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dampfer mit Reservisten erwartet. Ein weiteres Bataillon I (5ine Vcrgünsttgung für die fiskalischen Werke wurde durch
Annahme eines Zentrumsantrags zu § 2b Avs. d rote loigt geht heute nach Ueslub ab. beschlossen: „Kaliwerke, die sich im Eigentum und Betriebe eine-
Die heutige Nummer umfatzt 10 Seiten.
Konstantinopel, 28. April. Nach dem Minister-
angenommen.
Der Ausschuß zur Beratung der Re i chsv er s i ch er un gs - ordnung verhandelte heute nachmittag über die geschäftliche Behandlung des umfangreichen Werkes und über das trott der Regierung einzufordernde Material. Der Ausschuß beschloß, vor Pfingsten keine Sitzung mehr abzuhalten. Er roill erst am 27. Mai ihre Arbeiten aufnehmen und dann bis 11. Juni durcharbeiten. Tann soll der Ausschuß sich vertagen und im September die Arbeiten wieder aufnehmen.
Beim ersten Paragraphen des Gesetzentwurfes soll zunächst eine Hauptaussprache stattfindcn.
rat erging an den Oberkommandanten der Befehl, die Wa* nefen, welche in einer Stärke von 8000 Mann den Engpaß von Katschanik besetzt halten, anzugreifen. Der Aufstand ()at nunmehr alle Dörfer von Oberalbanien ergriffen.
genommen.
Morgen Weiterberatung.
einem Gefecht gab. Die Arn aut en sind entschlossen, auch | 1907— Mitrovitza anzugreifen. Aus Smyrna wird ein Transport- s
Deutsches Keid).
Dem Reichstage ist ein Entwurf zugegangen, der für die Mitglieder der Reichstagsausschüsse, die im Sommer wegen der Strafprozestordnuug und der Reichsversicherungsordnung tagen werden, 1500 Mark Diäten für jedes Mitglied auswirst. In Abzug sind zu bringen für jeden von einem Mitgliede versäumten Sitzungstag 20 Mark sowie die dem Mitgliede etwa zustehenden Dutten eines Landtags. Der Zolltarifausschuß im Jahre 1902 hatte ebenfalls Sommerdiäten bezogen.
Tas Zusatzabkommen zum deutsch-ägyptischen Handelsvertrag ist nunmehr dem Reichstage zugegangen. Es handelt sich, wie uns aus Berlin geschrieben wird, um eine Verlängerung des am 12. März 1912 ablaufenden Vertrages bis zum 31. Dezember 1917. Der ägyptischen Regierung sind zwei Wünsche erfüllt wurden,
Aus Hessen.
Aus dem Wahlkreis Friedberg-Büdingen. Der „Oberhess. Anz" in Friedberg teilt mit, Dr. Becker habe der nationallioeralen Fraktion mitgeteilt, daß ernicht kandidieren wird.
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Bundesstaates befinden, oder an denen ein Bundesstaat mtt mm» bestens einem Drittel beteiligt ist, behalten bis zur Klärung der Lagerungs- und Betriebsverhältnisse eine vorläufige Beteiligungs- iifter und sobald diese Klärung erfolgt ist, eine endgiltige Be- teiligungsziffer. Die im vorhergehenden Absatz für die privaten vorgesehenen Beschränkungen sindcn auf sie keine Anwendung Für die anderen Werke gilt diese Vergünstigung nur, oweit sie schon vor dem 17. Dezember 1909 mit bem Schacht abteufen begonnen haben.
Ter Justizausschuß erledigte heute die §§ 47 und 48 der Strafprozeßordnung. § 47 wurde nach einer ausgedehnten Aussprache nach der Regierungsvorlage angenommen. Danach darf ein Geistlicher nicht über solche Tatsachen vernommen werden, über die er nach Annahme des Gerichts oder nach eigener Versicherung nicht aussagen kann, ohne seine Pflicht als Seelsorger zu verletzen.
§ 48 wurde dahin erweitert, daß sich das Recht, bte Aussage als Zeuge zu verweigern, auch auf die Angestellten der Rechtsanwälte und Aerzte bezieht, betreffs solcher Tatsachen, die ihnen bei Erfüllung ihrer Aufgaben anoertraut worden sind. Dienstag: Weiterberatung.
