Ausgabe 
26.3.1910 Drittes Blatt
 
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Vergebung von Bauarbeiten.

Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung der Hoch­bauten für die Pumpstation zum Wasserwerk Inheiden wie:

1. Erd- und Maurerarbeiten,

2. Steinmetzarbeiten,

3. Zimmerarbeiten,

4. Dachdeckerarbeiten (Schieferdach),

5. Spenglerarbeiten,

6. Glaserarbeiten,

7. Schreinerarbeiten,

8. Weißbinderarbeiten,

9. Schlosserarbeiten,

10. Eisenlieferung

sollen im Wege schriftlichen Angebots in unserem Bureau, Bleichstraße 11, am

Mittwoch, dem 13. April l. Js., vormittags 10 Uhr,

vergeben werden.

Die Angebotsunterlagen können während der Dienst- stunden eingesehen werden. Die Eröffnung der Angebote, die bis spätestens zum genannten Termine bei uns einzu­reichen sind, findet in Gegenwart der erschienenen Bieter statt.

Die Zuschlagsfrist beträgt 3 Wochen. Unter sämtlichen Anbietern bleibt freie Wahl Vorbehalten. d*j3

Gießen, den 23. März 1910.

Neubauverwaltung der Provinz Oberhessen. Müller.

Bekanntmachung,

Um vor Schaden zu bewahren, machen wir darauf aufmerk­sam, daß das Betreten der Hegen verboten ist. Die Hegen und überall wo Wege aufstoßen, zum mindesten aber an den vier Ecken, durch Schilder kenntlich gemacht. Das gesamte Personal, Forst­warle, Leibiäger, Vorarbeiter und im Forstschutz aushilfsweise beschäftigte Männer, ist angewiesen, Zuwiderhandelnde zur Anzeige zu bringen.

Die Häufigkeit der Waldbrände zur Frühjahrszeit in den Vorjahren veranlaßt uns, an das Publikum die Bitte zu richten, beim Wegwerfen von Streichhölzern, Zigarrenstummeln, Zigaretten­resten recht vorsichtig zu sein, und Kinder sowohl als junge Leute vom Mißbrauch des Zündmaterials abzuhalten. Auch Eltern und Lehrer bitten wir dringend, die ihnen anoertraute Jugend zur Vorsicht zu ermahnen. (B23^

____________________Fürstlich Solmftscke Oberförfterei Lick.

Holzverfteigerung.

Dienstag den 29. d. Mts. wird im hiesigen Gemeinde­wald folgendes Fichtenholz versteigert:

80 Stamme 714 Mir. lang 7 Fstm.

500 Derbstangen 21 Fstm.

13 Rm. Knüppel

78 Stöcke 1728

7400 Wellen Reisig.

Die Zusammenkllnft ist vormittags 10 Uhr beim Bergwerk.

Großen-Linden, 21. März 1910.

Großh. Bürgermeisterei Großen-Linden. ___________________Senn.

- Nachtrag zur Bilarrzveröffentlichung am 31* Dezember 1909.

Gefamthaftsumme Ende 1908 . . . 3900 Mark

Zugang 1909 . . . .

Abgang 1909 . . . .

Stand Ende 190!* .... 3900 Mark

Gießen. 24. März 1910.

BestKttuugsgcnofscmckaft der freien Schreinervercmigung

G. m. b. H. zu öicfccn 1796

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MP- Schüler-Konzert

am 3. Qsterfeiertag, Dienötag den 29. März, 41/, Uhr im Pbiloiopbenwald, unter Leitung ihres Dirigenten C. Kruse Reichhaltiges Programm in ensemble, sowie Solo-Borträgen eines jeden Schülers sind vorgesehen.

Programms berechtigen zum Eintritt und sind bei den Schülern zu 30 Pfg. verteilt, im Vorverkauf bei Herrn Graveur Schwan, Mäusburg 16 und Zigarrengeschäft G. Sonntag, Schulstraße, sowie im Philosovbenwald bei Herrn Harnickel zu 40 Pfg. zu haben. Familien zu 4 Personen: 1 Mk.

