Ausgabe 
4.5.1910 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

1

6nner

v^,.

IU,ndk^bren» des Nachgefülii *^İ har. l'ntsteh?ndlcheuB^ Weil Äh auf. h,, ***- ^e* . ^8S8N» ÄNSK°«» W-KUZ SC^wnei^ ML ^eHfc rte '0Q Herren nur E Jüchen Gebrauch Sr V nnzen, vieler in- und ( Offiziere der 1 Reisen und der G?- °rhi«der Seifenap' t schiffen eingeführt. 7.

Schraubpinaeb innerem Hohlraum hrauben auf .Wach- 1 u. Herren bestimmt, nicht die Hand zum k LOG.

aren-, Drogen-, Parfüm? >e M. 150 2 Kr di, e Zinntube M. 250 - irn: 11. Wallace, ka: 'n 1, Kärntner Strasse I Hoffriseur Sr. Maj. in -VH. 7, Mittelstr. 'ter den Unten «k

c » s «2

oKH c, S

5 ?S* Zs c 5

* !

o . o

fS

?;öd c =

;«= *

vr vl

r

s

ä w A

'^<7 PS,.»-

< ,4o LcksZ ?gs«.

E?i§! pski _o e 3SCC- 2. L I bgtr

5OO 's 3- 05 o = S S O

--"ft e-O I 2 vvoo 0- oe- f- 15- I - o Ptoog« 8^5 ?ZZ ?> op5-p

- r»

CO 3

Nr. 103

Ter Siebener Anzeiger erscheint täglich, außer 2onntag3. - Beilagen: viermal wöchentlich 6iebenerZamiliendlörler, imetmal wöchcntl^ireir- dlattsiir den Ureir Lietzen (Dienstag und Freuaa): rmeimal monatl- Land­wirtschaftliche Seitsragea ^enifpred) - Anschlüsse: riir bte Redaktion 112, Verlag u. Expedition 51 Adresse für Depeschen

Anzeiger Gießen.

Annahme van Anzeigen «ür oie Tagesnunrnrer bis vormittags 9 Uhr.

Mittwoch 4. Mai 1S1O

Erstes Blatt

160. Jahrgang

Ä Ä VezugSpret»:

W monatlich 75Vs^viertel-

iletzenerMzelgerW

__ v «r ** w politischen Teil: August

General-Anzeiger für Gberhessen WM

Notationrdnlck und Verlag der vrühl'schen Univ.-Vnch- und Zteindruckerei R. Lange. Redaktion, Expedition und Druckerei: Zchulstrahe 7. H^lgente?^H."ÄT

Die heutige Nummer umsaht 12 Seiten.

Lin wafferlrieg zwischen Württemberg und Vaden?

Um die TonauDerfüfenina auf tvürttembergischem Ge­biet, zwischen Tuttlingen und Fridingen schwebt zurzeit wischen Württemberg und Baden ein Meinungsstreit. In Württemberg wird behauptet, infolge schlechter Flußpslege in Baden habe die Versickerung in den letzten Jahren zu­genommen, wobei zu beachten ist, das; die badischen Aach- wcrksbesitzer (auf dem rechten Tonauufer) aus dem ver­sickerten Wasser Vorteile ziehen. Baden will weder von einer Umleitung tu > von einer Zumauerung der Versicke­rungsstellen etwas wissen und stellt die allerdings sehr fragwürdige Behauptung auf, das Bezirksamt Engen sei zuständig. Im >vürttc..tbergischen Landtag ist die Frage erneut zur Verhandlung gekommen und der Minister von Pischethat schon die Perspektive eines Wasserkrieges näher gerückt. Vielleicht wird sich der Bundesrat noch mit der Sache zu beschäftigen haben.

