Montag 3. Oktober 1910
9fr. 331
Drittes Blatt
160. Jahrgang
Erscheint täglich mit Ausnahme de» Sonntags.
Die „Eietzever LamilieNbKttter" werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das „KrtisMott fir des Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit- ftagev" «scheinen monatlich zweimal.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: 51.
Äc5attwn:e«112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen.
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UniverfitätS - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Ans Stadt und Land.
Gießen, 3. Oktober 1910.
** Lebensretter. Der Wein gutssie sitz er Hans Ko chs in Laubenheim hat am 7. Jnli den Fabrikanten Wilhelm! Pelzer von da vom' Tobe des Ertrinkens gerettet. AlÄ Anerkennung hierfür ist ihm vom Großherzog die R e t - tungsmeoaille verliehen morden.
** Konzert des Hanno verschen Lehrergesang., Vereins. Man schreibt uns: Wir haben in unserer Notiz über das bevorstehende Konzert des Hannoverschen Lehrergesang-, Vereins den Besuchern einen hohen künstlerischen Genuß in Aus-' sicht gestellt, und wir glauben damit nicht zu viel versprock)en zu; haben. Tie „Göttinger Zeitung" berichtet über die gleiche Veranstaltung in Göttingen u. a. folgendes: „Tas Stimmenmaterial ist ein recht gutes, und der Dirigent, Herr Taegener» versteht es auch, das ihm zur Verfügung stehende Material zue volley Geltung kommen zu Men. In ruhiger, aber Mgifchev
cheidender ist als alle z. Zt. bekannten chemischen oder physi- kalischen Methoden — geschah.
Milch ist noch immer ein dankbares Fälschungsobjekt. Von 92 untersuchten Vollmilchproben erwiesen sich 14 als verfälscht über den Anforderungen der Milchverkaufsordnung nicht ent= prechend. Wasserzusätze wurden bis zu 40 Proz. nachgewiesen, Fetteutzug bis zu 2,6 Proz. In einigen Fällen war Fettentzutz und LLasserzusatz gleichzeitig vorgenommen worden. In einer Anzahl von Fällen fanb dieser halb gerichtliche VerurtrilunS 'tatt.
Bei 3 uMersnchten Mörtelproben waren die Wassergeyalhe estzustellen, um daraufhin die Bewohnbarkeit der in Betracht kommenden Wohnräume, deren Wände mit den Mörteln verputzt waren, bezw. deren Mauerwerk damit hergestellt worden war, beurteilen zu können. In einem Falle mußte eine Beanstandung' ausgesprochen werden, da der Gehalt des Mörtels ben hygienisch höchst zulässigen Wassergehalt von 2 Proz. um rund 2,5 Proz., überstieg.
6 Mörtelproben mußten beanstandet werden, weil in ihnen das Verhältnis zwischen Sand und Kalk den vereinbarten Verhältnissen nicht entsprach. Es betrug statt 3 Teile Sand auf 1 Teil Kalk int Durchschnitt: 6 Teile Sand auf 1 Teil Kalk.
49 untersuchte Petroleumproben gaben zu Beanstandungen keine Veranlassung.
Die Untersuchrng von 7 vorgelegten Proben von Pflanzen- fetten ergab, daß sämtliche Proben aus reinem Ko.kosfett bestanden, die im Wassergehalt irgend welche bemerkenswerte Unterschiede nicht aufwiesen.
Von 2 untersuchten angeblichen Rübölen bestand das eine lediglich aus Leinöl, während das andere mit einem fremden Defc in hohem Grade versetzt war.
Ein als Schweineschmalz bezeichnetes Fett bestand aus reinem! Kokosfett und mußte daher beanstandet werden. Ob hier eine unabsichtliche Verwechselung stattgefunden hat oder ob ein strafbares Vergehen vorlag, ist dieseits nicht befannt geworden.
In einer Sache wegen Baumfrevels handelte es sich darum, festzustellen, welche von 2 Sägen zum Absägen eines Apfelbaumes benutzt worden war. Das den Zähnen einer der Säge anhaftende Sägemehl bestand nach der Untersuchung aus Laubholzsagemehl, während das den Zähnen der anderen Säge anhaftende aus Nadelholzsägemehl bestand. Es konnte mfthin nur die erstere Säge ch Bettacht kommen. Eine 3. Probe Sägemehl war von dem an- gesägten Baume gewonnen worden.
