Ausgabe 
30.3.1910 Zweites Blatt
 
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Herr Melk Livingston

heute in Heidelberg sanft entschlafen ist.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Bloomington, Jlls., 28. März 1910.

1884

20 Pfg.

10 Mg,

50 Pfg.

[sl^/n

Otto Schaaf.

Wl e c u m.

IB */,

Danksagung

Wilhelm

Walther

sagen wir innigsten Dank.

Im

Preis).

(1353

Giessen, 30. März igio.

1896

Prima selisIgeWerleo

(1889

'Direktor: Trof. EÖerflaröt |

1 «l

!

für ein Stück Grogvlch für ein Stück SHemoieü

ftalb (Rindvieh im Alter bis zu 6 Wochen)

Stück Einhufer

Schwein

Ferkel lSchweinc im Mter biß zu 13 Wochen)

Schaf

Namen der Hinterbliebenen:

Fritz Walther und Prof« Br« Walther«

140 Mk Mk

3.25 Dtt

044 All.

1.10 Mk

0.50 Dtk.

geschlachteten Tieres

3. Das Wiegen darf nur

für ein für ein sür ein für ein tür em für ein

Hautjucken ufro. und deren Be­seitigung durch Zucker 0 Patent- Medizinal = Seife, ä Stück 50 Pf. (15% iQ) u. 1.50 M. (85%ifl, stärkste Form). Dazugeh. Znck^ Creme 75 Pfg. u. 2 DL, ferner Zucko^>-Seifc'>nild)50Pf.u.1/)0DL 4n der Universität^ , Engel u. L>irich Apotheke, bei 2lug. Holl, C. Scivel, W. Liilbingcr und

Kunftgeweröefdjufe Offenöad) am Tfiain

Die Beerdigung findet statt: Donnerstag den 31. März, vormittags 10/4 Uhr, vom Bahnhof Lollar aus.

VI. Allgemeine Bestimmungen.

§ 7. Gebühren, die m dieser Orlssatzung nicht vorgesehen sind, dürfen nicht erhoben werden, mit Ausnahme der Gebühren für Fleischbeschau und Trichinenschau.

8 8. Die Gebühren sind tm voraus fällig; sie sind zu bc zahlen, bevor die Handlung verrichtet oder die Sache gegeben wird, für welche die Gebühren erhoben werden.

8 i) . Die Zahlung erfolgt an der Kasse des Schlachthofes gegen Empfangsbescheinigung derselben.

§ 10. In den Schlachthos eingebrachte Tiere und Teile von solchen können für die dafür nach dieier Ortssatzung zu entrichten den Gebühren m Anspruch genommen werden. Die Tiere und ihre Teile dürfen nicht eher aus dem Schlachthof entfernt werden, als bis die Gebühren entrichtet sind.

§ 11. Wenn die Zahlung der Gebühr verweigert wird, ist die Schlachthosoerwaltung berechtigt, soviel Fleisch oder andere Teile der Tiere zurückzubchalten und zu verkaufen, wie nölig ist, um die Gebühr aus dem Erlöse zu decken. Der etwaige Diehrerlos wird dem Gebührenpflichtigen herausgegebcn und ist von ihm gegen seine Empfangsbescheinigung au der Schlachthofkasse in Empfang zu nehmen.

§ 12. Diese Ortssatzung tritt am 1. April 1910 in Kraft. Mit demselben Tage werden aufgehoben:

die Bekanntmachung, die Wiegegebühren betreffend, vom 19. Oktober 1890 und vom 26. August 1898,

die Bekanntmachung, betreffend die (Pebühren für den Ber­kaus des nicht ladenremen, aber noch gemesbaren Fleisches auf der Freibank im städtischen Schlachthaus, vom 31. März 1894,

die Bekanntmachung, betreffend die Schlachtgebühren, Fleisch beschau- und Trichlnenfchaugebühreu im städtischen Sch lacht Hof, vom 31. März 1909, soweit sie die Schlachtgebühren betrifft.

Giehen, den 29. März 1910.

Bürgermeisterei Giehen.

jeden angefangenen Kalendertag

a) für ein Stück Grogvieh oder ein Pferd

b) für ein Scpwein oder ein Stück Kleinvieh

c) wenn das Zieh zwischen 8 Uhr abends und der Oeffnung des Stalles am Morgen oder an einem Sonntag oder geschlichen Feiertag eingestellt wird, für jeden Transport eine weitere Gebühr von

III. Futtcrgcld.

Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Mitteilung, dass unser lieber Bruder, Schwager und Onkel

Sau bring en, den 29. Mürz 1910. Großh. Bürgermeisterei Daubringen.

Walter.