Der Ausschuß für die W e r t z u w a ch s st e u c r setzte bte gestern begonnene Aussprache bei § 2 über die Auflassung beim Grundbuchamt fort. Dieser Paragraph wird mit einem Antrag Cuno lVp.) in folgender Fassung angenommen:
Die Entrichtung der Zuwachssteuer liegt demjenigen ob, dem das Eigentum ober die Berechtigung vor dem die Stempel pflicht begründenden Reichsvorgangzustand. Mehrere Steuer pflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Auflassung darf von dem Grundbuchamt erst entgegengenommen werden, wenn eine Bescheinigung der Steuerbehörde vorgelegt ist, daß die Steuer nicht geschuldet ober für bic Steuer Sicherheit geleistet ist oder der Erwerber sich bereit erklärt hat, für den Fall, daß die Steuer vom Veräußerer nicht beigetrieben werden kann, die Haftung für die Steuer zu übernehmen. Die Steuerbehörde bestimmt den Betrag der Sicherheit^ nach freiem Ermessen. Der Erwerber ist berechtigt, die Sicherheit zu leisten und bis zur Höhe der Sicherheit den Veräußerungs- Preis zurückzubehalten.
Dann wurde die Verhandlung über den § 20, der die Steuer st asfelung enthält, wieder ausgenommen. Es liegen hierzu zwei neue Steuerstaffelvorschläge vor, der eine von dem Berichterstatter Grasen Westarp ausgestellt, und dann vom Abg. Dr. Jäger (Zentr.) als Antrag ausgenommen, ent anderer von den Äbgg. Dr. R 0 esickc und Gras Westarp. Der Antrag Jäger steigert bic Steuer von 10 v. H. bei einer Werl - fteigerung bis zu 10 v. H. des Erroerbspreises auf 30 v. H., bet einer Wertsteigerung von mehr als 200 Prozent des Erwerbs vreises unb rechnet für jedes Jahr der Besitzdauer 2ft° v. H. des Erwerbspreises hinzu. Der Antrag Roesicke-Westarv steigert bte Steuer von 20 Prozent bei einer Wertsteigerung bis zu 10 Pro-, zent des Erwerbspreises bis auf 30 Prozent bet einer Wertsteige rung von über 400 Prozent.
Der Steuersatz ermäßigt sich für jedes vollendete Jahr der Besitzdauer bis zum 30. Jahr um eines vom Hundert seines Be träges. Für jedes vollendete Jahr der Desitzdauer werden dem Erwerbspreise hinzugerechnet bei bebauten Grundstücken P/2 v. H. bis Erwerbspreises, welchem bie Baukosten her vom Eigentümer selbst errichteten Bauten hinzugerechnet werben, bei unbebauten Grundstücken 21/« v. £>• des Erwerbspreises mit der Maßgabe, daß der über 100 Mk. pro Ar hinausgehende Teil des Er- werbspreises bei dieser Hinzurechnung unberücksichtigt bleibt. Grundstücke, deren Erwerbspreis den Betrag von 100 Mk. pro Ar nicht übersteigt, gelten als unbebaut.
Ein Unter antrag D r. Weber (Natl.) zum Antrag Roesicke-Westarp will sagen: bei bebauten und solchen unbebauten Grundstücken, deren Erwerbspreis den Betrag von 100 Mk. pro Ar nicht übersteigt, 2V2 v. H. des Erwerbspreises, mit der Maßgabe, daß der über 100 Mk. pro Ar hinausgehende Teil des Erwerbspreises unberücksichtigt bleibt. Bei allen übrigen Grundstücken 2 v. H. des Erwerbspreises.
Die Abstimmung über den § 20, betreffend die Steuer- staffeln, wurde ausgesetzt.
§ 22, der den Landesfürsten, bie Landesfürstin, das Reich sowie die Bundesstaaten und Gemeinden (Gemeindeverbände), in deren Bereich der Gegenstand des steuerpflichtigen Rechtsvorganges sich befindet, von der Steuer befreit, wurde unverändert angenommen. Gestrichen wurde der zweite Absatz des § 23, der eine Haftung der Miterben oder der Mit- berechtigten bei Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft vorsehen will.
§ 29, der den Veräußerer und den Erwerber mit Frist von einem Monat für jeden steuerpflichtigen Rechtsvorgang anmeldepflichtig macht, wird angenommen, nachdem die Regierung sich bereit erklärte, den Paragraphen so umzuarbeiten, daß durch ihn nicht die Geschäfte getroffen werden, welche ohne Preisveränderung lediglich eine Weitergabe eines Grundstücksangebots bedeuten.