Suttgart, 3. Mai. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer rourben zwei Anfragen der Volkspattei ^unb des Zen­trums über die Donauveriickerung und die Stellungnahme Badens zu dieser Frag: verhandelt. Auf die Ausführungen der Abgeordneten Storz (Volks v) und Dr. v. Kiene (3entr.) er- ilärte der Minister des Innern v. Vifchek, daß er auch unter, dem deprimierenden Eindruck der vom badischen Minister des Anncrn abgegebenen Erklärung stehe, die wenig Hoffnung für das Gelingen einer Verständigung zwischen Baden darüber zu I elassen scheine, daß das Tvnaubett zwisck>en Immendingen und ^uttlinaen auch im Sommer seiner natürlichen Bestimmung er­halten bleibe. Immerhin sei für die württembergische Regierung nicht allein diese Erklärung maßgebend, sondern daneben und ivesentlich auch die ausführliche Antwort, die die dortige Re­gierung auf die württembergische Anfrage vom 4. Juni 1909 am l. Ap'il erteilt habe. Tiefe Antwort spreche nicht jede MÖglich- ! 'it ab, um in einer weiteren Verhandlung zu einer Verständigung mit Baden zu gelangen. Sie spreche sich dahin aus, daß eine endgültige Erklärung Über die württembergischen Vorschläge erst abgegeben lverdcn könne, wenn die angeorbnete und energisch be­triebene genaue geologische Untersuchung des Tonau- versickerungsgebietes beendet sein werde. Von der Untersuchung werde Aufklärung darüber erwartet, ob die bei Fridingen ver- imfenbe Wassermenge vollständig mit der Aach zu tage trete. .Der Minister trat dann der Auffassung der badischen Regierung in einzelnen Fragen entgegen und betonte: würde Baden verlangen, daß wir in Frrdurgen ebensoviel Wasser versenken als wir bei Emmendingen umleiten wollen, so könnte das Umleitungsprojekt nicht weiter verfolgt werden. Andere Projekte haben sich als ungangbar erwiesen. Es lasse sich wvhl noch daran denken^ die Kanalisierung Tuttlmgens neu zu regeln, Tuttlingen müsse sich dies angelegen sein lassen, und die Regierung werde der Stadt dabei förderlich zur Seite stehen. Lasse sich für Tuttlingen ein erträglicher Zustand nid t herbeiführen und beharre Baden auf seinem Standvunlt, so bleibe nichts anderes übrig, als zu ge­statten, daß t)ic Versickerungsstellen verschlossen werden. Diese Maßnahme aber müsse, im Interesse der Aufrechterhaltung freund­licher Beziehungen zu Baden ulttma ratio bleiben, iujxm man. letzt nock) nicht genötigt sei. Solange nod) nicht alle Hoffnung auf eine Verständigung aufgegeben werden müsse, bürfcmancincn Wasser krieg zwischen B a denn n d Württemberg n i d, t Hervorrufen. Vielleicht lasse sich Baden noch dazu herbei, uns die Umleitung wenigstens für 250 Sekundenliter zu gestatten. Was die Anrufung des Bundesrats auf Grund des Art. 76 der Reichsverfassung anlange, so sei dieser Weg sehr zweifelhaft. Erklärt sich der Bundesrat für unzulässig,

Ein vergessener Geniepoet.

(Zum 100. Geburtslage Robert Griepenkerls.)

Am 4. Mai 1810 wurde zu Hofwyl im Kanton Bern Robert G r i e p e n k e r l geboren, ein Poet, der sich selbstden Dichter der Zukunst" nannte, und der nun längst der Vergangenheit angeboxt. Er ist in der Zett vor 1848 von Crt zu Crt gezogen und hat seine großgewollten DramenMaxmnlian Robespierre" und ^Die Giionde" vorgelesen. Tas tragische Verhängnis, das in einer Zeit fieberhafter Erregung und gezwungener Untätigfeit alle großen Pläne und Phantasten in das Reich des Gedankens drängte, hat in Griepenkerls Schicksal einen verzerrten Ausdruck gefunden, indem es eine schwache Begabung zur grenzenlosen Selbstoerhimmelung steigerte und in einen furchtbaren Zwiespalt des Lebens und Dichtens hineintrieb. Was bei dem wirklich hochbegabten Grabbe zu einem erschütternden Trauerspiel einer Künstlerseele wurde, das artete in Griepenkerl zum Zeribild aus. Sein Vater war ein tüchtiger Schulmann und angesehener Gelehrter, der am Karolmurn in Braunschweig wirkte, wo der Sohn denn auch als Lehrer der Aesthetik und Kunstgeschichte angestellt wurde; 1840 wurde er sogar zum Professor der deutschen Literatur an der Kadettenanstalt zn Braunschweig ernannt. Unierdeifen waren seine Dramen er­schienen, und es wurde nun das einzige Ziel seines Strebens, diesen gequälten Dichtungen die Anerkennung zu verschaffen, die ihnen nach seiner Meinung gebührte. Aber sein ruheloser Geist und die Trunksucht zerstörten fein Losten. Er starb am 16. Oktober 1868 zu Braunschweig im Hospital.