2 von einer Baubehörde vorgelegte Sandsteinproben ware^ auf Wetterbeständigkett zu untersuchen. Es wurden hierfür die voir der Prüfungsstation für Baumaterialien in Berlin ange-i wandten Methoden zur Anwendung gebracht.
Die Untersuchung von 6 Schokolodeproben ergab zu einer Beanstandung keine Veranlassung. In einer von erneut Privaten vor- gelegten Nußschokolade bestand die Nußmasse zu rund 11 Proz^ aus Haselnüssen und zu rund 89 Proz. ans Erdnüssen. Die Frage, ob das Publikum unter „Nußschokolade" eine solche Schokolade versteht, welche lediglich Haselnüsse enthält, vermochten wir nicht zu entscheiden. Erdnüsse werden gleich den Haselnüssen von Menschen gegessen, es könnte sich daher nur darum handeln, ob durch die Verwendung von Erdnüssen statt Haselnüssen eine Täuschung des Publikums veranlaßt wird.
Bei 5 vorgelegten Proben von Seifen und Seifenpulvern bezog sich die Untersuchung auf quantitative Bestimmung von Fettsäuren bezw. Fettsäuren und Stärke bei Schmierseife, obetf Fettsäure und Natriumkarbonat bei Seifenpulver.
In 24 vorgelegten Seifensiederunterlaugen und Glyzarinwch'sern waren die Gehalte an chemisch reinem Glyzerin quantitativ festzustellen.
Von einem Spiritus war der Gehalt an Alkohol ermitteln, er entsprach nicht dem garantierten.
Tapeten und Buntpapiere wurden in 32 Fällen untersucht. Eine Beanstandung wegen Gehaltes an Arsen war in keinemi Falle auszusprechen.
Einige tote Forellen wurden auf Betäubungsmittel, welche, etwa zu bereit Tötung geführt haben könnten, untersucht. Die Untersuchung ergab kein posttives Resultat, was vielleicht darauf zurückzuführen ist, daß die Fische bereits stark in Fäulnis übergegangen waren wodurch etwa vorhanden gewesene Betäubungs-. mittel zerstört sein konnten.
Tonproben wurden in zwei Fällen auf die Gehalte an ko hlen - saurem Kalk und Schwefelsäure quantitativ untersucht, während in einem 3. Falle eine vollständige quantitatwe Analyse aus-, zuführen war.
Von 88 vorgelegten Wasferproben waren 6, weil ungeeignet für Genuß- und Hausgebrauchszwecke bezw. technische Zwecke, zu beanstanden. Eine große Anzahl von Wasserproben wurde von Kulturinspekttonen oder Baubehörden vorgelegt. In diesen Fällen handelte es sich meistens um Untersuchung von Wässern, wrichü für die Speisung von öffentlichen Wasserverfvrgungsanlagen in Aussicht genommen waren.
38 Weine gelangten zur Untersuchung. Beanstandungen erfolgten wegen Verdorbenseins (Essigstichigkeit) oder weil der Wein, mit Teerfarbe gefärbt worden war. Der größte Teil der Weinproben wurde im Auftrage des Hauptsteueramtes Gießen gemäß § 2 der Weinzollordnung untersucht. Bei einem italienischen! Wein (süßen Rotwein) wurde em Gehalt an flüchtigen Säuren von 0,3666 g in 100 ccm festgestellt. Da der Wein gleichzeitig emen sehr widerwärtig sauren Geschmack besaß, so wurde derselbe als verdorben bezeichnet.
Wurstwaren wurden in 158 Fällen untersucht und davon 7?, beanstandet teils wegen Stärkemehlzusatzes, teils wegen Verdorben seins.
Außer durch die angeführten Untersuchungen war das chemisch^ Untersuchungsamt in Anspruch genommen durch Abgabe einer} Anzahl größerer Gutachten, durch Vornahme örtlicher Besicht trgungat, durch eine Reihe von gerichtlichen Terminen, durch dia mit der Ausführung der regelmäßigen Kontrolle der Nahrungs-/ Genußmittel- und Gebrauck^gegenstände verbundenen 9lmtsHandlung en, sowie durch sonstigen lebhaften mündlichen und schriftlichen Verkehr mit Behörden und Privaten. Die Benutzung des chemischen Untersuchiungsamtes empfiehlt sich in allen Fällen, üt denen! Zweifel über die einwandfreie Beschaffenheit von Waren bestehen^ zumal die Kosten nicht hoch sind.