Die Schüler spielen in blauen Couleur-Mützen, da bei Konzert- AuSslügen ein schönes, einheitliches Aussehen dadurch erzielt wird und ladet ergebenst ein (1664) Dirigent Kruse.

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.

Polizeiverordnung

über

bie' Einfuhr und Durchfuhr von frischem Fleisch in der vom 1. April 1910 an gültigen Fassung.

Auf Antrag und nach Anhörung der Stadtverordneten-Der- sammlung und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 15. März 1910 wird auf Grund des Artikel 1 des Ge­setzes, die Ausführung be£ NeichSgiesetzes über die Schlachtvieh-- und Fleischbeschau betreffend, vom 4. April 1903 und des Artikels 56 der Städte-Ordnung bestimmt:

§ 1. Alles nicht im öffentlichen für die Stadt Gießen errichteten Schlachthof ausgeschlachtete frische Fleisch darf in den Stadtbezirk nur dann ein geführt und daselbst verwendet werden, wenn durch eine amtliche Nachuntersuchung festgestellt wird, daß die Schlachttiere, von denen dieses Fleisch herrührt, der nach dem Reichsgesetz vom 3. Juni 1900 vorgchchriebenen amtlichen Untersuchung unterlegen haben und hierbei nicht beanstandet worden sind, sowie daß dieses Fleisch inzwischen nicht verdorben ist, noch auch sonst eine gesundheitsschädliche Veränderung seiner Be­schaffenheit erlitten hat. lUntersuchungspflichtig ist alles Fleisch, das nach» § 1 des' ReiäMeischbeschau-Gesetzes der Beschau unter liegt.

§ 2. Das zur Einfuhr oder Durchfuhr bestimmte Fleisch muß mit einem amtlichen Stempel versehen sein, aus dem her­vorgeht, daß die Schlachttiere, von denen das Fleisch herrührt, der nach dem Reichsgesetz vom 3. Juni 1900 vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung unterlegen Hecken und hierbei nicht bean­standet worden sind.

'§ 3. Das zur Einfuhr bestimmte Fleisch muß auf dem kürzesten Weg nach dem städtischen Schlachthof verbracht werden, Woselbst es mit dem Tag der Gebührenbescheinigung (§ 7) in ein Verzeichnis eingetragen wird.

Die Untersuchung findet täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage statt:

in den Monaten April bis September von 7 Uhr morgens bis 5 Uhr nachmittags :

in den .Monaten Oktober bis Mwrz von 8 Uhr morgens bis 5 Uhr nachmittags.

Wird das Fleisch nicht beanstandet, so wird es mit einem entsprechenden Stempel versehen und dem Verkehr freigegeben. Wird es beanstandet, so ist eine polizeiliche Entscheidung über das wettere Verfahren erforderlich.

§ 4. Wird eingeführtes frisches Fleisch beanstandet, so sind neben einer etwa verwirkten Strafe die Beschaugebühren in jedem Fall zugunsten der Schlachthofkasse verfallen.

§ 5. Das nur zur Durchfuhr bestimmte Fleisch muß bei der Ausfuhr noch mit dem in- § 2 genannten amtlichen Zeichen ver­sehen sein, das jederzeit nachgeprüft werden kann. Ist das Zeichen verletzt oder ein Zeichen nicht vorhanden, so wird das Fleisch beschlagnahint und in den Schlachthof zur Untersuchung oer- bracht. Dort wird damit nach § 3 auf Kosten des Cinbringersi verfahren.

§ 6. Die Einfuhr von gehacktem Fleisch ist verboten.

