutschen Konsulats nochmals untersuchen zu lassen. Eine Stellung zur ärztlichen Untersuchung in der Heimat fällt fort. Für die militärtauglichen Ausländsdeutschen soll nur der einmal gesetzliche Militärdienst ein- tzeien, während alle in der Heimat üblichen Reserve- und Landwehrübungen für die Ausländsdeutschen in Fortfall kommen, so lange sie sich im Ausland befinden.
Die Ableistung der Dienstpflicht soll, wenn irgend möglich, in den deutschen Kolonien erfolgen, soweit diese eine weiße Säwhtruppe haben. Für die Ausländsdeutschen in Ostasien käme also Kiautschou, für die Ausländsdeutschen m Südafrika und in Südamerika Deutsch-Südwest-Afrika in Betracht. Der Transport der militärpflichtigen Ausländsdeutschen zur Ableistung ihrer Dienstpflicht in den Kolonien oder m der Heimat soll auf Kosten des Reichs erfolgen. Die Aushebung zum Militärdienst wird auf wesentlich anderen.Grundlagen beruhen, als in der Heimat, vor allem soll eine Befreiung vom Militärdienst eintreten, wenn wirtschaftliche Maßnahmen dies als unbedingt notwendig bedingen. Ist z. B. ein Auslandsdeutsck)er Besitzer einer Farm in Südamerika und seine Anwesenheit auf der Farm unbedingt notwendig, oder würde der Zwang ihn zum Militärdienst heranziehen, seine wirtschaftliche Existenz auf das ernsteste gefährden, so würde dieser Grund hinreichend fein, ihn vom Militärdienst zu befreien.
Der Grundgedanke des Entwurfes ist also folgender: 'Der Ausländsdeutsche verliert gegen seinen Willen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht und genießt überall den vollen Schutz des -Reichs. Als Aequivalent verpflichtet er sich dem Reiche gegenüber, feine gesetzliche Militärdienstpflicht abzuleisten, wenn nicht ganz wichtige Gründe einer solchen Ableistung entgegen» stehen. Für den Mobilmachungsfall wird man im allgemeinen auf die Einziehung zur Fahne für die Ausländsdeutschen, sofern sie sich im Ausland befinden, verzichten müssen, doch ist jeder Ausländsdeutsche, der sich im Falle einer Mobilmachung in der Heimat befindet, verpflichtet, sich der Fahne zu stellen, das gleiche 'gilt für alle Ausländsdeutschen, die sich im Falle einer Mobilmachung in einer deutschen Kolonie befinden.
Die Grurchzüge des Entwurfes sind von den Bundesregierungenf gebilligt worden, so daß der Verabscksiedung des Entwurfes im Bundesrat keine Schwierigkeiten mehr ent gegen stehen.
Berühmte Spionage-Prozesse.
Der Prozeß gegen die beiden englischen Spione Trench und Brandon vor dem Reichsgericht, die mit verhältnismäßig milder Strafe davongekommen find, erregt mit Recht das größte Aufsehen, da er die Anstrengungen Englands dartut, die deutschen Perteidigungswerke auszuspionieren. Wie uns von militärischer Seite geschrieben wird, find derartige großzügige Spionageunternehmungen glücklicherweise selten oder |ie werden selten entdeckt. Sicher ist, daß wirklich große Spionageprozesse in allen Ländern zu den größten Seltenheiten gehören. In Deutschland fiel der letzte große Spionageprozeß in das Jahr 1886, wo der deutsche Hauptmann Hönsch, der Pole Kratschewski und der dänische Offizier Sar au von dem Reichsgericht zu sehr schweren Freiheitsstrafen verurteilt wurden, weil sie militärische Geheimnisse an Frankreich zu verkaufen versucht hatten.