Welche ^'nungen man eine Zeitlang an ihn knüpfte, be­weist u. a. ein . rief Gottfried Kellers an Heltner, der trotz der Unwahrheit und Phrasenhasligkeit des Ganzen imRobespierre" dock; Szenen ,von bestem Stoffe" fand, und mit den Worten schloß: .Wenn nur Griepenkerl ein junger Mensch und nicht so ein alter Sünder und Professor wäre, so ließen sich die schönsten Hoffnungen schöpfen."

Ei n Sohn Napoleons I Während eines Balles, den der korsische Imperator in Warschau der polnischen Aristo Iratic gab, siel' fein Auge auf die schöne Frau eines bejaI)TtUn Edelmannes. Lange widerstand die Gräfin Walewska den stür­mischen Werbungen dcS Siegers von Austerlitz, aber endlich ergab sic sicki doch und gebar ihm auf dem Eckstösse Walelvice am 4. M a i 1810 einen Sohn. Dieser empfing feilte erste Erziehung in Genf, und erst 1824 kehrte der junge Graf Alexander nach Polen zurück. Da ihm drei Jahre später der Vizekönig von Polen, Großfürst Konstantin, die Erlaubnis zu einer Reife nach Paris abschlug, entfloh er und befand sich bald darauf unter den Kämpfern der Julirevolution. Als die Polen sich erhoben, schickte ihn der französische Minister des Auswärtigen mit einer ge­heimen Mission nach seinem 'ißaterlaube zurück, vier wurde er Mjutant des polnischen Generalissimus und verdiente sich in der Schlacht bei Grochow das polnische Militärkreuz. Aufs eif­rigste widmete er fick, der Sache Polens, nachdem jedoch Warschau gefallen war, ließ er sich in Frankreich naturalisieren und nahm

so wäre unsere Lage noch schlimmer. Der Weg der gütlichen Ber-1 ftänbigung mit Baben sollte nicht abgebrochen werden, solange | noch Aussicht bestände, zum Ziel zu gelanaen, denn man sei au, das sreundnachbarlichc Entgegenkommen Badens nicht bloß in dieser Frage angewiesen.

Stuttgart, 3. Mai. lieber bte Wirkung der am 1. De­zember v. Js. in Straft getretenen Erhöhung der Fahr - preise der vierten Wagenklasse von 2 auf 2,3 Pfennige stellt derStaatsanzeiger für Württembera" fest, daß die Ein­nahmen aus der 3. und 4. Klasse in den Monaten Januar bis Ende März dieses Jahres gegenüber dem Vorjahre eine Vek mehrung von 356 228 Mk., gleich 12 Proz., erfahren hat Tie Verkehrssteigerung ist in der Hauptsache nicht der vierten, sondern der dritten Wagenklasse zugute gekommen: es ergab sich, daß die Tariferhöhung eine den Verkehr hemmende Wirkung nicht gehabt hat. Es zeigte fickt dabei deutlich, daß die vierte Wagen- Nasse, solange der Zwei-Pfennigtarif bestand, nicht ausschließlich die Klasse der Minderbemittelten war, sonst wären nicht so viele Reisende jetzt in die dritte WagenNasse übergegangen.

Kaiser und Reichskanzler.

Wiesbaden, 3. Mai. Zur Frühstückstafel war der Kriegs Minister geladen, Heute nachmittag unternahm der K aiser mit Gefolge eine Ausfahrt im Automobil nach der Platte mit anschließendem Spaziergang. Um» 5 Uhr 36 Min. traf der Reichskanzler v. Bethmanntzoll- weg hier ein. Er wurde am Bphnhos vom Gesandhen Freiherrn von Jenisch empfangen und nach dem könig­lichen Schlosse geleitet, wo er Wohnung nahm. Ter Rerchs- kanzler wurde bald darauf vom Kaiser empfangen und nahm an der Abendtvfel beim Kaiser teil.

Der Kaiser besuchte heute abend die zweite F e st Vor­stellung im Königlichen Theater. Mit ihm erschien der Reichskanzler in der Äofloge und nahm zur Rechten des Kaisers Platz. Gegeben wurde HebbelsHerodes und Marianne". _____________________________

Die zweile Lesung der lverlzuwachssteuer im Ausschuß.

:: Berlin, 3. Mai.