§ 7. 'Der Einbringer hat vor der Untersuchung eine Beschau- §gebühr an die Schlachthofkasse zu entrichten. Diese beträgt für 1 Klg. Fleisch oder Eingeweide, soweit letzteres nicht im ganzen eingeführt wird, 4 Q3fg.: für das gesamte Eingeweide eines! Stückes Großvieh werden 40 Pfg., eines Stückes Kleinvieh 30 Pfg. Erhoben. Bruchteile eines Kilogramms werden voll berechnet. Bei Schlachttieren, die mit der Haut eingeführt werden, kommt bei der Berechnung das Gewicht der Haut in Abzug. Auch ist für alle im natürlichen Zusammenhang eingebrachten Teste eines Schlachttteres als Beschaugebühr kein höherer Betrag als die jeweilige für den Schlachthof zu Gießen festgesetzte Schlachtgebühr zu entrichen.

Die Beschaugebühr wird an der Schlachthofkasse erhoben.

§ 8. Tie Bestimmungen dieser Polizei-Verordnung finden keine Anwendung auf von Privaten etttgeführles fiisches Fleisch, so­fern es zum Verbrauch im eigenen Haushalt bestimmt ist.

§ 9. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizei-Verordnung werden, soweit nicht nach anderen Bestim­mungen, insbesondere dem Reichsfleischbeschau-Gesetz eine höhere Strafe verwirkt ist, mtt Geldsttafe bis zu 30 Mark bestraft.

§ 10. 'Diese Polizei-Verordnung tritt am 1. April 1910 an die Stelle der Polizei-Verordnung vom 8. August 1905.

Gießen, am 24. März 1910.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

J.V.: Keller.

Die Voranscklage der Armenkaffe Gießen und der Plockiicken Stiftung für 1910 liegen von Mittwoch, 23. März 1910, ab eine Woche zu jedermanns Einficht aus dem Armenamt, Asterweg 9, offen.

Die Verteilung der Schott-Stiftung (Qitergeld) wird am 1. Osterseiertag. nachmittags 61/» Uhr, in der Stadtkirche vorge­nommen.(B26 In

Die Maurer-, Pftaster-, Beton- und Asphalt-Arbeiten für die Neubesestigung der Wetzsteingaffe bezw. Wetzsteinstraße sollen Samstag den 2. April, vorm. (P/s Uhr, vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen auf unserem Tiefbanamt zur Einsicht offen und sind Angebote auf Vordruck dahin einzureichen. ________________________B^3_______________________

Die Lieferung eines Apparatem'chrankcs für das Real gymnasium und die Oberrealschule soll Montag den 4. Zlpril d. I., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.. Die Unterlagen liegen auf unserem Hochbauamt offen, woselbst auch die /liigebote bis zum genannten Termin ubzugeben sind. lB,ja/n

Arbeitsvergebung.

Die nachstehenden Arbeiten und Liesernngeu zur Einfriedigung oes Geländes am städt. Elektrizitätswerk zu Gießen sollen öffentlich vergeben werden:

1. Maurerarbeiten

2. Zimmerarbeiten

3. Schlosserarbeiten

4. Anstreicherarbeiten.

Zeichnungen und Bedingungen liegen im Bureau des Architekten Hans Metzer dahier zur Einsichtnahme offen. Auch können Angcbotssormulare daselbst in Empfang genommen werden.

Die Angebote sind verschlossen und portofrei bis Montag den 4. April d. Fs., vorm. 11 Uhr, bei dem Architekten H. Meyer einzureichen.B

Donnerstag den 31. I. Mts., nachmittags 5 Uhr, werden aus dem t-,:'........ "♦r-n h-'r Dammfiratze verschiedene Grab­

stücke an Ort und Stelle öffentlich verpachtet.tB86In

jladt. Elektrizitätswerk sucht für die Unterhaltung von Zählern und Schaltuhren einen zuverlässigen und nüchternen

Zählermonteur,

gelernter Uhrmacher, mit Kenntnissen im Jnstallationswesen in dau­ernde Stellung. Eintritt sofort. Ferner:

einen Fustallationshilssmontenr

gelernter Schlaffer oder Mechaniker. (B^/s

Offerten mit Zeugnisabschriften und Lohnansprüchen find an das Bureau des städt. Elektrizitätswerks, West-Anlage 51, zu richten.