Frankreich selbst hat mehrere derartige Prozesse aufzuweisen. Im Jahre 1885 erregte der Prozeß gegen zwei italienische Spione Minardi das größte Aussehen und führte zu dem Gesetz vom 18. April 1886, in dem die notwendigen Vorbeugungen und Abschreckiinasmaß- regeln getroffen wurden. Das Gesetz führt den Titel: „Loi, Qui stablit les psnalitös contre i’efpionage". Der zweite große Prozeß, der in dasselbe Gebiet fällt, hat nicht nur Frankreich in seinen tiefsten Grundsätzen erschüttert, sondern hat die ganze Welt erregt. Es handelt sich um den bekannten Prozeß gegen den damaligen Hauptmann D. r e y s u s.
Die sogenannte „Dreysus-Asfäre", die späterbin mit der Rehabilitierung des angeblichen Verräters und seiner Beförderung zum Major abschloß, ist auch heute in Frankreich noch nicht ganz überwunden.
Rußlano hat nach der ganzen Veranlagung seiner Beamten des öfteren Verratsaffären aufzuweisen, weil die Beamten zum Teil käuflich sind. Unter allen diesen Prozessen, die wie die großen Diebereien der Generäle und anderen Offiziere als notwendiges Uebel geduldig ertragen werden, ragt der Prozeß gegen den Obersten Grimm durch die unglaubliche Dreistigkeit der Verbrecher hervor. England hat auch mehrfach gegen Spione Abwehrmaßregeln ergreifen müssen. Kein Land wird davon verschont, uno es ist nur die Frage, ob die Sicherheitsmaßnahmen groß genug sind, um die Spionage einzuschränken. Zu den berühmtesten .Spionageprozessen Englands gehört der gegen La - v oissier und Genossen vom Jahre 1887. Es handelte sich dabei um Auskundschaftung von Seebefestigungen. Die Spionage war Unter ganz raffinierten Umständen vorgenommen worden. England versuchte sich zwei Jahre später durch das „£fficial Secrets Act" gegen die Wiederholung derartiger Vorgänge zu schützen. Die Sätze können zwar abschreckend wirken, können aber nicht Schutzmauern bauen. Darum werden die Staaten immer über die Kriegsmacht der anderen Staaten unterrichtet fein. Dafür sorgen schon die Militärattaches, die im gewissen Sinne privilegierte Kundschafter darstellen.
$ür 90 Millionen Mark Nindcrspielzeug nimmt in diesem Jahre das Ausland diesem Zweige der deutschen Industrie ab. In den ersten elf Monaten dieses Jahres betrug die Ausfuhr bereits 78,7 Mill. Mark, und da sie im November allein 11,4 Mill, betrug, wird die Jahresausfuhr den Wert von 00 Mill. Mark erreichen; denn auch in her ersten Hälfte des Dezembers ist die Ausfuhr frmn Kinderspielzeug und Christbarunschmuck von den Hauptstätten dieser Industrie Berlin, Nürirberg und Thüringen noch sehr erheblich.
^Weihnachten ist daI Fest des Schenken". Nur deshalb zu kaufen,, um wieder zu verschenken, ist zwar volkswirtschaftlich ein etwas anfechtbares Gebaren, und gewiß wird um Weihnachten allerwärts viel Geld nutzlos ausgegeben. An der Aussuhrziffer für Spielwaren aber sieht man, daß die Kleinen in aller Welt doch auch ein nationalökonomisches Wertobjekt sind. Sie find Abnehmer en gros. Fast ein Viertel unserer gesamten Spielwarenausfuhr geht nach England und von dort über die Meere in die englischen Kolonien. Die kleine Miß liebt ihre deutsche Puppe nicht weniger, als ihr Bruder Bobby sein aus Deutschland stammendes Schaukelpferd. Frankreich wird durch seinen Nationalstolz nicht behindert, der zweitgrößte Abnehmer deutscher Spielwaren zu sein. Tann folgen hie Niederlande, Oesterreich- Ungarn und Italien her Reihe nach. Die von Deutschland hauptsächlich ausgegangene Sitte des Schenkens am Wei- nachtsfest hat sich allmählich über hie ganze Erde verbreitet und rückwirkend hem deutschen Markte nicht unwesentliche Vorteile gebracht. '
Ans Stadt nnd
Gießen, 24. Dezember 1910.