Schlachthof geschehen (8 1 Abs. 2 der Verordnung, das amtliche Verwiegen der Schlachtliere betreffend, vom 5. Dezember 1908).

4. Für eine Ohrmarke zur Kennzeichnung der Schweine werden erhoben 15 Pfg.

V. Freibankgebübren.

§ 6. Für Zerteilen des Fleisches, den Berkaus desselben und die Einnahme der Geldbeträge werden erhoben:

Ferner empfiehlt zur Neu aufertigung:

Liixus-, AsWs - Reklme-, leichte Fc-er-ritschen-WM LcichentraWort - Wagen

Konrad Stephan Wagonfabrik mit Motorbetrieb Großen-Bnseck bei Giehen.

Arbeitsvergebung.

Samstag den 2. April l. Fs., nachmittags 2 Uhr, soll auf unterzeichneter Bürgermeisterei nachstehende Arbeit öffentlich vergeben werden.

Die Herstellung von Stützmauern, veranschlagt zu 682 Mk.

Äpfdwem

M. Schäfer Wwe.

Kaiser-Alice 4.

17921

II. Stallgebühreu.

§ 3. Für das Einstellen der Tiere in die Ställe des Schlacht Hoss ist zu zählen, wenn das Tier über Nacht im Stalle bleibt, für

Todes- Anzeige,

Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Mitteilung, dass unsere innigstgeliebte treusorgende Mutter, Grossmutter, Schwiegermutter, Schwägerin und Tante

Frau Susann® Häuser, geb. Häuser

nach kurzem, schweren Leiden im Alter von 59 Jahren am Dienstag nachmittag 33/* Uhr sanft entschlafen ist.

Die tieftrauernden Hinterbliebenen.

Giessen (Schifienberger Weg 63), 29. März 1910.

Sie wirkt säurebindend und anti septisch, sie entfernt somit nicht bloh die Grunde sondern auch die Vcranlassungs - Ursache von Hautkrankheiten/So schreibt Herr Dr. med. W. über Ekzeme, Furunkel

Kuoerts mit Firma billigst

vrilhl'sche Universitäts-Druckerei. R. Lange, Sieben

§ 4. Das Futter, welches den Tieren im Schlachthof oerab reicht wird, ist nach den voin Bürgermeister festzusctzcnden Ein­heitspreisen, welche durch Aushang bekannt gemacht werden zu vergüten. Der Bürgermeister bcftimmt auch die an die einzelnen Tiere zu verabreichenden Futtermengen.

IV. Wiegegebühren.

8 5. 1. Für das Wiegen des lebenden Viehes ist zu ent­richten:

a) für ein Stück Großvieh 20 Pfg.

b) für ein Stück Sllcinuicti oder ein Schwer» 10 Pfg.

2. Für das Wiegen des auSgeichlachteten Fleisches, für welches die Verordnung, das amtliche Verwiegen der Schlachttiere betreff., vom 5. Dezember 1908 maßgebend ist für Fett, Häute und dergl. wird erhoben:

Für die zahlreichen Beweise herzlichster Teilnahme an dem schweren Verlust unseres lieben, unvergesslichen Bruders, des

Kaiser!« Regierungsrates

Ortssatzung

für den städtischen Schlachthos in Gienen.

Auf Bcschluh der Stadtverordneten - Versammlung vom 17. Februar und 24. März 1910, nach Anhören dcö KretsauSschusseS und mit Genehmigung des Grohh. Ministeriums des Innern vom 23. März 1910 zu Nr. M. d. I. II. 1407 wird auf Grund der Be stirnrnungen in Artikel 9 der Städteordnung für den städtischen Schlachthos in Giehen folgende OrlSsatzung erlassen.

ftninrnt» Donnerstag u. Samstag MUuilUC mit Lab» u. Scefitchen auf den Fischmarkt jBrandvlatz, zu den billigsten Preisen. (02554 M. Simon.

Walltorstr. 43. Telephon 614.

Bekanntmachung.

Die nachfolgende Qrtssatznug bringen wir hierdurch unter dem Aussigen zur öffentlichen Kenntnis, dah die Schlachthoskafte sich vorläufig im OktroibauS am Neusiäüter Tor besindel.

Bürgermeisterei Giehen.

Dt e c u m.

a) für ein Stück Grohvich 40 Pfg.

b) für ein Viertel von einem Stück Grohvieh 10 Pfg.

c) für ein Schwein 10 Pfg.

I. Schlacktgcbübrcn.

§ 1. Wer ein Stück Vieh der nachbenannten Arten hn siädt. Schlachthof schlachtet oder schlachten lägt, hat für die Benutzung der hierfür bestimmten Räume und Einrichtungen zu zahlen:

Stück Grohvieh 8.50 Mk

8.- Mk.