Die Stelle eines Feldschiitzeu ist alsbald anderweit zu be­setzen. Mit der Stelle ist ein Ansangsgehalt von 1125 Mk., fieigeick alle 3 Jahre um 95 Mk. bis zum Höchstgehalt von 1600 Mk., ver­bunden. Die Annahme erfolgt auf Widerruf.

Bewerber, welche mit den Besitzverhältniffen in der Feldge­markung vertraut find, werden bevorzugt.

Meldungen sind bis zum 20. April d. Js. einMreichen und denselben Lebenslauf, Zeugnisse über bisherige Beschäftigung, Führung und Gesundheit, sowie Angaben über die Familieuver- hälmisse beizusügen. IBM/3

Militäranwärter haben bei gleicher Befählgung den Vorzug.

Städt. Wohnungsnachweis Gießen, Asterweg 9.

Es sind zu vermieten:

3 Wohnungen von 7 Zimmern, 1 Wohnung von 67 Zimmern, 2 Wohnungen von 6 Zimmern, 1 Wohnung von 56 Zimmern, 2 Wohnungen von 5 Zimmern, 2 Wohnungen von 45 Zimmern, 3 Wohnungen von 4 Zimmern, 1 Wohnung von 34 Zimmern, 3 Wohnungen von 3 Zimmern, 1 Wohnung von 2 Zimmern, 1 Wohnung von 1 Zimmer u. Kabinett, 3 möblierte Zimmer, 1 möbl. Zimmer mit Pension, 1 unmöbl. Zimmer, 2 Zimmer für Bureauzwecke, 1 Werkstatt, 1 Scheuer mit Slallung, 1 dreiftöck. Lagerhaus mit Pserdestall und -Heuboden, 1 Laden mit Bureau und Zubehör, 1 Laden mit 2 Zimmern, 1 Laden mit 2 Schau­fenstern, 2 Zimmern und Lagerraum.

Zu mieten gesucht: 27 Wohnungen von 16 Zimmern.BG

Städt. Arbeitsnachweis Gießen, Asterweg 9.

Es können eingestellt werden: BM/8

a. bei hiesigen Arbeitgebern:

1 Tapezierer, 1 Wagenlackierer, 2 Schlaffer, 1015 tüchtige Erd­arbeiter, 2 Dienstmädchen, 1 Laufmädchen, 1 Putzfrau.

Lehrlinge: 2 Bäcker, 2 Schlosser, 2 Buchbinder, 2 Schreiner, 1 Glaser, 1 Kaufmann, 1 Stukkateur, 1 Tapezierer u. Polsterer, 1 Gärtner, 1 Wagner, 2 Schneider, 1 Spengler u. Installateur.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern:

1 Sattler und Tapezierer, 1 Schmied, 1 Gärtner, 2 Schreiner, 1 Wagner, 1 Rahmenglafer, 2 Schuhmacher, 2 Schneider, ein landw. Knecht, 1 laudwirisch. Arbeiter, 1 landw. Dienstmädchen. Lehrlinge: 2 Schmiede, 1 Sattler.

Es suchen Arbeit:

2 Bäcker, 1 Metzger, 1 Blankglaser, 1 Maschinenschlosser, 2 Bau­schlosser, 1 Jagd- ob. Waldaufseher, 1 Handlungsgehilfe, 2 Schrei­ber, 1 Elektromonteur, 3 Spengler, 1 Küfer, 1 Schmied, ein Eisendreher, 1 Schreiner, 2 Maurer, 2 Weißbinder, 1 Schuh­macher, 1 Krankenpffeger, 1 Gartenarbeiter, 2 Ausläufer, drei Hausburschen, 4 Arbeiter, 2 Fuhrknechte, 2 Lauffrauen, 1 Wasch­frau, 1 Flickfrau.

Lehrlinge: 1 Kaufmann, 1 Schlosser.