Die anderen Paragraphen bis § 48 wurden unverändert nach der Vorlage angenommen. § 17 wurde nachträglich in folgender, vom Grafen von Westarp Cfonf.) beantragten Fassung beschlossen: „Im Falle der steuerpflichtigen Uebedaffung eines gemeinschaftlichen Gegenstandes an einen Mitberechtigten oder Gesellschafter bleibt für die Bemessung des Wertzuwachses der Anteil des Erwerbers außer Betracht. Beim Eintritt des nächsten Steuerfalles, ist der Wertzuwachs, der für den Anteil des Erwerbers seit dem letzten, vor der Auseinandersetzung gelegenen steuerpflichtigen Rechtsvorgang entstanden ist, und der für die Anteile der früheren Mitberechtigten oder Gesellschafter seit der Auseinandersetzung eingetretene Wettzuwachs besonders zu versteuern."
Die weitere Beratung wurde auf morgen vormittag vertagt.
Der Kaifcr in Metz.
Ri etz, 28. April. Der Kaiser begab sich heute morgen im Automobil von Schloß Urville nach Metz, wo er im Generalkommando um 9 Uhr eintraf und den Vortrag des hier cingetroffenen Kriegsministers hörte. Der Kaiser fuhr dann wiederum im Automobil nach dem Exerzierplatz Freseaty und srieg bei dem Fort Württemberg zu Pferde. Um 10 Uhr begann die Besichtigung des Jnfanterie-Regr- mertts (6. lotyring.). Nr. 145. Während dar Besichtigung degrüßte der Kaiser auch die Kriegsschule Metz, die am Divisionswäldchen Aufstellung genommen hatte. Um 11 Uchr trafen die Kaiserin und die Prinzessin Viktoria Luise tm Automobil von Schloß Urville aus beim Fort „Württemberg" ein und bestiegen einen vierspännigen ä ta Taumont bespannten Wagen, weichen der Kammerherr v. Winterfeld zu Pferde eskortierte. Tie Kaiserin begrüßte eine Anzahl Mannschaften der Garnison Metz, welche beim Mülheimer Eisenbahnunglück verletzt worden waren und die schon wieder hergestellt find. Nach 'Schluß der Bataillonsbffichti- qunacn ritt auch der Kaiser an die in Mülheim verletzten Mannschaften heran und sprach gleichfalls mit jedem Ein- t^lnen von ihnen. Nunmehr formierten sich die inzwischen angerückten Truppen der Garnison Metz zum Vorbeimarsch. Der Kaiser führte sein 145. Infanterie-Regiment, dessen Uniform er auch angelegt hatte, der Kaiserin vor. Am Schlüsse des Vorbeimarsches setzte sich der Kaiser an die Spitze seines Regiments, das er zur Stadt zurückführte.
Ter Kaiser traf um 6 Uhr 45 Min. wieder in Schloß Urville ein. Zur Abend täfel am Mittwoch waren geladen: Generalleutnant v. Lyncker, Major Groß und Professor Dr. Hergesell.
DcrAusstanS der Albanier.
Immer ernster lauten die Nachrichten aus dem albanischen Aufstandsgebiet:
Saloniki, 28. April. Es wird amtlich bestätigt, daß Djakova von Rebellen besetzt, ein halbes Ba- taillon entwaffnet und dieBehörden verhaftet worden sind. Die Besatzung von Ipek hat geschworen, daß sie sich den Aufständischen anschließen wird. Die Aufständischen veranstalteten darauf in der Umgebung ein heftiges Freudenschießen, das den Anlaß zu dem Gerücht von
Das Programm öer neuen italienischen Regierung.
Rom, 28. April. In seiner Programmrede führte .Ministerpräsident Luzzatti in der Kam m e r aus, daß die neue Regierung pn einer Reihe von Planen und Maßnahmen des früheren Kabinetts fest Halle, so an der Schas- füng eines Verkehrsmini st eriums, dem außer beit Eisenbahnen auch das Seewesen unterstellt werden soll, ferner an den finanziellen Maßnahmen zugunsten der Gemeinden und Provinzen, sowie zur Verbesserung des Volks- schutunterrichtes. Die Mittel zur Besserstellung der ärmeren Gemeinden, Lehrer usw. sollen durch eine Aenderung der Tabak st euer gewonnen werden. Die Vorschläge über die Zuckcrgcsetzgebung sollen eine Milderung hauptsächlich zugunsten der Landwirtschaft erfahren. Die Dringlichkeit einer wirtschaftlichen Reform des Steuersystems bedinge bte stufenweise Revision der Finanzgesetze, damii \talicn durch die Straft seiner Initiative auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen, wie industriellen Produktion zu einem Freihafen f ü r das einheimische und auswärtige Kapital werde, das in Italien eine sichere Gastfreundschaft finden soll. Man werde versuchen, ohne staatliche Hilfe eine Jndustriebank und eine Exportbant zu schaffen, die zwischen den alten Kreditinstituten und der neuen Arbeiis und Genossenschaftsbank stehen würden. Den größeren und kleineren sozialen Einrichtungen, bie ben Sucher mit Gelb, Produktionsmitteln, mit Wohnungsmieteu, Lebensmitteln usw. bekämpfen, sollen jebe Ermutigung zuteil werden. .