• • Veränderungen im 18. Arm eekorpS. Zu Bats.-Kommandeuren ernannt: Hildenbrand, Major beim Stabe des 1. Nassau. Jnf.-Negts. Nr. 87. — Zum Komp.-Chef ernannt, unter Beförderung zum Hauptmann, vorläufig ohne Patent: Schreiber, charakteris. Hauptmann im 5. Großherzogl. Hess. Jnf.-Regt. 9h:. 168. — Versetzt die Oberlts.: Wegener im 5. Westfäl, Jnf.-Regt. Nr. 53, mit Patent vom 18. Mai 1905 in das 1. Nassau. Jnf.-Negt. Nr. 87, v. Hirschfeld im 1. Hannov. Jnf.-Negt. Nr. 74, in das 1. Nassau. Jnf.-Regt. Nr. 87, v. Nathusius im Inf -Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, in das 9. Lothring. Jnf.-Negt. Nr. 173, v. Lichtenberg im Jnf.-Leibregt. Großherzogin (3. Großherzogl. Hess.) Nr. 117, in das Jnf.-Negt. von Manstein (Schleswig) Nr. 84. — Zum Eskadr.-Chef ernannt, unter Beförderung zum Rittmeister, vorläufig ohne Patent: Oberlt. Graf v. Königsmarck im Garde-Drag.-Negt. (1. Großherzogl. Hess.) Nr. 23, unter Versetzung in das Leid-Drag.-Regt. (2. Großherzogl. Hess.) 9h\ 24. — v. Grabow, Hcmptrn. und Battr.-Chef im 1. Nassau. Feldart.-Regt. Nr. 27 Gramen, zum Stabe des Feldart.-Regts. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8 versetzt, Krüger, Hauptm. im 1. Nassau. Feldart.- Negt. Nr. 27 Oranien, zum Battr. Chef ernannt, v. Griesheim, Major beim Stabe des 2. Großherzogl. Hess. Feldart.-Negts. Nr. 61, zum Abteil.-Kommandeur ernannt, Moeller, Hauptm. und Battr.-Chef im 2. Hannov. FKd- art.-Regt. Nr. 26, zum Stabe des 2. Großherzogl. Hess. Feldart.-Regts. Nr. 61 versetzt, Tamm, Lt. im Jnf.-Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, scheidet am 7. Januar aus dem Heere aus und wird mit dem 8. Januar 1911 in der Schutztruppe für Kamerun angestetlt. — Befördert zu Lts.: Tül ff im Feldart.-Negt. General-Feld- zeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3, Jungeblodt im 1. 9hiffau. Feldart.-Regt. Nr. 27 Oranien — Der Abschied bewilligt: dem Oberlt. Schmidt im 5. Großherzogl. Hess. Jnf.-Regt. Nr. 168; diesem unter Verleihung des Charakters als Hauptm., dem Major Frhr. v. Schauroth beim Stabe des Garde-Drag.-Negts. (1. Großherzogl. Hess.) Nr. 23, dem Hauptmann und Koiiip.-Chef Beck im 3. Lothring. Jnf.- Regt. Nr. 135, unter Verleihung des Charakters als Major, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Jnf.-Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116. — Im aktiven Sanitätskorps als Oberarzt angefteßt: der Oberarzt der Res.: Dr. Weckerling (II Darmstadt), vorläufig ohne Patent beim Ins.-Leibregt. Großherzogin (3. Großherzogl. Hess.) Nr. 117. — Versetzt: die Stabsveterinäre Woite beim Großherzogl. Hess. Train-Bat. 9lr. 18, zum Garde- Drag.-Regt. (1. Großherzogl. Hess.) Nr. 23, Dieser beim Jayer-Regt. zu Pferde 9!r. 2, zum Großherzogl. Hess. Train-
Bat. Nr. 18; der Dberoeterinär Parsiegla beim 3. Bad. Feldart.-Regt. Nr. 50, zum Magdeburg. Trag.-Regt. Nr. 6, der Veterinär Dr. Erb beim 2. Großherzogl. Hess. Feldart.- Regt. Nr. 61, zum Leib-Garde-Hus.-Regt. — Der Abschied bewilligt: dem Oberstabsveterinär Höhnte beim Garde- Drag.-Regt. (1. Großherzogl. Hess. Nr. 23, mit der Erlaubnis zum Tragen feiner bisherigen Uniform.