Verhältnis verschiebt sich etwas zu ungunsten der für Behörden und zugunsten der für Private untersuchten Proben, wenn man 27 Weinproben (ausländische), welche auf Veranlassung des Hauptsteueramtes Gießen, aber auf Kosten von Privaten (der Empfänger der Weine) untersucht wurden, als im Auftrage von letzteren untersucht auffaßt. Da die Zahl derartiger Weinuntersuchungen, 27 beträgt, während die Zahl der gelegentlich der amtlichen Nahrungsmittelkontrolle untersuchten Weinproben 22 ist, so würde unter Berücksichtigung der eben erwähnten Auffassung die Anzahl der im Auftrage von Behörden unterfuhren Proben im letzten Jahre um 22 höher als im Vorjahre, die im Auftrage von Privaten untersuchten Proben um 25 niedriger sein- als im Vorjahre.
Die Einnahme aus den Untersuchungen ist um rund 121 Mk. niedriger als im Vorjahre. Bezüglich der amtlichen Lebensmittelkontrolle ist eine Aenderuug in der Handhabung dem Vorjahre gegenüber nicht eingetreten.
Llbwasserproben wurden untersucht, um den Reinigungseffekt gewisser Abwasserreinigungsverfahren kennen zu lernen, während es sich in einigen Fällen darum handelte, zu erfahren, in welä)<em Grade das Wasser eines Flusses durch an demselben liegende Papierfabriken verunreinigt würde. Es gelang dies besonders durch Feststellung des Gehaltes des vorgelegten Abwassers pn schwefelsaurer Tonerde, sowie an suspendierten Stoffen und Trockenrückstand.
In einer Probe Arsengranülen (Ungeziefervertilgungs mtttel) war der Gehalt an arseniger Säure quantitativ festzustellen. Er ’rgab sich zu 1,8 Prozent Arsenigsäureanhydrid. 30 untersuchte Bierproben ergaben keine Veranlassung zu einer Beanstandung. Von 49 untersuchten Butterproben war ferne zu beanstanden. Es ist in dieser Hinsicht eine wesentliche Verbesserung gegen frühere Jahre eingetreten. Die Untersuchung von 29 Dörrobstprobenl auf Dtttben und Zusatz von schwefliger Säure (Konservierungs- unb Bleichungsmittelj ergab nur in einem Falle eine Beanstandung wegen hohen Gehaltes einer Probe an Milben. Essig-, Essigsprit - und Weiwessigproben wurden im ganzen 118 untersucht und davon 28 beanstandet. In den meisten Fällen war der Gehalt an Essigsäure zu niedrig bei Essig und Essigsprit, während 12 Wein- essigproben beanstandet wurden, weil bei ihrer Herstellung eine zu geringe Weinmenge verwendet worden war. Die Maische, aus welcher der Weinessig hergestellt wird, muß wenigstens 20 Proz. Wem enthalten. Ein Essig enthielt große Mengen von Schimmelpilzen und mußte daher als verdorben beanstandet werden.
Flecken im Brote ließen sich zurückführen auf einen blauen Farbstoff, welcher vermutlich durch Benutzung eines blau gefärbten Wischtuches oder bergt bei Herstellung des Teiges — durch Mitverbacken blau gefärbter Gespinnsfasern — in die Krume des Brotes gelangt war.
5 Flußwässer waren auf Verunreinigung mit Abgängen ans Fabrikbettieben zu untersuchen. Die Untersuchungen fanden statt zum Zwecke der Feststellung, woher periodisch in einem kleineren Flusse cruftretenbe Verunreinigungen stammten. In einigen Fallen ließ sich durch den Nachweis von Teerfarbstoffen als Quelle der Verunreinigungen eine am Flusse gelegene Färberei mit Wahrscheinlichkeit b^eichnen. In einigen anderen Fällen handelte es sich darum, den Grund der Verunreinigungen festzustellen, welche durch eine Papierfabrik veranlaßt wurde. Die in den Wässern festgestellten Mengen von schwefelsaurer Tonerde lieferten den erforderlichen Maßstab hierfür.