Die Regierung fei sich ihrer historischen Mission Italiens auf dem Gebiet der Gerechtigkeit, Freiheit und Kultur bewußt. Von Iber Verteidigung des Vaterlandes zu Lande wie zur See zu sprechen, fei nicht notwendig: sie sei jedermann heilig und werde von dem WechseL der Ministerien nicht beeinflußt. Ebenso werde die Regierung den Beweis der Stetigkeit geben, bie, unbeirrt burch den Wechsel ber Minister, den Kammern das Ansehen und die Geltung der auswärtigen Politik Italiens sichere. Die.Festtb- keit des Dreibunds, die soeben sowohl bei dem freudig begrüßten Besuch btf3 (deutschen Reichskanzlers, des roiufonimenen Gastes in Rom, wie durch den herzlichen Austausch der gemeinsamen Anschauungen zwischen den auswärtigen Ministern Italiens und Oesterreichs-Ungarns neu bekräftigt werde, die aufrichtige Freundschaft mit Frankreich, Groß-Britannien und Rußland und die ausgezeichneten Verehren gen zu allen anderen Staaten lassen Italien immer deutlicher als einen tätigen Faktor der Eintracht erscheinen, der unter allen Umständen bemüht ist, Lösungen vorzuschlagen oder zu unterstützen, welche geeignet sind, die Regierungen einander immer näher zu 'bringen und die Völker zu vervrüdern. ,
Der Ministerpräsident gab der Hoffnung Ausdruck, daß man im Jahre 1911 gelegentlich der Jubelfeier der nationalen Wiedergeburt Italiens in Rom eine Konferenz zu- l'ammentretcn sehen werde zur Vorbereitung von allgemeinen festen Leitsätzen über Arbeitsverträge, Auswanderung und Verlust, bezw. Erhaltung ber Staatsangehörigkeit.
Viele Deputierte beglückwünschen ben Ministerpräsidenten.
Ter Kaliausschuß führte heute die Verhandlung über die Arbeiterparagraphen zu Ende. Tie Sozialdemokraten erklärten ebenso wie die Fortschrittliche Volkspartei ihre einstweilige Zustimmung zu dem Anträge Brockhausen mit der Ergänzung im Anträge Müller-Fulda. Für die zweite Lesung behielten sie sich Aenderungen vor. Gleiche Vorbehalte für die zweite Lesung wurden auch von anderen Patteim einschließlich ber Antragsteller gemacht. Ter Antrag Brockhausen wurde vom Antragsteller dahin geändert, daß an Stelle des Lohndurchschnins des Jahres 1909 dessen Reduzierung ein Verlust von 10 Prozent ber Beteiligungsquote nach sich ziehen soll, der Lohndurchschnitt -1909 gesetzt wird. In dieser Fassung wurde der Antrag
drei Jahre ausgedehnt werden.
Zu § 12, der von der Versetzung in den Ruhestand handelt, wird angeregt, dem in den Ruhestand versetzten Beamten Rekurs an den Bundesrat zu gewähren. Die §§13—20 werden unverändert angenommen. Nach § 21 steht einem Kolonialbeamten, ber dem Kölonialdienst in Deutsch-Ostafrika, Kamerun, Togo ober Deutsckj-Neuguinea 12 Jahre, in Teutsch-Sübwest- asrika, Samo ober bem Jnselgebiete ber Karolinen, Palau, Mariannen unb Marshall-Inseln ober bem Kiautschou-Gebiet 15 Jahre angehörte, auch ohne den Nachweis ber Dienstunfähig- teit ober ber Erwerbsunfähigkeit ein Anspruch auf lebenslängliche Pension zu. Es wirb nur die in den Schutzgebieten tatsächlich zugebrachte Zeit berücksichtigt.