* * Kun st v er ein. Die seit 8 Tagen neue 'AussteUrmg zeigt wieder so viel Schönes, daß sich ihr Besuch lohnt. Leider können die jetzt ausgestellten Bilder nur kurze Zeit irt der Ausstellung bleiben, da die Kollektion Paul Segisser nach Stuttgart und die der Weimarer.Künstler nach Leipzig zur Ausstellung gelangen müssen. Auch auf hie beiden anderen Kollektionen von I. Bakof f und G. Wustmann, sei rwchinals besonders hingewiesen. Verkauft wurden die von O. Kowarzik ausgestellten Aquarelle „Dutenhofen^ und „Erntezeit", von E.' Proch-Dachau „lleberschwemmung", von F. Rupperd-Halensee „Pariser Straßenkehrer" und eine kunstgewerbliche Arbeit von C. Brose-Dresden. Dste Aus stellung ist am 1. Weihnachtsfeiertag geschlossen, am 2. ift sie von 11 bis 3 Uhr offen, die folgenden Tage von 11 bis 1 und Mittwochs auch nachmittags von 3 bis 5 Uhr.
* * V o m Kolosseum wird uns geschrieben: Am 27. Dezember (3. Weihnachtsfeiertag) beginnt im Kolosseum eine int er-, nationale Ringkampfkonkurrenz. 12 erstklassige Ringer aller Ra^ tionalitäten werden täglich um die 3000 Mk. betragende Prämie kämpfen. Eine ausnahmsweise gute Konkurrenz ist zusammen ge* stellt, biMiIle bisher hier stattgefundenen derartige Veranstaltungen in den Sck>atten stellen wird. Ganz besonderes Interesse erregt die Teilnahme des Türken Renlach, des Finnländers Eggeberg, des amerikanischen Ringerriesen Jacksen, und des hier bereits bestbe- rannten Bayern Michael Hitzler. Für vornehme sportliche Durchführung der Konkurrenz bürgt der bekannte Ringkampf-Maneger Max Senitt. Den Ringkämpfen geht ein durchaus erstklassiges Varieteeprogramm voran.
Landkreis Gietzen.
--- Dorf-Gill, 21. Dez. Daß hie Haftpflicht- versicherungsanstalt her lanb-unh forstw. Bc- russgenossen schäft für Hessen Schah en genau und zufriedenstellend erledigt, beweist nachstehender Fall. Bei dem Dreschen her Frucht in her Scheuer eines hiesigen Landwirts wurde hie Strohpresse des Maschinen- besitzers Karl Hch. Weitz von hier beschädigt indem ein Brett von dem über dem Dreschwagen und der Strohpresse befindlichen Gerüst sich loslöste und in das Schwungrad der im Gang befindlichen Strohpresse fiel, daß es vollständig zertrümmert wurde. Durch das Vorhandensein eines Ersatzrades wurde der Betrieb mir eine Stunde gestört. Der Maschinenbesitzer machte den Landwirt für den erlittenen Schaden verantwortlich und dieser wandte sich an die Haftpflichtversicherungsanstalt her land-- und fortstw. Berufgenossenschaft, die denn auch die erforderlichen Feststellungen machen ließ und dann den Sck)ahen im vollen Umfartg ersetzte.