Die Untersuchung von 3 Fußbodenstaubölen bezog sich in 2 Fällen auf den Nachweis etwa darin enthaltenen Pettolenms, die 2 anderen Proben waren auf etwaige Gleichwertigkeit jin Bezug auf Geruch und Staubbindungsvermögen zu prüfen.
Ein Futtermittel (Roggenkleie) war auf Ber- bezw. Untrer - dorbenhett zu prüfen. Es enthielt geringe Mengen von Mttben und von Brandsporen.
Von 12 Proben von Fruchtsirupen und Limonaden war keine zu beanstanden. Konserpierungsmittel und Stärkesirup waren nicht nachzuweisen, ebensowenig ein Wasserzusatz oder rin Zusatz von sog. Nachpresse.
33 Gewürzproben gaben zu Beanstandungen keine Veran- lasfung.
Bei der Untersuchung von 7 Honigproben konnte kein Gehalt an Stärkesirup oder Invertzucker nachgewiesen werden. Die Wassergehalte waren normale.
Von 5 untersuchten, gerösteten Kaffeebohnen mußten 2 beanstandet werden, weil eine vorhandene Kandierung, trotzdem sie 0,5 Proz. überstieg, nicht deklariert worden war. Der abwaschbare Ueberzug — verbrannter Zucker — betrug etwa 3 Proz. In den größten Geschäften war die Kandierung dm feil gehaltenen Kaffeebohnen durch Anschläge im Laden mit entsprechenden Aufschriften — „mit Zuckerzusatz bis zu 10 Proz. hergestellt" — deklariert worden, so daß die in diesen Geschäften entnommenen Kaffeebohnen ttotz eines abwaschbaren Ueberzuges von 5,7 bis 6,4 Proz. nicht zu beanstanden mären.
Ein von einer Gießerei .vorgelegter „Kernsand" war in Bezug auf seine Zusammensetzung quantitativ zu untersuchen. Die Zusammensetzung des für Herstellung von Formen verwandten Sandes war 93,4 Proz. Sand, 3,87 Proz. Ton und 2,7 Proz. Harz.
Tie Unterfuckumg von 45 Konditoreiwaren ergab Freiheit derselben von arsenhaltigen Farben.
9 sog. Korkisoliersteine wurden im Auftrage einer Baubehörde auf die Widerstandsfähigkeit gegen höhere Hitzegrade geprüft.
Von 35 untersuchten Küchengeschirren (glasierten Töpfergeschirren) waren 2 wegen bleiabgebender Glasur zu beanstanden. Die Glasur des einen der Töpfe gab bei Vs stündigem Kochen mit 4 prozentiger Essigsäure bis 12 mg Blei an den Essig ab. Dieser Topf hatte, wie unter der Rubrik Marmeladen, Gelees usw. noch näher mitgeteilt wird, Verarttasfung zu einer Bleivergiftung einer größeren Anzahl von Mitgliedern einer Familie gegeben.
Von 2 vorgelegten Kunstdüngerproben (Thonrasphosphatmeh- len) waren bie Gehalte an Gesamt- bezw. zittatlöslicher Phosphorsäure qnantttativ festzustellen.
In einer Ermittelungssache wegen Branbstiftung wurden im Aufttage ber St aat sanw alt schäft eine AnzaW von angesengtett Lumpen unb Papierfetzen auf erneu etwaigen Gehalt an Brand befördernden Stoffe untersucht, jedoch mit negativem Erfolge.
Von 8 Margarineproben war keine zu beanstanden. Konservierungsmittel roaren darin nicht nachzuweisen Die Gehalte an Milchfett überstiegen bie zulässigen Grenzen nicht. Der .Sesam- ölzusatz entsprach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Untersuchung von 11 Marmeladen, Gelees, Musen Und Kraut ergab in 4 Fällen Ursache zu Beanstandungen. Teils deshalb, weil dieselben größere Mengen von Stärkesirup und Teerfarbstoffen enthielten, ohne daß diese Zusätze deklariert wordert waren, tetts weil sie Blei enthielten. Wie schon unter ber Rubrik „Küchengeschirre" mitgeteilt worben ist, hatte ein tönerner, innen glasierter Tops, dessen Glasur an 4 prozentigen Essig beim Auskochen damit 12 mg Blei abgab, Veranlassung zu ber Vergiftung einer größeren Anzahl von Mttgliedem einer Familie, welche von Zwetscheittatwerge, welche, in biefem unb noch einigen anberen Töpfen enthalten war, gegessen hatten, gegeben. Zn den in den Töpfen enthaltenen Latwergen wurden in 100 g derselben 5 bezw. 17 mg Blei festgestellt. Da Blei gefährliche chronische Vergiftungen hervorzurufen imstande ist, so waren die beobachteten Krankheftserscheirmngen hierdurch vollkornmerr erklärt.