Der Zuwachssteuerausschuß des Reichtstages begann heute die zweite Lesung des Gesetzes. Es liegt zur zweiten Lesung eine große Reihe von Abänderungsanträgen gegen­über den Beschlüssen der ersten Lesung vor.

§ 1 hat in der ersten Lesung in seinen wesentlichen Bestim­mungen folgende Fassung erhalten:

Beim Uebetgange des Eigentums an inländischen Grund­stücken und beim Uebergange von Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, wird von dem Wertzuwachs, der ohne Zutun des Eigen­tümers entstanden ist, eine Abgabe (Zuwachssteuer) erhoben Beträgt der Veräußerungspreis ohne die im § 15 zugelassenen Abzüge bei bebauten Grundstücken nicht mehr als 20 000 Mark, bei unbebauten Grundstücken nicht mehr als 5000 Mark, so bleib, ein nicht mehr als 50 Prozent des Erwerbspreises betragen­der Wertzuwachs von der Steuer frei, sofern der Ver­äußerer weder den Grundstückshandel gewerbsmäßig betreibt, noch ein Jahreseinkommen von mehr als 2000 Mark hat (Diese Bestimmung über die Befreiung von der Steuer hat der Ausschuß in erster Lesung in den Entwurf der Regierung eingefügt, ebenso im ersten Satz die Einschaltungder ohne Zutun des Eigentümers entstanden ift'/.)

Hierzu beantragt Abg. Cuno (VvO, die eingeschalteten Worte der ohne Zutun des Eigentümers entstanden ift", zu streichen

Militärdienste. Bald beschäftigte er sich auch mit Politik, kaufte den Messager des Ehambres an, den er im Sinne von Thiers redigierte und verteidigte das englische Bündnis. Vom Jour­nalismus gelangte er in die Diplomatie und ging endlich 1852 als Botschafter nach London. 1855 wurde er Nachfolger von Drouyude Sbuys im Ministerium der auswärtigen Angelegett- heiten. In dieser Stellung führte er den Vorsitz bei den Pariser Konferenzen und schloß den Frieden mit Rußland. Kurze Zeit fungierte er auch als Präsident der Legislative. Er war ein Vertrauensmann seines kaiserlichen Vetters, als dieser aber an Reformen im^liberalen Sinne ging, zog er sich von der PolitiS zurück. Ms Senator ist er am 27. Mai 1868, noch bevor der Napoleonische Stern erlosch, in Straßburg geftorben.

T ie Beisetzung Björnsons. Kristiania, 3. Mai. Heute fand die feierliche Beisetzung Björnsons statt Außer dem 5tönigspaar waren anwesend: Björnsorrs Familie, die Vertreter ausländischer dürften, darunter Legationssekretär Freiherr v. Maltzan, der den deutschen Kaiser vertrat, der Stadt- Dcrroaltnng, der Gesellschaft der Wissenschaften, Mitglieder der Regierung und des Storthings, Vertreter der iwrwegischen, däni­schen und schwedischen Schriftstellervereine usw. Prof. F r i e d t j o s Nansen hielt die außerordentlich warm empfundene Gedächt­nisrede. Es wurden sehr viele Kränze niedergelegt, darunter auch solche vom deupchen Kaiser und dem deutschen Reichskanzler.

Die irdischen Ueberreftc Balzaes sollen endlich in der Ehrcnhalle des französischeir Volkes, im Pantheon, ihre letzte Ruhestätte finden: die Gesellschaft der Freunde Balzaes hat bei der Regierung bereits die nötigen Schritte eingeleitet, denen die Ueberfühmng so bald als möglich folgen soll. Am 20. Mai soll in einem großen Pariser Theater, mit dem zurzeit noch Unterhandlungen schweben, eine Ehrenvorstellung flattfinben, die Balzac gewidmet ist und bei der einzelne Stücke aus seinen dramatischen Haupttverken zur Aufführung kommen werden.

Englands neue Briefmarken. Die bisherigen englischen Brielmarken, die stets den Kops des britischen Königs zeigten, werden in kurzer Zeit aus dem Verkehr ver i ch w i n d e n. Die noch vorhandenen Vorräte sollen zur Ver­wendung kommen, aber in wenigen Monaten werden die Lager­bestände der englischen Postbehörde erschöpst (ein. An die Stelle der alten Marken tritt eine Reihe neuer Entwürfe, zu denen die österreichisch-ungaruchen Jnbelmarken die Anregung gegeben haben. Die neuen englischen Postwertzeichen werden berühmte Auftritte aus der britischen Geschichte barfteflen und so einen Ueberblicf über die geschichtliche Entwicklung und Großtaten Englands geben. Tie Entwürfe zu den neuen Marken werden von namhaften englischen Künstlern ausgeiührt.