Starkenburg und Rheinhessen.
rm. Darmstadt, 22. Dez. In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten machte Oberbürgermeister Dr. G l ä s s i n g die MiNeilung, daß der verstorbene Geh. Medizmalrat Tr. Jäger die Stadt Darmstadt zum Hanpterben eingesetzt bat. Nach Abmg einiger Legate bleiben 170 000 Mk., die dem städtischen Krankem banse zu gute kommen sollen. Tie Stadtverordneten genehnnglen den Vertrag mit der Eisenbahndirektion über die Abgabe von elektrischem Strom für die neuen Triebwagen. Weiter wurde eine Vorlage bekannt gegeben, nach der der elektrische Strom verbilligt wird. Vorerst soll die Vergünslignng nur für die Abnehmer von Kraitstrom eintreten, und man hofft den entstehenden Ausf >ll durch neue Anschlüsse zu decken. Die Abnehmer von Licht müssen sich noch gedulden, da der hierdurch entstellende Allskall von etiva 85 000 Mk, nur durch eine Steuererhöhung ausztigleichen wäre. Doch smd Vergünstlgungen bei größerer Stromabnahme, Reserve- anichlüssen :c. vorgesehen. Ter Schlachtgebührentarif für Schweine und Kälber wurde auf Antrag der Schlachthowerwaltung etwas herabgesetzt. Aach einer Mitteilung des Beig. Müller steht nach dem Rückgang der Fleischprerse in Mannheim und Mainz zu erwarten, daß auch hier die Preise fallen, besoiiders durch die Ein- flihr französischen Viehes. Wegen des Zuschusses zum Großherzogl. Hoftheater erklärte der Vorsitzende, daß das Staatsministerium an die Bürgermeisterei eine Zufchrlft gerichtet habe, die in Gemäßheit des Beschlusses der Zweiten Kammer das Ansinnen stellt, einen erhöhten Beitrag zu den Kosten des Hoftbeaters zur Besserung der Lage der Hofmusiker aufzuwenden. Der Vorsitzende erklärt hierzu: In den Verhandlimgen der Zweiten Kammer wurde die Ansicht laut, als ob die Stadt Darmstadt in engherziger und kleinlicher Weise »nid Verkennung ihrer Vervsiichtungen die Erhöhnng des Zuschusses zu den Kosten des Hoftheaters zu Unrecht ablehne. Nachdem ich bereits im Jahre 1908 in eingehender Darlegung diese Auffassung in der Kammer als unberechtigt feststellen konnte, muß ich auch heute als Vertreter der Stadt mit aller Entschiedenheit diese Ansicht zurückweisen. Bürgermeisterei und Stadtverordneten- Versammlimg haben wiederholt in dieser Sache ans wohlerwogenen Gründen emmütig eine ablehnende Haltung eingenommen. Ich halte es für meine Verpflichtung, auch bei der nunmehr vorliegenden Zlischnft des Staatsnnnisteriums darauf hinzuweisen, daß es in erster Linie Sache des Landtages ist, durch entsprechende Erhöhung der Zivilliste des Großherzogs den Ansprüchen, deren Begründung auch die Stadt Darmstadt iviederholt anerkannt hatgerecht zu werden. Zur Sache selbst wird die Stadtverordneten, Versammlung demnächst eine Vorlage der Bürgermeisterei erhalten', die in eingehender Weise über alle Verhältnisse Ausschluß gibt.
Die oberhessischen volkszählungsergebnisse.
Kreis Alsfeld.
Gemeinde Ruhlkirchen. Zahl der Haushaltungen 115, Emwohnerzeahl 538, davon sind 9 evangelisch, 529 katbolisch» (1905: 545.)
Gemeinde Ruppertcnrod. Zahl der Hanshaltnngen 1L6, 717, davon sind 716 evangelisch, 1 katholisch. (1905: 726.)
^reis Büdingen.
Gemeinde Devghe im. Zahl her Hanshaltnng^n 82, Einwohnerzahl 384, sämtlich evangelisch. (1905: 365.)
Kreis Friedberg.
Gemeinde Friedberg. Zahl her Haushaltungen 2047 Einwohnerzahl 9520. (1905: 8852.)
Gießener Strafkammer.
)( Gießen, 23. Dszember Wegen EinbrulbSdiebstabls
bei dem LandtagSabgeordneten Karl Breidanbach zu Dwlnnm standen der Metzger Ehr. E. auS Unter-WidderSheim, her