Ein nationalliberaler Abgeordneter findet 12 und 15 Jahre ju wenig unb wünscht Dftafrifa in bie Kategorie mit längerer Dienstzeit einzurücken.
Der Regierungsvertreter bemerkt, in Ostafrika ftien nur 16 Beamte länger im Dienst, in Kamerun 3, in Südweftafrika etwa 20 Beamte.
Abg. von Siebert iRp.) erklärt, für ihn sei § 21 der Clou des Gesetzes. Die Jahreszahlen seien nicht zu kurz gegriffen.
§ 21 wird unverändert angenommen, ebenso die §§ 22 und 23. § 24 wird mit der Bestimmung angenommen, datz die Pensionierung binnen 10 Jahren erfolgt sein muß, um eine Tropenzulage zulässig zu machen. § 31, wonach der Reichskanzler bestimmen sollte, wie weit einem in den Ruhestand oder m ben einstweiligen Rubeftanb versetzten Beamten bie Kosten bes Umzuges nach bem Wohnort innerhalb des Reiches zu gewähren sei, wird gestrichen. Bei § 51 wird bie Fassung des Ge- richtsveriassungsgesetzes über die Versetzbarkeit der Richter an=
Aus den Reichstagsausschüsien.
:: Berlin, 28. April.
Der Budgctausschuß setzte die gestern begonnene Beratung des Kolonialbeamtengesetzes bei § 9 fort, zu dem Abänderungsanträge vorlagen. Nach § 9 kann bas Gericht des Schutzgebietes, bei bem gegen einen Kolonialbeamten, ber jcincr. önuernben Aufenthalt im Reichsgebiet hat, ein Strafverfahren anhängig ist, die Sacl)c an das sachlich zuständige Gericht des Wohn- pezirts verweisen; entsprechend es im umgekehrten Fall ober wenn der Beschulbigte seinen bauernden Au 1 enthalt in einem anderen Schutzgebiet hat, als in dem das Verfahren anhängig ist. Auf Antrag des Zentrums wirb hinzugefügt, daß das Gericht, bevor es über bic Verweisung beschließt, bie Staatsanwaltschaft unb ben Beschulbigten zu hören hat, unb baß gegen den Beschluß ber orbentliche Beschwerdeweg gegeben ist.
Das Zentrum beantragt weiter einen neuen § 9a: Eintragungen in bic Personalakten ber Kolonialbeamten, welche diesen nachteilig sein können, sind dem betreffenden Beamten zur Kenntnisnahme vorzulegen. Eine etwaige Gegenerklärung des Kolonialbeamten ist den Personalakten berzufügen.
Der Berichterstatter Dr. Broescher (Kons.) und der Regierungs- oettreter empfehlen eine Entschließung in diesem Sinne, aber keinesfalls eine Aufnahme in das Gesetz.
Staatssekreter Ternburg spricht scharf gegen den Antrag. Der Bundesrat würde einer solchen Bestimmung nicht iuftimmen; man gefährde also das Gesetz. .
Von Zentrusmseite wird auf die Drohung mit dem -scheitern des Gesetzes fein sehr großes Gewicht gelegt. Beamte würden in Der Tat durch die geheimen Qualifikations-Atteste häufig geschädigt. . . ,
§ 9a wird nach dem Zentrumsantrag angenommen in folgender Fassung: „Eintragungen von Tatsachen in die Personalakten usw."
§ 10 über bic Versetzung in ein anderes Amt wird unverändert angenommen.
§ 11 über die einstweilige Versetzung in den Ruhestand wurde angenommen mit ber Bestimmung, baß nur Gouverneure, erste Referenten unb Referenten in ben einstweiligen Ruhestand versetzt werden dürfe" Dri einft'-n^ig: Ruhestand darf nur auf
Nr. 99 Erstes Blatt 160. Jahrgang Freitag 29. April 1910
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wirtschaftliche Seitfragen wj ■ H ™ 9 Chefredakteur: A Goetz.
Fernsprech - Anschlüsse: N U Verantwottlich für den
für die Redaktion 112, < M politischen Teil: August
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Annahme von Anzeigen v faal"' E Heß- für den
für oie Tagesmmnner Rotafiottsörud und Verlag der Vrühl'schen Univ.-Vuch- und Steindruckerei R. Lange. Redaktion. Expedition und Druckerei: Zchulstratze 7. Auzeigen'teü: H. Beck, bis vormittags 9 Uhr. 5 _