Ein Mehl war auf Backfähigkrit zu urttersuchen, was durch M praktischen BaMephMuch ----- welcher für Liefe fee
Giehener Anzeiger
Seneral-Anzeiger für Gberhesjen
Vie Zttafprozebordnungsreform gefährdet?
Als der Entwurf zur Reform der Stras'proKeßprdnung bekannt warrde, fand bie Bestmtmuna, daß in hin ft das
Laienelemeut auch bei der Bildung der Strafkammern be- aichtigt werden sollte, ebenfo großen Beifall, wie bie iche Einführung der Berufung gegen Strafkammer urteile. Größtem Widerfp-ruch dagegen begegnete es, daß sich die Strafkanrmer als Berufungsinstanz, und zwar ebenso gegen schöffengenichtliche Urteile wie gegen diejenigen der Strafkammer, ausschließlich aus Berufsrichtern zusammen setzen sollte. Schon damals fürchtete man, daß dieser Ausschluß des Laienelements, den der Deutsche Richtertag in Nürnberg int September 1909 auch auf die Strafkammern erster Instanz ausgedehnt wissen wollte, zu einem Konflikt zwischen Regierung und Reichstag Anlaß geben und ixnrtif das große Werk der Strafprozeßordnungsreform in Frage gestellt werden könnte.
Und diese Vorahnungen scheinen sich bestätigen zu wollen. Hat doch^ am! Donnerstag der Strafprozeßausschuß mit 16 gegen 12 Stimmen die Zuziehung des Laienelements bei den Strafkammern als Berufungsinstanz (3 Richter, 2 Schöffen) beschlossen, obwohl der preußische Justizminister Aeseler mit großem Nachdruck für den Regierungsstanb- punkt eintrat und kein Hehl daraus machte, daß der Reichskanzler unter diesen Umständen auf die Verabschiedung der Strafprozeßordnungsreforml wenig Wert lege. Möglich, daß bie schließlich beschlossene stärkere Vertretung bee- Richtertums bei der Berufungsinstanz gegenüber der ebenfalls beschlossenen Zusammensetzung »der Sttastammern und Schöffengerichte (2 Richter, 3 Schöffen) die Regierung schließlich veranlaßt, auch hier von chrem Standpunkte ab- zngehen; Möglich aber auch, daß sie die Reform der Sttaf- prozeßordnung dann überhaupt zurül^ieht. Tie Abstimmung im Ausschuß, bei der die Vertreter der Fortschrittlichen Volkspartei und der Sozialdemokratie geschlossen, sowie die Zentrumspartei in chrer Mehrheit für die Berücksichtigung des Laienelements eintraten, läßt allerdings keinen Schluß auf die Majoritätsverhältnisse int Plenum zu, aber jedenfalls besteht für die Regierung die Gefahr, die Strafprozeßordnung in einer ihr nicht zusagenden Forn^ aom Reichstag angenommen zu sehen, wenn bas Zentrum geschloffen für die Hinzuziehung des Laienelements stimmt.
Die Frage, ob auch zu der Berufflngsinstanz Laien hinzugezvaen werden sollen, ist auch in Juristenkreisen strittig. Zwar hat der Deutsche Mchtertag, der zum ersten Male in Nürnberg am 12. unb 13. September vorigen Jahres tagte, sich bagegen ausgesprochen und kürzlich eine Eingabe an den Reichstag gerichtet, in der er auch zu birier Aenderung dementsprechend Stellung nimmt. Aber auf der anderen Seite finden sich Juristen genug, die hier mit der Meinung des weitaus größten Teiles des b-ent^ scheu Volkes überein stimm en. Freilich, das Schlagwort von der Weltfremdheit unserer Richter, mit dem die sonstigen BorLmrpfer des Laienrichtertmus für seine Ausdehnung erntreten, frnbet hier ebensowenig Anwendung wie bei einsichtigen Juristen der Gegenpartei das Schlagwort, daß rin noch^ ausgedehnteres Zusammenarbeiten des gelehrten Richters Mit dem Laien den ganzen Richt erstatt herab- setzen würde. Aber wenn die Nürnberger Entschließung ausspricht, daß der gelehrte Richter größere Sachkunde besitze, als der Laienrichter, und dieser keine Gewähr für bie Unparteilichkeit ber Rechtsprechung biete, so halten dem dis Freunde des Laienrichtertums unter den Juristen entgegen, daß man dann in logischer Konsequeitz das Laien- ttchtertum überhaupt beseitigen müsse und sich nicht nur gegen seine Zulassung zur Berufungsinstanz wehren dürfe.