4.- All.

Ziehung 16,18. und 19. April 1910

Qeli-Lollerie z. Besten der Bomfaciuskirdie in Arnstadt.

3333 Gewinne zus. Mk.:

45000

1 Hauptgewinn Mark

20000 £

5000S

2000 2000 1000

2000 2000 2000

_______8000

Im Ganzen 45 000Mark. I nuol Mir 1ILo,e Porto LUoti L 1I1L u. Liste 25 Pf. extr* versendet das General-Debit Gustav Stifftri

Lottcriebank G. w. b. H.

Eisenach =

Die Beerdigung findet Donnerstag den 31. März, nachmittags 4 Uhr, auf dem neuen Friedhof statt. 1890

Gießen: Buchacker, Flimm, KgL Pr. Lott-Einn.; ferrter bei Jakob Dany, Wilh. Semmler, Gg. Karl Volk u. Phil. Weiler. (b»%, Wagen

1 neuer eleganter Landauer, 1 sehr wenig gebr. Landauer, mehrere Halbvcrdcckc in neu und gebraucht, mehrere Jagd wagen, mehrere Breaks, auch einer als Bäcker - Wagen ein­gerichtet, Itoiflß, und 1 Dogcart, «ehr wenig gebraucht, gibt sehr billig ab (teils weit unter dem

d) für ein Kalb, Schaf oder Ziege 5 Pfg.

e) für Fett, Häute und andere Teile eines

5 Pfg.

auf den öffentlichen Wagen im

Butzbach-Licher Eisenbahn.

Die Restshecke von Rockenberg nach Bad-Nauheim der Neubaustrecke Griedel -- Bad - Nauheim mit den Stationen Oppershofen, Steinfurth und Bad-Nauheim wird am 2. April ds. Js. für den Personen-, Güter- und Viehoerkchr eröffnet. An diesem Tage tritt ein neuer Fahrplan für die Strecke Butzbach-Griedel-Bad-Nauheim in Kraft, ferner der Nachtrag I zu dem Tarif für den Binnenverkehr. Der Nachtrag enthält Aendcrungen und Ergänzungen der Beförderungspreise au§ Anlaß der Eröffnung der neuen Strecke.

Es treten einige Erhöhungen im Verkehr mit der Station Rockenberg infolge Abänderung der Tarifentfecnungen ein. Ferner wird die UeberführungSgebühr zwischen dem StaatS- bahnhof und dem Nebenbahnhof in Lieh (Seite 24 des Tarifs unter 5) von Mk. 1. auf Mk. 3. pro Wagen erhöht. Die Erhöhungen sind im Tarifnachtrag besonders kenntlich gemacht und treten erst am 1. Juni ds. IS. in Kraft.

Direkte Tarifsätze im Verkehr mit fremden Bahnen für die Stationen Steinfurth, Oppershofen und Rockenberg werden erst später eingeführt. Bis dahin gelten für den Uebergangs- verkehr besonders Anstoßsätze an die Frachten der Station Bad-Nauheim oder der Station Griedel, über die in dem Tarifnachtrag Näheres bestimmt ist. Diese Anstoßsätze kommen mit der Einführung direkter Sätze für die Stationen Rockenberg, Oppershofen und Steinfurth in Fortfall.

Nähere Auskunft wird von uns und unserer Bahn. Verwaltung in Butzbach-Ost erteilt.

Butzbach, den 23. März 1910. D80/,

Butzbach-Licher Eisenbahn-Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

Mohr.

für emc Ziege -------

für ein Lamm tSchas oder Ziege, noch v. d. Mutter genährt) 0.25 All.

§ 2. Für Notschlachtungen an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 2 Akk. für jede angesangene Stunde, für Schlachtungen auberoalb der Schlachtzeit ein Zusu-lag von 1 Mk. für jede angefangene Stunde erhoben.

In beiden Fällen i)t das Schlachten nur mit besonderer Erlaubnis des Schlachthofdtrektors oder feines Vertreters erlaubt.

Heuchelheim, den 30. März 1910.

Die Beerdigung findet statt Donnerstag den 31. d. Mts., nachm.

4 Uhr, vom Sterbehaus, Wilhelmstr. 21, aus.

In

Statt besonderer Anzeige.

Hierdurch die schmerzliche Nachricht, dass unsere liebe Mutter, Grossmutter, Schwiegermutter, Schwester, Schwägerin und Tante

Frau Karoline Dehn-Rolfelser Wwe.

im Alter von 75 Jahren von längerem schweren Leiden heute nacht durch einen sanften Tod erlöst worden ist.

Die trauernden Hinterbliebenen.

In deren Namen:

Olga Bergen geb. Dehn-Rotfelser

Gustav Bergen«

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