Kurze Nachrichten aus Kunstu. Wissenschaft. Die Ausstellung des Deutschen K ü n st l e r b u n d e s aur der Mathilden höhe in Darmstadt wird am 12. Mai nachmittags 31/2 Uhr durch einen Rundgang des GroßherzoIs eröffnet. Im Alter von 94 Jahren starb gestern der älteste Arzt von Groß- Berlin, Dr. Stolze.

und dem zweiten Satz (betreffend die Steuerbefreiung? hinzu- zufügenund der Veräußerungspreis nicht mehr als 100 Mark für den Ar beträgt". . ,

Abg. Graf Westarp (Kons.) beantragt, dem Zwlschenwtz der ohne Zutun des Eigentümers entstanden ist" hinzuzufügen nach Maßgabe der Vorsckiriften dieses Gesetzes". Ein gemein­schaftlicher Antrag Graf Westarp (Kons.), J-ürst zu Löwen stein (Ztr.) und Dr. Weber (fRatl.1 will im zweiten Sau hinter den Wortenzugclasscne Abzüge" einfügenund im Falle einer Teilveräußerung der Wert des Gefamtgrundstückes". Der Schlußteil des Satzes,sofern der Veräußerer weder den Grund­stückshandel gewerbsmäßig betreibt, nod) ein Jahreseinkommen von mehr als 2000 Mark hat", soll gestrichen und statt dessen folgender Zusatz gemacht werden:Die Steuerfreihett tritt nur ein, wenn weder der Veräußerer und sein Ehegatte im Durchschnitt der letzten drei Jahre ein Jahreseinkommen von mehr als 2000 Mark gehabt haben, noch einer von ihnen den Grundstückshandel gewerbsmäßig betreibt. Bezieht der Veräußerer von einem an­deren auf Grund gesetzlicher Vorschrift seine» Unterhalt, so ist die Steuerfreiheit nur zu gewähren, wenn deren Voraussetzungen auch in der Person des anderen vorhanden sind". Weiter soll folgender Absatz hinzugefügt werden, den die Regierungsvorlage in 8 15 enthalten hatte:Als unbebaut gelten auch solche Grund stücke, auf denen sich Gartenhäuser, Schuppen, Scheunen, Lager­stätten und ähnliche zu vorübergehenden Zwecken dienende Bau lichkeiten befinden. Hausgärten und Hofräume, die ihrer Lage und Zweckbestimmung nach zu einem bebauten Grundstück ge­hören, sind als unbebaut nur anzusehen, wenn sie. einzeln oder in ihrer Gesamtheit nach den örtlichen Verhältnissen als Bauplätze in Betracht kommen".

Ferner liegen Anträge vor von Dr. Arendt und D ö r k s e n ^(Rv.). Hiernach soll bei einem Veräußerungspreis von nicht mehr als 20 000 Mk. bei bebauten und nicht mehr als 5000 Ml. bei unbebauten Grundstücken die Einschätzung zur Zuwachssteuer überhaupt unterbleiben, sofern der Veräußerer den Grundstücks- handel nicht gewerbsmäßig betreibt: und ein weiterer Antrag derselben Abgeordneten erhöht die steuerfreie Grenze noch aut 50 000 Mk. bezw. 10000 Mk. Den ersten Antrag der frei- konservativen Abgeordneten will Graf v. C arm er Zicser w i tz einschränken durch die Aufnahme der Voraussetzung eines Jahreseinkommens von nicht mehr als 2000 Mk.

Der Wortführer der R e i ch s p a r t e i verlangt als erste Bor - bebingung für das Zustandekommen des Gesetzes eine Schonung der kleinen Leute und kleinen Gewerbetreibenden auf die Gefahr hin, daß einmal ein Spekulant mit durchschlüpfe. Wir wollen nicht eine allgemeine Grundsteuer für das ganze Land. Der un­verdiente Wertzuwachs soll getroffen werden, nicht der wohl­verdiente.

Der Unter st aatssekretär Kühn wandte sich gegen die freikonservativen Anträge, akzeptierte dagegen die oben mit- geteilten Anträge Cuno und Graf Westarp, bzw Graf Westarp- Löwenstein-Weber.