Welcher Richter der bessere ist, darum handelt es sich, wie der frühere Oberlandesgerichtspräsident Dr. Hamm und der Amtsgerichtspräsibent Dr. Becker sehr richtig in Nürnberg ausfuhrten, gar nicht, sondern vielmehr darum, ut welcher Zusammensetzung Berufsrichter und Laienrichter so miteinander wirken können, daß unter Ausnützung der beiderseitigen VorMge, der Fachkenntnis des gelehrten Richters und des sozialen Verständnisses des Laienrichters daraus eine gute, gerechte und vom Vertrauen des Volkes getragene Rechtsprechung erwächst. Denn das ist es ja gerade, was das deutsche Volk auf die Hinzuziehung des Laienelements auch zu den Strafkammern und Berufungs- i«ftanzen vor allem bringen läßt: Es hat, mag das nun gerechtfertigt sein oder nicht, das Vertrauen zu den gelehrten Richtern verloren, da ihm viele ihrer Entschei-- düngen durchaus unverMudlich sind, wo nicht ungerecht dünken. Deshalb die Forderung des Laienrichters in den weitesten Kreisen, nicht nur für die Strafkammer, sondern auch für die Berufungsinstanz. Denn, so schließt man, wird richt auch hier dem Laienelement Änfluß auf die Rechtsprechung eingeräumt, dagegen dem Staatsanwalt, wie es det Entwurf will, ein unbeschränktes Recht zur Berufung mgedilligt, jo dürste damit die neue Berufungsstrafkammer lediglich an Stelle der alten treten. Wir hätten eben nur eine Instanz mehr,' die aber nur ebenso vom fachjuriftffchen StmchpunÜe aus richten könnte, wie die alte .Strafkammer, und gegen deren Entscheidungen in der Tatstage es Wenfalls keinen Appell an eine höhere Instanz gäbe.
Bericht über die Cätigieit des Lhemischen Unter fuchungsamtes für die Provinz Oberhessen.
In dem Geschäftsjahre 1909/1910 wurden im chemischen .UnteHnchungsamte der Provinz Overhessen im Auftrage von Behörden 952 von Privaten 149, z-usanrmen 1101 Untersuchungen, ausgeführt. Die Untersuchungen brirafen unter anderen: Buttse-q 49, Essig, Essigsprit, Weinessig 118, Fleisch (Hackfleisch) 1, Fluß- Niasser 5, Fußbodenstanböle 3, Futtermittel 1, Fruchtsirupc und Limonaden 12, Gewürze 33, Harn 5, Honig 7, Konditoreiwaren, 45, Kückengeschirre 35, Kunstdünger 2, Margarine 8, Marmeladen, Gelees, Muse, Kraut 11, Mehle 1, Milch (Vollmilch) 92, Milch Magermilch) 1, Milch (Stallproben) 17, Pettoleum 49, Schwcink- schmalz 42, Seifen und Srifenpulver 5, Seifenunterlaugen Md ®Iiföerintoäffer 24, Spiritus 1, Tapeten und Buntpapiere 32, Wässer 88, Wein 38, Würste 158, Ziegelsteine 1, Zündhölzer 55. , Die Einnahme aus den ausgeführten Unterfuchungen ergab 4563,55 Mk., im Vorjahre 4685 Mk.
Die Anzahl der im Aufttage von Behörden imterfuchtens Proben erschsint um 49 höher, die im Auftrage von Privaten,' WüeMchtM ProbM W 52 ni&rigei^ als ins Vsrjahte, AzsieZ