Die Abstimmung über den § 1 ergab die Aufrechterhaltung des ersten Satzes nach dem Beschluß in erster Lesung (also mit der Einschaltung:der ohne Zutun des Eigentümers entstanden ist"), sowie hiezu die Annahme des Antrages Westarp, die Ein­schaltungnach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes". Im zweiten Satz wurden die Anträge Westarp-Löwenstein-Weber an­genommen, und dem Schluß des 8 1 der von den gleichen Ab­geordneten beantragte Zusatz aus dem § 15 der Regierung--§ Vorlage eingefügt. Abgesehen von diesem Zusatz lautet danach, da die Anträge Arendt und der Zusatzantrag Carmer, sowie der Antrag Cuno abgelehnt wurden, der § 1:

Beim Uebergange des Eigentums an inländischen Grund­stücken und beim Uebergange von Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, wird von dem Wertzuwachs, der ohne Zutun des Eigentümers entstanden ist, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes eine Abgabe (Zuwachssteuer) erhoben. Beträgt der Veräußerungspreis ohne die im § 15 zugelassenen Abzüge bei bebauten Grundstücken nicht mehr als 20 000 Mark, bei unbebauten Grundstücken nicht mehr als 5000 Mark, so bleibt ein nicht mehr als 50 Proz. des Erwerbspreises betragender Wertzuwachs von der Steuer frei. Die Steuerfreiheit tritt nur ein, wenn weder der Ver­äußerer und sein Ehegatte im Durchschnitt der letzten drei Jahre ein Jahreseinkommen von mehr als 2000 Mark ge­habt haben, noch einer von ihnen den Grundstückshandel gewerbs­mäßig betreibt. Bezieht der Veräußerer von einem anderen auf Grund gesetzlicher Vorschrift seinen Unterhalt, so ist die Steuerfreiheit nur zu gewähren, wenn deren Voraussetzungen auch in der Person des anderen vorhanden sind."

Der schon in der ersten Lesung nicht beanstandete § 2 bleibt unverändert. 8 3 wird in folgender Fassung angenommen:

Dem Uebergange des Eigentums an Grundstücken und diesen gleichgeachteter Berechtigungen steht gleich der Ueber- gang von Rechten an dem VermögeneinerGesell schäft mit beschränkter Haftung, einer Kommanditgesellschaft, Gewerk­schaft, eingetragenen Genossenschaft, einer eingeschriebenen Ber­einigung ober einer offenen Handelsgesellschaft, wenn entweder zum Gegenstände des Unternehmens einer dieser Gemeinschaften die Verwertung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rech­ten gehört ober wenn bie Gemeinschaft geschaffen ist, um die Zuwachssteuer zu ersparen, soweit das Vermögen der Gemein­schaft aus Grundstücken und diesen gleichgeachteten Berechti­gungen besteht."

Die Worteober grunbstücksgleichen Rechten" wurden in der zweiten Lesung eingefügt.

§ 4 über die Fälle der Nichterhcbung der Zuwachssteuer wird mit 8 11 über die Bemessung des Wettzuwachses und Fest­stellung des Erwerbspreises zusammen verhandelt. Abgesehen von redaktionellen Anträgen, beantragt hier Graf Westarp, den Voraussetzungen für die Nichterhebung der Zuwachssteuer hinzu zufügen als Ziffer 8 in § 4:bei der Verwendung von Grunp ftüden zum Zwecke der Rentengutsbildung, Kolonisation oder Schaffung von Arbeiterwohnungen, wenn das Verfahren unter Mitwirkung ober Aufsicht einer Behörbe stattfindet." Dagegen beantragen die Abgg. Cuno-Fürst zu Löwenstein-Tr. Weber, die Ziffer 4 der Regierungsvorlage wieder herzustellen. § 11 wird in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Bei Ziffer 4 des 8 4 wurde die Regierungsvorlage wieder hergestellt.

§ 4 lautet in der letzt, in der zweiten Lesung beschlossene-m Fassung:

Tie Zuwachssteuer wird nicht erhoben: 1. beim Erwerbe von Todes wegen im Sinne der U 1 bis 4 des Erbschafts- steuergesetzes sowie beim Erwerb auf Grund einer Scktzmtung unter Lebenden im Sinne des § 55 des Erbschaftssteuergesetze-:, sofern nicht anzunehmen ist, daß die Form der Schenkung ledig­lich gewählt ist, um die Zuwachssteuer zu ersparen;